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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
Ende Januar / Anfang Februar 2027- 10 Tage nach Aufforderung
Wandstellung mit einseitiger Beplankung als Grundlage für Installationsarbeiten vorab.
Nach Abschluss der Rohinstallation fertigbeplankt.
Erster Arbeitsschritt ( Wandstellung ) - 8 AT pro Geschoss
Zweiter Arbeitsschritt ( Fertigbeplankung ) - 4 AT pro Geschoss
Q 3 Spachtelung : 5 AT pro Geschoss nach Baufortschritt und nach Einbringung des Estrichs.
Trockenbaudecken nach Fertigstellung der Rohinstallationen an den Decken.
10 AT pro Geschoss. Voraussichtliche Ausführung: Ab April 2027
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3 Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2 Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3 Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_NB_GR_00_003_V_AT#Grundriss EG.pdf
236_5_AR_NB_GR_00_070_V_AA#EG Abhangdecke.pdf
236_5_AR_NB_GR_01_004_V_AP#Grundriss 1.OG.pdf
236_5_AR_NB_GR_01_071_V_AA#1.OG Abhangdecke.pdf
236_5_AR_NB_GR_02_005_V_AM#Grundriss 2.OG.pdf
236_5_AR_NB_GR_UG_002_V_AN#Grundriss UG.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_NB_AN_NN_020_V_AH#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_NB_AN_OO_021_V_AG#Ansicht Ost.pdf
236_5_AR_NB_AN_SS_022_V_AG#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_NB_AN_WW_023_V_AG#Ansicht West.pdf
236_5_AR_NB_SN_AA_010_V_AG#Schnitt AA.pdf
236_5_AR_NB_SN_BB_011_V_AF#Schnitt BB.pdf
4_Details
236_5_AR_NB_DT_XO_526_V_AA#Trockenbauanschlüsse 2.pdf
236_5_AR_NB_UE_XX_050_V_AF#Treppenhaus 1.pdf
236_5_AR_NB_UE_XX_051_V_AE#Treppenhaus 2.pdf
5_Sonstige Anlagen
A1_Bauteil 2-WSchN-NWG_02.pdf
A2_Bauteil 2-WSchN-WG_02.pdf
A3_GG_NB-So-WSchN-NWG_02.pdf
A4_GG_NB-So-WSchN-WG_02.pdf
A5_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A6_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A7_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
A8_Schallschutznachweis.pdf
A9_Raumakustik.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Der Neubau des „we live towers“, Bauteil 2 in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 errichtet. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Wohnen = Effizienzhaus, Kita = Nichtwohnen/Effizienzgebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 04.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 04.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk) bzw. Stahlbetonwände; Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Wärmebrückenfreie Bauweise
Gem. GEG §11 ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so weit wie konstruktiv/ wirtschaftlich möglich zu minimieren. Zudem ist gem. §11 (bzw. DIN 4108-2) auch der Mindestwärmeschutz an Ecken und Kanten zu erfüllen.
Das Wärmebrückenkonzept zum Wohnbereich ist zu Berücksichtigen und die entsprechende Anschlussdämmung, die in die Detailplanung eingeflossen ist, ist umzusetzen. Abweichungen sich, die während des Bauablaufs zeigen, sind sofort durch Rücksprache mit der Bauleitung und den Energieberatern abzustimmen.
Für das NWG ( Kita) liegt ein Konzept zum Feuchteschutz vor, das ebenfalls Mindestdämmstärken für die Anschlussdetails vorsieht. Auch dieses ist zu berücksichtigen.
Technische Nachweise Gebäudehülle
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)
Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C
Uw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Julia Jäger (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 40
www.ina-darmstadt.de
jaeger@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der seitens DGNB genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
V - Trockenbauarbeiten ** ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
TROCKENBAUARBEITEN
1. Kalkulation :
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitungen aller notwendigen Materialien einschl. Transport, Transporteinrichtungen, Geräte, Gerüste und Kosten für:
a. Nacharbeiten, auch soweit sie nicht im Zuge der
Hauptleistungen ausgeführt werden können,
(Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten
Arbeitsgängen bzw. bei Unterbrechungen)
z.B.: Anarbeiten bzw. Beispachteln an Fenster,
Türzargen, Rollladenkästen und -schienen, Simsen,
Wand- und Bodenbelägen, Treppenbelägen, Geländern,
Trennschienen, Verschalungen, Wand- und Fenster-
elementen, Installationen jeder Art, Wand- und
Deckendurchbrüchen.
b. Verschnitt jeder Art. Herstellen an Öffnungen,
Anarbeiten an Fenster, Türen.
c. Beleuchtung, Sicherung und Versicherung.
d. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte,
Hitze und Feuchtigkeit. Maßnahmen für die
Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche wegen
Terminüberschreitungen notwendig werden.
e. Diebstahlsichere Lagerung des Materials. Schaffung
und Beschaffung eines geeigneten Lagerraumes zur
Unterbringung angelieferten und zu lagernden
Materials.
f. Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und
Einrichtungen soweit sie bei der Ausführung
erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und Verhängungen
von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen,
Stahl- und Blechteilen jeder Art, Beschlägen, Simsen,
Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern,
Rohren und Installationen usw. Aluminiumbauteile sind
äußerst solide abzudecken. Für Verschmutzungen und
Beschädigungen haftet der Unternehmer.
g. Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art (entsprechend
den geltenden Vorschriften) zur Ausführung der
Arbeiten des Auftragnehmers.
h. Notwendige Untergrundüberprüfung der örtlichen
Untergründe, vor der Ausführung, auf Maßhaltigkeit
und Eignung in Bezug auf die vorgesehene Ausführung.
So z.B. Festigkeit, Feuchtigkeit, Feuchtigkeitsgehalt,
Tragfähigkeit, etc..
i. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen,
Gegenständen und Einrichtungen so gründlich,
dass bei den Folgeunternehmern, vor allem Maler,
Bodenleger usw. über deren vertraglichen
Verpflichtungen hinausgehend keine Mehraufwendungen
erforderlich werden.
2. Ausführungs- und Gütebestimmungen :
a. DIN - Vorschriften und Verordnungen
- in der jeweils neuesten Fassung -
DIN 18 334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 1168 Baugipse
DIN 18 163 Gips- und Zwischenwandplatten
DIN 18 164 Schaumkunststoffe im Hochbau
DIN 18 165 Faserdämmstoffe im Hochbau
DIN 18 168 Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken
DIN 18 180 Gipskartonplatten
DIN 18 182 Zubehör für die Verarbeitung vonGips-
kartonbauplatten
DIN 18 181 Gipskartonplatten
DIN 18 183 Montagewände und Gipskartonplatten
DIN 1101 Holzwolle-Leichtbauplatten
DIN 11 400 Mehrschicht-Leichtbauplatten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4103 Teil 2 Nichttragende innere Trennwände aus
Gipswandplatten
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4420 Gerüstordnung, Richtlinien für Gerüstaus-
führung und Gebrauchsüberlassung lt. VOB,
Anhang DIN 18 451
DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18 540 Fugenverschlüsse
RhBH Richtlinien für die Verwendung brennbarer
Baustoffe im Hochbau
LBO Landesbauordnung
Allgemeine Gütevorschriften für die Lieferung von
Metalldecken. Nach Empfehlung des "Technischen
Arbeitskreises industrieller Metalldeckenhersteller"
Außerdem ist der jeweils neueste Stand der Technik
und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu
berücksichtigen.
b. Herstellervorschriften:
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind
unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Be-
dingungen des Herstellers einzubauen.
c. Trennfuge:
Bauwerksfugen in der Rohbaukonstruktion sind im
gleichen Verlauf konsequent hindurchzuführen und
auszubilden.
3. Aufmaß und Abrechnung :
a. Sichtflächen nach VOB neuester Fassung
b. Abmessungen:
Es werden die Rohbaumaße zugrunde gelegt
c. Zwischenlagen:
Bei Dämmplatten, eingelegt zwischen Sparren und
Balken, werden die Holzteile übermessen.
d. Arbeits- und Schutzgerüste für Arbeiten des
Auftragnehmers sind mit den Einheitspreisen der
jeweiligen Position abgegolten.
4. Vollständigkeit :
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzu-
kalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
5. Fabrikate :
Bei Verwendung von anderen Fabrikaten als in den
Positionen genannt, sind diese im Leistungsverzeichnis
zu nennen. Bei Nichtnennung wird auf den ausgeschrieb-
enen Fabrikaten bestanden. Die Gleichwertigkeit vom
Auftragnehmer genannter Fabrikate ist von diesem nach-
zuweisen.
8. Besondere Angaben zur Baustelle :
- Betonboden-/decke / Betonwände, teilweise Mauerwerk
- Alle Ausführungsunterlagen erhält der AN
grundsätzlich auf folgende Weise:
- Alle Unterlagen digital als Mail als PDF, wo
erforderlich als DWG / DXF
8. Besondere Angaben zum Bauvorhaben :
Kindertagesstätte im EG und in Teilen des 1.OG.
Wohnnutzung in Teilen des 1.OG sowie im kompletten
2.OG.
9. Anlagen:
- s. Anlagenliste
10.Hinweis DGNB:
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
V - Trockenbauarbeiten **
01 Metall - Ständerwände "W 112" ***
01
Metall - Ständerwände "W 112" ***
0 V - Gipskarton-Ständerwand "W112 - F30" ***
[0]
V - Gipskarton-Ständerwand "W112 - F30" ***
E
01.0001 Gipskarton-Ständerwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (EG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 100 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 40 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKB ( Typ A )
- Schallschutz 54,1 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2
(Kita - Trennwände Nebenräume EG )
01.0001
Gipskarton-Ständerwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (EG) ***
90.86
m2
01.0002 Gipskarton-Ständerwand W 112 (DF)- d = 125 mm, F30 (EG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF (Typ DF)
- Schallschutz 57,2 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2-
(Unterrichtstrennwände KITA EG)
01.0002
Gipskarton-Ständerwand W 112 (DF)- d = 125 mm, F30 (EG) ***
421.71
m2
01.0003 Gipskarton-Ständerwand W 112 (DFH2IR) d = 125 mm, F30 (EG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Knauf Diamantplatte (Typ DFH2IR )
- Schallschutz 61,5 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2
(Unterrichtstrennwände KITA EG - erhöhte Anforderung )
01.0003
Gipskarton-Ständerwand W 112 (DFH2IR) d = 125 mm, F30 (EG) ***
120.03
m2
01.0004 Zulage Ballwurfsicherheit ( W 112 ) Zulage für eine ballwurfsichere Ausführung nach DIN 18032-3
- Reduzierung des Ständerabstandes auf max 312,5 mm
- Erhöhung der Schraubabstände gemäß Systemgeber
- Einschließlich der erforderlichen zusätzlichen CW-Profile und
des höheren Materialaufwands bei Befestigungsmitteln
Einbauort: Mehrzweckraum EG
01.0004
Zulage Ballwurfsicherheit ( W 112 )
24.48
m2
01.0005 Gipskarton-Ständerwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (1.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 100 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 40 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKB ( Typ A )
- Schallschutz 54,1 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2
(Kita - Trennwände Nebenräume 1.OG )
01.0005
Gipskarton-Ständerwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (1.OG) ***
204.61
m2
01.0006 Gipskarton-Ständerwand W 112 (DF) d = 125 mm, F30 (1.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF (Typ DF)
- Schallschutz 57,2 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2
(Unterrichtstrennwände KITA 1.OG)
01.0006
Gipskarton-Ständerwand W 112 (DF) d = 125 mm, F30 (1.OG) ***
165.18
m2
01.0007 Gipskarton-Ständerwand W 112 (DFH2IR) = 125 mm, F30 (1.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Knauf Diamantplatte (Typ DFH2IR )
- Schallschutz 61,5 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 2
(Unterrichtstrennwände KITA 1.OG - erhöhte Anforderung )
01.0007
Gipskarton-Ständerwand W 112 (DFH2IR) = 125 mm, F30 (1.OG) ***
40.10
m2
01.0008 Gipskarton-Ständerwand W 112 (H 2) = 125 mm, F30 (1.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKBI ( Typ H2)
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 1
(Sanitärbereiche Wohnungen 1.OG)
01.0008
Gipskarton-Ständerwand W 112 (H 2) = 125 mm, F30 (1.OG) ***
80.18
m2
01.0009 Gipskarton-St änderwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (2.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 100 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 2,76 m
- Dämmschicht: 40 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKB ( Typ A )
- Schallschutz 54,1 Rw dB.
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 1
( Wohnen - Nebenräume,Zimmertrennwände 2.OG)
01.0009
Gipskarton-Ständerwand W 112 ( A ) - d = 100 mm, F30 (2.OG) ***
233.68
m2
01.0010 Gipskarton-Ständerwand W 112 (H 2) = 125 mm, F30 (2.OG) *** Gipskarton-Ständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 112", Gesamtwandstärke d = 125 mm.
- Ständer 75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 2,76 m
- Dämmschicht: 60 mm Mineralfaser Typ WTR
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKBI ( Typ H2)
- Feuerwiderstandsklasse F 30 ( DIN 4102)
- Einbaubereich 1
(Sanitärbereiche Wohnungen 2.OG)
01.0010
Gipskarton-Ständerwand W 112 (H 2) = 125 mm, F30 (2.OG) ***
42.71
m2
0 V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
[0]
V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
E
01.0011 Zuschlag GKBI / H 2 Zuschlag wir zuvor beschrieben für GKBI / H 2, d = 12,5 mm
01.0011
Zuschlag GKBI / H 2
W
1.00
m2
01.0012 Zuschlag Türöffnungen herstellen *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden W 112 :
- Für das Herstellen von Türöffnungen.
- In Türleibung mit UA-Profil.
- Im Sturz mit UW-Profil.
- Größen Bauöffnungsmaße :
- Breiten 885 - 1135 mm.
- Höhen 1010 - 2500 mm.
01.0012
Zuschlag Türöffnungen herstellen ***
25.00
Stk
01.0013 Brandschutz-Deckenschürze F 30 *** Herstellen von Deckenschürzen unter der Rohdecke, von der Decke abgehängt, als konstruktives Bauteil bzw. als Anschlussbauteil für Glaswandelemente oder Türen.
- Konstruktion / Ausführung sinngemäß wie bei vorigen
Ständerwänden "W112", F30 beschrieben.
- Einschließlich aller erforderlichen Verstärkungsprofile (z. B.
UA- Profile oder verstärkte Stahl-UK) zur Gewährleistung der
geforderten statischen Steifigkeit und Stabilität im Brandfall.
- Kraftschlüssiger Anschluss an die Rohdecke
- Leibung - beplankt - zweilagig
- Position gilt für frei hängende Schürzen bzw. auch für Stürze
bei Öffnungen über 1,50 m. Unter 1,50 m Öffnungbreite sind
diese als Sturz bei der Position Zuschlag Türöffnungen
abgegolten.
- Eckschienen gemäß separater Position.
- Abhängehöhen 40 cm
- Abrechnung nach lfm.
Beschichtung auf Metall: VOC < 100 g/l
( Schürzen im Bereich der F 30 Verglasung TRH Kita 1.OG
Glaswand Gruppenraum 2 EG, Garderobe 2 EG, Windfang
EG, Gruppenraum 1 1.OG )
01.0013
Brandschutz-Deckenschürze F 30 ***
32.75
lfm
01.0014 Aussteifungsrohr Schürze *** Aussteifungsrohr in vorigen Schürzen, als Verstärkung eingebaut, bestehend aus
- Stahl-Rechteckrohr ca. 40/160 mm, d= 4 mm, Länge ca. 38 cm.
- Mit 2 angeschweißten Endplatten 70/160 mm, d=10 mm, mit
je 2 Bohrungen M12 mm für Dübel.
- In die UW- und CW-Profile eingearbeitet.
- Mit 2 Betondübeln M12, Hilti, V2A, an Betondecke gedübelt.
- Die gesamte Konstruktion ist Rostschutz grundiert zu liefern.
- Abrechnung nach Stück.
Beschichtung auf Metall: VOC < 100 g/l
01.0014
Aussteifungsrohr Schürze ***
30.00
Stk
01.0015 Zuschlag freies Wandende *** Zuschlag zu den Gipskarton-Ständerwänden "W112 - F30":
- Für Ausbildung von freiem Wandende raumhoch, bzw. an
Durchgängen ohne Türeinbau, Öffnungen, Schürzen, etc.
- Beplankung an / in Leibung zweilagig wie Haupt-
position.
- Eckschienen gemäß separater Position.
01.0015
Zuschlag freies Wandende ***
14.94
lfm
01.0016 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Ausführung der Oberflächen in:
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als Unter-
grund für feinstrukturierte Wandbekleidungen, z.B.
Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies oder matte
nicht strukturierte / Beschichtungen oder entsprech-
ende feine Oberputze.mit Korngröße nicht mehr als
1 mm.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
01.0016
Zuschlag Q 3 ***
2,209.81
m2
01.0017 Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Trennung Gipskartonplatten zu Massivwand / -decke :
- Mit Trennband - Stuckband - .
- Geschlossenzelliger PE-Schaum, 30 mm breit, d = 3 mm,
Farbe weiß, mit einseitiger ca. 10-12 mm breiter Klebekante.
- Einschl. sauberes scharfkantiges Abschneiden nach den
Verspachtelungsarbeiten.
- Einschl. Aufnehmen und Entsorgen des abgeschnittenen
Materials.
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 %. Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102. Klebstoff: GISCODE PU10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und EMICODE ECP1LUS
01.0017
Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - ***
942.69
lfm
01.0018 Kantenschutzprofil *** Kantenschutzprofil :
- Aluminium, Winkelprofil gelocht.
- Schenkel 25 / 25 mm.
- An allen Ecken der vorgenannten Beplankungen
eingespachtelt.
Beschichtung auf Metall: VOC < 100 g/l. Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
01.0018
Kantenschutzprofil ***
81.04
lfm
0 V - Zuschlag Wandöffnungen Schottung ***
[0]
V - Zuschlag Wandöffnungen Schottung ***
E
01.0019 Zuschlag Wandöffnung 1000 / 300 mm *** Zuschlag Wandöffnung Schottung, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 1000 x 300 mm.
(EG bis 2.OG)
01.0019
Zuschlag Wandöffnung 1000 / 300 mm ***
5.00
Stk
01.0020 Zuschlag Wandöffnung 700 / 300 mm *** Zuschlag Wandöffnung Schottung, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 700 x 300 x mm.
(EG bis 2.OG)
01.0020
Zuschlag Wandöffnung 700 / 300 mm ***
8.00
Stk
01.0021 Zuschlag Wandöffnung 600 / 200 mm *** Zuschlag Wandöffnung Schottung, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 600 x 200 x mm.
(EG bis 2.OG)
01.0021
Zuschlag Wandöffnung 600 / 200 mm ***
6.00
Stk
01.0022 Zuschlag Wandöffnung 400 / 200 mm *** Zuschlag Wandöffnung Schottung, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 400 x 200 x mm.
(EG bis 2.OG)
01.0022
Zuschlag Wandöffnung 400 / 200 mm ***
4.00
Stk
0 V-Zuschlag Wandöffnungen Fenster
[0]
V-Zuschlag Wandöffnungen Fenster
E
01.0023 Zuschlag Fensteröffnung 1600 / 500 mm Zuschlag Wandöffnung Fenster, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 1600 x 500 mm.
(EG und 1.OG)
01.0023
Zuschlag Fensteröffnung 1600 / 500 mm
4.00
Stk
01.0024 Zuschlag Fensteröffnung 1400 / 500 mm Zuschlag Wandöffnung Fenster, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 1400 x 500 mm.
(EG + 1.OG)
01.0024
Zuschlag Fensteröffnung 1400 / 500 mm
2.00
Stk
01.0025 Zuschlag Fensteröffnung 1000 / 800 mm Zuschlag Wandöffnung Fenster, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 1000 x 800 mm.
(EG + 1.OG)
01.0025
Zuschlag Fensteröffnung 1000 / 800 mm
3.00
Stk
01.0026 Zuschlag Fensteröffnung 600 / 600 mm Zuschlag Wandöffnung Fenster, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 600 x 600 mm.
(EG Sanitär 3)
01.0026
Zuschlag Fensteröffnung 600 / 600 mm
O
1.00
Stk
0 V - Zuschlag Anarbeiten an Wanddurchdringungen ***
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten an Wanddurchdringungen ***
E
01.0027 Zuschlag Anarbeiten Kanäle 900 / 200 mm *** Anarbeiten an Wanddurchdringungen, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 900 x 200 mm.
01.0027
Zuschlag Anarbeiten Kanäle 900 / 200 mm ***
13.00
Stk
01.0028 Zuschlag Anarbeiten Kanäle 700 / 300 mm *** Anarbeiten an Wanddurchdringungen, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 700 x 300 mm.
01.0028
Zuschlag Anarbeiten Kanäle 700 / 300 mm ***
10.00
Stk
01.0029 Zuschlag Anarbeiten Kanäle 600 / 200 mm *** Anarbeiten an Wanddurchdringungen, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 600 x 200 mm.
01.0029
Zuschlag Anarbeiten Kanäle 600 / 200 mm ***
10.00
Stk
01.0030 Zuschlag Anarbeiten Kanäle 400 / 200 mm *** Anarbeiten an Wanddurchdringungen, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 400 x 200 mm.
01.0030
Zuschlag Anarbeiten Kanäle 400 / 200 mm ***
8.00
Stk
0 V - Zuschlag Einzel-Traversen - Brandschutzlösung ***
[0]
V - Zuschlag Einzel-Traversen - Brandschutzlösung ***
E
01.0031 Einzel-Traversen *** Zuschlag für Traversen, wie vor beschrieben.
01.0031
Einzel-Traversen ***
O
1.00
Stk
0 V - Zuschlag Flächentraversen - Brandschutzlösung ***
[0]
V - Zuschlag Flächentraversen - Brandschutzlösung ***
E
01.0032 Flächen-Traverse *** Zuschlag für Flächentraverse, wie vor beschrieben.
(Küche + Vorrat EG + Küchen in den Wohnungen )
01.0032
Flächen-Traverse ***
122.78
m2
0 V-Zuschlag OSB-Beplankung ( Verstärkung )
[0]
V-Zuschlag OSB-Beplankung ( Verstärkung )
E
01.0033 OSB Verstärkung OSB Vertsärkung wie zuvor beschrieben
01.0033
OSB Verstärkung
O
1.00
m2
02 Metall - Ständerwände "W 115" ***
02
Metall - Ständerwände "W 115" ***
0 V - Gipskarton-Ständerwand "W 115", F90 - Wohnungstrennwand - ***
[0]
V - Gipskarton-Ständerwand "W 115", F90 - Wohnungstrennwand - ***
E
02.0001 Gipskarton-Ständerwand W 115 (DF) - d = 205 mm (1.OG) *** Gipskarton-Doppelständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 115", Gesamtwandstärke d = 205 mm.
- Ständer 2*75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,12 m, Einbaubereich 1.
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF (Typ DF)
- Schallschutz 69,7 Rw dB.
- Einbaubereich 1
(Wohnungs- / Flurtrennwände 1.OG)
02.0001
Gipskarton-Ständerwand W 115 (DF) - d = 205 mm (1.OG) ***
217.36
m2
02.0002 Gipskarton-Ständerwand W 115 (DF) - d = 205 mm (2.OG) *** Gipskarton-Doppelständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 115", Gesamtwandstärke d = 205 mm.
- Ständer 2*75 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,12 m, Einbaubereich 1.
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano
GKF (Typ DF)
- Schallschutz 69,7 Rw dB.
- Einbaubereich 1
(Wohnungs- / Flurtrennwände 1.OG)
02.0002
Gipskarton-Ständerwand W 115 (DF) - d = 205 mm (2.OG) ***
201.99
m2
0 V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
[0]
V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
E
02.0003 Zuschlag GKBI / H 2 Zuschlag wir zuvor beschrieben für GKBI / H 2, d = 12,5 mm
02.0003
Zuschlag GKBI / H 2
81.89
m2
02.0004 Zuschlag Türöffnungen herstellen *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden W 112 :
- Für das Herstellen von Türöffnungen.
- In Türleibung mit UA-Profil.
- Im Sturz mit UW-Profil.
- Größen Bauöffnungsmaße :
- Breiten 885 - 1135 mm.
- Höhen 1010 - 2500 mm.
02.0004
Zuschlag Türöffnungen herstellen ***
12.00
Stk
02.0005 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Ausführung der Oberflächen in:
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als Unter-
grund für feinstrukturierte Wandbekleidungen, z.B.
Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies oder matte
nicht strukturierte / Beschichtungen oder entsprech-
ende feine Oberputze.mit Korngröße nicht mehr als
1 mm.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
02.0005
Zuschlag Q 3 ***
379.60
m2
02.0006 Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Trennung Gipskartonplatten zu Massivwand / -decke :
- Mit Trennband - Stuckband - .
- Geschlossenzelliger PE-Schaum, 30 mm breit, d = 3 mm,
Farbe weiß, mit einseitiger ca. 10-12 mm breiter Klebekante.
- Einschl. sauberes scharfkantiges Abschneiden nach den
Verspachtelungsarbeiten.
- Einschl. Aufnehmen und Entsorgen des abgeschnittenen
Materials.
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 %. Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102. Klebstoff: GISCODE PU10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und EMICODE ECP1LUS
02.0006
Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - ***
288.894
lfm
02.0007 Kantenschutzprofil *** Kantenschutzprofil :
- Aluminium, Winkelprofil gelocht.
- Schenkel 25 / 25 mm.
- An allen Ecken der vorgenannten Beplankungen
eingespachtelt.
02.0007
Kantenschutzprofil ***
33.66
lfm
0 V - Zuschlag Einzel-Traversen - Brandschutzlösung ***
[0]
V - Zuschlag Einzel-Traversen - Brandschutzlösung ***
E
02.0008 Einzel-Traversen *** Zuschlag für Traversen, wie vor beschrieben.
02.0008
Einzel-Traversen ***
W
1.00
Stk
0 V - Zuschlag Flächentraversen - Brandschutzlösung ***
[0]
V - Zuschlag Flächentraversen - Brandschutzlösung ***
E
02.0009 Flächen-Traverse *** Zuschlag für Flächentraverse, wie vor beschrieben.
(Küche + Vorrat EG )
02.0009
Flächen-Traverse ***
17.03
m2
03 Metall - Ständerwände "W 116" ***
03
Metall - Ständerwände "W 116" ***
0 V - Gipskarton-Ständerwand "W 116" - Doppelständerwand ***
[0]
V - Gipskarton-Ständerwand "W 116" - Doppelständerwand ***
E
03.0001 Gipskarton-Ständerwand W 116 ( A ) , d = 175 mm, F30 (1.OG) *** Gipskarton-Doppelständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 116", Gesamtwandstärke d = 175 mm.
- Ständer 2*50 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 3,05 m
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKB. ( Typ A )
- Schallschutz 54 Rw dB.
- Einbaubereich 1
(Installationswände Verteiler HZ / E im 1..OG )
03.0001
Gipskarton-Ständerwand W 116 ( A ) , d = 175 mm, F30 (1.OG) ***
31.89
m2
03.0002 Gipskarton-Ständerwand W 116 ( A ) , d = 175 mm, F30 (2.OG) *** Gipskarton-Doppelständerwand, wie vor beschrieben :
- Knauf "W 116", Gesamtwandstärke d = 175 mm.
- Ständer 2*50 mm.
- Ständerabstand max. 62,5 cm.
- Wandhöhe ca. 2,76 m
- Beplankung je Seite mit 2*12,5 mm GKB. ( Typ A )
- Schallschutz 54 Rw dB.
- Einbaubereich 1
(Installationswände Verteiler HZ / E im 2..OG )
03.0002
Gipskarton-Ständerwand W 116 ( A ) , d = 175 mm, F30 (2.OG) ***
75.45
m2
0 V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
[0]
V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
E
03.0003 Zuschlag GKBI / H 2 Zuschlag wir zuvor beschrieben für GKBI / H 2, d = 12,5 mm
03.0003
Zuschlag GKBI / H 2
63.11
m2
03.0004 Zuschlag Türöffnungen herstellen *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden W 116 :
- Für das Herstellen von Türöffnungen.
- In Türleibung mit UA-Profil.
- Im Sturz mit UW-Profil.
- Größen Bauöffnungsmaße :
- Breiten 76 - 101 mm.
- Höhen 1010 - 2500 mm.
03.0004
Zuschlag Türöffnungen herstellen ***
7.00
Stk
03.0005 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Ausführung der Oberflächen in:
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als Unter-
grund für feinstrukturierte Wandbekleidungen, z.B.
Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies oder matte
nicht strukturierte / Beschichtungen oder entsprech-
ende feine Oberputze.mit Korngröße nicht mehr als
1 mm.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
03.0005
Zuschlag Q 3 ***
104.21
m2
03.0006 Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - *** Zuschlag zu vorigen Gipskarton-Ständerwänden für Trennung Gipskartonplatten zu Massivwand / -decke :
- Mit Trennband - Stuckband - .
- Geschlossenzelliger PE-Schaum, 30 mm breit, d = 3 mm,
Farbe weiß, mit einseitiger ca. 10-12 mm breiter Klebekante.
- Einschl. sauberes scharfkantiges Abschneiden nach den
Verspachtelungsarbeiten.
- Einschl. Aufnehmen und Entsorgen des abgeschnittenen
Materials.
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 %. Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
03.0006
Zuschlag Trennstreifen - Stuckband - ***
214.67
lfm
0 V- Öffnungen für Einbaukästen ( HLSK / E )
[0]
V- Öffnungen für Einbaukästen ( HLSK / E )
E
03.0007 115 / 85 / 11,5 cm Herstellen der Öffnung wie zuvor beschrieben für folgendes Öffnungsmaß:
- 115 / 85 / 11,5
( Heizkreisverteiler Kita EG + 1.OG)
03.0007
115 / 85 / 11,5 cm
5.00
Stk
03.0008 75 / 85 / 11,5 cm Herstellen der Öffnung wie zuvor beschrieben für folgendes Öffnungsmaß:
- 75 / 85 / 11,5
( Heizkreisverteiler Wohnungen 1.OG)
03.0008
75 / 85 / 11,5 cm
5.00
Stk
03.0009 75 / 100 / 11,5 cm Herstellen der Öffnung wie zuvor beschrieben für folgendes Öffnungsmaß:
- 75 / 100 / 11,5
( Heizkreisverteiler Wohnungen 2.OG)
03.0009
75 / 100 / 11,5 cm
7.00
Stk
03.0010 35 / 76 / 9,5 cm Herstellen der Öffnung wie zuvor beschrieben für folgendes Öffnungsmaß:
- 35 / 76 / 9,5
( Elektro.und Medienverteiler Wohnungen 1.OG + 2.OG )
03.0010
35 / 76 / 9,5 cm
51.00
Stk
04 Schachtwand W 628 Schächte EG-2.OG ***
04
Schachtwand W 628 Schächte EG-2.OG ***
0 V - Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" ***
[0]
V - Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" ***
E
04.0001 Gipskarton-Schachtwand "W 628 B (DF)" F30 (EG) *** Gipskarton-Schachtwand, wie vor beschrieben :
- Mit Ständerwerk d = 50 mm.
- Ausführung über Eck.
- Achsabstand Ständer max. 31,25 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF
(Typ DF)
- Anschluß an Metallständerwand./ Massivwand.
- Wandhöhen: ca. 3,05 m.
- Einbaubereich 2
(Gipskarton-Schachtwand EG)
04.0001
Gipskarton-Schachtwand "W 628 B (DF)" F30 (EG) ***
85.26
m2
04.0002 Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" (DF) F30 (1.OG) *** Gipskarton-Schachtwand, wie vor beschrieben :
- Mit Ständerwerk d = 50 mm.
- Ausführung über Eck.
- Achsabstand Ständer max. 31,25 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF
(Typ DF)
- Anschluß an Metallständerwand./ Massivwand.
- Wandhöhen: ca. 3,05 m.
- EInbaubereich 2
(Gipskarton-Schachtwand 1.OG)
04.0002
Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" (DF) F30 (1.OG) ***
56.94
m2
04.0003 Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" (DF) F30 (2.OG) *** Gipskarton-Schachtwand, wie vor beschrieben :
- Mit Ständerwerk d = 50 mm.
- Ausführung über Eck.
- Achsabstand Ständer max. 31,25 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Feuerschutzplatte Piano GKF
(Typ DF)
- Anschluß an Metallständerwand./ Massivwand.
- Wandhöhen: ca. 2,76 m.
- Einbaubereich 1
(Gipskarton-Schachtwand 2.OG )
04.0003
Gipskarton-Schachtwand "W 628 B" (DF) F30 (2.OG) ***
49.68
m2
04.0004 Gipskarton-Schachtwand "W 628 B"(DF) F90 (1.OG) *** Gipskarton-Schachtwand, wie vor beschrieben :
- Mit Ständerwerk d = 50 mm.
- Achsabstand Ständer max. 41,7 cm.
- Beplankung 2*20 mm Gipskarton-Massivbauplatte.
- Anschluß an Metallständerwand / Massivwand.
- Wandhöhen: ca. 3,05 m.
- Brandschutzanforderung F 90
- Einbaubereich 2
(Gipskarton-Schachtwand Küchenabluft 1.OG)
04.0004
Gipskarton-Schachtwand "W 628 B"(DF) F90 (1.OG) ***
3.62
m2
04.0005 Gipskarton-Schachtwand "W 628 B"(DF) F90 (2.OG) *** Gipskarton-Schachtwand, wie vor beschrieben :
- Mit Ständerwerk d = 50 mm.
- Achsabstand Ständer max. 41,7 cm.
- Beplankung 2*20 mm Gipskarton-Massivbauplatte.
- Anschluß an Metallständerwand / Massivwand.
- Wandhöhen: ca. 2,76 m.
-Brandschutzanforderung F 90
- Einabubereich 1
(Gipskarton-Schachtwand Küchenabluft 2.OG)
04.0005
Gipskarton-Schachtwand "W 628 B"(DF) F90 (2.OG) ***
8.30
m2
04.0006 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Schachtwand für Ausführung der Oberflächen in :
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als Unter-
grund für feinstrukturierte Wandbekleidungen z.B.
Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies, oder matte
nicht strukturierte / Beschichtungen oder entsprech-
nde feine Oberputze Korngröße nicht mehr als 1 mm.
- Einschl. der Flächen der eingebauten Revi-Klappen.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
(Nur öffentliche Räume, nicht Technikräume)
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
04.0006
Zuschlag Q 3 ***
113.16
m2
04.0007 Kantenschutzprofil *** Kantenschutzprofil :
- Aluminium, Winkelprofil gelocht.
- Schenkel 25 / 25 mm.
- An allen Ecken der vorgenannten Beplankungen
eingespachtelt.
Beschichtung auf Metall: VOC < 100 g/l
04.0007
Kantenschutzprofil ***
199.42
lfm
0 V - Schachtwand-Revisionsklappe F30 ***
[0]
V - Schachtwand-Revisionsklappe F30 ***
E
04.0008 Revisionsklappe F30, 400 / 500 mm * Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 400 x 500 mm.
04.0008
Revisionsklappe F30, 400 / 500 mm *
W
5.00
Stk
04.0009 Revisionsklappe F30, 500 / 500 mm * Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 500 x 500 mm.
04.0009
Revisionsklappe F30, 500 / 500 mm *
W
10.00
Stk
04.0010 Revisionsklappe F30, 600 / 600 mm *** Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 600 x 600 mm.
04.0010
Revisionsklappe F30, 600 / 600 mm ***
W
5.00
Stk
0 V - Schachtwand-Revisionsklappe F90 ***
[0]
V - Schachtwand-Revisionsklappe F90 ***
E
04.0011 Revisionsklappe F90, 500 / 500 mm * Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 500 x 500 mm.
04.0011
Revisionsklappe F90, 500 / 500 mm *
O
1.00
Stk
0 V - Zuschlag Schachtwände Rohr-Durchführungen ***
[0]
V - Zuschlag Schachtwände Rohr-Durchführungen ***
E
04.0012 Zuschlag Rohr-Durchführungen Lüftung *** Zuschlag Rohr-Durchführungen, wie vor beschrieben :
- Lüftung DN ca. 100-120 mm.
04.0012
Zuschlag Rohr-Durchführungen Lüftung ***
10.00
Stk
04.0013 Zuschlag Rohr-Durchführungen Abwasser DN 70 *** Zuschlag Rohr-Durchführungen, wie vor beschrieben :
- Abwasser DN ca. 70-100 mm.
04.0013
Zuschlag Rohr-Durchführungen Abwasser DN 70 ***
5.00
Stk
04.0014 Zuschlag Rohr-Durchführungen Abwasser DN 100 *** Zuschlag Rohr-Durchführungen, wie vor beschrieben :
- Abwasser DN ca. 100-130 mm.
04.0014
Zuschlag Rohr-Durchführungen Abwasser DN 100 ***
2.00
Stk
05 Vorsatzschalen Sanitär ***
05
Vorsatzschalen Sanitär ***
0 V - Gipskarton-Vorsatzschalen Installationen Sanitärräume ***
[0]
V - Gipskarton-Vorsatzschalen Installationen Sanitärräume ***
E
0 V - GK-Vorsatzschale "W 626 - Vorwand Installation" ***
[0]
V - GK-Vorsatzschale "W 626 - Vorwand Installation" ***
E
05.0001 Vorsatzschalen W 626 ( A ) (EG) *** Vorsatzschalen Sanitär, wie vor beschrieben :
- Einbauort EG.
- Einbaubereich 2.
- Profile 50 mm, Ständerabstand 62,5 cm.
- Fertigwandstärke 14-19 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatten, GKB.
- Mit Ablagen.
- Wandhöhen von 0,725 - 3,05 m
05.0001
Vorsatzschalen W 626 ( A ) (EG) ***
67.30
m2
05.0002 Vorsatzschalen W 626 ( A ) (1.OG) *** Vorsatzschalen Sanitär, wie vor beschrieben :
- Einbauort 1.OG.
- Einbaubereich 2.
- Profile 50 mm, Ständerabstand 62,5 cm.
- Fertigwandstärke 14-19 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatten, GKB.
- Mit Ablagen.
- Wandhöhen von 0,825 - 1,25 m
05.0002
Vorsatzschalen W 626 ( A ) (1.OG) ***
55.16
m2
05.0003 Vorsatzschalen W 626 ( A ) (2.OG) *** Vorsatzschalen Sanitär, wie vor beschrieben :
- Einbauort 1.OG.
- Einbaubereich 2.
- Profile 50 mm, Ständerabstand 62,5 cm.
- Fertigwandstärke 14-19 cm.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatten, GKB.
- Mit Ablagen.
- Wandhöhen von 0,825 - 1,25 m
05.0003
Vorsatzschalen W 626 ( A ) (2.OG) ***
59.71
m2
05.0004 Zuschlag Ablagen *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Vorsatzschalen :
- Für Herstellen von waagrechten Ablagen.
- Verschiedene Breiten. ( 14 - 19 cm )
- Einschl. aller Unterkonstruktionsanpassungen.
- Abrechnung nach lfm Ablagelänge.
05.0004
Zuschlag Ablagen ***
53.503
lfm
0 V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
[0]
V - Zuschlag imprägnierte Platten ***
E
05.0005 GKB I, d = 12,5 mm *** Zuschlag, wie vor beschrieben, für GKB I, d = 12,5 mm
05.0005
GKB I, d = 12,5 mm ***
187.64
m2
05.0006 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Vorsatzschalen für Ausführung der Oberflächen in :
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als Unter-
grund für feinstrukturierte Wandbekleidungen z.B.
Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies, oder matte
nicht strukturierte / Beschichtungen oder entsprech-
ende feine Oberputze.mit Korngrö ße nicht mehr als
1 mm.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
05.0006
Zuschlag Q 3 ***
W
56.29
m2
0 V - Dauerelastische Abfugung ***
[0]
V - Dauerelastische Abfugung ***
E
05.0007 Dauerelastische Fuge d = 8 / 8 mm *** Dauerelastische Fuge, wie vor beschrieben :
- d = 8 / 8 mm.
( Ausführung nur in Abstimmung mit der Bauleitung!)
05.0007
Dauerelastische Fuge d = 8 / 8 mm ***
W
150.00
lfm
06 Gipskartondecken ***
06
Gipskartondecken ***
0 V - Gipskarton-Decke "D 112 - F 0 ***
[0]
V - Gipskarton-Decke "D 112 - F 0 ***
E
06.0001 Gipskarton-Decke "D 112" - Abhängehöhe 25 cm (EG+1.OG) *** Gipskarton-Decke, wie vor beschrieben :
- Abhängehöhe ca. 25 cm
- Mit Direktschwingabhängern.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatte GKF Piano.
- Raumhöhe: ca. 3,05 m.
Einbauort: Gruppenräume, Personalräume etc. EG + 1.OG
06.0001
Gipskarton-Decke "D 112" - Abhängehöhe 25 cm (EG+1.OG) ***
811.57
m2
06.0002 Gipskarton-Decke "D 112" - Abhängehöhe 40 cm (EG+1.OG) *** Gipskarton-Decke, wie vor beschrieben :
- Abhängehöhe ca. 40 cm
- Mit Noniusabhängern.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatte GKF Piano.
- Raumhöhe: ca. 3,05 m.
Einbauort: Flure und Installationsbereiche Gruppenräume EG+1.OG
06.0002
Gipskarton-Decke "D 112" - Abhängehöhe 40 cm (EG+1.OG) ***
394.33
m2
06.0003 Zuschlag Akkustische Perforation ( Lochdecke ) Zulage für Ausführung des Deckeninnenfeldes als Akustik-Lochdecke (z. B. Knauf Cleaneo Akustik) anstelle der glatten GKF-Vollplatte.
-Leistungsumfang: Lieferung und Montage der Akustik- Lochplatten inklusive rückseitigem weißen Akustikvlies.
-Übergang zum Fries: Zur optisch sauberen Trennung zwischen dem 10 cm breiten, glatten Randfries und dem gelochten Innenfeld ist ein systemgerechtes Schattenfugenprofil (z. B. aus Metall oder Kunststoff) fachgerecht zu montieren und in die Unterkonstruktion zu integrieren.
-Verspachtelung: Beinhaltet die fachgerechte Stoßfugenverspachtelung der Lochplatten mit systemgebundenem Spezialspachtel sowie den Anschluss an das Schattenfugenprofil.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach der Netto-Fläche des Innenfeldes (Gesamtfläche abzüglich des umlaufenden 10 cm Randfrieses). Die Kosten für das Schattenfugenprofil sind in dieser Zulageposition enthalten.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
Einbauort: Gruppenräume, Gruppennebenräume, Mehrzweckraum, Personalräume etc. ( EG+1.OG)
06.0003
Zuschlag Akkustische Perforation ( Lochdecke )
1,131.41
m2
06.0004 Zuschlag Feuchtraumausführung Zulage für Ausführung der Gipskarton-Deckenbekleidung in Feuchtraumqualität (z. B. Knauf GKFI oder gleichwertig, imprägniert) anstelle von Standard-GKF-Platten. Inbegriffen ist die Verwendung korrosionsbeständiger Befestigungsmittel und die fachgerechte Vorbereitung für feuchtigkeitsbeständige Oberflächenbeschichtungen.
Einbauort: Sanitärräume EG + 1.OG
06.0004
Zuschlag Feuchtraumausführung
138.49
m2
06.0005 Einbaubasis für Sportgeräte / Hängemöglichkeiten Herstellen von statisch verstärkten Einbaubereichen für bauseitige Hängemöglichkeiten (z. B. Sportgeräte, Kletterseile, Schaukeln) in der abgehängten Deckenkonstruktion
- Herstellung einer tragfähigen Unterkonstruktion (Wechsel aus UA-Profilen oder Stahl-Rundstahlabhängern), die eine punktuelle Lastaufnahme an der Rohdecke ermöglicht.
- Durchführung der abgehängten Decke mittels entsprechender Rohrdurchführungen (z. B. Stahlhülsen) für die Lastaufnahmepunkte, um eine direkte Lastübertragung auf die Gipsplattenbekleidung zu vermeiden.
-Die Konstruktion ist so auszuführen, dass sie die auftretenden dynamischen Lasten (Stoßkräfte) der Sportgeräte sicher in die Rohdecke einleitet.
06.0005
Einbaubasis für Sportgeräte / Hängemöglichkeiten
W
8.00
Stk
06.0006 Deckenschürzen / Deckenabschlussblenden *** Herstellung von vertikalen Deckenbekleidungen zur Ausbildung von Schürzen (z. B. als Höhenübergang zwischen Deckenebenen oder als seitlicher Deckenabschluss zur Wand
-Unterkonstruktion : Herstellung einer stabilen Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen (z. B. CD- oder UA-Profile bei
größeren Höhen), fachgerecht an der Rohdecke bzw. der abgehängten Deckenkonstruktion veranker
- Bekleidung: Ein- oder beidseitige Beplankung mit Gipsplatten (2 x 12,5 mm, z. B. Knauf Piano GKF), analog zur horizontalen Deckenbekleidung
-Kantenausbildung: Fachgerechte Ausbildung aller vertikalen und horizontalen Kanten mit geeigneten Eckschutzprofilen (z. B. aus Metall oder Kunststoff) zur Erzielung einer hohen Stoßfestigkeit und Kantenschärfe.
-Anschlüsse: Anschluss an horizontale Deckenkonstruktionen bzw. angrenzende Massivbauteile mittels Trennfix-Streifen zur Rissvermeidung
-Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt pro laufendem Meter (lfm) sichtbarer Schürzenkante, unter Angabe der Schürzenhöhe
06.0006
Deckenschürzen / Deckenabschlussblenden ***
102.078
lfm
06.0007 Zuschlag Q 3 *** Zuschlag zu den vorigen Gipskarton-Decken für Ausführung der Oberflächen in :
- Qualitätsstufe Q 3 (Sonderverspachtelung als
Untergrund für feinstrukturierte Wandbekleidungen
z.B. Tapeten wie Glasfasertapeten, Malervlies, oder
matte nicht strukturierte / Beschichtungen oder
entsprechende feine Oberputze.mit Korngröße nicht
mehr als 1 mm.
- Ausführung der Arbeiten, nach den Estricharbeiten,
vor den Malerarbeiten.
- Gerechnet m2 tatsächliche Sichtfläche.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
06.0007
Zuschlag Q 3 ***
184.63
m2
06.0008 Zuschlag - Hochwertige Stoßfugenverspachtelung bei Lochplatten Zulage zur Grundposition 'Lochplattendecke' für eine besonders sorgfältige Ausbildung der Stoßfugen zur Erzielung einer optisch homogenen Fläche
- Verwendung eines systemkonformen Fugenfüllers (z. B. Knauf Uniflott oder systemeigenes Fugenmaterial des Herstellers).
- Sorgfältige Ausführung der Fugenverspachtelung, sodass keine Fugenabzeichnungen oder Absätze im Perforationsbild erkennbar sind.
- Nach dem Erhärten der Masse ist der Überstand fachgerecht und gratfrei abzustoßen bzw. zu verschleifen, ohne die Lochkanten der Platte zu beschädigen.
-Anbringung der Platten so, dass das Lochbild über die gesamte Deckenfläche (auch an den Schnittstellen) ein einheitliches Rastermaß einhält
- Abrechnung nach lfm
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
06.0008
Zuschlag - Hochwertige Stoßfugenverspachtelung bei Lochplatten
1,700.204
lfm
0 V -Herstellen von Öffnungen und Anschlüssen für Einbauteile ***
[0]
V -Herstellen von Öffnungen und Anschlüssen für Einbauteile ***
E
06.0009 Runde Öffnungen bis Ø 200 mm - Herstellen eines runden Ausschnitts. Inklusive
Erstellung von Auswechselungen im CD-Profil-Raster zur
Sicherung.
- Größe bis Ø 200 mm
- Abrechnung nach Stück
06.0009
Runde Öffnungen bis Ø 200 mm
119.00
Stk
06.0010 Runde Öffnungen über Ø 200 mm bis Ø 450 mm - Herstellen eines runden Ausschnitts. Inklusive Erstellung von
verstärkten Auswechselungen (ggf. UA-Profile oder
zusätzliche Abhängung am Randbereich der Öffnung).
- Größe über Ø 200 mm bis Ø 450 mm
- Abrechnung nach Stück
06.0010
Runde Öffnungen über Ø 200 mm bis Ø 450 mm
W
5.00
Stk
06.0011 Quadratische/Rechteckige Öffnung bis 0,25 m² -Herstellen eines eckigen Ausschnitts. Inklusive Erstellung von
rechtwinkligen Auswechselungen (Wechselprofilen) zur
Stabilisierung der Schnittkanten
-Größe bis 0,25 m²
-Abrechnung nach Stück
06.0011
Quadratische/Rechteckige Öffnung bis 0,25 m²
25.00
Stk
06.0012 Quadratische/Rechteckige Öffnung über 0,25 m² bis 0,5 m² - Herstellen eines eckigen Ausschnitts. Inklusive Erstellung von
verstärkten Rahmenkonstruktionen für die Aufnahme größerer
Einbauten/Gitter sowie fachgerechte Kantenausbildung.
- Größe 0,25 m² bis 0,5 m²
- Abrechnung nach Stück
06.0012
Quadratische/Rechteckige Öffnung über 0,25 m² bis 0,5 m²
210.00
Stk
06.0013 Quadratische/Rechteckige Öffnung 0,5 m²
06.0013
Quadratische/Rechteckige Öffnung 0,5 m²
O
1.00
Stk
06.0014 Kantenschutzprofil *** Kantenschutzprofil :
- Aluminium, Winkelprofil gelocht.
- Schenkel 25 / 25 mm.
- An allen Ecken der vorgenannten Beplankungen
eingespachtelt.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
06.0014
Kantenschutzprofil ***
102.078
lfm
0 V - Vorsatzschale Revisionsklappe F0 ***
[0]
V - Vorsatzschale Revisionsklappe F0 ***
E
06.0015 Revisionsklappe F0, 400 / 400 mm *** Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 400 x 400 mm.
06.0015
Revisionsklappe F0, 400 / 400 mm ***
W
10.00
Stk
06.0016 Revisionsklappe F0, 500 / 500 mm *** Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 500 x 500 mm.
06.0016
Revisionsklappe F0, 500 / 500 mm ***
W
10.00
Stk
06.0017 Revisionsklappe F0, 600 / 600 mm *** Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 600 x 600 mm.
06.0017
Revisionsklappe F0, 600 / 600 mm ***
W
1.00
Stk
06.0018 Revisionsklappe F0, 700 / 700 mm *** Revisionsklappe, wie vor beschrieben :
- Größe B x H = 700 x 700 mm.
06.0018
Revisionsklappe F0, 700 / 700 mm ***
O
1.00
Stk
0 V - Gipskarton-Decke "D 112 - F 30-AB***
[0]
V - Gipskarton-Decke "D 112 - F 30-AB***
E
06.0019 Gipskarton-Decke "D 112 - F 30 AB" - Abhängehöhe 40 cm TRH EG *** Gipskarton-Decke, wie vor beschrieben :
- Abhängehöhe ca. 40 cm
- Mit Noniusabhängern.
- Beplankung 2*12,5 mm Gipskartonplatte GKF Piano.
- Raumhöhe: ca. 3,05 m.
Einbauort: Treppenhaus EG/Außenlager
06.0019
Gipskarton-Decke "D 112 - F 30 AB" - Abhängehöhe 40 cm TRH EG ***
21.43
m2
06.0020 Deckenschürzen / Deckenabschlussblenden F 30-AB *** Herstellung von vertikalen Deckenbekleidungen zur Ausbildung von Schürzen (z. B. als Höhenübergang zwischen Deckenebenen oder als seitlicher Deckenabschluss zur Wand
-Herstellung einer statisch stabilen Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen (bei Schürzenhöhen > 500 mm sind UA-Profile zu verwenden). Fachgerechte Verankerung an der Rohdecke bzw. in der Deckenunterkonstruktion.
- Ein- oder beidseitige Beplankung mit Gips-Feuerschutzplatten (GKF), 2 x 12,5 mm (z. B. Knauf Piano), zur Herstellung der Feuerwiderstandsklasse F30-AB
-Fachgerechte Ausbildung aller vertikalen und horizontalen Kanten mit geeigneten Eckschutzprofilen (Metall oder Kunststoff) für hohe Stoßfestigkeit
-Fachgerechte Anschlüsse an horizontale Deckenkonstruktionen bzw. Massivbauteile mittels Trennfix-Streifen zur Rissvermeidung. Alle Anschlüsse sind gemäß den brandschutztechnischen Systemvorgaben des Herstellers auszuführen
-Die Ausführung hat gemäß der Systemzulassung für F30-Bauteile zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die systemkonforme Ausführung zu bestätigen
-Abrechnung: lfm, inklusive aller erforderlichen Eckprofile und
Anschlussprofile, unter Angabe der Schürzenhöhe
06.0020
Deckenschürzen / Deckenabschlussblenden F 30-AB ***
13.30
lfm
06.0021 Revisionsklappe F30, 400 / 400 mm
06.0021
Revisionsklappe F30, 400 / 400 mm
W
2.00
Stk
06.0022 Revisionsklappe F30 , 500 / 500 mm ***
06.0022
Revisionsklappe F30 , 500 / 500 mm ***
W
2.00
Stk
07 Taglohnarbeiten ***
07
Taglohnarbeiten ***
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
07.0001 Vorarbeiter *** Stundenlohnarbeiten, wie vor beschrieben, für Vorarbeiter
07.0001
Vorarbeiter ***
10.00
Std
07.0002 Facharbeiter *** Stundenlohnarbeiten, wie vor beschrieben, für Facharbeiter
07.0002
Facharbeiter ***
15.00
Std
07.0003 Helfer *** Stundenlohnarbeiten, wie vor beschrieben, für
Helfer
07.0003
Helfer ***
20.00
Std