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Baubeschreibung des Bauvorhabens Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den 4 Verkaufsebenen sind Malerarbeiten auszuführen.
Die Malerarbeiten bestehen im Wesentlichen aus 3 Bereichen:
- Trennwände zwischen den Shops und Fronten
- Lackierarbeiten Türen, Wandhydranten, Zargen
- Malerarbeiten und Ausbesserungsarbeiten an Bestandswänden, Lager, Aufenthaltsraum usw.
Die Arbeiten finden während des laufenden Geschäftsbetriebes statt!
Trennwände zwischen den Shops
Die Trennwände zwischen den Shops werden als doppelt beplanktes Ständerwerk ausgeführt, wobei die Beplankung aus einer ersten Lage OSB-Platten und einer zweiten Lage GKB-Bauplatten erfolgt. Möglicherweise sollen die GK-Oberflächen nicht gespachtelt und geschliffen werden.
Die Beplankung erfolgt nicht bis zur Decke, sondern bis zu einer genau definierten Höhe, deshalb sind diese Wände auch in Laufmeter ausgeschrieben. Diese Trennwände erhalten keine Dämmeinlagen.
Deckenschürzen
Die Deckenschürzen werden in der Bauweise des Knauf-Standarddetails W176 erstellt, oberer Anschluss V02, unterer Anschluss der Deckenschürze VU4 (siehe Trockenbaudetails).
Die Deckenschürzen haben die Funktion, die Lasten aus den holzbekleideten Systemwänden am oberen Ende - wie üblich bei nichtraumhohen Bürotrennwänden - aufzunehmen. Im Bereich der großen Öffnungen bestehen die holzbekleideten Systemwände aus Sturzscheiben, die an den Deckenschürzen angehängt werden müssen (Zugbelastung und Horizontalbelastung aus außermittigem Wandaufbau der Holzwände).
Baustrom
In den EPs ist zu berücksichtigen, dass die Energiekosten / Strom vom Auftraggeber gestellt werden und keine Umlage sowie Zwischenmessung dazu erfolgt. Die Zwischenverteilungen sind Sache des AN.
Baustelleneinrichtung
Es stehen nur sehr begrenzte Flächen als BE zur Verfügung, z.B. im Lager 2. UG abgetrennte Parzellen für kleine Teile (Werkzeug, Schrauben, Eimer, etc....).
Vertikal- und Horizontaltransporte:
Alle erforderlichen Vertikal- und Horizontaltransporte sind Sache des AN.
Für die Vertikaltransporte stehen 2 Lastenaufzüge vor Ladenöffnung zur Verfügung.
Bürocontainer, Tagesunterkünfte, Sanitäreinrichtungen:
Bürocontainer und Tagesunterkünfte stehen nicht zur Verfügung. Für die WC-Benutzung stehen die WC's im UG zur Verfügung.
Müllkonzept, Müllentsorgung:
Alle anfallenden Stoffe sind arbeitstäglich zu beräumen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung ist Sache des AN.
Baubeschreibung des Bauvorhabens
Technische Vertragsbedingungen Allgemein 01. Grundlage des Angebotes und Vertragsbestandteil:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB 2022 für Bauverträge mit Gesellschaften der Media-Saturn-Gruppe
02. Die Baustelle ist mit bevollmächtigtem Aufsichtspersonal für die Dauer der Leistungszeit zu besetzen. Baubetreuung bzw. Die Firmenbauleitung ist in den EP einzukalkulieren, die Baustelle ist mit einem geeigneten und bevollmächtigten deutschsprachigen Bauleiter des Auftragnehmers vor Ort, namentlich schriftlich benennen, der Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen. Während der Bauausführung muss grundsätzlich der Bauleiter bzw. sein Stellvertreter anwesend oder erreichbar sein.
03. Im Preis ist das Verwahren und Schützen eigener Leistung bis zur Abnahme enthalten.
04. Sollte der Auftragnehmer durch parallele Bauarbeiten bzw. besondere Umstände zeitlich, räumlich oder örtlich behindert werden, so ist hiervon die Projektleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
05. Die im Angebot ggf. enthaltenen Einzelangaben über Material- und Stundenlohnkosten liegen auch der Kalkulation der Einheitspreise (siehe Anlage LV Kalkulationsblatt AN) zugrunde und enthalten alle in Frage kommenden Kosten. Sie dienen daher ohne Zuschläge zur Preisermittlung etwa im LV nicht enthaltener Leistungen.
06. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Positionen des Angebots zu streichen, ohne dass damit eine Preisänderung bei anderen Positionen verbunden ist. Alternativ- oder Eventualpositionen werden nur auf Anordnung des Auftraggebers Vertragsbestandteil.
07. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausführungen, Konstruktionsteile und Werkstoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Bedingungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Ausführungen, Konstruktionsteile und Werkstoffe den gestellten Anforderungen entsprechen bzw. bauaufsichtliche Zulassungen besitzen.
08. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Anfahrkosten, Gerätemieten usw. wenn die Arbeiten durch Witterungseinflüsse erschwert bzw. unterbrochen werden oder wenn Arbeitseinstellungen und Unterbrechungen durch Zusammenarbeit mit anderen Firmen und dgl. nötig sind.
09. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und Standfestigkeit der Ausführung und für die planmäßige Herstellung der angebotenen Leistungen. Er haftet für die von ihm hergestellten Bauteile und alle an denselben entstehenden Schäden bis zur Übernahme und nach Übernahme im Rahmen des BGB. Er hat sich selbst gegen Entwendung von Material und Lieferung zu schützen.
10. Alle auftretenden Mängel auf Grund von schadhaftem Material, Nichtübereinstimmung mit den vorgelegten Mustern, schlechter Ausführung oder sonstiger Mängel, sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Werktagen zu beheben, andernfalls der Auftraggeber berechtigt ist, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen.
11. Der AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, jeden Auftragnehmer für Behinderung Dritter, für Beschädigung fremder Arbeiten und für Aufräumarbeiten haftbar zu machen. Bei Nichtfeststellbarkeit des oder der Schuldigen werden derartig entstehende Kosten auf alle, zum Zeitpunkt der Beschädigung auf der Baustelle tätig gewesenen Auftragnehmer umgelegt.
12. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung - Umbau und Unterhalt - sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht im LV gesonderte Positionen beschrieben sind. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird, soweit vorhanden und möglich vom AG bzw. vom AN Logistik zugewiesen. Bei der Kalkulation ist das Logistikkonzept zu berücksichtigen.
13. Die EP des Angebotes gelten:
- auch für die Ausführung in schwierigen Bereichen und bei bauablaufbedingten Arbeitsunterbrechungen.
- unabhängig von der Lage der Leistungserbringung auf dem Baugrundstück oder dem Objekt, soweit sich die einzelnen Positionen nicht unterscheiden.
14. Lärmintensive Arbeiten innerhalb und außerhalb des Gebäudes dürfen nur von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr ausgeführt werden (Regelarbeitszeit) oder nach Absprache.
Regelarbeitsbeginn ist von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
15. Besonderheiten der Baustelle
Je nach Corona-Entwicklung können sich die 3G Regel am Arbeitsplatz wieder verschärfen. Baustelleneinrichtungsflächen können nicht zur Verfügung gestellt werden, Materialtransporte sind entsprechend des zu bewältigenden Wochenpensums zu berücksichtigen.
Die WC-Nutzung erfolgt in den entsprechenden WC's im UG.
16. Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Pläne zur Kalkulation und Übersicht bei:
- Architekten-/Konzeptpläne
- Terminplan
Technische Vertragsbedingungen Allgemein
Maler- und Lackierarbeiten Zusätzliche Technische Vorschriften
Grundlage der Durchführung der Maler- und Beschichtungsarbeiten ist die DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten – Beschichtungen
Des Weiteren sind insbesondere folgende Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und zu beachten:
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke, DIN 18451 Gerüstarbeiten
WHG-Wasserhaushaltsgesetz (Anforderung an das Einleiten von Abwasser)
die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS) die aktuellen Praxismerkblätter der Materialhersteller als Verarbeitungsvorschriften
01. Amtlich zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen Eigenschaften besitzen, die den Anforderungen der RAL-Gütebestimmungen genügen.
02. Hat der Anbieter gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich zu begründen.
03. Zur Ausführung kommt die als 'Normalausführung' bezeichnete Leistung - wenn nicht anders vorgeschrieben ist. Der Bieter kann gleichwertige Materialien verwenden, er haftet jedoch für die Verträglichkeit und Qualität.
04. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistung den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle Bedenken sind zusätzlich zu den in der DIN 18363, Abschnitt 3.1.1, angeführten Punkten noch vor Ausführung der Arbeiten schriftlich vorzubringen, insbesondere bei:
- weichem, rieselndem und gerissenem Putz
- mineralischem Untergrund mit zu hoher Feuchtigkeit - Betonflächen, die an der Oberfläche Bindemittelanreicherungen enthalten oder anstrichunverträgliche Schalölrückstände aufweisen
- feuchtem, harzreichem, gerissenem oder astreichem Holz - Grundanstrichen auf Stahlbauteilen, deren Eignung für die Voranstriche nicht gegeben ist (Nachweis über Gitterschnitt)
- unterrosteten, schlecht haftenden Voranstrichen
05. Alle erforderlichen Vorarbeiten wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise und werden nicht gesondert aufgeführt und vergütet.
06. Trifft der Auftragnehmer auf Vorleistungen (z.B. Grundierungen) anderer Unternehmer, verpflichtet er sich eigenverantwortlich, sich die entsprechenden Materialangaben zu besorgen, um die Verträglichkeit des Anstriches auf vorhandenem Untergrund zu gewährleisten.
07. Die Farbtöne für die einzelnen Bauteile und Flächen werden vor Beginn der Arbeiten an Ort und Stelle mit dem Architekten oder der Bauleitung festgelegt. Probeanstriche in kleinerem Umfang sind auf Verlangen kostenlos anzubringen. Änderung der angegeben Farbtöne berechtigen nicht zu Mehrpreisforderungen.
08. Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, sanitäre Einrichtungsgegenstände etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung der Leistung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen sind besonders sorgfältig abzudecken, abzukleben und vor Silikaten und Mineralfarben (z.B. Keim) zu
schützen. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert. In allen Einheitspreisen ist das Schützen von Einbauteilen wie Fenster, Türen, Sohlbänke usw. wie eben beschrieben enthalten.
09. Farben müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. (z.B. Lindan, Formaldehyd, etc.). Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel- Umweltschutz" zu verwenden.
10. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter, mit Farbe, Kleber oder Lösungsmittel getränkte und stark verschmutzte Stoffe sind gemäß den öffentlichen Bestimmungen auf einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewährt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet.
11. Nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Anstrichmaterial, gegliedert nach Verwendungszweck, Fabrikat, Hersteller aufgeführt ist, um zu einem späteren Zeitpunkt eine farbengleiche Mischung und Herstellung nachbestellen zu können. Im Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, für geringfügige Ausbesserungen ausreichend Restfarben zu hinterlassen.
12. Soweit nicht anders beschrieben (hier LV-Position 01.01.20) gelten die Einheitspreise für alle Wand- und Deckenhöhen, alle Rüstarbeiten sind in den beschriebenen Positionen enthalten.
13. Nebenleistungen, wie z.B. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen, sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis zur vertraglichen Leistung gehören und nicht selbstständig vergütet werden.
Die Entsorgung der Abfälle, der Restmaterialien und des Schuttes erfolgt zentral über den vom AG beauftragten Baulogistiker und beinhaltet eine Full-Service-Entsorgung.
14. Der Auftragnehmer ist nicht von seiner eigenen Pflicht befreit, die Massen und sonstigen Angaben sorgfältig auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
Maler- und Lackierarbeiten
Vorbemerkung Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.
Vorbemerkung
1 Malerarbeiten
1
Malerarbeiten
1.1 Allgemein, Schutzarbeiten
1.1
Allgemein, Schutzarbeiten
1.2 Stundenlohnarbeiten
1.2
Stundenlohnarbeiten