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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Allgemeine Projektbeschreibung 1 Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Ausgangssituation Name und Anschrift der Auftraggeber: C2PD GmbH Lagerstr. 17 20357 Hamburg Adresse des Bauvorhabens: Lohkamp 7 22117 Hamburg Baubeschreibung Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen: „Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung" - 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen - 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m². Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume, sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert. 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Bauleistungen In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen 2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat. Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen. 2.3 Terminplan Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt 2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen. 2.5 Sonstige Koordination Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 2.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
1 Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische  Vorbemerkungen Für die Ausführung der Arbeiten und die verwendeten Materialien gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Vorschriften der Bauordnungsbehörden in der jeweils neuesten Fassung, insbesondere z. B.: DIN 18299         - Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18451         - Gerüstarbeiten sowie die DIN 4420 Gerüste/Gerüstordnung in der jeweils neuesten Fassung. Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die Durchführung der Arbeiten in Abschnitten bzw. mit Unterbrechungen, die sich aus dem Bauverlauf ergeben, ist zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke  mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Während der Montage ist die Konstruktion gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die von den Bauausführungen ausgehenden Immisionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu sind alle technisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Gerüste sind für verschiedene Gewerke, wie z.B. Verblendarbeiten, Fenstereinbau, Klempnerarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten u.a. vorgesehen. Deshalb muß der erforderliche Abstand von der Fassade unbedingt mit der Bauleitung abgestimmt werden. Ferner sind alle Maßnahmen entsprechend den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B., Absperrungen, Leitergänge usw. sowie das Einholen der erforderlichen Gerüstgenehmigungen für die Dauer der vorgesehenen Standzeit in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso im Preis zu berücksichtigen ist einmal im Monat eine Pflege aller gestellten Gerüste. Die Verankerungen sind nach Wahl des Bieters auszuführen, jedoch so, daß später keine Montagestellen sichtbar bleiben. Die Art der Verankerung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer allein, diese Mängel zu beseitigen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen. Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen. Die gesamten Konstruktionen sind sturmsicher auszuführen. Auf Anforderung ist ein entsprechender Nachweis zu führen Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenannten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.     Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und        Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten            Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte    Unterbrechung der eigenen Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung         sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport gehören zum Leistungsumfang. Die Eingeschränkte Zugänglichkeit zum Innenhof ist in den Kosten für den Transport einzurechnen. Ggf. ist ein Transport mit dem bauseitige Hochbaukran vorzusehen. Hierzu müssen kranbare Materialeinheiten erstellt werden. Tlw. sind größere Strecken zum Vertragen der Materialien zu berücksichtigen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise zur Montage des Gerüstes, inkl. aller erforderlichen Ausführungszeichnungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Es wird mit einer Grundstandzeit und einer Vorhaltedauer gem. Vertragsterminplan gerechnet. Die Vorhaltung wird als separate Position angeboten. Für die Abrechnung wird die tatsächliche Standzeit zu Grunde gelegt. Grundsätzlich gilt für alle Gerüste: inkl. Seitenschutz auszufürhren, inkl. Gerüstbelägen in allen Arbeitslagen, inkl. Auswechslungen, Bodenbeläge, Wurfplanken, Steigegänge, Schutzgeländer, Abfangungen etc. Mindestbreite der Belagsfläche nach DIN 4420, inkl. aller notwendigen Gerüstverankerungen, Verankerungsgrund KS-Mauerwerk und Stahlbeton in Kleinstflächen Die Einrüstung aller Balkone gemäß den Möglichkeiten des System- herstellers ist Bestandteil der Positionen. Lücken mit weniger als 2m Breite werden überbaut. inkl. einmaligem Umverankern im Zuge der Fassadenarbeiten, inkl. abschnittsweisen Einrüsten inkl. geeigneter Lastabtragung bei Grüststandflächen auf Dächern mit Gefälledämmung.
Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Aufgänge
01.02
Aufgänge
01.03 Bespannungen
01.03
Bespannungen