Trockenbauarbeiten
Lotte, Bergstraße
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Projektbeschreibung Projektbeschreibung Auf dem Grundstück  Bergstraße in Lotte-Büren wird die Pro Urban Projekt in Lotte GmbH eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Einzelzimmern und 18 Wohneinheiten für betreutes Wohnen realisieren. Die Wohnungen werden barrierefrei und rollstuhlgerecht errichtet. Die Pflegeeinrichtung erhält eine Küche, ein Café, sowie Sozial-, Personal-, Lager- und Aufenthaltsräume. Das Objekt verfügt über drei Aufzüge, die vom Keller bzw. EG bis in die obersten Geschosse führen. Die Konstruktion der tragenden Wände werden in Kalksandstein bzw. als Stahlbetonwände entsprechend den statischen Erfordernissen erstellt. Die tragenden Decken werden als Stahlbetonflachdecken erstellt, welche z.T. mit Unterzügen verstärkt werden. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke als Flachdach ausgbildet. Die nicht tragenden Wände werden aus Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Sämtliche Räume werden stufenlos begehbar bzw. befahrbar (Gebrauch von Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen) ausgeführt, mit Ausnahme der Technikräume. Die DIN 18040 Teil 2 (barrierefrei Wohnungen) findet Anwendung bei der Ausstattung der barrierefreien Zimmer.
Projektbeschreibung
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung Der Neubau dieses Gebäudes soll mit dem staatlichen Gütesiegel "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus" (QNG-Plus ) vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ausgezeichnet werden. Um das angestrebte Zertifikat erreichen zu können, müssen einige Kriterien bei der Baustoffauswahl und während des Bauprozesses berücksichtigt werden. Diese sind in der Regel bereits in den jeweiligen Positionen beschrieben. Die diesbezüglich ausgewählten Produkte sind beispielhaft. Es können Alternativprodukte angeboten werden, welche allerdings in ihrer Art, Eigenschaft und hinsichtlich der jeweils zu beachtenden Inhaltsstoffe mindestens gleichwertig sein müssen. Eine ausführliche Erläuterung der Kriterien befindet sich in der Anlage "QNG-Anforderungskatalog".
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog Auszug aus QNG-Anforderungskatalog In dem Katalog stehen Vorgaben/QNG-Anforderungen für die Schadstoffvermeidung von Baumatrialien und ggf. erf. Hilfsstoffe wie z.B. Dämmstoffe.. Inhaltsverzeichnis Katalog Zum Beispiel dürfen gemäß Pkt. 12.3 Dämmungen  aus Mineralwolle nur eingesetzt werden wenn diese die folgende Anforderungen erfüllen. Für Spachtelmassen gelten gemäß Pkt. 5.3 folgende Kriterien Die Einhaltung der übrigen Kriterien für weitere Baustoffe werden in der Anlage "QNG-Anforderungs- Katalog" bezüglich der geplanten QNG-Plus-Zertifizierung" aufgeführt. Diese Anforderungen sind, unabhängig von diesen gewerkespezifischen Ausführungen, ebenfalls weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedigungen 1.  Allgemein Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der ausschreibenden Stelle. Dies gilt insbesondere für die Leistungsvergütung, Terminvereinbarungen, Baustelleneinrichtung, Strom- und Wasserversorgung, Gerüststellung, Sicherheitsvorschriften usw. sowie Zufahrt, Transport und Lagerung von Materialien, Baustoffen und Werkteilen auf der Baustelle. Die nachfolgende Ausschreibung basiert auf den technischen Angaben und Unterlagen der Gipsindustrie und deren Verarbeitungsrichtlinien, den zur Zeit gültigen Vorschriften der Landesbauordnungen, der Musterbauordnung, kommunalen Vorschriften, der zuständigen Behörden sowie den folgenden DIN Normen in neuester Fassung, DIN 1960 - VOB Teil A, Verdingungsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Bestimmungen für die Vorgabe von Bauleistungen DIN 1961 - VOB Teil B, Verdingungsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4103 - Nichttragende Innere Trennwände DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau DIN 18164 - Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen DIN 18165 - Faserdämmstoffe für das Bauwesen DIN 18168 - Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18180 - Gipskartonplatten DIN 18181 - Gipskartonplatten im Hochbau DIN 18182 - Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten DIN 18183 - Montagewände aus Gipskartonplatten DIN 18201 - Toleranzen im Bauwesen DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau DIN 18516-1 - Außenwandbekleidungen, hinterlüftet - Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze DIN 55634 - Korrosionsschutz von dünnwandigen Stahlbauteilen DIN EN 13162 - Wärmedämmstoffe für Gebäude DIN EN 13950 - Gips-Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung DIN EN 13963 - Materialien für das Verspachteln von Gipsplattenfugen DIN EN 13964 - Unterdecken DIN EN 14190 - Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung DIN EN 14195 - Zubehör für Unterkonstruktionen aus Metall DIN EN 14496 - Kleber auf Gipsbasis für Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung und Gipsplatten DIN EN 14566 - Mechanische Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme DIN EN 15283 - Faserverstärkte Gipsplatten DIN EN 18168 - Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN EN 520 - Gipsplatten, Arten, Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN ISO 12944 - Beschichtungsstoffe, Korrosionsschutz DIN 18299 VOB Teil C, Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art, hier DIN 18340 und DIN 18350. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind Grundlage für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich geändert oder außer Kraft gesetzt, und werden zum Vertragsbestandteil. Die ausgeschriebene Leistung ist so auszuführen, wie sie in den LV-Positionen beschrieben ist. Die Leistung versteht sich - wenn nicht anders beschrieben - inklusive Lieferung aller Materialien, deren vollständigem Transport zur und auf der Baustelle. Eventuelle Vorfertigung im Werk, die zur fachgerechten Fertigstellung der Leistung notwendig ist, ist Bestandteil der Leistung und wird nicht gesondert vergütet. Alle Konstruktionen sind entsprechend den Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen, den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Gutachten im Einzelfall oder geltenden Normen auszuführen. Die Nachweise sind bei Beginn der Ausführung dem Auftraggeber vorzulegen. Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn sie von den Herstellern und / oder zuständigen Stellen vor deren Ausführung schriftlich bestätigt werden. 2.  Sicherheitsbeauftragter Bauseits ist ein Koordinator für Sicherheit und Unfallverhütung bestellt. Der AN hat von sich aus Kontakt mit dem Sicherheitskoordinator aufzunehmen und sich mit ihm über Fragen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und Erhaltung von Gesundheit auf der Baustelle ins Einvernehmen zu setzen. Der sogenannte SIGE - Plan ist allgemein verbindlich und genau zu beachten. Den Anordnungen des Sicherheitskoordinators ist Folge zu leisten. 3.   Nebenleistungen Folgende Leistungen (Pkt. 3.1 bis 3.9) sind, auch wenn diese von der VOB Teil C Abschnitt 4.2 abweicht, keine besonderen Leistungen und somit ohne gesonderte Vergütung in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.1  Hilfsmittel Erforderliche Hebezeuge, Transportmittel, Schuttrutschen, Abwurfschächte, Hilfskonstruktionen etc. einschl. Vorhaltung 3.2  Aufenthalts- und Lagerräume, Baustelleneinrichtung Liefern, Vorhalten und wieder Beseitigen für die eigenen Leistungen. Die Anlieferung von Baumaterialien hat so zu erfolgen, dass keine große Lagerhaltung vor Ort erforderlich wird. Erforderliche Kleinteil- und Werkzeuglager können bei Bedarf im Objekt zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat allerdings keinen Anspruch auf diese Leistung. Außerdem kann eine Befristung bzw. Umlagerung von der Bauleitung angeordnet werden. Diese Räumlichkeiten sind eventuell vom AN so auszukleiden, dass es zu keinerlei Beschädigungen an den raumbildenden Bauteilen kommt. 3.3  Gerüste Auf- und Abbauen sowie Vorhalten, auch wenn deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände oder Fußboden liegen. 3.4  Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile, wie das Abdecken von Böden oder Abkleben von Bauteilen. Alle angrenzenden Leistungsbereiche sind ohne Schaden zu hinterlassen. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile wie das Abdecken von Böden oder Abkleben von Bauteilen sind vorzusehen. Gefährdete Bauteile müssen besonders geschützt werden. Beim Stellen von Hilfsgerüsten ist darauf zu achten, dass bereits fertige Oberflächen wie z.B. Betonfertigteile, Ausbauelemente, Gläser, Geländer etc. gegen Beschädigung geschützt werden. Beschädigungen an fremden Bauteilen durch den AN sind umgehend der Bauleitung zu melden und zu Lasten des Verursachers zu beseitigen. Die eigene Leistung ist zu schützen. Darauf sei ausdrücklich hingewiesen. 3.5  Abfuhr und Entsorgung von Bauschutt einschl.Deponiekosten. Bei der Abfuhr des Bauschutts sind die Auflagen jeweils entsprechend der anzufahrenden Deponien zu berücksichtigen. Die Materialien sind zu klassifizieren und im Sinne des entsprechenden Abfallbeseitigungsgesetzes zu behandeln. Die Nachweise der Entsorgung sind dem AG vorzulegen. 3.6  Verbindungsmittel liefern und einbauen. Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Dübelsysteme, Kleineisenteile etc. sind, wenn nicht anders beschrieben, aus nichtrostendem Stahl herzustellen. Befestigungen mit Schussbolzen sind nicht zulässig. 3.7  Behandlung von Kanten und Verbindungen. Blechschnittkanten sind sorgfältig zu entgraten und nach Bedarf scharfkantig oder rund zu verschleifen. Schweißnähte sind zu verschleifen und ggf. zu verziehen. Der Einsatz von Kantenschutzprofilen wird für die Positionen vergütet, in denen er beschrieben wird. Alle weiteren Außenecken können mit Kantenschutzprofilen zur Erleichterung der Spachtelarbeiten versehen werden, ohne dass jedoch ein Anspruch auf Vergütung entsteht. 3.8  Stemmarbeiten Stemmarbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden. Sind diese unvermeidlich, bedarf ihre Ausführung der Zustimmung und besonderen Anordnung der Bauleitung. 3.9 Einmessen der eigenen Leistung Bauseits wird der Meterriss in einem angrenzenden Bereich eingemessen, die Übertragung zum Einbauort ist Leistung des AN. 4. Sonstiges 4.1  Bei nachfolgenden Schallschutzanforderungen gilt die Neufassung der DIN 4109. Danach wird das am Bau erwartete Schalldämmaß mit Rw gemäß Schallschutzkonzept gefordert. Der Nachweis des Bieters ist mit Prüfzeugnissen, die Laborwerte (Rw) aussagen, zu erbringen. Die Prüfergebnisse im Labor müssen mind. 5 dB höher sein,als der geforderte +Rw-Wert. Es dürfen nur Schallschutz- und Brandschutztüren mit Zulassungszeugnis des Institutes für Bautechnik Berlin, bzw. einer amtlichen Zulassungsstelle eingebaut werden. 4.2  Bei allen Leistungen sind die Anschlüsse an die begrenzenden Bauteile einzurechnen, dies betrifft alle Anpassarbeiten, Befestigungsarbeiten und -mittel sowie die fachgerechte Fugendichtung. Alle Bauanschlussfugen sind mit Mineralfaser oder gleichwertiger Art fest zu hinterfüllen. 4.3  Bei Auftragserteilung hat der AN einen dauerhaft auf der Baustelle anwesenden und verantwortlichen Vertreter (Bauführer, Polier) zu benennen und zu bestellen. Der Vertreter muss bevollmächtigt werden, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. 4.4  Von der Bauleitung werden zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen zur Koordination der verschiedenen Arbeitsabläufe einberufen. Der AN und/oder Vertreter sind zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 4.5  Die Trockenbauarbeiten müssen in enger Verbindung mit den Gewerken Elektroinstallation und Heizung/Lüftung/Sanitär ausgeführt werden. 4.6  Wenn nicht in den Einzelpositionen anders beschrieben, sind alle Flächen so zu verspachteln, dass sie den Anforderungen des Merkblattes Nr. 2 der Industriegruppe Gipskartonplatten im Bundesverband der Gips-, und Gipsbauplattenindustrie e. V. Darmstadt an eine Verspachtelung Q2 genügen. 4.7  Anschlüsse von Trockenbaukonstruktionen an Bauteile mit anderen Dehnungsverhalten bei Feuchtigkeits- oder Temperatureinflüssen, sind durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Anspachteln an einen Trennstreifen auszuführen, um eine gradlinige Trennung zu gewährleisten, dauerelastische Materialien in Eck- und Anschlussbereichen sind nur dann zulässig, wenn die Fugenbreiten auf das Dehnverhalten des Materials abgestimmt werden. Anschlussdichtungen bei Wand- oder Vorsatzschalenkonstruktionen müssen umlaufend eingebaut werden. Bei Schallschutzkonstruktionen sind ggf. die Anschlussprofile zusätzlich gemäß den Herstellervorschriften abzudichten. Anschlüsse an Massivwände und -decken starr, Anschlüsse an flankierende Leichtbauwände mit getrennter Beplankung. 4.8  Ein genaues Maß für die Ablagehöhen bei Vorsatzschalen etc. in den WCs, Bädern & Küchen ist im Zuge der Baubesprechung mit der Bauleitung und dem Fliesenleger festzulegen (Gefälle und Fliesenmaß sind zu beachten!). Die im Plan angegebenen Höhen bezeichnen das Fertigmaß!
ZTV
01 Decken
01
Decken
01.01 Unterdecke, Gipsplatte Standard
01.01
Unterdecke, Gipsplatte Standard
01.02 Unterdecke, Gipsplatte Brandschutz
01.02
Unterdecke, Gipsplatte Brandschutz
01.03 Systemrasterdecke
01.03
Systemrasterdecke
01.04 Unterdecke, Akustik-Lochgipsplatte
01.04
Unterdecke, Akustik-Lochgipsplatte
Base group ZZ.001.0
01.05 Hygienedecken
01.05
Hygienedecken
02 Wände/Schächte
02
Wände/Schächte
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Schachtwände
02.02
Schachtwände
02.03 Vorsatzschalen
02.03
Vorsatzschalen
03 Trockenputz
03
Trockenputz
03.01 Trockenputz
03.01
Trockenputz
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten
05 Sonstiges
05
Sonstiges
Revisionstüren
Revisionstüren
05.__.__.0010 Revisionstür, Stahlblech, weiß, 300 x 300 mm Revisionstür für Decken und Wände im Trockenbau. Bestehend aus Einbaurahmen und Türblatt aus verzinktem Stahlblech. Türblatt aushängbar, links oder rechts einbaubar. Inkl. Herstellen der Aussparung, etc. der Revisionstür. Farbe:weiß, RAL 9016 Abmessung: 300 x 300 mm Fabrikat:RUG SEMIN Revisionstür Softline mit Vierkantverschluss oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
05.__.__.0010
Revisionstür, Stahlblech, weiß, 300 x 300 mm
15.00
St
05.__.__.0020 Revisionstür, Stahlblech, weiß, 400 x 400 mm Abmessung: 400 x 400 mm
05.__.__.0020
Revisionstür, Stahlblech, weiß, 400 x 400 mm
H
5.00
St
05.__.__.0030 Einschubtür, mit GK-Einlage, 300 x 300 mm Einschubtür aus verzinktem Stahl, feuchtraumgeeignet, mit verdeckten Schnappverschlüssen und spachtelfreier Oberfläche. Nachträglich einbaubar (von Raumseite eingeschoben) Türblatt mit Gipskartoneinlage H2/GKBI 12,5 mm, zur Montage des Rahmens aushängbar. Abmessung: 300 x 300 mm Fabrikat:RUG SEMIN Einschubtür oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
05.__.__.0030
Einschubtür, mit GK-Einlage, 300 x 300 mm
10.00
St

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