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Objektbeschreibung Objektbeschreibung
ERLÄUTERUNGEN ZUR BAUMASSNAHME
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer
Pflegeheimes an der Bergstraße 49504 Lotte, mit 80 Pflegezimmer und 18
Einheiten Service Wohnen .
Alle 98 Nasszellen werden als Fertigbäder eingebaut und müssen "nur" HLSE-seitig angebunden und in Betrieb genommen werden
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Wärmepumpe.Für die
Wärmeübertragung sind eine Fußbodenheizung und in Flurbereichen
Heizkörper geplant.
Zur Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung bzw. Ortskenntnis
ratsam, aber nicht zwingend erforderlich. Nachträge die auf mangelnde
Kenntnis der örtlichen Situatuion zurück zu führen sind, sind
ausgeschlossen.
Objektbeschreibung
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung
Der Neubau dieses Gebäudes soll mit dem staatlichen Gütesiegel "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus" (QNG-Plus ) vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ausgezeichnet werden. Um das angestrebte Zertifikat erreichen zu können, müssen einige Kriterien bei der Baustoffauswahl und während des Bauprozesses berücksichtigt werden. Diese sind in der Regel bereits in den jeweiligen Positionen beschrieben. Die diesbezüglich ausgewählten Produkte sind beispielhaft. Es können Alternativprodukte angeboten werden, welche allerdings in ihrer Art, Eigenschaft und hinsichtlich der jeweils zu beachtenden Inhaltsstoffe mindestens gleichwertig sein müssen.
Eine ausführliche Erläuterung der Kriterien befindet sich in der Anlage "QNG-Anforderungskatalog".
Zertifzierungsstelle wird das BiRN mit QNG Plus Kriterien
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
In dem Katalog stehen Vorgaben/QNG-Anforderungen für die Schadstoffvermeidung von
Baumatrialien und ggf. erf. Hilfsstoffe
Inhaltsverzeichnis Katalog
Die Einhaltung der übrigen Kriterien für weitere Baustoffe werden in der Anlage "QNG-Anforderungs-
Katalog" bezüglich der geplanten QNG-Plus-Zertifizierung" aufgeführt. Diese Anforderungen sind, unabhängig von diesen gewerkespezifischen Ausführungen, ebenfalls weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
Hinweise Hinweise
Die Abgabe des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei.
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Teile der angebotenen
Leistungen getrennt zu vergeben. Der Bieter bleibt auch bei getrennter
Vergabe während der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
Grundlage des Angebotes und des Bauvertrages sind diese Hinweise, die
folgenden ZATV und die VOB Teile B + C in ihrer jeweils neuesten
Fassung, die entsprechenden DIN-Vorschriften, die allgemeinen Regeln der
Technik und die entsprechenden Herstellerrichtlinien.
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Ausschreibungsunterlagen auf ihren
Inhalt und ihre Vollständigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls die
Baustelle zu besichtigen.
Pläne können nach vorheriger Terminabsprache bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
Die in nachfolgendem Leistungsverzeichnis (LV) einzutragenden Preise
sind Nettopreise und beinhalten alle Lohn-, Material- und Gerätekosten
die zur Fertigstellung der beschriebenen Leistung erforderlich sind.
Zulagen werden nur gewährt, sofern diese im LV besonders beschrieben
sind.
Bei Punkt-Folgen im LV sind vom Bieter Textergänzungen vorzunehmen.
Bei Angebot von anderen als den aufgeführten Materialien und Typen, ist
als Anlage zum Angebot die Gleichwertigkeit unaufgefordert nachzuweisen.
Die dem Angebot eventuell beigefügten Zusätze des Bieters wie Liefer-
und Zahlungsbedingungen, Angaben über bauseitige Leistungen u.Ä. sind
ungültig soweit sie bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden.
Entnahmestellen für Wasser und Energie werden vom Auftraggeber
bereitgestellt.
Der Bieter bestätigt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift nebst
Firmenstempel, dass er diesen Teil der Vorbemerkungen gelesen,
akzeptiert und als verbindlich anerkannt hat.
_________________________________
ORT, DATUM
_________________________________
UNTERSCHRIFT + STEMPEL BIETER
Hinweise
Besondere und technische Vorbemerkungen: 1. Besondere und technische Vorbemerkungen:
Der Anbieter hat sich über die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen
Leistungen vollständig Klarheit zu verschaffen. Plan+Design GmbH
erteilt hierzu die erforderl. techn. Auskünfte. Die Planungsunterlagen
können eingesehen werden. Sollte die anbietende Firma bedenken gegen die
geplanten Anlagen haben, so ist dies im Angebot schriftl. Bekannt zu
geben.
Spätere Einwendungen oder Nachforderungen können nicht berücksichtigt
werden, desgl. nachträgliche Einwendungen wegen Erschwernis der
Arbeiten, Unkenntnis der Baustelle und der Montageverhältnisse.
Mit Nebengewerken, die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen
funktionell oder platz mäßig beeinflussen und die umgekehrt durch seine
Leistungen beeinflusst werden können, sind die erforderl.
Koordinierungen durchzuführen. Den Nebengewerken sind für diese
Abstimmung je ein Satz Montagezeichnungen zu übergeben. Die Kosten für
diese vorstehenden Leistungen sind in den Einheitspreisen zu erfassen.
Es gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B+C
allgemein und im übrigen alle gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung
der Baumaßnahme, sowie techn. und allgemeine Vorbemerkungen.
Für Material und Montage gelten neben der VOB auch die gültigen VDE,
Bestimmungen, die DIN/EN-Normen, das Maschinenschutzgesetz , die
Richtlinien der Stadtwerke/Versorgungsunternehmen und die
Sonderbestimmungen der Bauaufsichtsbehörde.
Alle Nebenleistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Als
Nebenleistungen gelten alle Leistungen, die auch ohne ausdrückliche
Erwähnung im LV gem. VOB, Teil C, zur vertraglichen Leistung gehören.
Nebenleistungen: Erstellen von Montagezeichnungen. Überprüfung der
Schlitz- und Durchbruchspläne sowie der Schalpläne.
Zur Erstellung der Montagezeichnungen gehören außerdem die Abstimmungen
technischer und gestalterischer Belange mit dem Architekten, den
Genehmigungsbehörden und den Nutzern unter Einbeziehung der
Einrichtungsplanung.
Das Ergebnis der Montageplanung ist dem Planer zur Prüfung und.
Genehmigung vorzulegen.
Die Anfertigung von Konstruktionszeichnungen, die Koordinierung und die
Überlassung von Zeichnungen an Nebengewerke, die Erstellung von
Funktions-, Betriebs-, und Wartungsvorschriften bzw. Anweisungen und
Aufmassunterlagen obliegen dem Auftragnehmer. Der Bauleitende
Obermonteur muss Installationspläne (Bestandspläne) führen, in die der
jeweilige Stand der Arbeiten einzutragen ist.
Es sind ebenfalls Revisionspläne über Installationen mit allen
Eintragungen sowie Schaltpläne aller Verteilungen zu erstellen. Alle
Unterlagen sind 3-fach als Graupause farbig angelegt in je einem Ordner
sowie 1-fach als Mutterpausen, oder als CAD im DWG-/DXF-Format mit
zugehöriger Stiftdatei, 4 Wochen vor der Abnahme zu Übergeben.
Die Koordinierung, Überwachung, Überprüfung aller für den Bau und die
ordnungsgemäße Funktion der Anlagen erforderlichen, bauseitigen
Leistungen auf fachlich richtige und maßgerechte Ausführung obliegt dem
AN. Dies gilt ebenfalls für die Prüfung von Zeichnungen und Ausführungen
von Leistungen der Nebengewerke, sofern dies für die Funktion der
eigenen Leistungen erforderlich ist.
Der AG behält sich vor, dem AN die von ihm benötigten Materialien
beizustellen. Diese Materialien bleiben Eigentum des AG. Sie sind
gesondert zu lagern und als Eigentum des AG zu kennzeichnen.Beigestellte
Materialien dürfen nur für Zwecke des AG verwendet werden. Der AN hat
die beigestellten Materialien rechtzeitig schriftlich anzufordern,
unverzüglich zu übernehmen und das Abladen , Lagern und den Transport
zur Verwendungsstelle auf seine Kosten durchzuführen. Er hat die
beigestellten Materialien unverzüglich zu prüfen und schriftlich
Mitteilung zu machen, wenn Mängel erkennbar sind , welche die Eignung
der beigestellten Materialien
für das bestellte Werk beeinträchtigen. Der AN trägt vom Zeitpunkt der
Übernahme an alle Gefahren für Verschlechterung und Verlust.
Erstellen und Vorhalten der die gebrauchsfertige Herstellung der
angebotenen Anlagen erforderlichen Baustelleneinrichtungen, Arbeits- und
Schutzgerüste, Montagehilfsmittel usw. ist Aufgabe des AN.
Alle für die Funktionsprüfungen und Abnahmen erforderlichen Leistungen
und Hilfsmittel sind durch den AN zu stellen.
Die Gestellung von Leitern und Gerüsten, auch solche über 2,0 m Höhe.
Stemmarbeiten, wie z.B. das Stemmen von Wandschlitzen und
Wanddurchbrüchen in Mauerwerken hat, wenn nicht anders vereinbart, durch
den AN für seine Gewerke selbst zu erfolgen. Für Stemmarbeiten ist
vorher die statische Freigabe beim Architekten einzuholen.
Anlagenkosten für Baustrom, Bauwasser und die Baustellenreinigung werden
nach einem vom Auftraggeber festgelegten Verteilerschlüssel umgelegt.
Sämtliche Lieferungen müssen frei Einbaustelle erfolgen, Transport-,
Fracht-, Verpackungs- und Versicherungsgebühren werden nicht erstattet.
Grundsätzlich werden für das Abladen und den Transport von Stoffen,
Werkzeugen und Geräten zu und auf der Baustelle seitens der Bauleitung
keine Hilfskräfte gestellt.
Weitere Nebenleistungen:
Es sind grundsätzlich betriebsfertige Anlagen und Geräte anzubieten,
wenn bei den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses keine
anderen Angaben gemacht worden sind.
Sollten nach Meinung des Bieters zur Erfüllung der vorstehenden
Forderungen Installationen, Geräte oder sonstige Einrichtungen
erforderlich sein, so hat der Bieter diese dem Leistungsverzeichnis
hinzuzufügen und den erforderlichen Herstellungs- oder Lieferpreis mit
in die Angebotssumme einzubeziehen.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis ist jedoch auch bei der Abgabe von
Alternativ-Angeboten vollständig auszufüllen. Änderungsvorschläge zu
Teilen der ausgeschriebenen Leistungen können als Alternativvorschläge
dargelegt und unter Beifügung von Zeichnungen gesondert angeboten
werden.
Alle geforderten und für die Beurteilung erforderlichen Fabrikats- und
Typenangaben müssen im Angebot enthalten sein. Fehlen diese Angaben, so
steht dem Bauherrn die Auswahl eines von ihm gewünschten Fabrikates bzw.
einer Type zu den angebotenen Einheitspreisen frei.
Sind im Leistungsverzeichnis DIN-Richtlinien, Ausführungsbestimmungen
oder besondere Muster vorgeschrieben, ist der Bieter verpflichtet, diese
Vorschriften zu beachten und sich hierüber entsprechend zu informieren.
Alle zum Einbau gelangende Anlagenteile und Systeme müssen den geltenden
Bestimmungen entsprechen und so erstellt werden, dass die Forderungen
der örtlichen Behörden, des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes und der
Unfallberufsgenossenschaft erfüllt werden. Der Auftragnehmer hat
hierüber die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
Erforderliche Prüfzeugnisse über Baumusterprüfungen oder Einzelabnahmen
müssen vom Auftragnehmer kostenlos beigestellt und dem Bauherrn
rechtzeitig, spätestens jedoch bis zur Abnahme, übergeben werden. Auf
evtl. weitere Überprüfungen während der Betriebszeit ist der Bauherr
schriftl. hinzuweisen. Die Stellung von Anträgen bei Behörden oder
gleichzustellenden Ämtern ist ebenfalls Sache des Auftragnehmers.
Muster der einzubauenden Materialien und Geräte müssen auf Wunsch der
Bauleitung vom Auftragnehmer kostenlos und frachtfrei vorgelegt werden.
Es bleibt der Bauleitung vorbehalten, geeignetes Material im Rahmen des
Ausschreibungstextes für den Einbau vorzuschlagen, ohne das Mehrkosten
gefordert werden können. Änderungen, die durch mangelhafte Abstimmung
mit anderen Gewerken erforderlich werden, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von einem von der Bauleitung zu
bestimmenden Anfangstermin bis zur Endgültigen Abrechnung einen
verantwortlichen Fachbauleiter und einen Stellvertreter, die namentlich
zu benennen sind, bereitzuhalten.
Bauleiter oder Stellvertreter haben während der Arbeitszeit auf der
Baustelle anwesend zu sein. Sie sind für die Bauausführung und für das
Einhalten der Termine und Vorschriften verantwortlich.
Die Bauleitung behält sich das Recht vor, einen anderen Fachbauleiter zu
fordern, falls sie mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Die
Ablösung des Fachbauleiters ist nur mit Genehmigung der Bauleitung
möglich.
Dem bauleitenden Monteur ist ein vollständiges Leistungsverzeichnis
auszuhändigen, das jederzeit von der Bauleitung zur Einsichtnahme
angefordert werden kann.
Da an die Ausführung der Anlagen hinsichtlich der Betriebssicherheit
hohe Anforderungen gestellt werden, wird auf eine zuverlässige und
fachmännische Ausführung besonderer Wert gelegt.
Der Auftragnehmer haftet gem. VOB. DIN 1961, bis zur Abnahme für die von
ihm ausgeführten Leistungen und die ihm von der Bauleitung zur
Ausführung übergebenen Gegenstände hinsichtlich Qualität, Diebstahl und
Beschädigung durch dritte oder Witterungseinflüsse, sowie für die aus
der Schadenbeseitigung entstehenden Folgekosten für Leistungen anderer
Gewerke.
Es werden nur fertige Anlagen abgenommen, bei denen eine betriebsmäßige
Überprüfung der geforderten Funktionen möglich ist. Des weiteren hat der
Unternehmer keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn oder Schadenersatz,
wenn durch behördliche Maßnahmen, Schlechtwetter oder andere
Behinderungen (gleichgültig durch wessen Verschulden) eine Unterbrechung
der Arbeiten oder gar Abzug der Arbeitskräfte erforderlich wird.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ausführung aller im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
Den Einheitspreisen des Angebotes liegen die z.Z. gültigen tariflichen
Löhne zugrunde:
Obermonteur : .......................... EUR/Std.
Monteur : .......................... EUR/Std.
Helfer : .......................... EUR/Std.
Der Unternehmerzuschlag darf die preisrechtlich festgesetzten Höchst-
und Tiefstsätze nicht über-/unterschreiten. In den Stundenlohnsätzen mit
Unternehmerzuschlag sind alle Nebenkosten wie Auslösung, Fahrgelder,
Gemeinkosten, Gestellung von Werkzeugen usw. enthalten und werden
deshalb. nicht gesondert vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten kann die Bauleitung auf den Einsatz bestimmter
Arbeitskräfte bestehen..
Die Aufstellung von Baubuden darf erst nach Rückspräche mit der
Bauleitung vorgenommen werden. Die Kosten für den Auf- und Abbau sowie
Vorhalten einschl. herstellen und Entfernung der erforderl.
Versorgungsanschlüsse trägt der Auftragnehmer. Falls es im Rahmen des
Baufortschrittes erforderlich wird die Baubuden zu verlegen, ist dieses
auf Anweisung der Bauleitung kostenlos vorzunehmen.
Alle Abnahmen dürfen grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Beauftragten
der Bauleitung vorgenommen werden. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor
Abnahme anzufordern.
Von der endgültigen Abnahme wird ein Protokoll angefertigt, in das die
evtl. festgestellten Mängel eingetragen werden. Zur Mängelbeseitigung
wird eine angemessene Frist vereinbart. Bei Überschreitung der Frist hat
der Bauherr das Recht, die Nacharbeiten von einer anderen Firma, zu
Lasten des Auftragnehmers, ausführen zu lassen.
2. Leistungsverzeichnis:
Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis:
Der Wortlaut des vom AG verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich, auch wenn der AN für sein Angebot selbst gefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Unvollständig oder mit Bleistift ausgefüllte oder in Text veränderte
bzw. ergänzende Angebote werden nicht berücksichtigt. Beigelegte
Bedingungen des Bieters, die diesen Bedingungen widersprechen gelten als
nicht vereinbart. Nebenangebote sind nur zulässig, wenn sie vergleichbar
sind, d.h. wenn sie alle Positionen des Angebotes enthalten und wenn
darüber hinaus die in ihrem Aufbau vom Angebot abweichende Positionen
durch bautechnische Erläuterungen und falls erforderlich durch
Berechnungen nachgewiesen sind.
Mit Angebotsabgabe erkennt der Bieter die Eindeutigkeit der
Ausschreibungsunterlagen an. Er kann sich später nicht auf Unkenntnis
der Sachlage oder auf abweichende Auffassung berufen, und daraus
Nachforderungen für sich herleiten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon
dem Auftraggeber eine Durchschrift zu Übergeben. Die Bautagesberichte
müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z.H. über Wetter, Temperaturen,
Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und
Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn
und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten oder dgl.,
bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen,
Unterbrechungen der Ausführungen einschl. kürzerer Unterbrechungen der
Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen, und sonstige
Vorkommnisse.
Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter
Ausfertigung dem bauführenden Architekten oder Bauleiter zur
Unterschrift vorzulegen. Der Bauleiter erhält eine Ausfertigung. Nur
Stunden, von unterschriebenen Stundenzetteln werden bei vorheriger
schriftl. Beauftragung anerkannt; nicht Pausen, Feiertage,
Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben
entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt die nachträgliche
Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten
und damit abgegolten ist, vorbehalten. Sind in einem Leistungsvertrag
Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von
Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des
Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden.
Besondere und technische Vorbemerkungen:
ATV 18380 ATV 18380
BESONDERER TEIL - Heizanlagen, zentrale Wassererwärmungsanlagen
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18380 -
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18386 - Gebäudeautomation
DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
Wärmeerzeuger
DIN 4702 - Heizkessel (Normenreihe)
DIN EN 247 - Wärmeaustauscher - Terminologie
DIN EN 297 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Heizkessel der
Typen B(Index)11 und B(Index)11BS mit atmosphärischen Brennern mit einer
Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 70 kW; mit Änderungen A4, A5 und
A6.
DIN EN 298 - Feuerungsautomaten für Gasbrenner und Gasgeräte mit oder
ohne Gebläse
DIN EN 303-T1, 2, 5 - Heizkessel
TRD 414 - Technische Regeln für Dampfkessel bei Holzfeuerung,
Sicherheitseinrichtungen
DIN EN 483 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe; Heizkessel des Typs
C mit einer Nennwärmebelastung gleich oder kleiner als 70 kW; mit
Änderung A2.
DIN EN 449 - Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Abzugslose
Haushaltsraumheizgeräte (einschließlich Heizgeräte mit diffusiver
katalytischer Verbrennung)
DIN EN 525 - Gasbefeuerter Warmlufterzeuger ohne Wärmetauscher mit
erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den nicht häuslichen
Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW
DIN EN 625 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe; spezielle
Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von Kombi-Kesseln mit
einer Nennwärmebelastung kleiner als oder gleich 70 kW
DIN EN 656 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Heizkessel des Typs
B mit einer Nennwärmebelastung größer als 70 kW, aber gleich oder
kleiner als 300 kW
DIN EN 676 - Automatische Brenner mit Gebläse für gasförmige Brennstoffe
DIN EN 677 - Heizungskessel für gasförmige Brennstoffe - Besondere
Anforderungen an Brennwertkessel mit einer Nennwärmebelastung kleiner
oder gleich 70 kW
DIN EN 12809 - Heizkessel für feste Brennstoffe - Nennwärmeleistung bis
50 kW - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 14394 - Heizkessel - Heizkessel mit Gebläsebrenner - Begriffe,
allgemeine Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung (100°C < Ts = 110
°C)
Wärmepumpen
DIN 8900-6 - Wärmepumpen; Anschlussfertige Heiz-Wärmepumpen mit
elektrisch angetriebenen Verdichtern; Messverfahren für installierte
Wasser/Wasser-, Luft/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen
DIN 8901 - Kälteanlagen und Wärmepumpen - Schutz von Erdreich, Grund-
und Oberflächenwasser - Sicherheitstechnische und umweltrelevante
Anforderungen und Prüfung
DIN 33830 - Wärmepumpen; Anschlussfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen
DIN EN 378 - Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen -
DIN EN 14511 - Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen
mit elektrisch angetriebenen Verdichtern für die Raumheizung und -
kühlung
Wassererwärmer
DIN 4708-3 - Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur
Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude
DIN 4753-3 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser; Wasserseitiger Korrosionsschutz durch Emaillierung;
Anforderungen und Prüfung
DIN 4753-4 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser; wasserseitiger Korrosionsschutz durch Beschichtungen aus
warmhärtenden, duroplastischen Beschichtungsstoffen; Anforderungen und
Prüfung
DIN 4753-7 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser; Wasserseitiger Korrosionsschutz durch
korrosionsbeständige metallische Werkstoffe; Anforderungen und Prüfung
DIN V 4753-8 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser - Teil 8: Wärmedämmung von Wassererwärmern bis 1000 l
Nenninhalt - Anforderungen und Prüfung
DIN 4753-11 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser; Zwischenmedium-Wärmeaustauscher; Anforderungen, Prüfung
und Kennzeichnung
Solarsysteme
DIN EN 12975-2 - Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile - Kollektoren
- Teil 2: Prüfverfahren
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807 - Ausdehnungsgefäße - Membranen aus elastomeren Werkstoffen
Raumheizflächen und Fußbodenheizung
DIN EN 14037 - Deckenstrahlplatten für Wasser mit einer Temperatur unter
120°C (Normenreihe)
Rohre
DIN 2605-T1 und T2 - Formstücke zum Einschweißen; Rohrbogen
DIN 2615-T1 und T2 - Formstücke zum Einschweißen - T-Stücke
DIN 2616-T1 und T2 - Formstücke zum Einschweißen - Reduzierstücke
DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP) - PP-H 100, PP-B 80, PP-R 80 -
Maße
DIN EN 1092-1 - Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehör -
Teil 1: Stahlflansche, nach PN bezeichnet
DIN EN 10220 - Nahtlose und geschweißte Stahlrohre - Allgemeine Tabellen
für Maße und längenbezogene Masse
DIN EN 10305-1 - Präzisionsstahlrohre - Technische Lieferbedingungen -
Teil 1: Nahtlose kaltgezogene Rohre
DIN EN 10305-4 - Präzisionsstahlrohre - Technische Lieferbedingungen -
Teil 4: Nahtlose kaltgezogene Rohre für Hydraulik- und Pneumatik-
Druckleitungen
DIN EN 10305-5 - Präzisionsstahlrohre - Technische Lieferbedingungen -
Teil 5: Geschweißte und maßumgeformte Rohre mit quadratischem oder
rechteckigem Querschnitt
DIN EN 10305-6 - Präzisionsstahlrohre - Technische Lieferbedingungen -
Teil 6: Geschweißte kaltgezogene Rohre für Hydraulik- und Pneumatik-
Druckleitungen
Armaturen für Heizanlagen
DIN EN 736 - Armaturen - Terminologie (Normenreihe)
DIN EN 1171 - Industriearmaturen - Schieber aus Gusseisen
DIN EN 14341 - Industriearmaturen - Rückflussverhinderer aus Stahl
Armaturen für Brennstoffleitungen
DIN 4755 - Ölfeuerungsanlagen - Technische Regel Ölfeuerungsinstallation
(TRÖ) - Prüfung
DIN EN 13636 - Kathodischer Korrosionsschutz von unterirdischen
metallenen Tankanlagen und zugehörigen Rohrleitungen
Abgasanlagen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische
Berechnungsverfahren
MRS, Gebäudeautomation
DIN EN 12098 - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen
(Normenreihe)
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
VDI 2055 - Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische
Anlagen - Berechnungen, Gewährleistungen, Mess- und Prüfverfahren,
Gütesicherung, Lieferbedingungen
VDI 2715 - Lärmminderung an Warm- und Heißwasser-Heizungsanlagen
VDI 3805 Blatt 19 - Produktdatenaustausch in der TGA - Sonnenkollektoren
VDI 3808 - Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für
heiztechnische Anlagen
VDI 3814 Blatt 2 - Gebäudeautomation (GA) - Gesetze, Verordnungen,
Technische Regeln
VDI 6028 Blatt 3 - Bewertungskriterien für die Technische
Gebäudeausrüstung - Anforderungsprofile und Wertungskriterien für die
Heiztechnik
VDI 6028 Blatt 6 - Bewertungskriterien für die Technische
Gebäudeausrüstung - Anforderungsprofile und Wertungskriterien für die
Gebäudeautomation
Richtlinien des Bundesverbandes Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.
V. (BVF):
- Fachinformation Schnittstellenkoordination bei beheizten
Fußbodenkonstruktionen
- Richtlinie zur Wärme- und Trittschalldämmung beheizter
Fußbodenkonstruktionen
- Heizrohre und elektrische Heizleitungen in Fußbodenheizungen
- Richtlinie zur Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen im
Wohnungsbau
- Steuerung und Regelung von Warmwasser-Fußbodenheizungen
- Warmwasser-Flächenheizung - Die ideale Voraussetzung für die Nutzung
von Brennwerttechnik, Solarenergie und Umweltwärme bei der
Gebäudeheizung
- Steuerung und Regelung von Elektro-Fußbodenheizungen
- Richtlinie zur Herstellung beheizter Wandkonstruktionen im Wohnungs-,
Gewerbe- und Industriebau
- Richtlinie zur Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen im
Gewerbe- und Industriebau
- Richtlinie für den Einsatz von Bodenbelägen auf Fußbodenheizungen -
Anforderungen und Hinweise
- Richtlinie für die Installation von Flächenheizungen bei der
Modernisierung von bestehenden Gebäuden - Anforderungen und Hinweise
- Richtlinie zur Herstellung dünnschichtiger, beheizter
Verbundkonstruktionen im Wohnungsbau
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGI 531 - Installationsarbeiten Heizung, Lüftung, Sanitär
Weiter ist zu beachten:
Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende Stähle; Verzeichnis der
nicht rostenden Stähle - enthalten sein.
Außerdem wird auf die VDI-Richtlinie VDI 2050 (Beiblatt) verwiesen, wo
weitere einschlägige Regelwerke einschließlich der Rechtsvorschriften
aufgelistet sind. Diese Regelungen mit dem Sammelbegriff "Heizzentralen;
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln" gelten nachrangig zu den
bisher aufgeführten Regelwerken, sofern sie keine Rechtsvorschriften
oder eingeführte technische Baubestimmungen sind.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn
Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie
mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen
chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr
elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Der Auftragnehmer erhält die gemäß Abschnitt 3.1.2 der ATV DIN 18381 vom
Auftraggeber zu übergebenden Pläne und Berechnungsunterlagen. Diese soll
der Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anfordern.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren
Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt
auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber
koordiniert wird.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert
werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker
während der Bauausführung zu vermeiden.
Zur Vertragsleistung der Gewerke Elektroinstallationsarbeiten gehören:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3.1 Stemm-, Fräs- und
Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er
die geplanten Schlitze oder Durchbrüche gemäß Abschnitt 4.1 der ATV an
den betreffenden Stellen anzeichnen.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen.
Ebenso sind die Maßnahmen zur Bewegungsaufnahme vom Unternehmer
festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu führen.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch
Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für
oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für
glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und
Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind
Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den
Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
2.3.2 Rohrleitungen
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern.
Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu
montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen,
Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Alle unter Putz oder Estrich verlegten Leitungen erhalten eine flexible
Umhüllung. Halterungen, Schellen, Konsolen u. dgl. sind grundsätzlich
korrosionsgeschützt einzubauen.
Anbindeleitungen sind im Bereich von Estrichfugen in Rohrhülsen zu
führen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu
belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt
bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus
geeigneten Materialien befestigt werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch
erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die
Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Absprache erforderlich.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll
erst nach der Druckprobe erfolgen
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die
Rohdecke übertragen.
2.3.3 Fußbodenheizungen
Bei Fußbodenheizungen sind die Rohre für Vor- und Rücklauf zwecks
gleichmäßiger Aufheizung im Wechsel zu verlegen.
Bei Calciumsulfat-Estrich sollte in der Regel eine Vorlauftemperatur von
60° nicht überschritten werden.
Heizregister sind nicht über Bauwerksbewegungs- oder Setzungsfugen zu
verlegen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege
zu verlegen.
Heizkreise dürfen Bauwerksfugen nicht kreuzen. Anbindeleitungen in
Estrichfugen sind nur in geschützter Form, z.B. durch Rohrhülsen,
zulässig.
Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren
sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Kupferrohre in Fußbodenheizungen sollen hart gelötet werden.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18380 gelten als Nebenleistung:
- Die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen.
- Die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Kessel-,
Behälter- und Pumpenfundamenten.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für
eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich
durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung)
auf der Baustelle.
- Bewegungsausgleich für Rohre.
- Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter
angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind. Dazu
gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser
Pläne.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung
Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als
Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18380 gelten als Besondere Leistung:
- Das mehrmalige Anschließen von Heizkörpern zum Zweck von Malerarbeiten
u. dgl.
- Die Zuarbeit für die Ausbildung von Montageöffnungen für Behälter,
Kessel u. dgl.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich
zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-
Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen.
2.5 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.3 ATV DIN 18380 bezieht sich auf die
tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten Leitungen, Rohre
und Kanäle und dergleichen. Über die technischen Erfordernisse
hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte
unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Wenn keine Abrechung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung
möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen,
das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch
nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
s. Objektbeschreibung
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18380
ATV 18381 ATV 18381
BESONDERER TEIL - Gas- und Wasserinstallation
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18381 - Gas-,
Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen
DIN 18386 - Gebäudeautomation
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
Rohrleitungen, Armaturen und Anlagen
DIN 1615 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl ohne
besondere Anforderungen; Technische Lieferbedingungen
DIN 2501-1 - Flansche
DIN 3266-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und
Gebäuden; Rohrunterbrecher, Rohrtrenner, Rohrbelüfter, PN 10
DIN 3321 - Anforderungen und Anerkennungsprüfungen für Hydranten
DIN 3339 - Armaturen, Werkstoffe für Gehäuseteile
DIN 3387 - Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen
(Normenreihe)
DIN 3389 - Einbaufertige Isolierstücke für Hausanschlussleitungen in der
Gas- und Wasserversorgung; Anforderungen und Prüfungen
DIN 3502, DIN 3512 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken und Gebäuden - Ventile in Durchgangsform
DIN 3523 - Armaturen für Trinkwasser-Installationen - Verlängerungen
DIN 3528 - Armaturen für Gasinstallationen ; Tüllen mit Dichtring
DIN 3529 - Armaturen für Gasinstallationen; Absperr-Kegelhähne in
Durchgangsform; Innengewinde-Anschluss
DIN 3532 - Armaturen für Gasinstallationen; Absperr-Kegelhähne in
Eckform
DIN 3533 - Armaturen für Gasinstallationen; Anschluss-Kegelhähne in
Eckform mit Verschraubung
DIN 3534 - Armaturen für Gasinstallationen; Anschluss-Kegelhähne in
Durchgangsform mit Verschraubung
DIN 3536 - Schmierstoffe für Gasarmaturen in der Hausinstallation, in
Gasverteilungs- und Gastransportleitungen
DIN 3546-1 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallation in
Grundstücken und Gebäuden - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und
Prüfungen für handbetätigte Kolbenschieber, Absperrarmaturen für
Anbohrarmaturen, Schieber und Membranarmaturen; Technische Regel des
DVGW
DIN 3586 - Thermisch auslösende Absperreinrichtungen für Gas -
Anforderungen und Prüfungen
DIN 4753 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser (Normenreihe)
DIN 8061 - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid - Allgemeine
Qualitätsanforderungen
DIN 8063-1 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für
Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U);
Muffen- und Doppelmuffenbogen, Maße
DIN 8063-9 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für
Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart);
Reduzierstücke aus Spritzguss für Klebung, Maße
DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP) - PP-H 100, PP-B 80, PP-R 80 -
Maße
DIN 8079 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C), PVC-C 250 -
Maße
DIN 8080 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C), PVC-C 250 -
Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung
DIN 16893 - Rohre aus vernetztem Polyethylen hoher Dichte (PE-X) - Maße
DIN 16968 - Rohre aus Polybuten (PB) - Allgemeine Qualitätsanforderungen
und Prüfung
DIN 16969 - Rohre aus Polybuten (PB) - PB 125 - Maße
DIN 16970 - Klebstoffe zum Verbinden von Rohren und Rohrleitungsteilen
aus PVC hart; Allgemeine Güteanforderungen und Prüfungen
DIN 17455 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus nicht rostenden Stählen
für allgemeine Anforderungen - Technische Lieferbedingungen
DIN 17456 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus nicht rostenden Stählen für
allgemeine Anforderungen - Technische Lieferbedingungen
DIN 19538-10 - Rohre und Formstücke aus chloriertem Polyvinylchlorid
(PVC-C) für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von
Gebäuden; Teil 10: Brandverhalten, Güteüberwachung und Verlegehinweise
DIN 19561-10 - Rohre und Formstücke aus Styrol-Copolymerisaten für
heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden -
Teil 10: Brandverhalten, Güteüberwachung und Verlegehinweise
DIN 28650 - Formstücke aus duktilem Gusseisen - Bögen 30°, EN-Stücke,
MI-Stücke, IT-Stücke - Anwendung, Maße
DIN 30675-1 - Äußerer Korrosionsschutz von erdverlegten Rohrleitungen;
Schutzmaßnahmen und Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus Stahl
DIN 30677-1 - Äußerer Korrosionsschutz von erdverlegten Armaturen;
Umhüllung (Außenbeschichtung) für normale Anforderungen
DIN 30677-2 - Äußerer Korrosionsschutz von erdverlegten Armaturen;
Umhüllung aus Duroplasten (Außenbeschichtung) für erhöhte Anforderungen
DIN 30690-2 - Bauteile in der Gasversorgung; Anforderungen an
metallische Werkstoffe für Stellgeräte für Gasverbrauchseinrichtungen
DIN EN 88 - Druckregler für Gasgeräte, für einen Eingangsdruck bis zu
200 mbar
DIN EN 545 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und
ihre Verbindungen für Wasserleitungen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 681 - Elastomer-Dichtungen - Werkstoff-Anforderungen für
Rohrleitungs-Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und
Entwässerung (Normenreihe)
DIN EN 736 - Armaturen - Terminologie (Normenreihe)
DIN EN 816 - Sanitärarmaturen - Selbstschlussarmaturen PN 10
DIN EN 969 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und
ihre Verbindungen für Gasleitungen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen; Nathlose Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und
Heizungsanlagen
DIN EN 1124-1 - Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nicht
rostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen - Teil 1:
Anforderungen, Prüfungen, Güteüberwachung
DIN EN 1171 - Industriearmaturen - Schieber aus Gusseisen
DIN EN 1253-1 - Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen
DIN EN 1253-4 - Abläufe für Gebäude - Teil 4: Abdeckungen
DIN EN 1451-1 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser
(niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur -
Polypropylen (PP) - Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das
Rohrleitungssystem
DIN EN 1452 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung
Weichmacherfreies Polyvinylchlorid UPVC-U
DIN EN 1455-1 - Kunststoffrohrleitungen zum Ableiten von Abwasser
(niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur -
Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) - Teil 1: Anforderungen an Rohre,
Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1519-1 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser
(niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur -
Polyethylen (PE) - Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das
Rohrleitungssystem
DIN EN 1565-1 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser
(niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur - Styrol-
Copolymer-Blends (SAN+PVC) - Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke
und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1566-1 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser
(niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur -
Chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) - Teil 1: Anforderungen an Rohre,
Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1984 - Industriearmaturen - Schieber aus Stahl
DIN EN 10216-1 - Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen -
Technische Lieferbedingungen - Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit
festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10208-1 - Stahlrohre für Rohrleitungen für brennbare Medien -
Technische Lieferbedingungen - Teil 1: Rohre der Anforderungsklasse A
DIN EN 10217-1 - Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen -
Technische Lieferbedingungen - Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit
festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10224 - Rohre und Fittings aus unlegierten Stählen für den
Transport wässriger Flüssigkeiten einschließlich Trinkwasser -
Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10241 - Stahlfittings mit Gewinde
DIN EN 10255 - Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Schweißen und
Gewindeschneiden - Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10296-1 - Geschweißte kreisförmige Stahlrohre für den
Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen - Technische
Lieferbedingungen - Teil 1: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen
DIN EN 10297-1 - Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau
und allgemeine technische Anwendungen - Technische Lieferbedingungen -
Teil 1: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen
DIN EN 10312 - Geschweißte Rohre aus nichtrostendem Stahl für den
Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten - Technische
Lieferbedingungen
Normen der Reihe
DIN EN ISO 15874ff - Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und
Kaltwasserinstallation
DIN EN 12288 - Industriearmaturen - Schieber aus Kupferlegierungen
DIN EN 12828 - Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-
Heizungsanlagen
DIN EN 13443-1 - Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von
Gebäuden - Mechanisch wirkende Filter - Teil 1: Filterfeinheit 80 µm bis
150 µm; Anforderungen an Ausführung und Sicherheit, Prüfung
DIN EN 13611 - Sicherheits-, Regel- und Steuereinrichtungen für
Gasbrenner und Gasgeräte - allgemeine Anforderungen
DIN EN 13959 - Rückflussverhinderer - DN 6 bis DN 250 - Familie E, Typ
A, B, C und D
DIN EN 14291 - Schaumbildende Lösungen zur Lecksuche an
Gasinstallationen
DIN IEC 60364-100 - Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 100:
Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
DIN VDE 0184 - Überspannungen und Schutz bei Überspannungen in
Niederspannungs-Starkstromanlagen mit Wechselspannungen - Allgemeine
grundlegende Informationen
Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN 1386-1 - Waschtische aus Sanitär-Porzellan; Haupt-, Anschluss- und
Befestigungsmaße, Anforderungen, Prüfung
DIN 1389 - Klosettanschlussstücke - Anforderungen und Prüfung
DIN 1390-1 - Urinale aus Sanitär-Porzellan, wandhängend; Maße
DIN 19541 - Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke -
Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 19542 - Spülkästen für Klosettbecken; Bau- und Prüfgrundsätze
Normen der Reihe
DIN EN 31 - DIN EN 38 - Waschtische; Klosettbecken; Sitzwaschbecken
DIN EN 111 - Wandhängende Handwaschbecken - Anschlussmaße
EIN EN 200 - Sanitärarmaturen - Auslaufventile und Mischbatterien (PN
10) - Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 274 - Ablaufgarnituren für Sanitärausstattungsgegenstände
(Normenreihe)
DIN EN 997 - WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss
DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle (Normenreihe)
DIN EN 12541 - Sanitärarmaturen - WC- und Urinaldruckspüler mit
selbsttätigem Abschluss PN 10
DIN VDE 0100 - 701 - Errichten von Niederspannungsanlagen -
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art -
Teil 701: Räume mit Badewanne oder Dusche
Korrosionsschutz
DIN 50929 - 2 - Korrosion der Metalle; Korrosionswahrscheinlichkeit
metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung;
Installationsteile innerhalb von Gebäuden
DIN 50931-1 - Korrosion der Metalle - Korrosionsversuche mit Trinkwasser
- Teil 1: Prüfung der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit
DIN EN 12502 - Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe - Hinweise zur
Abschätzung der Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserverteilungs- und
speichersystemen
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
VDI 6023 - Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und
Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
VDI 6023 - Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen an
Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
VDI 6028 - Bewertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung
VDI 3814 - Gebäudeautomation (GA)
VDI 3817 - Denkmalwerte Gebäude - Technische Gebäudeausrüstung
DVGW G 600-B - Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln
für Gas-Installationen (TRGI '86/96)
DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.:
M 1905-2 - Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation Rohre und
Fittings, Schweißverfahren Befund von Schweißverbindungen
R 2207-1 - Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen -
Heizelementschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PE-HD
R 2207-11 - Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen -
Heizelementschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PP
R 2207-15 - Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen -
Heizelementschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PVDF
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGI 531 - Installationsarbeiten Heizung, Lüftung, Sanitär
Güteschutz:
RAL GZ-643 - RAL Gütezeichen für Messingwerkstoffe in der Gas- und
Wasserinstallation
Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende Stähle; Verzeichnis der
nicht rostenden Stähle - enthalten sein.
Für Begriffsbestimmungen in den Leistungspositionen gilt DIN EN 736 -
Armaturen; Terminologie.
Als weitere Ausführungsgrundlage dienen die örtlichen Vorschriften der
Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Leistungen im Bereich der Gas- und Wasseranlagen sind nur DVGW-
geprüfte und zugelassene Bauteile und Materialien zu verwenden.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn
Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie
mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen
chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr
elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält die gemäß Abschnitt 3.1.2 der ATV DIN 18381 vom
Auftraggeber zu übergebenden Pläne und Berechnungsunterlagen. Diese soll
der Auftragnehmer zu gegebener Zeit anfordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt
auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber
koordiniert wird.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den
vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung
zu konsultieren.
Zur Vertragsleistung des Gewerkes Elektroinstallationsarbeiten gehören:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr
für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte
Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber
und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren
Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3.1 Stemm-, Fräs- und
Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er
die geplanten Schlitze oder Durchbrüche gemäß Abschnitt 4.1 der ATV an
den betreffenden Stellen anzeichnen.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist
grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der
Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch
Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für
oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für
glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder
seiner Bauleitung kontrolliert werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die
Rohdecke übertragen.
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt
werden, bzw. mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus
geeigneten Materialien an ihm befestigt werden.
Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten.
2.3.3 Rohrleitungen
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal
verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist
unzulässig.
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass
Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das
Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege
zu verlegen.
Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren
sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll
erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und Kellerdecken - mit Ausnahme
von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle wärmeabgebenden
oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der
Heizkörperanschlussleitungen und Einzelzuleitungen.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende
Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen
dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder
Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben.
Bei Einsatz von Kupferrohrleitungen sind Schneidringverschraubungen bei
Geräte- und Armaturenanschlüssen zu vermeiden.
Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist
grundsätzlich auf den Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach
Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers
einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor
dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der
Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder
Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu
schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht
zulässig.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen,
Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt
werden oder als Träger für diese dienen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert
werden können.
Kupferrohre sind - in Fließrichtung des Wassers - nach Bauteilen aus
Stahl einzubauen.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die
Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung
durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich
sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest
eingeputzt werden.
Warmwasserleitungen (bis 80 Grad Betriebstemperatur) können, sofern sie
werkseitig ummantelt sind, bis zu einer geraden Länge von 3 m eingeputzt
werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch
erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die
Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege
zu verlegen
2.3.4 Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten
Güteklasse entsprechen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Armaturen aus Messing, verchromt
und poliert, einschl. verchromter Metallgriffe einzubauen.
Porzellan bzw. Steingut muss frei von Verfärbungen, Flecken, Verzug und
Rissen sein.
Die Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte soll nach
Unterbrechung bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen
Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit
der Bauleitung zu vereinbaren. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen.
Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an gefliesten
Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher mit Reaktionsharz oder anderen
geeigneten Werkstoffen abzudichten.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und
Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem
Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit
Sanitärsilikon o.ä. oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das
Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen
(Verfärbung, Korrosion).
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine
Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind
geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen - auch auf
Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten
zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 - Errichten von
Niederspannungsanlagen. Räume mit Badewanne oder Dusche - eingehalten
werden.
Beim Auswechseln von Bade- oder Duschwannen ist der Potentialausgleich
wieder leitend zu befestigen; fehlt ein solcher, ist der Bauherr oder
sein Vertreter darauf aufmerksam zu machen.
Badewannen und Duschwannen aus Metall müssen einen Anschlussnocken für
den Potentialausgleich besitzen.
Badewannen oder Duschwannen auf schwimmendem Estrich müssen durch
geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den
flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
In Wände eingebaute Spülkästen müssen wärmegedämmt sein, um
Kondenswasserbildung zu verhindern.
Alle eingebauten Befestigungsmittel müssen verzinkt sein.
2.3.5 Abwasserleitungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die Leitungen sind so zu verlegen, dass Längenänderungen ausgeschlossen
sind, das gilt besonders für gezogene Anschlussleitungen.
Richtungsänderungen sind mit Formstücken vorzunehmen. Über Ort und Art
der Durchführung von Fallleitungen über Dach ist mit der Bauleitung
Rücksprache zu halten.
Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur
vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für
den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und
Fallleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den
Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche
Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
2.3.6 Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet
sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wiederverwendbare Teile
sind dem Auftraggeber zu übergeben.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18381 gelten als Nebenleistung:
- Das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen,
Befestigungen und Unterkonstruktionen.
- Die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen Leitungen.
- Das provisorische Schließen von Leitungen vor Anschluss der Objekte.
- Provisorischer Potentialausgleich während der Arbeiten.
- Das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben,
Dichtungen.
- Das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber
gestellt werden.
- Das Liefern der Bedienungsanleitung für angeschlossene Geräte.
- Die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen.
- Das Vorlegen von Mustern.
- Das Entfernen der Etiketten von Einrichtungsgegenständen.
- Die betriebsfertige Lieferung einschließlich Oberflächenbeschichtung,
technischer Dokumentationen inkl. Herstellernachweis und evtl.
geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich zuständiger
Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate, Baugruppen u. dgl.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für
eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich
durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung)
auf der Baustelle.
- Die Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers sowie die
Durchführung eines Probelaufes. Die dazu erforderlichen Medien stellt
der Auftraggeber.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich
zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-
Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen.
2.5 Abrechnungshinweise
Wenn keine Abrechung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung
möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen,
das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch
nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen ist.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den
Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen,
Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, so dass alle Maße
problemlos nachvollziehbar sind.
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18381
ATV 18379 ATV 18379
BESONDERER TEIL - Raumlufttechnische Anlagen
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18379 -
Raumlufttechnische Anlagen.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18386 - Gebäudeautomation
DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen
für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Weitere Begriffe und
Definitionen zu DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und DIN EN ISO
4618-3
DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen
für Beschichtungsstoffe - Teil 1: Allgemeine Begriffe
DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte
Flacherzeugnisse für das Bauwesen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nicht
rostenden Stähle
DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische
Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht,
Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für
allgemeine Verwendung
DIN EN 50347 - Drehstromasynchronmotoren für den Allgemeingebrauch mit
standardisierten Abmessungen und Leistungen - Baugrößen 56 bis 315 und
Flanschgrößen 65 bis 740
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte
Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
DIN V ENV 12102 - Klimageräte, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen und
Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zur Raumbeheizung
und Kühlung - Messung der Luftschallemissionen - Bestimmung des
Schallleistungspegels
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
VDI 3814 - Gebäudeautomation (alle Teile)
VDI 2055 - Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische
Anlagen - Berechnungen, Gewährleistungen, Mess- und Prüfverfahren,
Gütesicherung, Lieferbedingungen
VDI 6031 - Abnahmeprüfung von Raumkühlflächen
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
VdS 2097-1 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 1:
Prüfung und Anerkennung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten
VdS 2097-2 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 2:
Nichtbrennbare Baustoffe/Baustoffe für Brandschutzmaßnahmen;
Nichtbrennbare Baustoffe, aufschäumende Baustoffe, Brandschutz-
Putzbekleidungen, Brandschutzbeschichtungen für Stahlbauteile,
Fugenabdichtungen
VdS 2097-7 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7:
Lüftungsleitungen, Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung
VdS 2097-9 - Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 9: Rauch-
und Wärmeabzugsanlagen
VdS 2298 - Lüftungsanlagen im Brandschutzkonzept; Merkblatt für die
Planung
VdS 3501 - Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit
elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur
Schadenverhütung
Güteschutz:
RAL-GZ 595 - Kulissenschalldämpfer für raumlufttechnische Anlagen
Die Anwendung der Abnahmeprotokolle nach Anhang A zu DIN 1946-6 gilt als
vereinbart.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot
angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische
Öffnungsfläche aufweisen.
Für Verschleißteile, Filter und dergleichen ist dem Auftraggeber eine
Aufstellung mit allen zur Nachbestellung erforderlichen technischen
Angaben und Bezugsnachweis zu übergeben. Die Geräte müssen zum
Filterwechsel gut zugänglich sein.
Für Verschleißteile, Filter u. dgl. ist dem Auftraggeber ein
Ersatzteilkatalog bzw. ein Liefernachweis zu übergeben. Die Geräte
müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen
Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnisse oder Prüfbescheid
oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn
Jahren gesichert sein.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält gemäß Abschnitt 3.1.2 der ATV DIN 18379 vom
Auftraggeber zu übergebenden Pläne und Berechnungsunterlagen. Diese soll
der Auftragnehmer rechtzeitig anfordern.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Alle Montageunterlagen des Auftragnehmers müssen vom Auftraggeber und
dem Projektanten genehmigt werden. Erst nach erfolgter Genehmigung kann
mit den Montagearbeiten begonnen werden.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt
auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso für die Trassenführung, welche vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit und Wartung bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen.
Ebenso sind die Maßnahmen zur Bewegungsaufnahme vom Unternehmer
festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu führen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.
B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem
Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im
Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit
mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist
Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Luftkanälen sind die Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege
zu verlegen.
Für Richtungsänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu verwenden;
Flexrohre sind nur zulässig, wenn sie in der Leistungsbeschreibung
vorgesehen sind.
Kreuzungen von Luftleitungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Im
Ausnahmefall ist eine Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich,
sofern notwendige lichte Höhen aus den Planungsunterlagen nicht
ersichtlich sind.
Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist eine automatische Abführung des
Kondensats erforderlich.
2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
Vom Auftragnehmer werden vollständig vermaßte Zeichnungen über Sockel-
und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des
Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist.
Laufräder von Ventilatoren müssen dynamisch ausgewuchtet sein.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt
werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und
Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
2.4 Preisinhalte
Mit den Preisen ist abgegolten:
- Das Anzeichnen von Durchbrüchen, Befestigungspunkten u. dgl. sowie
sonstige Angaben für bauseitige Leistungen.
- Die Einstellung, Prüfung und Vorführung der Anlage gemäß Nr. 3.4 und
3.5 DIN 18379.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an
den Baukörper.
- Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf
der Baustelle.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich
zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-
Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
(VDMA) veröffentlicht.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ATV 18379
1 Heizung
1
Heizung
1.01 Wärmepumpenanlage
1.01
Wärmepumpenanlage
1.02 WW-Bereitung
1.02
WW-Bereitung
1.03 Heizkreispumpen
1.03
Heizkreispumpen
1.04 Regel- und Elektrotechnik
1.04
Regel- und Elektrotechnik
1.05 Wärmemengenzählung
1.05
Wärmemengenzählung
1.06 Kessel- und Sicherungsarmaturen
1.06
Kessel- und Sicherungsarmaturen
1.07 Kompaktverteiler
1.07
Kompaktverteiler
1.08 Rohrleitungen und Zubehör
1.08
Rohrleitungen und Zubehör
1.09 Wärmedämmung
1.09
Wärmedämmung
1.10 Brandschutz
1.10
Brandschutz
1.11 Fußbodenheizung
1.11
Fußbodenheizung
1.12 Heizkörper und Zubehör
1.12
Heizkörper und Zubehör
1.13 Sonstiges
1.13
Sonstiges
2 Sanitärinstallation
2
Sanitärinstallation
2.01 Abwasserhebeanlage
2.01
Abwasserhebeanlage
2.02 Fettabscheider
2.02
Fettabscheider
2.03 Regel- und Elektrotechnik
2.03
Regel- und Elektrotechnik
2.04 Feuerlöschlöschleitung
2.04
Feuerlöschlöschleitung
2.05 Schmutzwasserleitung + Zubehör
2.05
Schmutzwasserleitung + Zubehör
2.06 Kondensatableitung Klimageräte
2.06
Kondensatableitung Klimageräte
2.07 Wasserleitungen + Zubehör
2.07
Wasserleitungen + Zubehör
2.08 Wärmedämmung
2.08
Wärmedämmung
2.09 Trockenbau
2.09
Trockenbau
2.10 Einrichtungsgegenstände
2.10
Einrichtungsgegenstände
2.11 Sanitärbeschläge
2.11
Sanitärbeschläge
2.12 Brandschutz
2.12
Brandschutz
2.13 Feuerlöscher und Zubehör
2.13
Feuerlöscher und Zubehör
2.14 Sonstiges
2.14
Sonstiges
3 Lüftung
3
Lüftung
3.01 Innenliegende Abluft
3.01
Innenliegende Abluft
3.02 Küchenabluft
3.02
Küchenabluft
3.03 Kanäle und Zubehör
3.03
Kanäle und Zubehör
3.04 Rohrleitung und Zubehör
3.04
Rohrleitung und Zubehör
3.05 Regel- und Elektrotechnik
3.05
Regel- und Elektrotechnik
3.06 Brandschutztechnische Komponenten
3.06
Brandschutztechnische Komponenten
3.07 Sonstiges
3.07
Sonstiges
4 Klima
4
Klima
4.01 Klimatechnik
4.01
Klimatechnik
4.02 Rohrleitung und Zubehör
4.02
Rohrleitung und Zubehör
4.03 Regel- und Elektrotechnik
4.03
Regel- und Elektrotechnik
4.04 Brandschutz Kälteanlage
4.04
Brandschutz Kälteanlage
5 Kernbohrungen
5
Kernbohrungen
*** Decke über KG d = 25 cm *** *** Decke über KG d = 25 cm ***
*** Decke über KG d = 25 cm ***
5.__.__.004 Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.004
Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 25 cm
24.00
Stck
5.__.__.005 Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.005
Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 25 cm
2.00
Stck
5.__.__.006 Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.006
Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 25 cm
8.00
Stck
5.__.__.007 Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.007
Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 25 cm
21.00
Stck
5.__.__.008 Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.008
Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 25 cm
7.00
Stck
5.__.__.009 Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.009
Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 25 cm
1.00
Stck
5.__.__.010 Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 25 cm Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 25 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.010
Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 25 cm
1.00
Stck
*** Decke über EG - 1.OG d = 22 bzw. in Teilen 30 cm *** Decke über EG - 1.OG d = 22 bzw. in Teilen 30 cm
***
*** Decke über EG - 1.OG d = 22 bzw. in Teilen 30 cm
5.__.__.011 Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.011
Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm
180.00
Stck
5.__.__.012 Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.012
Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm
2.00
Stck
5.__.__.013 Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.013
Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm
13.00
Stck
5.__.__.014 Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.014
Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm
47.00
Stck
5.__.__.015 Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.015
Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm
54.00
Stck
5.__.__.016 Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.016
Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm
2.00
Stck
5.__.__.017 Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.017
Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm
1.00
Stck
5.__.__.018 Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 30 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 30 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.018
Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 30 cm
13.00
Stck
5.__.__.019 Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 30 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 30 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.019
Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 30 cm
2.00
Stck
5.__.__.020 Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 30 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 30 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.020
Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 30 cm
1.00
Stck
5.__.__.021 Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 30 cm Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 30 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.021
Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 30 cm
2.00
Stck
5.__.__.022 Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 30 cm Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 30 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.022
Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 30 cm
1.00
Stck
*** Decke über 1.OG - 1.OG d = 22 cm *** *** Decke über 1.OG - 1.OG d = 22 cm ***
*** Decke über 1.OG - 1.OG d = 22 cm ***
5.__.__.023 Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.023
Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 22 cm
190.00
Stck
5.__.__.024 Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.024
Kernbohrung bis D = 80 mm in StB-Decken, d= 22 cm
4.00
Stck
5.__.__.025 Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.025
Kernbohrung bis D = 100 mm in StB-Decken, d= 22 cm
13.00
Stck
5.__.__.026 Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.026
Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 22 cm
57.00
Stck
5.__.__.027 Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.027
Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 22 cm
55.00
Stck
5.__.__.028 Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.028
Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 22 cm
1.00
Stck
5.__.__.029 Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.029
Kernbohrung bis D = 220 mm in StB-Decken, d= 22 cm
6.00
Stck
5.__.__.030 Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 22 cm Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 22 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.030
Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 22 cm
1.00
Stck
*** Decke über 2.OG - Dach d = 22 cm *** *** Decke über 2.OG - Dach d = 22 cm ***
*** Decke über 2.OG - Dach d = 22 cm ***
5.__.__.031 Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.031
Kernbohrung bis D = 60 mm in StB-Decken, d= 20 cm
12.00
Stck
5.__.__.032 Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.032
Kernbohrung bis D = 130 mm in StB-Decken, d= 20 cm
48.00
Stck
5.__.__.033 Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.033
Kernbohrung bis D = 160 mm in StB-Decken, d= 20 cm
44.00
Stck
5.__.__.034 Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.034
Kernbohrung bis D = 180 mm in StB-Decken, d= 20 cm
1.00
Stck
5.__.__.035 Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.035
Kernbohrung bis D = 250 mm in StB-Decken, d= 20 cm
1.00
Stck
*** Wände UG bis 2.OG, d im Mittel= 20cm *** *** Wände UG bis 2.OG, d im Mittel= 20cm ***
*** Wände UG bis 2.OG, d im Mittel= 20cm ***
5.__.__.036 Kernbohrung bis D = 60 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 60 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.036
Kernbohrung bis D = 60 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
180.00
Stck
5.__.__.037 Kernbohrung bis D = 80 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 80 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.037
Kernbohrung bis D = 80 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
60.00
Stck
5.__.__.038 Kernbohrung bis D = 100 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 100 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.038
Kernbohrung bis D = 100 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
41.00
Stck
5.__.__.039 Kernbohrung bis D = 130 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 130 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.039
Kernbohrung bis D = 130 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
24.00
Stck
5.__.__.040 Kernbohrung bis D = 160 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 160 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.040
Kernbohrung bis D = 160 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
16.00
Stck
5.__.__.041 Kernbohrung bis D = 180 mm in KS-Wänden, d= 20 cm Kernbohrung bis D = 180 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
herstellen, sowie das Entsorgen des Bauschutts.
5.__.__.041
Kernbohrung bis D = 180 mm in KS-Wänden, d= 20 cm
5.00
Stck
5.__.__.042 Pilotbohrungen Pilotbohrungen herstellen.
5.__.__.042
Pilotbohrungen
70.00
St
5.__.__.043 Stundensatz Facharbeiter Spezialbaufacharbeiter für zusätzliche Arbeiten gem. Aufmaß.
5.__.__.043
Stundensatz Facharbeiter
20.00
h
5.__.__.044 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:Helfer
5.__.__.044
Stundensatz Helfer
20.00
h
6 Sonstiges
6
Sonstiges
6.__.__.001 Dokumentation Pauschalpreis für die Dokumentation der Gewerke
Heizung, Sanitär und Lüftung.
Die Aufstellung der Dokumentaion ist wie folgt zu
erstellen.
1. Inhaltsverzeichnis
2. Grundriss- und Installationpläne in Revisionsform
3. Hydraulik- und Strangschemata in revisionsform
4. Anlagenbeschreibung
5. Bedienungsanleitungen und Zulassungsbescheinigungen
6. Wasseranalyse EVU und Prüfbericht vor Befüllung
7. Prüfberichte der orientierenden Untersuchung auf
Legionellen
8. Schornsteinfeger oder Sachverständigen Protokolle
9. Inbetriebnahme-, Mess- und
Einweisungsprotokolle
10. Fachunternehmerbescheinigungen
11. Dokumentationsunterlagen Brandschutz gemäß
Prüfzeugnis
12. Abnahmeprotokolle
13. Datenträger (USB-Stick/CD-ROM) mit Projektdateien
14. Sämtliche verbaute Materialien
15. Wartungsangebote
Die Dokumentation ist vor Schlussrechnungsstellung in
2-facher Ausführung in papier, sowie digital einzureichen.
6.__.__.001
Dokumentation
1.00
Stck
6.__.__.002 Übergabe und Einweisung Heizung-Lüftung-Sanitär Übergabe und Einweisung des technischen Hauspersonals in die gesamte Funktion der Anlagen. Für die Einweisung ist eine gesonderte Terminabsprache mit der Bauleitung und den einzelnen Betreibern erforderlich.
6.__.__.002
Übergabe und Einweisung Heizung-Lüftung-Sanitär
1.00
Psch
Vortext Vortext
Stundenlohnarbeiten
Für außervertragliche Arbeiten, die nur
auf Anordnung der Bauleitung geleistet
werden dürfen und täglich von der
Bauleitung zu unterschreiben sind,
werden benötigt:
Zum besonderen Nachweis:
Vortext
6.__.__.003 Obermonteurstunden Obermonteurstunden, sonst wie vorab beschrieben auf
gesonderten Nachweis.
6.__.__.003
Obermonteurstunden
40.00
h
6.__.__.004 Monteurstunden Monteurstunden, sonst wie vorab beschrieben auf
gesonderten Nachweis.
6.__.__.004
Monteurstunden
40.00
h
6.__.__.005 Helferstunden Helferstunden, sonst wie vorab beschrieben auf
gesonderten Nachweis.
6.__.__.005
Helferstunden
40.00
h