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Projektbeschreibung
Auf dem Grundstück Bergstraße in Lotte-Büren wird die
Pro Urban Projekt in Lotte GmbH eine vollstationäre
Pflegeeinrichtung mit 80 Einzelzimmern und 18
Wohneinheiten für betreutes Wohnen realisieren.
Die Wohnungen werden barrierefrei und rollstuhlgerecht
errichtet. Die Pflegeeinrichtung erhält eine Küche, ein
Café, sowie Sozial-, Personal-, Lager- und
Aufenthaltsräume.
Das Objekt verfügt über drei Aufzüge, die vom Keller
bzw. EG bis in die obersten Geschosse führen. Die
Konstruktion der tragenden Wände werden in
Kalksandstein bzw. als Stahlbetonwände entsprechend den
statischen Erfordernissen erstellt.
Die tragenden Decken werden als Stahlbetonflachdecken
erstellt, welche z.T. mit Unterzügen verstärkt werden.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke
als Flachdach ausgbildet.
Die nicht tragenden Wände werden aus
Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt.
Sämtliche Räume werden stufenlos begehbar bzw.
befahrbar (Gebrauch von Rollstühlen und fahrbaren
Gehhilfen) ausgeführt, mit Ausnahme der Technikräume.
Die DIN 18040 Teil 2 (barrierefrei Wohnungen) findet
Anwendung bei der Ausstattung der barrierefreien
Zimmer.
Projektbeschreibung
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
Zertifizierung
Der Neubau dieses Gebäudes soll mit dem staatlichen
Gütesiegel "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus"
(QNG-Plus ) vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ausgezeichnet
werden. Um das angestrebte Zertifikat erreichen zu
können, müssen einige Kriterien bei der Baustoffauswahl
und während des Bauprozesses berücksichtigt werden.
Diese sind in der Regel bereits in den jeweiligen
Positionen beschrieben. Die diesbezüglich ausgewählten
Produkte sind beispielhaft. Es können
Alternativprodukte angeboten werden, welche allerdings
in ihrer Art, Eigenschaft und hinsichtlich der jeweils
zu
beachtenden Inhaltsstoffe mindestens gleichwertig sein
müssen.
Eine ausführliche Erläuterung der Kriterien befindet
sich in der Anlage "QNG-Anforderungskatalog".
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
In dem Katalog stehen Vorgaben/QNG-Anforderungen für
die Schadstoffvermeidung von
Baumatrialien und ggf. erf. Hilfsstoffe wie z.B.
Dämmstoffe.
Inhaltsverzeichnis Katalog
Zum Beispiel dürfen gemäß Pkt. 3.1 Verlegewerkstoffe
für Bodenbeläge nur eingesetzt werden wenn diese die
folgenden Anforderungen erfüllen.
Für Kleb- und Dichtstoffe von Bodenbelägen und
Sockelleisten gelten des Weiteren beispielsweise
nachstehenden Anforderungen:
Die Einhaltung der übrigen Kriterien für weitere
Baustoffe werden in der Anlage "QNG-Anforderungs-
Katalog" bezüglich der geplanten
QNG-Plus-Zertifizierung" aufgeführt. Diese
Anforderungen sind, unabhängig
von diesen gewerkespezifischen Ausführungen, ebenfalls
weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Grundlage für Abrechnung und Ausführung der Arbeiten
ist die VOB und die DIN in der neuesten Fassung.
Ergänzend zur VOB und den zusätzlichen
Vertragsbedingungen gelten die im nachstehenden Text
aufgeführten Bedingungen.
Sind in der Leistungsbeschreibung Produkte angeführt,
die der genauen Bezeichnung von Werkstoffen dienen,
bleibt es dem Bieter überlassen, andere, jedoch
gleichwertige Fabrikate anzubieten. Dieses hat direkt
bei der
Angebotsabgabe in einem besonderen Begleitschreiben zu
erfolgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung
seiner Arbeiten den Untergrund auf Eignung und auf
Einhaltungen der Maßtoleranzen zu überprüfen.
Beanstandungen, bzw. Einwände gegen die vorgesehene
Art der Ausführung sind der Bauleitung schriftlich
anzuzeigen.
Beschädigt der Auftragnehmer während seiner Arbeiten
die Leistungen anderer Unternehmer, so haftet er in
vollem Umfange. Die Bauleitung ist berechtigt, auf
Kosten des Verursachers die beschädigten Bauteile
ersetzen zu lassen. Die Kosten hierfür können dem
Auftragnehmer von seinen Forderungen abgezogen
werden.
Die Bauleitung ist weiterhin berechtigt, jederzeit
Materialproben in den erforderlichen Mengen nach
seiner Wahl
zu entnehmen und diese auf Eignung und Qualität prüfen
zu lassen.
Die Baustelle ist stets in aufgeräumtem Zustand zu
halten. Verpackungsmaterial und Materialreste sind
laufend
zu beseitigen.
Vor Verlegung der Bodenbeläge sind
Feuchtigkeitsmessungen des Estrich auszuführen und
entsprechend zu
protokollieren. Die Protokolle werden dem Auftraggeber
zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Kosten sind mit
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Folgende Restfeuchtigkeitsgehalte müssen eingehalten
werden:
- Teppich: unter 2,0 Vol. %
- PVC, Linoleum: unter 1,8 Vol. %
- Parkett: unter 2,0 Vol. %
Alle Bodenbeläge sind auf Zement- oder
Calciumsulfatestrichen zu verlegen.
Bei sämtlichen ebenerdigen Ausgängen zu Terrassen,
Balkonen, etc. darf die Schwellenhöhe von 20mm nicht
überschritten werden!
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
1. 1 Bodenbelagsarbeiten
1. 1
Bodenbelagsarbeiten
1. 2 Boden schützen
1. 2
Boden schützen
1. 3 Stundenlohnarbeiten
1. 3
Stundenlohnarbeiten
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