Estricharbeiten
LRM - Am langen Rain, Müllheim
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Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser  Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen. Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet. Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen. Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden). Projektkennzahlen: Baufeld 1  Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen Baufeld 2  Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen Technische Daten: Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert. Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten. Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant. Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0. Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D. Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Estricharbeiten Baufeld 1 C- D- E 48 (WE)
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Estricharbeiten Baufeld 1 C- D- E 48 (WE)
01.02 Estricharbeiten Baufeld 2 F-G-H (36 WE)
01.02
Estricharbeiten Baufeld 2 F-G-H (36 WE)
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV  DIN 18 299 (VOB Teil C) in ihrer jeweils gültigen Fassung Estricharbeiten DIN 18 353 Alle DIN-Vorschriften sowie alle Merkblätter, Normen, Regeln, Richtlinien und Vorschriften in den jeweils aktuellen Fassungen ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG Um die Erfüllung der DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau und DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau sicherzustellen, behält sich der AG das Recht vor, von Fachingenieuren und anerkannten Instituten Untersuchungen bzw. Gutachten über die Ausführung der Arbeiten durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der AN. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat den angegebenen Höhenriß zu übernehmen und zu überprüfen. Ausgleichstoleranzen bis 5 mm über die Toleranzen gem. DIN 18 202 hinaus sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet. Scheinfugen sind nach Erfordernis auszubilden. Das fachgerechte Schließen der Fugen ist mit dem Einheitspreis abgegolten. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen. Türanschlagwinkel sind zu setzen, wobei der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Für Verbundestriche oder Beschichtungen sind die Untergründe fachgerecht herzustellen. Erforderliche Haftbrücken sind mit dem Einheitspreis abgegolten, ebenso die Vorbereitung des Untergrundes. Auf der Rohdecke sind gegen alle aufgehenden Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen, Türleibungen etc. Randdämmstreifen von ca. 5-10 mm Stärke gem. technischem Erfordernis zu verlegen.  Diese Leistung ist Bestandteil des kalkulierten Preises. Bei der Ausführung von Nutzestrichen ist das Abschneiden des Randdämmstreifens sowie das fachgerechte Schließen der Fuge in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei Estrichen mit fremden Oberbelägen bleibt der Randdämmstreifen stehen, das Entfernen ist Leistung der Nachfolgegewerke. Alle Umgebungsbauteile sind vor Verschmutzung zu schützen. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Maßnahmen zum Schutz hergestellter Estriche gegen Feuchtigkeit und Zugluft werden nicht gesondert vergütet. Die Kennzeichnung von geeigneten CM-Messstellen für den Bodenleger ist in den EPs enthalten. BESONDERE HINWEISE Für alle auszuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird. Arbeitsunterbrechungen, Veränderung der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet. Es ist beabsichtigt das Gewerk Estrich zu pauschalieren. Die Pauschalierungspläne werden im 1. Klärungsgespräch übergeben. Die Wahl des verwendeten Estrichs (CA F4, CT F4, CAF F4) wird zunächst dem Anbieter überlassen - die endgültige Wahl wird nach der 1. Verhandlung erfolgen. Der Estrich hat nach DIN 18560 Teil 2 eine flächenbezogene Masse von m'  70 kg/m² aufzuweisen.
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Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
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