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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Auf dem Grundstück in Sternstraße/Werkstättenstraße/Brunnenstraße, wird die Pro Urban Projekt in Lingen "Sternstraße" GmbH folgende Einheiten erstellen:
In dem Gebäude werden 112 Wohneinheiten mit Terrassen/Balkonen/Loggien in verschiedenen Größen errichtet. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. In der Tiefgarage werden 17 Stellplätze geschaffen.
Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Wohnanlage mit Wohnungen im Sinne der LBO. Diese weichen teilweise von der LBO und den DIN-Vorschriften für übliche Wohnungen ab. Zum Beispiel gibt es kleinere externe Abstellräume und es ist nicht für jede Einheit ein KfZ-Stellplatz verfügbar.
Das Objekt verfügt über drei Aufzüge, die von der Tiefgarage bis in die obersten Geschosse führen.
Die Konstruktion der tragenden Wände werden in Kalksandstein bzw. als Stahlbetonwände entsprechend den statischen Erfordernissen erstellt. Die tragenden Decken werden als Stahlbetonflachdecken erstellt, welche im Untergeschoss zum Teil mit Unterzügen verstärkt werden. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke als Flachdach. Die nicht tragenden Wände werden aus Kalksandsteinmauerwerk erstellt.
Projektbeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Die Verwendung von Reinigungsmitteln, die gesundheitsschädigende Stoffe enthalten, ist nur in Ausnahmen nach Zustimmung der Bauleitung gestattet. Die entsprechenden Nachweise sind der Objektüberwachung vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen.
Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Gebäudes über Einläufe entsorgt werden.
Grundsätzlich verpflichtet sich der AN nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Die vorgesehenen Reinigungs- und Pflegemittel sind der Objektüberwachung vorzulegen, Betriebsanweisungen,
EU-Sicherheitsdatenblätter und technische Datenblätter der Reinigungsmittel sind unaufgefordert zu übergeben.
Nachbehandlungsmittel, wie z. B. antistatisierende, konservierende oder hydrophobierende Mittel sind vor Verwendung mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Sämtliche Reinigungsmittel müssen auf die zu reinigende Oberfläche abgestimmt sein. Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen hinsichtlich der Reinigung und Wahl der Reinigunsmittel vor allem auch daraufhin zu prüfen, ob mit den aufgeführten Materialien die Leistungen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik bzw. den Reinigungsvorschriften der Hersteller erbracht werden können.
Werden von den bauausführenden Firmen bestimmte Reinigungsmittel vorgeschrieben (z.B. Metalloberflächen), so sind diese zwingend zu verwenden. Die Pflegeanweisungen der bauausführenden Firmen und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der Reinigungsmittel sind zu beachten.
Reinigungsmittel, insbesondere mit feuergefährlichen oder gesundheitsschädigenden Bestandteilen, sind entsprechend Herstellervorschrift und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Verpackungen und Reste sind durch den Auftragnehmer eigenverantowrtlich und fachgerecht zu entsorgen.
Die fertig gereinigten Räume und Bereiche sind sofort nach Abschluss der Reinigungsarbeiten von der Objektüberwachung abnehmen zu lassen und gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Wird die Abnahme nicht rechtzeitig veranlasst, so sind evtl. erforderliche Nachreinigungsarbeiten ohne besondere Vergütung durchzuführen.
Die Flächenangaben bei Fassaden-, Fenster- und Türflächen beziehen sich in der Regel, sofern nicht anders beschrieben auf die einseitig gemessenen Flächen. Die Reinigung ist, sofern in den Positionen nicht anders erwähnt, grundsätzlich beidseitig, einschl. Reinigung aller Fälze, durchzuführen.
Alle Flächen / Bauteile sind staubfrei, schlierenfrei zu reinigen, Flecken sind zu beseitigen. Das Beseitigen von Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. ist einzurechnen. Das Behandeln der Flächen erfolgt mit einem auf die jeweilige Oberfläche abgestimmten Reinigungsmittel.
Die vorhandenen sanitären Abflüsse dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeug verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich und hat die Kosten der Beseitigung zu tragen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Reinigung
01
Reinigung
01.01 Bodenbeläge
01.01
Bodenbeläge
01.02 Wandoberflächen
01.02
Wandoberflächen
01.03 Fenster und Türen
01.03
Fenster und Türen
01.04 Geländer und Abdeckungen
01.04
Geländer und Abdeckungen
01.05 Einbauten und Sondereinrichtungen
01.05
Einbauten und Sondereinrichtungen
01.06 Aufzugsanlagen
01.06
Aufzugsanlagen
01.07 Möbiliar / Einrichtung
01.07
Möbiliar / Einrichtung
01.08 Technikräume
01.08
Technikräume
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
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