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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis
Elektroinstallation Allgemein + Kita
Projekt: Neubau Wohnbebauung + Kita WeLiveTower
Lyoner Str. 14, 60528 Frankfurt/M.
Bauherr: I Live MAG Frankfurt am Main GmbH
Elektroplanung und
Ausschreibung: K. Dörflinger
Gesellschaft für Elektroplanung mbH & Co. KG
Bahnhofstraße 1, 56370 Allendorf
Telefon: 06486/778-0 * Fax: 06486 778-88
Angebotssumme EUR
...................................................... netto
+ 19 % Mehrwertsteuer EUR
...................................................... netto
Angebotssumme EUR
...................................................... brutto
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................................................, den
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Selbstauskunft
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie (z. B. Monteure)?
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2. Haben Sie schon technisch gleichwertige Bauvorhaben abgewickelt?
Wenn ja, bitte Referenzen!
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3. Sind Sie im Handelsregister eingetragen?
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4. Sind Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen?
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5. Nennen Sie uns bitte Ihre Mitgliedsnummer in der
Berufsgenossenschaft!
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Firmenstempel:
Elektroinstallation - DIN 18 382 - DIN 18 384
(VOB - Teil C)
(Starkstrom, Schwachstrom und Blitzschutzanlagen)
1. Projekt- und Ausführungsunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält einen Satz ingenieurmäßiger
Ausführungszeichnungen zur Erstellung der Werk- und Montagepläne.
1.2 Für alle Verteilungsanlagen einschließlich Steuertableaus müssen
von Auftragnehmer noch ergänzende, maßhaltige Montagezeichnungen
erstellt werden. Diese Zeichnungen sind zur Prüfung und Freigabe der
Ausführung rechtzeitig vorzulegen (siehe auch 3.3).
1.3 Genehmigungsverfahren und TÜV-Vorlagen sind mit dem planenden
Ingenieur abzustimmen und soweit vollverantwortlich durchzuführen, wie
sie zur termingerechten Ausführung und betriebsmäßigen Übergabe
erforderlich sind. Dies betrifft auch ebenso die Anträge zur
Stromversorgung des Gebäudes.
2. Maßnahmen zur Ausführung
2.1 Der Auftragnehmer hat die Bauleitung rechtzeitig auf Vorarbeiten
aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen
Gesamtablauf notwendig sind. Hierzu gehört auch die vollständige
Überprüfung der planmäßigen Aussparungen und der bestehenden Bauangaben.
2.2 Der Auftragnehmer hat die Bauleitung auf Fremdleistungen und
Folgearbeiten frühzeitig hinzuweisen, z. B. die rechtzeitige Montage von
Geräten aus anderen Gewerken, die in die Elektroinstallation einbezogen
werden müssen.
2.3 Der Ablauf der Montage, die Leitungseinführungen und die
Verwendung von Durchbrüchen und Aussparungen müssen an Hand der
Planunterlagen mit den an der haustechnischen Installation beteiligten
Firmen abgestimmt sowie der technische und terminliche Montageablauf
exakt vereinbart werden.
Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die
allgemeinen Ausbaupläne (Wand- und Deckenarbeiten und dergleichen)
maßgerecht eingetragen werden. Die Bauleitung ist hier von der
Notwendigkeit und den speziellen Anforderungen schriftlich in Kenntnis
zu setzen.
3. Besondere Hinweise
3.1 Die VDE-Vorschriften sowie die DIN-Normen und technische
Richtlinien sind in
der jeweiligen neuesten Fassung gültig.
Weiter sind zu beachten:
- Sonderbestimmungen der örtlichen EVU's
- VDE 0185, Teil I + II
- FO (Fernsprechordnung mit Ausführungsbestimmungen in der neuesten
Fassung).
- Technischen Bestimmungen für Fernsprechnebenstellenanlagen Teil IV,
3 a
(ADA)
- DGUV-Vorschrift 3.
Steht die Planung oder die Anordnung der Bauleitung hierzu im Gegensatz,
so muss der Auftragnehmer eine Entscheidung vor Ausführung herbeiführen.
3.2 Beim Anschließen von beigestellten Geräten müssen vom
Auftragnehmer die Anschlussbedingungen verantwortlich überprüft oder
entsprechende Rückfragen gehalten werden.
3.3 Die Ausführung und Abmessungen der Verteileranlagen müssen mit der
Planung abgestimmt werden.
Die Anordnung der Bedienungs- und Kontrollelemente sowie die Texte der
Beschilderung müssen über eine Frontansichtsskizze und eine
entsprechende Textliste zur Genehmigung rechtzeitig vorgeplant werden.
3.4 Zum Einbau dürfen nur einwandfreie, fabrikneue Markenerzeugnisse
verwendet werden, die vom VDE zugelassen und mit dessen Prüfzeichen
versehen sind.
Auf Anforderung sind kostenlose Maßskizzen, Ansichtsbilder oder Muster
vorzulegen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1 Richtlinien und Vorschriften gemäß 3.1.
4.2 Vor Montagebeginn sind in einer Montagebesprechung an der
Baustelle mit der Bauleitung und dem beauftragten Ingenieur der Ablauf
und die Ausführung der Montage zu klären;
Änderungen und Abweichungen von den in den Planunterlagen vorgesehenen
Ausführungen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung vorgenommen
werden (siehe auch 2.3.).
4.3 Dem Montagepersonal sind die Ausführungsunterlagen komplett zu
übergeben, ebenfalls die technischen Beschreibungen der Anlagen, sowie
ein vollständiges Leistungsverzeichnis.
4.4 Der Bauleitung sind die Namen des bauleitenden Monteurs und des
technischen Sachbearbeiters in schriftlicher Form mitzuteilen.
4.5 Sämtliche Stemmarbeiten müssen unentgeltlich ausgeführt werden.
Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden unter möglicher Schonung
des Mauerwerks. Des Weiteren sind benötigte Bohrungen in die
Einheitspreise mit einzurechnen.
Müssen Stemmarbeiten in größerem Umfang durchgeführt werden, so bedürfen
sie der Genehmigung der Bauleitung. Der Auftragnehmer darf selbstständig
in keinem Fall Dritte beauftragen, die Veranlassung hierfür muss immer
vom Bauleiter erfolgen.
Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der
Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen.
Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
Erforderliche Durchführungen oder Dübellöcher müssen gebohrt werden.
Ebenso ist das "Anschießen" mit Schussbolzen nicht gestattet. Ferner hat
eine Befestigung am Trapezblechdach nur mit Gewinden (Einschubgewinde)
zu erfolgen. Bohren und Befestigen an Bindern, Stützen und Unterzügen
darf nur mit Genehmigung der Bauleitung geschehen.
5. Aufmaß
In der Regel erfolgt Auftragserteilung zum Pauschalpreis. Hierzu siehe
die Punkte der jeweiligen allgemeinen Vertragsbedingungen.
6. Fertigstellung, Probebetrieb und Funktionsprüfung
6.1 In Übereinstimmung mit dem Terminplan und der differenzierten
terminlichen Abstimmungen muss vom Unternehmer der Nachweis erbracht
werden, dass die Anlage im wesentlichen fertig gestellt ist. Dies
bedeutet, dass die Anlage fertig montiert und in sauberem Zustand zur
Funktion bereit gestellt ist. Hieraus ergibt sich die notwendige
VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG, ob die ausgeführten Anlagen den Plänen bzw. dem
LV entsprechen. Hierfür ist die Anwesenheit des bauleitenden Monteurs
und des zuständigen Sachbearbeiters erforderlich.
6.2 Die INBETRIEBSETZUNG der Anlagen ist mit der Bauleitung und dem
fachbauaufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und
terminlichen Abhängigkeiten im Zusammenhang mit anderen Gewerken und
laufender Ausbau- arbeiten sind umfassend zu vereinbaren. Die geordnete
Inbetriebnahme wird separat vertraglich geregelt.
6.3 Die FERTIGSTELLUNG und ABNAHMEBEREITSCHAFT der Elektroanlagen ist
vom Unternehmer schriftlich anzuzeigen. Dies bedeutet, dass alle zur
Funktionserfüllung notwendigen Leistungen erbracht sind, somit
- alle Einstellarbeiten anlagentechnischer und funktioneller Art
durchgeführt sind,
- der Probebetrieb erfolgt ist,
- beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und
Messwerte eingehalten werden,
- die elektrotechnische Ausführung komplett ist,
- die gesamte Erdung überprüft ist,
- die Anlagen mangelfrei und betriebsbereit sind,
- evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind,
- Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten
gemäß Vereinbarung vorliegen,
- die Bestandspläne und Betriebsunterlagen übergeben werden können,
- die Termine für
a. die ingenieurmäßige Funktionsprüfung und Funktionsmessungen und
b. die Einweisung des Bedienpersonals
vereinbart werden können
- Abnahme durch den TÜV oder einen vereidigten Sachverständigen
erfolgt ist.
7. Kalkulationshinweise
7.1 Die Preisangabe EP umfasst die Lieferung des Materials bzw. des
Geräts oder der Geräteeinheiten frei Verwendungsstelle sowie die Montage
und den Lohnanteil für den betriebsfertigen Einbau und der sich daraus
noch anschließenden Leistungen.
7.2 In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen
einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind,
auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben
sein sollten.
7.3 Insgemeinkosten werden im Leistungsverzeichnis nicht als
Einzelpositionen aufgeführt; sie sind grundsätzlich über die
Einheitspreise zu erfassen.
Insgemeinkosten sind kostenmäßige Auslagen und Aufwendungen zur
Ausführungsvorbereitung, Lieferung (Transport), Ausführung (Montage),
Prüfung, Inbetriebnahme, Übergabe, Abrechnungen usw., soweit sie nicht
in Kostenpositionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind.
7.4 Wegen der technischen Präzisierung und der wirtschaftlichen
Vergleichbarkeit sind die wichtigsten Anlagenteile nach Fabrikat und
Ausführung benannt und müssen verbindlich im Rahmen des
Leistungsverzeichnisses angeboten werden.
7.5 Rohmaterialpreise wie Kupfer, Gummi usw. müssen vom Auftragnehmer
abgefangen werden. Nachforderungen oder Gutschriften erfolgen nicht.
Gleichwertige Einrichtungen können jeweils in Form eines beigefügten,
vom Leistungsverzeichnis getrennten Alternativangebots, vom Bieter
vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss eine vollständige dem
Leistungsverzeichnis entsprechende Beschreibung und alle hier zum
Vergleich anstehenden Daten enthalten.
Das vorgeschlagene Fabrikat und die Ausführungsbezeichnungen müssen
verbindlich genannt werden.
Alternativvorschläge sind grundsätzlich erwünscht.
8. Bestandspläne und Betriebsunterlagen
Die Bestandsunterlagen sind vierfach zu erstellen. Dieses wird separat
im Vertrag geregelt. Hierzu gehören folgende Unterlagen:
a. Bestandszeichnungen:
Die Bearbeitung kann auf CD-ROM der übergebenen Ausführungszeichnungen
erfolgen. Der Zeichnungsumfang ist damit bestimmt.
b. Ein zusätzlicher Satz Stromlauf- und Bauschaltpläne (Klemmpläne)
zur Unterbringung in den Verteilungen.
c. Anlagen- und Funktionsbeschreibung in Abstimmung mit dem
beauftragten Ingenieur.
d. Bedienungs- und Wartungsanleitungen mit eindeutigen Angaben und
Hinweisen über die Durchführung von Arbeiten, die für die Erhaltung der
Gewährleistung notwendig sind.
e. Die Datenträger sind wie folgt zu erstellen:
.dxf-Datei oder .dwg-Datei, AutoCAD Version 2010 oder höher.
f. Montagepläne im Maßstab 1:50 nach HOAI, gemäß VOB, DIN 18382.
g. Installationspläne, Montagepläne mit Angabe der Querschnitte und
der Leistungsart einschließlich erforderlicher Berechnung.
h. Werkstattzeichnungen alle Schalt- und Verteileranlagen nach DIN.
i. Werkschaltpläne in allpoliger Darstellung nach DIN 40 719.
j. Stromlaufpläne für alle Schalt- und Steueranlagen nach DIN 4071.
k. Beleuchtungsberechnung nach DIN EN 13032-3 und -4, DIN EN 1838.
l. Messprotokoll und VDE 0100 Teil 600.
m. Dokumentation Blitzschutz und DIN VDE 0185-3
n. Messprotokolle der Sicherheitsbeleuchtung-Messung und DIN VDE
5035-6.
o. Vorlage der Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung inkl. der
Einstellwerte bzw. Sicherungsgrößen.
p. Vorlage der Dokumentation Schottschutz
- Vorlage einer Fotodokumentation mit Vorher- /Nachher-Foto.
- Schottbezeichnung inkl. Zulassung (Schottbuch) inkl. Grundriss
mit Ortsangabe der Schott`s.
Diese Unterlagen sind in prüffähiger Ausführung in 3-facher Ausfertigung
einzureichen und werden vom AG bzw. dessen Beauftragten zur Ausführung
binnen 15 Tagen freigegeben.
Ferner:
Gerätespezifische Unterlagen oder Gerätekarten, aus denen eindeutig
Funktion und Einstellungsbedingungen entnommen werden können
(Schaltuhren, Überstromrelais, Beleuchtungskörper, Fabrikat,
Bestellnummer).
Sämtliche Unterlagen sind in Mappen geordnet - spätestens bei der
Abnahme zu übergeben.
9. Abnahme
Gemäß Abnahmebedingungen des Bauherrn.
10. Besondere Hinweise
10.1 Bestandspläne und Betriebsunterlagen:
Es wird dem Unternehmer freigestellt, mit dem Ingenieur eine
Vereinbarung zu treffen, für die Überarbeitung der Ausführungspläne zu
ausführungsgerechten Bestandszeichnungen und Ergänzungen der
Systemzeichnungen.
Die Überarbeitung muss auf der Grundlage der vom bauleitenden Monteur
jeweils mitgeführten und mit Änderungsvermerken versehenen Montageplänen
erfolgen. Die Verbindlichkeit dieser Unterlagen muss dann bei den
regelmäßigen Baustellenterminen und bei den Vollständigkeits- und
Funktionsprüfungen gemein- sam festgestellt werden.
10.2 Nach der Auftragserteilung wird in der Regel ein
EINWEISUNGSGESPRÄCH an Hand der Entwurfspläne und der
Leistungsverzeichnisse stattfinden. Hier sollen alle Fragen der
Dispositionen für die Ausführung der Anlage und auch die
organisatorischen Bedingungen des Bauablaufs unter den Beteiligten
erörtert werden. Die Planung soll dabei erläutert und auf Detailprobleme
hingewiesen werden. Als wesentlicher Bestandteil werden aber die Fragen
des beauftragten Unternehmens in das Gespräch aufgenommen. Hierzu ist es
notwendig, dass über den verantwortlichen Sachbearbeiter die Durchsicht
der Auftragsunterlagen und der Pläne erfolgt ist und dieser an der
Besprechung teilnimmt. Der Projekt- und Bauleiter wird den Terminplan
und die sich daraus ergebenden Abhängigkeiten den Beteiligten erläutern.
10.3 Ausführungsunterlagen und Dokumentation:
Für die Ausführung der Arbeiten sind alle zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Ausführungspläne) zu prüfen und die Berechnungen 3-fach
einzureichen.
Fehlleistungen, die durch mangelhafte Prüfung entstehen, gehen allein zu
Lasten des Auftragnehmers. Für ein sach- und fachgerechte Ausführung der
Arbeiten, einwandfreie Funktion, Eignung und Güte der Werkstoffe, ist
allein die ausführende Firma verantwortlich und haftbar.
Der Auftragnehmer erklärt durch die Auftragsannahme, dass er keine
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart und Materialien hat,
andernfalls hat er seine Bedenken unverzüglich anzumelden unter Angabe
von Gründen, damit der Vertrag entsprechende Ergänzungen erhalten kann.
Nach der Auftragsvergabe sind alle Einzelheiten, die im Zusammenhang mit
vorzusehenden Durchbrüche, Einbringungsmöglichkeiten, Transportwegen
usw. zu klären und mit den Planungsbeteiligten abzusprechen.
Die erforderliche Koordination mit den anderen Gewerken hat vorher in
gemeinsamen Besprechungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu
erfolgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Detailfragen bezüglich der
Ausführungsart rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber
und den Fachingenieuren durchzusprechen und ggf. durch Detailzeichnungen
zu belegen. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig zur Prüfung und Kontrolle durch den Auftraggeber und die
Prüfungsbehörden in ausreichender Anzahl vorzulegen. Die Dokumentation
der Ausführungsplanung ist einschließlich der Betriebsanleitungen, der
Bestands- und Revisionspläne, Maschinenkarten usw. 4-fach in deutscher
Sprache vorzulegen 1 x pausfähig und 3 x Papierpausen. Aufbau und
Systematik der Dokumentation ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zusätzliche Technische Vorschriften Elektroanlagen
1. Vorschriften
Als Grundlage zur Erfüllung der Leistung der Elektroanlage dienen
folgende Vorschriften:
a. VDE-Vorschriften insbesondere 0100, 0107, 0108, 0190 der jeweils
neuesten Fassung
b. DIN-Normen, DIN 18 382 bis 18 384
c. Technischen Anschlussbedingungen
d. Richtlinien bzw. Bestimmungen der Deutschen Bundespost
e. Unfallverhütungsvorschriften
f. VOB
g. Baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften
h. Auflagen der POA, der örtlichen Feuerwehr, des
Gewerbeaufsichtsamtes, sofern diese nicht in der Bauauflage enthalten
sind. Weitere Bestimmungen sind bei den verschiedenen Einzelanlagen noch
aufgeführt.
i. DGUV-Vorschrift 3
Alle einschlägigen zur Zeit gültigen behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind gewissenhaft zu beachten
und zu befolgen. Die sich hieraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen und
sonstigen Aufwendungen, besonders hinsichtlich des Unfallschutzes, sind
in den einzusetzenden Preisen zu berücksichtigen, auch wenn in der
Ausschreibung nicht besonders vermerkt.
Nach Fertigstellung bzw. vor der Übergabe soll die Anlage durch den TÜV
oder eine gleichwertige Institution abgenommen werden. Der Auftragnehmer
hat sich rechtzeitig mit dem betreffenden Sachbearbeitern des TÜV in
Verbindung zu setzen. Wiederholungsprüfungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
2. Allgemein
Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Verlegung und Montage des
gesamten Leitungs- und Verteilungsnetzes sowie Materialien. Für alle
nachfolgenden beschriebenen Anlagen und Geräte nach
Leistungsverzeichnis. Zur Erläuterung sind die Grundlagen der
Ausschreibung beim Ingenieurbüro einzusehen.
Gewünschte Änderungen der im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen
hat der Bieter in einem Begleitschreiben oder in den dafür vorgesehenen
Zeilen im Leistungsverzeichnis anzubieten. Eine Unterlassung
rechtfertigt nicht daraus später erwachsende Mehrkosten.
Alle eingebauten Materialien müssen den VDE-Vorschriften und den
DIN-Normen entsprechen. Für gleiche Materialien ist nur ein Fabrikat und
ein Typ zu verwenden. Die Bauleitung beabsichtigt, nach Fertigstellung
der Anlage eine Abnahme auf Vollständigkeit, sachlicher und technischer
Richtigkeit sowie Sauberkeit der Ausführung vorzunehmen. Eventuelle
Beanstandungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, den Architekten und Bauherrn bei allen Fachgesprächen
oder Umgang mit den Behörden bzw. EVU zu unterstützen.
Die Aussparungen sind weitestgehend vorgeplant, sie sind jedoch vom
Auftragnehmer zu überprüfen. Die Angebote sind ggf. zu ergänzen.
Wenn nicht im Leistungsverzeichnis anders festgelegt, sind die
Leistungen aller Positionen im Leistungsverzeichnis einschließlich
Lieferung der Materialien und Montage sowie der erforderlichen
Stemmarbeiten, der Befestigung durch Anker, das Einsetzen usw.
auszuführen. In den Mauerwerks- und Leichtbauwänden sind die notwendigen
Stemmarbeiten vom Anbieter auszuführen und in die Einheitspreise
einzurechnen. Die Beiputzarbeiten werden bauseits vorgenommen. Bei
Unter-Putz Montage sind Dosen und sonstige erforderlichen Materialien im
Einheitspreis mit einzurechnen. Aussparungen für Schalter und Steckdosen
sind zu fräsen. Befestigungen aller Art werden mit gebohrten Dübeln
ausgeführt. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig
an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der
Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten
mit der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der Ankerschienen zu
erkundigen. Eventuell auftretende Schäden gehen zu Lasten des AN.
3. Allgemeiner Hinweis
Es ist die Stark- und Schwachstrominstallation für den Neubau von
Gewerbeflächen
vorgesehen
In den Zählerverteilungen sind die Verbindungskabel von Seiten Elektro
einzuplanen und zu verlegen.
Unter dem Bauvorhaben befindet sich eine Tiefgarage mit einem
öffentlichen Teil und einem Bereich für die Mieter.
Aus den Zeichnungen sind Lage, Größe und Raumaufteilung der Gebäude zu
entnehmen. Sie können beim planenden Büro eingesehen werden.
Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden VDE-Bestimmungen VDE
0100, 0105, 0101, 0108 sowie die TAB des Energieversorgungsunternehmens
zu Grunde.
Der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Arbeiten beginnt an den
Abgangs- klemmen des Niederspannungshauptverteilung. Die
Versorgungsspannung beträgt 230/400 V, DS, 50 Hz.
4. Zuleitung und Energieerfassung
Vom Niederspannungsgerüst erfolgt die Weiterleitung der elektrischen
Energie zu den Zählerplätzen und zu den Unterverteilungen der einzelnen
Abschnitte, sowie zu den technischen Anlagen in Kunststoffkabeln 5-adrig
mit NYY bzw. NYCWY vorgenommen. Sämtliche Kabel müssen VDE 0271
entsprechen und gemäß den VDE 0293/ 0.77 farblich gekennzeichnet und
zugelassen sein.
Die Energieerfassung erfolgt niederspannungsseitig.
Die Zählerplätze sind im Elektroraum der einzelnen Gebäude vorgesehen.
5. Verteilungen und Zählerschränke
Alle Verteilungen und Unterverteilungen sind erst nach Begutachtung der
Angebotszeichnungen bzw. Montagezeichnungen und Freigabe durch den
Auftraggeber oder des zuständigen Ingenieurs zu fertigen. Schaltschränke
sind in allseitig geschlossener (geschotteten) Ausführung aus Stahlblech
bzw. Isolierstoff zu liefern. Der Platz für die einzubauenden Geräte ist
anzulegen und zu bemessen, dass Bedienung, Überwachung und evtl.
Reparaturarbeiten übersichtlich und gefahrlos vorgenommen werden können.
Der vorhandene Schaltzustand muss jederzeit zweifelsfrei erkennbar sein.
Soweit nötig, sind die Schaltgeräte mit zusätzlichen
Schalterstellungsanzeigen zu versehen. Alle Verteilungen sind mit einem
Einheitssicherungsschloss zu versehen. Zählerschränke und sonstige für
den Einbau EVU-seitig beigestellter Geräte in vorgesehenen Verteilungen
erhalten bei Bedarf die von dort genormten Zylinderschlösser.
Einbaugehäuse und -kästen, Frontplatten, Zwischenwände, Abdeckrahmen,
Türen, Hauben, Montagegerüste, Verbindungsschienen oder ähnliches sind,
sofern sie nicht aus Isolierstoff bestehen, rostschutzgrundiert und mit
3-fach schlag- und kratzfester Spritzlackierung versehen zu liefern.
Sämtliche Bedienorgange sind in die Tür einzubauen.
Der Auftragnehmer übergibt der Bauleitung bei Montagebeginn eine
Zeichnung der Anlagen mit der Draufsicht, der Anordnung der Geräte,
sowie Angaben über die genauen Abmessungen der gesamten Anlagen. Im
Abgangsteil der Verteilung muss genügend Rangierraum für alle Abgänge
vorhanden sein. Für jede anzuschließende Leitung muss eine Zugentlastung
geschaffen werden. Ferner soll die Anlage für eine
Erweiterungsmöglichkeit von 20 % ausgelegt werden. Der Reserveplatz ist
in oben genannte Zeichnung ebenfalls auszuweisen. Es sind für jeden Ein-
und Abgang Anschlussklemmen vorzusehen. Alle lösbaren Verbindungsstellen
müssen zugänglich bleiben und gekennzeichnet werden. Alle Anschlüsse an
N und PE müssen einzeln lösbar sein. Die Zugehörigkeit zum Stromkreis
muss erkennbar sein (Bezeichnung). Die N-Schienen sind mit Trennklemmen,
die PE-Schienen mit SL-Klemmen zu bestücken. Die N-Klemmen sind in einem
Zug mit den Phasenklemmen so anzuordnen, dass die Zugehörigkeit
erkennbar ist oder sie sind ebenfalls zu beschriften. Für die
Steuerleitung sind Klemmen im Zählerschrank sowie in der UV vorzusehen.
Sämtliche spannungsführenden Anlagenteile sind gegen unbeabsichtigtes
Berühren durch geeignete Maßnahmen (zusätzlich verwendete Abdeckungen
aus mind. 3 mm starkem Pertinax bzw. 1,5 mm starkem Blech) zu schützen
und dürfen nur unter Zuhilfenahme von Werkzeugen zugänglich sein.
Sicherungen, Signallampen uns sonstige handbetätigte Schaltgeräte sind
so anzuordnen, dass ihre Bedienung gefahrlose und ohne Entfernen
vorgenannter Schutzabdeckungen möglich ist.
Das Abnehmen von Abdeckungen muss ohne Herausschrauben von Schraubkappen
möglich sein.
Großflächige, spannungsführende Teile wie Schienen und Anschlusspunkte
sind mit einer schwer entflammbaren Sichtabdeckung gegen zufälliges
Berühren zu schützen.
Die Stromkreisbelastung darf 80% der Nennleistung des
Sicherungsautomaten nicht überschreiten. Es ist für Abgänge und Ausbau
eine Reserve von 20% zu schaffen und einzubauen.
Im angebotenen Leistungsumfang müssen die folgenden Einzelheiten
enthalten sein und nach Auftragsvergabe auf Anforderung der Bauleitung
abgegeben werden für die gesamt beschriebene Anlage:
- Übersichtspläne mit Geräten
- Wirkschaltgeräte bzw. Stromlaufpläne für Steuerung
- Stromkreis-Nummer
- Klemmpläne für alle Klemmleisten
- Einstellisten sämtlicher Relais- und Schutzeinrichtungen mit
Einstellbereich
und Wert
- Bedienungsanleitung und Beschreibung aller eingesetzten Geräte
- Betriebsmittelverzeichnis mit Fabrikat und Typ
- Bezeichnungsschilder an allen Schalt- und Messgeräten sowie an allen
Abgängen.
Alle Einbauteile, wie Taster und Schalter, sind in Lumitas Baureihe 03
auszuführen und in die Türen einzubauen. Ferner sind alle Einbauten in
Starkstrom, Netzersatz, Schwachstrom zu trennen.
Die Vorschriften des EVU sind zu beachten.
Einspeisung
Die Einspeisung in das Gebäude durch das Energieversorgungsunternehmen
erfolgt bis zum Niederspannungsgerüst.
Spannungsabfälle sind nach der TAB des zutreffenden EVU's einzuhalten.
Vorgesehene Zähler- und Allgemeinverteilung
Aufbau nach Vorschrift des EVU's mit Zählerschränken mit Tür.
- Geplant sind Zählerräume für jedes Gebäudeteil (siehe
Grundrissplan). Auf die Zählerräume werden die Zählerplätze entsprechend
den Wohnungen "hauseingangsweise" zugeteilt.
- Folgende geeichte Zwischenzähler sind vorzusehen:
* gemäß Zählerkonzept
6. Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation
Die Anordnung der Decken- und Wandauslässe sowie der Schalter,
Steckdosen usw. ist den Entwurfsinstallationsplänen zu entnehmen.
Ausgehend von den vorerwähnten Verteilern sind die Stromkreiszuleitungen
für die Installation, wie Beleuchtungskörper, Steckdosen und
Kraftsteckdosen zum Teil in abgehängten Decken, unter Putz einzulegen in
Beton, bzw. in den Kellerräumen auf Putz zu verlegen.
Stromkreiszuleitungen, ob Wechsel- oder Drehstrom, sind grundsätzlich
ununterbrochen bis zur ersten erforderlichen Klemmstelle zu verlegen.
Verbindungsdosen oder Verbindungsmuffen in einer Kabelstrecke werden
grundsätzlich nicht abgenommen. Das gilt in gleicher Weise auch für die
Installation von Drehstromkreisen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten,
dass für Zuleitungen zu einzelnen Drehstromverbrauchern nur 5-adrige
Kabel verwendet werden dürfen. Die Hauptzuleitungen sind alle 10 m durch
Kabelschilder zu beschriften. Sämtliche Leitungen die auf Putz im
Fahrbereich der Autos verlegt werden,sind durch Stahlpanzerrohr zu
schützen (bis 2 m OKFF). Ferner sind die Kabel in der Zwischendecke
unter Berücksichtigung der Brandlast zu verlegen (DIN 4102). Die Kabel
sind so zu verlegen, dass 7 kWm²/h nicht überschritten werden.
Die Kabelzuführung zu den Installationsgeräten hat grundsätzlich von der
Decke her zu erfolgen. Für den Einbau der Installationsgeräte in
Trennwandelemente sind spezielle Einbaudosen, sog. Hohlwanddosen,
erforderlich. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
Bohrungen für den Einbau dieser Hohlwanddosen sind sehr sorgfältig
entweder von Auftragnehmer der Elektroinstallation selbst herzustellen
oder nach Angaben des Auftragnehmers über die Elektroinstallation vom
Hersteller der Trennwandelemente herstellen zu lassen. Die
Kabelverlegung versteht sich einschl. der erforderlichen Anschlüsse an
Geräte, Maschinen und Verteilungen. Von den erwähnten Kabelpritschen
abzweigende Kabel und Leitungen sind grundsätzlich senkrecht zur
Fensterachse auszurichten. Einzelne aus der Haupttrasse abzweigende
Kabel sind auf Putz auf Abstandschellen zu montieren. Dabei dürfen diese
Abstandsschellen wegen der beschränkten Haltbarkeit keineswegs geklebt,
sondern müssen mittels Dübel und Schrauben befestigt werden. Da es sich
hier um eine Installation innerhalb der abgehängten Decke handelt,
dürfen weitere Befestigungsgegenstände (bis zu 0,5 m) gewählt werden,
als sie bei der normal sichtbaren auf-Putz-Installation üblich sind.
Zweigen mehrere Kabel an einem Punkt von der Kabelpritsche ab, sind
diese in Kunststoffpanzerrohr einzubeziehen und an der Rohdecke zu
befestigen, da durch die Verlegung in Rohr mit Rücksicht auf die Härte
des Betons weitere Befestigungsabstände möglich sind.
Dabei können ohne weiteres mehrere Kabel in einem Rohr grösseren
Querschnitts eingezogen werden. An Stellen, an denen in einem Rohr
verlegten Leitungsbündel ein Kabel herausgeführt werden muss, ist das
Stahlpanzerrohr abzusetzen. Auf der weiterführenden Strecke kann das
Rohr sodann im Querschnitt verringert werden.
Geräte und Montagehöhen
Montagehöhen über OKFF:
Schalter 1,10 m (Türklinkenhöhe)
Taster 1,10 m
Steckdosen 0,30 m
Steckdosen an Arbeitstischen 1,10 m
Herdanschlussdosen 0,30 m
Barrierefreies Wohnen/Schalterhöhe 0,85 m
Wandauslässe für Spiegelleuchten 1,80 m
Oberkante Verteilung 1,80 m
Feuermelder 1,50 m
Für die Einhaltung der VDE-Bezeichnungen bei den kabelähnlichen
Leitungen, speziell bei den Kabeltypen NYM-O bzw. NYM-J
(Farbkennzeichnung VDE 0293) ist der Bieter verantwortlich.
Es dürfen nur Kabel mit CU-Leiter und Normtypen nach VDE eingesetzt
werden. Bei Verwendung von Kabeln ausländischer Hersteller ist ein
VDE-Prüfattest auf eine Kosten vorzulegen. Alle Leitungen und Kabel
müssen den Prüfanforderungen auf Flammwidrigkeit nach VDE 0472/9.71 §
804 und nach VDE 0472d/75 entsprechen. Eine Prüfbestätigung des
Herstellers ist vorzulegen. Bei Kabeln des Typs NYY-O ist VDE 0271 zu
berücksichtigen es gilt das gleiche in der Unterscheidung der
Farbkennzeichnungen NYY-J und NYY-O wie vor. Anschlüsse an Geräte werden
nicht ausgeschrieben, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
(Motoren etc.)
Alle Leitungen, die auf Kabelpritschen geführt werden, sind ordentlich
ausgerichtet parallel nebeneinander bzw. in Lagen übereinander zu
verlegen.
Kreuz- und querverlegte Leitungen sowie verdrillte Kabel und Leitungen
werden nicht abgenommen. Das Gleiche gilt für die Verlegung von
Unterputzleitungen. Auf schräg anfallenden Pritschenstrecken sind die
Leitungen mittels Kunststoffbändern zu befestigen. Diese sind im
Einheitspreis einzukalkulieren.
Die Kabelpritschen sind in einem getrennten Leistungsbeschrieb gesondert
erfasst. Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen in Rohre und
Treppenwandprofilen ist besonders darauf zu achten, dass der Außenmantel
bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Leitungen mit beschädigtem
Außenmantel bzw. Isolierung müssen ausgewechselt werden. In
Kabelpritschen ist auf die Trennung Stark- / Schwachstrom (Trennsteg in
der Kabelpritsche) zu achten. Die Kabeltrasse darf nur zu 80 % belegt
sein. Die gleiche fachgerechte Ausführung gilt auch für eine Verlegung
mit Ankerschienen und Ankerschellen. Bei der Preisbildung ist zu
beachten, dass ca. 50% der ausgeschriebenen Kabelpritschen mit Deckel
anzubieten sind.
Bei mehreren Kabeln in einem Rohr ist der maximal zulässige Füllfaktor
zu berücksichtigen.
Sämtliche zur Verwendung kommenden Teile müssen Originalteile der
festgelegten Fabrikate sein. Für den Zusammenbau ist sämtliches
Originalzubehör, Klein-, Dichtungs- sowie Befestigungsmaterial
einzukalkulieren. Bei Einbauten in Fertigwandelemente sind die
erforderlichen Spezial-Hohlwanddosen vorzusehen.
Es ist bei der Kalkulation grundsätzlich zu rechnen und
einzukalkulieren, dass quadratische Abdeckplatten bzw. quadratische
Kombinationsabdeckplatten eingebaut werden müssen.
Die Rohre sind für die Stark- und Schwachstromanlagen bemessen. Die
Koordination hat der Auftragnehmer zu erbringen. Die nachstehend
aufgeführten Rohrtypen sind einschließlich sämtlichen Zubehörs, wie
Muffen, Bogen- und Verbindungsstücken, mit eingezogenem verzinktem
Schleppdraht mit genügend Stärke anzubieten.
Anstelle von Normalrohrbögen können Panzerschläuche oder flexible
Rohrteile Verwendung finden. Mehrpreise beim Einsatz dieser Materialien
werden nicht vergütet. Werden warm geformte Bögen- oder Teilstücke
erforderlich, so sind diese ebenfalls im Einheitspreis enthalten und
einzukalkulieren. Bei Schutz- oder Durchzugsrohren aus Stahl ist zu
berücksichtigen, dass an jedem Ende des Rohres eine Endhülle vorzusehen
ist. Der besondere Mehraufwand wird nicht berücksichtigt und ist im
Einheitspreis abgegolten.
Die Leitungen sind mit sämtlichem Zubehör anzubieten. Wenn die
Rohrverlegung auf Putz vorgesehen werden muss, ist die Installation wie
folgt durchzuführen.
Die Montage der Rohre auf Putz und auf Abstandsschellen ist ordentlich
senk- oder waagrecht vorzunehmen. Bei mehr als zwei Rohren nebeneinander
sind diese auf Registerschienen mit Reihenschellen oder bei grösseren
Querschnitten auf Zieglerschellen mit Zieglerschienen oder KSV-Schellen
zu verlegen. Auf die notwendigen End- und Haltestücke wird hier nicht
hingewiesen.
Die Rohre unter der Decke müssen vorwiegend mit Abstandhaltern oder
Schellenkonstruktionen befestigt werden. Auf Putz verlegte Rohre müssen
wenigstens alle 50 bis 100 cm, je nach Dimension und mechanischer
Haltbarkeit und Festigkeit der Rohre befestigt werden.
Die Befestigungslöcher dürfen nur gebohrt werden. Wenn eine
Rohrverlegung auf dem Rohboden erfolgen muss, ist die Installation wie
folgt durchzuführen:
Werden Stahl- oder Kunststoffpanzerrohre auf dem Rohboden verlegt, so
sind diese mittels doppellappiger Schellen zu befestigen. Liegen mehrere
Rohre parallel nebeneinander, so können sie mit einer gemeinsamen
Schelle aus feuerverzinktem Bandstahl befestigt werden. Die Befestigung
für die Schellen dürfen nur gebohrt werden. Stahlrohre auf dem Fußboden
sind mindestens einmal pro Meter zu befestigen. Außerdem ist darauf zu
achten, dass die Rohre auf ihre ganze Länge satt auf dem Boden liegen.
Ist das nicht der Fall, sind die Befestigungsabstände enger zu wählen.
In dem ihnen vorliegenden Leistungsverzeichnis ist lediglich die
Verkabelung sowie tiefe Schalterklemmdosen als Vorkehrungen für das
Bus-System die UP-Installation zu verwenden.
Alle UP-Dosen sind als winddichte Dosen (tiefe Dosen) auszuführen.
Alle Elektroleitungen nach außen sind mit einer winddichten Abdeckung zu
verschließen.
Alle auf dem Rohfußboden verlegten Elektroleitungen sind mit Schutzrohr
zu versehen.
Bei Kreuzungspunkten von Elektro mit H/L/S muss Elektro unterstemmen.
7. Potentialausgleich
Als Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung wird die Nullung
mit einem neben dem Mittel- und Sternpunktleiter besonders geführten
Schutzleiter nach VDE 0100 angewandt. In den Unterverteilungen dürfen
Mittelpunkt- oder Nullleiter (N) und Schutzleiter (PE) nicht mehr
zusammen geschaltet werden.
Die Potentialausgleichsschiene der gesamten Elektroanlage wird neben den
Gebäudehauptverteilungen montiert. An die Potentialausgleichsschiene
sind Verbindungsleitungen zum SL der Hauptverteilungen, zu den
Hauptwasseranschlüssen, zu den Abflussrohren (wenn aus Metall), zur
Gashauptleitung, zu Kanälen der Lüftungsanlage und Rohren der
Warmwasserzentralheizung mit entsprechendem Querschnitt zu verlegen.
Ebenfalls sind die Kabeltrassen zu erden.
Der Ausführung ist die VDE 0190/5.73 zu Grunde gelegt. Sämtliche
Anschlüsse sind entsprechend ihrer Art dauerhaft zu beschriften. Die
Wasserleitung ist als Erder nicht zugelassen. Alle erfassten Anschlüsse
sind daher zu den nächst gelegenen Potentialausgleichsschienen zu
verkabeln.
In Dusch- und Waschräumen ist nach VDE 0100/5.73 § 701 zu installieren.
8. Kabel- und Leitungsnetz
Die Installation in den Wohnungen, Treppenhäusern erfolgt grundsätzlich
unter Putz, Installation im Keller, Allgemein-Räumen erfolgt auf Putz
mit Kunststoffpanzerrohr in offener Verlegung.
Die Installation von Tiefgarage bis Treppenhaus erfolgt ebenfalls in
UP-Installation.
Für die Installation in den Wohnungen ist grundsätzlich
Kunststoffmantelleitung der Type NYM vorzusehen. Bäder, Treppenhäuser
sowie die Allgemeinbereiche und Räumlichkeiten im KG werden
grundsätzlich mit Leitungen der Type NYM installiert.
Werden Leitungen (mit Leerrohr) in Beton verlegt, so sind diese
Leitungen sofort nach der Verlegung messtechnisch zu überprüfen. Die
Verkabelung der Deckenauslässe erfolgt im Rahmen der Betonierarbeiten
mit Leitungen der Type NYY in den Decken oder mit Leerrohre M20 bis M25
in betonfester Ausführung Type ACSF mit Mantelleitung NYM.
Es ist anzustreben, alle Elektroleitungen, also auch Telefon und
Antenne, mit in die Decke einzulegen.
9. Geräteanschlüsse
Sämtliche im Leistungsumfang der GU zu liefernden und zu montierenden
Elektrogeräte, Schaltanlagen und Betriebseinrichtungen, sind
betriebsfertig anzuschließen. Die gesamte Leitungsverlegung
einschließlich der Zu- und Steuerleitungen sind im Angebot der
Elektrofirma zu erfassen und von dieser auszuführen. Die entsprechenden
Materialien und Anschlussarbeiten sind im Abschnitt 4 Verkabelung
aufgeführt. Das Einschalten der Stromversorgung und die Inbetriebnahme
der Anlage zur Feststellung, z. B. der Drehrichtung von Motoren bzw.
Richtigkeit des Anschlusses von der Stromversorgung, darf nur im Beisein
eines Verantwortlichen der Liefern- und Montagefirma erfolgen.
Die Lieferung und Montage der Heizungs- und Sanitärschaltschränke ist
Sache der jeweiligen Gewerke und nicht in diesem Leistungsverzeichnis
enthalten.
10. H / L / S-Verkabelung
Die Verkabelung der Heizungs-/Lüftungs- und Sanitäranlagen erfolgt
lediglich bis zu den Gewerkeschaltschränken. Die interne Verkabelung
erfolgt durch die H/L/S-Firma.
11. Brandschutzabschottung
Nachstehend beschriebene Maßnahmen sind entsprechend den Auflagen der
Brandschutzbehörde und des Bauscheins durchzuführen.
Für Kabelabschottungen sind nur Systeme nach DIN 4102 zum Verschließen
von Wand- und Deckendurchbrüchen für Kabel der Feuerwiderstandsklasse F
90 zugelassen. Für die Kabeltrassen, die entsprechend den Auflagen in
der Form brandschutztechnisch behandelt werden müssen, sind nach DIN
4102 bzw. den Auflagen der Brandschutzbehörde durchzuführen (Garage -
Flure).
Für alle zur Verwendung kommenden Systeme sind die entsprechenden
Prüfnachweise vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Kabeltrassen, die Fluchtwege kreuzen, in Treppenhäusern oder Schleusen
verlegt werden, sind mit einem Brandschutzsystem F40 auszuführen
(Verkleidung oder I-Kanal).
Alle Brandschotts sind als Bilddoku im Ordner zu sammeln und vorzulegen
(Kennzeichnung im Plan und auf Bild).
Leistungsverzeichnis
1 LOS 1 - Allgemein
1
LOS 1 - Allgemein
1. 1 Schutzmaßnahmen
1. 1
Schutzmaßnahmen
1. 2 Zuleitungen
1. 2
Zuleitungen
1. 3 Verlegesysteme
1. 3
Verlegesysteme
1. 4 Allgemeininstallation Abstellraum
1. 4
Allgemeininstallation Abstellraum
1. 5 Allgemeininstallation Haustechnik
1. 5
Allgemeininstallation Haustechnik
1. 6 Allgemeininstallation Schaltanlagen-,
Elektro- und Technikräume
1. 6
Allgemeininstallation Schaltanlagen-,
Elektro- und Technikräume
1. 7 Allgemeininstallation Tiefgarage
1. 7
Allgemeininstallation Tiefgarage
1. 8 Schaltanlagenraum, Elektroräume +
Technikräume Beleuchtungskörper
1. 8
Schaltanlagenraum, Elektroräume +
Technikräume Beleuchtungskörper
1. 9 Brandschutz und Bohrarbeiten
1. 9
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.10 Brandmeldeanlage
1.10
Brandmeldeanlage
1.11 Sicherheitsbeleuchtung Treppenhäuser
1.11
Sicherheitsbeleuchtung Treppenhäuser
1.12 Sicherheitsbeleuchtung Tiefgarage
1.12
Sicherheitsbeleuchtung Tiefgarage
1.13 Blitzschutzanlage
1.13
Blitzschutzanlage
1.14 Fluchttürsteuerung
1.14
Fluchttürsteuerung
1.15 Verteilungen
1.15
Verteilungen
1.16 Allgemeininstallation Mieterabstellräume
inkl. Flure
1.16
Allgemeininstallation Mieterabstellräume
inkl. Flure
1.17 Mieterabstellräume inkl. Flure -
Beleuchtungskörper
1.17
Mieterabstellräume inkl. Flure -
Beleuchtungskörper
1.18 Brandschutz und Bohrarbeiten
1.18
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.19 Allgemeininstallation Flure
1.19
Allgemeininstallation Flure
1.20 Allgemeininstallation Treppenhäuser
1.20
Allgemeininstallation Treppenhäuser
1.21 Wohungsinstallation
1.21
Wohungsinstallation
1.22 Zuleitungen
1.22
Zuleitungen
1.23 Verteilungen
1.23
Verteilungen
1.24 Kabelträgersystem
1.24
Kabelträgersystem
1.25 Beleuchtungskörper
1.25
Beleuchtungskörper
1.26 Sprechanlage
1.26
Sprechanlage
1.27 BK-Anlage - Konventionell und Telefon
1.27
BK-Anlage - Konventionell und Telefon
1.28 Telefonverkabelung (Grundversorgung)
1.28
Telefonverkabelung (Grundversorgung)
1.29 Brandschutz und Bohrarbeiten
1.29
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.30 BK-Anlage - Option Homeway
1.30
BK-Anlage - Option Homeway
1.31 Stundenlohnarbeiten
1.31
Stundenlohnarbeiten
1.32 Stark- und Schwachstromanschlüsse an
bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
1.32
Stark- und Schwachstromanschlüsse an
bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
1.33 Planungsleistungen / Montageplanung
1.33
Planungsleistungen / Montageplanung
1.34 Dokumentation
1.34
Dokumentation
1.35 TÜV-Abnahme
1.35
TÜV-Abnahme
2 LOS 2 - Kita
2
LOS 2 - Kita
2. 1 Unterverteilungen
2. 1
Unterverteilungen
2. 2 Zuleitungen
2. 2
Zuleitungen
2. 3 Schutzmaßnahmen
2. 3
Schutzmaßnahmen
2. 4 Licht-, Kraft- und
Steckdoseninstallation
2. 4
Licht-, Kraft- und
Steckdoseninstallation
2. 5 Installation
2. 5
Installation
2. 6 Datentechnik
2. 6
Datentechnik
2. 7 Homeway
2. 7
Homeway
2. 8 Fluchttürsteuerung
2. 8
Fluchttürsteuerung
2. 9 Brandschutz
2. 9
Brandschutz
2.10 Außenanlage
2.10
Außenanlage
2.11 Kabel und Leitungen
2.11
Kabel und Leitungen
2.12 Beleuchtung
2.12
Beleuchtung
2.13 Sicherheitsbeleuchtung
2.13
Sicherheitsbeleuchtung
2.14 Sonnenschutz
2.14
Sonnenschutz
2.15 Bohr- und Stemmarbeiten
2.15
Bohr- und Stemmarbeiten
2.16 Sprechanlage
2.16
Sprechanlage
2.17 Stundenlohnarbeiten
2.17
Stundenlohnarbeiten
2.18 Stark- und Schwachstromanschlüsse an
bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
2.18
Stark- und Schwachstromanschlüsse an
bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
2.19 Planungsleistungen/Montageplanung
2.19
Planungsleistungen/Montageplanung
2.20 Dokumentation
2.20
Dokumentation
2.21 TÜV-Abnahme
2.21
TÜV-Abnahme