Erdarbeiten - Auftrag
Lidl Ottensheim Zu- u. Umbau
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03 Erdarbeiten und Sicherung bei Erdarbeiten
03
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Erdarbeiten und Sicherung bei Erdarbeiten
lt. gültiger ÖNORM in der aktuellen Fassung Vorbemerkungen: Leistungsumfang: Der Einheitspreis des Aushubes beinhaltet, wenn nicht anders angegeben, entweder das seitliche Lagern oder das Laden des Aushubmaterials innerhalb oder außerhalb der Baugrube auf Fördergeräte. Beim Aushubmaterial welches von der Baustelle zu entfernen ist, werden keine Zwischentransporte in Rechnung gestellt. Art des Abtragens, Erschwernisse: Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ohne Unterschied der Art des Aushubes oder Abtragens. Erschwernisse bei diesen Arbeiten (ULG 12 und 13) werden mit den entsprechenden Positionen der ULG 15 Hindernisse - Erschwernisse vergütet. Erdarbeiten bei Instandsetzungsarbeiten: Diese Leistungen werden einschließlich der spezifischen Erschwernisse (Umbau) mit den Positionen der ULG 80 vergütet. Bodenklassen, Neigung: Wenn nicht anders angegeben, werden die Bodenklassen 3 bis 5 angenommen. Wenn nicht anders angegeben, gelten die Leistungen ohne Unterschied der Geländeneigung bis 20 Prozent. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis der Höhe zur projizierten Länge im Grundriß. Arbeitsräume: Soweit nicht anders angegeben, werden Arbeitsräume (Böschungswinkel) und Grabenbreiten spätestens vor Beginn der Arbeiten, unter Einhaltung der Bauarbeiterschutzverordnung mit dem Auftraggeber einvernehmlich festgelegt. Lagern: Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Aushubmaterials wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftragnehmer im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Massenausgleich: Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/oder Abtragungsmaterial (Massenausgleich). Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt, diese Leistung wird mit den entsprechenden Positionen vergütet. Grobplanum: In die Einheitspreise für Aushub, Abgraben und Anschütten ist das Herstellen des Grobplanums (+/-10 cm) einkalkuliert.
lt. gültiger ÖNORM in der aktuellen Fassung
Vorbemerkungen:

Leistungsumfang:

Der Einheitspreis des Aushubes beinhaltet,
wenn nicht anders angegeben, entweder das
seitliche Lagern oder das Laden des
Aushubmaterials innerhalb oder außerhalb
der Baugrube auf Fördergeräte. Beim
Aushubmaterial welches von der Baustelle zu
entfernen ist, werden keine
Zwischentransporte in Rechnung gestellt.

Art des Abtragens, Erschwernisse:

Die Preise gelten, wenn nicht anders
angegeben, ohne Unterschied der Art des
Aushubes oder Abtragens. Erschwernisse bei
diesen Arbeiten (ULG 12 und 13) werden mit
den entsprechenden Positionen der ULG 15
Hindernisse - Erschwernisse vergütet.

Erdarbeiten bei Instandsetzungsarbeiten:

Diese Leistungen werden einschließlich der
spezifischen Erschwernisse (Umbau) mit den
Positionen der ULG 80 vergütet.

Bodenklassen, Neigung:

Wenn nicht anders angegeben, werden die
Bodenklassen 3 bis 5 angenommen. Wenn nicht
anders angegeben, gelten die Leistungen
ohne Unterschied der Geländeneigung bis 20
Prozent. Angaben über die Neigung erfolgen
im Verhältnis der Höhe zur projizierten
Länge im Grundriß.

Arbeitsräume:

Soweit nicht anders angegeben, werden
Arbeitsräume (Böschungswinkel) und
Grabenbreiten spätestens vor Beginn der
Arbeiten, unter Einhaltung der
Bauarbeiterschutzverordnung mit dem
Auftraggeber einvernehmlich festgelegt.

Lagern:

Der Platz für die Lagerung des zum
Wiederverwenden bestimmten Aushubmaterials
wird, wenn nicht bereits in der
Ausschreibung bestimmt, vom Auftragnehmer
im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt.

Massenausgleich:

Die erforderlichen Anschüttungen und
Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht
zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B.
Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit
dem Aushub und/oder Abtragungsmaterial
(Massenausgleich). Überschüssiges
Aushubmaterial wird von der Baustelle
entfernt, diese Leistung wird mit den
entsprechenden Positionen vergütet.

Grobplanum:

In die Einheitspreise für Aushub, Abgraben
und Anschütten ist das Herstellen des
Grobplanums (+/-10 cm) einkalkuliert.
03.12
03.12
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03.13
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03.16
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