To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR
Wasserversorgung:
Grundlage für die Ausführung der
Wasserversorgungsanlage ist die DIN 1988 "Technische
Regeln für die
Trinkwasserinstallation TRWI" sowie die aktuelle
Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserversorgung wird
in
der Putzecke im Lager eingeführt (Vs = 0,95 l/s). Über
den Stadtdruck wird der komplette Markt mit
Trinkwasser kalt versorgt.
Verteilung TWK:
Das Trinkwassernetz wird an der Putzecke in zwei
Verteilleitungen aufgeteilt.
Die erste Verteilleitung ist über einen Systemtrenner
angeschlossen und versorgt die Außenzapfstellen,
Ventile
der Putzecke sowie die Zapfstelle im Technikbereich.
Von der Putzecke aus verläuft die zweite
Verteilleitung im
Lager und versorgt die Nasszellen, die Küche und die
Backvorbereitung.
Für die Leitungen nach dem Systemtrenner werden alle
Zapfstellen durchgeschleift und der Anschluss an den
letzen Verbraucher erfolgt an der Putzecke. Für die
Nasszellen gibt es die Möglichkeit über die
sensorgesteuerten Armaturen ein Hygiene-Spülprogramm
einzurichten.
Der bestimmungsgemäße Betrieb wird seitens des
Bauherrn sichergestellt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über
Durchlauferhitzer und Untertischspeicher.
Aufgrund der Leitungsführung kann nicht an jeder
Zapfstelle eine Ausstoßzeit von unter 10 Sekunden
gewährleistet werden. Die Ausstoßzeiten befinden sich
jedoch immer noch unter den von der Norm geforderten
30 Sekunden.
Rohrmaterial TWK:
Die Werkstoffe aller Rohrleitungen und Fittings sind
nach DIN/DVGW (Prüfzeichen) vorzusehen. Die
Verteilleitungen werden in Edelstahlrohr ausgeführt.
Die Anschlussrohrleitungen werden ab den Vorwänden
und Unterputz in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt.
Dämmung:
Alle Trinkwasserrohre und Armaturen werden nach den
Forderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz
(GEG) wärmegedämmt.
Folgende Rohrdämmung werden im Markt vorgesehen:
- TWK: Alukaschierte Mineralwolle mit PVC-Ummantelung
100 %
Brandschutz/Schalldämmung:
Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Bauteile werden
mit einer Qualifizierung hinsichtlich einer
Feuerwiderstandsdauer gemäß den geltenden Vorschriften
und nach brandschutztechnischen Erfordernissen
erstellt.
Alle Rohrleitungen werden schallentkoppelt und wenn
erforderlich schallgedämmt nach den
Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt.
ANLAGENBESCHREIBUNG HEIZUNG
Wärmeversorgung:
Die Wärmeversorgung für das Gebäude erfolgt über zwei
Propangas-Wärmepumpen im Außenbreich und eine
WP in der Hydraulikstation
(H: 51 kW / K: 56 kW Gesamtleistung).
Die Wärmepumpen speisen in den Pufferspeicher der
Hydraulikstation ein. Soweit möglich, soll die Anlage
über die Wärmerückgewinnung der Rückkühler den Markt
versorgen. Die Wärmepumpe, die in der
Hydraulikstation verbaut ist, wird eingeschaltet, wenn
dies nicht mehr ausreicht. Bei weiterem Bedarf oder
wenn keine Wärmerückgewinnung aus den Kühlmöbeln
genutzt werden kann, springen die beiden
Wärmepumpen im Außenbereich mit an.
Das Heizsystem hat Systemtemperaturen von: 41/33 °C.
Wärmeverteilnetz:
Der ganze Lidl ist über eine Heizgruppe an der
Hydraulikstation angeschlossen. Im Verkaufsraum werden
sechs Umluft Deckenkassetten mit jeweils H: 6,22 / K:
10,33 kW Leistung installiert. Der Lagerbereich wird
auch über Umluft Deckenkassetten beheizt / gekühlt. In
den Nebenräumen sind, außer in den Nasszellen und
Umkleiden, hauptsächlich Deckenkassetten vorgesehen.
Diese sind mit Infrarotheizplatten ausgestattet. Im
Lüftungsgerät ist ein Heiz- / Kühlregister verbaut,
das auch an der gleichen Heizgruppe angeschlossen ist.
Das
Heiz- / Kühlregister dient der Konditionierung der
Zuluft.
Rohrleitungen:
Die Verteil- und Anschlussleitungen werden komplett in
Edelstahl vorgesehen und mit synthetischem
Kautschuk gedämmt. Im Markt sind die Leitungen als
Sichtinstallation geplant und werden zusätzlich mit
einer
weißen PVC-Ummantelung verkleidet.
Die Verteilleitungen sind mit Deckenabhängungen und
Wandkonsolen befestigt.
Dämmung:
Alle Heizungsrohre und Armaturen werden nach den
Forderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
und DIN 4140 Teil 1-2 wärmegedämmt.
Brandschutz/Schalldämmung:
Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Bauteile mit
einer Qualifizierung hinsichtlich einer
Feuerwiderstandsdauer werden gemäß den geltenden
Vorschriften und nach brandschutztechnischen
Erfordernissen erstellt. Alle Rohrleitungen werden
schallentkoppelt und wenn erforderlich schallgedämmt
nach
den Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt.
Raumtemperaturen:
Folgende Raumtemperaturen wurden festgelegt:
Kassenbereich: + 21 °C
Verkaufsraum: + 19 °C
Backnische: + 19 °C
F30-Raum / Direktanlieferung: + 16 °C
Lager / PU-Zone: + 16 °C
Nebenräume: + 21 °C
Für den hydraulischen Abgleich sind an den
Umluftgeräten Regelventile vorgesehen.
ANLAGENBESCHREIBUNG LÜFTUNG
Das zentrale Lüftungsgerät auf der Technikebene
fördert 6.000 m³/h Zu- und Abluft für den
Verkaufsraum. Zur
Ausnutzung der in der Fortluft enthaltenen sensiblen
und latenten Wärmeenergie (Wärmerückgewinnung) ist
ein Rotationswärmetauscher verbaut. Die Lüftung wird
nicht zum aktiven Heizen verwendet. Sie dient dazu den
benötigten Außenluftvolumenstrom zu gewährleisten.
Über den Kassen sind 10 Lüftungsgitter zur
Zuluftzufuhr eingebaut. Die Absaugung erfolgt am
anderen Ende
des Verkaufsraumes ebenfalls über ein sichtbares
Wickelfalzrohr mit 5 Lüftungsgittern. Außenluft und
Fortluft
sind mit 19 mm synthetischem Kautschuk gedämmt. Alle
Kanäle sind in verzinktem Stahlblech ausgeführt.
Alle brandschutzrelevanten Durchgänge sind mit
Brandschutzklappen versehen, wo jede ihre eigene
Rauchauslöseeinrichtung besitzt. Im Zuluftkanal ist
ebenfalls ein Rauchmelder positioniert. Beim jeweiligen
Auslösen der sicherheitstechnischen Einrichtung geht
das Lüftungsgerät aus.
Zudem gibt es noch kleinere Lüftungsanlagen für
folgende Bereiche:
F30 Raum:
Rohrventilator mit Wanddurchführung, welcher über
Feuchtesensor im Raum aktiviert wird und lediglich die
Luft aus dem Raum absaugt. Eine
Brandschutzüberströmklappe in der Wand sorgt für die
benötigte
Nachströmung.
Umkleideräume (Damen & Herren), Aktenraum und
Pfandlager:
Die Nebenräume Umkleiden, Aktenraum, sowie das
Pfandlager werden über ein zweites Lüftungsgerät
mit Wärmerückgewinnung (Kreuzstromwärmetauscher), Be -
und entlüftet.
Über die Umkleideräume und den Flur wird die Zuluft
eingebracht.
Diese Strömt in das Pfandlager über. Im Bereich des
Pfandlagers erfolgt die Absaugung über
Lüftungsgitter, verbaut im Wickelfalzrohr.
Der Aktenraum wird separat mit Zu- und Abluft versorgt.
Die Abluft gibt Ihre Temperatur über einen
Kreuzstromwärmetauscher an die Außenluft ab, wodurch
die
Außenluft erwärmt wird (WRG). Das Gerät läuft im
Dauerbetrieb auf ca. 60% seiner Kapazität. Durch
einen "Kurzzeittaster" kann die Luftmenge durch den
Nutzer auf 100% angehoben werden. (Z.B. bei
hoher Geruchsentwicklung). Nach 30 Min. reduziert das
Lüftungsgerät automatisch auf die
Voreingestellte Luftmenge.
Tiefkühlzellen-Hinterlüftung:
Um Schimmelbildung und Feuchteschäden im umlaufenden
Spalt zwischen TK-Zelle und Außenwand zu
verhindern (Taupunktunterschreitung), wird in dem 10
cm Hohlraum temperierte Zuluft (>19°) eingebracht.
Hierzu wird aus dem Lager Luft abgesaugt und durch ein
Kanalnetz mittels Flachkanäle mit Ausblaslöchern in
den Spalt eingebracht.
Toilettenanlagen (Damen & Herren):
Die WC-Anlagen sind mit Einzelraumlüftern
ausgestattet, welche über Bewegungsmelder und
Nachlaufrelais
verfügen. Beim Betreten des Raumes werden die Lüfter
aktiviert und laufen entsprechend nach Verlassen des
Raumes noch nach, um die Geruchsbildung zu minimieren.
Die Einzelraumlüfter gehen zusammen auf eine
Sammelleitung, welche über Dach geführt ist.
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR
Abfallwirtschaft
Die während der Bauzeit anfallenden
Abfälle sind selbst zu beseitigen.
Dieses Angebot wurde maschinell
sortiert.
Bitte prüfen Sie es auf Vollständigkeit.
Reklamationen sind frühzeitig vor dem
Eröffnungstermin zu melden.
Für unvollständig abgegebene
Ausschreibungsunterlagen ist der Bieter
allein verantwortlich.
Leere Punktfolgen im
Leistungsverzeichnis
(z.B. angeb. Hersteller:
.............
angeb. Typ:
.............)
sind vom Bieter auszufüllen.
Abfallwirtschaft
NACHWEIS DER GLEICHWERTIGKEIT
Werden für die Leistungen des LV zu den als
Leitfabrikat
aufgeführten Fabrikaten oder Typen abweichende
angeboten, sind auf Veranlassung des Auftraggebers
nachfolgende Nachweise der Gleichwertigkeit durch
den Bieter zu erbringen:
Nachweis der Übereinstimmung der technischen Nennwerte
durch Vorlage der werkseitigen Typenblätter.
(insbesondere Qualitätsmerkmale,Funktionseigenschaften,
Werkstoffeigenschaften, Leistungen,
Wirkungsgrade, Schallwerte, Abmessungen, Massen usw.)
Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfzeichen bzw.
Nachweis
der Zulassung ausländischer Prüfzeichen in
Deutschland. Nachweis der gleichen Klassen und
sonstiger
Zertifikate.
Der Bieter muß ab Submissionstermin bis zum Ablauf der
Vergabefrist in der Lage sein, innerhalb von 3
Arbeitstagen Angaben über weitere technische und
gebrauchsbestimmende Eigenschaften des
Erzeugnisses zu machen, wie Servicefreundlichkeit,
mech.
Festigkeit, Materialeigenschaften und im
Erzeugnis befindliche Einzelgeräte wie Motoren,
Dichtelemente,
o. ä..
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in die
Gleichwertigkeitsprüfung ggf. auch Kriterien wie
Umweltfreundlichkeit, Energiebedarf und
Schadstoffbelastung
bei der Herstellung, Einsatz von
wiederverwertbaren Rohstoffen und Anfall von
Sondermüllbelastungen bei erforderlicher Entsorgung der
Geräte und Stoffe als bestimmende
Gebrauchseigenschaften
berücksichtigt werden.
Bei raum- oder geländegestaltenden Elementen wie
Sanitärobjekte, Heizkörper und Einzelventilatoren,
sowie Oberflächen von sonstigen Geräten werden auch
gestalterische Eigenschaften des Leitfabrikates
in die Gleichwertigkeitsprüfung einbezogen, wie z.B.
Design,
Farbe, Oberfläche, Form usw..
Wird bei raumgestaltenden Elementen ein als vom Bieter
gleichwertig erkanntes angeboten, hat der Bieter
dafür Sorge zu tragen, daß dem Auftraggeber innerhalb
der
Vergabefrist spätestens 3 Arbeitstage nach
Aufforderung durch ihn oder seinen Beauftragten ein
Muster
kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt
werden kann.
Wird ein Muster nicht termingerecht beigebracht, gilt
der
Nachweis der Gleichwertigkeit als nicht gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fachkundige Personen
sowie
Nutzer oder Betreiber in seine Bewertung der
Gleichwertigkeit einzubeziehen.
Wird eine Gebrauchsvorführung des Musters verlangt,
ist diese
durch den Bieter kostenfrei durchzuführen.
Vertreter von herstellender Industrie des Handels sind
dazu
grundsätzlich nicht zugelassen (Freigabe durch AG
erforderlich).
NACHWEIS DER GLEICHWERTIGKEIT
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VORBEMERKUNGEN zum
Leistungsverzeichnis
ZTV-Allgemein
Sämtliche Leistungen sind in fix und
fertiger Arbeit anzubieten; fachgerecht,
nach DIN, entsprechend den Vorschriften
und den Regeln der Baukunst.
Der ausgewiesene Preis beinhaltet die
komplette Leistung mit Lieferung,
Montage und betriebsfertigem
Anschluss einschließlich aller
Nebenleistungen, die für die
sachgemäße Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor
Abgabe des Angebotes über alle zur
Kalkulation notwendigen
Voraussetzungen vollständig zu
unterrichten und Unklarheiten mit dem
Auftraggeber bzw. Planer zu klären.
Spätere Einwendungen werden nicht
berücksichtigt. Der Auftragnehmer
übernimmt mit Abgabe des
Angebotes die Garantie für die
einwandfreie Leistung, wobei eine
Übertragung der Haftung auf den
Hersteller oder dessen Lieferanten
ausgeschlossen ist.
Der ausgewiesene Preis beinhaltet die
komplette Leistung mit Lieferung,
Montage und betriebsfertigem
Anschluss einschließlich aller
Nebenleistungen, die für die
sachgemäße Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Auf Sauberhaltung der Baustelle ist zu
achten. Angrenzende Bauteile sind vor
Beschädigung und Verschmutzung zu
schützen.
Anfallende Schuttmassen sind zu
beseitigen.
Eine technische Dokumentation ist nach
Fertigstellung dem Auftraggeber zu
übergeben.
Über die örtlichen Verhältnisse und
insbesondere die Verkehrsverhältnisse
hat sich der Auftragnehmer durch
Besichtigung der Baustelle genaue
Kenntnis zu verschaffen.
Nachforderungen wegen Erschwernissen
werden nicht anerkannt.
Die Materialien sind nach
Auftragserteilung zu beschaffen und für
das Bauvorhaben sicherzustellen, da
Verzögerungen des Baufortschrittes
wegen Lieferschwierigkeiten nicht
anerkannt werden.
Stoffe und Bauteile:
Alle Leistungen umfassen auch die
Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile einschließlich Transport
und die Lagerung auf der Baustelle.
Es sind nur ungebrauchte Stoffe und
Bauteile zu liefern und einzubauen.
Sie müssen den DIN-, Güte- und
Maßvorschriften entsprechen.
1. Geltungsbereich
Es gelten außerdem "Zusätzliche und
besondere Vertragsbedingungen".
Der Auftragnehmer hat sämtliche
Leistungen unter Einhaltung der
nachstehenden Punkte auszuführen:
Vorschriften, Normen, Richtlinien und
Auflagen
Die geltenden Gesetze, Verordnungen,
Vorschriften
Die einschlägigen Normen, Richtlinien,
Regelwerke
Die anerkannten Regeln der Technik
(aRdT)
1.2 Auflagen
Es sind zu beachten:
Die Auflagen der örtlichen und regionalen
Genehmigungsbehörden
Auflagen von Sachverständigen,
Gutachtern,
Prüforganisationen (VdS, TÜV, etc.)
Anschlussbedingungen der Ver- und
Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber,
etc.
2. Stoffe, Bauteile
2.1 Oberflächenschutz
Die Oberflächen aller Bauteile,
Befestigungen, Verbindungselemente,
etc. müssen ihrem
Verwendungszweck entsprechend
dauerhaft korrosionsgeschützt sein.
2.2 Wahl der Stoffe und Bauteile
Es sind grundsätzlich Materialien,
Bauteile, Geräte, etc. in neuester
Ausführung / Bauart anzubieten und
einzubauen.
Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor
oder während der Ausführung neuere
Bauarten / Typen an, so
ist der Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragter darauf schriftlich
hinzuweisen.
Für Materialien, Bauteile, Geräte gleicher
Art sind innerhalb der TGA-Gewerke
einheitliche Produkte
desselben Herstellers zu verwenden
(Ersatzbeschaffung).
Dies trifft auch auf die Wärmedämmung
zu, wo abgestimmt mit den anderen
Gewerken einheitliche
Dämmsysteme/Produkte desselben
Herstellers zu verwenden sind.
Die Befestigungssysteme sind ebenfalls
grundsätzlich mit den anderen Gewerken
abzustimmen und entsprechend den
technischen Voraussetzungen einheitlich
zu wählen.
Zur Festlegung und Dokumentation der
zur Ausführung kommenden Materialien,
Bauteile, Geräte,
Einrichtungen usw. sind rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn das
Auftragsleistungsverzeichnis
fortzuschreiben und ein
Bemusterungskatalog vorzulegen.
2.3 Einsatz gefährlicher Stoffe
Sofern bei der Durchführung des
Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die in
der "Verordnung über
gefährliche Stoffe" enthalten sind, muss
dies vor Ausführung dem Auftraggeber
schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ausführung.
3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sämtliche zur Auftragserfüllung
notwendigen Planungsunterlagen,
Genehmigungen, etc. rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn zu beschaffen.
Dem Auftragnehmer obliegt die
eigenverantwortliche Überwachung der
Ausführung seiner Leistungen auf
Übereinstimmung mit der vertraglich
festgelegten Leistung sowie die
Einhaltung der
Vertragsbedingungen,gesetzlichen
Vorschriften und Richtlinien.
Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
Überwachung auf Übereinstimmung mit:
der Baugenehmigung, der
Ausführungsplanung, sowie den
letztgültigen Werkplänen des Objekt- und
Tragwerkplaners.
Überwachung der Gesamtleistung inkl.
der Leistungen von Nachunternehmern
und Führung des Bautagebuchs.
Mitwirkung bei der Aufstellung von
Termin - und Ablaufplänen in
Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw.
der Projektsteuerung und
Fachbauleitung.
Zusammenstellung der Bestands- und
Revisionsunterlagen, Betriebs- und
Wartungsanleitungen, etc.
Teilnahme an Ausführungs -
Abstimmungsgesprächen mit Behörden /
Sachverständigen /
Versorgungsunternehmen.
Einholen der erforderlichen
Genehmigungen und Vorbereitung
sämtlicher erforderlicher Prüfungen und
Abnahmen.
Beantragung und eigenverantwortliche
Durchführung der behördlichen und
fachtechnischen
Abnahmeprüfungen, soweit erforderlich
und verlangt durch Hinzuziehung von
unabhängigen
Sachverständigen/Sachkundigen.
Die Objektüberwachung und
Fachbauleitung des AG ist über
sämtliche vorgesehenen Prüf- bzw.
Abnahmetermine rechtzeitig zu
informieren.
Fristgerechte Beseitigung von Mängeln
und Beibringen der mängelfreien Prüf-
und Abnahmebescheinigungen.
Mit dem Angebotspreis ist insgesamt
eine in allen Teilen vollständige
funktionsfähige und betriebsfertige
Anlage in der geforderten Leistung und
Qualität angeboten.
Sämtliche Anlagen und Systeme müssen
den technischen Anforderungen, den
anerkannten Regeln der
Technik, den Auflagen der
Genehmigungsbehörden und den
Vorgaben des Brandschutzgutachtens,
des VdS, TÜV, DEKRA und sonstiger
Prüforganisationen entsprechen.
3.2 Teilnahme an Besprechungen
Die im Zusammenhang mit der
Ausführung der Anlagen und Systeme
notwendigen Abstimmungs- und
Koordinationsbesprechungen sind mit
dem Angebotspreis abgegolten.
Dazu zählen auch die Teilnahme an
Regelterminen /
Baustellenbesprechungen etc.
3.3 Montageabstimmung mit anderen
Gewerken
Der Montageablauf ist mit allen davon
betroffenen Gewerken und dem
Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten abzustimmen und dem
übrigen Bauablauf anzupassen.
3.4 Montageunterbrechungen
Einzelunterbrechungen sind vom
Auftragnehmer in Kauf zu nehmen und
berechtigen nicht zu
Mehrforderungen.
3.5 Mustermontagen
Für Befestigungen, Konstruktionen,
Bauteile und Einrichtungen (vornehmlich
sichtbare, architektonisch
relevante und sich wiederholende
Ausführungen) sind auf Verlangen
Musterausführungen vorzulegen bzw.
zu montieren und mit der
Objektüberwachung und Fachbauleitung
abzustimmen.
3.6 Befestigungen,
Aufhängekonstruktionen, Stemm- und
Bohrarbeiten
Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu
befestigen.
Die Verbindung mit dem Baukörper
erfolgt ausschließlich durch Bohren,
Verdübeln und Verschrauben.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich
zugelassene Konstruktionen verwendet
werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die
Zulassungsbescheide der von ihm
vorgesehenen
Dübelkonstruktionen / Befestigungen
dem Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Befestigungen
entsprechend den Lasten und dem
Verwendungszweck
eigenverantwortlich zu wählen und
auszuführen.
Die im Zuge der Planung mit dem
Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker
abgestimmten zulässigen Lasten und
die Art der Befestigung am Baukörper
sind hierbei zwingend einzuhalten.
In bestimmten Fällen (statisch kritische
Bereiche) sind ggf. Bohrpläne zu
erstellen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche
Stemm- und Bohrarbeiten für die
Befestigung von Halterungen, Konsolen
und Befestigungskonstruktionen selbst
durchzuführen.
Die Kosten dafür sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Dazu gehört auch das Schlagen oder
Nachschlagen von kleinen
Wanddurchbrüchen im Mauerwerk,
Bohren (bis D = 30 mm) von
Einzeldurchführungen für Kabel,
Rohrleitungsanschlüsse und
Befestigungen.
3.7 Durchführungen / Einbauten in
Wände und Decken
Die Anforderungen an Wände, Decken,
Bauteile, etc. dürfen aufgrund von
Durchführungen, Installationen
und Einbauten nur innerhalb zulässiger
Grenzen gemindert werden.
Dies gilt u.a. für:
Brandschutzanforderungen
Schallschutzanforderungen
Dichtigkeitsanforderungen (Rauch,
Wasser, Gase, etc.)
Belastungen durch Gewicht, Dehnung,
Temperatur und Korrosion
3.8 Brandschutz- /
Schallschutzmaßnahmen
Die Maßnahmen hinsichtlich
vorbeugendem Brandschutz und sonstige
brandschutztechnischen Erfordernisse
des Projekts sind im Zuge der
Ausführungsplanung mit dem Bauherrn
und der örtlichen Brandschutzbehörde
(Feuerwehr) besprochen und abgestimmt
worden. Die Einhaltung dieser
brandschutztechnischen
Anforderungen sind für den
Auftragnehmer bindend und durch Ihn
während der Ausführung kontinuierlich,
eigenverantwortlich zu überwachen.
Für brandschutztechnisch relevante
Arbeiten ist der sach- und fachgerechte
Einbau und die Verwendung von
zugelassenen Materialien vom
Auftragnehmer explizit zu bestätigen
(Errichterbestätigungen).
Die Einhaltung der bauphysikalisch und
akustischen Anforderungen sind für den
Auftragnehmer bindend, und
durch Ihn während der Ausführung
kontinuierlich, eigenverantwortlich zu
überwachen.
Für bauphysikalisch und akustisch
relevante Arbeiten ist der sach- und
fachgerechte Einbau und die
Verwendung von zugelassenen
Materialien vom Auftragnehmer explizit
zu bestätigen (Errichterbestätigungen).
3.9 Funktions-, Bezeichnungs- und
Hinweisschilder
Sämtliche Anlagen, Bauteile, Feldgeräte,
etc. sind mit Bezeichnungsschildern zu
versehen. Die Bezeichnung
muss mit der Bezeichnung in den
Planunterlagen und sonstigen
Revisionsunterlagen übereinstimmen.
Die Bezeichnungsschilder müssen
mindestens die Zuordnung zur Anlage,
die Kennzeichnung des
Bauteils bzw. Mediums und wesentliche
Anschluss- und Leistungsdaten
enthalten.
Farbe, Größe und Art der
Bezeichnungsschilder sowie die
Kennzeichnung ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Eine Schilderliste ist zur Freigabe
vorzulegen.
3.10 Inbetriebnahme /
Leistungsmessung
Inbetriebnahme und Teilinbetriebnahmen
von Anlagen, Betreuen und Betreiben der
Anlagen bis zur
Übergabe an den Nutzer.
Übergabe der Anlagen mit Einweisung
des Bedienungspersonals.
Die hierfür erforderlichen Betriebsstoffe,
die Befüllung der Anlage, die
Inanspruchnahme von Service-
Technikern des Herstellers, bzw. die zur
Durchführung des Probebetriebes
notwendigen Anschlüsse an
die Energie-/Medienversorgung gehören,
falls nicht in der Leistungsbeschreibung
explizit als Position
beschrieben, zum Leistungsumfang.
Leistungsmessungen, soweit sie für eine
ordnungsgemäße Fertigstellung,
Einregulierung und Funktion
der Anlagen erforderlich sind, hat der AN
vor der Abnahme durchzuführen.
Dies gilt auch für erforderliche
Teilabnahmen.
Die Übergabe erfolgt am Ende der
Bauzeit mit der Schlussabnahme!
3.11 Fachtechnische Prüfung /
Abnahme (Sachverständigenabnahmen)
Die Abnahmebereitschaft ist dem
Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten
schriftlich anzuzeigen.
Die erfolgreiche Durchführung der
fachtechnischen Prüfung ist die
Voraussetzung für die förmliche
Abnahme.
Prüfungen durch Behörden oder
Sachverständige ersetzen nicht die
fachtechnische Prüfung / Abnahme
durch den Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten.
Der Auftragnehmer hat sämtliche
fachtechnischen Prüfungen
vorzubereiten, zu beantragen und zu
betreiben.
Die dafür notwendigen Unterlagen sind
vom Auftragnehmer rechtzeitig
aufzustellen und einzureichen.
Dies gilt auch für alle behördlich
vorgeschriebenen Prüfungen.
Die Kosten für die Abnahmeprüfungen
(Sachverständigenabnahme) und
Prüfbescheinigungen sind,
soweit nicht als Leistungsposition
beschrieben, in die Angebotspreise
einzukalkulieren.
Die Kosten und Gebühren für gesetzlich
vorgeschriebene oder in der
Leistungsbeschreibung geforderte
Abnahmeprüfungen durch
Sachverständige, trägt der
Auftragnehmer.
Muss die Abnahmeprüfung aufgrund von
Mängeln, ungenügender Vorbereitung
oder fehlender Unterlagen
wiederholt werden, trägt der
Auftragnehmer alle dadurch
entstehenden Kosten.
Das Verfahren der Einweisung und
Abnahme ist mit dem AG, bzw. dessen
Beauftragten rechtzeitig
abzustimmen.
3.12 Mitzuliefernde Unterlagen /
Bestands- und Revisionspläne
Falls im Leistungsverzeichnis nicht als
eigene Position beschrieben gilt:
Mitzuliefernde Unterlagen wie Bestands-
und Revisionspläne hat der
Auftragnehmer aufzustellen und
spätestens mit der Schlussrechnung an
den Auftraggeber komplett und geprüft zu
übergeben.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber
rechtzeitig vor der Einweisung und
Abnahme zur Einarbeitung und
Prüfung vorab auszuhändigen.
Dies ist Voraussetzung zur
Abnahmebereitschaft.
Als Bestandsunterlagen sind
Ausführungs- und Montagezeichnungen
zu liefern, in denen alle im Rahmen
der Ausführung vorkommenden
Änderungen maßstäblich richtig
eingetragen sind.
Bei geringfügigen Abweichungen ist aus
Billigkeitsgründen eine Maßänderung
händisch ausreichend.
Wegen der Übersichtlichkeit und zum
Erkennen der Zusammenhänge müssen
die Anlagen in sich
zusammenhängend dargestellt werden.
Wenn optische Verkleinerungen gewählt
werden, muss die Ausgangszeichnung
mindestens über den Maßstab
1:50 verfügen.
Die Schriftgröße muss so gewählt
werden, dass die Verkleinerungen gut
lesbar sind.
Der Endmaßstab der Verkleinerung darf
nicht kleiner als 1:100 sein.
Die vorgenannten Pläne sind, falls mit
dem Auftraggeber nicht anders
vereinbart, in folgender Form zu
übergeben:
1 Satz Datenträger ( plt, dwg,dxf)
1 Satz Papierausdrucke in Mappen
geordnet, farbig angelegt nach DIN
Ferner sind folgende Unterlagen je 1-fach
in Mappen, sowie in digitaler Form,
geordnet mit Inhaltsverzeichnis
versehen zu liefern:
(LV-Beschreibung "Titel : Besondere
Bauleistungen - Dokumentation")
Detaillierte Anlagenbeschreibung je
Gewerk
Bedienungsanweisungen, abgestimmt
auf die ausgeführten Anlagen
Wartungsanleitungen mit detaillierten
Wartungslisten Geräte-, Stück- und
Ersatzteillisten
Gerätebeschreibungen, abgestimmt auf
die eingebauten Teile
Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit
Hinweisen auf eine wirtschaftliche
Betriebsführung
Protokolle über alle im Rahmen der
Einregulierungsarbeiten durchgeführten
Messungen
Kopien sämtlicher Prüfbescheinigungen
von Behörden oder vereidigten
Sachverständigen
Techn. Unterlagen für die Schaltanlagen
und Verteilerschränke, mit Stromlauf und
Klemmenanschlussplänen Technische
Daten und Unterlagen, z.B.
Berechnungsunterlagen für Heizlast,
Kühllast, Druckverluste, Leistungsdaten
usw. Datenblätter z.B. für
Aggregate, Pumpen, Ventile usw. mit
Leistungsdaten,
Anlagenkennlinien, Betriebspunkten etc.
Alle Unterlagen sind so zu ordnen und
farbig zu markieren (Typbezeichnung),
dass der Auftraggeber mit
geringem Aufwand die zur Wartung der
Anlagen erforderlichen Arbeiten
disponieren kann.
Sollten bis zur Erstellung der
Schlussrechnung die Bestandsunterlagen
nicht übergeben worden sein, tritt
die im Vertrag festgelegte Regelung in
Kraft.
3.13 Der Auftragnehmer erhält die
Grundrisspläne des
Architekten und Fachplaners per
E-Mail.
Bei Rückgabe der Bestandsunterlagen ist
die gleiche Art zu wählen.
Im Bedarfsfall kann nur nach vorheriger
Rücksprache ein anderer Datenträger
verwendet werden.
Das Standard-Austauschformat ist:
AUTO-CAD/DWG, Version nach
vorheriger Vereinbarung und Adobe PDF.
4. Besondere Leistungen
4.1 Allgemein
Die in den ZTV aufgeführten Leistungen
sind Bestandteil des Leistungsumfangs.
4.2 Fortschreibung
Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält vor
Auftragsvergabe die zu diesem Zeitpunkt
aktuellen Ausführungsunterlagen
und -pläne.
Zum Leistungsumfang des
Auftragnehmers gehört die
Fortschreibung der Ausführungsplanung
auf den
aktuellen Stand der Werkplanung des
Architekten und Tragwerkplaners
einschließlich Änderungsdienst
und Koordination bis zur Übergabe an
den AG.
Enthalten sind die zugehörigen
Berechnungen und Auslegungen.
4.3 Montagegerüste
Jedes Gewerk hat die notwendigen
Montagehilfen selbst beizustellen.
Die Bestimmung der Anzahl der
Montagehilfen erfolgt durch den
Auftragnehmer.
Dazu gehört die Stellung von
erforderlichen Montagegerüsten
/Montagebühnen, bis 2,00 m , bezogen
auf die gesamte Montagezeit bzw.
Montagedauer der einzelnen Phasen,
mehrmalige Anlieferung,
Aufstellung, Abbau und Abtransport
sowie Inbetriebnahme inkl. etwaiger
Wartungskosten, Miet- und
Versicherungskosten.
Ausführung der Gerüste entsprechend
den Unfall-VerhütungsVorschriften (UVV)
und der Anordnungen
des SIGEKO.
Auf folgende Vorschriften, Normen,
Richtlinien, und Auflagen wird ergänzend
zur ZTV-Allgemein
besonders hingewiesen:
- Brandschutztechnische Anforderungen
(LBO des jeweiligen Bundeslandes)
1. Stoffe, Bauteile
Für die zum Einsatz kommenden Geräte,
Bauteile und Komponenten ist die
Einhaltung von Arbeitschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften,
VDE-Bestimmungen,
Gerätesicherheitsgesetz,
Energiewirtschaftsgesetz,
usw. durch Konformitätserklärungen in
Verbindung mit Prüfzeichen,
Prüfzeugnissen und Typenschildern
nachzuweisen.
Dazu gehört auch der Nachweis des
Funk-/EMV-Schutzes.
2. Ausführung
2.1 Abstimmung mit anderen
Gewerken
Für Leistungen, die der Auftragnehmer
an der Schnittstelle zu anderen
Gewerken aufführt, hat er sich
bei diesen die notwendigen
Informationen/Unterlagen zu beschaffen.
Für Leistungen anderer Gewerke, die zur
Erfüllung der vom Auftragnehmer
vertraglich zugesicherten Funktion
und Eigenschaft notwendig sind, hat der
AN die dafür
erforderlichen Unterlagen und Angaben
rechtzeitig beizustellen und die
Ausführung mit den Auftragnehmern
der betreffenden Gewerke abzustimmen.
Die Abstimmungsergebnisse und die
gegenseitigen Festlegungen sind zu
dokumentieren und dem
Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten
vorzulegen.
Dazu gehören:
- Generelle Abstimmungen und
Festlegungen
- Maßliche Angaben in Planunterlagen
und vor Ort
- Angaben über Anschluss- und
Leitungsdimensionen
- Angaben über Material- und
Ausführungsart
- Anschluss- bzw. Verbindungsart an der
Schnittstelle
Sonstige Anforderungen, z.B.:
- zeitliche Abhängigkeit
- Abstimmung Medienanschlüsse
Wasser und Abwasser:
- Auslegung und Dimensionierung der
Zu- und Ableitungen
- Dimensionierung und Ausbildung der
Sifons
- Angaben zur Wasserqualität und darauf
abgestimmte Materialien und Bauteile
- Anordnung und Auslegung der
Regelorgane, Schalt-, Sicherheits-,
Bedien- und Messeinrichtungen
- Örtliche Abstimmung der
Anschlussarbeiten
- Abstimmung Wärme-, Schall- und
Brandschutzdämmung
- Umfang, Art und Ausführung in
Abhängigkeit von den technischen
Anforderungen
- Klärung Dämmdicken und erforderliche
Abstandsmaße
- Dämmung der Durchführungen
- Klärung Vorwegmaßnahmen, z.B.
Dämmung von Bauteilen, Kanälen und
Leitungen, die aus baulichen,
techn. oder zeitlichen Gründen
unmittelbar bei/nach der Montage
auszuführen sind.
Abstimmung Dach- und
Bauwerksdurchführungen:
- Art und Ausführung in Abhängigkeit von
den technischen Anforderungen.
- Erforderliche Maßnahmen an den
Bauteilen des Auftragnehmers, z.B.
notwendige Dichtflanschen,
Anschlussprofile, Klemmprofile für die
Eindichtung und Verwahrung durch die
damit beauftragte Fachfirma,
abzustimmen mit Architekt und
Fachplanern.
2.2 Beistellung der Unterlagen für
Elektro und GA
Vom Auftragnehmer sind die
erforderlichen Unterlagen und Angaben
für das Gewerk Elektrotechnik
(Verkabelung) und Gebäudeautomation
(MSR) rechtzeitig beizustellen.
Dazu gehören im Rahmen der
Montageplanung:
- Anlagenschemata und
Funktionsbeschreibungen Planunterlagen
mit Standortangabe und Kennzeichnung
der Anlagen elektrischen Bauteile und
Geräte, Regelorgane, Mess-, Regel-,
Schalt-, Überwachungs- und
Schutzeinrichtungen aus dem
Leistungsumfang des Auftragnehmers
- Technische Angaben für alle
elektrischen Anlagenteile, wie unter Pkt.
3.1
- Angaben über Kabeleinführung und
Klemmenausführung
- Angaben über Geräte des AN, die zum
Einbau in Schaltschränke anderer
Gewerke vorgesehen sind.
2.3 Einbau durch andere Gewerke:
Einbauteile, die durch ein Gewerk der
KGR 300, eingebaut werden müssen,
sind mit den erforderlichen
Angaben wie Einbauzeichnungen und
Einbauanweisungen rechtzeitig zu
übergeben.
Dazu gehören z. B.: Rohrhülsen,
Durchführungen, Betoneinlegeteile und
Mauerrahmen, die ggf. von der
Rohbaufirma vorab einzubetonieren,
einzumauern und einzudichten sind.
2.5 Montagedokumentation
Seitens des AN ist ein Bautagebuch zu
führen, welches
folgende Angaben enthalten muss:
- Witterung und Temperatur
- Art und Zahl der beschäftigten
Arbeitskräfte
- Geräteeinsatz
- Geleistete Arbeiten und Einsatzstellen
- Anordnung des Auftraggebers
- Besondere Vorkommnisse
Besondere Leistungen
Die in den ZTV aufgeführten Leistungen
sind Bestandteil des Leistungsumfangs.
Anerkennung
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der
Abgabe des Angebotes ausdrücklich
bereit, die im
Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten
mit allen Nebenleistungen auszuführen,
auch wenn diese
in den Zeichnungen oder im
Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind.
Der Unternehmer erklärt ausdrücklich,
dass er die vorstehenden
- Zusätzlichen Technischen
Vorbemerkungen gelesen und alle
Forderungen und Bedingungen daraus in
seinem Angebot berücksichtigt und in
die Einheitspreise einkalkuliert hat.
Gelesen und anerkannt:
________________________________
_____
Ort + Datum
________________________________
_____
Firmenstempel + rechtsverbindliche
Unterschrift
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
1 KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1
KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1. 1 Schmutzwasserentwässerung
1. 1
Schmutzwasserentwässerung
1. 2 Abwasserkomponenten
1. 2
Abwasserkomponenten
1. 3 Trinkwasserverteilnetz
1. 3
Trinkwasserverteilnetz
1. 4 Sanitärobjekte (Objekte, Armaturen, etc)
1. 4
Sanitärobjekte (Objekte, Armaturen, etc)
1. 5 Sanitär Accessoires
1. 5
Sanitär Accessoires
1. 6 Dämmung und Brandschutz
1. 6
Dämmung und Brandschutz
1. 7 Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
1. 7
Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
1. 8 Besondere technische Leistungen
1. 8
Besondere technische Leistungen
1. 9 Wartungsarbeiten
1. 9
Wartungsarbeiten
2 KGR 421 Wärme- /
Kälteerzeugungsgungsanlagen
2
KGR 421 Wärme- /
Kälteerzeugungsgungsanlagen
2. 1 Wärme- / Kälteerzeuger
2. 1
Wärme- / Kälteerzeuger
2. 2 Wärmeverteilung und Armaturen
2. 2
Wärmeverteilung und Armaturen
2. 3 Dämmung und Brandschutz
2. 3
Dämmung und Brandschutz
2. 4 Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
2. 4
Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
2. 5 Besondere technische Leistungen
2. 5
Besondere technische Leistungen
2. 6 Wartung der Anlagenkomponenten
2. 6
Wartung der Anlagenkomponenten
3 KGR 422 Wärmeverteilnetze
3
KGR 422 Wärmeverteilnetze
3. 1 Sicherheits- und Messeinrichtung
3. 1
Sicherheits- und Messeinrichtung
3. 2 Erstbefüllung Wasseraufbereitung
3. 2
Erstbefüllung Wasseraufbereitung
3. 3 Wärmeerzeuger
3. 3
Wärmeerzeuger
3. 4 Wärmeverteilung und Armaturen
3. 4
Wärmeverteilung und Armaturen
3. 5 Dämmung und Brandschutz
3. 5
Dämmung und Brandschutz
3. 6 Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
3. 6
Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
3. 7 Besondere technische Leistungen
3. 7
Besondere technische Leistungen
4 KGR 430_Lufttechnische Anlagen
4
KGR 430_Lufttechnische Anlagen
4. 1 Lüftungstechnische Anlagen
4. 1
Lüftungstechnische Anlagen
4. 2 Luftleitungen und Zubehör
4. 2
Luftleitungen und Zubehör
4. 3 Volumenstromregler und
Sekundärschalldämpfer
4. 3
Volumenstromregler und
Sekundärschalldämpfer
4. 4 Luftdurchlässe mit Zubehör
4. 4
Luftdurchlässe mit Zubehör
4. 5 Brandschutzklappen und Zubehör
4. 5
Brandschutzklappen und Zubehör
4. 6 Fühler und Zubehör
4. 6
Fühler und Zubehör
4. 7 Wärmeschutzdämmung
4. 7
Wärmeschutzdämmung
4. 8 Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
4. 8
Befestigungstechnik und
Sonderkonstruktionen
4. 9 Besondere technische Leistungen
4. 9
Besondere technische Leistungen
4.10 Gewährleistungswartung
4.10
Gewährleistungswartung
5 Klemmarbeiten
5
Klemmarbeiten
5.__.__. 1 Klemmarbeiten HLK Kabelanschluss der Heizungs- Lüftungs- und
Kältetechnischen
Komponenten in Abstimmung mit dem Elektriker vor Ort.
Kabel wird vom Elektriker geliefert und bis zur
Position des
Bauteils verlegt.
Anschluss erfolgt beidseitig von der HLS-Firma (sowohl
am
Schaltschrank, als auch an den Feldgeräten).
ca. 60 anzuschließende Feldgeräte.
z.B.:
Heizung/Kälte:
9x Klima-Feldgeräte LDL10
4x Klima-Feldgeräte LDL4
13x Druckunabhängiges Regelventilkit
Feldgeräte
2x Wärmepumpen
2x Wärmemengenzähler (EPIV)
1x Hydraulikstation
etc.
Lüftung:
1x Lüftungsgerät Nebenräume
3x Einzelraumlüfter WC und Putzraum
1x Ventilator TK-Zellenhinterlüftung
1x Ventilator IT-Raum Lüftung
2x Überströmklappe/Brandschutzklappe
IT-Raum Lüftung
1x Lüftungsgerät Verkauf
1x Hydraulikmodul Lüftungsgerät
etc.
5.__.__. 1
Klemmarbeiten HLK
1.00
psch
5.__.__. 2 Klemmarbeiten Sanitär Kabelanschluss der Sanitärtechnischen
Komponenten in Abstimmung mit dem Elektriker vor Ort.
Kabel wird vom Elektriker geliefert und bis zur
Position des
Bauteils verlegt.
Anschluss erfolgt von der Sanitär-Firma.
ca. 10 anzuschließende Feldgeräte.
z.B.:
Sanitär:
2x Durchlauferhitzer WC
2x Durchlauferhitzer Putzecke und
Backvorbereitung
1x Hebeanlage Garage
2x Sensorgesteuerte Armatur
etc.
5.__.__. 2
Klemmarbeiten Sanitär
1.00
psch
6 Allgemeine Bedarfspositionen
6
Allgemeine Bedarfspositionen
STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor Ihren Beginn ausdrücklich vereinbart worden
sind
Die Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen:
- Vor- und Zuname
- Beruf
- Berufsbezeichnung
- Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
- Verbrauch von Baustoffen
- Benutzung von Maschinen mit genauer
Leistungsangabe nach Zeit, Ort und Dauer
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten
unter- schriebenen Stundenzettel müssen für jeden
Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der
Regel täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur
Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Anfallende Stundenlohnarbeiten sind vor Durchführung
der Arbeiten bei der Fachbauleitung anzumelden.
Die Verrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt auf
Grundlage der angebotenen Stundenlöhne, die sämtl.
Zuschläge einschließlich der Baustellennebenkosten
enthalten
Vom Auftraggeber werden nur Stundenlohnarbeiten
anerkannt und abgerechnet, die von der Fachbauleitung/
Projektleitung unterschrieben sind. Etwa anfallende
Stundenlohnarbeiten werden wie folgt abgerechnet:
STUNDENLOHNARBEITEN
6.__.__. 1 Obermonteur
6.__.__. 1
Obermonteur
O
1.00
h
6.__.__. 2 Monteur
6.__.__. 2
Monteur
O
1.00
h
6.__.__. 3 Helfer
6.__.__. 3
Helfer
O
1.00
h
Kernbohrungen
in Stahlbetondecken oder -wänden mit Diamantwerkzeugen
einschließlich An- und Abreise, Wasserabsaugung,
Bohrgerätereinrichtung auch für mehrere Geschosse,
Herausstemmen der Bohrkerne, Baureinigung und
Entsorgung und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen.
Zusätzlich auszuführende Leistung:
Versiegelung (Grundierung und Speziallack) der
Kernbohrungen zum Schutz des Bewehrungsstahles vor
Korrosion.
Komplett herstellen wie folgt:
Kernbohrungen
6.__.__. 4 Kernbohrungen D= 60 mm Bohrlochdurchmesser: 60 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 4
Kernbohrungen D= 60 mm
O
1.00
St
6.__.__. 5 Kernbohrungen D= 80 mm Bohrlochdurchmesser: 80 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 5
Kernbohrungen D= 80 mm
O
1.00
St
6.__.__. 6 Kernbohrungen D= 90 mm Bohrlochdurchmesser: 90 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 6
Kernbohrungen D= 90 mm
O
1.00
St
6.__.__. 7 Kernbohrungen D= 100 mm Bohrlochdurchmesser: 100 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 7
Kernbohrungen D= 100 mm
O
1.00
St
6.__.__. 8 Kernbohrungen D= 120 mm Bohrlochdurchmesser: 120 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 8
Kernbohrungen D= 120 mm
O
1.00
St
6.__.__. 9 Kernbohrungen D= 130 mm Bohrlochdurchmesser: 130 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 9
Kernbohrungen D= 130 mm
O
1.00
St
6.__.__. 10 Kernbohrungen D= 140 mm Bohrlochdurchmesser: 140 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 10
Kernbohrungen D= 140 mm
O
1.00
St
6.__.__. 11 Kernbohrungen D= 150 mm Bohrlochdurchmesser: 150 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 11
Kernbohrungen D= 150 mm
O
1.00
St
6.__.__. 12 Kernbohrungen D= 160 mm Bohrlochdurchmesser: 160 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 12
Kernbohrungen D= 160 mm
O
1.00
St
6.__.__. 13 Kernbohrungen D= 180 mm Bohrlochdurchmesser: 180 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 13
Kernbohrungen D= 180 mm
O
1.00
St
6.__.__. 14 Kernbohrungen D= 200 mm Bohrlochdurchmesser: 200 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 14
Kernbohrungen D= 200 mm
O
1.00
St
6.__.__. 15 Kernbohrungen D= 220 mm Bohrlochdurchmesser: 220 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 15
Kernbohrungen D= 220 mm
O
1.00
St
Kernbohrungen
in Mauerwerkswand mit Diamantwerkzeugen
einschließlich An- und Abreise, Wasserabsaugung,
Bohrgerätereinrichtung auch für mehrere Geschosse,
Herausstemmen der Bohrkerne, Baureinigung und
Entsorgung und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen.
Komplett herstellen wie folgt:
Kernbohrungen
6.__.__. 16 Kernbohrungen D= 60 mm Bohrlochdurchmesser: 60 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 16
Kernbohrungen D= 60 mm
O
1.00
St
6.__.__. 17 Kernbohrungen D= 80 mm Bohrlochdurchmesser: 80 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 17
Kernbohrungen D= 80 mm
O
1.00
St
6.__.__. 18 Kernbohrungen D= 90 mm Bohrlochdurchmesser: 90 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 18
Kernbohrungen D= 90 mm
O
1.00
St
6.__.__. 19 Kernbohrungen D= 100 mm Bohrlochdurchmesser: 100 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 19
Kernbohrungen D= 100 mm
O
1.00
St
6.__.__. 20 Kernbohrungen D= 120 mm Bohrlochdurchmesser: 120 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 20
Kernbohrungen D= 120 mm
O
1.00
St
6.__.__. 21 Kernbohrungen D= 130 mm Bohrlochdurchmesser: 130 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 21
Kernbohrungen D= 130 mm
O
1.00
St
6.__.__. 22 Kernbohrungen D= 140 mm Bohrlochdurchmesser: 140 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 22
Kernbohrungen D= 140 mm
O
1.00
St
6.__.__. 23 Kernbohrungen D= 150 mm Bohrlochdurchmesser: 150 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 23
Kernbohrungen D= 150 mm
O
1.00
St
6.__.__. 24 Kernbohrungen D= 160 mm Bohrlochdurchmesser: 160 mm
Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 24
Kernbohrungen D= 160 mm
O
1.00
St
6.__.__. 25 Kernbohrungen D= 180 mm Bohrlochdurchmesser: 180 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 25
Kernbohrungen D= 180 mm
O
1.00
St
6.__.__. 26 Kernbohrungen D= 200 mm Bohrlochdurchmesser: 200 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 26
Kernbohrungen D= 200 mm
O
1.00
St
6.__.__. 27 Kernbohrungen D= 220 mm Bohrlochdurchmesser: 220 mm
Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 27
Kernbohrungen D= 220 mm
O
1.00
St
Bohrungen in Leichtbauwänden
Bohrungen in Leichtbauwänden
6.__.__. 28 Bohrung durch Trockenbauwände bis 60 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren.
Wand/Deckendicke : bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil
beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5mm.
Durchbruch: bis 60 mm Durchmesser
Komplett herstellen.
6.__.__. 28
Bohrung durch Trockenbauwände bis 60 mm Durchmesser
O
1.00
St
6.__.__. 29 Bohrung durch Trockenbauwände bis 80 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren.
Wand/Deckendicke : bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil
beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5mm.
Durchbruch: bis 80 mm Durchmesser
Komplett herstellen.
6.__.__. 29
Bohrung durch Trockenbauwände bis 80 mm Durchmesser
O
1.00
St
6.__.__. 30 Bohrung durch Trockenbauwände bis 100 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren.
Wand/Deckendicke: bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil
beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5 mm.
Durchbruch: bis 100 mm Durchmesser
Komplett herstellen.
6.__.__. 30
Bohrung durch Trockenbauwände bis 100 mm Durchmesser
O
1.00
St
Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten
Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten
6.__.__. 31 Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten für die
Unterputzinstallation
im Bereich Putzecke, Backoffice und Lager.
Position aus Detail entnehmen, ca. 18 m Schlitz- und
Stemmarbeiten.
6.__.__. 31
Schlitz- und Stemmarbeiten
O
1.00
psch