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06 Elektro
06
Elektro
Vorbemerkungen – Blitzschutzanlage Vorbemerkungen – Blitzschutzanlage
1. Allgemeines
Die Ausführung der Blitzschutzanlage hat vollständig und fachgerecht nach den jeweils gültigen Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Maßgeblich sind insbesondere:
* DIN EN 62305 (VDE 0185-305) – Blitzschutz
* DIN 18014 – Erdungsanlagen
* DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen
* DIN VDE 0185-561 – Überspannungsschutz
* Landesbauordnung sowie ggf. Sonderbauvorschriften
* Vorgaben der Gebäudeversicherung
Es ist stets diezum Zeitpunkt der Ausführung gültige Fassung anzuwenden.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und normgerechten Erstellung der Blitzschutzanlage erforderlich sind.
Dies umfasst insbesondere:
* Planungsausarbeitung (falls nicht vollständig vorgegeben)
* Lieferung und Montage der kompletten Blitzschutzanlage bestehend aus:
* Fangeinrichtungen
* Ableitungen
* Erdungsanlage (Fundamenterder / Ringerder)
* Potentialausgleich
* Überspannungsschutzmaßnahmen (SPD-Konzept)
* Abstimmung mit allen Gewerken (insb. Dach, Fassade, TGA, Elektro)
* Kennzeichnung und Dokumentation
Nicht gesondert aufgeführte, jedoch zur mangelfreien Funktion erforderliche Leistungen sind mit auszuführen und im Preis enthalten.
3. Planung und Verantwortung
Sofern keine vollständige Werkplanung bereitgestellt wird, hat der AN eine **fachlich geprüfte und prüffähige Ausführungsplanung** zu erstellen.
Diese beinhaltet u. a.:
* Blitzschutzrisikoanalyse gemäß DIN EN 62305-2 (falls erforderlich)
* Festlegung der Blitzschutzklasse
* Verlege- und Fangkonzept
* Koordination mit Durchdringungen und Aufbauten
* Integration in Gebäudehülle und Architektur
Der AN haftet dafür, dass die Ausführung den normativen Anforderungen entspricht.
4. Schnittstellen / Koordination
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die Abstimmung mit allen angrenzenden Gewerken sicherzustellen, insbesondere:
* Dachabdichtung / Dachaufbau
* Fassadenarbeiten
* Metallbau
* Elektroinstallation
* TGA-Anlagen (PV, RLT, etc.)
Beschädigungen anderer Gewerke sind zu vermeiden; erforderliche Schutzmaßnahmen sind einzukalkulieren.
5. Erdungsanlage
Die Erdungsanlage ist frühzeitig mit dem Rohbau abzustimmen.
Besondere Anforderungen:
* Fundamenterder nach DIN 18014 (inkl. Dokumentation)
* Revisionsfähige Anschlussfahnen
* Korrosionsschutz und Materialverträglichkeit
* Messbarkeit der Erdungsanlage
Bei wasserundurchlässigen Bauwerken (WU-Beton) sind besondere Maßnahmen zu berücksichtigen.
6. Überspannungsschutz
Es ist ein abgestimmtes Überspannungsschutzkonzept auszuführen:
* Typ 1, Typ 2 und ggf. Typ 3 SPD
* Koordination mit der Elektroplanung
* Schutz von sensiblen Anlagen (z. B. IT, MSR, PV)
7. Materialien
Es dürfen ausschließlich zugelassene und normgerechte Materialien verwendet werden:
* Korrosionsbeständige Werkstoffe
* Materialkombinationen gemäß DIN EN 62305
* Nachweis der Herstellerzulassungen
8. Prüfung und Dokumentation
Vor Abnahme ist eine vollständige Prüfung durchzuführen:
* Sichtprüfung
* Durchgängigkeit der Leiter
* Messung des Erdungswiderstands
Zu übergeben sind:
* Revisionsunterlagen
* Messprotokolle
* Fotodokumentation
* Bestandspläne
9. Abnahme
Die Abnahme erfolgt erst nach vollständiger und nachweislich normgerechter Ausführung einschließlich aller Dokumentationen.
Evtl. behördliche oder versicherungstechnische Abnahmen sind Teil der Leistung.
10. Hinweis
* Der Auftragnehmer schuldet eine **funktionsfähige und normkonforme Gesamtanlage**
* Planungsleistungen des AN entbinden nicht von der Gesamtverantwortung
* Unklare oder widersprüchliche Planungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen
* Nachträge aufgrund mangelnder Abstimmung oder fehlender Nebenleistungen werden nicht anerkannt
11. Besondere Hinweise
* Arbeiten auf dem Dach sind unter Berücksichtigung aller Sicherheitsvorschriften auszuführen
* Durchdringungen sind dauerhaft dicht herzustellen
* Optische Anforderungen (sichtbare Bereiche) sind zu berücksichtigen
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er sämtliche örtlichen Gegebenheiten geprüft und in seine Kalkulation einbezogen hat
Vorbemerkungen – Blitzschutzanlage
06.03 Blitzschutz
06.03
Blitzschutz