04.01_Rohbauarbeiten (BT 2)
Little Loop Frankfurt - BT2 Neubau
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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis Planung und Bauleitung AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de Ausführungsfrist Voraussichtlicher Beginn ab   Februar 2026 Ausführungsdauer : . 6.5 Monate Vertragsstrafe 0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung. Sicherheitsleistung 5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) 10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) Verjährungsfrist für d. Gewährleistung Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme): Erdbau: 3 Jahre5 Jahre und 6 Monate Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen. Fachbauleitung LBO ist eingeschlossen im Angebotspreis Ausschreibende Stelle AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsunterlagen zu § 3 Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2 Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ausführung zu § 4 Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten. Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3 Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vertretung des Auftraggebers Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Gerüste Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden. Müllentsorgung auf der Baustelle Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten: 1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc. 2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen. 3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren Haftung zu § 10 Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien. Abnahme zu § 12 Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung. Gewährleistung zu § 13 Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB. Mängelbeseitigung zu § 13 Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden. 1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste. 1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden. 1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden. 1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden. Abrechnung zu § 14 Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet. Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt. Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt. Stundenlohnarbeiten zu § 15 Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze. Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden. Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung. Zahlung zu § 16 Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet. Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt. Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen. Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen zu § 17 Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst. Streitigkeiten zu § 18 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6 Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B 1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge 1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung 1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen 1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne 1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen. 1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung 1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag 2. Nachangebote und Auftragserweiterungen 2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. 2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden. 2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung. 3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil. 3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen 3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern. 3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden. 3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet. 4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. 4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen 5. Ausführungs-und Lieferfristen 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen. 5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen. 5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können. 6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11 12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist. 12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt 13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung 14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15 16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe: 16.1  Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17 18. Sonstige rechtliche Regelungen 18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch. 18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen 18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist. 18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV 1_Lageplan 230194_Planteil-Lipla_2023-12-12.pdf 2_Architektenpläne 2.1_Grundrisse 236_5_AR_AB_GR_BE_001_V_AE#Baustelleneinrichtungsplan 236_5_AR_NB_GR_00_003_V_AM#Grundriss EG.pdf 236_5_AR_NB_GR_01_004_V_AL#Grundriss 1.OG.pdf 236_5_AR_NB_GR_02_005_V_AK#Grundriss 2.OG.pdf 236_5_AR_NB_GR_DA_006_V_AJ#Grundriss DA.pdf 236_5_AR_NB_GR_FU_001_V_AC#GL und Fundamente.pdf 236_5_AR_NB_GR_UG_002_V_AL#Grundriss UG.pdf 236_5_AR_NB_GR_UG_041_V_AE#Baugrubenplan.pdf 2.2_Schnitte-Ansichten 236_5_AR_NB_AN_NN_020_V_AF#Ansicht Nord.pdf 236_5_AR_NB_AN_OO_021_V_AF#Ansicht Ost.pdf 236_5_AR_NB_AN_SS_022_V_AF#Ansicht Süd.pdf 236_5_AR_NB_AN_WW_023_V_AF#Ansicht West.pdf 236_5_AR_NB_SN_AA_010_V_AG#Schnitt AA.pdf 236_5_AR_NB_SN_BB_011_V_AF#Schnitt BB.pdf 236_5_AR_NB_SN_XX_012_V_AH#Rohbauschnitte 1.pdf 236_5_AR_NB_SN_XX_013_V_AB#Rohbauschnitte 2.pdf 236_5_AR_NB_SN_XX_015_V_AC#Rohbauschnitte 3.pdf 2.3_Details 236_5_AR_NB_DT_XO_502_V_AC#UG Neue Bodenplatte Achse 1-2,B-E.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_503_V_AB#UG Neue Bodenplatte Rinne.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_504_V_AC#UG Neue Bodenplatte Achse 1-4, E-H.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_505_V_AC#UG Tür Schleuse, Fahrradraum.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_506_V_AB#UG Übergang BT1-BT2.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_507_V_AB#UG Aufzugsunterfahrt.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_508_V_AB#UG Tür TRH-Technik Achse 1-E.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_511_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 1,2,A.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_512_V_AB#EG Sockelanschluss Achse 7, J-L.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_513_V_AD#EG Sockelanschluss Achse L,M.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_514_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 6,7.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_515_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 1-3,G-H.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_516_V_AA#EG Lüftungsöffnung Achse 7.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_517_V_AC#EG Lichtschacht 1.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_518_V_AC#EG Lichtschacht 2.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_520_V_AB#EG Eingangstür Kita.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_521_V_AA#EG Eingangstür Wohnen.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_522_V_AB#EG Ausgang Flurtür, Außenlagertür.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_538_V_AB#EG Einbetonierte Leitung in Decke.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_541_V_AB#1.OG Kaltdach.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_542_V_--#1.OG Anschluss Fluchttreppe.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_543_V_--#EG-2.OG Blockrahmentür.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_544_V_--#1.OG-2.OG Wohnungseingangstür.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_545_V_--#EG-2.OG Fassadenbegrünung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_546_V_AB#1.OG Loggia Anschlüsse.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_547_V_--#1.OG Loggia Entwässerung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_548_V_AB#1.OG Loggia Wandpfeiler, Eckanschluss.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_549_V_AC#1.OG,2.OG Fassadenversprung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_551_V_AA#1.OG Fenster Sanitär mit VW.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_555_V_AB#2.OG Loggia Anschlüsse.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_556_V_AB#2.OG Dachterrasse Stütze.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_557_V_--#2.OG Loggia Entwässerung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_558_V_AB#2.OG Gründach Anschlüsse.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_560_V_--#2.OG Dachterrassen Entwässerung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_561_V_--#2.OG Sichtschutzwand.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_562_V_-#2.OG Fenster Achse 2-J.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_564_V_-#EG,1.OG,2.OG Fenster ohne VBR.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_565_V_--#2.OG Gründach Entwässerung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_566_V_--#1.OG und 2.OG Geländer.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_567_V_--#2.OG Lüftungsdurchführung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_570_V_AB#DA Attika.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_571_V_AB#DA Hauptdachentwässerung.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_572_V_AB#DA Notentwässerung, Sekurant.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_573_V_-#DA Oberlicht.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_575_V_AC#DA Aufzug 1.pdf 236_5_AR_NB_DT_XO_576_V_-#DA Entrauchungsschacht.pdf 2.4_Treppenpläne 236_5_AR_NB_UE_XX_050_V_AB#Treppenhaus 1.pdf 236_5_AR_NB_UE_XX_051_V_AB#Treppenhaus 2.pdf 236_5_AR_NB_UE_XX_052_V_AB#Außenfluchttreppe.pdf 3_Statikpläne 3.1_Schalpläne 236_5_TW_NB_SP_00_020_P_AB#EG Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_00_021_P_AB#EG Teil2.pdf 236_5_TW_NB_SP_01_030_P_AB#1.OG Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_01_031_P_AB#1.OG Teil2.pdf 236_5_TW_NB_SP_02_040_P_AB#2.OG Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_02_041_P_AB#2.OG Teil2.pdf 236_5_TW_NB_SP_BP_001_P_AE#Gründung Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_BP_002_P_AE#Gründung Teil2.pdf 236_5_TW_NB_SP_DA_050_P_AB#Dachaufbau Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_DA_051_P_AB#Dachaufbau Teil2.pdf 236_5_TW_NB_SP_UG_010_P_AC#UG Teil1.pdf 236_5_TW_NB_SP_UG_011_P_AC#UG Teil2.pdf 3.2_WU-Pläne 00_V2 Regeldetails.pdf 01_V1 Grundriss Gründung.pdf 02_V2 Schnitte.pdf 3.3_ WU-Konzept 2025-02-28 NIK WU Konzept Frankfurt Lyonerstraße BT2.pdf 4_Elektropläne 4.1_Blitzschutz 236_5_EL_NB_GR_00_402_V_AA#BLITZSCHUTZ EG.pdf 236_5_EL_NB_GR_01_403_V_--#Blitzschutz 1.OG.pdf 236_5_EL_NB_GR_02_404_V_--#Blitzschutz 2.OG.pdf 236_5_EL_NB_GR_DA_405_V_--#Blitzschutz DA.pdf 236_5_EL_NB_GR_UG_401_V_AA#BLITZSCHUTZ U1.pdf 236_5_EL_NB_SN_AA_406_V_--#BLITZSCHUTZ SN-AA.pdf 5_Sonstige Anlagen 5.1_Brandschutz 231201-03_FFM_Lyonerstr. 14_I live_BSK_.pdf 231215_BSP_Frankfurt_Lyoner 14_BT2_DG_sb-A32 200.pdf 250807_BSP_Frankfurt_Lyoner 14_BT2_1.OG_ba-A32 200.pdf 250807_BSP_Frankfurt_Lyoner 14_BT2_2.OG_ba-A32 200.pdf 250807_BSP_Frankfurt_Lyoner 14_BT2_EG_ba-A32 200.pdf 250807_BSP_Frankfurt_Lyoner 14_BT2_UG_eo-A32 200.pdf 5.2_Schallschutz 240228-23_124-GU-Neubau Lyoner Str FFM SSNW-Index03.pdf 5.3_Wärmeschutz 236_BP_GG_NB-So-WSchN-NWG_02.pdf 236_BP_GG_NB-So-WSchN-WG_02.pdf P691_Bauteil 2_Feuchteschutz_250401_jj.pdf P691_Übersicht Bauteilaufbauten NWG_250825.pdf P691_Übersicht Bauteilaufbauten WG_250815.pdf 5.4_Trassenplan 236_5_LA_NB_LP_00_002_V_A.pdf 5.5_Geologisches Gutachten 240228_Baugrundgutachten 22.561.02_Geo Rev.1.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung  Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Der Neubau des „we live towers“, Bauteil 2 in Frankfurt wird als BEGEffizienzhaus/-gebäude 40 errichtet. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Wohnen = Effizienzhaus, Kita = Nichtwohnen/Effizienzgebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 04.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 04.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk) bzw. Stahlbetonwände; Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche  weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Wärmebrückenfreie Bauweise Gem. GEG §11 ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so weit wie konstruktiv/ wirtschaftlich möglich zu minimieren. Zudem ist gem. §11 (bzw. DIN 4108-2) auch der Mindestwärmeschutz an Ecken und Kanten zu erfüllen. Das Wärmebrückenkonzept zum Wohnbereich ist zu Berücksichtigen und die entsprechende Anschlussdämmung, die in die Detailplanung eingeflossen ist, ist umzusetzen. Abweichungen sich, die während des Bauablaufs zeigen, sind sofort durch Rücksprache mit der Bauleitung und den Energieberatern abzustimmen. Für das NWG ( Kita) liegt ein Konzept zum Feuchteschutz vor, das ebenfalls Mindestdämmstärken für die Anschlussdetails vorsieht. Auch dieses ist zu berücksichtigen. Technische Nachweise Gebäudehülle Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Julia Jäger (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 40 www.ina-darmstadt.de jaeger@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der seitens DGNB genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Kriterium gemäß DGNB Qualitätsstufe/ Hinweise für die Ausführung Erforderliche Nachweise, die Mindestanforderung durch das ausführende Unternehmen erbracht werden müssen DGNB ENV1.3 DGNB Bewertung Mindestens 70% der neu Auflistung aller verwendeten Verantwortungs-bewusste eingebauten Hölzer, Holzprodukte oder Ressourcen-gewinnung Holzprodukte und/oder holzbasierenden Materialien Holzwerkstoffe stammen nach Gewerken inkl. Angaben nachweislich aus nachhaltiger über den prozentualen Anteil Forstwirtschaft. am Gesamtvolumen und die Hierzu zählen u.a. auch vorhandenen Zertifikate „verlorene Schalung“. Die PEFC/FSC Zertifikate Anforderung betrifft alle zugehöriges dauerhaft verbauten Produkte CoC-Handelszertifikat des aus den KG 300 und 500 im letzten CoC Trägers der Gebäude und auf seinen Lieferkette oder alternativ Außenanlagen. Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Bestätigung Herkunft und Zertifikat des Holzes und Name des zu zertifizierenden Projektes, CoC-Nummer der nachzuweisenden Position). Bei Einschalten eines Händlers, der die Originalgebinde lediglich weiterleitet: Erklärung (offzielles Schreiben mit Unterschrift), in der bestätigt wird, dass die eingegangene Ware der weitergeleiteten Ware entspricht (Streckengeschäft, Drop-Shipping) DGNB ENV1.3 DGNB Bewertung Es muss für 80% der Nachweis des Verantwortungs-bewusste Natursteinprodukte ein Label Herstellers/Verarbeiters über Ressourcen-gewinnung nachgewiesen werden, welches den Ausschluss von illegalem bestätigt, dass eine Rohstoffabbau zertifizierte Nachweis des verantwortungsbewusste Herstellers/Verarbeiters, Ressourcengewinnung bei einem über den Ausschluss von Teil der Wertschöpfungskette Kinder- und Zwangsarbeit stattgefunden hat. (Produktbezeichnung, Aussteller des Dokuments, Ausstellungsdatum und Unterschrift, Konformität mit der ILO-Konvention 182) Ggfs. Nachweis des Herstellers/Verarbeiters, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Hinweis: Sofern die Mindestanforderungen über den Nachweis eines Labels nachgewiesen werden können, ist kein gesonderter Nachweis beizubringen. DGNB PRO2.2 Qualität der Qualitätssicherung der Dokumentation: Die Sicherheitsdatenblätter Bauausführung verwendeten Bauprodukte (20P.) verwendeten/ eingebauten Dokumentation (Erklärungen, Materialien werden umfassend Fotos, Konzepte) dokumentiert. Es existieren die vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblätter. Die Unterlagen werden als Teil der Gesamtgebäudedokumenation dem Bauherrn übergeben. Hinweis: Sämtliche Nachweise müssen mindestens 2 Wochen vor Bestellung der Bauprodukte zur Prüfung vorgelegt werden. Ansprechpartner DGNB: Niall Fitzgerald M.Sc. ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 31 Fax +49 6151 785 22 49 www.ina-darmstadt.de fitzgerald@ina-darmstadt.de
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
Vorbemerkungen +++
Vorbemerkungen +++
V - Rohbauarbeiten +++ ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FÜR ROHBAUARBEITEN          - gilt für alle nachfolgenden Teilgewerke - ALS VERTRAGSBESTANDTEILE GELTEN a)  die Beschreibung der Leistungen b)  die "Allgemeinen Vorbemerkungen" zu VOB Teil B c)  die nachfolgenden zusätzlichen technischen      kalkulatorischen und abrechnungstechnischen      Vorschriften und Vertragsbedingungen d)  VOB Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe      von Bauleistungen      VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die      Ausführung von Bauleistungen DIN 1961      VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen e)  die die Leistungen betreffenden DIN-Normen sind in      der neuesten Fassung Vertragsbestandteil f)   Herstellervorschriften g)  die sonstigen einschlägigen technischen und      baupolizeilichen Bestimmungen und die      Unfallverhütungsvorschriften. Die Kenntnis der Baustelle ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Lieferung und Einbau, Verlegung, Transport, Geräte sowie alle notwendigen Materialien, Befestigungsmittel, und Nebenleistungen,etc., sofern nicht anders angegeben. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis erwähnt sind. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, sämtliche evtl. auf-tretende Unklarheiten vor Abgabe seines Angebotes mit der Bauleitung geklärt zu haben und verzichtet auf jegliche spätere Einrede des Irrtums. Der Bieter hat sich vor Ausarbeitung des Angebotes mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen und Einsicht in die Pläne zu nehmen. (letzteres nach telefonischer Voranmeldung). Die Einheitspreise bei allen Alternativ- bzw. Bedarfs- positionen sind unbedingt anzugeben, da diese zur Bewertung des Leistungsverzeichnisses unabdingbar sind. Werden in den Positionen Fabrikate genannt, so sind diese zu verwenden. Wenn andere Fabrikate vom Auftragnehmer benutzt werden, sind diese unbedingt zu nennen. Fabrikatsänderungen sind mit der Bauleitung abzuklären und bedürfen deren Zustimmung. Es gelten VOB, die einschlägigen DIN Normen, auch wenn nicht besonders genannt. Die Bauherrschaft behält sich vor, eventuell ver- schiedene Arbeiten des Leistungsverzeichnisses in Eigenleistung auszuführen, oder ggf. an andere Unter- nehmen zu vergeben. Das Entfallen von Positionen sowie die Minderung der Massen haben keinen Einfluß auf die übrigen Einheitspreise. Während der Bauarbeiten ist ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch ist unaufgefordert bei jedem Bau- stellenbesuch dem Bauleiter vorzulegen. Im Bautagebuch sind örtlich angegebene Bauänderungen und den Bau betreffende Maßnahmen einzutragen, der Materialnachweis zu führen und durch die Bauleitung bestätigen zu lassen. Das Bautagebuch ist im Original der Schluß- rechnung beizufügen. Lohn- und Materialfestpreise sind über die gesamte Bauzeit zu garantieren. MIT DEN EINHEITSPREISEN SIND ABGEGOLTEN (siehe auch die Vorbemerkungen der einzelnen Teil- gewerke) -    Einrichten und Räumen der Baustelle wird nicht      gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise      einzurechnen, sofern nicht separat in Positionen bzw.      im Titel Baustelleneinrichtung erfaßt. -    Nach Fertigstellung der Baumaßanhme hat der      Auftragnehmer die Baustelle auf seine Kosten zu      säubern. Widrigenfalls ist die Bauleitung berechtigt,      die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers säubern zu      lassen. -    Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser.      Ableiten von anfallendem Tagwassser -    Vorkehrungen und Sicherungen gegen geringen Anfall      von Grund- und Schichtwasser, -    Räumen von Schnee und Eis, Streuarbeiten zur      Weiterarbeit sofern für die notwendigen auszu-      führenden Arbeiten keine Schlechtwetter-Ausfalltage      anerkannt vereinbart wurden -    Statischen Nachweis für Gerüste, Rohrgräben,      Baugrubenverbau, Sprießungen und Bauaufzüge,      sowie die behördliche Genehmigung -    Zahlungen für Straßenplatz, Straßenaufbruch,      Straßensperrung und Gehwegsbenützung. Die      Genehmigung dafür hat der Unternehmer bei den      zuständigen Stellen einzuhohlen. -    das Aufstellen und Vorhalten und Unterhalten von      Warnschildern, Abschrankungen aller Art, Geländern      und Beleuchtungen Besondere Angaben zur Baustelle: Weitere Anforderungen s. Titel Baustelleneinrichtung und weitere Titel Ausführungsunterlagen: Alle Ausführungsunterlagen erhält der AN grundsätzlich auf folgende Weise: - Alle Unterlagen digtal als Mail als PDF, wo   erforderlich als DWG / DXF Anlagen zum Leistungsverzeichnis: - siehe Anlagenliste
V - Rohbauarbeiten +++
01 Baustelleneinrichtung I +++
01
Baustelleneinrichtung I +++
01.0001 Baustelleneinrichtung - Leistungsposition - +++ Baustelleneinrichtung - Leistungsposition Vollständigkeit: Die für die Ausführung der gesamten Arbeiten des AN erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind in dieser Position komplett einzukalkulieren,      - sofern nicht Leistungen als separate Positionen in nachfolgenden Titeln / Positionen aufgeführt sind. Eine nachträgliche Forderung infolge mangelhafter Über- prüfung der örtlichen Verhältnisse kann nicht berück- sichtigt werden. Hinweis: Es handelt sich um 2  Baumaßnahmen eines Bauherren, auf dem gesamten Grundstück, das mit einem Bauzaun einge- zäunt ist. - Sanierung eines Bestandsgebäudes (BT1):      - Auf der Ostseite des Grundstückes      - Das BVH ist nicht Gegenstand der vorliegenden        Ausschreibung. - Neubau einer KiTa mit 11  Wohnungen (BT2) :      - Nord-Westseite des Grundstückes      - Das BVH ist Bestandteil dieser Ausschreibung Beide BVH verfügen über eine gemeinsame Bestandstiefgarage, welche im BT 1 erhalten bleibt und im BT 2 im Zuge des Neubaus zu großen Teilen komplett erneuert wird. Baustelleneinrichtung und Baustelleneinrichtungsplan: Die Nutzung des Baugrundstückes für die Baustellenein- richtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Vor Einrichten der Baustelle ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Dabei ist planend zu gewährleisten, dass etwaige Ver- messungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden. Ansonsten die Einrichtung während der Bauzeit umzubauen. Erdaushub kann aufgrund der beengenden Platzverhältnisse nicht auf dem Baugrunstück gelagert werden. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungs- plan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu halten. Der Baumbestand entlang der nordlichen Grenze ist entsprechend zu schützen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Mit einer evt. Abnahme der Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, geht die Gefahr nicht auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und ähnlichem im Bereich der Baustelle bei den zuständ- gen Versorgungsträgern zu unterrichten. Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstückes und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer, wie Baustrassen, Zugänge Treppen, Gerüste, etc. werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: -    Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau      der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen      derselben zu informieren. -    Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung      sind unverzüglich zu entfernen. -    Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür      benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen      und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu      versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Mit der Baustelleneinrichtung sind vorzusehen: Allgemeine Einrichtungen: Alle notwendigen Einrichtungen / Arbeiten zur reibungs- losen und sicheren und termingerechten Durchführung der beauftragten Rohbauarbeiten, wie: -    Arbeits- / Schutzeinrichtingen, wie Material-      container-/-hütten, Lagerplätze, Aufenthalts-/      Umkleidewagen für die Beschäftigten des AN. -    Tagesunterkünfte, Baubüros -    Ein Sanitätscontainer wird bauseits gestellt. Je nach     Anzahl der Beschäftigten sind vom AN entsprechend     Ersthelfer, Sanitäter zu stellen. -    Ver- und Entsorgung der vor genannten Einrichtungen      des AN mit Wasser,  Abwasser, Strom, Wärmeenergie,      inkl. Verteilung, Anschlussleitung, etc. ggf. mit      Aggregat, bzw. Wassertank -    Herstellen, vorhalten und wieder ausbauen von      Baustraßen im Baugrundstück, befestigten Plätzen      Vormontageplätzen, Arbeitsplätzen für technologische      Einrichtungen, Baumaschinen u.dgl. -    Aufstellen und Vorhalten und Unterhalten von      Warnschildern, Abschrankungen aller Art, Geländern und      Beleuchtungen der Baustelleneinrichtungen des AN      entsprechend den gültigen Gesetzen bzw.      Unfallverhüttungsvorschriften -    Material-Vorhaltekosten, Lohnkosten, Personalkosten -    Baustellen- und Arbeitsplatzbeleuchtung incl.      Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege -    alle notwendige Maschinen, Werkzeuge und Geräte und      Kleingeräte aller Art -    Betriebs- und Unterhaltskosten für die Zeitdauer der      Ausführung -    Tagwasserhaltung und Ableitung. -    Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands von      benutzten Einrichtungen, wie Straßen, Gehwege,      Abstellflächen auf Grundstücken ist Sache des      Auftragnehmers. -    Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken. -    Vorhandene Grenzsteine und  Vermessungsmarkierungen,      Bestandszäune entlang der Grenze      sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustellen-      einrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung      zu sichern. -    Gerüste: Die Montage, Vorhaltung und Demontage von      Gerüsten, die ausschließlich für die Arbeiten des Auf-      tragnehmers nötig sind, einschl. der notwendigen      Befestigungen gehört zum Leistungsumfang des      Auftragnehmers und ist mit den Einheitspreisen des LV      abgegolten. Die Gerüste dürfen nur nach Absprache mit      der Bauleitung demontiert werden. -    Bauaufzüge, Rampen, Bauschuttrutschen bzw.      Schuttabwurfschacht. -    Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes -    Bestandteil ist das arbeitstägliche Verschließen der      Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem      Zugriff  Dritter entzogen werden müssen, das      Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der      Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den      Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen      Umfang -    In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im      Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie      nicht vom AG zu tragen sind -    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die      erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden      zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche      Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der      Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechts-      trägerschaft. Baukran: -    Das Aufstellen eines /mehreren geeigneten ausreichend      leistungsfähigem Baukranes bzw. Kränen ist Teil der      Baustelleneinrichtung und wird nicht gesondert ver-      gütet. Die Art- und Anzahl der Kräne ist entsprechend      der auszuführenden Arbeiten bzw. der Terminvorgaben      mit der Bauleitung abzustimmen. -    Einschl. Herstellung aller Kranfundamente, mit      statischer Berechnung und später wieder      ausbauen und entsorgen. -    Einschl. aller evt. Zusatzmaßnahmen an Verbauten      hinsichtlich Kranstandort. Baustrom / Bauwasser : - Bauwasser-/Bautromversorgung: Herstellung und Vorhalten der Versorgungseinrichtungen Wasser/Strom für die Arbeiten des AN und der späteren Folgehandwerker bis zur Baufertigstellung gegen Weiterberechnung der Verbrauchskosten. - Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten, vor den Arbeiten weiterer strom- und wasserverbrauchender Handwerker ist eine Zwischenablesung zusammen mit der Bauleitung vorzunehmen. - Bauwasseranschluß: - mit insgsamt 6 Zapfstellen im UG Hausanschlußraum, verschiedene bauübliche Dimensionen. - Baustromanschluß: - bestehend aus 2 Baustromkästen-/verteiler im UG - sonst 1 Stück je Geschoß - somit insgesamt 5 Stück - - Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. - Die Anschlüsse der Mannschaftscontainer und der   Kräne sind Sache des AN - siehe Hinweis zu Bauwasser und Baustrom !!! Bautreppen : -    Bautreppenkonstruktionen aus Holz oder Metall, in      jedem Treppenhaus vom UG bis zu obersten Geschoss,      sofern die einbauten Rohbautreppen nicht dafür genutzt      werden können, bzw. noch nicht hergestellt wurden. -    Sofort nach dem Betonierten der Decke, spätestens      nach dem Auflegen der über dem Geschoss liegenden      Decke ist dann die Bautreppe einzubauen. Sonstige Sicherheits- und Schutzeinrichtungen : Folgende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind einzubauen, vorzuhalten zu regelmäßig zu überprüfen und warten bis zum Geländer- oder Fenstereinbau bzw. nach Angabe der Bauleitung wieder abzubauen und abzufahren: -    Absturzsicherung, Geländer an allen Betontreppen /      Podesten im Treppenhaus und deren Galerie- und      Podestkanten.Freie Deckenrändern  sowie      Fensteröffnungen.              - 1 Treppenhaus 4 Geschosse.              - 2 Treppe ( KiTa) 1 Geschoss. -    Absturzsicherung; Geländer am Aufzugschacht in allen      Geschossen: -    Abdeckung aller Bodenaussparungen, verschiebesicher      im Gebäude in allen Geschossen EG bis 2..OG. -    Baugrubengeländer / Absperrungen gegen Absturz in die      Baugrube bis zur Wiederanfüllung der Arbeitsräume,      speziell an den Laufwegen. Reinigung Winterdienst : -    Wöchentliche Reinigung der Baustelle einschl. der      Gerüste -    Laufendes Sauberhalten der Zu- und Abfahrtswege      innerhalb und außerhalb des Baugeländes gemäß STVO      für die Dauer der vertraglichen Leistungserbringung -    Winterdienst / Schneebeseitigungspflicht obliegt      dem Grundstückseigentümer auf öffentlichen Wegen      vor der Baustelle. -    Bauschuttsammel- bzw. Recycling-, Schuttcontainer,      etc. für die Arbeiten des AN, einschl. aller laufenden      Entsorgungsgebühren.
01.0001
Baustelleneinrichtung - Leistungsposition - +++
1.00
psch
Hinweis Bauzaun +++ Der komplette Bauzaun für die Baustelle Ist in einem separaten Bautelleneinrichtungs LV für Bauteil 1 (Hochhaus) sowie Bauteil 2 ( Neubau ) erfasst und wird somit bauseits gestellt.
Hinweis Bauzaun +++
Hinweis Sanitärcontainer +++ Sanitärcontainer für alle Auftragnehmer der Baustelle: - Werden in ausreichender Zahl vom Auftraggeber (AG) auf   dem Baufeld errichtet und unterhalten. -> Separates Baustelleneinrichtungs LV
Hinweis Sanitärcontainer +++
Hinweis Bürocontainer Bauleitung AG +++ Bürocontainer für die Bauleitung des AG: - Wird bauseits vom Auftraggeber (AG) auf der Nordseite im Bereich der entlang der Grundstücksgrenze errichtet. -> siehe Baustelleneinrichtungsplan -> Bestandteil separates Baustelleneinrichtungs LV
Hinweis Bürocontainer Bauleitung AG +++
Hinweis Besprechungscontainer Bauleitung AG +++ Bürocontainer für die Bauleitung des AG: - Wird bauseits vom Auftraggeber (AG) auf der Nordseite im Bereich der entlang der Grundstücksgrenze errichtet. -> siehe Baustelleneinrichtungsplan -> Bestandteil separates Baustelleneinrichtungs LV
Hinweis Besprechungscontainer Bauleitung AG +++
01.0002 Schnurgerüst +++ Stellen des Schnurgerüstes rings um die Baugrube, auch für Bauwerksachsen, solide verstrebt und gesichert, einschl. aller Versätze, Abtreppungen. Die durchgehend angeordneten Horizontaldielen, an allen nötigen Ecken und Fluchten zum Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagrecht und mindestens 1 m über Erdgeschoßniveau angebracht werden und dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischenwände im Erdgeschoß entfernt werden. Die Schnurgerüst-Abnahme ist vom Auftragnehmer zu bean- tragen. Das Einschneiden des Schnurgerüstes erfolgt bauseits durch den vom Bauherrn beauftragten Vermesser. Benötigt der AN mehr Termine, so gehen diese Vermesser- kosten zu Lasten des AN.
01.0002
Schnurgerüst +++
1.00
psch
01.0003 Meterriss +++ Anbringen eines für alle Folgehandwerker verbindlichen Meterisses (OK Fertigfußboden) in Absprache mit der Bauleitung : - Dieser ist sofort nach dem Erstellen der Wände ab-   schnittsweise je Geschoss anzubringen.          - Je einmal im Treppenhaus in            jedem Geschoss, d.h. insgesamt 4 mal.          - Je einmal an jedem Aufzugsschacht in            jedem Geschoss, d.h. insgesamt 8 mal.          - Je zusätzlich 3mal in jedem Geschoss, an            von der Bauleitung anzugebenden Punkten,            d.h. insgesamt 12 mal. - Mit eindeutiger fester nicht verschiebbare Markierung   (rote fest unverrückbar aufgedübelte Markierungs-   marke) - Einschl. aller dazu nötigen Vermessungs- und   Nivellierarbeiten mit Vorlage eines Messprotokolles.
01.0003
Meterriss +++
1.00
psch
01.0004 Gerüste Aufzug +++ Gerüstlagen im Aufzugsschacht, liefern, herstellen, vorhalten und wieder abbauen. -    Mit Gerüsthülsen / Balkenschuhen für Kantholzauflager -    Mit geschlossenem Dielenbelag aufgenagelt. -    Nach Detailvorgaben der Aufzugsfirma und den      einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufs-      genossenschaft. -    Erforderliche Gerüsthülsen und /-schuhe zur Befestig-      ung des Montagegerüsts werden von der Aufzugsfirma      zum Einbau übergeben. -    Vorhaltung bis Ende der Aufzugsmontage. Nach Vorgabe      der Aufzugsmonteure abschnittweise ausgebaut.      -Aufzug 1 :          Schacht mit Unter- und Überfahrt und 4Haltestellen.          Schachtgröße ca. 1,60 / 1,75 m.      -Aufzug 2:          Schacht mit Unter- und Überfahrt und 2 Haltestellen.          Schachtgröße ca. 1,60 / 1,75 m. -    Preis pauschal gesamte 2 Aufzugsanlagen.
01.0004
Gerüste Aufzug +++
1.00
psch
01.0005 Holztrennwand +++ Holztrennwand im Gebäude oder Gebäudeöffnung, bestehend aus: - Den erforderlichen Trag- und Unterkonstruktion aus   Kanthölzern, ca. 12/12 cm, an Decke und Boden   verschiebesicher verkeilt oder angedübelt. - Außen vollflächig geschlossene aufgenagelte Schal-   tafeln und Bretterstreifen oder ähnlich beplankt.   Einschl aller Zuschnitte. - Auch mit Öffnungen zum Einsetzten nachstehender   Bautüren. - Aufbauen, und wieder Abbauen und abtransportieren. (z.B: Haupteingang KiTa und Wohnen im EG )
01.0005
Holztrennwand +++
16.46
m2
01.0006 Holztrennwand vorhalten +++ Holztrennwand, wie vor beschrieben Vorhalten und Unterhalten : - pro Monat. (Vorerst 6 Monate angesetzt)
01.0006
Holztrennwand vorhalten +++
98.77
m2
01.0007 Bautür +++ Bautür : - Standard-Stahlblechbautür, nach außen öffend. - Verschließbares Schloß für Profilzylinder. - Im Bauwerksöffnung bzw. vorigen Holztrennwand   einbauen, wieder ausbauen und abtransportieren. - Lichter Durchgang ca. 1,00 m, Höhe ca. 2,00 m. - Lichte Rohbauöffnung ca. 1,26 - 2,40 m, einschl.   aller seitlichen Holzverwahrungskontruktionen   zum Einbau der Stahlblechtür. - Schließzylinder Bauschließung und 20 Schlüssel. - Alle Profilzylinder müssen gleichschließend sein. - Für folgende Zugänge :          - Eingang EG, Wohnen          - Eingang EG, KiTa          - Eingang Tiefgarage
01.0007
Bautür +++
3.00
Stück
01.0008 Bautür vorhalten +++ Bautür, wie vor beschrieben Vorhalten und Unterhalten: - pro Monat. (Vorerst 12 Monate angesetzt)
01.0008
Bautür vorhalten +++
36.00
Stück
0 V - Bäume schützen +++
[0]
V - Bäume schützen +++
E
01.0009 Baumschutz Bestandsbäume Nord +++ Baumschutz, wie vor beschrieben . (Alle Bäume gem. Baustelleinrichtungsplan)
01.0009
Baumschutz Bestandsbäume Nord +++
94.76
lfm
02 Baustelleneinrichtung II - Gerüstbauarbeiten +++
02
Baustelleneinrichtung II - Gerüstbauarbeiten +++
0 V - ZTV Gerüstbauarbeiten +++
[0]
V - ZTV Gerüstbauarbeiten +++
E
02.0010 Fassadengerüst +++ Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). liefern, aufbauen, nach Ende der Grundeinsatzzeit wieder abbauen und abfahren. - Lastklasse:             3, zulässige Belastung: bis 2 kN/m²                                 (gleichmäßig verteilte Last), - Breitenklasse: W 09. - Höhe der einzurüstenden Flächen bis ca. 11,5 m. - Rohbauphase bis Fertigstellung   Grundeinsatzzeit, d.h die Grundeinsatzzeit beginnt nach   kompletter Aufstellung des Gerüstes.wenn die Attika der   letzten Dachdecke (AZ Überfahrt)  betoniert ist - ist in dieser   Position zu kalkulieren - Gerüst ist mit 60 cm Abstand zur Rohbaukante   des Neubaus aufzubauen. Innengeländer s.   separate Position. - Standfläche: eben, normal belastbare Geländefläche - Mit Leiterdurchstiegen in Gerüst im Abstand von 20 m unter-   einander, ringsum das Gebäude. Leitergangklappen dürfen   nicht gegen die Hausfassade fallen. Die unteren Leitergang-   klappen müssen abschließbar sein. - Alle Kellerlichtschächte sind zu überbrücken. - Einschl. aller Nischen, abgeschrägten Ecken und Fassaden-   rücksprünge, s. beiliegende Grundriss Ansichtspläne. - Das spätere WDVS ist ca. 28- 30 cm dick - 28 cm Hauptfassade / 30 cm Fassadenbänder. Im Bereich der    Dämmsprünge sind keine Gerüstverankerungen zulässig! Weiterer Verwendungszweck:   - Für alle Arbeiten der Gewerke des AG, wie z.B. :      -Montage Fenster.      -   Montage Vorbaurollläden.      -   Absturzschutz bei Dachabdichtungsarbeiten.          - Dachfläche über EG /1.OG / 2.OG      -   Absturzschutz bei Klempnerarbeiten.          - Dachfläche über EG /1.OG / 2.OG      -   Absturzschutz bei Dachbegrünungsarbeiten.          - Dachfläche über EG /1.OG / 2.OG      -   Arbeitsgerüst für WDVS und Außenputzarbeiten.      -   Arbeitsgerüst für Stahlbau- / Schlosserarbeiten.      -   Arbeitsgerüst für Malerarbeiten Außenbereich.      -   Sonstige Arbeiten der Gewerke des AG.
02.0010
Fassadengerüst +++
1,564.88
m2
02.0011 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst +++ Zuschlag zu vorigem Fassadengerüst mit Geländer innen für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und m² - für 1 Woche
02.0011
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst +++
45,105.76
m2
02.0012 Zuschlag für Überbrückung Eingänge +++ Zuschlag zu vorigem Fassadengerüst für Überbrückung von Durchfahrten, Eingängen, etc. - Lastklasse:   3 - Gebrauchsüberlassung:  Grundeinsatzzeit wie bei   Fassadengerüst beschrieben - Überbrückungsbreite: max. ca. 5 m - Überbrückung im EG /1 OG (Haupteingang Nord, Fluchttreppe West,)
02.0012
Zuschlag für Überbrückung Eingänge +++
3.00
Stück
02.0013 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Überbrückung Eingänge+++ Zuschlag zu voriger Überbrückung Eingänge für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und Stück - für 1 Woche
02.0013
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Überbrückung Eingänge+++
84.00
Stück
02.0014 Zuschlag Treppenturm +++ Zuschlag zu vorigem Fassadengerüst für Gerüstaufstieg - Als Treppenturm      - Außen am Gerüst aufgestellt.      - Mit 2 läufiger Treppe mit Zwischenpodest.      - Treppenlaufbreite ca. 90 cm.      - Einschl. Austritt in jede Gerüstebene.      - Höhe von Gelände bis Dachdecken. - Gebrauchsüberlassung: Grundeinsatzzeit wie   bei Fassadengerüst beschrieben.
02.0014
Zuschlag Treppenturm +++
1.00
Stück
02.0015 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Treppenturm+++ Zuschlag zu vorigen Treppenturm für Gebrauchsüber- lassung über die Grundeinsatzzeit hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und Stück - für 1 Woche
02.0015
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Treppenturm+++
28.00
Stück
02.0016 Fassadengerüst auf Dachterrassen +++ Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). liefern, aufbauen, nach Ende der Grundeinsatzzeit wieder abbauen und abfahren. - Lastklasse:             3, zulässige Belastung: bis 2 kN/m²                                 (gleichmäßig verteilte Last), - Breitenklasse: W 06 - Standfläche: Rohbetondecke über EG / 1.OG - Gebrauchsüberlassung: 6 Wochen - Verwendungszweck:    - Für Arbeiten der Gewerke des AG:      -Schlosserarbeiten Dachrand.      -Absturzschutz bei Dachabdichtungsarbeiten      -Absturzschutz bei Klempnerarbeiten      -Arbeitsgerüst für WDVS und Außenputzarbeiten      - Arbeitsgerüst für Malerarbeiten Außenbereich      -   Sonstige Arbeiten der Gewerke des AG - Höhe der einzurüstenden Flächen bis ca. 7,20 m. - Das Gerüst ist nach dem Aufbringen der Notabdichtung zu   stellen. Diese ist ggf. nach Abstimmung mit der Bauleitung mit   Bautenschutzmatten,siehe separate   Position, entsprechend zu schützen Vordach EG h = 7,75 m Terrassen 1.OG h = 4,66 m - 7,75 m Terrassen 2.OG h = 4,48 m
02.0016
Fassadengerüst auf Dachterrassen +++
345.37
m2
02.0017 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst Dachterrassen +++ Zuschlag zu vorigem Fassadengerüst Dachterrassen für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus- gehend; zu berechnen nach vollen Wochen und m2 - für 1 Woche
02.0017
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst Dachterrassen +++
9,960.46
m2
02.0018 Zuschlag Schutzmaßnahmen Abdichtung +++ Zuschlag zu vorigem Gerüst für Ausführung von Schutz- maßnahmen auf Dachabdichtungen auf bestehend aus: - Vor Gerüstaufbau verlegt - Mit Bautenschutzmatte - Mit Lastverteilungsunterlagen unter Gerüstfüßen. - Verlegen, vorhalten wiederaufnehmen, abfahren - Vorhalten wie Fassadengerüst. - Abrechnung nach lfm Gerüststandlänge. (Gerüst auf Dachterrassen auf Notabdichtung bzw. kompletter Abdichtung)
02.0018
Zuschlag Schutzmaßnahmen Abdichtung +++
O
121.566
lfm
02.0019 Zuschlag Seitenschutz innen +++ Zuschlag zu vorigem Gerüst für: - zusätzlicher innerer Seitenschutz nach DIN 4420   (Arbeits- und Schutzgerüste) - bei Abstand Bauwerk und Belag größer als 30 cm - Gebrauchsüberlassung: Grundeinsatzzeit wie bei   Fassadengerüst beschrieben - Abrechnung nach m2 Gerüstfläche bei Seitenschutz,   wenn dieser am kompletten Gerüst anzubringen ist (Alle Gerüste mit Ausnahmen Bereiche mit Konsolen )
02.0019
Zuschlag Seitenschutz innen +++
1,729.37
m2
02.0020 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Seitenschutz +++ Zuschlag zu vorigem Seitenschutz für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und m2 - für 1 Woche
02.0020
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Seitenschutz +++
49,864.36
m2
02.0021 Zuschlag Auslegerkonsole oben +++ Zuschlag zu vorigem Fassadengerüst für: - zusätzliche Auslegerkonsole mit Belag, innen zur   Fassade, ca. 30 cm breit. - bei Abstand Bauwerk und Belag größer als 30 cm - Gebrauchsüberlassung: Grundeinsatzzeit wie bei   Fassadengerüst beschrieben. - Abrechnung nach lfm Konsollänge. ( Oben als Gerüstabschluss an allen Attiken)
02.0021
Zuschlag Auslegerkonsole oben +++
221.818
lfm
02.0022 Zuschlag Gebrauchsüberlassung Auslegerkonsole +++ Zuschlag zu vorigem Seitenschutz für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und m2 - für 1 Woche
02.0022
Zuschlag Gebrauchsüberlassung Auslegerkonsole +++
6,210.68
m2
03 Wasserhaltung +++
03
Wasserhaltung +++
03.0023 Wasserhaltung (Einrichtung) +++ Wasserhaltung (Vergütung erfolgt nur bei Grundwasser), Abtransport, Aufbau und erforderliches Umsetzen der Pumpen, einschl. Anlegen des erforderlichen Pumpensumpfes und der erforderlichen Wasserschläuche. Einrichtung und Betrieb der Anlage sind im Preis enthalten, sowie Abbau der Anlage. Diese Leistungen werden nur einmal vergütet, und zwar dann, wenn die Bauleitung ihre Zustimmung gibt.
03.0023
Wasserhaltung (Einrichtung) +++
1.00
psch
03.0024 Baudränage-Ringleitung +++ Herstellen einer Baudränage zur Ableitung von Oberflächen- und Tagewasser zu den Pumpensümpfen bzw. zu den Filterbrunnen. Nennweite der Dränagerohre: 150 mm - Einschl. Herstellen Drainrohrgraben. (Einmal um das Gebäude - Ausnahme Bestandswand TG)
03.0024
Baudränage-Ringleitung +++
O
124.609
lfm
03.0025 Pumpensümpfe (Durchm.max. 1,0 m) +++ Herstellen von Pumpensümpfen mit einem maximalen Durchmesser von 1,00 m und einer max. Tiefe von 1,50 m, einschl. Liefern, Einsetzen und Abtransportieren von Schmutzwasserpumpen. Leistung: bis max. 20 l/sec.
03.0025
Pumpensümpfe (Durchm.max. 1,0 m) +++
2.00
Stück
03.0026 Wasserhaltung +++ Wasserhaltung wird nur vergütet bei Antreffen von Grundwasser. Tagwasserbeseitigung gehört zu der Leistungen des Unternehmers und wird nicht besonders vergütet. Die geleisteten Pumpenstunden sind täglich nachzu- weisen. Kreiselpumpen d = 80 - 100 mm einschl. Betriebsstoff, Wartung, Unterhaltung und Lohnkosten.
03.0026
Wasserhaltung +++
550.00
Std
04 Erdarbeiten II - Rohbauunternehmer+++
04
Erdarbeiten II - Rohbauunternehmer+++
0 V - Erdarbeiten+++
[0]
V - Erdarbeiten+++
E
Hinweis Erdarbeiten +++ Die Baugrube wir gemäß dem vorliegenden Baugrubenplan zu großen Teilen vom Abbruchunternehmer erstellt.. Aushub durch den Abbruchunternehmer bis ca. OK Bestandsbodenplatte. Die geringen Aushubmengen welche im Anschluss noch anfallen und gem. nachfolgenden Positionen zu kalkulieren sind, können auf dem Baufeld in Abstimmung mit der Bauleitung an einem geeigneten Ort gelagert werden.
Hinweis Erdarbeiten +++
04.0027 Baugrubenaushub und Lagerung +++ Aushub der Baugrube, Tankgruben und Arbeitsräume, etc. aller Art: - Profilgerecht lösen, ausheben und fördern als   Maschinenaushub, mit allen Arbeitsräumen. - Bis einschließlich Bodenklasse 5. - Herstellen einer Baugrubensohle (Grobplanum), sowie   aller nötigen Böschungen, Bermen, Baugrubenversätze,   Staffelungen, etc. - Lagerung auf der Baustelle nach Angaben der Bau-   leitung. - Einschl. provisorisches Herstellen von Fahrrampen in   die Baugrube und Fahrwege in der Baugrube nach   Erfordernis. - Verschiedene Gründungsebenen  / Baugrubentiefen. - Mengenermittlung ohne Auflockerungsfaktor. - OK Bodenplatte Tiefgarage Bestand              ca.93,50 - Baugrubesohle Untergeschoss tiefer Teil (Aufzug)           ca. 92,505
04.0027
Baugrubenaushub und Lagerung +++
74.232
m3
04.0028 Humus Abtrag und Lagerung +++ Humusabtrag, ca. 20-40 cm stark, einschl. Lagerung auf der Baustelle nach Angabe der Bauleitung. Der Humus ist vom anderen Aushubmaterial getrennt zu lagern und während der Lagerungszeit vor Verschmutzung durch Baurückstände zu schützen.
04.0028
Humus Abtrag und Lagerung +++
129.78
m3
04.0029 Zuschlag Humus zwischenlagern und abholen+++ Zulage für den Humus in zuvor beschriebenen Position für das abfahren und zwischenlagern außerhalb des Baufeldes und das spätere zubringen desselben für den Wiedereinbau.
04.0029
Zuschlag Humus zwischenlagern und abholen+++
W
129.78
m3
04.0030 Aushubsohle verdichten und Planum erstellen+++ Baugrubensohle bzw. Erdabtragssohle verdichten, mit Rüttler oder Walze, für Schotteraufbau. (Bereich Teilabbruch Bestandsbodenplatte BT 2 zu BT 1, Achse K-L / 2-7)
04.0030
Aushubsohle verdichten und Planum erstellen+++
162.82
m2
0 V - Ausbau Bauhindernisse+++
[0]
V - Ausbau Bauhindernisse+++
E
04.0031 Mauerwerkstrümmer +++ Ausbau Bauhindernisse, wie vor beschrieben, Mauerwerkstrümmer.
04.0031
Mauerwerkstrümmer +++
W
1.00
t
04.0032 Betontrümmern - unbewehrt+++ Ausbau Bauhindernisse, wie vor beschrieben, Betonbauteile - unbewehrt -
04.0032
Betontrümmern - unbewehrt+++
W
1.00
t
04.0033 Betontrümmern - bewehrt+++ Ausbau Bauhindernisse, wie vor beschrieben, Betonbauteile - bewehrt -
04.0033
Betontrümmern - bewehrt+++
W
1.00
t
0 V - Verfüllen Arbeitsräume+++
[0]
V - Verfüllen Arbeitsräume+++
E
04.0034 Verfüllen Arbeitsräume Aushubmaterial +++ Verfüllen Arbeitsräume, wie vor beschrieben, mit Aushubmaterial der Baustelle.
04.0034
Verfüllen Arbeitsräume Aushubmaterial +++
O
1.00
m3
04.0035 Verfüllen Kies-/Sandgemisch +++ Verfüllen Arbeitsräume, wie vor beschrieben, angelieferten verdichtungsfähigem Kies-Sand-Gemisch.
04.0035
Verfüllen Kies-/Sandgemisch +++
O
1.00
m3
04.0036 RC-Schüttmaterial, 0/56+++ Verfüllen Arbeitsräume, wie vor beschrieben, mit angeliefertem unbelastetem und güteüberwachtem (Prüfzeugnis) Recycling-Schüttmaterial, Körnung: 0/56 mm
04.0036
RC-Schüttmaterial, 0/56+++
750.592
m3
0 V - Flächenverfüllungen - abgedichtete Deckenflächen - +++
[0]
V - Flächenverfüllungen - abgedichtete Deckenflächen - +++
E
04.0037 Schottertragschicht - nicht befahrbare Decke+++ Verfüllung wie vor beschrieben, mit Schottertragschicht und zugleich Frostschutzschicht aus Sand-Splitt-Schotter-Gemisch 0/45, nach Sieblinie TVT 72, Mineralbeton 0/45, DIN 18315 18 %  Natursand 0/2 12 %  Kalksteinbrechsand 0/5 15 %  Kalksteinsplitt 5/12 20 %  Kalksteinsplitt 15/25 10 %  Kalksteinschotter 25/35 25 %  Kalksteinschotter 35/45 Verdichtungsgrad in der oberen 20 cm dicken Schicht, DPr mind. 103 % und Verformungsmodul EV2 mind. 150 MN/m², Decke kann nicht befahren werden. Dies und alle Erschwernisse bzgl. der Zugänglichkeit sind einzukalkulieren. Die Arbeiten sind sofort nach dem Abdichten der Decke und dem Verlegen der Schutzlage auszuführen. Erst danach darf das Maurergerüst für die oberen Geschosse aufgestellt werden. (Abdichtungsflächen TG Decke Süd+Ost )
04.0037
Schottertragschicht - nicht befahrbare Decke+++
W
89.687
m3
05 Entwässerung I - Kanal.- und Leitungsbau+++
05
Entwässerung I - Kanal.- und Leitungsbau+++
05.0038 Abwasserleitung DN/OD 200 PP Abwasserleitung DN/OD 200 PP
05.0038
Abwasserleitung DN/OD 200 PP
85.00
m
05.0039 Endkappe DN150-250 Endkappe PP 150-250, liefern und fachgerecht einbauen.
05.0039
Endkappe DN150-250
12.00
St
05.0040 Zulage Abzweig Y und T-Form PP nach plan liefern und Zulage Abzweig Y und T-Form PP nach plan liefern und einbauen. DN 150 bis DN 250
05.0040
Zulage Abzweig Y und T-Form PP nach plan liefern und
10.00
St
05.0041 Sand 0/2 für Versorgungsmedien einbauen und verdichten Sand 0/2 für die Leitungszone (Sandauflager und Abdeckung) für Strom- und Wasserleitung sowie Nahwärmetrasse liefern und zur Rohrleitungssicherung einbauen. Auflager und Überdeckung Dicke 20cm
05.0041
Sand 0/2 für Versorgungsmedien einbauen und verdichten
15.60
m3
05.0042 Kabelschutzrohr (Leerrohr) Kabuflex DN125 als Kabelschutzrohr (Leerrohr) Kabuflex DN125 als Stangenware liefern und in vorh. Graben verlegen. Einschl. dem fachgerechten verbinden und Abdichten der Leitungsverbindungen. Einschl. Zugdraht
05.0042
Kabelschutzrohr (Leerrohr) Kabuflex DN125 als
40.00
m
05.0043 Zulage für für T-Abzweiger Zulage für für T-Abzweiger
05.0043
Zulage für für T-Abzweiger
1.00
St
05.0044 Trassenwarnband Stromleitung Liefern und Verlegen des Trassenwarnbandes mit Aufschrift "Stromleitungen" ca 20cm über Leitung
05.0044
Trassenwarnband Stromleitung
40.00
m
05.0045 Betonschacht DN1000 RW /SW Betonschacht DN 1000 in fertiger Arbeit komplett herstellen. Einzelhöhe 1,5 - 3,5 m Gemessen wird die Schachthöhe von OK-KD bis OK-KS (Rohrsohle). Incl. dem für den Schacht erf. Mehraushub. Der Schacht wird im Rahmen des Grabenaushubs übermessen. Messgröße für den Graben ist jweils die Hinterkante des Schachtes. Einstiegsschächte aus Betonfertigteilen in FBS Qualität, gemäß DIN V 4034-1 mit erhöhten Anforderungen (Typ 2) in Verbindung mit DIN EN 1917 aus Beton C 45/55, Expositionsklasse gem DIN 206-1 XA1, liefern und einbauen. Bestehend aus: Schachtabdeckung gem. sep. Pos. Schachthals mit Muffe ( SH-M ) einseitig verjüngt auf 625 mm, Bauhöhe = 600 mm liefern und mit Schnellmontage mörtel einbauen. Einschl. max. zwei  Auflagerringe verschiebesicher (AR-V800) Bauhöhe = 80 bzw. 100 mm. Schachtringe mit Muffen ( SR-M ) und Gleitringdichtung nach DIN 4060, Bauhöhe = 500, 750, 1000 mm nach Erfordernis.. Einem Schachtunterteil (Dicke des Bodens mind. 15 cm) mit  angeformten Muffen bzw. Anschlussstücken (SU-M) und integriertem Schachtfutter mit Keilgleitdichtung zum Anschluss von B und oder PP -Rohren DN gem. Plan, einem Schachtboden Beton (Gerinne einschl. Bankette) mit einbetonierten Verlegehülsen, Gerinne, Bankett, auf einer vorher zu fertigenden 10 cm dicken Sauberkeits- schicht aus Beton C 20/25, XA1. Die Banketthöhe entspricht dem Nenndurchmesser der Rohre. Der Schacht ist an die jeweilige Rohrleitung mit Gelenkstücken (GA und GZ) anzubinden. Im Unterteil, Schachtringen und Schachthals mit kunststoff- ummantelten Steigbügeln DIN V 19555 Form A mit Stahlkern und trittfesten schwarzen Polyethylenmantel, äußerer Durchmesser größer 25 mm, für einläufige Steigbügelgänge auszustatten. Es dürfen in einem Schacht nur Steigbügel eines Herstellers eingebaut werden. Die Steigbügel sind fluchtgerecht untereinander mit einem Steigmaß = 25 cm einsetzen. Die Schachtbauteile sind in der Höhe so zu liefern, dass der Abstand von Schachtdeckeloberkante (Straßenoberkante) und obersten Steigbügel max. 500 mm beträgt. In Ausnahmefällen darf nach Anordnung durch den AG ein Abstand von < 650 mm gewählt werden. Schachtboden und Schachtabdeckung gemäß Zulagepositionen Typ: ACO Multitop Plus oder vergleichbar.
05.0045
Betonschacht DN1000 RW /SW
5.00
Stgm
05.0046 Zulage Schachtunterteil mit Schachtgerinne gerade / abgewinkelt RW Liefern und einbauen von eines Schachtunterteils mit einem Schachtgerinne gerade / abgewinkelt nach Planvorgabe Gerinne und Bankett monolitisch Beton Gerinne DN 150-250 Anschluss von PP -Rohren DN gem. Plan, einem mit einbetonierten Verlegehülsen.
05.0046
Zulage Schachtunterteil mit Schachtgerinne gerade / abgewinkelt RW
3.00
St
05.0047 Zulage Seitenzulauf zu Pos. 02.05.0010 für je einen Seitenzulauf DN 300
05.0047
Zulage Seitenzulauf
1.00
St
05.0048 Zulage Schachtabdeckung Zulage Schachtabdeckung Schachtabdeckung, Klasse D 400 entsprechend DIN EN 124/E DIN 1229 lichte Weite Ø 625 mm, Bauhöhe 125 mm ohne Scharnier Rahmen aus Gusseisen, rund mit 4 Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers einschl. Schmutzfänger (schwere Ausführung) Form F mit dämpfender Einlage. Deckel BEGU mit Lüftungsöffnungen. Schachtrahmen mit Aufnahmevorrichtung für eine Einstiegshilfe einschl. erf. Ausgleichsringe. Einbau in Straßenneigung 0 bis 3%
05.0048
Zulage Schachtabdeckung
H
3.00
St
05.0049 Druckprobe Abwasserkanäle DN 150-300 Druckprobe aller gebauten Abwasserkanäle (einschl Haltung) gemäß DIN EN 1610 aller Kanäle und Leitungen mittels Wasser oder Luft durchführen und protokollieren. Die Wasserprüfungen ist haltungsweise mit dem angeschlossenen HA auszuführen. In die Position ist das wasserdichte und drucksichere Verschließen der Abzweige mittels Verschlussteller /Schraubdeckel innerhalb der Prüfstrecke über die Dauer des Dichtheitsnachweises nach DIN EN 1610 einzukalkulieren Alternativ zur Prüfung mit Wasser ist eine Muffendruckprüfung zugelassen. Im Rahmen der Muffendruckprüfung sind nachweislich mind. 25% der Muffen zu prüfen. Abwasserkanäle DN/OD150-300
05.0049
Druckprobe Abwasserkanäle DN 150-300
155.00
m
05.0050 Druckprüfung der Schachtbauwerke bis DN 1000 Schachtbauwerke durch Vollstandsfüllung mit Wasser gemäß DIN EN 1610 / ATV-DVWK A 139 sowie den Vorbemerkungen auf Dichtheit prüfen. In die Position ist das drucksichere Verschließen der Zu- und Abläufe sowie seitl Zuläufe über die Dauer des Dichtheitsnachweises nach DIN EN 1610 einzukalkulieren Schächte gem. Plan DN1000 Tiefe bis 3,5m
05.0050
Druckprüfung der Schachtbauwerke bis DN 1000
3.00
St
05.0051 Videoaufnahmen Videoaufnahmen von allen Kanälen, bei denen eine Druckprobe durchgeführt wird, nach DIN EN 13508 T2 durchführen. In der Position enthalten: Reinigung des Kanals vor der Abnahme mit der Fernsehkamera, die Zuverfügungstellung einer in den Kanal einfahrbaren Farbfernsehkamera (PAL-Norm) mit Übertragung auf einen Monitor für die Dauer der Kanalabnahme, die Erstellung eines Untersuchungsberichts mit Stationierung der Abzweige (HA und Anschlüsse von Regeneinläufen sind besonders zu kennzeichnen), die Aufzeichnung auf DVD das in das Eigentum des Auftraggebers übergeht (3-fach). Im Bereich von Stutzen oder Schäden muss die Kamera min. 10 Sekunden verweilen. Die Inspektionsfirma muss das Gütezeichen I der Gütegemeinschaft "Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und-leitungen e.V." Bad Honnef oder ein gleichwertiges Gütezeichen besitzen. Das verantwortliche Personal muss Fachwissen und mindestens eine einjährige Inspektionspraxis nachweisen. Diese Unterlagen sind vor der örtl. Aufnahme der Bauleitung vorzulegen. Die TV-Untersuchung muss konform des ATV-Merkblattes M 143, Teil 1. u. 2 erfolgen. Die CD ROM´s / DVD´s sind fortlaufend mit " Time- Code- Rasterung" zu versehen und im ISYBAU 2000-Format zu dokumentieren. Die Ausgabe der Daten auf Datenträger muss im ISYBAU- Format Typ "H und S" und XML erfolgen. Das Übergabeformat ist eigenverantwortlich und zwingend im Vorfeld mit dem AWW zu vereinbaren.
05.0051
Videoaufnahmen
155.00
m
0 V - Küchenabwasserleitung
[0]
V - Küchenabwasserleitung
E
0 V - Druckschleife
[0]
V - Druckschleife
E
05.0052 Abwasserkanal PP Fusion DN 110 als Erdkanal Abwasserkanal für fetthaltiges Abwasser Fabrikat REHAU AWADUKT PP SN10 FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ Hochlast-Vollwand-Kanalrohr DN 110 Polypropylen SN10, glattendig. Hochlast-Vollwand-Kanalrohr liefern und verlegen, einschl. Bettung und Umhüllung. Rohre nach DIN EN 1852 beidseitig glattendig für Schweißverbindungen gemäß Richtlinie DVS 2207-11, Verschweißung mit Elektro-Muffen wird in gesonderter Position abgerechnet. Geeignet für die Verlegung in Wasserschutzzone II und III. Ringsteifigkeit mind. 10 kN/m², hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Orange, durchgehend eingefärbt, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4 Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte: Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der gleichen Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95% liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der Nachweis für die vorgenannten umweltrelevanten Aspekte muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle erfolgen. Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021 (Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder der Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen. Untere Bettungsschicht nach DIN EN 1610 Typ 1, 100 mm, Auflagerwinkel 90 Grad, Abdeckung 150 mm, Verfüllmaterial für Bettungsschichten, Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 oder gemäß Herstellerangabe, Verlegung in vorhandenem verbauten Graben, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand.
05.0052
Abwasserkanal PP Fusion DN 110 als Erdkanal
72.00
m
05.0053 Abwasserkanal PP Fusion DN 160 Abwasserkanal für fetthaltiges Abwasser Fabrikat REHAU AWADUKT PP SN10 FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ Hochlast-Vollwand-Kanalrohr DN 160 Polypropylen SN10, glattendig. Hochlast-Vollwand-Kanalrohr liefern und verlegen, einschl. Bettung und Umhüllung. Rohre nach DIN EN 1852 beidseitig glattendig für Schweißverbindungen gemäß Richtlinie DVS 2207-11, Verschweißung wird in gesonderter Position abgerechnet. Geeignet für die Verlegung in Wasserschutzzone II und III. Ringsteifigkeit mind. 10 kN/m², hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Orange, durchgehend eingefärbt, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4 Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte: Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der gleichen Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95% liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der Nachweis für die vorgenannten umweltrelevanten Aspekte muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle erfolgen. Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021 (Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder der Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen. Untere Bettungsschicht nach DIN EN 1610 Typ 1, 100 mm, Auflagerwinkel 90 Grad, Abdeckung 150 mm, Verfüllmaterial für Bettungsschichten, Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 oder gemäß Herstellerangabe, Proctordichte: min. 95 %. Verlegung in vorhandenem verbauten Graben, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand.
05.0053
Abwasserkanal PP Fusion DN 160
O
6.00
m
05.0054 Abwasserkanal PP Fusion DN 200 Abwasserkanal für fetthaltiges Abwasser Fabrikat REHAU AWADUKT PP SN10 FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ Hochlast-Vollwand-Kanalrohr DN 200 Polypropylen SN10, glattendig. Hochlast-Vollwand-Kanalrohr liefern und verlegen, einschl. Bettung und Umhüllung. Rohre nach DIN EN 1852 beidseitig glattendig für Schweißverbindungen gemäß Richtlinie DVS 2207-11, Verschweißung mit Elektro-Muffen wird in gesonderter Position abgerechnet. Geeignet für die Verlegung in Wasserschutzzone II und III. Ringsteifigkeit mind. 10 kN/m², hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Orange, durchgehend eingefärbt, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4 Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte: Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der gleichen Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95% liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der Nachweis für die vorgenannten umweltrelevanten Aspekte muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle erfolgen. Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021 (Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder der Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen. Untere Bettungsschicht nach DIN EN 1610 Typ 1, 100 mm, Auflagerwinkel 90 Grad, Abdeckung 150 mm, Verfüllmaterial für Bettungsschichten, Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 oder gemäß Herstellerangabe, Proctordichte: min. 95 %. Verlegung in vorhandenem verbauten Graben, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand.
05.0054
Abwasserkanal PP Fusion DN 200
O
6.00
m
05.0055 Abwasserkanal PP Fusion DN 110 als Druckschleife, isoliert. Abwasserkanal für fetthaltiges Abwasser Fabrikat REHAU AWADUKT PP SN10 FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ Hochlast-Vollwand-Kanalrohr DN 110 Polypropylen SN10, glattendig. Hochlast-Vollwand-Kanalrohr liefern und verlegen, beidseitig glattendig für Schweißverbindungen gemäß Richtlinie DVS 2207-11, Verschweißung mit Elektro-Muffen wird in gesonderter Position abgerechnet. Geeignet für die Verlegung in Wasserschutzzone II und III. Ringsteifigkeit mind. 10 kN/m², hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Orange, durchgehend eingefärbt, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4 Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte: Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der gleichen Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95% liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der Nachweis für die vorgenannten umweltrelevanten Aspekte muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle erfolgen. Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021 (Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder der Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen. Incl.: Mit geschlossenzelligem Kautschukmaterial (z.B. Armaflex) 2 x 19 mm / 2 lagig gedämmt im frostgefährdeten Bereich der oberirdischen Druckschleife / Rückstauschleife. Verlegung in vorhandenem verbauten Graben, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand.
05.0055
Abwasserkanal PP Fusion DN 110 als Druckschleife, isoliert.
6.00
m
05.0056 Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 15 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen, beidseitig glattendig für Schweißverbindung nach Richtlinie DVS 2207-11. Formteil aus Polypropylen nach DIN EN 1852-1. Farbe: Orange, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mind 10 kN/m². liefern und montieren
05.0056
Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110
6.00
St
05.0057 Bogen PP Fusion 30 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 30 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen, beidseitig glattendig für Schweißverbindung nach Richtlinie DVS 2207-11. Formteil aus Polypropylen nach DIN EN 1852-1. Farbe: Orange, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mind 10 kN/m². liefern und montieren
05.0057
Bogen PP Fusion 30 Grad DN 110
9.00
St
05.0058 Bogen PP Fusion 45 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 45 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen, beidseitig glattendig für Schweißverbindung nach Richtlinie DVS 2207-11. Formteil aus Polypropylen nach DIN EN 1852-1. Farbe: Orange, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mind 10 kN/m². liefern und montieren
05.0058
Bogen PP Fusion 45 Grad DN 110
24.00
St
05.0059 Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 15 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen, beidseitig glattendig für Schweißverbindung nach Richtlinie DVS 2207-11. Formteil aus Polypropylen nach DIN EN 1852-1. Farbe: Orange, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mind 10 kN/m². liefern und montieren
05.0059
Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110
6.00
St
05.0060 Elektroschweißmuffe 110 mm Heizwendelschweißung mit Elektroschweißmuffe, Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type:......................................... ............ .Zulage für Heizwendelschweißung DN 110, Polypropylen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern von Elektroschweißmuffen mit optimierten Schweißparametern für Freispiegelleitungen, einschließlich Herstellung der Schweißverbindung zwischen glattendigen Rohren und Formteilen gemäß Richtlinie DVS 2207-11. Schweißparameter bei Standardschweißgeräten über scanbaren Barcode einlesbar.
05.0060
Elektroschweißmuffe 110 mm
110.00
St
05.0061 Elektroschweißmuffe 160 mm Heizwendelschweißung mit Elektroschweißmuffe, Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type:......................................... ............ .Zulage für Heizwendelschweißung DN 160, Polypropylen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern von Elektroschweißmuffen mit optimierten Schweißparametern für Freispiegelleitungen, einschließlich Herstellung der Schweißverbindung zwischen glattendigen Rohren und Formteilen gemäß Richtlinie DVS 2207-11. Schweißparameter bei Standardschweißgeräten über scanbaren Barcode einlesbar.
05.0061
Elektroschweißmuffe 160 mm
O
1.00
St
05.0062 Elektroschweißmuffe 200 mm Heizwendelschweißung mit Elektroschweißmuffe, Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type:......................................... ............ .Zulage für Heizwendelschweißung DN 200, Polypropylen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern von Elektroschweißmuffen mit optimierten Schweißparametern für Freispiegelleitungen, einschließlich Herstellung der Schweißverbindung zwischen glattendigen Rohren und Formteilen gemäß Richtlinie DVS 2207-11. Schweißparameter bei Standardschweißgeräten über scanbaren Barcode einlesbar.
05.0062
Elektroschweißmuffe 200 mm
O
1.00
St
05.0063 AnschlußstückBogen PP Fusion 15 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 15 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage für Verschweißung von PP-Rohrmuffe mit Spitzende, DN110 Zulage zur Rohrleitung für das Liefern von Schweißadaptern zur Verschweißung von Formteilmuffen mit Spitzenden von Rohren oder Formteilen, einschließlich der Verschweißung von Muffen mit Spitzenden gemäß Richtlinie DVS 2207-11. Heizwendel von Muffe und Spitzende des Schweißadapters wahlweise getrennt oder gemeinsam schweißbar. Schweißparameter bei Standardschweißgeräten über scanbaren Barcode einlesbar. Verschweißung mittels Schweißadapter, z.B. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertiger Art liefern und montieren
05.0063
AnschlußstückBogen PP Fusion 15 Grad DN 110
8.00
St
05.0064 Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110 Zulage für Bogen DN 110 Polypropylen, 15 Grad, beidseitig glattendig. Fabrikat REHAU AWADUKT PP FUSION oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Type: _____________________________________ vom Bieter auszufüllen Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen, beidseitig glattendig für Schweißverbindung nach Richtlinie DVS 2207-11. Formteil aus Polypropylen nach DIN EN 1852-1. Farbe: Orange, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mind 10 kN/m². liefern und montieren
05.0064
Bogen PP Fusion 15 Grad DN 110
6.00
St
05.0065 Herstellen von Anschlüßen an Leitungen/Bauteile 110 mm Herstellen von Anschlüßen der Abwasserrohre110 mm an weiterführende Abwasserleitungen oder Abwasserbehandlungsanlagen/Komponenten. Hier ist nur der erforderliche Aufwand zum Anschluß und zur Koordination  enthalten. Die Materialien sind gesondert, in den weiteren Positionen aufgeführt.
05.0065
Herstellen von Anschlüßen an Leitungen/Bauteile 110 mm
8.00
Stück
05.0066 FettabscheideranlageNG 4 Erdeinbau FettabscheideranlageNG 4 Erdeinbau Fabr .Kessel /Typ EasyClean gr. Multi NS4 Direct 120D (re/ li, nach Montageplanung) angebotenes Fabrikat/Typ:.......................................... ...................... Die Anlage zum Einbau ins Erdreich besteht aus einer Kombination aus einem Abscheider für fetthaltiges Abwasser inkl. Schlammfang, einer Probenahmeeinrichtung sowie einer Pumpstation. Der Behälter aller Anlagenteile ist aus dauerhaft beständigem Kunststoff (PE) gefertigt. Der Zugang für Reinigungs- und Wartungsarbeiten zu den einzelnen Anlagenteilen ist über zwei Revisionsöffnungen möglich. Für die geruchsreduzierte manuelle Entsorgung ist ein Direktentsorgungsstutzen vorhanden. Die Pumpstation ist mit zwei überflutbaren Pumpen inklusive Rückflussverhinderer ausgestattet. Die Tauchpumpen werden über Führungsstangen in den Behälter eingebracht. Die Ansteuerung der Pumpen erfolgt über eine Pegelsonde. Die Steuerung erfolgt durch ein anwenderfreundliches Schaltgerät, das über einen potentialfreien Kontakt in die Gebäudeleittechnik eingebunden werden oder optional Alarm- und Sammelstörmeldungen über eine GSM-Schnittstelle ausgeben kann. Bei Belastungsklasse D ist bauseitig eine Lastverteilplatte zu verbauen. Die Bewehrungspläne sind bei KESSEL erhältlich. Ausführung Fließrichtung: links Schachtsystem: Wickelrohrschacht Entsorgungsvariante: Direct Schredder-Mix-System: nein Nenngröße (NS): 4,00 SonicControl: nein Entsorgungseinrichtung: Entsorgungsanschluss Entsorgungsart: manuell mit Saugschlauch Tragfähigkeit (DIN 19901): E2 Abmessungen Gewicht netto: 1100 kg Gewicht brutto: 1154 kg Grundwasserbeständigkeit ab Unterkante Bodenteil: 2325 mm Einbautiefe: 960 - 1200 mm Länge: 2160 mm Breite: 2505 mm Verpackungsmaß Länge: 3400 mm Verpackungsmaß Breite: 2250 mm Verpackungsmaß Höhe: 2075 mm Behälter/Grundkörper Druckabgang (DN): 90 Druckabgang (DA): 90 mm Abstand Rohrsohle Auslauf zu Behälterboden: 830 mm Abstand Rohrsohle Zulauf zu Behälterboden: 1125 mm Auslauf Nennweite (DA): 110 mm Auslauf Anzahl: 1 Auslauf Nennweite (DN): 100 mm Zulauf Nennweite (DA): 110 mm Zulauf Nennweite (DN): 100 mm Zulauf Anzahl: 1 Anschluss Zu-/Auslaufstutzen: PE-HD-Rohre nach DIN 19537, PVC-KG-Rohre nach DIN 19534, PP oder AS Lichte Weite Einstieg (LW): 600 mm Abdeckungsmerkmale Abdeckungsart: Abdeckplatte Abdeckung Material: Grauguss Abdeckung Farbe: schwarz Abdeckung Höhe: 95 mm Verriegelung: unverriegelt Belastungsklasse: D 400 (EN 124) Dichtheit: geruchs- und tagwasserdicht Abwasserinhalt Abscheiderinhalt: 1000 l Fettschichtdicke max.: 110 mm Gesamtvolumen: 1400 l Schlammfanginhalt: 400 l Speichermenge an Fett: 160 l Fördereinrichtung Pumpe: GTF 1400 Anzahl Pumpen: 2 Gewicht Pumpe: 12 kg Schutzklasse: I Isolationsklasse: H Cos phi - Leistungsfaktor: 0,8 Schutzart Pumpe: IP 68 Förderguttemperatur (dauerhaft) max.: 40 °C Förderleistung max.: 31 m³/h Förderhöhe max.: 10,5 m Drehzahl: 2900 U/min Leistung P1: 1,5 kW Leistung P2: 1,1 kW Betriebsart: S1 Typ Anschlussleitung Pumpe: H07RN-F 4G 1.5 mm²  mm² Laufrad Typ: Freistromrad Länge Netzanschlussleitung Pumpe: 10 m Nennstrom: 6,5 A Steuerung Schaltgerät: Comfort Motorschutz Schalter: ja Alarmgeber: Pegelsonde Instrument Niveauerfassung: Pegelsonde Art Niveauerfassung: hydrostatisch Schutzart Schaltgerät: IP 54 Netzfrequenz: 50 Hz Betriebsspannung: 400 V Potentialfreier Kontakt: ja GSM-Schnittstelle: ja Logbuchfunktion: ja Mehrzeilige Displayanzeige: ja Batteriepufferung: ja Selbstdiagnosesystem (SDS): ja Erforderliche Absicherung (Leitungsschutz): C 16 A
05.0066
FettabscheideranlageNG 4 Erdeinbau
1.00
Stck
05.0067 Entsorgungsschacht LW400 Kl. D Entsorgungsschacht LW400 Kl. D Fabr .Kessel /Typ LW400 Kl. D angebotenes Fabrikat/Typ:.......................................... ...................... Entsorgungsschacht LW 400 für den Anschluss der Direktentsorgung bestehend aus Schachtsystem LW 400, Abdeckplatte, Flanschanschluss DN 65, PN 10 (Vorschweißbund und Flansch) für Saugleitung mit Storz-B-Kupplung R 2 1/2" für Saugwagen. Geeignet für Fettabscheider NS 1 bis NS 20. Schacht komplett montiert. Allgemeine Merkmale Farbe: schwarz Material: Kunststoff Lieferumfang: Storz-B-Kupplung R 2 1/2 " für Saugwagenanschluss Abmessungen Gewicht netto: 41 kg Gewicht brutto: 47 kg Grundwasserbeständigkeit ab Unterkante Bodenteil: 500 mm Lichte Weite (LW): 400 mm Einstecktiefe min.: 50 mm Einbautiefe: 710 - 1080 mm Verpackungsmaß Länge: 700 mm Verpackungsmaß Breite: 800 mm Verpackungsmaß Höhe: 750 mm Abdeckungsmerkmale Belastungsklasse: D 400 (EN 124)
05.0067
Entsorgungsschacht LW400 Kl. D
1.00
Stck
05.0068 Schichtdickenmessgerät Schichtdickenmessgerät Fabr.Kessel/ Typ "SonicControl" angebotenes Fabrikat/Typ:.......................................... ...................... Schichtdicken-Messgerät SonicControl für Fettabscheider freie Aufstellung und Erdeinbau mit Ultraschallsensor zur zentimetergenauen Überwachung und Meldung der Fettschichtdicke.  Mit Netzanschluss, Akkupufferung und optionaler Anschlussmöglichkeit für Fernsignalgeber. Inkl. Befestigungsset zur einfachen bauseitigen Montage und Wartung. Kabel (für Sensor) bauseits verlängerbar bis 60 m. Schaltgerät mit optischem und akustischem Alarm, elektronisches Betriebstagebuch ausgelegt für 12 Monate, Auslesemöglichkeit des Betriebstagebuchs über serielle Schnittstelle. Allgemeine Merkmale Kabellänge: 10 m Abmessungen Gewicht netto: 4,5 kg Gewicht brutto: 4,8 kg Verpackungsmaß Länge: 1200 mm Verpackungsmaß Breite: 380 mm Verpackungsmaß Höhe: 90 mm Fördereinrichtung Anschlusstyp: Schuko 2-polig Steuerung Schutzart Schaltgerät: IP 54 Betriebsspannung: 230 V Anschlusstyp: Schuko 2-polig Länge Netzanschlussleitung Schaltgerät: 1,45 m Potentialfreier Kontakt: ja
05.0068
Schichtdickenmessgerät
1.00
Stck
05.0069 Generalinspektion durch Hersteller Generalinspektion Fabr.Kessel/ Typ Generalinspektion EasyClean ground angebotenes Fabrikat/Typ:.......................................... ...................... Generalinspektion EasyClean ground Generalinspektion für Fettabscheider EasyClean ground, mit Dichtheitsprüfung Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: - Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, sodass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. - Am Prüftag muss der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein. Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (mindestens C-Schlauch). - Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch - Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden. Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach  Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet. Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100: Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage; Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage; Verschließen des Fettabscheiderauslaufs; Verschließen des Fettabscheiderzulaufs (soweit möglich); Befüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser und Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante; Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde; Die Anlage wird nach DIN 4040-100 auf Dichtheit geprüft; Prüfung des Betriebstagebuchs; Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung. Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach EN 4040-100 wird durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt. Dichtheitsprüfung für Rohrleitungen, Die Rohrleitungsprüfung wird im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung an der Fettabscheideranlage durchgeführt.
05.0069
Generalinspektion durch Hersteller
1.00
Stck
05.0070 Inbetriebnahme und Betriebstagebuch Inbetriebnahme und Betriebstagebuch Fabr.Kessel/ Easy Clean80917415 angebotenes Fabrikat/Typ:.......................................... ...................... Einweisung/Inbetriebnahme Fettabscheider Leistungsumfang: - Einweisung Abscheider - Erläuterung der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber - Einstellen Parameter auf Gegebenheiten vor Ort (Einstellen von Sonic Control) - Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber - Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: - Ansprechpartner muss vor Ort sein - Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät - Generalinspektion sollte durchgeführt sein - Einbau nach Einbauanleitung - Waagrechte Aufstellung der Anlage auf einem tragfähigen Untergrund - Montage aller erforderlichen Komponenten - Anschluss der Zu-, Auslauf- und Entlüftungsleitung - Installation der Entsorgungsleitung sowie des Wasseranschlusses an der Fülleinheit - Schlauchanschluss in der Nähe des Fettabscheiders muss vorhanden sein - Montage und Anschluss der Pumpen und des Schaltgeräts mit erforderlicher Elektroverdrahtung - Bei Varianten mit Pumpe sollte die Einweisung in Verbindung mit der Entsorgung stattfinden (Entsorger ist bereitzustellen) - Bei Variante ohne Technik muss der Abscheider mit Wasser gefüllt sein - Bei zusätzlicher Fernbedienung muss diese montiert, das Steuerkabel bauseitig verlegt und im Steuerschrank an der Anlage sowie in der Fernbedienung angeklemmt sein. - Einbau- und Betriebsanleitung muss vor Ort vorhanden sein Schachtanlagen: - Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 sowie ein zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich. - Der Sicherungsposten ist vom  Auftraggeber zu stellen und muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer  anwesend sein. Hinweise: - Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig. - Der Fettabscheider muss jährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden - Inbetriebnahmepauschale beinhaltet max. 1,5 Montagestunden vor Ort. - Bei der Variante PV, D+S und M erfolgt die Einweisung und Inbetriebnahme bei der Erstentsorgung des Fettabscheiders - Ein evtl. anfallender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet - Von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen - Preis inkl. An- und Abfahrt in Deutschland Betriebstagebuch Fettabscheider Sammelmappe mit Checklisten und Formblättern zur Dokumentation der Eigenkontrolle, Wartung und Entsorgung der Anlage gemäß DIN 4040-100 Abmessungen Gewicht netto: 0,64 kg Gewicht brutto: 0,64 kg Verpackungsmaß Länge: 320 mm Verpackungsmaß Breite: 260 mm Verpackungsmaß Höhe: 50 mm incl. Inbetriebnahme Aquapump XL Duo S Einweisung und Inbetriebnahme Aquapump XL Duo Leistungsumfang: - Überprüfung gemäß Inspektionskarte - Hinweisung Funktionalität der Anlage - Erläuterung der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber - Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber - Optional Wartungsvertrag mit dem Bauherrn abschließen (die regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz) - Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben Hausseitige Voraussetzungen: - Ansprechpartner muss mit vor Ort sein - Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät - Schalt-/Warngerät ist an der Wand befestigt - Elektrokomponenten und Niveaugeber sind an der Anlage montiert und am Schaltgerät angeschlossen - Pumpen müssen eingehängt sein - Schlauchanschluss muss vorhanden sein - Abwasserabfluss ist angeschlossen - Elektrische Komponenten und Kleinteile müssen vollständig auf der Baustelle vorhanden sein - Pumpenraum muss sich im gereinigten Zustand befinden - Zulaufleitungen müssen gespült sein - Lüftungsleitung der Hebeanlage ist angeschlossen - Druckleitung vollständig installiert incl. Betriebstagebuch Fettabscheider Sammelmappe mit Checklisten und Formblättern zur Dokumentation der Eigenkontrolle, Wartung und Entsorgung der Anlage gemäß DIN 4040-100 Abmessungen Gewicht netto: 0,64 kg Gewicht brutto: 0,64 kg Verpackungsmaß Länge: 320 mm Verpackungsmaß Breite: 260 mm Verpackungsmaß Höhe: 50 mm
05.0070
Inbetriebnahme und Betriebstagebuch
1.00
psch
05.0071 Wartung Fettabscheideranlage Wartung der gesamten Fettabscheideranlage durch den Kundendienst des Herstellers. Fabr .Kessel angebotenes Fabrikat:.............................................. .................. Wartung für Fettabscheider Erdeinbau oder freie Aufstellung, für Abscheideranlagen Leistungsumfang (alle Arbeiten werden gemäß Inspektionskarte durchgeführt): - Visuelle Kontrolle auf Funktionsfähigkeit - Überprüfung Sonic Control , wenn vorhanden - Einstellung der Anlage auf höchste Wirtschaftlichkeit - Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber, optional - Anlage ist in einem betriebssicheren Zustand zu übergeben - Die aufgenommenen Werte werden in einem Wartungsbericht festgehalten Hausseitige Voraussetzungen: - Ansprechpartner muss vor Ort sein - Zugänglichkeit zur Anlage und zum Schaltgerät - Entsorger muss bereitgestellt werden - Die Beauftragung und Terminabstimmung mit dem Entsorgungsunternehmen erfolgt durch den Auftraggeber Hinweis: - Die regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz - Preis inkl. An- und Abfahrt in Deutschland Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkundigen zu warten. Der angegebene Preis versteht sich pro Wartung.
05.0071
Wartung Fettabscheideranlage
O
1.00
Stck
05.0072 Isolierung und Begleitheizung Fettabwasserleitung /gerades Rohr Isolierung und Begleitheizung der vorstehenden Rohre und Formstücke der erdverlegten Fettabwasserleitung. Fabr.  ISoFit Rohr und Isoliertechnik Pfaffengrundstraße 11 69123 Heidelberg Ansprechpartner: Juergen Deiner Tel.:  +49 6221 7784439 Technische Beschreibung, Aufbringen eines Mantelrohres aus HDPE-Rohr min. NW 200, als äußeres Hüllrohr um das Fettabwasserrohr DN 110. Bei geraden Rohrlängen als Hüllrohr vor der Verlegung der Fettabwasserleitung, bei Formstücken, nach der Verlegung im Erdgraben. Einbau eines NW 20-25 mm Aluminium oder Edelstahl-Leerrohres,im Zwischenraum der beiden Rohre, zur Aufnahme der elektrischen Begleitheizungsleitung. Die Beheizung erfolgt zur Verhinderung der Verfestigung des abgeleiteten Fettes. Die Verlegung der Isolierung/Begleitheizung  für die Fettabwasserleitung, erfolgt ab Gebäudeaustritt bis zum Eintritt in den Fettabscheider. Fabr. der Begleitheizung Raychem ,Heizband XL-Trace LSZH 31 W/m bei 5°C oder gleichwertig. Bei geraden Rohrstücken ist das Mantelrohr mit integriertem Aluminium Leerrohr, vor der Verlegung aufzubringen, und mit PU-Schaum fachgerecht,vollständig auszuschäumen. Die Begleitheizungsleitung ist   in der Rohrleitung unten (6 Uhr -Position einzubauen) Die Isolierung in Verbindung mit der Begleitheizung (Fabr. RAYCHEM o.glw.)  ist  für die Temperierung fetthaltiger Abwässer und zur Aufrechterhaltung einer Flüssigkeitstemperatur von 43 °C/110 °F konzipiert.
05.0072
Isolierung und Begleitheizung Fettabwasserleitung /gerades Rohr
72.00
Stck
05.0073 Isolierung und Begleitheizung Fettabwasserleitung/ Formstck Isolierung und Begleitheizung der vorstehenden Rohre und Formstücke der erdverlegten Fettabwasserleitung. Fabr.  ISoFit Rohr und Isoliertechnik Pfaffengrundstraße 11 69123 Heidelberg Technische Beschreibung, Aufbringen eines Mantelrohres aus HDPE-Rohr min. NW 200, als äußeres Hüllrohr um das Fettabwasserrohr DN 110. Bei geraden Rohrlängen als Hüllrohr vor der Verlegung der Fettabwasserleitung, bei Formstücken, nach der Verlegung im Erdgraben. Einbau eines Aluminium-Leerrohres,im Zwischenraum der beiden Rohre, zur Aufnahme der elektrischen Begleitheizungsleitung. Die Beheizung erfolgt zur Verhinderung der Verfestigung des abgeleiteten Fettes. Die Verlegung der Isolierung/Begleitheozung  für die Fettabwasserleitung, erfolgt ab Gebäudeaustritt bis zum Eintritt in den Fettabscheider. Fabr. der Begleitheizung Raychem /Heiztemperatur43°C, oder gleichwertig. Bei geraden Rohrstücken ist das Mantelrohr mit integriertem Aluminium Leerrohr, vor der Verlegung aufzubringen, und mit PU-Schaum fachgerecht,vollständig auszuschäumen. Die Begleitheizungsleitung ist   in der Rohrleitung unten (6 Uhr -Position einzubauen) Die Isolierung in Verbindung mit der Begleitheizung (RAYCHEM Begleitheizungssysteme) ist  für die Temperierung fetthaltiger Abwässer und zur Aufrechterhaltung einer Flüssigkeitstemperatur von 43 °C/110 °F konzipiert.
05.0073
Isolierung und Begleitheizung Fettabwasserleitung/ Formstck
50.00
Stck
05.0074 E-Anschlusskasten und erforderliches Regelzubehör E -Anschlußkasten / Regelung Fabr. Raychem HWAT-ECO 5 o.glw Incl. Fühlern und erforderlichem Zubehör zur Regelung der Begleitheizung liefern und montieren
05.0074
E-Anschlusskasten und erforderliches Regelzubehör
1.00
Stck
05.0075 Leerrohr Innendurchmesser 94 mm zum Kabelzug Leerrohr Innendurchmesser 94 mm zum Kabelzug Fabr. Fränkische , Typ Kabuflex® R plus Typ 450 Zur Kabelverlegung zum  Fettabscheider / Zählerschacht Trinkwasser und weitere erforderliche E-Anschlußpunkte mit erforderlicher Kabelverlegung im Erdreich.. Biegsames Kabelschutzrohr aus PE, in Farbe schwarz, halogenfrei, in Verbundbauweise mit optimierter grüner Innenhaut für den schnellen Kabeleinzug. Ein weiteres Merkmal ist die verbesserte Stabilität durch höheren Materialeinsatz. Es ist außen gewellt, und hat eine einseitig aufgesteckte transparente Doppelsteckmuffe (sanddicht). Verwendet wird dieses Kabelschutzrohr, z.B. unter Straßen, Plätzen, im Erdreich, usw. Spezielle Doppelsteckmuffen verbinden die Rohre sanddicht (SD), mit Profildichtring wird eine wasserdichte Verbindung (WD) bis 0,5 bar erreicht. Das Kabuflex® R plus Typ 450 wird mit Einzugsschnur geliefert.Der Vorteil liegt in der hohen Druckfestigkeit. Farbe schwarz Außendurchmesser 110 mm Innendurchmesser 94 mm
05.0075
Leerrohr Innendurchmesser 94 mm zum Kabelzug
120.00
m
06 Entwässerung II - Lichtschachtentwässerung +++
06
Entwässerung II - Lichtschachtentwässerung +++
V - Entwässerungs- / Kanalarbeiten +++ Vorbemerkungen Entwässerungskanalarbeiten                           - DIN 18306 - Für die nachfolgend beschriebenen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches Entwässerungskanalarbeiten, DIN 18306, soweit nach- folgend nicht abweisend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die folgenden Leistungen / Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: Die Kanalisation ist an das öffentliche Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem) anzuschließen. Die Grundleitungen sind in den Rohrgräben, deren Sohle vorher abzurütteln ist, in allseitigem Sandbett zu verlegen. Das Verlegen der Rohre hat nach den Plänen des Architekten/Außenanlagenplaners zu erfolgen. Das Gefälle ist gleichmäßig mit 2 %, Regelgefälle falls nicht anders angegeben, auszuführen. Die Grabensohlen müssen die Festigkeit des Baugrundes haben, ggf. verdichtet werden. Die Leitungsstränge werden durchgemessen. In den Preisen für die Abwasserleitungen sind alle erforderlichen Paß-, Übergangs-, Formstücke, Abzweige, Bögen und Verschlußdeckel enthalten. Alle Formteile sind im System des Herstellers auszuführen. Die Rohrgräben dürfen nur nach Abnahme der Leitungen durch die Bauleitung / Bau bzw Tiefbauamt wieder ver- füllt werden. Die Leitungen und Anschlüsse dürfen erst nach Aufmaß und Kontrolle durch die Bauleitung vom Unternehmer eingedeckt werden. Die Leitungen sind bis zum Zeitpunkt des Anschlusses an die Falleitungen und an den Ab- wasserkanal durch Verschlußdeckel gegen Verstopfen zu sichern und daraufhin laufend zu kontrollieren. Bei auch nur kurzzeitig fehlenden Verschlußdeckeln hat der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Baumaßnahme sämtliche Grundleitungen von einer Spezialfirma unter Aufsicht, unter Druck kostenlos durchspülen und reinigen zu lassen. Die Beendigung des Spülens ist der Bauleitung schriftlich mitzuteilen, ebenfalls die ein- wandfreie Funktion des Kanalsystems. Das Entwässerungssystem ist einzumessen. Bestands- pläne in 2-facher Fertigung, farbig angelegt, sind dem Aufraggeber zu liefern. Die Leitungstrasse, bzw. der Kanal ist entsprechend der DIN zu kennzeichnen. Leit- ungen jeder Art sind so zu verlegen, daß durch Setz- ungen des Bauwerks keinerlei Schäden entstehen können. Grundleitungen dürfen bei Fundamentdurchführung nicht kraftschlüssig einbetoniert werden. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind rechtzeitig anzuzeigen und die Genehmigung hierzu hat der Unter- nehmer einzuholen, wobei alle Auflagen in diesem Zu- sammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten, soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit den Ein- heitspreisen als abgegolten. Anlagen: - Genehmigung Entwässerung vom xx.xx.xxxx - Protokollvorlage  Dichtigkeitsprüfung liegt bei
V - Entwässerungs- / Kanalarbeiten +++
0 V - KG-Rohre +++
[0]
V - KG-Rohre +++
E
06.0076 KG-Rohr NW 100 +++ KG-Kanalrohr, wie vor beschrieben: - Nennweite 100 mm.
06.0076
KG-Rohr NW 100 +++
44.868
lfm
0 V - Anschluß best. Lichtschachtentwässerung +++
[0]
V - Anschluß best. Lichtschachtentwässerung +++
E
06.0077 Anschluß best. Leitung DN 100 +++ Anschluß an best. Bestandslichtschachtentwässerung, wie vor beschrieben: - Nennweite  DN 100 mm.
06.0077
Anschluß best. Leitung DN 100 +++
2.00
Stück
07 Beton- und Stahlbetonarbeiten +++
07
Beton- und Stahlbetonarbeiten +++
V - Beton- und Stahlbetonarbeiten +++ VORBEMERKUNGEN FÜR BETON UND STAHLBETON- ARBEITEN - DIN 18 331 - Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausge- schrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen. Für die Ausführung der Arbeiten gelten unter anderem: Die Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, insbesondere DIN 1045 in der neuesten Fassung DIN 1040 Prüfverfahren für Beton DIN 4030 Beurteilung betonangreifender Wässer DIN 4224 für Fertigteile aus Stahlbeton, DIN 4232 für geschüttete Leichtbetonwände. Darüberhinaus sind nachfolgende Vorschriften genau einzuhalten: DIN 18 300, DIN 18 301, DIN 18 302, DIN 18 303, DIN 18 304, DIN 18 305, DIN 18 306, DIN 18 307, DIN 18 308, DIN 18 309, DIN 18 330, DIN 18 331, DIN 18 332, DIN 18 333, DIN 18 335, DIN 18 336, DIN 18 337, DIN 18 350, DIN 18 363, DIN 18 364, DIN 18 421, DIN 4109, DIN 4117, DIN 4108, DIN 4102, DIN 18 540. (Alle Normen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.) Bindemittel, DIN 1164 und DIN 1167 Zuschlagstoffe, DIN 1179 und DIN 4226 Spannstahl, DIN 4227 u. a. Betongüte- klassen, nach DIN 1045 Transportbeton darf nur mit Sonderfahrzeugen (Fahrmischern) angeliefert werden. Der Beton muß spätestens 2 Stunden anch Beladen des Fahrzeuges eingebaut sein. Beigaben von Abbindeverzögerern sind auf dem Lieferschein anzugeben. Für die Ausführung der Arbeiten und insbesondere für die Stahlbewehrung und die Betonfestigkeitsklassen gelten uneingeschränkt die Festlegungen des Statikers. Vor dem Betonieren hat der Unternehmer rechtzeitig das Baurechtsamt, bzw. den Statiker oder Prüfingenieur zur Abnahme zu verständigen, daß bei der Ausführung keine Verzögerung entsteht. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungsbedingungen hingewiesen, die der Unternehmer einzusehen hat. Die in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen sind nach Angaben der Schalpläne und Zeichnungen herzustellen. Sollte der Auftragnehmer bei der Ausführ- ung von den angegebenen statischen Konstruktionen ab- weichen, so hat er das Einverständnis des Architekten sowie des Statikers einzuholen und die durch die Um- rechnung, Umzeichnung und Prüfung entstandenen Kosten zu tragen. Der Unternehmer bestätigt mit der Abgabe des Ange- botes, daß er in der Lage ist, die geforderte Betongüte herzustellen und daß der verantwortliche Polier bei ähnlichen Bauten mit Erfolg tätig war. BAUSTOFFE Zement Für die Beton- und Stahlbetonarbeiten ist nur Normen- Portland-Zement zu verwenden. Die Bauleitung behält sich vor, die Zemente auf Kosten des Unternehmers, vor allem hinsichtlich des Schwindmaßes, untersuchen zu lassen. Die Zementlieferung erfolgt vom Zementwerk:  ...........................................                                                                      (Vom Bieter auszufüllen) Mit Rücksicht auf die Sichtbetonbauteile ist es not- wendig, daß für das gesamte Bauwerk das Lieferwerk gleich bleibt. Vor einem Wechsel des Lieferwerkes ist die Bauleitung zu verständigen. Die Betongüte ist bei Transportbeton durch Lieferschein nachzuweisen. Zuschlagstoffe Der Betonzuschlag muß DIN 4226 entsprechen. Das Zuschlagsgemisch soll möglichst großkörnig und hohl- raumarm sein. Das Großkorn ist so zu wählen, wie Mischen, Fördern,  Einbringen und Verarbeiten des Betons dies zulassen; seine Nenngröße darf 1/3 der kleinsten Betonteilabmessungen nicht überschreiten. Bei engliegender Bewehrung oder geringen Beton-deckungen soll der überwiegende Teil des Zuschlags kleiner als der Abstand der Bewehrungsstäbe untereinander und von der Schalung sein. Die Sieblinien und Kennwerte für den Wasseranspruch sind nach DIN 1045 6.2.2, festzulegen. Die Lieferwerke für die Zuschlagstoffe müssen der Bau- leitung genannt und dürfen nur mit Zustimmung der Bau- leitung gewechselt werden. Als Lieferwerk ist vorgesehen : (vom Bieter auszufüllen) Mit Rücksicht auf die Sichtbetonteile ist es erwünscht, daß der Ursprung der Zuschlagstoffe für alle Betonteile derselbe bleibt. Betonzusammenstellung Für die Durchführung und Auswertung der in DIN 1045 vorgeschriebenen Prüfung und für die Berücksichtigung ihrer Ergebnisse bei der Bauaus-führung ist der Bau- leiter des Unternehmers verantwortlich. Die Aufzeich- nungen müssem während der Bauüberwachung dem Beauftragten auf Verlangen vorgelegt werden. Sie sind ebenso wie die Lieferscheine nach Abschluß der Arbeiten mind. 5 Jahre vom Unternehmer aufzubewahren. Verarbeitung Mängel infolge nicht einwandfreier Ausführung gehen zu Lasten des Unternehmers. Für alle nachstehenden Positionen, in denen Sichtbeton verlangt wird, ist rauhe Schalung zu verwenden. Die Oberfläche aller Decken ist planeben mit der Holzscheibe abzureiben. Bei Sichtbeton dürfen keine Schaldrähte einbetoniert werden. Betondeckungen entsprechend DIN 1045 sind einzuhalten. Die Zusammensetzung einer Mischerfüllung und der Zementgehalt in kg je cbm verdichteten Beton sind an der Mischstelle deutlich lesbar anzuschlagen. (Mischanweisung) Für Bereiten, Befördernd des Betons, Abmessen der Betonbestandteile, Mischen des Betons, Befördern von Beton zur Baustelle, Fördern, Verarbeiten und Nachbe- handeln des Betons gilt DIN 1045 in der z. Zt. gültigen Fassung. Soweit Beton mit tapezierbarer Oberfläche nach bes. Positionen verlangt wird, ist bei der Einheitspreiser- mittlung zu berücksichtigen (Sonderkosten dürfen nicht zum Ansatz kommen). Bei erforderlichen Spachtelungen der Flächen und Kanten ist eine geeignete Betonspachtelmasse zu verwenden. Die Flächen müssen in Sichtebene und bestens zum Aufbringen von Tapeten und Anstrich geeignet sein. Überstände und Vertiefungen sowie Lufteinschlüsse dürfen nicht vor- handen sein. Öffnungen sind genau nach Plan maßhaltig herzustellen, Öffnungskanten und Leibungen sind gradlinig scharf kantig auszuführen bzw. in geeigneter Weise herzu- stellen. Die angegebenen Wandstärken sind besonders im Bereich der Türöffnungen genau einzuhalten. Überspachtelung der nachträglich geschlossenen Aus- sparungen und Schlitze für die Installationen, auch im Bereich der Leibungen. Bei Leitungen, z.B. Leerrohre für Strom, die durch die Installateure vor dem Betonieren bzw. vor Fertigstellen der Schalung und Bewehrung eingebaut werden müssen, ist dies mit den Installateuren rechtzeitig abzusprechen (2 - 3 Tage vorher) und den Termin des Betonierens mitzuteilen. Werden Leitungen beim Betonieren beschädigt oder unbrauchbar gemacht, so trägt der Unternehmer sämtliche Mehrkosten. Bei der Herstellung von Sichtbeton, auch mit tapezier- barer Oberfläche, darf kein Schalöl verwendet werden, daß anstrichschädlich ist. Im übrigen ist davon auszu- gehen, daß der Sichtbeton keine weitere besondere Veredelung erhält. Sollten jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, so hat der Unternehmer dafür auf- zukommen. Betonflächen, die einen Verputz oder Ver- fließung erhalten, müssen hierfür geeignete Oberflächen haben. Eingelegte Dämmplatten werden beim Aufmaß vom Betonquerschnitt in Abzug gebracht. Sichtbeton (auch soweit tapezierbar) wird nur vergütet, soweit dieser in den Plänen verlangt wird. Der Beton und Stahlbeton (auch Fertigteile) wird, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes vermerkt ist, nach m3 abgerechnet. Es werden nur die tatsächlichen Betonmengen ohne Überschneidungen, sogenannte Restquerschnitte (bei Rippendecken werden die Hohlräume abgezogen) aufgemessen und vergütet. In Abzug gebracht werden alle Aussparungen, soweit es sich nicht um Wand- und Deckendurchbrüche handelt, die für Installationen ge- braucht und später wieder verschlossen werden müssen. Sichtschalungen werden nach m2 tatsächlicher geschalter Betonfläche abgerechnet. Rauhe Schalung ist, soweit nicht separat in einer Position erfaßt, mit den Betonpositionen abgegolten. Abschalungen zur Trennung verschiedener Arbeitsgänge oder bei Verwendung von vorgefertigten Bau-teilen, soweit hierfür keine Positionen vorgesehen sind, werden nicht mit-gemessen. Bei Rippendecken wird ohne Berücksichtigung der geschalten Hohlkörper nur die senkrechte Projektion und die sich daraus ergebende Fläche zum Ansatz gebracht. Bezahlt wird nur die im LV angegebene Schalungsart. Mit den Einheitspreisen der Schalpositionen werden sämtliche Aufwendungen und Maßnahmen des Auftrag- nehmers abgegolten, die zur Herstellung einer einwand- freien, fertigen Schalung, einschl. aller Abdichtungen, die zum Zeitpunkt des Betoniervorgangs notwendig sind, einschl. der Unterhaltung und sorgfältigen Einschalung. Werden Fertigteile pauschal je Stück oder Meter in be- sonderen Positionen verlangt, so sind alle notwendigen Schalungen und Unterstützungen in die betreffenden Einheitspreise mit einzukalkulieren. Auf Verlangen des Architekten muß die Fugenteilung in der jeweils aufge- führten Schalungsart beliebig ausgeführt werden, ohne Berechnung besonderer Kosten. Schalung Im allgemeinen werden die Sichtbetonflächen in folgender Schalung hergestellt. Nut- und Federbretter bzw. gefälzt, nach Angabe der Bauleitung; die Bretter müssen 24 mm stark, scharf- kantig und sägerau sein. Die Bretterstöße sind versetzt anzuordnen, nach Angaben der Bauleitung. Die querlaufenden Brettstöße sind mit Dichtungsstreifen zu versehen. Das-selbe gilt für die Eckstöße. Außerdem sind alle einspringenden Eckstöße auf Gehrung zu schneiden. Alle Arbeits- und Ansatzfugen sind so auszuführen, daß sie nicht zu erkennen sind. Werden von der Bauleitung sichtbare Fugen verlangt, so sind diese mit Trapez- leisten (15 mm stark innen, 30 mm stark außen, 20 mm breit, aus Hartholz oder Kunststoff) sauber und waage- recht auszubilden. Die horizontalen Brettfugen sind rings um die einzelnen Bauteile auf der gleichen Höhe zu führen. Dasselbe gilt bei Leibungen usw. Vor Beginn der Schalungsarbeiten ist die genaue Brettaufteilung der Bauleitung vorzulegen. Stark verharztes Brettmaterial darf nicht verwendet werden. Die Schalungsflächen dürfen längstens 10 - 14 Tage vor dem Betonieren aufgestellt werden. Sie sind vor starker Sonneneinstrahlung zu schützen und 36 Stunden vor dem Betonieren unnterbrochen zu wässern. Die betonierten Wände sind nach Absprache mit der Bauleitung auszuschalen. Beim Ausschalen müssen die Bretter, falls erforderlich, einzeln von den Betonflächen gelöst werden. Eine Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Bauleitung, die sich eine Prüfung des Brettmaterials vorbehält. Die ausgeführten Sichtbetonarbeiten sind nach dem Ausschalen vor Be-schädigungen bis zur Abnahme zu schützen. Wird wasserdichter Beton oder Glattstrich verlangt, so muß dieser den gestellten Forderungen entsprechen und den örtlichen Verhältnissen voll Rechnug tragen. Tenn- und Arbeitsfugen, Wanddurchführungen (auch Abstand- halter) sind besonders solide und dicht herzustellen. Werden Dichtungsmittelzusätze erforderlich, so ist Betonherstellungs-, Verarbeitungs- und Ausführungsart nach Weisung des Zusatzmittelherstellers vorzunehmen. Ebenfalls müssen Sicherheitsvorkehrungen gegen auf- steigende Feuchtigkeit getroffen werden. Der Auftrag- nehmer haftet für die wasserdichten Ausführungen und hat für alle evtl. entstehenden Schäden und Nach- besserungen aufzukommen. Betreffend Aufmaß wird festgestellt, daß nur in den Plänen verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich ausgeführt wurden, zum Ansatz kommen. Werden hingegen Mehrleistungen mit Genehmigung des Architekten erforderlich und sind solche Fertigstellungen nicht mehr örtliche zu über-prüfen, so werden diese Mehrleistungen nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Ausführung ein Aufmaß mit dem Architekten erfolgt ist. Die Bewehrung wird in kg bzw. to nach den Stahllisten des Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle damit verbundenen Arbeiten, wie Ab-hängen, Abbiegen, Flechten, verlegen usw., Bindedraht, Abstandshalter enthalten. Beim Aufmaß wird bei Metern auf 2 und bei kg auf 3 Dezimal-stellen nach DIN 488 (Rundstahl für Stahlbeton, gewalzt) ohne Zuschlag für Verschnitt, Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und Abstandshalter abgerechnet. Bei Stahlträgern und Stahlprofilen, Abrechnung nach DIN - Gewicht des tatsächlich eingebauten Materials. Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen Kleineisenteile und die Kosten für Schweißarbeiten. Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betondeckung sind die Stahleinlagen mittels vorgefertigten Abstandshalter zu unterlegen. Beim Flechten der Bewehrung sind sämtliche Stäbe, auch die Verteilereisen, so fest aneinander zu knüpfen, daß sie sich beim Betonieren nicht mehr verschieben können. Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 neu, Abschnitt 7 und 8, die Güte der Baustoffe und des Betons vor Bau- beginn und während der Bauausführung fortlaufend und auf Verlangen des Baurechtsamtes und der Bauleitung kostenlos nachzuweisen. Güteprüfung und Aufzeichnung während der Bauausführung Entsprechend der DIN 1045, 4.3, sind alle Aufzeichnungen und Güteprüfungen vom Unternehmer oder den vom Unternehmer Beauftragten Betonprüfstellen durchzuführen. Dies gilt auch für Probekörper, die vom Transportwerk oder von seinem Beauftragten hergestellt werden, soweit sie für die Baustelle abgerechnet werden. Hinweis: Herstellen, Verarbeiten, Prüfung und Überwachungen des Betons erfordern von den Unternehmern, die Beton- und Stahlbetonarbeiten ausführen, den Einsatz zuverlässiger Führungskräfte (Bauleiter, Poliere, usw.), die bei Beton- und Stahlbetonarbeiten bereits mit Erfolg tätig waren und ausreichend Kentnisse und Erfahrung für die ordnungsgemäße Ausführung solcher Arbeiten besitzen. Bei der Ausführung von Schweißarbeiten an Betonstahl gelten die Anforderungen an Personal und Ausstattung nach DIN 4099. Auf die Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 neu, Abschnitt 10, wird besonders hingewiesen. Die Nachbehandlung des Betons, wie Anfeuchten, Schutz vor Auswaschungen, Schutz vor zu starker Sonnenein- strahlung oder vor Frost. Bewehrungsstahl, der über längere Zeitdauer im Bereich von Sichtbetonflächen übersteht, ist durch geeignete Maßnahmen, wie Abdecken mit Folie, o. ä. zu schützen, um Rostflecken auf den Betonsichtflächen zu verhüten. Die Herstellung sämtlicher Aussparungen und Schlitze für Leitungen aller Art in Decken und Wänden nach den Plänen bzw. örtlicher Angaben ist in den Preisen inbegriffen. Werden diese nicht wie vorgesehen aus-geführt, so erfolgt das nachträgliche Herstellen auf Kosten des Unternehmers. Das Schließen bzw. Zumauern oder Zubetonieren zuvorgenannter Aussparungen nach eingebauter Installation ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nicht gedämmte Rohrleitungen dürfen nicht aus-/einbetoniert werden. Dieser Sachverhalt ist umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Die Oberflächen der Rohdecken-/böden dürfen keine punktförmigen Erhebungen aufweisen, die zu Schallbrücken oder Schwankungen in der Estrichdicke führen können. Ebenso sind großflächige Unebenheiten von mehr als 5 mm auf 1 m Meßlänge unzulässig. Nachfolgende Vorschriften sind genau einzuhalten: DIN 18 331, DIN 4198, DIN 4102, DIN 18 540 DIN 18202 Toleranzen im Hochbau Es werden die erhöhten Anforderungen nach Tabelle 3 verlangt. (Alle Normen in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung) FOLDENDE LEISTUNGEN SIND NEBENLEISTUNGEN UND SIND MIT DEN EINHEITSPREISEN SIND ABGEGOLTEN: - Einrichten und Räumen der Baustelle wird nicht   gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise   einzurechnen, sofern nicht separat in Positionen   erfaßt. - Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat der   Auftragnehmer die Bastelle auf seine Kosten zu   säubern. Widrigenfalls ist die Bauleitung berechtigt,   die Baustelle auf dessen Kosten säubern zu lassen. - Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser,   Schicht- und Grundwasser, Schnee, Eis, Frost und   Hitze. Räumen von Schnee und Eis, Streuarbeiten sowie   Entfernen und Ableiten von  Tagwasser. - Stürze in Betonwänden bis 2,00 m sind mit den Wand-   massen abgegolten. Erst ab 2,01 m werden sie in   den Positionen Stürze / Unterzüge erfaßt. - Fassung und Ableitung des auf der Baustelle   befindlichen und sich sammelnden Grund- und Tagwasser - Einbau von bauseits gelieferten Dübeln und   Eisenteilen, außer Bewehrungen und   Tragkonstruktionen. Ferner der Einbau von bauseits   gestellten Rohrhülsen in Unterzügen und Stützen. - Auflager für Stahlkonstruktionen, Wandverzahnungen,   Ausgleichen der Wände für Deckenauflager, Dehnungs-   und Gleitfugen (ohne Verguß). - Das Aufstellen und Unterhalten der nach Vorschrift   geforderten Schutz- und Arbeitsgerüste, Fanggerüste,   lt. Gerüstordnung DIN 4420, unter Berücksichtigung   der Unfallverhütungsvorschrift für die Arbeiten des   AN. Gerüste für andere Unternehmer wie Fanggerüst für   Zimmerer,-Dachdecker und Klempnerarbeiten werden   nach separater Position abgerechnet. - Den statischen Nachweis für Gerüste, Rohrgräben,   Baugrubenverbau, Sprießungen und Bauaufzüge,   sowie die behördliche Genehmigung. - Das Abdecken und Verwahren sämtlicher   Betonkonstruktionen, Sichtbetonkanten, Gesimse,   Rinnen, Fenster, Kunststeine, Sichtmauerwerk, etc.   zum Schutz gegen Verschmutzung. Verschmutzungen   sind sofort zu reinigen - Schutz bei weiteren Betoniervorgängen gegen   mechanische Beschädigungen - In die Zuschläge für Sichtbeton sind alle Maßnahmen   einzukalkulieren, die zur Herstellung des gewünschten   Sichtbetons erforderlich sind, z.B. Sonderkörnung,   Mehrzement, Nachbehandlung (Abwaschen mit Beton-   reiniger), Abstandhalter, Abdichten der fertigen   Flächen mit Tesmollstreifen, o.ä. usw.. - Das Liefern und Einlegen, sowie späteres Ausbauen   von Holzleisten verschiedenster Querschnitte, z.B.   zwischen Decke / Wand als Fugenleisten oder zur   Bildung von Wasserabtropfkanten oder Abfassen von   Kanten. - Notwendig werdende Sprießungen jeder Art, soweit in   den einzelnen Positionen nicht besonders aufgeführt. - Für das Aufstellen und Vorhalten von Mannschaftswagen   und Materialhütten. - Das satte Auspressen von Schalungsabstandsrohren mit   Zementmörtel in den Betonwänden, oder   Verschließen mittels Gummipropfen. - Wasserdichtes Schließen der Gerüst- und Abstand-   halterlöcher - Abschleifen von Schaltungsgraten und Schließen von   Betonnestern in Betonflächen - Schutz des eingebrachten Betons gegen Hitze, Wind,   Kälte, chemische Einwirkung und andere schädigende   Einflüsse - Probebelastungen nach DIN 1045, wenn die vertrags-   mäßige Beschaffenheit der Leistung nicht auf andere   Weise nachgewiesen werden kann. - Herstellen von Probewürfeln zur Prüfung der Druck-   festigkeit, einschl.  erforderlicher Prüfgebühren.   Die Entnahmestellen werden von der Bauleitung   festgelegt. - Schließen von Kiesnestern in Betonwänden mit zuge-   lassenen Reparaturmörtel. - Unterlagen der Betondeckplatten auf Mauerwerk sind   vor dem Betonieren mit Bitumenpappe gegen Einlaufen   von Beton in die Mauerwerkslöcher zu schützen. - Während der Gewährleistungszeit sind bei allen   WU-Betonbauteilen bei Undichtigkeiten Verpressar-   beiten zur Mängelbehebung von AN auf dessen Kosten   auszuführen.
V - Beton- und Stahlbetonarbeiten +++
07.0078 Sauberkeitsschicht unter Fundamenten +++ Sauberkeitsschicht unter Fundamenten : - Ortbeton, C 8/10, X0, unbewehrt. - Unter Fundamenten, als Auflage für Bewehrung. - Oberfläche waagrecht glatt abgezogen. - Stärken 5-10 cm. - Auf verdichteter Baugrubensohle oder Schotterunterbau   aufgebracht.
07.0078
Sauberkeitsschicht unter Fundamenten +++
0.347
m3
0 V - Fundamente +++
[0]
V - Fundamente +++
E
07.0079 Stahlbetonfundamente C 25/30, XC2, WF +++ Fundamente, wie vor beschrieben, Stahlbeton, Betongüte C 25/30, XC2, WF
07.0079
Stahlbetonfundamente C 25/30, XC2, WF +++
2.164
m3
07.0080 Fundamentschalung +++ Rauhe Abschalung der Fundamente, nach Wahl des AN, seitlich gegen Kiesfilterschicht oder im Bereich der Arbeitsräume.
07.0080
Fundamentschalung +++
12.00
m2
0 V - Abtreppungen +++
[0]
V - Abtreppungen +++
E
07.0081 Abtreppung, C 12/15 +++ Abtreppungen, wie vor beschrieben : - Betongüte C 12/15 - Abtreppung im 30° Winkel
07.0081
Abtreppung, C 12/15 +++
10.00
m3
07.0082 Abpolsterung Bauteile - MF +++ Seitenflächen von Vertiefungen, Unterfahrten etc. sind gegen Baugrund mit weichem Dämmmaterial abzupolstern. Zuvor beschriebene Magerbeton- abtreppung gegen Aufzugsunterfahrt: -  Mineralwolle d= 50 mm / h =  ca. 87 cm ( Umlaufend  Aufzugsunterfahrt TRH )
07.0082
Abpolsterung Bauteile - MF +++
8.20
m2
07.0083 Auflagerpunkt Bestandsfundament +++ Die neu betonierte Bodenplatte ist im Bereich des teilabgebrochenen Bestandfundaments in Achse M/4 und M/6 vollflächig gegen selbiges mit einer Weichfaserplatte zu trennen - Weichfaserplatte d = 50 mm
07.0083
Auflagerpunkt Bestandsfundament +++
3.55
m2
0 V - Schotterunterbau+++
[0]
V - Schotterunterbau+++
E
07.0084 Schotter, 0/45 bis 0/56 mm+++ Schotterunterbau, wie vor beschrieben : - 0/45 bis 0/56  mm. - d = 15 cm (unter Bodenplatte Technikbereich / TRH / Mobilitätshilfe und Übergang BT 1 zu BT 2 )
07.0084
Schotter, 0/45 bis 0/56 mm+++
39.58
m3
0 V - Sauberkeitsschicht unter Bodenplatten +++
[0]
V - Sauberkeitsschicht unter Bodenplatten +++
E
07.0085 Sauberkeitsschicht UG Nordseite +++ Sauberkeitsschicht, wie vor beschrieben : - Betongüte C 12/15. - d = 5 cm. (Bodenplatte Technik / TRH / Mobilitätsraum)
07.0085
Sauberkeitsschicht UG Nordseite +++
6.123
m3
07.0086 Sauberkeitsschicht TG Übergang BT 1 +++ Sauberkeitsschicht, wie vor beschrieben : - Betongüte C 12/15. - d = 5 cm. (Bodenplatte neu Achse 2-7/L-M )
07.0086
Sauberkeitsschicht TG Übergang BT 1 +++
7.07
m3
0 V - Stahlbeton - Betonbodenplatte +++
[0]
V - Stahlbeton - Betonbodenplatte +++
E
07.0087 Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=40 cm - Aufzugsunterfahrt +++ Betonbodenplatte, wie vor beschreiben : - d = 40 cm. - Betongüte C 30/37, XD1,XC3,XF1 oben, XC2,XF1 unten. - Als wasserundurchlässiger Beton, WU-Beton. (Unterfahrt Aufzug 1  OK ca. -3,915)
07.0087
Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=40 cm - Aufzugsunterfahrt +++
2.166
m3
07.0088 Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=40 cm - Technik +++ Betonbodenplatte, wie vor beschreiben : - d = 40 cm. - Betongüte C 30/37, XD1,XC3,XF1 oben, XC2,XF1 unten. - Als wasserundurchlässiger Beton, WU-Beton. -- Oberseite sauber eben flügelgeglättet für bau-   seitige Beschichtung. - Mit erhöhter Toleranz an Ebenheit. (Bodenplatte Technikbereich 1  OK ca. -2,815)
07.0088
Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=40 cm - Technik +++
22.441
m3
07.0089 Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=43,5 cm - warme Hülle +++ Betonbodenplatte, wie vor beschreiben : - d = 43,5 cm. - Betongüte C 30/37, XD1,XC3,XF1 oben, XC2,XF1 unten. - Als wasserundurchlässiger Beton, WU-Beton. (TRH,Schleuse,Mobilitätsraum,Fahrradraum, OK -3,015)
07.0089
Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=43,5 cm - warme Hülle +++
42.699
m3
07.0090 Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=51-67 cm im Gefälle - TG ++ Betonbodenplatte, wie vor beschreiben : - d = 51-67 cm, Oberfläche im Gefälle, als Dachfläche zur Rinne, die Unterseite ist gegen die zu erhaltende   Bestandsbodenplatte betoniert - Betongüte C 30/37, XD1,XC3,XF1 oben, XC2,XF1 unten. - Als wasserundurchlässiger Beton, WU-Beton. - Oberseite sauber eben flügelgeglättet für bau-   seitige Beschichtung. - Mit erhöhter Toleranz an Ebenheit. (Tiefgarage Achse A/K-L, OK -2,78 bis -2,94)
07.0090
Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=51-67 cm im Gefälle - TG ++
584.01
m3
07.0091 Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=55-122 cm im Gefälle - TG ++ Betonbodenplatte, wie vor beschreiben : - d = 51-67 cm, oben im Gefälle betoniert, - Betongüte C 30/37, XD1,XC3,XF1 oben, XC2,XF1 unten. - Als wasserundurchlässiger Beton, WU-Beton. - Oberseite sauber eben flügelgeglättet für bau-   seitige Beschichtung. - Mit erhöhter Toleranz an Ebenheit. (Tiefgarage Achse 2-7/L-M), OK -3,47 bis -2,78 )
07.0091
Stahlbetonbodenplatten C30/37 WU, d=55-122 cm im Gefälle - TG ++
130.81
m3
07.0092 Zuschlag Bodenplattenversatz +++ Zuschlag zu voriger Bodenplatte TG  für Versatz ausbilden : - Absatz in Wandflucht. - Einschl. aller zusätzlichen Abschalungsarbeiten der   Bodenplattekante   ca.3,5 bis 23,5 cm hoch, gem folgenden Bereichen Bodenplattenversätze zum_ -Technikbereich - ca. 3,5 cm - Mobilitätsraum /TRH - ca. 23,5 cm - Fahrradraum/Schleuse im Gefälle - ca. 14,5 bis 23,5cm ( Schemaschnitte S3,S6,S9,S10 - Werkplan UG )
07.0092
Zuschlag Bodenplattenversatz +++
44.862
lfm
07.0093 Zuschlag Vouten +++ Zuschlag für das Herstellen von Vouten im Bereich von Bodenplattenübergängen: - Vouten ca. 23 cm hoch und 23 cm breit - im 45° Winkel abgeschrägt - Abrechnung m³ Beton in Position Bodenplatte enthalten - genaue Ausbildung siehe Schalplan Schnitt 3-3,4-4,1-1 ( Übergang Bodenplatte TG zu Technikbereich Achse 2 / B-E und Achse E / 1-2 )
07.0093
Zuschlag Vouten +++
19.313
lfm
07.0094 Rückbau Bestandswandabsprießung / Verguss Aussparung+++ Rückbaumaßnahme der Bestandswandabsprießung in Achse 7 bestehend aus folgenden Arbeitsschritten: - Abtrennen und entsorgen der Absprießkonstruktion,   HEA 120, S 235, wandseitig und am Boden - Ausbetonieren des Durchbruchs 70 x 100 x 32   ->  Betonklasse gemäß Bodenplatte - Die Oberfläche ist sauber im Gefälleverlauf der bereits   betonierten Bodenplatte abzuziehen - Fugenbänder siehe sep. Position Titel WU Ausführung - Die Abtrennung der Stahlträger erfolgt nach dem ersten   Betoniervorgang der Außenwand auf 1,0 m OK BP - Abrechnung nach Stück ( TG Außenwand West - Achse 7A-J )
07.0094
Rückbau Bestandswandabsprießung / Verguss Aussparung+++
18.00
Stück
V-Meadrain Entwässerungsrinne+++ Zulage für das liefern und einbauen nachfolgender Rínnenelemente in die zuvor beschriebene Tiegaragenbodenplatte gemäß der nachfolgenden Unterpositionen. Entwässerungsrinne mit höhengleichen, monolithisch integrierten und befahrbaren Längsstäben komplett aus korrosionsfreiem, frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, in Anlehnung DIN EN 1433 und DIN 19580, für den Einsatz ohne zusätzliche Abdeckung, mit eingeformtem Sicherheitsdichtungsfalz auf der Auslaufseite zur optionalen Ausführung einer normkonformen und revisionierbaren Abdichtung in der Innenfuge, geeignet für den Einsatz in Parkhäusern und Parkdecks als Verdunstungsrinne sowie als Ablaufrinne mit Wasserspiegelgefälle, aufschwemmsicher durch bodennahe Verankerungshinterschnitte, durch geringe Bauhöhe geeignet für den Einbau in Gussasphalt und Betonestrich, mit eingebauten Längsrippen, barrierefrei begeh- und befahrbar, Belastungsklasse: A 15 bis C 250, Baulänge: 1000 mm, Baubreite: 100 mm, Bauhöhe: 50 mm ohne Gefälle, Gewicht: 7,2 kg/St., Schlitzweite der Längsrippen: 16 mm, Ablaufquerschnitt (Rinne): 14,6 cm². Das Herstellen der Aussparung, liefern und verfüllen des Einkornbeton und PCI Vergussmörtel sowie das Anarbeiten mit Epoxydharzmörtel gemäß den Einbauvorgaben des Herstellers ist in den nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. (siehe Detail 503 ) Bauart wie Typ: MEADRAIN PG 1000.0 Entwässerungsrinne
V-Meadrain Entwässerungsrinne+++
07.0095 MEADRAIN PG - Rinnenelement 1000+++ Rinnenelement wie zuvor beschrieben : - Länge:1000 mm - Breite: 100 mm - Höhe: 50 mm
07.0095
MEADRAIN PG - Rinnenelement 1000+++
49.00
Stück
07.0096 MEA PG 1000 - Einlaufkasten +++ Einlaufkasten komplett aus rostfreiem Edelstahl 1.4301, mit Schmutzfanggitter, verschraubte Stababdeckung in Rinnenoptik, zwei Einlaufseiten, Ablaufstutzen Ø 76 mm, Maueranker zur Ausrichtung und Einbetonierung , Baulänge: 310 mm, Baubreite: 107 mm, Bauhöhe: 52 mm, Gewicht: 4,0 kg/St.
07.0096
MEA PG 1000 - Einlaufkasten +++
3.00
Stück
07.0097 MEA PG 1000 Stirnplatte+++ Stirnplatte für Rinnenanfang und Rinnenende, aus korrosionsfreiem, frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, geschlossen, Baubreite: 100 mm, Bauhöhe: 50 mm, Gewicht: 0,1 kg/St.
07.0097
MEA PG 1000 Stirnplatte+++
4.00
Stück
07.0098 Zulage Anschluss an bestehende Grundleitung +++ Zulage für das anschließen der zuvor beschriebenen Entwässerungsrinne an die bestehende Grundleitung bestehende aus Leitungsstück DN 70 mit Übergangsstück auf DN 100. Abrechnung Dichtmanschette in sep. Position ( Anschluss gemäße Detail 503 )
07.0098
Zulage Anschluss an bestehende Grundleitung +++
3.00
Stück
0 V - Durchstanzbewehrung Bodenplatte +++
[0]
V - Durchstanzbewehrung Bodenplatte +++
E
07.0099 Schöck BOLE-20/490-3/B755 (130/220/330/75)+++ Shöck BOLE oder glw. wie zuvor beschrieben - Typ "DS-BP-1"
07.0099
Schöck BOLE-20/490-3/B755 (130/220/330/75)+++
12.00
Stück
07.0100 Schöck BOLE-20/480-2;490//B755 (130/220/330/75)+++ Shöck BOLE oder glw. wie zuvor beschrieben - Typ "DS-BP-1"
07.0100
Schöck BOLE-20/480-2;490//B755 (130/220/330/75)+++
18.00
Stück
07.0101 Schöck BOLE-20/510-2;520//B755 (130/220/330/75)+++ Shöck BOLE oder glw. wie zuvor beschrieben - Typ "DS-BP-1"
07.0101
Schöck BOLE-20/510-2;520//B755 (130/220/330/75)+++
18.00
Stück
07.0102 Schöck BOLE-20/490-4/B1085 (130/220/330/330/75)+++ Shöck BOLE oder glw. wie zuvor beschrieben - Typ "DS-BP-2 "
07.0102
Schöck BOLE-20/490-4/B1085 (130/220/330/330/75)+++
56.00
Stück
07.0103 Schöck BOLE-20/470;480-2;490/B1085 (130/220/330/330/75)+++
07.0103
Schöck BOLE-20/470;480-2;490/B1085 (130/220/330/330/75)+++
56.00
Stück
07.0104 Schöck BOLE-20/510;520-2;530/B1085 (130/220/330/330/75)+++
07.0104
Schöck BOLE-20/510;520-2;530/B1085 (130/220/330/330/75)+++
56.00
Stück
07.0105 BOLE O10/160-2/A240+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0105
BOLE O10/160-2/A240+++
10.00
Stück
07.0106 BOLE O10/160-3/A360+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0106
BOLE O10/160-3/A360+++
89.00
Stück
07.0107 BOLE O10/160-4/A480+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0107
BOLE O10/160-4/A480+++
56.00
Stück
07.0108 BOLE O10/160-5/A600+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0108
BOLE O10/160-5/A600+++
6.00
Stück
07.0109 BOLE O12/160-2/A600+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0109
BOLE O12/160-2/A600+++
10.00
Stück
07.0110 BOLE O14/160-5/A600+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0110
BOLE O14/160-5/A600+++
12.00
Stück
07.0111 BOLE O12/160-6/A720+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0111
BOLE O12/160-6/A720+++
3.00
Stück
07.0112 BOLE O10/160-8/A960+++ BOLE wie zuvor beschrieben
07.0112
BOLE O10/160-8/A960+++
4.00
Stück
07.0113 BOLE O20/H-3/B755+++ BOLE wie zuvor beschrieben - Höhe variable gemäß Detail D1, 6x
07.0113
BOLE O20/H-3/B755+++
48.00
Stück
07.0114 BOLE O20/H-4/B1085+++ BOLE wie zuvor beschrieben - Höhe variable gemäß Detail D2, 14x
07.0114
BOLE O20/H-4/B1085+++
168.00
Stück
V - Dreikantleisten +++ Bei allen Betonteilen, Wände, Decken, Stützen, Unter- züge, etc. im Untergeschoß sind, auch wenn diese nicht in Sichtbeton ausgeschrieben sind, an allen Ecken Drei- kantleisten einzubauen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
V - Dreikantleisten +++
0 V - Stahlbetonwände +++
[0]
V - Stahlbetonwände +++
E
07.0115 Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen UG - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 30/37, XC1, WO (Innenwände UG -  Höhen bis ca. 2,795 m)
07.0115
Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen UG - C 30/37 +++
14.063
m3
07.0116 Stahlbetonwände , d=22 cm - Innen UG/TG - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 22 cm, Betongüte C 30/37, XC1, WO (Innenwände UG/TG -  Höhen bis ca. 2,795 m)
07.0116
Stahlbetonwände , d=22 cm - Innen UG/TG - C 30/37 +++
14.961
m3
07.0117 Stahlbetonwände, d=24 cm - Innen UG - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 24 cm, Betongüte C 30/37, XC1, WO (Innenwände UG/TG -  Höhen bis ca. 2,795 m)
07.0117
Stahlbetonwände, d=24 cm - Innen UG - C 30/37 +++
4.804
m3
07.0118 Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen UG ( AZ 1+2) - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 30/37, XC1, WO (Innenwände UG/TG -  Höhen bis ca. 2,795 m)
07.0118
Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen UG ( AZ 1+2) - C 30/37 +++
10.875
m3
07.0119 Stahlbetonwände, d=31 cm - AZ 1-Unterfahrt - C 30/37 WU +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 30/37, XC3,XF1, WF- WU Auführung -Höhen bis ca.0,465 bis 0,70 m - Aufzugsunterfahrt AZ 1(Detail  S 5 und S 5.1)
07.0119
Stahlbetonwände, d=31 cm - AZ 1-Unterfahrt - C 30/37 WU +++
1.37
m3
07.0120 Stahlbetonwände, d=20cm - Außen TG - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 30/37, XC3,XF1, WF (Wand TG BT 1zu BT 2) -  Höhen bis ca. 2,66 m)
07.0120
Stahlbetonwände, d=20cm - Außen TG - C 30/37 +++
0.431
m3
07.0121 Stahlbetonwände, d=25cm - Außen TG - C 30/37 WU +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 30/37, XC3,XF1, WF- WU Auführung Höhen bis ca. 2,60 m)
07.0121
Stahlbetonwände, d=25cm - Außen TG - C 30/37 WU +++
84.034
m3
07.0122 Stahlbetonwände, d=27cm - Außen UG - C 30/37 WU +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 27 cm, Betongüte C 30/37, XC2/XC3, WF- WU Auführung Höhen bis ca. 2,795  m)
07.0122
Stahlbetonwände, d=27cm - Außen UG - C 30/37 WU +++
16.432
m3
07.0123 Stahlbetonwände, d=30cm - Außen TG - C 30/37 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 30 cm, Betongüte C 30/37, XC3/XF1, WF Höhen bis ca. 2,735  m)
07.0123
Stahlbetonwände, d=30cm - Außen TG - C 30/37 +++
10.088
m3
07.0124 Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen EG - C 25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände EG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0124
Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen EG - C 25/30 +++
7.794
m3
07.0125 Stahlbetonwände, d=25cm - Innen EG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände EG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0125
Stahlbetonwände, d=25cm - Innen EG - C25/30 +++
19.984
m3
07.0126 Stahlbetonwände, d=31cm - Innen EG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände EG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0126
Stahlbetonwände, d=31cm - Innen EG - C25/30 +++
11.405
m3
07.0127 Stahlbetonwände, d=20 - Außen EG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Außenwände EG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0127
Stahlbetonwände, d=20 - Außen EG - C25/30 +++
46.988
m3
07.0128 Stahlbetonwände, d=27cm - Außen EG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 27 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Außenwände EG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0128
Stahlbetonwände, d=27cm - Außen EG - C25/30 +++
8.697
m3
07.0129 Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen 1.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 1.OG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0129
Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen 1.OG - C25/30 +++
1.816
m3
07.0130 Stahlbetonwände, d=25cm - Innen 1.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 25 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 1.OG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0130
Stahlbetonwände, d=25cm - Innen 1.OG - C25/30 +++
26.03
m3
07.0131 Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen 1.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 1.OG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0131
Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen 1.OG - C25/30 +++
11.405
m3
07.0132 Stahlbetonwände, d=20cm - Außen 1.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 1.OG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0132
Stahlbetonwände, d=20cm - Außen 1.OG - C25/30 +++
63.718
m3
07.0133 Stahlbetonwände, d=27cm - Außen 1.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 27 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 1.OG -  Höhen bis ca. 3,05 m)
07.0133
Stahlbetonwände, d=27cm - Außen 1.OG - C25/30 +++
6.637
m3
07.0134 Stahlbetonwände, d=20 cm- Außen 2.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Außenwände 2.OG -  Höhen bis ca. 2,76 m)
07.0134
Stahlbetonwände, d=20 cm- Außen 2.OG - C25/30 +++
59.697
m3
07.0135 Stahlbetonwände, d=27cm - Außen 2.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Außenwände 2.OG -  Höhen bis ca. 2,76 m)
07.0135
Stahlbetonwände, d=27cm - Außen 2.OG - C25/30 +++
4.063
m3
07.0136 Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 2.OG -  Höhen bis ca. 2,76 m)
07.0136
Stahlbetonwände, d=20 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++
5.081
m3
07.0137 Stahlbetonwände, d=25 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 25 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 2.OG -  Höhen bis ca. 2,76 m)
07.0137
Stahlbetonwände, d=25 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++
18.50
m3
07.0138 Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Innenwände 2.OG -  Höhen bis ca. 2,76 m)
07.0138
Stahlbetonwände, d=31 cm - Innen 2.OG - C25/30 +++
6.379
m3
07.0139 Stahlbetonwände, d= 31cm - außen DA - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 31 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Dachfläche,Schacht -  Höhen bis ca. 1,955 m)
07.0139
Stahlbetonwände, d= 31cm - außen DA - C25/30 +++
4.557
m3
07.0140 Stahlbetonwände, d= 20 cm - außen DA - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 20 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Dachfläche,Schacht-  Höhen bis ca. 1,955 m)
07.0140
Stahlbetonwände, d= 20 cm - außen DA - C25/30 +++
6.371
m3
07.0141 Stahlbetonwände, d= 12 cm - außen DA - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 12 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Dachfläche,Schach Entrauchung-  Höhe  ca. 1,955 m)
07.0141
Stahlbetonwände, d= 12 cm - außen DA - C25/30 +++
0.261
m3
07.0142 Stahlbetonwände, d= 24 cm - außen DA - C25/30 +++ Stahlbetonwände, wie vor beschrieben, d = 24 cm, Betongüte C 25/30, XC3, WO Dachfläche Schacht-  Höhen bis ca. 1,955 m)
07.0142
Stahlbetonwände, d= 24 cm - außen DA - C25/30 +++
0.948
m3
07.0143 Zuschlag Wände Aufzugsschacht +++ Zuschlag zu vorigen Stahlbetonwänden für Aufzugs- schachtwände, über mehrere oder alle Geschoße - Einschl. Abschalen der Türöffnungen und allen Nischen   und Aussparungen. - Einschl. aller Mehraufwendungen für Einbau und   Einbetonieren der von der Aufzugsfirma angelieferten   Einbauteile, Ankerschienen, Stahlträger etc. - Mit erhöhter Anforderung an die Bautoleranzen. - Aufzug 1 :      - Schachtmaß:ca. 1,60 m / 1,74 m      - Schachthöhe:ca. 15,385 m, mit Unterfahrt, UG - 2.OG      - Wanddicken:d = 31 cm. - Aufzug 2 :      -Schachtmaß:ca. 1,60 m / 1,74 m      - Schachthöheca. 9,365, UG-2.OG      - Wanddicken:d = 31 cm. (Aufzug TRH Wohnen - AZ 1 ) (Aufzug KiTa intern - AZ 2 ) -> Siehe Rohbauschnitte 1
07.0143
Zuschlag Wände Aufzugsschacht +++
30.559
m3
07.0144 Zuschlag einhäuptige Schalung / Betonage in 2 Abschnitten ++ Zuschlag zu vorigen Betonwänden für einhäuptige Schalung, einschl. aller Abstrebungen gegen best. TG Außenwand .Die Ausarbeitung des statischen Konzeptes hierzu ist zu beachten. -Abschnittsweise Herstellen der neuen TG Außenwand   infolge temporärer Absteifung der bestehenden TG   Außenwand - Erster Betonierabschnitt bis OK +0,85 ab OK   Bodenplatte - Zweiter Betonierabschnitt bis OK 2,13 ab OK   Bodenplatte - Fugenbänder in seperater Position abgerechnet - Temporäre Absteifung der Bestandswand ist Leistung   des Abbruchunternehmers (Wand in Achse  wird einhäuptig gegen die Wand der Bestandstiefgarage geschalt., Achse 7/A-K/L, siehe Schalplan UG/TG sowie Gründung)
07.0144
Zuschlag einhäuptige Schalung / Betonage in 2 Abschnitten ++
30.699
m3
07.0145 Zulage Trapezleisten 40/20 mm +++ Zulage für das liefern und einbauen von Trapezleisten in zuvor beschriebene Stahlbetonwände. - Trapezleisten 40 / 20 mm - Einschließlich ausbauen und entsorgen nach erreichen   der erforderlichen Betonfestigkeit (Einbauort : Treppenhaus UG - 2.OG )
07.0145
Zulage Trapezleisten 40/20 mm +++
46.783
lfm
0 V - Wärmedämmung -Extrud.Hartschaumstoff - Kleinflächen +++
[0]
V - Wärmedämmung -Extrud.Hartschaumstoff - Kleinflächen +++
E
07.0146 Wärmedämmung 20mm - Flankendämmung Wand +++ Schaumkunststoffplatten, Kleinflächen, wie vor beschrieben : - d = 20 mm. - Streifen 1 ganze Plattenhöhe in Wand über   Bodenplatte. (Flankendämmung aufgehende Bauteile innerhalb  bzw. abgrenzend zur warmen Hülle im UG )
07.0146
Wärmedämmung 20mm - Flankendämmung Wand +++
35.76
m2
07.0147 Wärmedämmung 30mm +++ Schaumkunststoffplatten, Kleinflächen, wie vor beschrieben : - d = 50 mm. - Streifen 15 cm breit in Sturz Fenster. ( Optional )
07.0147
Wärmedämmung 30mm +++
W
1.00
lfm
07.0148 Wärmedämmung 50mm +++ Schaumkunststoffplatten, Kleinflächen, wie vor beschrieben : - d = 50 mm. - Streifen 15 cm breit in Sturz Fenster. ( Optional )
07.0148
Wärmedämmung 50mm +++
W
1.00
lfm
0 V - Thermische Trennung - Extrud. Hartschaumplatten +++
[0]
V - Thermische Trennung - Extrud. Hartschaumplatten +++
E
07.0149 Thermische Trennung d=120mm, 20 cm breit +++ Thermische Trennung, wie vor beschrieben : - d = 120 mm. - Streifen ca. 20 cm breit zugeschnitten. ( Im Bereich der Loggien1+2.OG Südseite )
07.0149
Thermische Trennung d=120mm, 20 cm breit +++
10.444
lfm
0 V - Stahlbeton-Massivdecke +++
[0]
V - Stahlbeton-Massivdecke +++
E
07.0150 Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.UG/TG +++ Stahlbeton-Massivdecke über UG/TG, wie vor beschrieben: - d =22 cm. - Betongüte C30/37, XC1/ oben und  unten ( Decke über UG/TG im Bereich warme Hülle EG ))
07.0150
Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.UG/TG +++
950.99
m2
07.0151 Stahlbeton-Massivdecke, d=26,5-30 cm im Gefälle ü.TG +++ Stahlbeton-Massivdecke über TG, wie vor beschrieben: - d =26,5-35 cm , oben im Gefälle betoniert, unten gerade - Betongüte C30/37, XC3 oben, XC1 unten ( Decke über TG Südseite)
07.0151
Stahlbeton-Massivdecke, d=26,5-30 cm im Gefälle ü.TG +++
216.29
m2
07.0152 Stahlbeton-Massivdecke, d=30 cm im Gefälle ü.TG +++ Stahlbeton-Massivdecke über TG, wie vor beschrieben: - d =30 cm , oben und unten  im Gefälle betoniert - Betongüte C30/37, XC3 oben, XC1 unten ( Decke über TG Ostseite zu BT 1)
07.0152
Stahlbeton-Massivdecke, d=30 cm im Gefälle ü.TG +++
93.79
m2
07.0153 Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.EG +++ Stahlbeton-Massivdecke über EG, wie vor beschrieben: - d =22 cm. - Betongüte C25/30, XC1/ oben und  unten ( Decke über EG im Bereich warme Hülle )
07.0153
Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.EG +++
870.44
m2
07.0154 Stahlbeton-Massivdecke, d=18 cm ü.EG +++ Stahlbeton-Massivdecke über EG, wie vor beschrieben: - d =18 cm. - Betongüte C25/30, XC3/ oben und XC 1 unten ( Decke über EG im Bereich der Loggien )
07.0154
Stahlbeton-Massivdecke, d=18 cm ü.EG +++
78.44
m2
07.0155 Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.1.OG (innen) +++ Stahlbeton-Massivdecke über 1.OG, wie vor beschrieben: - d =22 cm. - Betongüte C25/30, XC1/ oben und  unten ( Decke über 1.OG im Bereich warme Hülle )
07.0155
Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.1.OG (innen) +++
607.14
m2
07.0156 Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.1.OG (außen) +++ Stahlbeton-Massivdecke über 1.OG, wie vor beschrieben: - d =22 cm. - Betongüte C25/30, XC3/ oben und XC 1 unten ( Decke über 1.OG im Bereich der Loggien und Dachterrassen )
07.0156
Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.1.OG (außen) +++
301.05
m2
07.0157 Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.2.OG +++ Stahlbeton-Massivdecke über 2.OG, wie vor beschrieben: - d =22 cm. - Betongüte C25/30, XC3 oben und XC 1 unten ( Decke über 2.OG -Dachflächen )
07.0157
Stahlbeton-Massivdecke, d=22 cm ü.2.OG +++
690.00
m2
07.0158 Stahlbeton-Massivdecke, d=20-24 cm im Gefälle ü.AZ +++ Stahlbeton-Massivdecke über AZ, wie vor beschrieben: - d =20-24 cm , oben im Gefälle betoniert, unten gerade - Betongüte C25/30, XC3 oben, XC1 unten ( Decke über AZ-Überfahrt und Schacht )
07.0158
Stahlbeton-Massivdecke, d=20-24 cm im Gefälle ü.AZ +++
21.56
m2
07.0159 Zuschlag Deckenkante abgeschrägt +++ Zuschlag zu den vorigen Betondecken für obere Deckenkante brechen ,mit eingelegtem Holzkeil ca. 5/5 cm ( Freie Deckenkanten TG- und UG Decke  welche mit der Abdichtungslage überklebt werden )
07.0159
Zuschlag Deckenkante abgeschrägt +++
94.789
lfm
07.0160 Zuschlag Brüstungskante abgeschrägt Zuschlag zu den Brüstungen für obere Brüstungskante brechen ,mit eingelegtem Holzkeil ca. 5/5 cm ( Fensterbrüstungen im EG und im 1.OG Bereich KiTa )
07.0160
Zuschlag Brüstungskante abgeschrägt
30.715
lfm
07.0161 Zuschlag Deckenabsatz oben - 4 cm +++ Zuschlag zu den vorigen Decken für Versatz ausbilden -Ab-/Versatz oben zwischen verschiedenen Deckenstärken -Unterkante eben, Absatz oben -Einschl. aller Abschalungsarbeiten -Höhe ca. 4 cm (Deckenversatz im 1.OG zu Dachterrassen und Loggien )
07.0161
Zuschlag Deckenabsatz oben - 4 cm +++
53.493
lfm
07.0162 Zuschlag Deckenabsatz oben - 25-30 cm +++ Zuschlag zu den vorigen Decken für Versatz ausbilden -Ab-/Versatz oben zwischen verschiedenen Deckenstärken -Unterkante eben, Absatz oben -Einschl. aller Abschalungsarbeiten -Höhe ca. 25-30 cm (Deckenversatz Eingangsbereich und Decke TG Südseite )
07.0162
Zuschlag Deckenabsatz oben - 25-30 cm +++
66.131
lfm
07.0163 Zuschlag Deckenabsatz unten 43 cm +++ Zuschlag zu den vorigen Decken für Versatz unterhalb der Decke  ausbilden -Ab-/Versatz oben zwischen verschiedenen Deckenstärken -Einschl. aller Abschalungsarbeiten -Höhe ca. von  ca  43 cm -Die m³ Beton zwischen unterer und oberer Deckenebene sind in Position Oberzüge C 25/30 enthalten (Deckenversatz TG in Achse L/2-7 )
07.0163
Zuschlag Deckenabsatz unten 43 cm +++
16.717
lfm
07.0164 Zuschlag auskragende Deckenplatte TG +++ Zuschlag für auskragendes Deckenteil sowie auskregandem UZ inklusive jeglichem Schalungsaufwand. Die m³ Beton sind in der Decke über TG enthalten. -Auskragung über TG Außenwand ca 26 cm (Decke Achse 7/ J-K und Unterzug Achse 7/K )
07.0164
Zuschlag auskragende Deckenplatte TG +++
12.334
lfm
0 V - Auflagerkonsole Deckenkante für Betontreppe +++
[0]
V - Auflagerkonsole Deckenkante für Betontreppe +++
E
07.0165 Auflagerkonsole Länge 1,33 m +++ Auflagerkonsole, wie vor beschrieben, - Länge 1,33 m. (Für Betontreppenläufe Treppenhaus 1 und KiTa  an den Deckenkanten)
07.0165
Auflagerkonsole Länge 1,33 m +++
6.00
Stück
0 V - Rohre Einlegen Dachentwässerung +++
[0]
V - Rohre Einlegen Dachentwässerung +++
E
07.0166 Rohre Dachentwässerung Decke ü. EG -1,0 m
07.0166
Rohre Dachentwässerung Decke ü. EG -1,0 m
3.00
Stück
07.0167 Rohre Dachentwässerung Decke ü. 1.OG - 1,10 m +++ Rohre Dachentwässerung, wie vor beschrieben, bestehend aus : - Anschluß an Dachgully Typ Loro. - Rohr Teillänge ca. 1,10 m waagrecht. - 87°Grad-Bogen nach unten. (Decke über 1.OG, Achse  6 / K-L , Detail 565b )
07.0167
Rohre Dachentwässerung Decke ü. 1.OG - 1,10 m +++
1.00
Stück
07.0168 Rohre Dachentwässerung Decke ü. 2.OG - 1,10 m +++ Rohre Dachentwässerung, wie vor beschrieben, bestehend aus : - Anschluß an Dachgully Typ Loro. - Rohr Teillänge ca. 1,10 m waagrecht. - 87°Grad-Bogen nach unten. (Decke über 2.OG, Achse E /5 , G/5, I/5, Detail 571b )
07.0168
Rohre Dachentwässerung Decke ü. 2.OG - 1,10 m +++
3.00
Stück
07.0169 Rohre Dachentwässerung Decke ü. 2.OG - 1,975m +++ Rohre Dachentwässerung, wie vor beschrieben, bestehend aus : - Anschluß an Dachgully Typ Loro. - Rohr Teillänge ca. 1,975 m waagrecht. - 87°Grad-Bogen nach unten. (Decke über 2.OG, Achse F/1 Detail 571a )
07.0169
Rohre Dachentwässerung Decke ü. 2.OG - 1,975m +++
1.00
Stück
0 V - Viereckstützen +++
[0]
V - Viereckstützen +++
E
07.0170 Viereck-Stützen, d=30/45cm, C 30/37 TG +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 30 / 45 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, W0 - bis ca. 2,31 m hoch. (Tiefgarage )
07.0170
Viereck-Stützen, d=30/45cm, C 30/37 TG +++
6.20
m3
07.0171 Viereck-Stützen, d=20/30cm, C 30/37 TG +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 30 / 45 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, W0 - ca. 2,40 m hoch. (Tiefgarage )
07.0171
Viereck-Stützen, d=20/30cm, C 30/37 TG +++
0.148
m3
07.0172 Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, EG (innen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/25 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - ca. 3,05 m hoch (Innenstützen EG )
07.0172
Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, EG (innen) +++
1.571
m3
07.0173 Viereck-Stützen, d=25/30 cm, C30/37, EG (innen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/30 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - ca. 3,05 m hoch (Innenstützen EG )
07.0173
Viereck-Stützen, d=25/30 cm, C30/37, EG (innen) +++
0.275
m3
07.0174 Viereck-Stützen, d=25/35 cm, C30/37, EG (innen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/35 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - ca. 3,05 m hoch (Innenstützen EG )
07.0174
Viereck-Stützen, d=25/35 cm, C30/37, EG (innen) +++
0.275
m3
07.0175 Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, EG (außen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 20/20 cm. - Betongüte C 30/37, XC3, WO. - ca. 3,05 m hoch (Außenstützen EG )
07.0175
Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, EG (außen) +++
0.136
m3
07.0176 Viereck-Stützen, d=25/20 cm, C30/37, EG (außen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/20 cm. - Betongüte C 30/37, XC3, WO - ca. 3,05 m hoch (Außenstützen EG )
07.0176
Viereck-Stützen, d=25/20 cm, C30/37, EG (außen) +++
0.315
m3
07.0177 Viereck-Stützen, d=20/30 cm, C30/37, EG (außen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 20/30 cm. - Betongüte C 30/37, XC3, WO. - ca. 3,05 m hoch (Außenstützen EG )
07.0177
Viereck-Stützen, d=20/30 cm, C30/37, EG (außen) +++
0.189
m3
07.0178 Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, 1.OG (innen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/25 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - ca. 3,05 m hoch (Innenstützen 1.OG )
07.0178
Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, 1.OG (innen) +++
2.288
m3
07.0179 Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, 1.OG (außen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 20/20 cm. - Betongüte C 30/37, XC3, WF. - ca. 3,05 m hoch (Außensützen 1.OG )
07.0179
Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, 1.OG (außen) +++
0.488
m3
07.0180 Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, 2.OG (innen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 25/25 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, W0. - ca. 2,76 m hoch (Innenstützen 2.OG )
07.0180
Viereck-Stützen, d=25/25cm, C30/37, 2.OG (innen) +++
1.244
m3
07.0181 Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, 2.OG (außen) +++ Viereck-Stützen, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 20/20 cm. - Betongüte C 30/37, XC3, WF. - ca. 2,76 m hoch (Außenstützen 2.OG )
07.0181
Viereck-Stützen, d=20/20 cm, C30/37, 2.OG (außen) +++
0.228
m3
0 V - Rundstützen +++
[0]
V - Rundstützen +++
E
07.0182 Rund-Stützen, d=30m, C30/37 EG +++ Rund-Stütze, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 30 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - Höhe ca. 3,05 m. (Innenstützen EG)
07.0182
Rund-Stützen, d=30m, C30/37 EG +++
0.646
m3
07.0183 Rund-Stützen, d=35cm, C30/37, EG+++ Rund-Stütze, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 35 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - Höhe ca. 3,05 m. (Innenstützen EG)
07.0183
Rund-Stützen, d=35cm, C30/37, EG+++
0.586
m3
07.0184 Rund-Stützen, d=30cm, C30/37 1.OG+++ Rund-Stütze, wie vor beschrieben: - Außenmaß d = 30 cm. - Betongüte C 30/37, XC1, WO. - Höhe ca. 3,05 m. (Innenstützen 1.OG)
07.0184
Rund-Stützen, d=30cm, C30/37 1.OG+++
0.431
m3
0 V - Stahlbetonoberzüge +++
[0]
V - Stahlbetonoberzüge +++
E
07.0185 Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. TG +++ Oberzüge, wie vor beschrieben : - Betongüte C 25/30, XC3, WO - d = ca. 30 cm / h = 10 bis 13 cm - DeckensprungAchse L - s. a. Detail 513 a
07.0185
Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. TG +++
0.728
m3
07.0186 Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. EG +++ Oberzüge, wie vor beschrieben : - Betongüte C 25/30, XC1, WO - d = ca. 20 cm / h =37 bis 41 cm. - Oben eben, auf Decke an Deckenrand betoniert. - s. a. Detail 541 b / 547 a/.547 c (Attiken Dachterrassen/Loggien/Vordach)
07.0186
Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. EG +++
4.094
m3
07.0187 Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. 1.OG +++ Oberzüge, wie vor beschrieben : - Betongüte C 25/30, XC1, WO - d = ca. 20 cm / h =37 cm. - Oben eben, auf Decke an Deckenrand betoniert. - s. a. Detail 560 a / 565 a/.557 a (Attiken Dachterrassen/Loggien/Vordach)
07.0187
Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü. 1.OG +++
7.305
m3
07.0188 Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü.2.OG +++ Oberzüge, wie vor beschrieben : - Betongüte C 25/30, XC3, WO - d = ca. 20 cm / h =50 cm. - Oben eben, auf Decke an Deckenrand betoniert. - s. a. Detail 570 /572 (Attika Hauptdach))
07.0188
Oberzüge C25/30 - Attika Dachrand Decke ü.2.OG +++
13.369
m3
07.0189 Oberzüge C25/30 - Attika AZ Überfahrt +++ Oberzüge, wie vor beschrieben : - Betongüte C 25/30, XC3, WO - d = ca. 20 cm / h =35 bis 39 cm. - Oben eben, auf Decke an Deckenrand betoniert. -Die Decke verläuft im Gefälle - s. a. Detail 576 (Attika Aufzugsüberfahrt+Installationsschächte)
07.0189
Oberzüge C25/30 - Attika AZ Überfahrt +++
1.75
m3
0 V - Stahlbetonunterzüge / Stürze +++
[0]
V - Stahlbetonunterzüge / Stürze +++
E
07.0190 Unterzüge C30/37- 65x43 cm - Tiefgarage +++ Unterzüge , wie vor beschrieben : - Betongüte C30/37, XC3, WO. - B = ca. 65 cm / H = ca. 43 cm. - Einzellängen ca. 7,085 m bis 11,78 m. (Tiefgarage Achsen B-L))
07.0190
Unterzüge C30/37- 65x43 cm - Tiefgarage +++
32.491
m3
07.0191 Unterzüge C30/37- 45x43 cm - Tiefgarage +++ Unterzüge , wie vor beschrieben : - Betongüte C30/37, XC3, WO. - B = ca. 45 cm / H = ca. 43 cm. - Einzellängen ca. 49,755 m. (Tiefgarage Achse 2)
07.0191
Unterzüge C30/37- 45x43 cm - Tiefgarage +++
9.917
m3
07.0192 Unterzüge C30/37- 35x43 cm - Tiefgarage +++ Unterzüge , wie vor beschrieben : - Betongüte C30/37, XC3, WO. - B = ca. 35 cm / H = ca. 43 cm. - Einzellängen ca. 6,00 m (Tiefgarage Achse 3/K-L)
07.0192
Unterzüge C30/37- 35x43 cm - Tiefgarage +++
0.93
m3
07.0193 Unterzüge C30/37- 30x33,5 cm - Tiefgarage +++ Unterzüge , wie vor beschrieben : - Betongüte C30/37, XC3, WO. - B = ca. 30 cm / H = ca.33,5 cm. - Einzellängen ca. 4,50 m (Tiefgarage Achse M/4-6)
07.0193
Unterzüge C30/37- 30x33,5 cm - Tiefgarage +++
0.466
m3
07.0194 Unterzüge C25/30- 75x13 cm - Erdgeschoss +++ Unterzüge , wie vor beschrieben : - Betongüte C25/30, XC3, WO. - B = ca. 75 cm / H = ca. 13 cm. - Einzellänge ca. 6,48 m (Erdgeschoss Achse H / 4-6)
07.0194
Unterzüge C25/30- 75x13 cm - Erdgeschoss +++
0.651
m3
0 V - Betonstahl +++
[0]
V - Betonstahl +++
E
07.0195 Betonstabstahl BST 500, in Ortbeton +++ Betonstahl, wie vor beschrieben: - Rundstahl BST 500 A, in Ortbetonbauteilen.
07.0195
Betonstabstahl BST 500, in Ortbeton +++
252.978
t
07.0196 Betonmattenstahl BST 500 Lagermatten, in Ortbeton +++ Betonstahl, wie vor beschrieben: - Lagermatten BST 500 A, in Ortbetonbauteilen.
07.0196
Betonmattenstahl BST 500 Lagermatten, in Ortbeton +++
89.064
t
0 V - Fundament- / Ringerder +++
[0]
V - Fundament- / Ringerder +++
E
07.0197 Fundamenterder feuerverzinkt - im Fundament +++ Fundamenterder, wie vor beschrieben : - Feuerverzinkt. - Horizontal im Fundament / Bodenplatte/eingebaut.
07.0197
Fundamenterder feuerverzinkt - im Fundament +++
371.686
lfm
07.0198 Fundamenterder feuerverzinkt - in Geschossen hochgezogen +++ Fundamenterder, wie vor beschrieben : - Feuerverzinkt. - In Betonwänden- /-stützen Abschnittweise in   den Geschossen zu den Erdungsfestpunkten im   Attikabereich, hochgefahren. (EG bis 2.OG bis zu den Attikas)
07.0198
Fundamenterder feuerverzinkt - in Geschossen hochgezogen +++
232.43
lfm
07.0199 Fundamenterder feuerverzinkt - In Geschossdecken +++ Fundamenterder, wie vor beschrieben : - Feuerverzinkt. - Horizontal In den Geschossdecken eingebaut.
07.0199
Fundamenterder feuerverzinkt - In Geschossdecken +++
359.91
lfm
07.0200 Fundamenterder V2A +++ Fundamenterder, wie vor beschrieben : - Niro-Edelstahl, V2A. - Im Erdreich verlegt.
07.0200
Fundamenterder V2A +++
O
1.00
lfm
07.0201 Fundamenterder V4A +++ Fundamenterder, wie vor beschrieben : - Niro-Edelstahl, V4A. - Im Erdreich verlegt. - 30 x 3,5 mm
07.0201
Fundamenterder V4A +++
O
1.00
lfm
07.0202 Erdungsfestpunkte +++ Erdungsfestpunkte zu vorigen Fundamenterder : - Edelstahlplatte V4A mit verzinktem Anschlußstift. - An Schalung montiert und im alle Betonbauteile ein-   betoniert, mit Betonschutzkappe. - Mit Anschlußverbindungklemme zum Erdungsband. - Mit Innengewinde M 12, für bauseitigen Blitzschutz-   fahnenanschluß. - Mit eingedrehtem Gewindestab ca. 35 cm über Rohwand   überstehend. - Fabr. "Dehn Typ M, Bestell. Nr. 478011"              oder gleichwertig:.................................................
07.0202
Erdungsfestpunkte +++
55.00
Stück
0 V - Baufuge Mineralfaser - Beton +++
[0]
V - Baufuge Mineralfaser - Beton +++
E
07.0203 Baufugen Großflächen 2*20 mm +++ Baudehnfugenausbildung, wie vor beschrieben, für : - Großflächen. - d = 20 mm. (Zwischen Stahlbetonwand Achse M und Bestandswand  BT 1- Tiefgarageüberfahrt )
07.0203
Baufugen Großflächen 2*20 mm +++
35.31
m2
07.0204 Baufugen Kleinflächen 2*20 mm ++ Baudehnfugenausbildung, wie vor beschrieben, für : - Kleinflächen, wie Deckenkanten, niedrige Ober- /   Unterzüge, Stützenseiten, etc. . - d = 2*20 mm
07.0204
Baufugen Kleinflächen 2*20 mm ++
W
1.00
m2
07.0205 Baufugen Kleinflächen 1*20 mm ++ Baudehnfugenausbildung, wie vor beschrieben, für : - Kleinflächen, wie Deckenkanten, niedrige Ober- /   Unterzüge, Stützenseiten, etc. . - Verschiedene Breiten 11,5 - 24 cm. - In Betonbauteiel eingelegt. (Trennung Attika´s Dachrand und alle nicht tragende Wände unten zwischen Decke und Wand. Wände Flur EG auf Kriechkellerdecke)
07.0205
Baufugen Kleinflächen 1*20 mm ++
W
1.00
m2
07.0206 Trennung nichttragender Wände - MF 20 mm+++ Trennug nichttragender Betonwände von Rohfußboden: - Trennung mit Mineralwolle A 1 - d= 20 mm - Wandbreite 20 cm (nichttragende Betonwände EG-2.OG gem. Schalplanung)
07.0206
Trennung nichttragender Wände - MF 20 mm+++
47.128
lfm
08 WU-Ausführung
08
WU-Ausführung
WU-Betonkonstruktion mit Frischbetonverbundsystem (FBVS) WU - Betonkonstruktion mit Frischbetonverbundsystem (FBVS) Aufgrund der vorhandenen Bodenwasserverhältnisse ist zur dauerhaften Trockenhaltung der erdberührten Stahlbetonbauteile (Gründungsbauteile und Wände) die Ausbildung einer wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktion als sbquo;Weiße Wannelsquo; vorgesehen. Aufgrund der teilweise fehlenden dauerhaften Zugänglichkeit der durch Wasser belasteten Bauteile und der anspruchsvollen Anforderung an die Nutzung der Räume wird zur Reduzierung des Risikos von temporär möglichen Wasserdurchtritten durch die Bauteile der sbquo;Weißen Wannelsquo; unter der Bodenplatte und vertieften Bauteilen sowie an erdberührten Wänden eine vorweggenommene Abdichtung von Trennrissen in Form eines Frischbetonverbundsystems ausgeführt. Neben den Angaben der DIN EN 1992-1-1:2011-01 (Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; Ausgabe Januar 2011) sind folgende Regelwerke zusätzlich zu berücksichtigen: Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb-RiLi) "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" vom Dezember 2017Heft 555 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" von 2006Heft 525 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Erläuterungen zur DIN 1045-1" überarbeitete Ausgabe von 2010DIN EN 206-1 / 1045-2DIN 1045-1000: "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1000: Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ)" vom August 2023Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik - Vereins e.V. (DBV) "Hochwertig genutzte Untergeschosse - Bauphysik und Raumklima" vom Januar 2009Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik - Vereins e.V. (DBV) "Abstandhalter" vom November 2019Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik - Vereins e.V. (DBV) "Begrenzung der Rissbreiten im Stahlbeton und Spannbetonbau" vom Mai 2016Technische Regel "Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung) Teil 1 - Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung" und "Teil 2 - Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instand-setzung und Regelungen für deren Verwendung" des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt, Mai 2020Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik - Vereins e.V. (DBV) "Frischbetonverbundsysteme" vom September 2023Heft des Deutschen Beton- und Bautechnik - Vereins e.V. (DBV) "DBV-Heft 54 - Frischbetonverbundsysteme - Grundlegende Erläuterungen zum DBV-Merkblatt Frischbetonverbundsysteme" vom September 2023Für die Betonkonstruktion sind vor allem die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Konstruktion gem. DIN EN 1992-1-1: 2011-01 und die damit verbundene Einstufung in Expositionsklassen zu beachten.Für die Übergänge von Flächenabdichtungen wie Deckenabdichtungen, Sockel- oder Fassadenabdichtungen an wasserundurchlässige Stahlbetonbauteile sind die Vorgaben der Normenreihe der Bauwerksabdichtung aus 2017 zu beachten:DIN 18195 "Abdichtung von Bauwerken -Begriffe"DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen"Die Sohlplattenbauteile und erdberührten Wände sind gemäß DAfStb WU-Richtlinie und dem DBV Merkblatt "Hochwertige Nutzung von Untergeschossen" der Nutzungsklasse A0 bis A** zugeordnet. Ein Feuchtetransport in flüssiger Form (Wasserdurchtritt durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile und Risse) ist nicht zulässig.Die Beanspruchung der Bauteile erfolgt bis zur Baukote -2,47 m (94,50 m ü. NHN) durch den Lastfall Grundwasser bzw. zusätzlich bis OK Gelände durch zeitweise aufstauendes Sickerwasser, also drückendem Wasser (Beanspruchungsklasse 1 gemäß WU-Richtlinie).Die Ausführung der wasserundurchlässigen Betonkonstruktion erfolgt nach Entwurfsgrundsatz c.) sowie mit einigen zusätzlichen Maßnahmen im Sinne des Entwurfsgrundsatzes a.) der WU-Richtlinie. Demnach ist das "Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen" gemäß Abschnitt 12 der WU-Richtlinie als planerisches Werkzeug ausdrücklich vorgesehen. Die Ausführung der nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen hat gemäß der Technischen Regel "Instandhaltung von Betonbauteilen" des DIBt Berlin vom Mai 2020 zu erfolgen.Die wasserundurchlässigen Betonbauteile der Gründungsplatte wurden gemäß den Regeln der DIN EN 1992-1-1 (Abschnitt 7.3, Tab. 7.1DE) für eine Rissbreite von w=0,30 mm nachgewiesen. Die Bauteile der Wände erhalten auf Grund des maßgeblichen Lastfalls "Erdbeben" einen höheren Bewehrungsgrad mit kleineren Rißbreiten. Der vom Tragwerksplaner festgelegte maßgebende Lastfall für die Bemessung der Rissbreitenbeschränkung in der Sohlplatte ist der frühe Zwang in Folge abfließender Hydratationswärme.Die abdichtungstechnische Planung der Weißen Wanne Plus erfolgt durch einen sachkundigen Fachplaner für wasserundurchlässige Bauwerke des NIK Ingenieur-und Sachverständigenbüros:Konzeption der Weißen Wanne (WU-Konzept)Werkplanung der Abdichtungsmaßnahmen für wasserundurchlässige BetonbauteileWerkstattplanungen von Fugenabdichtungen und Frischbetonverbundsystemen sind durch den bemäß Hauptbeauftragung anzufertigen.A. Betontechnologisch zu beachtende Maßnahmen:A1.   BetonzuschlagEs gelten die Anforderungen der DIN 12620 und mitgeltende Vorschriften. Das Größtkorn ist beim Betonzuschlag auf 32 mm begrenzt. Bei Feinbeton im Bereich von Arbeitsfugen beim Boden-/Wandanschluss auf 8 mm bzw. 16 mm. Der Sieblinienaufbau wird vom Unternehmer, vom Transportbetonwerk und der Fachbauleitung gemeinsam festgelegt.A2.   ZementVerwendet wird Normenzement nach DIN EN 197 Teil 1. Die Zementmenge für die verwendeten Betonsorten richtet sich nach den erforderlichen Expositionsklassen der Bauteile.Es ist gegebenenfalls ein Zement mit niedriger Wärmeentwicklung (NW-Zement) zu verwenden.Der genaue Zementgehalt wird in Abstimmung mit dem Transportbetonwerk durch die Eignungsprüfung festgelegt.Zur Verbesserung der Dichtigkeit und zur Steuerung der Hydratationswärme können Betonzusatzstoffe (z.B. Flugasche) eingesetzt werden.A3.   BetonzusatzmittelEs wird empfohlen, ein verflüssigendes und verzögerndes Betonzusatzmittel zu verwenden. Die Art und Dosierung werden durch Eignungsprüfungen festgelegt. Die Zulassung des Betonzusatzmittels durch das Institut für Bautechnik ist mit der Eignungsprüfung dem Fachbauleiter vorzulegen.A4.   BetoneigenschaftenDruckfestigkeitsklasse mindestens C25/30 (bzw. nach Angabe Tragwerksplanung)Wasserundurchlässigkeit mit Wassereindringtiefe ew kleiner oder gleich 50 mmw/z-Wert kleiner oder gleich 0,55 bzw. entsprechend der gewählten Expositionsklassen. Bei Verwendung von Betonzusatzstoffen (z. B. Flugasche) gilt der Wasser-Bindemittel-WertKonsistenz F3 bis F4 mit BV oder FM (bzw. kombiniert)Für die Betonbauteile mit Dicken größer 0,6 m ist ein Beton mit langsamer Festigkeitsentwicklung vorzusehen (r <= 0,3)Für dünnere Sohlplatten und Wände ist ein Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung vorzusehen r >= 0,3 und <= 0,5Es werden je nach Jahreszeit Frischbetontemperaturen von minimal ca. +10 °C (Winter) bis maximal +22 °C (Sommer) angestrebt.A5.   Einbringen und Verdichten des BetonsGrundsätzlich gelten für die Betoneinbringung, Verdichtung usw. die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, sowie die Empfehlungen des "Deutschen Ausschusses für Stahlbeton" und die Angaben der Fachbauleitung. Bodenplatte und Fundamente sind jeweils in einem Arbeitsgang zu betonieren. Fundamente sind beim Aufmaß für den wasserundurchlässigen Beton zu berücksichtigen, da sie Bestandteile der wasserundurchlässigen Bauteile sind.A6.   Einbau des Betons in geschalte Wände In den Wänden (Ortbetonbauweise) ist der Beton lagenweise frisch in frisch einzubringen und mittels Innenrüttler zu verdichten. Die Höhe einer Lage darf 50 cm nicht überschreiten.Beim Betonieren der Umfassungswände wird zuerst bis mindestens 30 cm über Oberkante Sohlplatte ein Anschlussbeton mit Größtkorn 16 mm eingebracht und verdichtet. Unmittelbar danach wird der Beton mit 16 mm bzw. 32 mm Größtkorn, je nach Bewehrungsdichte, eingebracht und mit Innenrüttlern verdichtet.Beim Einbringen des Betons ist darauf zu achten, dass die freie Fallhöhe des Frischbetons 1,00 m nicht überschreitet. Gegebenenfalls sind Fallrohre oder Einfülltrichter zu verwenden.Die besonderen Vorkehrungen für das Betonieren von WU-Bauteilen bei heißen Temperaturen sind mit der Fachbauleitung abzustimmen.A7.   NachbehandlungDie Nachbehandlung hat mindestens 2 Tage länger zu erfolgen, als nach der Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton des "Deutschen Ausschusses für Stahlbeton" gefordert wird. Sie muss unmittelbar nach dem Einbringen des Betons beginnen. Die Dauer der Nachbehandlung richtet sich nach DIN 1045 Teil 3 Bauausführung. Die Art der Nachbehandlung muss nach örtlichen Gegebenheiten bzw. Wetterbedingungen mit der Fachbauleitung abgeklärt werden. Bei tiefen Temperaturen ist der Beton vor Frost zu schützen.Bodenplatten müssen während des Betoniervorgangs mit Curingmitteln zwischennachbehandelt werden. Die Curingmittel werden mit einem feinen, aber dichten Sprühnebel als gleichmäßiger und geschlossener Film auf den abgezogenen, nassen, frischen Beton aufgebracht werden. Das Curingmittel beeinflusst das Aufbringen eventuell nachfolgender Beschichtungen oder anderer Bodenaufbauten nicht. Die Flächen können bei Bedarf im Anschluss geglättet werden. Das eingesetzte Mittel ersetzt die eigentliche, notwendige Nachbehandlung des Betons nicht.A8.   KonformitätskontrolleErforderliche Maßnahmen für die Konformitätskontrolle der Betone sind vom Auftragnehmer (Unternehmer) mit der Fachbauleitung abzustimmen. Nach DIN 1045 Teil 3 Bauausführung ist Beton mit hohem Wassereindringwiderstand in die Überwachungsklasse 2 einzuordnen. Beim Einbau von Betonen der Überwachungsklasse 2 bzw. 3 ist zusätzlich zur Überwachung durch das Bauunternehmen (Eigenüberwachung) eine Überwachung durch eine anerkannte Prüfstelle F (Fremdüberwachung) vorzunehmen.B. Konstruktiv / Ausführungstechnisch zu beachtende MaßnahmenB1.   ArbeitsfugenAlle Arbeitsfugen müssen druckwasserdicht abgedichtet werden.Die Eignung der Fugensysteme, auch für die Verwendung in Sollrissfugen, muss normativ geregelt sein oder über allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse belegt werden. Am Objekt ist ein für Arbeits- und Sollrissfugenabdichtungen doppelseitig komplett mit Polymerbitumen oder mineralisch-flexibler Betonverbundschicht beschichtetes Fugenblechsystem vorzusehen. Alle Arbeits- und Sollrissfugen sind mit einem Produktsystem abzudichten, eine Vermischung von Marken oder Abdichtungsprinzipien ist nicht gestattet. Die Mindesteinbindetiefe der beschichteten Fugenelemente beträgt 30mm.Alle Arbeits- und Sollrissfugen sowie deren Anschlüsse an Dehnfugensysteme sind mit einem geschlossenen Fugensystem abzudichten.Die Anordnung von Arbeitstaktfugen und Betonierabschnitten in den Sohlplatten erfolgt so, dass die Zwangsspannungen kleiner bleiben als die aufnehmbare Zugfestigkeit im Betonquerschnitt. Die vorgegeben Einteilung ist unbedingt einzuhalten.Zwischen den mit Arbeitsfugen abgetrennten Betonierabschnitten müssen zur Minimierung von Zwangsspannungen aus Hydratationswärme mindestens 48 Stunden liegen.Gegebenfalls kann in Absprache mit der Fachbauleitung über Arbeitstaktfugen hinweg betoniert werden, diese können auch als Sollrissfugen herangezogen werden.Bei Arbeitsfugenabstellungen sind die Zwischenräume im Bereich der unteren Lage (Sohlplatten) bzw. äusseren Lage (bei Wänden) der Bewehrung mit Spacern, in der oberen Lage mit Kämmen abzustellen.Arbeitstaktfugen in Gründungsplatten müssen ein Mindestmaß an Querkraftübertragung ermöglichen. Hier sind Gitterstreckmetall-Abschalungen mit geprüfter Querkraftübertragung (rau) vorgesehen. Die Abschalelemente sind unmittelbar nach der Betonage z.B. mittels Wasserschlauch zu säubern.Die Verlege- und Einbauvorschriften des Fugenelement-Herstellers sind einzuhalten und auf der Baustelle vorzuhalten.B2.   DehnfugenAm Objekt sind Bewegungsfugen im wasserbeanspruchten Bereich zum Anschluss an das Bestandsbauwerk vorgesehen.Allgemein erfolgt die Abdichtung von Bewegungsfugen zwischen wasserbelasteten Bodenplatten, Wänden und Deckenplatten mit Dehnfugenbändern.Der Werkstoff des Dehnfugenbands muss bitumenverträ¤glich sein.Das Verlegen erfolgt nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Montage- und Hilfsmittel sowie Erschwernisse aus Schalung und Bewehrung. Die Anforderungen der DIN V 18197 (Verlegen von Fugenbändern) sind zu beachten.Insbesondere sind auf der Baustelle nur Stumpfschweißungen auszuführen. Sie sind homogen und wasserdicht nach Angaben des Fugenbandherstellers herzustellen. Formstücke (z.B. Ecken, T-Stöße etc.) sind im Werk des Fugenbandherstellers herzustellen.B3.   BewehrungsführungZur Begrenzung der Risse infolge Biegezug sind von Seiten der Tragwerksplanung die einschlägigen normativen Tabellenwerte eingehalten.In allen plattenartigen Bauteilen ist unten und oben bzw. innen und außen je eine flächige Bewehrungslage vorgesehen.Sind hohe Bewehrungsgehalte vorgesehen, so sind unbedingt Rüttelgassen vorzusehen und auch auszuführen!Die Betondeckung wird normativ bemessen. Sie muss jedoch in der oberen Lage von horizontalen Platten, auf welcher Arbeitsfugensicherungen eingebaut werden, mindestens 3 cm betragen. Insbesondere sind die Abstandhalter zwischen den Bewehrungslagen sowie die Höhe der Randverbügelung so zu dimensionieren, dass dieser Wert immer erreicht wird. Für die Einbindung der komplett beschichteten Fugenelemente wird eine Betondeckung von mindestens 3 cm benötigt.Freie Plattenränder sind mit einer Randverbügelung eingefasst.Die Anschlussbewehrung in darüber liegende Wände besteht aus vorab fest eingebundenen Bügeln nach statischen Erfordernissen. Steckeisen sind nicht zugelassen!Einspringende Ecken sowie Ecken von größeren Plattenaussparungen (Aufzugaussparungen, Fenster, Pumpensümpfe etc.) müssen nach Vorgabe der Tragwerksplanung mit einer zusätzlichen Diagonalbewehrung gegen Risse gesichert werden (z.B. 3 Stück d=12mm e=15cm je unten und oben).Die Bewehrungsabstandshalter (Drunterleisten) der unteren Bewehrungslage von Gründungsplatten dürfen gem. DBV-Merkblatt nicht linear und hohl ausgebildet sein (ungewollte Sollbruchstellen). Hier sind kurze Dreikant-Schlangen-Faserbetonabstandhalter (bzw. "halbmondförmig") zu verwenden. Diese sind aufgrund der Verwendung eines Frischbetonverbundsystems bei der Sohlplatte zwingend vorzusehen und mit der Spitze nach unten zu verlegen.Die Entwässerungsleitungen werden unterhalb des Gründungsplattenquerschnitts geführt und durchdringen die Sohlplattenoberflächen wie auch die Schachtwände von Pumpensümpfen senkrecht.B4.   Durchführungen, EinbauteileMediendurchführungen (Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Elektroleitungen, Nahwärme) bzw. deren Futterrohre müssen umlaufend druckwasserundurchlässig mit einem Dichtungsflansch, möglichst plattenmittig, ausgebildet werden. Die Frischbetonverbundebene ist dicht und im System des verwendeten Frischbetonverbundsystems an die Rohre anzuschliessen. Einbauteile sind grundsätzlich mit einzubetonieren. Es dürfen keine Aussparungen vorgesehen werden. Ausnahme hiervon ist am Objekt die Durchführung eines Lüftungsrohres mit 900 mm Durchmesser.B5.   Frischbetonverbundsystem (FBVS)Zur Minimierung des Aufwands für nachträgliche Dichtmaßnahmen bei nicht erkannten Trennrissen und Fehlstellen (additive WU-Bauweise) und zur vorweggenommenen Abdichtung wassergängiger Risse in WU-Betonbauteilen bei nicht zugänglichen Abdichtungsinnenflächen (kompensierende Bauweise) ist eine Dichtmaßnahme mittels sbquo;Frischbetonverbundsystem' FBVS als Bestandteil des Entwurfsgrundsatzes c.) vorgesehen.Das Frischbetonverbundsystem wird mittels einer hinterlaufsicheren Frischbetonverbundbahn und deren systemzugehörigen Komponenten ausgeführt.Gemäß DBV-Merkblatt "Frischbetonverbundsysteme" werden an die Planung und an die Ausführung bei kompensierender Bauweise (FBVS-2) besondere Anforderungen gestellt. So muss das FBVS mit höherer Zuverlässigkeit funktionsfähig sein. Um diese Zuverlässigkeit auch planerisch erreichen zu können, sind die folgenden Festlegungen zum FBVS unabdingbar. Änderungen dürfen nur nach Freigabe durch den Aufsteller der WU-Konzeption bzw. den Abdichtungsplaner erfolgen.Das FBVS ersetzt die Konstruktion der Weißen Wanne weder im Ganzen noch in Teilen.Die Trägerbahn der Frischbetonverbundabdichtung (Dichtebene) muss aus einer kälteflexiblen Kunststoffdichtungsbahn aus FPO (flexible Polyolefine) bestehen. Systeme mit Dichtungsebenen aus PVC-, PP-, PE- bzw. HDPE-Bahnen oder Bitumenabdichtungsbahnen dürfen am Objekt nicht verwendet werden. Die Verbundebene muss mechanisch-adhäsiv wirken und mit einer Polyestervlieskaschierung versehen sein. Für die Dichtungsmembran ist unter den Gründungsplatten eine Mindestdicke von 1,2mm (Gesamtdicke ca. 1,6 mm) erforderlich. Es ist eine Bahn mit geringem Wasserdampfdiffusionswiderstand sd< 150 m zu wählen. Dies beugt der Ablösung von Bahnenflächen an jungen Betonflächen durch Wasserdampfpartialdruck entgegen.Eine Gewebearmierung der FBV-Bahn ist im Hinblick auf das Ausdehnungsverhalten infolge Temperatur in der Bauphase zu bevorzugen.Das FBVS muss über einen allgemeinen, für die Bauart FBVS definierten Anwendbarkeitsnachweis (aA-FBVS) gemäß DBV-Merkblatt "Frischbetonverbundsysteme" besitzen. Dieser muss durch eine qualifizierte PÜZ-Stelle (Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen) ausgestellt sein.Das FBV System muss im aA-FBVS mindestens allen erforderlichen  Eigenschaften für die Leistungsklasse LK 3 (Bemessungswasserdruck <= 20 m Wassersäule) genügen. Zudem bedarf die Frischbetonverbundbahn einem Verwendbarkeitsnachweis in Form eines aktuellen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten in Betonbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß PG-FBB des DIBt.Die Rissüberbrückungsfähigkeit / Fugenaufweitung muss gemäß den Prüfgrundsätzen 1 mm betragen.Alle Fügenähte müssen thermisch dicht gefügt werden.Die Verlegerichtlinien des Herstellers, die Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Produkte sowie die Planervorgaben sind einzuhalten.Der Auftraggeber behält sich vor, stichprobenweise die Ausführung durch sachkundige Mitarbeiter des Planungsbüros beurteilen zu lassen.Der Abdichtungsträger (z.B. Sauberkeitsschicht oder Dämmung unter Gründungsplatte) ist Bestandteil der Frischbetonverbundabdichtung. So sind raue und unebene Flächen des Untergrundes auszugleichen, um ein faltenfreies und untergrundnahes Verlegen der Verbundabdichtung zu ermöglichen. Der Untergrund muss ausreichend tragfähig (Untergrund darf sich bei nachfolgenden Arbeiten, wie z.B. der Betonage, nicht verformen) und glatt sein. Es dürfen keine Hohlräume und Lücken größer 10 mm vorhanden sein, keine Versätze auftreten, keine scharfkantigen oder spitzen Bestandteile auf der Oberfläche sein sowie die Oberfläche frei von groben und störenden Verschmutzungen sein. Pfützenbildung auf der Sauberkeitsschicht ist auszuschließen.Bewehrungsabstandhalter der unteren Bewehrungslage müssen auf das verwendeten FBVS abgestimmt sein.B6.   Nachträgliche AbdichtungsarbeitenBei Anwendung aller drei Entwurfsgrundsätze gemäß WU-Richtlinie besteht immer die Möglichkeit, dass Rissbildungen in der wasserundurchlässigen Betonkonstruktion wasserführend werden können. Auch können im Herstellungsprozess Fehlstellen in den Abdichtungsebenen entstehen. Daher ist in der Planung gemäß WU-Richtlinie die nachträgliche Abdichtung möglicher wasserführender Fehlstellen in der Betonkonstruktion im Vorfeld der Bauausführung festgelegt.Durch den Ausführenden müssen in der Bau- und in der Nutzungsphase regelmäßige Begehungen mit Inspizierung der abgedichteten Stahlbetonflächen durchgeführt werden. Eventuell aufgetretene Rissbildungen und andere erkannte Fehlstellen sind zu analysieren und die Feststellungen zu dokumentieren. Dies soll während der Bauphase bis zur planmäßigen Überdeckung durch z.B. Ausbaugewerke der Abdichtungsinnenflächen laufend, und darüber hinaus bei Nichtüberdeckung im Gewährleistungszeitraum einmal jährlich erfolgen.Festgestellte Risse und Fehlstellen müssen z.B. durch Injektionen verschlossen werden. Die nachträglichen Abdichtungsarbeiten sind gemäß der technischen Regel "Instandhaltung" des DIBt auszuführen.Besonders zu beachten ist dabei, dass Injektionen im Niederdruckverfahren ausgeführt werden. Dies vermindert das Risiko der nachträglichen Ablösung oder Beschädigung des Frischbetonverbundsystems an der Bauteilaußenseite.
WU-Betonkonstruktion mit Frischbetonverbundsystem (FBVS)
08.0207 PE-Folien als Gleitschicht Liefern und Verlegen von PE-Folie als Bahnen unter Bodenplatten auf Sauberkeitsschichten aus Beton, einschließlich Zuschnitt, Verschnitt- und Befestigungsmaterial. Bahnenstöße sind mindestens 50cm überlappend auszuführen. Dicke:          0,2 mm Im Bereich von FBVS ist diese Gleitlage nicht erforderlich.
08.0207
PE-Folien als Gleitschicht
O
1,040.00
m2
08.0208 Mineralfaserplatten Bewegungsschicht Verlegen von druckfesten Mineralfaserplatten oder EPS-Dämmplatten an den vertikalen Seiten der Aufzugsunterfahrt und des Pumpenschachts zur Abminderung der Zwangsspannungen, einschließlich Zuschnitt, Verschnitt- und Befestigungsmaterial. Dicke:          50 mm
08.0208
Mineralfaserplatten Bewegungsschicht
15.50
m2
Technische Spezifikation Einbauteile Die Einbauteile in WU-Stahlbetonbauteilen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Prüfbericht der Dichtigkeit über mindestens 2 bar WasserdruckDer Abdichtungskragen muss zusätzlich einen mechanisch-adhäsiven oder bituminös-adhäsiven Frischbetonverbund haben.Wasserreaktive Dichtkragen aus Bentonit oder Quellgummi sind nicht zugelassen.Der Anschluß der FBV-Dichtebene an die Einbauteile muss an den äußeren Flächen der WU-Betonplatten im FBV-System möglich sein.Faserzementbauteile eignen sich als Einbauteile hierfür nicht und dürfen nicht vorgesehen werden.Produktsystem der Planung: '...NIK-Flex...........................' oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Technische Spezifikation Einbauteile
08.0209 Rohrdurchführung Bodenplatte DN110 mit Trichter Liefern und Einbauen von Bodendurchführungen für die Durchdringung von WU-Bodenplatten als Schmutz- oder Regenwasserrohrleitungen, mit Trichter zum Anschluss von KG/HT - Rohren bei Versatz und zum Anschluss an KG/KG 2000 - Grundleitungen. DN:              110 mm Baulänge:50 cm Material:KG2000 mit vorkonfektionierten Anschlussmanschette zum Anschluss an das zu verlegende FBV-System. ( Anschluss TG Rinne an bestehende Grundleitung )
08.0209
Rohrdurchführung Bodenplatte DN110 mit Trichter
2.00
St
08.0210 Bodenablauf DN 110 mit 2 Dichtflanschen und Gitterrost Liefern und Einbauen von Bodenabläufen für die Durchdringung von WU-Bauteilen mit Dichtungskragen, DN:    110 mm Material:Guß, Edelstahl Typ:   Bodenablauf mit senkrechtem Abgang und Glockengeruchsverschluss, Verlängerungsstück aus Edelstahl, Gitterrost 150 * 150 aus Edelstahl mit besandetem Anspachtelflansch, Belastung L15, Pressdichtungsflansch an Grundkörper, WU-Dichtungskragen, mit vorkonfektionierten Anschlussmanschette zum Anschluss an das zu verlegende FBV-System Einbauort: Technikraum Vorgeschlagenes Produkt: NIK-Flex Bodenablauf Typ ACO: Grundkörper Guß mit Anstrich Art. Nr.5571.10.20 Verlängerungsstück Edelstahl Art. Nr. 5145.50.50 Aufsatzstück mit Rost Edelstahl Art. Nr. 5141.65.92 Geruchverschluß Art. Nr. 5128.10.55
08.0210
Bodenablauf DN 110 mit 2 Dichtflanschen und Gitterrost
O
1.00
Stck
08.0211 Hofeinlauf DN 110 mit 2 Dichtflanschen und Gitterrost Liefern und Einbauen von Hofeinläufen für die Durchdringung von WU-Bauteilen mit Dichtungskragen, DN:    110 mm Material:Guß Typ:   Hofeinlauf mit senkrechtem Abgang und Glockengeruchsverschluss, Aufsatzstück aus Guß mit Pressdichtungsflansch, Gitterrost 390 * 390 aus verzinktem Stahl, Pressdichtungsflansch an Grundkörper, WU-Dichtungskragen, mit vorkonfektionierten Anschlussmanschette zum Anschluss an das zu verlegende FBV-System Einbauort: Lichthof Vorgeschlagenes Produkt: NIK-Flex Bodenablauf Typ ACO: Grundkörper Guß mit Anstrich Art. Nr.5571.10.20 Aufsatzstück Guß Art. Nr. 5145.52.50 Dachaufsatz Art. Nr. 320011 Rost Art. Nr. 38570 Geruchverschluß Art. Nr. 5128.10.55
08.0211
Hofeinlauf DN 110 mit 2 Dichtflanschen und Gitterrost
O
1.00
Stck
08.0212 Blitzschutzdurchführung Bodenplatte Liefern und Einbauen von Abdichtungselementen für die wasserdichte Durchdringung von WU-Bodenplatten mit Blitzschutzleitung.
08.0212
Blitzschutzdurchführung Bodenplatte
O
1.00
St
08.0213 Wasserdichte Schalungsspannstellen Wand d = 25 cm Wasserdichte Schalungsspannstellen für wasserbelastete, zweihäuptig geschalte Betonwände. Wanddicke:25 cm Liefern, Einbauen und wasserdicht Verschließen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Montage- und Hilfsmittel, sowie Erschwernisse aus Schalung und Bewehrung.
08.0213
Wasserdichte Schalungsspannstellen Wand d = 25 cm
260.00
St
08.0214 Futterrohr DN110 WD25 Liefern und Einbauen von Futterrohren aus PP / KG2000 für die Durchdringung von Medienleitungen  durch WU-Wände mit FBV-Bahn. DN:              110 mm Wanddicke:25 cm Material:PP / KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände. Das wasserdichte Verschliessen des Ringraumspalts mittels Ringraumdichtung erfolgt bauseits. Einbauort Technikraum
08.0214
Futterrohr DN110 WD25
O
1.00
St
08.0215 Futterrohr DN160 WD25 Liefern und Einbauen von Futterrohren aus PP / KG2000 für die Durchdringung von Medienleitungen  durch WU-Wände mit FBV-Bahn. DN:              160 mm Wanddicke:25 cm Material:PP / KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände. Das wasserdichte Verschliessen des Ringraumspalts mittels Ringraumdichtung erfolgt bauseits. Einbauort Technikraum
08.0215
Futterrohr DN160 WD25
O
1.00
St
08.0216 Futterrohr DN200 WD25 Liefern und Einbauen von Futterrohren aus PP / KG2000 für die Durchdringung von Medienleitungen  durch WU-Wände mit FBV-Bahn. DN:              200 mm Wanddicke:25 cm Material:PP / KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände. Das wasserdichte Verschliessen des Ringraumspalts mittels Ringraumdichtung erfolgt bauseits. Einbauort Technikraum
08.0216
Futterrohr DN200 WD25
O
1.00
St
08.0217 Rohrdurchführung Wand DN100 WD25 Liefern und Einbauen von Wanddurchführungen mit Doppelmuffe  für die Durchdringung von WU-Wandbauteilen mit FBV-Bahn mit Schmutz- oder Regenwasserrohrleitungen. DN:              100 mm Wanddicke:25 cm Material:KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände.
08.0217
Rohrdurchführung Wand DN100 WD25
5.00
Stück
08.0218 Rohrdurchführung Wand DN125 WD25 Liefern und Einbauen von Wanddurchführungen mit Doppelmuffe  für die Durchdringung von WU-Wandbauteilen mit FBV-Bahn mit Schmutz- oder Regenwasserrohrleitungen. DN:              125 mm Wanddicke:25 cm Material:KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände.
08.0218
Rohrdurchführung Wand DN125 WD25
1.00
St
08.0219 Rohrdurchführung Wand DN 200 WD25 Liefern und Einbauen von Wanddurchführungen mit Doppelmuffe  für die Durchdringung von WU-Wandbauteilen mit FBV-Bahn mit Schmutz- oder Regenwasserrohrleitungen. DN:              200 mm Wanddicke:25 cm Material:KG2000 Mit Anspachtelflansch für späteren Anschluß an FBV-Bahn der Wände.
08.0219
Rohrdurchführung Wand DN 200 WD25
1.00
Stück
08.0220 Elektrodurchführung Wand DN150 WD25 Einzel Liefern und Einbauen von Wanddurchführung als Einfachdichtpackung mit Bajonettverschlüssen für Kabelschutzrohre mit Anspachtelflansch Einzeldurchführung für wasserdichte Durchdringung durch WU-Wände mit FBV-System, von Elektroleitungen in Kabelschutzrohren. DN:              150 mm Wanddicke:25 cm Material:ABS / PVC Empfohlenes Produkt: '...Hauff HSI150 1x1 K AF/250...................................' oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
08.0220
Elektrodurchführung Wand DN150 WD25 Einzel
O
1.00
St
08.0221 Elektrodurchführung Wand DN150 WD25 Paket 1x4 Liefern und Einbauen von Wanddurchführung als Einfachdichtpackung mit Bajonettverschlüssen für Kabelschutzrohre mit Anspachtelflansch in Paketanordnung 1X4 für wasserdichte Durchdringung durch WU-Wände mit FBV-System, von Elektroleitungen in Kabelschutzrohren. DN:              150 mm Wanddicke:25 cm Material:ABS / PVC Empfohlenes Produkt: '...Hauff HSI150 1x4 K AF/250...................................' oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
08.0221
Elektrodurchführung Wand DN150 WD25 Paket 1x4
O
1.00
St
Technische Spezifikation Fugenblech Die beschichteten Fugenbleche für die Arbeitsfugen- / Sollrissfugenabdichtung müssen folgende Anforderungen erfüllen: für Arbeitsfuge Boden/Boden, Wand/Wand Mindesthöhe: 150 mm für Sollrissfuge Wand/Wand Mindesthöhe : 150 mm für Arbeitsfuge Wand / Decke Mindesthöhe: 80 mm Produktprüfung über mind. 5 bar Wasserdruckallgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis über mind. 2 bar WasserdruckDas Fugenblechsystem muss umlaufend vollflächig beschichtet sein. Die Beschichtung muss als mechanisch-adhäsiver oder bituminös-adhäsiver Frischbetonverbund wirken.Mindesteinbindetiefe in den jeweiligen Betonierabschnitt 3 cm.Produktsystem der Planung:lsquo;NIK-Flex KBlsquo; oder gleichwertig.Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Technische Spezifikation Fugenblech
08.0222 Arbeitsfugen Sohlplatte / Wände Druckwasserdichtes Abdichten von Arbeitsfugen mit einem Verwendbarkeitsnachweis bis 2 bar Wasserdruck zwischen wasserbelasteten Bauteilen. Mindesthöhe der Fugenabdichtungselemente:150 mm Mindesteinbindetiefe der Fugenabdichtungselemente:3,0 cm Liefern und Einbauen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Stoßverbindungen, Montage- und Hilfsmittel, sowie Erschwernisse aus Bewehrung. Ausführungsort: Arbeitsfuge Sohlplatte/Wände
08.0222
Arbeitsfugen Sohlplatte / Wände
210.00
m
08.0223 Arbeitsfugen Bodenplatte bis d = 30/35 cm Herstellen und druckwasserdichtes Abdichten von Arbeitsfugen der Bodenplatten mit beschichteten Fugenblechen und einem Abschalsystem aus Streckmetallgitter für Arbeitsfugen, verzahnt/ profiliert nach DIN EN 1992-1-1/NA. Das Abschalsystem ist auf das Fugenblechsystem abzustimmen. Mindesthöhe der Fugendichtelemente:150 mm. Mindesteinbindetiefe der Fugendichtelemente:3,0 cm Dicke der Bodenplatte: 50-70 cm Das Abschalelement ist konisch dem Gefälle folgend einzubauen. Die Fugenbleche sind nach dem Montieren der Abschalelemente einzubauen und in Ihrer Lage zu sichern. Liefern und Einbauen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Stoßverbindungen, Kreuzungspunkte, Ecken und Übergänge zur Boden-/Wandfuge  Montage- und Hilfsmittel (z.B. geschweisste Rückverankerungen etc.) sowie Erschwernisse aus Bewehrung.
08.0223
Arbeitsfugen Bodenplatte bis d = 30/35 cm
44.50
m
08.0224 Zulage zu Bodeplattenabstellungen für Eckaufschlag Zulage zu Bodeplattenabstellungen für Eckaufschlag, Übergang horizontale Fugenblechführung auf vertikales Fugenblech.
08.0224
Zulage zu Bodeplattenabstellungen für Eckaufschlag
4.00
St
08.0225 Bodenplattenaussparung 1,5 m x 1,5 m, h = 30 cm Herstellen und druckwasserdichtes Abdichten von Bodenplatteaussparungen für die Aussteifung des Verbaus  gem. Regeldetail einbauen. Arbeitsfugen der Bodenplatten mit beschichteten Fugenblechen und einem Abschalsystem aus Streckmetallgitter für Arbeitsfugen, rau nach DIN EN 1992-1-1/NA. Das Abschalsystem ist auf das Fugenblechsystem abzustimmen. Mindesthöhe der Fugendichtelemente:150 mm. Mindesteinbindetiefe der Fugendichtelemente:3,0 cm Höhe der Aussaprung ind der Bodenplatte: 30 cm Aussparungsgröße:700 mm x 1.000 mm Die Fugenbleche sind nach dem Montieren der Abschalelemente einzubauen und in Ihrer Lage zu sichern. Liefern und Einbauen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Stoßverbindungen, Kreuzungspunkte, Ecken, Montage- und Hilfsmittel (z.B. geschweisste Rückverankerungen etc.) sowie Erschwernisse aus Bewehrung. Über die Dauer der Bauzeit bis zum ausbetonieren der Aussaprungen sind die Fugenbleche vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Dies gilt insbesonder bei den Trennarbeiten der Verbausteifen im Bereich der Aussaprung. Die Aussaprung ist vor dem ausbetonieren mittels Industriestaubsauger und ölfreier Druclkluft zu reinigen. Das Vergiessen der Aussparung erfolgt gemäß seperater Positionen.
08.0225
Bodenplattenaussparung 1,5 m x 1,5 m, h = 30 cm
18.00
Stck
08.0226 Arbeitsfugen Wände / Decken Druckwasserdichtes Abdichten von Arbeitsfugen mit einem Verwendbarkeitsnachweis bis 1 bar Wasserdruck zwischen wasserbelasteten Bauteilen. Mindesthöhe der Fugenabdichtungselemente:80 mm Mindesteinbindetiefe der Fugenabdichtungselemente:3,0 cm Liefern und Einbauen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Stoßverbindungen, Montage- und Hilfsmittel, sowie Erschwernisse aus Bewehrung. Ausführungsort: Arbeitsfugen Wand/DeckeArbeitsfugen Schachtwände / Sohlplatte
08.0226
Arbeitsfugen Wände / Decken
194.00
m
08.0227 Arbeitsfugen Wände d = 25 cm Herstellen und druckwasserdichtes Abdichten von Arbeitsfugen zwischen wasserbelasteten Wandbauteilen mit beschichteten Fugenblechen und einem Abschalsystem aus Streckmetallgitter für Arbeitsfugen, rau nach DIN EN 1992-1-1/NA. Das Abschalsystem ist auf das Fugenblechsystem abzustimmen. Mindesthöhe der Fugenabdichtungselemente:150 mm. Mindesteinbindetiefe der Fugenabdichtungselemente:3,0 cm Wanddicke:                     25 cm Die Fugenbleche sind nach dem Montieren der Abschalelemente einzubauen und in Ihrer Lage zu sichern. Liefern und Einbauen nach Herstellerrichtlinien einschließlich aller Stoßverbindungen, Kreuzungspunkte, Ecken und Übergänge zur Boden-/Wandfuge bzw. Wand-/Deckenfuge, Montage- und Hilfsmittel sowie Erschwernisse aus Bewehrung.
08.0227
Arbeitsfugen Wände d = 25 cm
58.00
m
08.0228 Abstandshalter mit Streckgitterstreifen Liefern und Einbauen von Bewehrungsabstandshaltern aus Faserbetonvierkant im Betondeckungsmaß (Spacer), inkl. Streckgitterstreifen für die Abschalung der unteren Betondeckung /  Bewehrungslage, als Ergänzung zur Abschalung der Arbeitsfugen Boden / Boden und Wand/Wand mit Abschalelementen. Die Streckgitterstreifen sind werkseitig an die Bewehrungsführung anzupassen. Der Faserbetonvierkant ist mit dem Frischbetonverbundsystem gem. Herstellervorgabe zu verbinden.
08.0228
Abstandshalter mit Streckgitterstreifen
74.50
m
08.0229 Klemmvorrichtung für den Übergang Fugenblech / Dehnfugenband Geprüfte Klemmvorrichtung zur Verbindung von Fugenblechen mit Fugenbändern aller Art, gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, sowie gegen Bodenfeuchte liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben einbauen.
08.0229
Klemmvorrichtung für den Übergang Fugenblech / Dehnfugenband
4.00
Sr
08.0230 Untergrundvorbereitung Dehnfugenbänder Untergrundvorbereitung durch schleifen zum erzielen einer tragfähihgen und nicht hinterläufigen Ebene, inkl. Epoxidharzspachtelung
08.0230
Untergrundvorbereitung Dehnfugenbänder
42.00
m
08.0231 Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil DFT 330/3 KI Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil aus thermoplastischem Elastomer (TPE), einseitig aufklebbar und einseitig einbetonierbar in Form KI mit Systemkleber Sikadur-Combiflex CF Adhesive liefern und gemäß den Verarbeitungsvorgaben des Herstellers montieren. Fugenbandprofil: Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil mit einem Klebeschenkel und einem Einbetonierschenkel und ausgebildetem Dehnschlauch, Typ: DFT 330/3 KI Dicke des Profils: 4 mm Breite des Profils: 330 mm (jedoch abgewinkelt) Anzahl der Sperranker: 1x3 Farbe: betongrau thermisch schweißbar, kein Primer erforderlich Systemkleber: Sikadur-Combiflex CF Adhesive 2-komponentiger epoxidharzbasierender Systemkleber Farbe: grau Die technischen Vorbemerkungen und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers sind zu beachten. Erforderlichen Hilfsstoffe für den Einbau sind in den EP einzurechnen. Erforderliche Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung sowie Hilfsmittel zum Einbau sind mit dem EP abgegolten. Alle Verbindungen sind dicht zu verschweißen und mit Hilfe eines Funkenprüfgerätes auf Dichtigkeit zu überprüfen. Dichtungsbänder werden nach ihrer größten Länge (Schrägschnitt, Gehrungen) abgerechnet, Formstücke werden dabei übermessen. Sämtliche Formteile sind werksseitig herzustellen. Bauseitig dürfen ausschließlich stumpfe Verbindungen mit Hilfe geeigneter Schweißgeräte mit Schweißspiegel und Einspannvorrichtung hergestellt werden. Formteile und Stumpfverbindungen werden in einer separaten Position ausgewiesen. In den Einheitspreis eingerechnet sind: - Liefern und verlegen des Profiles DFT 330/3 KI - Aufbringen des Grundauftrages aus Systemkleber - Einarbeiten des Profiles in den Grundauftrag - Montieren einer Lochblechschiene als Fixierung/Hilfskonstruktion, um ein Herauslösen des Profiles aufgrund von Rückstellkräften aus dem frischen Kleberbett zu unterbinden - Aufbringen des Deckauftrages aus Systemkleber Fugenbandprofil: MCPP-Verbindungen ≤ 0,1 mg/m² Austrag von MCPP, GISCODE BBP10. Klebstoff: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE ECP1LUS oder VOC < 1 %.
08.0231
Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil DFT 330/3 KI
25.00
m
08.0232 Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil FAT 130/3 K Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil aus thermoplastischem Elastomer (TPE), einseitig aufklebbar und einseitig einbetonierbar in Form FAT 130/3 K mit Systemkleber Sikadur-Combiflex CF Adhesive liefern und gemäß den Verarbeitungsvorgaben des Herstellers montieren. Fugenbandprofil: Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil mit einem Klebeschenkel und einem Einbetonierschenkel und Fugendeckplatte, Typ: FAT 130/3 K Dicke des Profils: 4 mm Höhe des Profils: 180 mm Breite der Deckplatte: 30 mm Anzahl der Sperranker: 1x3 Farbe: betongrau thermisch schweißbar, kein Primer erforderlich Systemkleber: Sikadur-Combiflex CF Adhesive 2-komponentiger epoxidharzbasierender Systemkleber Farbe: grau Die technischen Vorbemerkungen und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers sind zu beachten. Erforderlichen Hilfsstoffe für den Einbau sind in den EP einzurechnen. Erforderliche Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung sowie Hilfsmittel zum Einbau sind mit dem EP abgegolten. Alle Verbindungen sind dicht zu verschweißen und mit Hilfe eines Funkenprüfgerätes auf Dichtigkeit zu überprüfen. Dichtungsbänder werden nach ihrer größten Länge (Schrägschnitt, Gehrungen) abgerechnet, Formstücke werden dabei übermessen. Sämtliche Formteile sind werksseitig herzustellen. Bauseitig dürfen ausschließlich stumpfe Verbindungen mit Hilfe geeigneter Schweißgeräte mit Schweißspiegel und Einspannvorrichtung hergestellt werden. Formteile und Stumpfverbindungen werden in einer separaten Position ausgewiesen. In den Einheitspreis eingerechnet sind: - Liefern und verlegen des Profiles FAT 130/3 K - Aufbringen des Grundauftrages aus Systemkleber - Einarbeiten des Profiles in den Grundauftrag - Montieren einer Lochblechschiene als Fixierung/Hilfskonstruktion, um ein Herauslösen des Profiles aufgrund von Rückstellkräften aus dem frischen Kleberbett zu unterbinden - Aufbringen des Deckauftrages aus Systemkleber Fugenbandprofil: MCPP-Verbindungen ≤ 0,1 mg/m² Austrag von MCPP, GISCODE BBP10. Klebstoff: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE ECP1LUS oder VOC < 1 %.
08.0232
Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil FAT 130/3 K
17.00
m
08.0233 Zulage für Baustellenstumpfverbindungen mit Sikadur-Combiflex TF Fuge Zulage für das Herstellen einer Baustellenstumpfverbindung als Schweißung mit geeignetem Automat und passenden Klemmschienen, entsprechend der Herstellervorschrift. Profil-Typ: DFT 330/3 Ki, FAT 130/3K
08.0233
Zulage für Baustellenstumpfverbindungen mit Sikadur-Combiflex TF Fuge
6.00
Stk
08.0234 Zulage für Formteile mit Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil Zulage für das Liefern und Einbauen eines Fugenbandformteiles. Die Formteile sind werksseitig entsprechend den Herstellervorschriften zu fertigen. Formteilbezeichnung: 2 x senkrechte Ecke DFT 330/3 Ki 1 x Spiegelecke DFT 330/3 Ki 1 x Winkelecke DFT 330/3 Ki 2 x Übergang DFT 330/3 Ki auf FAT 130/3 K 1 x Spiegelecke FAT 130/3 K 1 x Winkelecke FAT 130/3 K
08.0234
Zulage für Formteile mit Sikadur-Combiflex TF Fugenbandprofil
8.00
Stk
08.0235 Querende Arbeitsfugen im Bestandsbauwerk injizieren Querende Arbeitsfugen im Bestandsbauwerk injizieren um umläufigkeiten zu vermeiden. Herstellen der Bohrlöcher und setzen von Tagesborpackern. Es ist darauf zu achten, dass die Bohrkanäle die Arbeistfuge in der Mitte des Bauteiles kreuzen. Die tragende Bewehrung darf bei der Herstellung der Bohrlöcher nicht beschädigt werden. Abdichtende Injektion der Arbeitsfuge mit einem Polyurethanharz injizieren. Packer abschlagen und Bohrkanal verspachteln.
08.0235
Querende Arbeitsfugen im Bestandsbauwerk injizieren
8.00
St
Technische Spezifikation Frischbetonverbundsystem (FBVS) Das Frischbetonverbundsystem muss folgende Anforderungen erfüllen: Frischbetonverbundsystem auf Basis flexibler Polyolefine (FPO) nach DIN EN 13697 2017-08 und DIN/TS 20000-202:2020-11.besondere Kälteflexibililität auf Grund von winterlichen Einbaubedingungen erforderlichmechanisch-adhäsive Verbundschicht aus PP-Vliesmax. Prüfdruck 5 bar Wasserdruck der HinterläufigkeitsprüfungFugenaufweitung 1 mmVerwendbarkeitsnachweis über 2 bar Wasserdruckgeprüfte Ausführungsdetails für Bodenplattenüberstände, Abdichtungsübergänge Rohrdurchführungen, Spannstellen.geprüfter Übergang auf Systemkomponenten wie Flüssigkunststoffe, Tapes, etc.Mindestdicke der Dichtungsmembran (ohne Vlies) 1,20 mm (Gründungsbauteile) und 0,8 mm (Wände)sd-Wert < 150 mAlle Fügenähte müssen thermisch dicht gefügt werdenDas FBV System muss im aA-FBVS mindestens allen erforderlichen Eigenschaften für die Leistungsklasse LK 3 (Bemessungswasserdruck <= 20 m Wassersäule) genügen. Zudem muss es über einen Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) gemäß der Prüfgrundsätze des DIBt für Fugenabdichtungen von Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich verfügen.Produktsystem der Planung: '...NIK Seal FBVS Typ P.......................................' oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Technische Spezifikation Frischbetonverbundsystem (FBVS)
08.0236 FPO-Frischbetonverbundsystem (FBVS) Gründungsbauteile Liefern und Verlegen einer Frischbetonverbundabdichtung aus einer hochflexiblen Kunststoffdichtungsbahn nach DIN EN 13697 2017-08 und DIN/TS 20000-202:2020-11 auf Basis von flexiblen Polyolefinen mit einer mechanisch-adhäsive wirkenden Frischbetonverbundschicht unter Gründungsplatten Einbau: Horizontale Bereiche unter GründungsplattenVertikale und schräge Bereiche an Versprüngen, Fundamentvertiefungen, Aufzug- und Pumpenschächten und Sohlplattenrändern Abdichtungsuntergrund: Lastabtragende Dämmung, an Sohlplattenrändern Schalhaut. Die Verarbeitung hat auf einer den Herstellerangaben entsprechenden Trägerschicht sach- und fachgerecht nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen. Ausführung laut Vorbemerkungen. Mindestdicke Dichtungsmembran (FPO): 1,20 mm In die Einheitspreise einzurechnen sind: die mechanische Fixierung der Verbundbahnen auf dem Untergrunddie notwendige Überlappung im Stoßbereichevtl. anfallender VerschnittAufwand für das thermische Fügen der Längs- und Querstöße der Abdichtungsbahnen mit systemzugehörigen VerbindungsmittelnEckausbildungenSchutz der überstehenden Verbundbahnteile vor Verschmutzung bei der Betonage angrenzender BauteileAbgerechnet wird nach längster Abwicklung der bedeckten Fläche.
08.0236
FPO-Frischbetonverbundsystem (FBVS) Gründungsbauteile
280.00
m2
08.0237 Zulage vertikale / schräge Ausführung (FBVS) Gründungsbauteile Zulage zu Vorposition Liefern und Verlegen einer Frischbetonverbundabdichtung unter Gründungsbauteilen für vertikale / schräge Ausführung bei Sohlplattenrändern, Fundamentvertiefungen, Bodenplattenversprüngen und Aufzugsschacht, Pumpensumpf. Abgerechnet wird nach längster Abwicklung der bedeckten Fläche.
08.0237
Zulage vertikale / schräge Ausführung (FBVS) Gründungsbauteile
80.00
m2
08.0238 FPO-Frischbetonverbundsystem (FBVS) Wände Liefern und Verlegen einer Frischbetonverbundabdichtung aus einer hochflexiblen Kunststoffdichtungsbahn nach DIN EN 13697 2017-08 und DIN/TS 20000-202:2020-11 auf Basis von flexiblen Polyolefinen mit einem mechanisch-adhäsivem Frischbetonverbund an Wandflächen. Einbau: WandschalungDie Verarbeitung hat auf einer den Herstellerangaben entsprechenden Trägerschicht sach- und fachgerecht nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen.Ausführung laut Vorbemerkungen.Mindestdicke Dichtungsmembran (FPO): 1,2 mmIn die Einheitspreise einzurechnen sind:die mechanische Fixierung der Verbundbahnen auf dem Untergrunddie notwendige Überlappung im Stoßbereichevtl. anfallender VerschnittAufwand für das thermische Fügen der Längs- und Querstöße der Abdichtungsbahnen mit systemzugehörigen VerbindungsmittelnEckausbildungenSchutz der überstehenden Verbundbahnteile vor Verschmutzung bei der Betonage angrenzender Bauteile.Abgerechnet wird nach längster Abwicklung der bedeckten Fläche.
08.0238
FPO-Frischbetonverbundsystem (FBVS) Wände
98.00
m2
08.0239 Ergänzen FBVS an Wandschalungsspannstellen Nachträgliches Ergänzen der FBV-Bahn im Bereich von im WU-System abgedichteter Spannankerlöcher, im Frischbetonverbundsystem mit systemkompatiblen und geprüften Komponenten. Abgerechnet wird nach tatsächlich abgedichteter Anzahl auf Nachweis.
08.0239
Ergänzen FBVS an Wandschalungsspannstellen
100.00
St
08.0240 Abdichtungsübergang FBVS an Wandaufstandsfuge Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen (Flüssigkunststoff, Epoxidharzkleber) als Bestandteil des FBV-Systems nach FBV-Herstellervorschrift auf Betonoberfläche im Bereich der Wandaufstandsfuge ohne Sohlplattenüberstand mit Anschluss an die FBV-Bahn der Sohlplatte und Wände. Abwicklungsbreite ca. 25 cm. Mit Verwendbarkeitsnachweis für 2 bar Wasserdruck und Prüfbericht als Systemkomponente. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Anschleifen der Flächen im Betonbereich nach Erfordernis (ca. 15 cm Breite)Vorbehandlung der FBV-Oberfläche im Spachtelbereich für den erforderlichen VerbundAufbringen des Abdichtungsstreifens aus spachtelbarer Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung nach Laufmeter Boden/Wandfuge.
08.0240
Abdichtungsübergang FBVS an Wandaufstandsfuge
45.50
m
08.0241 Ergänzen FBVS an Deckenplattenrändern - Fassadensockelabdichtung Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen (Flüssigkunststoff, Epoxidharzkleber) als Bestandteil des FBV-Systems nach FBV-Herstellervorschrift auf Betonoberfläche der Deckenplattenränder und EG-Wände mit Anschluss an die FBV-Bahn der Wände. Abwicklungsbreite bis zu ca. 25 cm. Mit Verwendbarkeitsnachweis für 2 bar Wasserdruck und Prüfbericht als Systemkomponente. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Anschleifen der Flächen im Betonbereich nach ErfordernisVorbehandlung der FBV-Oberfläche im Spachtelbereich für den erforderlichen VerbundAufbringen des Abdichtungsstreifens aus spachtelbarer Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbsanden mit QuarzsandAbrechnung nach überdeckter Fläche.
08.0241
Ergänzen FBVS an Deckenplattenrändern - Fassadensockelabdichtung
40.00
m2
08.0242 Anschluss Elektrodurchführung 1 x 1 an FBVS Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen (Flüssigkunststoff, Epoxidharzkleber) als Bestandteil des FBV-Systems nach FBV-Herstellervorschrift auf Anspachtelflansch der Elektrodurchführungen an Betonoberfläche der Wände mit Anschluss an die FBV-Bahn der Sohlplatte und Wände. Abmessung Anspachtelflansch ca 40 cm x 40 cm Mit Verwendbarkeitsnachweis für 2 bar Wasserdruck und Prüfbericht als Systemkomponente. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Anschleifen der Flächen im Betonbereich nach ErfordernisVorbehandlung der FBV-Oberfläche im Spachtelbereich für den erforderlichen VerbundAufbringen des Abdichtungsstreifens aus spachtelbarer Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung pro Stück.
08.0242
Anschluss Elektrodurchführung 1 x 1 an FBVS
O
1.00
Stck
08.0243 Anschluss Elektrodurchführung 1 x 4 an FBVS Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen (Flüssigkunststoff, Epoxidharzkleber) als Bestandteil des FBV-Systems nach FBV-Herstellervorschrift auf Anspachtelflansch der Elektrodurchführungen an Betonoberfläche der Wände mit Anschluss an die FBV-Bahn der Sohlplatte und Wände. Abmessung Anspachtelflansch ca 100 cm x 40 cm Mit Verwendbarkeitsnachweis für 2 bar Wasserdruck und Prüfbericht als Systemkomponente. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Anschleifen der Flächen im Betonbereich nach ErfordernisVorbehandlung der FBV-Oberfläche im Spachtelbereich für den erforderlichen VerbundAufbringen des Abdichtungsstreifens aus spachtelbarer Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung pro Stück.
08.0243
Anschluss Elektrodurchführung 1 x 4 an FBVS
O
1.00
Stck
08.0244 Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Boden DN110 Andichten von Rohreinbauteilen in der Gründungsplatte an die Frischbetonverbundbahn Rohrdurchmesser:Bis DN 110 durch Anarbeiten von Dichtmanschetten nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Vorbehandlung der Rückseite des FBVS im Klebebereich für Verbund zum Klebesystem nach ErfordernisAufbringen des Abdichtungsstreifens nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung je Durchdringung.
08.0244
Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Boden DN110
O
1.00
St
08.0245 Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN110 Andichten von Rohreinbauteilen mit Anspachtelflansch in Wänden an die Frischbetonverbundbahn Rohrdurchmesser:DN 110 durch Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen im FBV-System nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Vorbehandlung der Oberfläche der FBV-Bahn und des anspachtelflansches im Klebebereich für erforderlichem Verbund zum Klebesystem nach ErfordernisAufbringen des umlaufenden Abdichtungsstreifens aus systemkompatibler Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung je Durchdringung.
08.0245
Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN110
O
1.00
St
08.0246 Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN160 Andichten von Rohreinbauteilen mit Anspachtelflansch in Wänden an die Frischbetonverbundbahn Rohrdurchmesser:DN 160 durch Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen im FBV-System nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Vorbehandlung der Oberfläche der FBV-Bahn und des anspachtelflansches im Klebebereich für erforderlichem Verbund zum Klebesystem nach ErfordernisAufbringen des umlaufenden Abdichtungsstreifens aus systemkompatibler Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung je Durchdringung.
08.0246
Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN160
O
1.00
St
08.0247 Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN200 Andichten von Rohreinbauteilen mit Anspachtelflansch in Wänden an die Frischbetonverbundbahn Rohrdurchmesser:DN 200 durch Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen im FBV-System nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Vorbehandlung der Oberfläche der FBV-Bahn und des anspachtelflansches im Klebebereich für erforderlichem Verbund zum Klebesystem nach ErfordernisAufbringen des umlaufenden Abdichtungsstreifens aus systemkompatibler Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung je Durchdringung.
08.0247
Anschluss FBVS an Rohrdurchführungen Wand DN200
O
1.00
St
08.0248 Anschluss FBVS Wand an Medienleitung durch Kernbohrung D=200mm Andichten von Medienleitung, eingesetzt in Kernbohrungen der Wände, an die Frischbetonverbundbahn Rohrdurchmesser:Bis DN 160 Kernbohrung:DN 200 durch Liefern und Aufbringen von spachtelbaren Dichtmassen im FBV-System nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Verfüllen des Ringspaltes als Abdichtungsuntergrund z.B. mit ZementmörtelVorbehandlung der Oberfläche der FBV-Bahn und der Medienleitung im Klebebereich für erforderlichem Verbund zum Klebesystem nach Erfordernismanschettenartiges Aufbringen des umlaufenden Abdichtungsstreifens aus systemkompatibler Dichtmasse nach HerstellervorgabeAlle notwendigen Formstücke und AnschlüsseAbrechnung je Durchdringung.
08.0248
Anschluss FBVS Wand an Medienleitung durch Kernbohrung D=200mm
O
1.00
St
08.0249 Anschluss FBVS an Blitzschutzdurchführungen Andichten von Blitszchutzdurchführungen an die Frischbetonverbundbahn durch Liefern und Aufbringen von Dichtmanschetten nach Herstellervorschrift inkl. Prüfbericht. In den Einheitspreis eingerechnet sind: Vorbehandlung der Rückseite des FBVS im Klebebereich für Verbund zum Klebesystem nach Erfordernis Aufbringen des Abdichtungsstreifens nach Herstellervorgabe Alle notwendigen Formstücke und Anschlüsse Abrechnung je Durchdringung..
08.0249
Anschluss FBVS an Blitzschutzdurchführungen
O
1.00
St
Nachträgliche Abdichtungsarbeiten
Nachträgliche Abdichtungsarbeiten
08.0250 Rissbeobachtung und -analyse Regelmäßige Begehung (ca. 1 / Monat) mit Inspizierung der abgedichteten Stahlbetonoberflächen hinsichtlich eventuell auftretender Rissbildungen, Analyse der Risslagen und Rissweiten, Dokumentation der Feststellungen. Zeitpunkt: Laufend während der Ausführungsphase bis zur planmäßigen Überdeckung der abgedichteten Stahlbetonbauteile.
08.0250
Rissbeobachtung und -analyse
4.00
St
08.0251 Rissinjektionen Gründungsplatten d = 30/35 cm Nachträgliches Abdichten von wasserdurchgängigen Trennrissen in Stahlbeton-Gründungsbauteilen, gemäß technischer Regel "Instandhaltung" des DIBt Berlin. Begrenzt dehnbar abdichtend mittels Packerinjektion von Kunstharz- Materialien auf Polyurethanbasis oder kraftschlüssig dichtend auf Epoxidharzbasis sowie abschliessender Rissbandage mit spachtelbarer Dichtmasse (Prüfung gegen rückseitig einwirkender Wasserdruck erforderlich). Einschließlich Feststellung/Dokumentation der Rissverläufe und der Abdichtungsarbeiten gemäß Instandsetzungsrichtlinie. Gemeinsame Festlegung des Umfangs vor Ort durch Auftraggebervertreter und Auftragnehmer. Abrechnung nach abgedichteter Risslänge (erster bis letzter Packer) Beschichtung: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE30, VOC < 40 g/l, Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder im System.
08.0251
Rissinjektionen Gründungsplatten d = 30/35 cm
O
20.00
m
08.0252 Rissinjektionen Wände d = 25 cm Nachträgliches Abdichten von wasserdurchgängigen Trennrissen in Stahlbeton-Wandbauteilen (Wanddicke ca. 25 cm), gemäß technischer Regel "Instandhaltung" des DIBt Berlin. Begrenzt dehnbar abdichtend mittels Packerinjektion von Kunstharz- Materialien auf Polyurethanbasis oder kraftschlüssig dichtend auf Epoxidharzbasis.Sowie abschliessender Rissbandage mit spachtelbarer Dichtmasse (Prüfung gegen rückseitig einwirkender Wasserdruck erforderlich). Einschließlich Feststellung/Dokumentation der Rissverläufe und der Abdichtungsarbeiten gemäß Instandsetzungsrichtlinie. Gemeinsame Festlegung des Umfangs vor Ort durch Auftraggebervertreter und Auftragnehmer. Abrechnung nach abgedichteter Risslänge (erster bis letzter Packer) Beschichtung: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE30, VOC < 40 g/l, Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder im System.
08.0252
Rissinjektionen Wände d = 25 cm
O
10.00
m
08.0253 Dokumentation / Revisionspläne / Produktliste Der Auftragnehmer schuldet eine einwandfreie und lückenlose Dokumentation sämtlicher ausgeführter Leistungen als Revisionsunterlagen und zur Beurteilung der Vertragsübereinstimmungen seiner Leistung, inkl. aller notwendigen Sachkundigen- oder/und Sachverständigen-Bescheinigungen. Die Unterlagen sind 3-fach auf Datenträger(CD-ROM) sowie 3-fach in Papierform, in Ordnern, mit übersichtlichem Inhaltsverzeichnis, gefaltet, aufzubereiten und zu übergeben. Hierbei müssen die gesamten Unterlagen den letzten Stand beinhalten, der durch den Auftraggeber zur Ausführung freigegeben wurde.Die Ordnerstruktur und das Layout sind nach den Anforderungen des AG aufzustellen.Grundsätzlich dürfen nur gängige Datenformate eingesetzt werden:CAD erstellte Planunterlagen im CAD-Format als DWG-/DXF-Dateien und sofern möglich als IFC-DateienTabellenkalkulationen und Listen im EXCEL Format als XLS-DateienTextdokumente und Beschreibungen im WORD-Format als doc-Dateien oder als PDF-Dateien
08.0253
Dokumentation / Revisionspläne / Produktliste
1.00
psch
09 Stahlbetonfertigteile +++
09
Stahlbetonfertigteile +++
0 V - Stahlbetonfertigteile +++
[0]
V - Stahlbetonfertigteile +++
E
0 V - Podest-Fertigteilkragplatte +++
[0]
V - Podest-Fertigteilkragplatte +++
E
09.0254 Fertigteilpodest Fluchttreppe West +++ Balkonfertigteil, wie vor beschrieben: - Plattenlänge ca. 2,825 m. - Plattentiefe ca. 1,86 m (ohne Iskorb) - Plattenstärke d = 20 cm, unten eben oben mit   Gefälle im Ablaufbereich gem. Plan - Aufkantungen h= 5,5 cm , Breite 10 - 22 cm - Siehe Detailplan Nr. 052 ( Podestplatte Fluchttreppe West - 1.OG )
09.0254
Fertigteilpodest Fluchttreppe West +++
1.00
Stück
0 V - Thermische Trennung - Isokorb - Decke / Podestplatten +++
[0]
V - Thermische Trennung - Isokorb - Decke / Podestplatten +++
E
09.0255 Schöck Isokorb XT Typ Q-P-V5 +++ Thermische Trennung, wie vor beschrieben: -Schöck Isokorb XT Typ Q-P-V5, REI120-x120-H200-L150.5.2 - Linear in Betonfertigteil eingebaut. -Höhe ca. 200 mm -Austritt Fluchttreppe 1.OG West Isokorb: Ohne halogenierte Treibmittel, frei von Blei-, Cadmium- und Zinnstabilisatoren.
09.0255
Schöck Isokorb XT Typ Q-P-V5 +++
2.00
Stück
09.0256 Schöck Isokorb XT Typ H-VV1-NN1 Thermische Trennung, wie vor beschrieben: -Schöck Isokorb XT Typ H-VV1-NN1-REI120-X120-H200-150 - Linear in Betonfertigteil eingebaut. -Höhe ca. 200 mm -Austritt Fluchttreppe 1.OG West Isokorb: Ohne halogenierte Treibmittel, frei von Blei-, Cadmium- und Zinnstabilisatoren.
09.0256
Schöck Isokorb XT Typ H-VV1-NN1
1.00
Stück
0 V - Treppenanlage ***
[0]
V - Treppenanlage ***
E
09.0257 Treppenanlage UG / EG *** Treppenanlage Treppenhaus von UG bis EG, Betonfertig- teil, wie vor beschrieben, bestehend aus:          - Ein Treppenlauf (ein Fertigteil am Stück)          - Treppenlaufbreite 1,33 m, Laufplatte d = 28 cm          -16 Steigungen, unten erhöhte Stufe für            Estrichanschluß; Stufe oben über Rohdecke            überstehend ebenfalls für Estrichanschluß          - oben mit Falzausbildung für Auflage auf Decken-          - konsole          - vergrößerter Auftritt nach der 8 Steigung mit            einmalig ca.93cm          - einseitig mit Wandabstand ca. 8 cm          - unten auf Bodenplatte mit verbreitertem Auflagefuß          - unten mit schallgedämmtem Auflager auf Bodenplatte            aufliegend          - oben mit schallgedämmtem Auflager auf Konsole an            Decke über UG aufliegend.          - schallgedämmte Auflager s. separate Position
09.0257
Treppenanlage UG / EG ***
1.00
psch
09.0258 Treppenanlage EG / 1.OG *** Treppenanlage Treppenhaus von EG bis 1.OG, Betonfertig- teil, wie vor beschrieben, bestehend aus:          - Ein Treppenlauf (ein Fertigteil am Stück)          - Treppenlaufbreite 1,33 m, Laufplatte d = 28 cm          -16 Steigungen, unten mit Ausbildung einer            Auflagerzunge gemäß Treppenplan zur            Auflagerung auf Deckenpodestkante,            schallgedämmt            Estrichanschluß; Stufe oben über Rohdecke            überstehend ebenfalls für Estrichanschluß          - oben mit Falzausbildung für Auflage auf Decken-          - konsole, schallgedämmt          - vergrößerter Auftritt nach der 8 Steigung mit            einmalig ca.93cm          - einseitig mit Wandabstand ca. 8 cm          - schallgedämmte Auflager s. separate Position
09.0258
Treppenanlage EG / 1.OG ***
1.00
psch
09.0259 Treppenanlage 1.OG / 2.OG *** Treppenanlage Treppenhaus von 1.OG bis 2.OG, Beton- fertigteil, wie vor beschrieben, bestehend aus:          - Ein Treppenlauf (ein Fertigteil am Stück)          - Treppenlaufbreite 1,33 m, Laufplatte d = 28 cm          -16 Steigungen, unten mit Ausbildung einer            Auflagerzunge gemäß Treppenplan zur            Auflagerung auf Deckenpodestkante,            schallgedämmt            Estrichanschluß; Stufe oben über Rohdecke            überstehend ebenfalls für Estrichanschluß          - oben mit Falzausbildung für Auflage auf Decken-          - konsole, schallgedämmt          - vergrößerter Auftritt nach der 8 Steigung mit            einmalig ca.93cm          - einseitig mit Wandabstand ca. 8 cm          - schallgedämmte Auflager s. separate Position
09.0259
Treppenanlage 1.OG / 2.OG ***
1.00
psch
09.0260 Treppenanlage EG-1.OG KITA *** Treppenanlage KITA intern von EG bis 1.OG, Betonfertig- teil, wie vor beschrieben, bestehend aus:          - Ein Treppenlauf (ein Fertigteil am Stück)          - Treppenlaufbreite 1,36 m, Laufplatte d = 29 cm          -20 Steigungen, unten erhöhte Stufe erhöht für            Estrichanschluß; Stufe oben über Rohdecke            überstehend ebenfalls für Estrichanschluß          - oben mit Falzausbildung für Auflage auf Decken-          - konsole          - vergrößerter Auftritt nach der 10 Steigung mit            einmalig ca.100 cm          - unten auf Bodenplatte mit verbreitertem Auflagefuß          - unten mit schallgedämmtem Auflager auf             Geschossdecke aufliegend          - oben mit schallgedämmtem Auflager auf Konsole an            Decke über EG aufliegend.          - schallgedämmte Auflager s. separate Position
09.0260
Treppenanlage EG-1.OG KITA ***
1.00
psch
0 V - Anschweißplatten / Einbauteile Terppenläufe ***
[0]
V - Anschweißplatten / Einbauteile Terppenläufe ***
E
09.0261 Einbauteil ET 1 - Treppen *** Einbauteil, wie vor beschrieben: - Seitlich in Treppenlaufwangen bzw. Trittfläche   flächenbündig einbetoniert - Stahlwinkel ca. 80/80 mm, d = 10 mm - Mit angeschweißten Bolzen KDB d = 13 mm, l= 100 mm Immer Wandseitig in Treppenlaufwangen bzw. Trittstufe
09.0261
Einbauteil ET 1 - Treppen ***
30.00
Stück
0 V - Schalldämmelement Auflage Treppenläufe +++
[0]
V - Schalldämmelement Auflage Treppenläufe +++
E
09.0262 Tronsole Typ F-V3, 130-136 / 64 cm +++ Schalltrennung, wie vor beschrieben, - Fabr.: "Schöck Tronsole Typ F-V3. - Länge 130 cm. - Breite 60 cm. (Treppenlauf auf Bodenplatte UG, Treppenhaus 1 und Treppenlauf KiTa EG )
09.0262
Tronsole Typ F-V3, 130-136 / 64 cm +++
2.00
Stück
09.0263 Tronsole Typ B-V3-Typ D 130-136 / 53 cm +++ Schalltrennung, wie vor beschrieben, - Fabr.: "Schöck Tronsole Typ B-V3-Typ D - Länge 130-136 cm - Breite ( Abwicklung ) 53 cm EG + 1.OG - Breite ( Abwicklung ) 67 cm 2.OG (TRH 1 + Treppe KiTa, Treppenauflager Geschossdecken)
09.0263
Tronsole Typ B-V3-Typ D 130-136 / 53 cm +++
6.00
Stück
09.0264 Bitumenschweißbahn, V60S4, unter Treppenantritt +++ Feuchtigkeitsabdichtung, Bitumenschweißbahn, V60S4, unter Treppenlaufauflager. - Auf Rohboden am Stück ausgelegt unter Schalldämm-   element des Betonfertigteil-Treppenantrittlaufes auf   Rohdecke aufgeschweißt. - Ringsum ca. 25 cm überstehend. - Einschl. Untergrundreinigung und Haftvoranstrich. (Treppenhaus 1 / 2 / 3  auf Bodenplatten im EG)
09.0264
Bitumenschweißbahn, V60S4, unter Treppenantritt +++
5.26
m2
0 V - Fertigteil-Lichtschacht - Wasserdicht / thermisch getrennt +++
[0]
V - Fertigteil-Lichtschacht - Wasserdicht / thermisch getrennt +++
E
09.0265 Lichtschacht 125 / 80 / 180 +++ Fertigteillichtschacht, wie vor beschrieben, - Breite (lichtes Innenmaß) 125 cm - Tiefe (lichtes Innenmaß ohne Dämmung) 80 cm - Höhe (lichtes Innenmaß) 180 cm (Lichtschächte Achse 2/H-I und Achse 2 /K-L)
09.0265
Lichtschacht 125 / 80 / 180 +++
2.00
Stück
09.0266 Lichtschacht 184 / 100 / 200 ( Individual ) +++ Fertigteillichtschacht, wie vor beschrieben, als Individuallösung. Kein Standardmaß. - Breite (lichtes Innenmaß) 184 cm - Tiefe (lichtes Innenmaß ohne Dämmung) 100 cm - Höhe (lichtes Innenmaß) 200 cm ( Lichtschachächte Achse A/5  und Achse 2 / B )
09.0266
Lichtschacht 184 / 100 / 200 ( Individual ) +++
2.00
Stück
0 V - Lichtschachtrost, 30/10 mm, begehbar +++
[0]
V - Lichtschachtrost, 30/10 mm, begehbar +++
E
09.0267 Lichtschachtrost 125 / 80 cm +++ Lichtschachtrost, wie vor beschrieben : - Breite Schacht (lichtes Innenmaß) 125 cm. - Tiefe Schacht (lichtes Innenmaß) ca. 80 cm,   Sondermaß wegen WDVS (Lichtschächte TG)
09.0267
Lichtschachtrost 125 / 80 cm +++
O
2.00
Stück
09.0268 Lichtschachtrost 184 /100 cm +++ Lichtschachtrost, wie vor beschrieben : - Breite Schacht (lichtes Innenmaß) 184 cm. - Tiefe Schacht (lichtes Innenmaß) ca. 100 cm,   Sondermaß wegen WDVS (Lichtschacht TG)
09.0268
Lichtschachtrost 184 /100 cm +++
2.00
Stück
09.0269 Gitterrost - Sicherungskette +++ Gitterrost - Sicherungskette : - Ggegen Abheben des Rostes von außen. - Mit Befestigungshalterung komplett, 2 Stück pro   Lichtschacht. - Am Lichtschacht innen angedübelt. - Gerechnet pro Stück Lichtschacht. - Fabr.: "Mea" oder gleichwertig: .....................
09.0269
Gitterrost - Sicherungskette +++
4.00
Stück
0 V- Fertigteil Lüftungsbauwerk - natürliche TG Lüftung
[0]
V- Fertigteil Lüftungsbauwerk - natürliche TG Lüftung
E
09.0270 FT-Lüftungsbauwerk 206/915/127 Fertigteil Lüftungsschacht wie zuvor beschrieben:
09.0270
FT-Lüftungsbauwerk 206/915/127
3.00
Stück
0 V - Profilstahl S 235 +++
[0]
V - Profilstahl S 235 +++
E
09.0271 Profilstahl Stützen - Fluchttreppe 1.OG Profilstahl, wie vor beschrieben, für : - Stahlstützen, QROr 80/80 mm, d = 4 mm, Länge   ca. 3,11 m. - Mit Endplatte zu Podest 200 / 200 / 10 mm,   oben.eingelassen, mit 2 x  Kopfbolzendübel auf Podest   gedübelt. - Mit Endplatte zu Boden 200 / 200 / 10 mm, mit   Dübelplatte, 4 x Edelstahlanker M 12 und 2 cm   Vergussfuge auf Einzelfundament gedübelt. - Ausführung feuerverzinkt, Anker in Edelstahl - Mit schwindfreiem Ausgleichs- / Vergußmörtel unter   Fußplatte, z.B. Fabr. "Pagel" - Gesamte Stahlkonstruktion ist feuerverzinkt zu   liefern. - Siehe Plan Nr. 052 ( Stahlstützen unter Fluchttreppenpodest West )
09.0271
Profilstahl Stützen - Fluchttreppe 1.OG
2.00
Stück
V - Betonstahl Betonfertigteile *** Wie bereits in den Vorbemerkungen angegeben, ist das Liefern frei Bau, der Verschnitt, das Schneiden, nach Schneideskizzen / Plänen und Positionieren, Biegen, Lagern und Zwischenlagern und Verlegen in die Einheits- preise einzukalkulieren. Verrechnet werden nur die in den Stahllisten der Pläne des Statikers angegebenen Gewichte. Abgerechnet wird auch das Gewicht von Stahl- bügeln, Abstandshaltern, Unterstützungs- körben, aus Stahl. Auswechslungen, Montageeisen u.ä.; Bindedraht. Walztoleranzen und Verschnitt bleiben bei der Ermittlung des Abrechnungsgewichtes unberücksichtigt. Die Baustähle sind vor Verschmutzung zu schützen und notfalls zu reinigen.
V - Betonstahl Betonfertigteile ***
09.0272 Beton-Rundstahl BST 500 A *** Betonstahl, wie vor beschrieben, Rundstahl BST 500 A
09.0272
Beton-Rundstahl BST 500 A ***
2.197
t
09.0273 Honorar für Elementpläne +++ Honorar für Elementfertigteil-/ Bewehrungpläne für alle in diesem Titel beschriebenen Stahlbetonfertigteile. Diese Pläne werden / wurden vom Statiker des Bauherrn gefertigt für die Fertigteilwerke. Das Honorar dafür wird als Durchlaufposten mit nachstehender Summe über den Rohbauer abgerechnet. 6000 € netto
09.0273
Honorar für Elementpläne +++
1.00
psch
10 Mauerarbeiten - Kalksandstein - +++
10
Mauerarbeiten - Kalksandstein - +++
0 V - Mauerwerksarbeiten +++
[0]
V - Mauerwerksarbeiten +++
E
0 V - Kalksandstein nichttragende Trennwände +++
[0]
V - Kalksandstein nichttragende Trennwände +++
E
10.0274 KS, d=11,5cm - UG - +++ Kalksandsteinwände, wie vor beschrieben, d = 11,5 cm, (Nichttragende Innenwände UG BT 1 ca. 2,74 m hoch)
10.0274
KS, d=11,5cm - UG - +++
124.29
m2
10.0275 KS, d=11,5cm - UG - Kleinflächen +++ Kalksandsteinwände, wie vor beschrieben, d = 11,5 cm, jeoch für das schließen von Türöffnungen, Fensteröffnungen oder ähnlichem. (Türöffnungen  UG BT 1).
10.0275
KS, d=11,5cm - UG - Kleinflächen +++
26.65
m2
0 V - Kalksandsteinstürze +++
[0]
V - Kalksandsteinstürze +++
E
10.0276 Stürze Öffnung 88,5cm, d=11,5cm +++ Stürze, wie vor beschrieben - Lichte Öffnung 88,5 cm - Wandstärke 11,5 cm
10.0276
Stürze Öffnung 88,5cm, d=11,5cm +++
2.00
Stück
10.0277 Stürze Öffnung 101cm, d=11,5cm +++ Stürze, wie vor beschrieben - Lichte Öffnung 101 cm - Wandstärke 11,5 cm
10.0277
Stürze Öffnung 101cm, d=11,5cm +++
3.00
Stück
10.0278 Stürze Öffnung 126 cm, d=11,5cm +++ Stürze, wie vor beschrieben - Lichte Öffnung 126 cm - Wandstärke 11,5 cm
10.0278
Stürze Öffnung 126 cm, d=11,5cm +++
3.00
Stück
0 V - Trennung Mauerwerk / Rohdecke - Bitumenpappe +++
[0]
V - Trennung Mauerwerk / Rohdecke - Bitumenpappe +++
E
10.0279 Trennung Mauerwerk / Rohdecke b=11,5 cm +++ Trennung Mauerwerk / Rohdecke ( Glattstrich), wie vor beschrieben, b = 11,5 cm.
10.0279
Trennung Mauerwerk / Rohdecke b=11,5 cm +++
61.901
lfm
11 Abdichtungs-, Beschichtungs- u. Dämmarbeiten +++
11
Abdichtungs-, Beschichtungs- u. Dämmarbeiten +++
0 V - Perimeter-Dämmung - an Wänden +++
[0]
V - Perimeter-Dämmung - an Wänden +++
E
11.0280 Perimeter-Dämmung d=160mm - UG Nordseite Perimeterdämmung, wie vor beschrieben, - d = 160 mm. --s.a. Detail 504,511,512 - oberste Reihe erst nach Anschluss der Frischbetonverbundfolie und Ausführung der Dickbeschichtung (Außenwände gegen Erdreich Im Bereich der warmen Hülle UG)
11.0280
Perimeter-Dämmung d=160mm - UG Nordseite
74.96
m2
11.0281 Perimeter-Dämmung d=160mm - TG Südseite Perimeterdämmung, wie vor beschrieben: - d = 160 mm. .-Flankendämmung als ein Platte h ca. 50 cm - Deckenvorsprung unterseitig ca.40 cm - s.a Detail 512 ( Bereich der auskragenden Deckenplatte EG Süd -Achse 7/J-L)
11.0281
Perimeter-Dämmung d=160mm - TG Südseite
10.66
m2
11.0282 Zuschlag Abschrägen an Fensterelemente +++ Zuschlag zu voriger Perimeter-Dämmung für Anar- beiten unten an Fensterlemente : - Dämmplatte oben abschrägen. (Alle Fenster im EG mit FBE, s.a. Detail: 511 / 520 / 521 / 522 / 514 / 564 )
11.0282
Zuschlag Abschrägen an Fensterelemente +++
29.767
lfm
0 V - Schaumkunststoffplatten Perimeterdämmung +++
[0]
V - Schaumkunststoffplatten Perimeterdämmung +++
E
11.0283 Perimeterdämmung d = 120 mm - TG Decke Süd +Ost +++ Schaumkunststoffplatten, Perimeterdämmung, wie vor beschrieben, d = 120 mm (TG Decke Flanke Ost + Süd, Eingangsbereich Nord)
11.0283
Perimeterdämmung d = 120 mm - TG Decke Süd +Ost +++
99.90
m2
11.0284 Trenn und Gleitfolie +++ Trenn- und Gleitfolie aus Hochdruck-Polyethylen, d = 0,2 mm, bitumenbeständig,chemisch neutral, Stoßüberdeckung 10 cm, am Rand hochgezogen Fabr: "Zinco Trenn- und Gleitfolie TGF20" oder gleichwertig:......................... (Auf Bitumenabdichtungen TG und UG Decken unter Anschüttungen / Schotteraufbauten)
11.0284
Trenn und Gleitfolie +++
359.72
m2
11.0285 Schutz- und Drainagebahn +++ Schutz- und Drainagebahn aus massivem Recycling-Kautschuk, mit einseitigerNoppenstruktur, Abflußleistung entsprechend DIN 4095, Gewicht ca. 12 kg/m2, Noppenhöhe 14 mm, Gesamtstärke mit Noppen 20 mm, Shorehärte ca. 65 Shore A, Einschl. aller Zu-/Anschnitte an aufgehenden Wände Fabrikat "Zinco Elastodrain EL 200" oder gleichwertig:......................... (Auf Bitumenabdichtungen TG und UG Decken unter Anschüttungen / Schotteraufbauten)
11.0285
Schutz- und Drainagebahn +++
359.72
m2
11.0286 Filtervlies +++ Filtervlies aus thermisch verfestigtem Polyprophylen / Polyethylen, verrottungsfest, Stempeldruckkraft gemäß DIN 54307 ca. 1800 N, Durchflußmenge Q bei 10 cm Wassersäule ca. 35 L/(m²s), Stoßüberdeckung 20 cm Fabr: "Zinco Systemfilter TG" (Auf Bitumenabdichtungen TG und UG Decken unter Anschüttungen / Schotteraufbauten)
11.0286
Filtervlies +++
359.72
m2
11.0287 Flexible Bitumenabdichtung - nichtdrückendes Wasser *** Flexible Flächenabdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser, nach DIN 18195-4, auf Wandflächen, Bitumen-Dickbeschichtung KMB-DIN 18195-2, hochfexibel, rißüberbrückend, ohne Gewebeeinlage, auf Beton oder Verputz, Fabr.: "Deitermann Superflex 10" oder gleichwertig: .................................... Ausführung: 1.  Fläche von Graten, Schmutz und Erdreich säubern 2.  Fehlstellen verschließen > 5 mm 3.  Bitumenvoranstrich 4.  Füllspachtelung 5.  Abdichtung in zwei Arbeitsgängen aufbringen, nach      dem Auftrocknen der Füllspachtelung auftragen für      Mindestschichtdicke 4 mm Ausführung aller Komponenten im System nach Hersteller- vorschriften. Abdichtung: GISCODE BBP10
11.0287
Flexible Bitumenabdichtung - nichtdrückendes Wasser ***
58.94
m2
11.0288 Drainbahn "Delta MS" +++ Drain- und Schutzbahn für Abdichtung / Perimeterdämmung auf erdberührte UG-Außenwand: - 1-lagig bestehend aus:          - Noppenbahn auf PE. - Einschl. aller Zu-/Anschnitte. - Stöße systemgerecht überlappt. - Einschl. Fixierung während Verfüllung der Arbeits-   räume. - Über Gelände ist die Drainbahn entsprechend Angabe   Geländeverlauf, auch schräg abzuschneiden. - Fabr.: "Dörken Delta MS" oder gleichwertig:..........   (Auf Perimeterdämmplatten UG / TG ))
11.0288
Drainbahn "Delta MS" +++
85.62
m2
11.0289 Drainbahn "Delta X- Drain" +++ Drain- und Schutzbahn für Abdichtung / Perimeterdämmung auf erdberührte UG-Außenwand: - 3-lagig bestehend aus:          - Gleitfolie zur Wandseite.          - Noppenbahn auf PE.          - Vlies zur Verfüllseite. - Einschl. aller Zu-/Anschnitte. - Stöße systemgerecht überlappt. - Einschl. Fixierung während Verfüllung der Arbeits-   räume - Über Gelände ist die Drainbahn entsprechend Angabe   Geländeverlauf, auch schräg abzuschneiden. - Fabr.:"Dörken Delta X-Drain" oder gleichwertig:...... (Vor Perimeterdämmplatten und Außenwand TG und an Lichtschächten)
11.0289
Drainbahn "Delta X- Drain" +++
O
1.00
m2
11.0290 Hohlkehle Aufzugsunterfahrt +++ Hohlkehle: - In Ecken im Anschluß Boden / Wand. - Radius = ca. 5 cm oder Keil 5/5 cm. - Mit Zementmörtel, MG III. - Sauber geglättet. - Einschl. Reinigung des Untergrundes und Haftbrücke. (Unterfahrten Aufzug 1 und Aufzug 2)
11.0290
Hohlkehle Aufzugsunterfahrt +++
13.761
lfm
11.0291 Zementglattstrich Aufzugsunterfahrt +++ Zementglattstrich, eben, in Aufzugsunterfahrt / Maschinenraum: - Zementmörtel, MV 1:4. - Mit Haftbrücke im Verbund zu Rohboden, d=40 mm,   sauber geglättet als Untergrund für öldichten An-   strich. - Einschließlich Reinigen und vorbereiten des Unter-   grundes. (Unterfahrten Aufzug 1 und Aufzug 2)
11.0291
Zementglattstrich Aufzugsunterfahrt +++
5.73
m2
11.0292 Ölbeständiger Anstrich +++ Ölbeständiger Anstrich auf die Böden und Wände - In 3 unterschiedlichen Farbtönen, 3 x gestrichen oder   gerollt. - Einschl. Untergrundreinigung. - Einschl. Grundierung nach Werksvorschrift. - Mit Zulassungsbescheid / Prüfzeichen - Fabr.: "PCI Visconal" oder gleichwertig: ............ (Aufzugsunterfahrten)
11.0292
Ölbeständiger Anstrich +++
20.87
m2
12 Sonstiges +++
12
Sonstiges +++
0 V - Kernbohrungen Wände +++
[0]
V - Kernbohrungen Wände +++
E
12.0293 Kernbohrung d=10cm - Stahlbetonwand 20cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 20 cm - Durchmesser Bohrung d = 10 cm. ( Installationen HLS )
12.0293
Kernbohrung d=10cm - Stahlbetonwand 20cm +++
11.00
Stück
12.0294 Kernbohrung d=15cm - Stahlbetonwand 20cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 20 cm - Durchmesser Bohrung d = 15 cm. - Durchmesser kann nach Herstellervorgabe zw. 14 und 15   cm variieren (Außemluftdurchlässe Wohnungen 1.OG+2.OG))
12.0294
Kernbohrung d=15cm - Stahlbetonwand 20cm +++
38.00
Stück
12.0295 Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 20 cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 20 cm - Durchmesser Bohrung d = 20 cm. (Installationen HLS)
12.0295
Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 20 cm +++
10.00
Stück
12.0296 Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 22 cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 22 cm - Durchmesser Bohrung d = 20 cm. (Installationen HLS)
12.0296
Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 22 cm +++
1.00
Stück
12.0297 Kernbohrung d=20 cm - Stahlbetonwand 30 cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 20 cm - Durchmesser Bohrung d = 30 cm. (Installationen HLS)
12.0297
Kernbohrung d=20 cm - Stahlbetonwand 30 cm +++
1.00
Stück
12.0298 Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 24 cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 24 cm - Durchmesser Bohrung d = 20 cm. (Installationen HLS)
12.0298
Kernbohrung d=20cm - Stahlbetonwand 24 cm +++
3.00
Stück
12.0299 Kernbohrung d=25cm - Stahlbetonwand 25 cm +++ Kernbohrung, wie vor beschrieben : - Stahlbetonwände bewehrt, Wandstärke d = 25 cm - Durchmesser Bohrung d = 25 cm. (Installationen HLS)
12.0299
Kernbohrung d=25cm - Stahlbetonwand 25 cm +++
6.00
Stück
13 Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Baukranstunden, für Kranfahrer einschl. Kran, für Fremdgewerkenach Abstimmung mit der Bauleitung
13
Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Baukranstunden, für Kranfahrer einschl. Kran, für Fremdgewerkenach Abstimmung mit der Bauleitung
0 V - Taglohnarbeiten +++
[0]
V - Taglohnarbeiten +++
E
13.0300 Meister (Polier) +++ Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Meister (Polier)
13.0300
Meister (Polier) +++
W
50.00
Std
13.0301 Vorarbeiter +++ Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
13.0301
Vorarbeiter +++
W
100.00
Std
13.0302 Facharbeiter +++ Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
13.0302
Facharbeiter +++
W
100.00
Std
13.0303 Helfer +++ Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
13.0303
Helfer +++
W
50.00
Std
13.0304 Kranstunden +++ Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Baukranstunden, für Kranfahrer einschl. Kran, für Fremdgewerkenach Abstimmung mit der Bauleitung
13.0304
Kranstunden +++
W
30.00
Std

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