Maler- und Beschichtungsarbeiten - NEU -
LIF - Leben in Frankenberg
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Allgemeine technische Vorbemerkungen 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Die Bauleitung für den Hochbau wird durch Vertreter der Cube Real Estate ausgeführt Ansprechpartner Hochbau und Projektleitung Herr Dimou Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. §19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Die Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen auf Verlangen vorzuzeigen: - Gefährdungsbeurteilung, - Ersthelferbescheinigung für mindestens 2 Mitarbeiter je Unternehmer, - Namensliste der an der Baustelle eingesetzten Personen, - Ergänzung bei Personenwechsel. 2. Angaben zur Örtlichkeit 2.1 Maßnahmenbeschreibung Der Bauherr, die Cube Asset IX GmbH mit Sitz in 51379 Leverkusen plant den Neubau eines Wohngebäudes für studentisches Wohnen mit Gewerbeeinheit im EG und Tiefgarage im UG. Die Adresse des Grundstücks ist wie folgt: Beverstraße 32-34 / Turpinstraße 141, 52066 Aachen Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tätigkeiten werden durch die beiliegenden Pläne erläutert. Diese Unterlagen sind somit Teil des Leistungsverzeichnisses. Wichtig: Die gesamte, für den reibungslosen Baustellenablauf erforderliche Baustelleneinrichtung, die Geräte und Maschinen etc., deren Transport zum und vom Einsatzort sowie das Umsetzen aller Einrichtungen zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen an der Baustelle zu informieren. Sofern Schutzmaßnahmen nicht gesondert in den Leistungspositionen beschrieben sind, sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Aufenthalt des Auftragnehmers innerhalb des Gebäudes ist nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt. Zur Preisbildung und genauen Kalkulation wird eine örtliche Besichtigung dringend empfohlen. Der Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass ihm bei Angebotsabgabe bestimmte Schwierigkeitsgrade, bedingt durch die Örtlichkeit, nicht bekannt gewesen sind. 2.2 Zuwegung Das Grundstück ist über die Bevertstraße und Turpinstraße zugänglich und für die Anlieferung nutzbar. Behördliche Genehmigungen der Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Gelände sind nicht notwendig. 3. Normen / Richtlinien Die Ausführung erfolgt nach den gültigen Normen und Richtlinien unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst. Es gilt die VOB/C in gültiger Fassung als vereinbart. VOB Teil A gilt nicht, Teil B nur, wenn dieser inhaltlich nicht den Vertragsbedingungen des AG und dieser Leistungsbeschreibung widerspricht. 4. Unterlagen Fehlen dem Auftragnehmer zur Ausführung seiner Bauleistung erforderliche Unterlagen oder sind sonstige Voraussetzungen zur vertragsgerechten Leistungserbringung nicht gegeben, ist er verpflichtet, dies rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, anderenfalls kann er sich nicht auf Behinderung in der Durchführung seiner Leistungen berufen. 4.1 Übergabe der Unterlagen AG an AN Übergabe der Unterlagen einfach als Datei im Datenformat pdf und/oder dwg. 4.2 Übergabe Unterlagen AN an AG Übergabe aller Unterlagen an den AG einfach im Original, DIN-gerecht, Pläne gefaltet, gelocht und in Ordnern sortiert. Ferner alle Unterlagen als Dateien im Datenformat pdf. Bei Plänen zusätzlich im dxf- oder dwg-Format. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Pläne, Berechnungen, Proben, Bemusterungsvorschläge etc. dem AG so rechtzeitig und unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen, dass die Vertragsfristen eingehalten werden können. Der AG hat auch über die wesentlich verwendeten Baustoffe Datenblätter, Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. vor deren Einbau vorzulegen. 4.3 Unterlagen auf der Baustelle Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch ein Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 5. Terminplanung des AN Der AN hat innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe einen detaillierten Bauablaufplan für sein Gewerk, vorzulegen. Der Ablaufplan muss alle Bauzustände und Abläufe beinhalten, die einen geordneten und koordinierten Bauablauf erkennen lassen. Bei geänderten Baustellenabläufen, Terminverschiebungen und dgl. ist der Terminplan anzupassen und erneut zur Kenntnis des AG zu übergeben. Absehbare Verzögerungen sind rechtzeitig anzuzeigen. 6. Verantwortlicher / Bauleiter-Polier Der AN hat dem Auftraggeber einen deutschsprachigen Verantwortlichen schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu nennen. 7. Baubesprechungen Wöchentlich finden Baubesprechungen statt. Der Verantwortliche des AN bzw. dessen Vertreter haben an den Baubesprechungen teilzunehmen. Falls nötig, ist auch an mehr als einer Besprechung pro Woche teilzunehmen Die unentschuldigte bzw. bei wiederholter Nichtteilnahme an den Besprechungen hat der AG das Recht monetäre Sanktionen vorzunehmen. 8. Bautagebuch Der AG ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen. Die Tagesberichte sind jeweils montags für die vorangegangene Woche unaufgefordert dem Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber bestimmten Vertreter zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B.: - Witterungsbedingungen - tägliche Arbeitsstärke der eingesetzten eigenen und Fremd-Mitarbeiter, untergliedert nach Lohngruppen - erbrachte Bauleistungen - ggf. Änderungen gegenüber dem Vertrag - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 9. Nachunternehmer Der AN darf nur ausreichend erfahrene und leistungsfähige Nachunternehmer einsetzen. Nachunternehmer, die der AN dem Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen schriftlich benannt hat und deren Benennung von der Auftraggeberseite nicht widersprochen ist, darf der Auftragnehmer ohne weitere Zustimmung einsetzen. Der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber, der diese jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern wird. Der AN ist verpflichtet, den Nachunternehmereinsatz sorgfältig zu steuern und zu überwachen. Der AN bestätigt mit Auftragsvergabe, dass er seine Nachunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen vergütet und seinen Verpflichtungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommt und diese Verpflichtung auch von seinen Nachunternehmern einfordert. 10. Verkehrssicherungspflicht Der AN übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das eigene Gewerk ab Übergabe des Baufeldes durch den AG an den AN bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Für die Sauberkeit auf der Baustelle (eigene Materialien, Werkzeuge, Abfall, usw.) ist der AN verantwortlich. Hierzu zählt z.B. auch die Absturzsicherung und der behelfsmäßige Verschluss oder Sicherung der Wandöffnungen im EG, sowie Einbau von verschließbaren Stahl-Bautüren 11. Abfallentsorgung Baustellenabfälle sind in unterschiedlichen Wertstoffen zu trennen und dem Recycling zuzuführen. Dem AG sind entsprechende Entsorgungs-Nachweise vorzulegen. 12. Werbung Werbung, gleich welcher Art, ist auf der Baustelle ohne Zustimmung des Auftraggebers unzulässig. Der Auftraggeber kann den Bauzaun als Werbeträger für eigene Werbung nutzen und auf Gerüsten Großflächenwerbung anbringen lassen. 13. Hausrecht Der AG und die Bauleitung des AG üben auf der Baustelle das alleinige Hausrecht aus. 14. Baustellenordnung Der AG hat für die Baustelle eine Baustellenordnung durch den SiGeKo erstellen lassen. Diese Baustellenordnung ist bindend für alle auf der Baustelle befindlichen Firmen und Personen. Die Bauleiter/ Poliere des AN sind für die Einhaltung der Baustellenordnung verantwortlich. 15. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist gemäß VOB als Nebenleistung im Hauptangebot einzukalkulieren. Sanitäre Einrichtungen, Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Das Einrichten von Lagerräume im Bereich der Baustelle ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat hierzu nach eigenem Bedarf Lagercontainer vorzuhalten: Ausnahmen entsprechend der Größe der Lagergegenstände bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Bauleitung des AG. Das Einrichten von Manschaftsräumen oder Büroräumen in der Baustelle ist nicht gestattet. Der Bauherr stellt hierzu eine zentrale Containeranlage zur Verfügung. Hier können diese Räume angemietet werden. 16. KFW55 Standard Die Gebäude werden nach den Bedingungen der KFW55-Richtlinien errichtet. Die Ausführungsdetails zur Umsetzung der KFW 55-Richtlinien gemäß EnEV-Nachweis sind zwingend umzusetzen.‑
Allgemeine technische Vorbemerkungen
ZTV - Malerarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere - ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten, - ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, - ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, - BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, - bauforumstahl e. V., - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, - Bundesverband Korrosionsschutz e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - ift Rosenheim GmbH, - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die ange botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: - Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, - Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, - Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, - Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, - Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, - Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, - Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. Diese Arbeiten sind mit in die Positionen einzupreisen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bau leitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten. 3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund. Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20 3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden.
ZTV - Malerarbeiten
01 Vorbereitungsarbeiten
01
Vorbereitungsarbeiten
01.01 Schutzmaßnahmen
01.01
Schutzmaßnahmen
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.01 Wand
02.01
Wand
02.02 Decke
02.02
Decke
03 Malerarbeiten
03
Malerarbeiten
03.01 Wand
03.01
Wand
03.02 Decke
03.02
Decke
03.03 Zusätzliche Leistungen
03.03
Zusätzliche Leistungen
04 Bodenbeschichtungen
04
Bodenbeschichtungen
04.01 Beschichtung UG
04.01
Beschichtung UG
04.02 Beschichtung OGs
04.02
Beschichtung OGs
05 Beschichtungsarbeiten
05
Beschichtungsarbeiten
05.01 Türe
05.01
Türe
05.02 Geländer
05.02
Geländer
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten

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