Malerarbeiten
Lingen, Sternstrasse GmbH
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Projektbeschreibung Projektbeschreibung Auf dem Grundstück in Sternstraße/Werkstättenstraße/Brunnenstraße, wird die Pro Urban Projekt in Lingen "Sternstraße" GmbH folgende Einheiten erstellen: In dem Gebäude werden 112 Wohneinheiten mit Terrassen/Balkonen/Loggien in verschiedenen Größen errichtet. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. In der Tiefgarage werden 17 Stellplätze geschaffen. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Wohnanlage mit Wohnungen im Sinne der LBO. Diese weichen teilweise von der LBO und den DIN-Vorschriften für übliche Wohnungen ab. Zum Beispiel gibt es kleinere externe Abstellräume und es ist nicht für jede Einheit ein KfZ-Stellplatz verfügbar. Das Objekt verfügt über drei Aufzüge, die von der Tiefgarage bis in die obersten Geschosse führen. Die Konstruktion der tragenden Wände werden in Kalksandstein bzw. als Stahlbetonwände entsprechend den statischen Erfordernissen erstellt. Die tragenden Decken werden als Stahlbetonflachdecken erstellt, welche im Untergeschoss zum Teil mit Unterzügen verstärkt werden. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke als Flachdach. Die nicht tragenden Wände werden aus Kalksandsteinmauerwerk erstellt.
Projektbeschreibung
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung Der Neubau dieses Gebäudes soll mit dem staatlichen Gütesiegel „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus“ (QNG-Plus ) vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ausgezeichnet werden. Um das angestrebte Zertifikat erreichen zu können, müssen einige Kriterien bei der Baustoffauswahl und während des Bauprozesses berücksichtigt werden. Diese sind in der Regel bereits in den jeweiligen Positionen beschrieben. Die diesbezüglich ausgewählten Produkte sind beispielhaft. Es können Alternativprodukte angeboten werden, welche allerdings in ihrer Art, Eigenschaft und hinsichtlich der jeweils zu beachtenden Inhaltsstoffe mindestens gleichwertig sein müssen. Eine ausführliche Erläuterung der Kriterien befindet sich in der Anlage "QNG-Anforderungskatalog".
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten Zertifizierung
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog Auszug aus QNG-Anforderungskatalog In dem Katalog stehen Vorgaben/QNG-Anforderungen für die Schadstoffvermeidung von Baumatrialien und ggf. erf. Hilfsstoffe wie z.B. Dämmstoffe.. Inhaltsverzeichnis Katalog Zum Beispiel dürfen gemäß Pkt. 5.3 Beschichtungen aus mineralischen Oberflächen nur eingesetzt werden wenn diese die folgenden Anforderungen erfüllen. Für Beschichtungen aus metallischen Untergründen gelten gemäß Pkt. 6.1 folgende Kriterien Die Einhaltung der übrigen Kriterien für weitere Baustoffe werden in der Anlage "QNG-Anforderungs- Katalog" bezüglich der geplanten QNG-Plus-Zertifizierung" aufgeführt. Diese Anforderungen sind, unabhängig von diesen gewerkespezifischen Ausführungen, ebenfalls weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen für Maler- und Lackierarbeiten sowie Tapezierarbeiten liegt die VOB mit ihren Teilen in der neuesten Fassung zu Grunde. 1 Farbtöne werden durch den Auftraggeber festgelegt. 2 Sind Farbtöne für die fertige Leistung nicht präzise beschrieben, so gelten in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten StLB (Z) 663 "Beschichtungs- und Tapezierarbeiten" folgende Zuordnungen: "Weiß bzw. Altweiß": Geringfügige Brechung der Farbe Weiß durch unbunte Farben, Weißtöne, die vom Hersteller als Standardqualität zum Grundpreis geliefert werden "hell getönt": Farben mit einem Volltonanteil bis 12% (entspricht etwa Abtönstufe 6 bis 9 Scala Voll- und Abtönfarbe), Hellbezugswert > 65 "Mittel getönt": Farben mit einem Volltonanteil über 12 % bis 50 % (entspricht etwa Abtönstufe 4 bis 5 Scala Voll- und Abtönfarbe), Hellbezugswert >/= 25 und </=65 "Satt getönt": Farben mit Volltonanteil über 50 % bis 90 % (entspricht etwa Abtönstufe 2 bis 3 Scala Voll- und Abtönfarbe), Hellbezugswert < 25
ZTV
Malerarbeiten Malerarbeiten Technische Vorbemerkungen - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18363 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. - Schutz angrenzender Bauteile Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern und dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sowie Wand- und Bodenfliesen sind mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nicht gesondert und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen. - Anzubietende Materialien/Güteklassen Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB/A § 13, Abs. 2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für Gipskartonarbeiten gelten ergänzend die allgemeinen Richtlinien der BVG-Merkblätter. Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18363 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und SteckdosenEntfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den Arbeiten des AuftragnehmersSchutzmaßnahmen durch Hinweisschilder für den Personenverkehr sowie Absperrungen im üblichen UmfangBei farbigen Wandflächen ist als Übergang zu anderen Farbtönen oder weißen Flächen grundsätzlich ein 19-20 mm breiter Übergangsstreifen aus den Eckbereichen mit einzukalkulierenUntergründe auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfenGrundierungen und Schleifarbeiten sind in die jeweiligen EP´s mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Malerarbeiten
01 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
01.01 Keller/Tiefgarage
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Keller/Tiefgarage
01.02 Wohnbereiche EG - 3.OG
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Wohnbereiche EG - 3.OG
01.03 Treppenhäuser & KG-Schleusen
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Treppenhäuser & KG-Schleusen
01.04 Sonstiges
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Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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