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01 Beschilderung / Markierung
01
Beschilderung / Markierung
01.00 Vorbemerkungen
01.00
Vorbemerkungen
01.10 Beschilderungen
01.10
Beschilderungen
01.20 Markierungen
01.20
Markierungen
01.40 Filialmaßnahmen
01.40
Filialmaßnahmen
Vorbemerkungen Allgemeines
Der Bauherr, die Kaufland Vertrieb 78 GmbH & Co. KG, beabsichtigt an dem bestehenden Kaufland Markt#6360 in Leipzig Möckern, Georg-Schumann-Straße 290 die Gewerbekälteanlage zu modernisieren sowie die Fläche mit einen Anbau für das Leergutlager zu erweitern .
Durch Außerbetriebnahme des TK-Verbundes und Ersatz durch provisorische Kühlmöbel wird es möglich, dass der Kältetausch in dem Bestandskälte- maschinenraum umgesetzt werden kann. Auch wird der neue Gaskühler vorerst neben das Bestandsstahl gestellt und später, wenn die Altanlage außer Betrieb ist, wird dieser dann auf das Bestandsstahlgestell gehoben, welches vorher noch etwas angepasst werden muß.
Der Bauherr hat eine Fläche auf dem Nachbargrundstück angemietet, welches für die Baustelleneinrichtung hergerichtet werden muß und für die Dauer der Baumaßnahme genutzt werden kann.
Die Fläche ist nicht allzugroß. Die Fläche ist ca.100m von dem Zugang ins Gebäude entfernt. Die Fläche ist mit den TGA-Firmen, dem Bauherren und der Kältefirma zu teilen.
Auch sind auf dieser Fläche noch 4 Parkplätze für den Vermieter vorzuhalten.
Die Medien Trinkwasser und Strom sind aus dem Kauflandobjekt über die Auffahrtsrampe und einer zu schaffenden Medienbrücke in die Grünanlage und von da zur Baustelleneinrichtung zu verlegen.
Parallel zu dem Kälteumbau beginnt der Anbau des Leergutlagers. Auf der geplanten Fläche befindet sich gegenwärtig ein Kaltwassersatz, welcher durch die TGA-Gewerke außer Betreib genommen und umgesetzt wird. Dieser kommt später dann auf das Dach des Leergutlagers.
Neben verschiedenen Abbruchmaßnahmen ist ein Baum zu fällen.
Das Grundstück liegt in einem Areal, wo Verdacht auf Kampfmittel besteht.
Im Zuge der Baugrunduntersuchung wurden bereits Sondierungen hinsichtlich Kampfmittelfreiheit durchgeführt.
Im Verlauf der Untersuchung wurden keine Anzeichen auf Abwurfmunition festgestellt. Auch wurde im Zuge des damaligen Neubaues eine Regenwasserleitung in einer Tiefe von -2,7 m verlegt, so dass davon auszugehen ist, dass es keine Kampfmittelmunition geben wird. Jedoch wird seitens der Dresdner Bohrgesellschaft mbh empfohlen, eine erneute Überprüfung und Begleitung im Zuge der Erdarbeiten für das Leergutlager neu durchzuführen.
Kosten für diese Untersuchungen trägt der Bauherr. Jedoch sind die Tätigkeiten
der Baubegleitung im Bauablauf durch den AN zu berücksichtigen.
Auf der Fläche des Anbaues befindet sich eine Regenwasserleitung DN500 sowie eine Regenwasserleitung DN200 sowie eventuell eine SW-Leitung DN100.
Die Lage der RW DN200 und der SW DN100 ist nicht bekannt. Diese werden voraussichtlich in dem auszhebenden Grubenbereich sein. Es ist davon auszugehen, dass diese Leitungen gesichert bzw. umverlegt werden müssen.
Die DN500 liegt relativ tief. Es sollen aber auf diese Leitung keine Einzellasten aus dem Gebäude eingetragen werden. Deswegen wird es erforderlich, dass die Gründung mit Magerbeton neben der Leitung tiefer erfolgen soll.
Auch wird an einen unterklellerten Bereich (Sprinklerzentrale) angebaut. Auch hier sind die Lasten über Magerbetonauffüllungen weiter unten in den Boden einzuleiten. Die Magerbetonauffüllungen sollen zum Teil gegen Erdreich betoniert werden, aber zum Teil müssen diese auch geschalt werden.
Die Rampenauffahrt ist nicht so tief gegründet. Es wird erforderlich, die Fundamentierung der Rampenauffahrt z.T. mittels Pilgerschnittverfahren zu unterfangen.
Das auszuhebende Material ist für eine Wiederverfüllung innerhalb des Grundstücks zu transportieren und auf Haufwerk fachgerecht zu lagern.
Die Grünflächen sind zu schützen.
Das Tragwerk des Leergutlageranbaues wird durch eine Stahlkonstruktion aus Stützen und Riegeln gebildet, die über Windverbände ausgesteift sind.
Die Wände werden aus PU-Sandwichelemente hergestellt. Das Dach bildet eine PVC-Abdichtung, Mineralwolldämmung, Dampfsperre und Trapezblech. Das Dach soll extensiv begrünt werden. Dachentwässerung über 2 Dacheinläufe und 2 Notüberläufe. Die Bodenplatte ist eine oberflächenfertige Stahlbetonplatte.
Auf dem Dach wird auf eine Stahlkonstruktion mit Wartungsgang der Kaltwassersatz wieder platziert.
Die Fassade soll eine Fassadenbegrünung erhalten Hierzu gibt es eine äußere Stahlkonstruktion, die noch 2,5m über dem Dach hinausragt. Zwischen diese werden Stahlseile gespannt, wo die Begrünung nach oben ranken kann.
Vor dem Anbau wird eine E-Ladesäule errichtet und die EKW-Box soll ebenfalls getauscht werden. Hierzu ist eine Gründung mit Betonplatte herzustellen.
Die z.T. nicht mehr existierende Fassadenbegrünung am Bestandsgebäude soll wieder hergerichtet werden. Hierzu ist die Stahlkonstruktion mit den Horizontalseilen wieder zu sanieren.
Wenn das Leergutlager neu fertiggestellt ist, wird dieses als provisorische Leergutannahme genutzt. Die Leergutannahme, welche sich gegenwärtig in der Verkaufsfläche befindet, wird abgerissen. Jedoch soll der Backraum erst einmal noch in Betrieb bleiben. Wenn die Fläche der ehemaligen Leergutannahme saniert ist, werden die provisorischen Kühlmöbel auf diese Fläche gestellt. Der Umbau der Tiko-Abteilung kann beginnen.
Im Zuge der Gewerbekältemodernisierung werden die Kühlmöbel gegen modernere Kühlmöbel getauscht. Hierfür wird es notwendig werden, dass innerhalb eines kurzen Zeitfensters zwischen Demontage und Neuaufstellung der Kühlmöbel die Bestandsrundleitungen gespült und gereinigt bzw. ca. 65m Tauwasserleitung neu hergestellt werden. Hierfür sind ausreichend Kapazitäten bereit zu stellen!
Infolge der geänderten Positionen der Kühlmöbel wird es Umregalierungen im Markt geben. Der Wandanstrich, Fliesenausbesserungsarbeiten sowie Anpassungen an Elektro und Beleuchtung sind erforderlich.
Parallel dazu wird ein neuer Backshop errichtet. Dieser bekommt eine Tiefkühlzelle. Die Backshopdecke wirde über einen Baldachin mit Klemmdecke gebildet. Die Wände sind Trockenbauwände.
Wenn der Backshop fertig ist, kann der alte Backraum abgebrochen werden.
Auch zu Beginn der Baumaßnahme wird parallel begonnen, die Lagerfläche von Textil ernstings in einen neuen Konzessionsbereich für den in Kaufland Leipzig bereits bestehenden Konzessionär Telekommunikation umzubauen. Da die Mietfläche einen Feuchtigkeitsschaden an der Außenwand hat, ist diese in diesem Zuge zu sanieren.
Nach Fertigstellung und Umzug des Konzessionärs Telekommunikation wird diese Fläche frei für den Bau der zukünftigen TLZ-Konzessionärsfläche und dem Kunden-WC.
Wenn diese fertiggestellt sind, kann der Konzessionär TLZ umziehen und die Fläche für die Erstellung der Leergutannahme frei machen.
Die Leergutannahme wird aus F30-Trockenbauwänden erstellt. der Boden muß von R9 auf R10 mittels chemischer Behandlung ertüchtigt werden.
Unabhängig zu den Maßnahmen oben werden die Boden-, Wand- und Decken-Oberflächen der Büro- und Personalräume noch saniert.
Es sind 4 Behindertenparkplätze ebenerdig mit Pflaster und 3 Behinderten-Stellflächen auf dem Parkdeck zu markieren. Ferner sind 25 Fahrradbügel zu montieren.
Am Kopfbau sind der WDVS-Sockel z.T. freizulegen und im Spritzbereich fachgerecht gegen Frost-Tauwasser zu sanieren.
Die gesamte Fassade ringsum soll farbbeschichtet werden. Die Leistungen am 1-geschossigen Gebäudeteil soll von Hubbühne erfolgen. Für die Farbbeschichtung an dem mehrgeschossigen Gebäudeteil ist ein Gerüst mit Plane vorgesehen.
Das Vordach 1.OG vor den Aufzügen soll erweitert werden und der defekte Fliesenboden komplett erneuert werden.
Auf dem Parkdeck sollen gemäß Bebauungsplan Pflanztröge gestellt werden. Diese Leistung ist in einem separaten LV beschrieben.
Termine
Baubeginn 11.01.2027
Fertigstellung Leergutlager neu 29.04.2027
Beginn Tausch der Kältemöbel 13.04.2027
Fertigstellung/Eröffnung 22.11.2027
detaillierte Terminplanung siehe Anlage
Anlagen zum LV
Anlage 1 - Terminplanung
2026_10_10 BAuablaufplan
2026_10_10 Umbauablaufplan
Anlage 2 - Gutachten
Brandschutzkonzept vom 23.06.2025
Baugrundgutachten vom 01.10.2026
Anlage 3 - KaBa und Sonstiges
- 01 KaBa-Deutschland_2026_1_DE_de_Neubau.pdf
- 02 KaBa-Deutschland_2026_1_DE_de_Modernisierung.pdf
- 03 Bauabnahmeprotokoll.pdf
- 04 Bauvertrag_blanko.pdf
- 05 Protokoll wirtschaftliche Vergabe.pdf
- 06 Protokoll technisches Bietergespräch.pdf
- 07 Richtlinie für den CAD-Datenaustausch.pdf
- 08 Verhaltenskodex.pdf
- 09 Verkehrssicherungspflicht.pdf
- 10 Lean Construction Management
Anlage 4 - Ausführungsplanung Architektur
5_AR_-_GR_-1_001 Grundriss UG
5_AR_-_GR_00_002 Grundriss EG
5_AR_-_GR_01_003 Grundriss 1.OG
5_AR_-_GR_02_004 Grundriss 2.OG
5_AR_-_SN_--_005 Schnitte
5_AR_-_AN_--_006 Ansichten
5_AR_-_GR_00_007 Grundriss EG mit Raumstempeln
5_AR_-_LP_--_101 Außenanlageplan
5_AR_-_LP_102 Baustelleneinrichtungsplan
5_AR_A_DT_01_020 Detail Rampe mit Müllpresse
5_AR_B_DT_00_021 Detail 2 Anbau Leergutlager
5_AR_C_DT_00_022 Detail 3 Kunden WC + TLZ
5_AR_D_DT_00_023 Detail 4 Mauerwerkstrockenlegung Konz Telekommunikation
5_AR_C_DT_00_022 Detail 5 Baldachin Backshoip
5_AR_D_DT_00_023 Detail 6 Tor Lager_Leergutlager
Einrichtungsplan kaufland
Grundleitungsplan von innotech
Verwendung bestimmter Produkte und Fabrikate
Die im LV aufgeführten Produkte, Fabrikate, Farben und Beläge entsprechen dem Stand der Baubeschreibung KaBa 2026. Diese sind nach dem zum Zeitpunkt der Bauausführung aktuellsten Stand der Baubeschreibung KaBa einzubauen. Alle Bauteile von Fertig-Oberflächen dürfen erst nach Bemusterung und Freigabe durch Kaufland eingesetzt werden.
Schutz der Kundenbereiche und des Marktbetriebes
Die Kaufland-Baustellenordnung ist zwingend einzuhalten. Während der gesamten Bauzeit wird der Marktbetrieb mit allen Funktionen fortgeführt.
Insbesondere die Kaufland-Anlieferung ist ständig zu gewährleisten. Die Kundennutzung der Parkplätze sind nicht einzuschränken.
Das Kaufland bleibt in den gewohnten Betriebszeiten für die Kunden geöffnet. Die Kunden-Öffnungszeiten sind Mo.- Sa. 06:00 - 22:00 Uhr
Die Bauarbeiten sind so auszuführen, dass in den von den Kunden begangenen Bereichen und des allgemeinen Marktbetriebes keine Störungen auftreten.
Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Alle für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit anstehenden Mehraufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. Eine besondere Vergütung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit wird grundsätzlich nicht gewährt. Im Folgenden aufgeführte Nacharbeit bedeutet Nachtarbeit, aber auch Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Erforderliche Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind vom AN einzuholen.
Für sämtliche Arbeiten, insbesondere auf den bestehenden Verkaufs- und in Benutzung stehenden Nebenflächen sind der Schutz der Einrichtung und der Waren durch Abdecken mit Folien usw. sowie deren Entfernung und Reinigung der in Anspruch genommenen Flächen nach Beendigung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsschichten in die Einheitspreise einzurechnen!
Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Alle für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit anstehenden Mehraufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. Eine besondere Vergütung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit wird grundsätzlich nicht gewährt.
- BA#1 Neubau Leergutlager 100% Tagarbeit
- BA#2 Umbau Konz. Telekommunikation 100% Tagarbeit
Erstellen der GL für den WC-Anschluß in enstings 100% Nachtarbeit
- BA#3 Umbau Konz. TLZ + Kunden-WC 80% Tagarbeit
Aufstellen Staubschutzwand sowie lautstarke Arbeiten wie Abbruch hinter der Staubschutzwand in Nachtarbeit
Erstellen der GL für den WC-Anschluß in der Apotheke 100% Nachtarbeit
- BA#4 Abbruch Kunden-WC alt hinter Staubschutzwand 50:% Tagarbeit
Aufstellen Staubschutzwand sowie lautstarke Arbeiten wie Abbruch hinter der Staubschutzwand in Nachtarbeit
- BA#5: Abbruch Leergutannahme/-lager ohne Backraum 40% Tagarbeit
Aufstellen Staubschutzwand sowie lautstarke Arbeiten wie Abbruch hinter der Staubschutzwand in Nachtarbeit
- BA#6: Backshop neu 75% Tagarbeit
Aufstellen Staubschutzwand sowie lautstarke Arbeiten wie Abbruch hinter der Staubschutzwand in Nachtarbeit
- BA#7: Eingangsinfo 100% Nachtarbeit
- BA#8: Abbruch Backraum 100% Nachtarbeit
- BAK1-K5 Erstellen der TW-Leitungen + Spülen, 100% Nachtarbeit
- BA#9 Umbau Kassenbüro 100% Nachtarbeit
- BA#10 Leergutannahme/-lager ohne Backraum 60% Tagarbeit
Aufstellen Staubschutzwand sowie lautstarke Arbeiten wie Abbruch hinter der Staubschutzwand in Nachtarbeit
- BA#12 WE-Büro 100% Nachtarbeit
- BA#13.1 Büro HL+Personal 70%Tagarbeit
- BA#13.2 Personal-Umkleiden+WR+WC 100% Nachtarbeit
- BA#13.3 Aufenthaltsräume 100% Nachtarbeit
BA Umbau Mall und Blende 100% Nachtarbeit
- BA#15 Anstrich Fassade 100% Tagarbeit
Arbeiten in der Außenanlage und Sockelsanierungen 100% Tagarbeit
PP-Markierungen 100% Tagarbeit
Sonstige SBW-VK-Flächen in Abschnitten 100% Nachtarbeit
Erforderliche Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind vom AN einzuholen.
Baustelleneinrichtung, Zu- und Abfahrt Baustelle, Parkierung von Baufahrzeugen, Baulärm
Die Baustelleneinrichtung, bestehend aus diversen Magazin-, Aufenthalts- und Sanitärcontainern, soll in enger Abstimmung mit dem KL Vertrieb realisiert werden.
Flächen für Materiallager sind nur innerhalb der einzelnen Baufelder oder innerhalb der mit dem Bauzaun abgegrenzten Flächen verfügbar. Siehe hierzu auch den Baustelleneinrichtungsplan.
Für das Abstellen von Firmenfahrzeugen werden keine PKW-Stellplätze durch den AG zur Verfügung gestellt. Das Parken auf Kunden-Parkplätzen ist untersagt.
Sonstige Fahrzeuge, Liefer- und Materialfahrzeuge können nicht auf dem Kaufland-Areal geparkt werden und sind in Verantwortung durch den AN außerhalb des Kaufland-Areals abzustellen.
Hinweise zu Betonarbeiten, Stahlbetonfertigteilen und Stahlkonstruktionen
vom AG werden zur Verfügung gestellt
- die statische Berechnung
- Schal- und Bewehrungspläne der Ortbetonbauteile (mit zugehörigen Stahllisten)
- Übersichtsplan der Stahlkonstruktionen
vom AN sind zu erbringen
- Ausführungs- bzw. Werkstattzeichnungen der Stahlkonstruktionen
- Sonder- oder Alternativplanungen
Dateiformat des Angebots
Das Angebot ist als GAEB XML 3.1 (X.84 Datei) und als pdf zu liefern. Dabei dürfen die Ordnungszahlen und die Gewerkestruktur nicht verändert werden.
Bau-Feinablaufplan und Baukoordination
Der Auftragnehmer hat spätestens zwei Wochen nach der Vergabe einen mit allen beteiligten Unternehmen einen Bau-Feinablaufplan zu erstellen, die Koordinationspflicht aller Beteiligten, auch der Fremdgewerke ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen.
Der verantwortliche Projektleiter des AN, der bei der Auftragserteilung namentlich benannt wird, hat eine Ingenieurausbildung und besitzt langjährige Erfahrungen in der Erstellung der in diesem LV beschriebenen technischen Anlage.
Er ist mit Vollmacht für die Abwicklung der Planung, Ausführung und Überwachung für den Zeitraum der unmittelbaren Tätigkeit an der Baustelle ausgerüstet und darf nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers (AG)gewechselt werden.
Der Auftragnehmer (AN) wird sicherstellen, dass bei seiner Projektbearbeitung die Belange der Nebengewerke (NG) und die wirtschaftlichsten Lösungen für das Gesamtbauwerk berücksichtigt werden. Er wird seine NU über die Bauüberwachung (BÜ) rechtzeitig und zweifelsfrei über seinen Platzbedarf informieren und sich die Durchführbarkeit bestätigen lassen.
Genehmigung der Montageunterlagen
Vor der Fertigung von Anlagenteilen und deren Montage bzw. vor Fertigungs- und Montageveranlassung an NU sind die entsprechenden Montageunterlagen durch die BÜ genehmigen zu lassen und mit einem Freigabevermerk zu versehen.
Diesem Vorgang geht die Korrekturphase über die BÜ voraus. Die Verteilung der freigegebenen Montagezeichnungen an die NU zur Koordinierung wird durch die BÜ besonders veranlasst. Bauliche Änderungen sind in den Montageplänen in roter Farbe einzutragen, mit allen Maßen, Dimensionen und sonstigen Angaben, die zur einwandfreien Lokalisierung des geänderten Leistungsbestandteils notwendig sind. Größere Änderungen oder zu viele Änderungsvermerke auf einer Zeichnung bedürfen der Erstellung einer neuen Montagezeichnung, die einem neuen Genehmigungsverfahren unterliegt.
Für die Prüfung und Genehmigung der Montageunterlagen steht der BÜ eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung. Über diese hat sich der AN rechtzeitig zu erkundigen und die Einhaltung der gesetzten Termine zu berücksichtigen.
Hinweise zum Brandschutz
Schweißen, Brennschneiden, Löten, Auftauen und Trennschleifen
(1) Bei feuergefährlichen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften "Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren" (VEG 1 und VEG 15) zu beachten. Vor Beginn von Arbeiten, die außerhalb der dafür ausgerüsteten Werkstätten ausgeführt werden, ist der Brandschutzbeauftragte zu verständigen. Die Meldung entfällt bei Schweißarbeiten im Freien an ungefährlichen Stellen.
(2) Brennbare Gegenstände sowie Druckgasflaschen und leicht entzündbare Stoffe sind im Umkreis von mindestens 3 m zu entfernen.
(3) Brennbare Gegenstände, die nicht aus dem gefährdeten Bereich herausgebracht werden können, sind so abzudecken, dass sie nicht von Flammen, Funken, Schweißperlen, Spritzern und heißen Gasen getroffen oder durch Wärmeleitung (z.B. Rohre und Metall) erwärmt und in Brand gesetzt werden können. Zum Abdecken eignet sich nichtbrennbares Material, z.B. Decken aus Glasfasergewebe, feuchter Sand.
(4) Alle Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offene Rohrleitungen, die aus der Nähe der Arbeitsstelle in andere Räume führen, sind feuersicher abzudichten. Hierzu können Lehm, Gips, Mörtel und ähnliches Material verwendet werden, keinesfalls aber Lappen, Papier oder andere brennbare Gegenstände.
(5) Bei allen Schweiß-, Brennschneid-, Auftau- und Trennschleifarbeiten, die außerhalb der dafür vorgesehenen Werkstätten (ausgenommen im Freien an ungefährlichen Stellen) ist eine Brandwache zu stellen. Diese muss mit den Räumlichkeiten vertraut und in der Handhabung der Feuerlöschgeräte ausgebildet sein. Sie hat sich vorher über die in der Brandschutzordnung vorgegebenen Möglichkeiten des Brandalarms zu informieren. Feuerlöscher oder Kübelspritzen sind bereitzuhalten.
(6) Nach Abschluss der Arbeiten ist gründlich zu prüfen, ob Gegenstände brennen, schwelen oder rauchen. Verdeckte Stellen sind besonders sorgfältig zu untersuchen. Die Prüfung muss während mehrerer Stunden zunächst in kürzeren, später in längeren Abständen, wiederholt werden. Selbst geringfügige Brand- oder Glimmstellen sind sorgfältig abzulöschen. Befinden sie sich an schwer zugänglichen Stellen, so ist unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen.
(7) Privatfirmen, die solche Arbeiten ausführen, sind vom Auftraggeber schriftlich auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
Der Auftragnehmer hat den Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten auszufüllen und sich die Genehmigung vom Auftraggeber einzuholen.
Der SiGeKo wird bauseits durch den Auftraggeber beauftragt.
Planer
Architekt
BAYVO-Bauplanung GmbH, Reichsstraße 21, 08523 Plauen,
Ansprechpartner: Alexander Cwienzek
Tel: 03741 223740; mobil: 0173 35 88 970;
mail: alexander.cwienzek@bayvo.de
Tragwerksplaner
BAYVO-Bauplanung GmbH, Reichsstraße 21, 08523 Plauen,
Ansprechpartner: Alexander Cwienzek
Tel: 03741 223740; mobil: 0173 35 88 970;
mail: alexander.cwienzek@bayvo.de
Fachingenieur HLZ
Innotech Leipzig GmbH, Poetenweg 9, 04155 Leipzig
Ansprechpartner: Hendryk Fehst
Tel: 0341 589 47 -26; mobil: 01742 2121848; mail: h.fehst@innotech-leipzig.de
Fachingenieur ELT
Andreas Weist Ing.-Büro für Elektro-Daten- und Sicherheitstechnik, Am Teich 8,04808 Thallwitz
Ansprechpartner: Andreas Weist
Tel: 03425 924 825; mobil: 0175 591 29 37; mail: a.weist@ib-weist.de
Fachingenieur Brandschutz
Dr. Gerald Zwicker, Lohrmannstr. 20, 01237 Dresden
Ansprechpartner: Dr. Gerald Zwicker
mobil: 0173 383 99 85; mail: ibzwickerdresden@gmail.com
Vorbemerkungen