Dachdecker LOS 2 - Haus E
Living Lichtenreuth - WA8
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01 Living Lichtenreuth - WA8 - Dachdecker - Los 2 - Haus E
01
Living Lichtenreuth - WA8 - Dachdecker - Los 2 - Haus E
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
05 Technische Vorbemerkungen
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Technische Vorbemerkungen
02 Technische Vorbemerkungen Dachdecker 01) Die Ausführung der Arbeiten hat nach den einschlägigen DIN Vorschriften und Herstellervorschriften zu erfolgen. Hinweis: Dachdeckerrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung. 02) AIs Bestandteile des Vertrages gelten: a) Das nachstehende Leistungsverzeichnis. b) Die neuesten Fassungen aller im Vertrag genannten DIN - Normen. - DIN 18338 Dachdeckerarbeiten - DIN 18334 Zimmerarbeiten - DIN 18339 Klempnerarbeiten - DIN EN 1304 Tondachziegel für überlappende Verlegung - DIN 1055 Lastenannahmen im Hochbau - DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau - DIN 68800 Holzschutz im Hochbau - DIN 68365 Bauholz für Zimmererarbeiten c) VOB in allen Teilen, wie nachstehend: - VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen DIN 1961 - VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen d) Alle das Gewerk betreffende Regeln / Richtlinien und Vorschriften, z.B.: - Die Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks - Die Richtlinien für die Ausführungen von Metalldächern, Außenwandbekleidungen und Bauklempnerarbeiten - Die Fachregeln des deutschen Zimmerhandwerks - Sonstige einschlägige technische und baupolizeiliche Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften e) Die Vorschriften der jeweiligen Herstellerwerke in der jeweils zum Verlegezeitpunkt gültigen Fassung f) Die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen als auch alle Vorbemerkungen. 03) Die Kenntnis der Baustelle ist Voraussetzung für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes. 04) Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit Bauleitung, Zimmermann, Klempner und ggfs. weiteren Gewerken so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. 05) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 06) Die Mitbenutzung vorhandener Maschinen, Geräte und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer gesondert mit diesen zu vereinbaren. 07) Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumen-Korrosion etc.). Sämtliches Zubehör und Sonderziegel müssen vom selben Herstellerwerk wie der Flächenziegel verwendet werden, um Funktion, Passform und Farbe zu garantieren. Vor dem Eindecken sind die Farben der Ziegel zu prüfen und gegebenenfalls durch Quermischen auszugleichen. 08) Sollte ein anderes Fabrikat als die Richtqualität angeboten werden, ist vom Bieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen. 09) Architektenvermerk: Die Angaben im Leistungsverzeichnis sind zu überprüfen, wenn erforderlich, objektgebunden abzustimmen, gegebenenfalls zu ergänzen. Alle Angaben sind als Empfehlung anzusehen und sind rechtlich gesehen unverbindlich. 10) Alle Teile der folgenden Positionen verstehen sich soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, einschl. Liefern und Einbauen (vollständige Fertigstellung). 11) Die erforderlichen Befestigungsteile aus nichtrostendem Material, wie Nägel, Schrauben etc. werden - soweit nicht ausdrücklich in den Positionen beschrieben - nicht gesondert vergütet. 12) Alle anfallenden Vorarbeiten und Nebenarbeiten gem. VOB werden nicht gesondert vergütet. Nachträgliche Eindeckarbeiten und Anarbeiten an Kaminen, Dachgauben, Dachflächenfenstern, sowie an aufgehenden Wänden sind im Einheitspreis enthalten und werden in keinem Fall besonders vergütet. 13) Alle erforderlichen Transportarbeiten und Zwischenlagerungsarbeiten sind in den Einheits - bzw. Pauschalpreisen komplett einzukalkulieren. 14) Das Imprägnieren der Latten ist mit einem zugelassenen Holzschutzmittel nach DIN 68800 gegen Pilz- und Insektenbefall zu erfolgen. 15) Alle Stauwasser sind vom Gebäude abzuführen. 16) Dachrinnen sind mit provisorisch Fallrohren bis zum Einbau der richtigen Fallleitungen an den Entwässerungsleitungen anzuschließen. 17) Balkone und Terassenabläufe, Notüberlaufsrohre sind ebenfalls provisorisch zu entwässern, anzuschließen. 18) Alle Flächenabdichtungen sind mit geeignetem Material zu schützen und zu sichern. 19) Alle Abdichtungen sind so zu konstruieren, dass die Wasserableitung mit dem nötigen Gefälle in die geplanten Gullys – Abflüsse eingeleitet wird.
02 Technische Vorbemerkungen Dachdecker
03 Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Bauder Sicherheitsdach Das Bauder-Sicherheitsdach beinhaltet eine 20-jährige Garantie von Bauder gegenüber dem Bauherrn. Bauder steht dafür ein, dass bei materialbedingten Schäden an den garantierten Produkten der Marke Bauder innerhalb der Garantiedauer keine Beeinträchtigung der Dichtigkeit auftritt. Im Besonderen beinhaltet die Garantie über die gesamte Laufzeit folgende Leistungen: - kostenlose Lieferung des Materials zur Schadensbeseitigung - Übernahme der durch die Beseitigung der Schäden entstehenden Kosten - Übernahme der Kosten aus Folgeschäden (Sachschäden) Es gilt der Text der Garantie-Urkunde. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: - Nebenangebote sind nicht zulässig - Größe der Dachfläche mindestens 400 m² - Rahmenvertrag zwischen der Paul Bauder GmbH & Co. KG und dem Verarbeiter - erfolgreiche Teilnahme des Bieters an einer TÜV-zertifizierten Verarbeiterschulung der Firma Bauder und der dauerhafte Einsatz entsprechend geschulter Fachkräfte. Als Nachweis dient ein Ausweis mit Lichtbild. - es dürfen nur die vertraglich festgelegten Materialien verwendet werden - Baustellenbegleitung und Dokumentation durch Bauder Anwendungstechnik - Wartungsvertrag zwischen Bauherr und Verarbeiter nach Herstellervorgaben
03 Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Bauder Sicherheitsdach
15 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
15.05 Baustelleneinrichtung
15.05
Baustelleneinrichtung
20 Hauptdach & Balkone Haus E
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Hauptdach & Balkone Haus E
20.01 Hauptdach: Dachaufbau / Abdichtung
20.01
Hauptdach: Dachaufbau / Abdichtung
20.05 Dachausstieg / Lichtkuppel
20.05
Dachausstieg / Lichtkuppel
20.10 Absturzsicherung: Seil / Geländer
20.10
Absturzsicherung: Seil / Geländer
20.15 Balkone und Loggien, Abdichtung
20.15
Balkone und Loggien, Abdichtung
20.20 Extensive Dachbegrünung
20.20
Extensive Dachbegrünung
20.25 Gebavent
20.25
Gebavent
20.30 Entwässerung: Dach-Haus E
20.30
Entwässerung: Dach-Haus E
20.35 Entwässerung: Balkonne / Loggien Haus E
20.35
Entwässerung: Balkonne / Loggien Haus E
20.40 Bedarfsposition
20.40
Bedarfsposition