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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit: Luz 1 und 2 Beginn II. / 2023 -
Ende VI. / 2025
Luz 5 und 6 Beginn I. / 2025 - Ende VI. / 2026
Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2026 - Ende II. / 2028
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz1 und
Luz 2.
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzukalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminverein barung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr St. Bliesner (BHK GF)
Handy: 0178 6000 651
Projektleiter: Herr M. Voigt (Projektleiter)
Handy: 0151 41 40 69 68
Mail: marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen von
der Bauleitung zwischenzeitlich anerkannt und
abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
10. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen.
11. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
12. Es ist beabsichtigt eine wöchentliche
Baubesprechung durchzuführen. Hierzu hat der AN seine
Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen und
einen kompetenten und in allen Bereichen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
13. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
14. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
15. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
16. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, sind kostenfrei durch den AN zurückzubauen und
werden nicht vergütet.
17. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
18. Abnahmen für einzelne, abgeschlossene Bauteile sind
schriftlich vom AN gem. Bestimmungen der VOB Teil B§ 12
zu beantragen. Dieses gilt insbesondere für die
Schlussabnahme des gesamten Gewerkes.
19. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
20. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem.
der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen.
21. Gerichtsstand ist Nürnberg.
22. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vor- schriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN EN 14411: Keramische Fliesen und Platten -
Begriffe, Klassifizierung,
Gütemerkmale und Kennzeichnung
- Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr ZH 1/571
- Unfallverhütungsvorschriften.
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere
-- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
-- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung
der Fugen im
Nassbereich
-- Nr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern
unter Verwendung von ausreagierenden
Klebstoffen
-- Nr. 5: Butylbänder
-- Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden
aus angemörtelten
keramischen Fliesen
Für alle Fliesen- und Plattenarbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur
bauaufsichtlich genehmigte und
zugelassene Materialien und Konstruktionen zu
verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren, ins-
besonders sind die Transportentfernungen, der
Einsatz von Geräten,
Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es für die
Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in
der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen,
Materialien o.ä., so
sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit
genauer Begründung
anzumelden.
- Stark saugende Untergründe (z.B. Ziegelmauerwerk und
Gipsputz) sind
entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart
(Dickbett, Dünnbett)
vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
- Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls
nicht anders
beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel.
- Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt
werden können. Die
gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel
im Dünnbett-
verfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu
schließen und mit
Dichtungsmittel zu überdecken.
- Dehnungsfugen sollten im Raster von 4 m hergestellt
werden.
- Das Abschneiden und Entsorgen der Randdämmstreifen
sowie das
Anarbeiten an alle aufgehenden Bauteile ist in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
- Aussparungen für Rohrdurchführungen und dgl. sind in
den EP einzu-
rechnen. Ebenfalls einzurechnen ist die
schalltechnische Entkopplung
Boden/Wand und die dauerelastische Verfugung aller
Anschlüsse
- Fußboden/Wand
- Decken/Wand
- Wand/Wand,
- Rohrdurchführungen und aufgehende Bauteile.
- Notwendige Arbeitsfugen sind entsprechend den
Verlegevorschriften in die
Einheitspreise einzurechen.
- Es ist generell für alle Fußboden und Wandfliesen 1.
Wahl anzubieten.
- Für die Fliesen an Positivecken sind ausschließlich
Fliesen mit glasierten
Kanten zu verwenden, sofern keine Eckschutzschienen
eingebaut werden.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den anerkannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Ministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe
und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschul- dete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Be- achtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
ALLGEMEINE HINWEISE
02 Betonwerksteinarbeiten Luz 5 / Luz 6
02
Betonwerksteinarbeiten Luz 5 / Luz 6
02.01 Betonwerksteinsanierung Luz 5 / Luz 6
02.01
Betonwerksteinsanierung Luz 5 / Luz 6
02.02 Ersatz Betonwerksteinkeilstufen
02.02
Ersatz Betonwerksteinkeilstufen
02.03 Betonwerksteinarbeiten neu -
Treppenhaus/Flur Anbau
02.03
Betonwerksteinarbeiten neu -
Treppenhaus/Flur Anbau
02.04 Anpassungsarbeiten für Seilabspannung im
Treppenauge
02.04
Anpassungsarbeiten für Seilabspannung im
Treppenauge
02.05 Stundenlohn und Sonstiges
02.05
Stundenlohn und Sonstiges