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Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUR ANGEBOTSANFRAGE
Projekt: Modernisierung und Umbau Kaufland-Markt Nr. 6360
Georg-Schumann-Straße 290, Leipzig-Möckern
1. Projektbeschreibung und Leistungsumfang
Der Bauherr, die Kaufland Vertrieb 78 GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Modernisierung der Gewerbekälteanlage sowie verschiedene Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Kaufland-Markt.
Die Gesamtmaßnahme umfasst insbesondere:
– Neubau eines Leergutlagers als Anbau.
– Abschnittsweisen Umbau der Leergutannahme, des Backshops und verschiedener Konzessionärsflächen.
– Umbau und Sanierung von Kunden-WC, Büro-, Personal- und Aufenthaltsräumen.
– Anpassungen innerhalb der Verkaufsflächen im Zusammenhang mit dem Austausch der Kühlmöbel.
– Fassadenbeschichtungen und Sockelsanierungen.
– Arbeiten an Außenanlagen, Stellplätzen und weiteren Gebäudebereichen.
Gegenstand dieser Anfrage sind ausschließlich die im beigefügten Gewerk-Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen einschließlich der diesem Gewerk ausdrücklich zugeordneten Leistungen aus den Anfrageunterlagen.
Die Beschreibung der Gesamtmaßnahme dient der Information über die Baustelle und die Schnittstellen. Hieraus ergibt sich keine pauschale Übertragung sämtlicher Leistungen der Gesamtmaßnahme auf den angefragten Nachunternehmer.
Als Auftraggeber des Nachunternehmers wird nachfolgend die Projekt- und Baumanagement Heinrich Schmid GmbH & Co. KG bezeichnet. Kaufland wird nachfolgend als Bauherr bezeichnet.
2. Grundlagen der Angebotsbearbeitung
Der Angebotsbearbeitung sind folgende Unterlagen zugrunde zu legen, soweit sie mit der Anfrage übergeben werden und das angefragte Gewerk betreffen:
– Gewerk-Leistungsverzeichnis.
– Diese allgemeinen Vorbemerkungen.
– Ergänzende gewerkbezogene Vorbemerkungen und Leistungsabgrenzungen.
– Bauablauf- und Umbauablaufpläne.
– Relevante Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Detailzeichnungen.
– Baustelleneinrichtungsplan.
– Relevante Kaufland-Baubeschreibungen und Produktvorgaben.
– Baustellenordnung und übergebene Sicherheitsvorgaben.
– Brandschutzkonzept und weitere für das Gewerk erforderliche Gutachten und Fachplanungen.
Fehlende, widersprüchliche oder für die Kalkulation nicht ausreichend bestimmte Angaben sind vor Angebotsabgabe beim Auftraggeber anzufragen. Verbleibende Annahmen, Abweichungen und Leistungsausschlüsse sind im Angebot ausdrücklich und nachvollziehbar anzugeben.
Aufgaben und Leistungen, die laut Unterlagen durch den Bauherrn, den Auftraggeber oder andere Unternehmen erbracht werden, sind bei der Leistungsabgrenzung zu berücksichtigen.
3. Ausführung bei laufendem Marktbetrieb
Die Baumaßnahme wird während des laufenden Marktbetriebs durchgeführt. Die regulären Kundenöffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Der Kundenverkehr, die Warenanlieferung und die betrieblichen Abläufe sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Kunden-, Anlieferungs-, Verkehrs- und Rettungswege sind freizuhalten. Einschränkungen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen und dürfen nur nach Freigabe erfolgen.
Arbeitsbereiche sind entsprechend der jeweiligen Tätigkeit gegen unbefugten Zutritt, Staub, Schmutz und sonstige Gefährdungen zu sichern. Waren, Einrichtungen und angrenzende Bauteile sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen durch die eigenen Arbeiten zu schützen.
Lärm-, staub- und erschütterungsintensive Arbeiten sind vor Beginn mit der Bauleitung abzustimmen und in den hierfür vorgesehenen Arbeitszeitfenstern auszuführen.
4. Arbeitszeiten sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Die Ausführung erfolgt abhängig vom Bauabschnitt und von der jeweiligen Tätigkeit in Tag- und/oder Nachtarbeit. Auch Wochenend- und Feiertagseinsätze können im Rahmen des vorgegebenen Bauablaufs erforderlich werden.
Die nachstehenden Angaben stammen aus der übergeordneten Projektplanung. Sie beziehen sich auf die jeweiligen Bauabschnitte und sind nicht ohne Weiteres mit dem Arbeitszeitanteil jedes einzelnen Gewerks gleichzusetzen.
Vorgesehene Arbeitszeitverteilung:
– BA 1 – Neubau Leergutlager: 100 % Tagarbeit.
– BA 2 – Umbau Konzessionär Telekommunikation: 100 % Tagarbeit; Grundleitungsarbeiten für den WC-Anschluss im Bereich Ernsting’s: 100 % Nachtarbeit.
– BA 3 – Umbau Konzessionär TLZ und Kunden-WC: 80 % Tagarbeit; Aufstellen der Staubschutzwand und lautstarke Arbeiten, insbesondere Abbrucharbeiten, in Nachtarbeit. Grundleitungsarbeiten für den WC-Anschluss im Bereich Apotheke: 100 % Nachtarbeit.
– BA 4 – Abbruch Kunden-WC Bestand: 50 % Tagarbeit; Aufstellen der Staubschutzwand und lautstarke Abbrucharbeiten in Nachtarbeit.
– BA 5 – Abbruch Leergutannahme/-lager ohne Backraum: 40 % Tagarbeit; Aufstellen der Staubschutzwand und lautstarke Abbrucharbeiten in Nachtarbeit.
– BA 6 – Backshop neu: 75 % Tagarbeit; Aufstellen der Staubschutzwand und lautstarke Arbeiten in Nachtarbeit.
– BA 7 – Eingangsinfo: 100 % Nachtarbeit.
– BA 8 – Abbruch Backraum: 100 % Nachtarbeit.
– BAK 1 bis K5 – Herstellung der Tauwasserleitungen und Spülarbeiten: 100 % Nachtarbeit.
– BA 9 – Umbau Kassenbüro: 100 % Nachtarbeit.
– BA 10 – Leergutannahme/-lager: 60 % Tagarbeit; Aufstellen der Staubschutzwand und lautstarke Arbeiten in Nachtarbeit.
– BA 12 – Wareneingangsbüro: 100 % Nachtarbeit.
– BA 13.1 – Büro Hausleitung und Personal: 70 % Tagarbeit.
– BA 13.2 – Personalumkleiden, Waschräume und WC: 100 % Nachtarbeit.
– BA 13.3 – Aufenthaltsräume: 100 % Nachtarbeit.
– Umbau Mall und Blende: 100 % Nachtarbeit.
– BA 15 – Fassadenanstrich: 100 % Tagarbeit.
– Außenanlagen, Sockelsanierungen und Parkplatzmarkierungen: 100 % Tagarbeit.
– Sonstige abschnittsweise Arbeiten auf den SBW-Verkaufsflächen: 100 % Nachtarbeit.
Für die Kalkulation des angefragten Gewerks sind die betroffenen Bauabschnitte, Tätigkeiten und die mit der Anfrage übergebenen Termin- und Arbeitszeitvorgaben maßgebend. Soweit daraus die erforderlichen Einsätze nicht eindeutig hervorgehen, ist vor Angebotsabgabe eine Klärung herbeizuführen.
Die für den beschriebenen Leistungsumfang und die vorgegebenen Arbeitszeiten erkennbar erforderlichen Mehraufwendungen und Zuschläge sind in die angebotenen Preise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
Erforderliche Genehmigungen für die eigenen Sonn- und Feiertagseinsätze sind durch den Nachunternehmer rechtzeitig und in Abstimmung mit der Bauleitung einzuholen. Die Vorgabe von Arbeitszeitfenstern ersetzt keine erforderliche Genehmigung.
5. Schutzmaßnahmen und Reinigung
Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Abdeckungen und Schutzmaßnahmen einschließlich deren Unterhaltung, Entfernung und der Beseitigung eigener Verschmutzungen sind in die angebotenen Preise einzurechnen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben oder ausdrücklich bauseits vorgesehen sind.
Nach jeder Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsschicht sind die beanspruchten Flächen so zu hinterlassen, dass die vorgesehene Nutzung sicher aufgenommen werden kann. Dies umfasst insbesondere die Entfernung eigener Arbeitsrückstände und die Sicherung noch nicht fertiggestellter Arbeitsbereiche.
Übergeordnete Staubschutzwände, gemeinsame Schutzmaßnahmen und eine gewerkeübergreifende Bauendreinigung sind nur Bestandteil des Angebots, soweit sie dem angefragten Gewerk ausdrücklich zugeordnet sind.
6. Baustelleneinrichtung, Lagerung und Materialtransport
Für die übergeordnete Baustelleneinrichtung ist eine angemietete Fläche auf dem Nachbargrundstück vorgesehen. Diese liegt ungefähr 100 m vom Gebäudezugang entfernt und wird gemeinsam mit weiteren Projektbeteiligten genutzt. Auf dieser Fläche sind zusätzlich vier Stellplätze für den Vermieter freizuhalten.
Die verfügbaren Lager- und Einrichtungsflächen sind begrenzt. Materiallagerung ist nur in den zugewiesenen Baufeldern beziehungsweise innerhalb der freigegebenen, abgegrenzten Flächen zulässig.
Anlieferungen, Entladungen und Materialtransporte sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die erkennbaren Transportwege zwischen Anlieferung, Lagerfläche und Einbauort sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Für Firmenfahrzeuge werden keine Pkw-Stellplätze durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das Parken auf Kundenparkplätzen ist untersagt. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des Grundstücks ist durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Die Bereitstellung und Nutzung von Baustrom, Bauwasser, Sanitär- und Aufenthaltscontainern, Gerüsten, Arbeitsbühnen, Hebezeugen und Entsorgungseinrichtungen richtet sich nach dem Gewerk-LV und den ergänzenden Leistungsabgrenzungen. Eine kostenlose Mitbenutzung ist ohne ausdrückliche Angabe nicht vorauszusetzen. Offene Punkte sind vor Angebotsabgabe zu klären.
7. Bauablauf, Termine und Personaleinsatz
Nach vorliegender Projektplanung sind folgende übergeordnete Termine vorgesehen:
– Baubeginn: 11.01.2027.
– Fertigstellung Leergutlager neu: 29.04.2027.
– Beginn Austausch der Kühlmöbel: 13.04.2027.
– Gesamtfertigstellung/Eröffnung: 22.11.2027.
Die konkreten Ausführungszeiträume des angefragten Gewerks ergeben sich aus den übergebenen Ablaufplänen und den ergänzenden Angaben der Anfrage. Die Gesamtbauzeit ist nicht mit einer durchgehenden Einsatzzeit des einzelnen Nachunternehmers gleichzusetzen.
Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten und teilweise räumlich getrennten Bereichen. Die aus den Anfrageunterlagen erkennbaren abschnittsweisen Einsätze, Umsetzungen und erneuten Einrichtungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Insbesondere bei Arbeiten zwischen Demontage und Neuaufstellung der Kühlmöbel sind ausreichend Personal und Material für die vorgegebenen kurzen Ausführungsfenster einzuplanen.
Der Nachunternehmer benennt einen fachlich geeigneten, verantwortlichen Ansprechpartner und stellt die zur Einhaltung seiner abgestimmten Termine erforderlichen Kapazitäten bereit.
8. Koordination und Schnittstellen
Die übergeordnete Bauablaufplanung und Koordination der Gesamtmaßnahme erfolgt durch den Auftraggeber beziehungsweise dessen Bauleitung.
Der Nachunternehmer wirkt an der Terminabstimmung seines Gewerks mit und stellt die hierfür erforderlichen Angaben zu Ausführungsdauer, Personalbedarf, Vorleistungen, Lieferzeiten und Schnittstellen rechtzeitig zur Verfügung.
Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sowie erkennbar fehlende Ausführungsvoraussetzungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
Die Koordination sämtlicher Fremdgewerke, die Erstellung des Gesamt-Feinablaufplans und die Gesamtprojektleitung werden durch diese Vorbemerkungen nicht auf den einzelnen Nachunternehmer übertragen.
Abstimmungen und Freigaben gegenüber dem Bauherrn und den Fachplanern erfolgen über die Bauleitung des Auftraggebers, sofern keine andere Vorgehensweise vereinbart wird.
9. Materialien, Produkte und Bemusterung
Die in den übergebenen Unterlagen benannten Produkte, Fabrikate, Farben und Oberflächen sowie die einschlägigen Kaufland-Vorgaben sind bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
Die ursprünglichen Projektvorgaben nehmen Bezug auf die KaBa 2026 und verlangen zugleich den zum Ausführungszeitpunkt aktuellsten Stand. Der Nachunternehmer hat daher im Angebot den zugrunde gelegten KaBa- und Produktstand zu benennen. Liegen unterschiedliche oder nicht eindeutig bestimmte Vorgaben vor, sind diese vor Angebotsabgabe zu klären.
Spätere Änderungen der vorgegebenen Produkte oder des zugrunde gelegten Ausführungsstands sind vor Bestellung und Ausführung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Kosten und Termine mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bauteile mit fertigen Sichtoberflächen dürfen erst nach der erforderlichen Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrn eingesetzt werden. Hierfür notwendige Vorlaufzeiten sind einzuplanen.
Abweichende Produkte oder Ausführungsvarianten sind im Angebot eindeutig zu kennzeichnen und bedürfen vor Verwendung einer Freigabe.
10. Werk- und Montageplanung sowie Dokumentation
Werkstattzeichnungen, Montagepläne, technische Nachweise und Ausführungsunterlagen sind durch den Nachunternehmer zu erstellen, soweit dies im angefragten Leistungsumfang für sein Gewerk vorgesehen ist.
Erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig vor Fertigung, Bestellung oder Montage über die Bauleitung zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Prüf- und gegebenenfalls erforderliche Korrekturzeiten sind im eigenen Ablauf zu berücksichtigen und rechtzeitig abzustimmen.
Änderungen während der Ausführung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Revisionsunterlagen, Produktnachweise, Prüfprotokolle und sonstige Dokumentationen sind entsprechend dem vereinbarten Gewerk-Leistungsumfang zu übergeben.
Eine Planungsleistung für die Gesamtmaßnahme wird hierdurch nicht übertragen.
11. Besondere Hinweise für Erd-, Gründungs- und Rohbauarbeiten
Die folgenden Hinweise gelten, soweit entsprechende Leistungen Bestandteil des angefragten Gewerks sind:
Im Bereich des geplanten Leergutlageranbaus besteht Kampfmittelverdacht. Eine erneute Überprüfung beziehungsweise Begleitung der Erdarbeiten wird im vorliegenden Projekttext empfohlen. Die Kosten der Kampfmitteluntersuchung trägt nach dieser Vorgabe der Bauherr. Die notwendigen Abstimmungen mit der Baubegleitung sind im eigenen Bauablauf zu berücksichtigen.
Im Baufeld befinden sich bestehende Regen- und gegebenenfalls Schmutzwasserleitungen. Teilweise sind deren genaue Lagen nicht bekannt. Bestehende Leitungen sind bei den Arbeiten zu berücksichtigen und vor Beschädigungen zu schützen. Sicherungs- und Umverlegungsleistungen sind entsprechend dem Gewerk-LV abzugrenzen.
Besondere Gründungsmaßnahmen, Magerbetonauffüllungen und abschnittsweise Unterfangungen ergeben sich aus den hierfür übergebenen Planungs- und Ausschreibungsunterlagen.
Zur Wiederverwendung vorgesehenes Aushubmaterial ist auf den zugewiesenen Flächen fachgerecht zwischenzulagern. Bestehende Grünflächen sind zu schützen.
12. Arbeitssicherheit, Brandschutz und Heißarbeiten
Die übergebene Baustellenordnung, die projektspezifischen Sicherheitsvorgaben und die für die eigenen Tätigkeiten geltenden Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen sind einzuhalten.
Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und vergleichbare feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn mit der Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Erlaubnisscheine und Freigaben sind rechtzeitig einzuholen.
Die tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen, erforderliche Löschmittel sowie Brandwachen und Nachkontrollen sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen, der Gefährdungsbeurteilung und dem freigegebenen Erlaubnisschein vorzusehen.
Die für die eigenen ausgeschriebenen Leistungen erkennbar erforderlichen Aufwendungen hierfür sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen, soweit keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird nach den Projektvorgaben durch den Bauherrn beauftragt.
13. Angebotsabgabe
Das Angebot ist auf Grundlage der übergebenen Positionsnummern und Gewerkestruktur zu erstellen. Positionsnummern und Leistungsbeschreibungen dürfen nicht eigenständig verändert werden.
Sofern eine GAEB-Anfragedatei übergeben wird, ist das Angebot als GAEB XML 3.1, Dateiformat X.84, sowie als PDF einzureichen. Andernfalls ist das bepreiste Gewerk-LV als PDF vorzulegen.
Im Angebot sind insbesondere anzugeben:
– Zugrunde gelegte Unterlagen und Bearbeitungsstände.
– Berücksichtigte Bauabschnitte und Arbeitszeitannahmen.
– Liefer- und Ausführungsvorlaufzeiten.
– Abweichungen, Alternativen und Leistungsausschlüsse.
– Noch offene Schnittstellen oder erforderliche bauseitige Leistungen.
Gesondert angebotene Leistungen und Alternativen sind eindeutig vom Hauptangebot zu trennen.
Vorbemerkungen
01 Schlosserarbeiten
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Schlosserarbeiten
01.00 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
01.20 Bühnen und Stege
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Bühnen und Stege
01.30 Geländer und Handläufe
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Geländer und Handläufe
01.50 Rammschutz
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Rammschutz
01.70 Unterkonstruktionen
01.70
Unterkonstruktionen
01.80 Sonstige
01.80
Sonstige
01.90 Filialmaßnahmen
01.90
Filialmaßnahmen