Los 3 – Dacharbeiten an der Gebäudehülle, Haus B (104)
Sanierung Gebäude B (104) über 7 Lose
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01 Los 03, Dachsanierung
01
Los 03, Dachsanierung
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundlage für die Ausschreibung und die Ausführung der Arbeiten sind die bautechnischen Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen etc. 2. Das Leistungsverzeichnis umfaßt folgende Arbeiten: - Baustelleneinrichtung für die gesamte Baustelle   Gewerk Dachdecker ( allg. BE wird bauseits gestellt   incl. eines Hochbaukranes der dem DD zur nach   Einweisung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird) - Abbruch der alten Dacheindeckung incl. sämtlicher   Ein- und Anbauten,. - prov. Abplanung in Teilbereichen ( Sicherstellung    Regensicherung während der notwendigen Umbauten) - Neueindeckung Dach - sämtliche Dachklempnerarbeiten 3. Angaben zur Baustelle Das Bestandsgebäude Im Gewerbepark Heideareal Radeberg wurde 19015-17 in Massivbauweise als Feuerwehrgarnison errichtet.  Spätere Nutzung VEB Sachsenwerk. 3 Vollgeschosse, Mansarddach, Zwerchgiebelausbauten, Schleppgauben und einem mittig angeordnetem Turm. Heute Nummerierung als " Haus Nr. 104 " Gebäudemaße und Beschreibung der Grobgliederung siehe Pkt. " Hinweise Dachdecker" in der Folgeposition. Das Objekt ist über öffentliche und private Straßen erreichbar, Heidestraße 70.. EG tw. noch gewerblich in Nutzung, wird aber voraussichtlich innerhalb der Baumaßnahme leergezogen. Das 1.  und 2. OG aktuell leerstehend. Dachgeschoss und Spitzboden nicht ausgebaut, Kaltdach. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung Heidestraße 70 in 01454 Radeberg, Abzweig in den Gewerbepark Heideareal.  Die Zufahrtswege sind bis vor das Gebäude auf der Südseite mit LKW bis 40 to befahrbar. Die mit 40 to befahrbare Straße führt in einer Entfernung von ca. 30 m auf der Südseite am Gebäude vorbei.  Von dort eine gepflasterte Stichstraße bis zum Gebäude Haus Nr. 104. mittig zum Haupteingang , Straßenbreite ca. 6 m. Die zul. Belastung dieser Stichstraße ist nicht bekannt, wird jedoch mit 40 to angesetzt.  D.h. Liefer-LKW ( nur Solobetrieb ohne Hänger) und Standart Containerfahrzeuge  können direkt bis an den Haupteingang ( Südansicht Mitte) heranfahren. Rechts und links der Stichstraße vor der Südfront des Gebäudes Haus 104  befestigte Pflasterfläche an den beiden Gebäudeflügeln ca. je  4 x 25 m. Die beiden Giebelflächen auf der West und Ostseite sowie die gesamte Rückseite  des Gebäudes ist dagegen nicht anfahrbar. Hier keine befestigten Flächen, keine Zuwegung- lediglich unbefestigte Wiese. D.h. Anlieferung aller Materialien, Abfahrt von Abbruchmassen und dgl. ist ausschließlich ab der Südfront des Gebäudes  über die dort befestigten Flächen und die Stichstraße erforderlich. Dem Bieter wird dringend empfohlen die Örtlichkeit mit allen Rahmenbedingungen vorab in Augenschein zu nehmen um kostenrelevante,  in der Kalkulation zu berücksichtigende Einschränkungen und Erschwernisse entsprechend zu berücksichtigen. Spätere Einreden werden Nichtwissens werden nicht anerkannt. Die beschriebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich eingeschränkter Erreichbarkeit einzelner Gebäudeteile stellen eine Einschränkung der  Baustellenlogistik ( Zufahrten, Straßenbelastung, Krannutzung, Transportwege usw.) dar  und ist in der durch den Bieter zu wählenden Transportechnologie  entsprechend zu berücksichtigen. Kalkulation aller diesbezüglicher Aufwendungen in Pos 01.02.0010,  BE. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sowie ein Bau-WC und ein Hochbaukran werden durch den AG gestellt und betrieben. ( separates Los BE)   Die Verbrauchskosten werden nicht umgelegt. Vom Schlußrechnungsbetrag wird vom AG eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Brutto-Abrechnungssumme einbehalten und erst nach Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche (5 Jahre) ausgezahlt. Die Sicherheitsleistung kann vom AN gegen eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Die Bürgschaft wird nach Ablauf der Verjährungsfrist zurück gegeben. Von den Abschlagszahlungen wird vom AG ein Sicherheitseinbehalt von 10% der Nettoabrechnungssumme abgezogen. Der AN kann dies mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft ablösen. Vom AG wird ein Bauschild errichtet (ohne Eintragung der beauftragten Firmen). Das Anbringen von Werbung oder eigenen Firmentafeln auf der Baustelle ist nur nach Absprache mit der Bauleitung und mit ausdrücklicher Genehmigung des AG gestattet. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen. 4. Pflichten des Auftragnehmers (AN) Alle Arbeiten, v.a. der Abbruch, müssen mit Sorgfalt und Umsicht erfolgen. Eingriffe in die Bausubstanz sind möglichst erschütterungsarm durchzuführen. Ein über das unbedingt notwendige Maß hinausgehender Feuchteeintrag in das Bauwerk muss vermieden werden. Das Rauchen ist im Gebäude aus Gründen des Brandschutzes generell untersagt. Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Dieser erstellt eine Baustellenordnung, die genauso wie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zwingend einzuhalten sind. Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Den Anordnungen des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten. Der hierfür notwendige Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN hat Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen ständig, mindestens wöchentlich , zu beseitigen. Durch den AN verunreinigte Verkehrswege sind umgehend wieder zu säubern. Der AG behält sich vor, nicht zuzuordnenden Müll auf Kosten aller am Bau beteiligten Firmen beseitigen zu lassen Der AN hat über die gesamte Ausführungszeit Bautageberichte zu führen und wöchentlich an den AG und dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Üblicherweise finden einmal pro Woche Bauberatungen auf der Baustelle statt. Der AN ist verpflichtet, auf Anforderung bzw. während der Ausführung seiner Leistungen daran teilzunehmen bzw. mindestens einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Stoffe ohne ein amtliches Prüfzeugnis bzw. ohne Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und Genehmigung des AG zu verwenden. Zu allen eingebauten Materialien und Produkten sind die Produktdatenblätter, Zulassungsbescheinigungen, Bezugshinweise etc. zu sammeln und spätestens mit der Schlussrechnung komplett dem AG zu übergeben. Dem AN übergebene Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maßen und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen, auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Alle später sichtbaren Materialien sind vor Einbau mit dem AG zu bemustern und von diesem freizugeben. Nicht freigegebene Materialien sind gfs. auf Aufforderung des AG kostenpflichtig wieder zu entfernen. Der AN hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan auf Grundlage des Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen einzureichen. Dabei sind evtl. Witterungswidrigkeiten zu berücksichtigen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG bzw. der Bauleitung abzustimmen und fortzuschreiben. Die Aufmaße müssen Nachweise für die berechneten Mengen, vorzugsweise mit Abrechnungszeichnungen, mindestens aber nachvollziehbare Mengenermittlungen enthalten. Grundsätzlich sind alle Aufmaße und Rechnungen kumulativ zu erstellen. Zusätzlich zu den Produkt- und Materialnachweisen sind folgende Unterlagen spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben: - Prüfzeugnisse, Zertifikate etc. - Fachbauleitererklärung bzw.   Fachunternehmerbescheinigung, - Bedienungs-/Wartungs- und Pflegeanleitungen,   Handbücher für technischen Anlagen
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweise Gewerk Dachdecker Gebäudemaße, Gewerk Dachdecker: Außenmaß Gesamtgebäude LxB  = 58 x 17,5 m Gliederung in drei BA -1. BA Flügel Nord, Länge ca. 23 m gepl. Bauzeit 8 Wochen -2. BA Flügel Süd, Länge ca. 23 m gepl. Bauzeit 8 Wochen -3. BA mittlerer Gebäudeteil mit Turmhaube, Länge ca. 12 m    gepl. Bauzeit 10  Wochen Gesamtbauzeit insofern angelegt auf 26 Wochen Höhe Haupttraufe über Gelände ca. 11,50 m Höhe Mansardknick über Gelände ca. 14,80 m                              Sparrenlänge Haupttraufe / Mansardknick ca. 4,0 m Höhe Hauptfirst über Gelände ca. 21 m                              Sparrenlänge Mansardknick / First ca. 9,8 m Höhe Lüftungsaufsätze auf dem Hauptfirst ca. 23 m über Gelände Höhe First der beiden Zwerchgiebel über Gelände ca. 18,80 m Höhe Turmhaube / Dachreiter ca. 28 m über Gelände GR Balkon im DG, Giebel Nord ca. 9,50 x 2,0 m Dachgliederung: Maße siehe Vorpunkt Das Gebäude besteht aus zwei Hauptflügeln Nord und Süd, jeweils als Mansarddach, Giebel abgewalmt. Auf der Südseite und Westseite  ist in die Mansarde jeweils eine lange Schleppgaube integriert. Auf den First jeweils eine großen Lüftungshaube, Blechdach, Lamellenkonstruktion aus Holz, Sockel Holz + Bibereindeckung. Eindeckung der beiden Flügel je zur Hälfte Biber und Betondachsteine Mittelbau mit Zwerchgiebelausbau auf die Süd- u. Westseite , Übergang ins Hauptdach mit Kehlen, tw. eingebunden , tw. Blech. Mittig Turmhaube, verschiefert, verblecht  als zweistufige Haube mit Kugelaufsatz und Turmuhr. Haupteingang EG Südseite Vorbau mit Kuppeldach, Blech Nebeneingang Ost Vorbau als Walmdach, Blech Nebeneingang Nord Vorbau als Walmdach Biber Balkonanbau im DG Nordseite, Massivbauweise Aufgabenstellung: - Blechdach über Haupteingang ist augenscheinlich noch intakt,-wird als Vorzugsvariante nicht  ersetzt, nur überprüft  und ggf. wenn notwendig durchrepariert., neue Oberflächenbeschichtung des Bestandsbleches zur Verbesserung der Optik und zur Neutralisierung der verschiedenen Metallarten / Vermeidung el. / chem. Korrosion, nur wenn absolut notwendig Komplatterneuerung -Blechdach Nebeneingang Giebel  Ost  wird erneuert -Biberdach Nebeneingang Nord  wird erneuert -Komplette Eindeckung neu Biber Doppeldeckung mit USB -Dachklempnerarbeiten in Titanzink -Kehlen als Blechkehle, keine eingebundenen Kehlen -Neuverschieferung der Turmhaube Uhrenturm -Blechdach über Uhrenturm und Blechdach der Lüfterhauben  ist augenscheinlich noch intakt,-wird als Vorzugsvariante nicht  ersetzt, nur überprüft  und ggf. wenn notwendig durchrepariert., neue Oberflächenbeschichtung des Bestandsbleches zur Verbesserung der Optik und zur Neutralisierung der verschiedenen Metallarten / Vermeidung el. / chem. Korrosion, nur wenn absolut notwendig Komplatterneuerung Allg. BE: - Rüstung mit DDSF und Leiteraufgängen wird bauseits als DD-Gerüst gestellt. -Baustrom ( im Dachraum 1. DG , in der Türmhaube und am Fuß der Rüstung ) wird bauseits gestellt. -Bautoilette wird bauseits gestellt. Zufahrt zum Gebäude / Transportwege:   Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung Heidestraße 70 in 01454 Radeberg, Abzweig in den Gewerbepark Heideareal.  Die Zufahrtswege sind bis vor das Gebäude auf der Südseite mit LKW bis 40 to befahrbar. Die mit 40 to befahrbare Straße führt in einer Entfernung von ca. 30 m auf der Südseite am Gebäude vorbei.  Von dort eine gepflasterte Stichstraße bis zum Gebäude Haus Nr. 104. mittig zum Haupteingang , Straßenbreite ca. 6 m. Die zul. Belastung dieser Stichstraße ist nicht bekannt, wird jedoch in Abstimmung mit dem AG ebenfalls mit 40 to angesetzt. D.h. große Liefer-LKW / Containerfahrzeuge usw. können direkt bis an den Haupteingang ( Südansicht Mitte) heranfahren. Rechts und links der Stichstraße vor der Südfront des Gebäudes Haus 104  befestigte Pflasterfläche an den beiden Gebäudeflügeln ca. je  4 x 25 m. Die beiden Giebelflächen auf der West und Ostseite sowie die gesamte Rückseite des Gebäudes ist dagegen nicht anfahrbar. Hier keine befestigten Flächen, keine Zuwegung- lediglich unbefestigte Wiese. D.h. Anlieferung aller Materialien, Abfahrt von Abbruchmassen und dgl. ist ausschließlich ab der Südfront des Gebäudes  über die dort befestigten Flächen und die Stichstraße erforderlich. Dem Bieter wird dringend empfohlen die Örtlichkeit mit allen Rahmenbedingungen vorab in Augenschein zu nehmen um kostenrelevante,  in der Kalkulation zu berücksichtigende Einschränkungen und Erschwernisse entsprechend zu berücksichtigen. Spätere Einreden werden Nichtwissens werden nicht anerkannt. Die beschriebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich  eingeschränkter Erreichbarkeit einzelner Gebäudeteile  stellen eine Einschränkung der  Baustellenlogistik ( Zufahrten, Straßenbelastung, Krannutzung, Transportwege  usw.) dar  und ist in der durch den Bieter zu wählenden Transportechnologie  entsprechend zu berücksichtigen. Kalkulation aller diesbezüglicher Aufwendungen in Pos 01.02.0010,  BE. Über den AG / Los 01 BE, wird ein Hochbaukran gestellt. Lage, vor dem Haupteingang Gebäudelängsseite. Der Kran kann die Dachfläche komplett bedienen. Hakenhöhe ca. 25 m,
Hinweise Gewerk Dachdecker
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Abbrucharbeiten Dach
01.02
Abbrucharbeiten Dach
01.03 Entsorgung Abbruchmaterialien
01.03
Entsorgung Abbruchmaterialien
01.04 Dachdeckerarbeiten Ziegeleindeckung Biber
01.04
Dachdeckerarbeiten Ziegeleindeckung Biber
01.05 Abdichtung Balkon Ostseite , Mansardgeschoss
01.05
Abdichtung Balkon Ostseite , Mansardgeschoss
01.06 Blitzschutzarbeiten
01.06
Blitzschutzarbeiten
01.07 Dachklempnerarbeiten, Titanzink
01.07
Dachklempnerarbeiten, Titanzink
01.08 Kontrolle, ggf. Reparatur Vordach EG Haupteingang, gewölbte Haube
01.08
Kontrolle, ggf. Reparatur Vordach EG Haupteingang, gewölbte Haube
01.09 Blecheindeckung Vordach Ostgiebel, Walmdach , Titanzink
01.09
Blecheindeckung Vordach Ostgiebel, Walmdach , Titanzink
01.10 Blecheindeckung, Lüftungshauben über First , Titanzink, Schiefersockel
01.10
Blecheindeckung, Lüftungshauben über First , Titanzink, Schiefersockel
01.11 Blecheindeckung Haube Uhrturm neu , Titanzink, gewölbt,
01.11
Blecheindeckung Haube Uhrturm neu , Titanzink, gewölbt,
01.12 Verschieferung Uhrenturm, senkrechte Flächen
01.12
Verschieferung Uhrenturm, senkrechte Flächen
01.13 partielle Ausbesserung Trufüberstände
01.13
partielle Ausbesserung Trufüberstände
01.14 Holzarbeiten
01.14
Holzarbeiten
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten