KG410 - Sanitär
LH - Gebäude 135 Innenausbau
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Es gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen der Es gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen der LHT zu diesem LV inkl. Verweise auf mitgeltende Dokumente, insbesondere die VOB/B in der aktuellen Fassung und die "Vorschriften für Fremdfirmen. Arbeitssicherheit auf dem Betriebsgelände gewährleisten". Diese Ausschreibungsunterlage ist Bestandteil eines Mantel-LV´s über die gesamte Baumassnahme (inkl. der Hochbauausschreibungen). Aus diesem Grund sind die Baustelleneinrichtungen, Bauwasser, Baubeleuchtung und Baustrom in dem Mantel-LV enthalten und hier nicht gesondert aufgeführt worden.
Es gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen der
Besondere technische Vorbemerkungen Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend: Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, sonstige DIN-Normen und technischen Vorschriften neuester Fassung. Im allgemeinen gelten die jeweils neuesten Bestimmungen der VOB und die einschlägigen Richtlinien für die jeweilige Leistungsart in neuester Fassung. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellerwerks einzubauen. Auf Wunsch des AG sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen. Die in der Beschreibung genannten Werkstoffe gelten als Qualitätsbeispiel. Hat der AN Bedenken irgendwelcher Art gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen,Fabrikate, Ausführungsarten hinsichtlich Material, Art, Technik, Sicherheit oder Schutzvorkehrungen, so sind diese mit Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. Vor der Verwendung anderer Materialien als vorgesehenen, müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom AG eingeholt werden. Bei der konstruktiven Bestimmung von Anlagenteilen, die der Wartung unterliegen, ist bei der Anfertigung und der Montage sicherzustellen, dass die betreffenden Teile ohne besondere Maßnahmen zugänglich sind und im Reparaturfall gleichfalls aus- bzw. eingebaut werden können. Gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis ist die komplette Lieferung und Montage einer funktionstüchtigen Anlage anzubieten und auszuführen. Sind im Leistungsverzeichnis Fabrikate und Typenbezeichnungen vorgeschrieben, müssen diese eingehalten werden. Wird die Angabe von Fabrikaten und Typen gefordert, so sind diese genauestens anzugeben. Fehlen diese Angaben, so ist die Bauleitung bzw. der Bauherr berechtigt, die Fabrikate und Typen selbst zu bestimmen. Vom Auftragnehmer sind alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus den vorgenannten und nachfolgenden Bestimmungen, Auflagen und Forderungen ergeben, mit in die Einheitspreise und in die betreffenden Positionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung eventuell hierfür anfallender Kosten erfolgt nicht. Ausführung An die Ausführung der Anlagen / Anlagenteile hinsichtlich der Betriebssicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Aus diesem Grund wird auf saubere und fachmännische Ausführung besonderer Wert gelegt. Die Anlagen/Anlagenteile haben technisch und wirtschaftlich den Anforderungen der neuesten Technik zu entsprechen. Es dürfen nur Materialien in fabrikneuer Ausführung aus der bei Angebotsabgabe neuesten Serie verwendet werden. Unterlässt es der Auftragnehmer, die Bauleitung auf das Erscheinen einer neuen Serie hinzuweisen, so hat die Bauleitung das Recht, den Einbau der neuen Serie zu verlangen, ohne das der Auftragnehmer die hierdurch entstandenen Kosten vergütet bekommt. Der Auftragnehmer haftet allein für die Richtigkeit der ausgeführten Anlagen. Alle Angaben der Nebengewerke, die für die Koordination und für Anschlussarbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, wie Leistungen, Anschlusswerte, Druckverluste und Betriebsweise der Wärmeaustauscher, Gefäße, Stellorgane usw., sind termingerecht vom Auftragnehmer anzufordern. Die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlage erforderlichen Montagepläne bzw. -unterlagen sind vom Auftragnehmer zu liefern. Die Unterlagen müssen projektgebunden gekennzeichnet und verantwortlich unterschrieben sein. Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montageunterlagen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Berechnungen sind in prüffähiger Form auszuarbeiten und vorzulegen. Insbesondere Angaben für Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationen und Angaben zur Bemessung der elektrischen Kabel und Leitungsanlagen im Gebäude sowie alle sonstigen Angaben, die die Nebengewerke benötigen, sind kurzfristig bereitzustellen. In den durch den AN zu erstellenden Montageplänen sind alle Anlagenteile darzustellen und zu bezeichnen. Hierzu gehören z. B. auch regel- und elektrotechnische Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren etc.. Für betriebstechnische Anlagen und MSR Bezeichnungen gilt für alle Bezeichnungsfälle gleicher Wortlaut. Zu den Montageplänen gehören auch Fließ-, Strang- und Schaltschemata, in die die Leistungsdaten einzutragen sind. Durch regelmäßige Aktualisierung der Montagepläne ist deren Informationsgehalt dem Entwicklungsstand des Bauvorhabens so anzupassen, dass die Pläne brauchbare Koordinationsunterlagen darstellen. Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Maßstab 1:50 gewählt, Zentralen, Schächte und Installationsschwer- punkte im Maßstab 1:20, erforderliche Details in geeigneter Darstellungsweise (Isometrie, Explosionszeichnung, Schnitt, Ansicht usw.) Sämtliche Inbetriebnahmen von Regelungen und Steuerungen sind vom AN vorzunehmen. Für die Abnahmeprüfung ist der AG mind. 14 Tage vorher über den vom AN gewünschten Abnahmetermin zu informieren. Sämtliches, für die Abnahme erforderliches Fach- und Hilfspersonal mit allen notwendigen Geräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln sind für die Dauer der Abnahme bereitzuhalten.
Besondere technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Allgemein Die in den einzelnen LV-Positionen ggf. angegebenen (RAL-) Farbtöne sind als Planungsgrundlage zu betrachten. Der endgültige Farbton für die sichtbaren Objekte / Bauteile der Anlagen wird ggf. nach Bemusterung durch den Bauherren festgelegt. Bemusterung und Farbwahl sind in die Einheitspreis einzukalkulieren. Revisionsunterlagen Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in Papierform komplett mind. 14 Tage vor der Abnahme als Vorabzug dem AG zur Prüfung vorzulegen, damit im Rahmen der folgenden Abnahme bereits eine Prüfung auf Vollständigkeit und Stimmigkeit erfolgen kann (Prüfdauer durch den AG 2 Wochen nach Eingangsdatum). Die korrigierten, endgültigen Dokumentations- unterlagen sind dann bis spätestens zur Abnahme korrigiert und in Ausführung und Anzahl gemäß nachfolgender Angabe dem AG zu übergeben. Zur Abnahme müssen folgende Revisionsunterlagen vorliegen: - Revisionszeichnungen (eingetragen in Grundriss-   pläne) - 3 Satz Pausen gefaltet und in Ordnern geheftet - 2 Satz Datenträger ( CAD-Zeichnungen im dwg oder dxf-Format und im PDF-Format auf CD-ROM ) Die Revisionszeichnungen müssen die gesamte Anlage beinhalten. - Wartungs- und Bedienungsanweisungen für alle   Geräte und Anlagen - 3 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet, - Messprotokolle über sämtliche Messungen, mit   Unterschrift des Auftragnehmers: - 3 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet, - Bestätigung der Einhaltung der anzuwendenden   Bestimmungen mit Unterschrift des Auftragnehmers   (Errichterbescheinigung): - 3 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet, - Zertifikate und Prüfbescheinungen, soweit gefordert,   für Geräte, Bauteile, Baustoffe usw.: - 3 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet, - Fabrikate- und Gerätelisten sowie Bestückungslisten   über die eingebauten Geräte und deren Bestückung   mit Fabrikat- und Typenangaben, Bestellzeichen bzw.   -nummern sowie Ortsangabe: - 3 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet. Einweisung und Inbetriebnahme der erstellten Anlagen Die endgültige Einweisung des Bedienungspersonals erfolgt erst nach Übergabe sämtlicher Revisionszeichnungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsanweisungen usw. Die Gesamt-Abnahme jedes Gewerkes gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Abnahmen mängelfrei durchgeführt worden sind und die erfolgreiche Einweisung vom Auftraggeber stattgefunden hat und dieses schriftlich durch den AG bestätigt wurde.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Allgemein Das Angebot soll unter Einhaltung der vorgegebenen Reihenfolgen die vollständige Lieferung, Montage, betriebsfertige Installation und Funktionsprüfung enthalten. Folgende Leistungen gehören zum Vertrag und sind in die Einheitspreise einzurechnen: - Die betriebsfertige Installation und Lieferung aller erforderlichen Leistungen - Die Koordinierung, Überwachung, Überprüfung aller für den Bau und die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen erforderlichen Leistungen auf fachlich richtige und maßgerechte Ausführung, einschl. der regelmäßigen Teilnahme an Baubesprechungen. - Tägliche Beseitigung aller von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen und des von ihm verursachten Bauschutts und Bauschmutzes; bei Nichterfüllung Kostenbeteiligung im Umlageverfahren auf Veranlassung der Bauleitung. - Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer die von ihm erstellten Anlagen und Anlagenteile auf Funktion sowie nach gültigen Vorschriften zu prüfen. - Nach Inbetriebnahme erfolgt eine Einregulierung der Gesamtanlage. Die Einstellungen sind in einem Protokoll festzuhalten. Der Anbieter haftet allein für seine Leistungen und für die gesamte Lieferung bis zur Abnahme und Übergabe an den Nutzer hinsichtlich Qualität, Diebstahl und Beschädigung durch Witterungseinfluss oder Dritte. Ist der Anbieter der Meinung, dass das Leistungsverzeichnis nicht alle für die betriebsfertige Installation notwendigen Leistungen umfasst, sind diese zusätzlich erforderlichen Materialien bzw. Arbeiten zu beschreiben und anzubieten. Um eine bessere Vergleichsmöglichkeit der Angebote zu erreichen, sind für die aufgeführten und evtl. zusätzlichen angebotene Anlagen technische Unterlagen und Daten dem Angebot unbedingt beizufügen. Geschieht dies nicht, bleibt das Angebot ggf. unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Beschaffenheit und Art der Baustelle und die Arbeitsmöglichkeiten an Ort und Stelle zu informieren. Mehrforderungen aus Unkenntnis der Baustelle sind ausgeschlossen. Es ist Angelegenheit des Auftragnehmers, Einzelheiten über Materiallagerung, Aufenthalt für Montagepersonal, Verschluss der Montage- bzw. Lagerräume etc. mit der örtlichen Bauleitung zu regeln. Ausführung Die festgelegten Gütemerkmale werden mit dem in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leitfabrikat erzielt. Dieser bezüglich Ausführung und Abmessung vorgegebene Standard ist anzubieten und im Auftragsfall auch einzubauen. Dem Leitfabrikat gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zum Wettbewerb zugelassen und können deutlich kennbar in einem separaten Schreiben angeboten werden. Den Nachweis für die Gleichwertigkeit muss der Bieter bei der Angebotsabgabe erbringen. Falls der Auftraggeber eine Bemusterung zwecks Güteprüfung fordert, so erfolgt diese kostenfrei. Die Montage darf erst nach Vorlage von freigegebenen, mit Prüfvermerk versehenen Montageplänen beginnen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 KG 411 Abwasseranlagen
01
KG 411 Abwasseranlagen
01.01 KG 4111 Abwasserleitungen
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KG 4111 Abwasserleitungen
01.02 KG 4112 Grundleitungen / Erdarbeiten
01.02
KG 4112 Grundleitungen / Erdarbeiten
01.03 RW-Hochdruckentwässerung Dach
01.03
RW-Hochdruckentwässerung Dach
01.04 KG 4115 Hebeanlagen
01.04
KG 4115 Hebeanlagen
01.05 KG 4119 Sonstiges
01.05
KG 4119 Sonstiges
02 KG 412 Wasseranlagen
02
KG 412 Wasseranlagen
02.01 KG 4122 Versorgungsleitungen
02.01
KG 4122 Versorgungsleitungen
02.02 KG 4124 Sanitärobjekte
02.02
KG 4124 Sanitärobjekte
02.03 KG 4126 Sonstiges
02.03
KG 4126 Sonstiges
03 KG 413 Gasanlagen
03
KG 413 Gasanlagen
03.01 KG 4133 Druckregleranlagen
03.01
KG 4133 Druckregleranlagen
03.02 KG 4133 Stickstoff-Gasflaschendepot
03.02
KG 4133 Stickstoff-Gasflaschendepot
03.03 KG 4134 Leitungen
03.03
KG 4134 Leitungen
04 Demontagearbeiten
04
Demontagearbeiten
04.__.__.__.0001 Demontage Trinkwasserleitungen DN 12 - DN50 Demontage Trinkwasserleitungen DN 12 - DN50 Leitungen demontieren inkl. Isolierung, aus dem Gebäude schaffen und umweltfreundlich entsorgen Demontage im Kriechkellerbereich (H = 1,30 m) inkl. Kürzung der vorh. Rohrhalterung
04.__.__.__.0001
Demontage Trinkwasserleitungen DN 12 - DN50
180.00
m
04.__.__.__.0002 Demontage Schmutzwasserleitungen DN 50 - DN150 Demontage Schmutzwasserleitungen DN 50 - DN150 Leitungen demontieren inkl. Isolierung, aus dem Gebäude schaffen und umweltfreundlich entsorgen Demontage im Kriechkellerbereich (H = 1,30 m) inkl. Kürzung der vorh. Rohrhalterung
04.__.__.__.0002
Demontage Schmutzwasserleitungen DN 50 - DN150
180.00
m
04.__.__.__.0003 De- und Remontage WC-Objekte De- und Remontage WC-Objekte Vorhandene WC-Objekte demontieren in dem Gebäude zwischenlagern und nach Beendigung der baus. Sanierungsarbeiten wieder an Ort und Stelle montieren. inkl. Verbindung zu den Bestandsleitungen SW herstellen inkl. sämtlicher benötigten Form- und Verbindungsstücke sowie die notwendigen Halterungs- und Befestigungsmaterialien.
04.__.__.__.0003
De- und Remontage WC-Objekte
17.00
St
04.__.__.__.0004 De- und Remontage sanitäre Armaturen De- und Remontage sanitäre Armaturen Vorhandene WT-Armaturen demontieren in dem Gebäude zwischenlagern und nach Beendigung der baus. Sanierungsarbeiten wieder an Ort und Stelle montieren. inkl. Verbindung zu den Bestandsleitungen TW herstellen inkl. sämtlicher benötigten Form- und Verbindungsstücke sowie die notwendigen Halterungs- und Befestigungsmaterialien.
04.__.__.__.0004
De- und Remontage sanitäre Armaturen
26.00
St