Rückbau Bestandsfassade
Leibnizuniversität Hannover Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme Bürogebäude 1235 Leibnizuniversität Hannover Wilhelm-Busch-Str. 6D 30167 Hannover ATV 1.1 Planung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig, so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in gleicher Bauweise ausgeführt. Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus Brettschichtholz. Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant. Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht. Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem Estrich bzw. in den Trockenbauwänden. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt. Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m ATV 1.2 Zufahrt Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus. Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in Absprache mit dem AG möglich. ATV 2  BAUSTELLENBETRIEB ATV 2.1 Arbeitseinsatz Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte, Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem Baufortschritt nicht behindert werden. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen beschränkt. ATV 2.2 Baustellenordnung Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in allen seinen Teilen. Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. ATV 2.3 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung zugewiesen. Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren. Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen. Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte Flächen vorgesehen. Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren, damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird. Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk ausgeschrieben und vergeben. ATV 2.4 Kran Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.5 Gerüst Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten. Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen. Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub, Schmutz und Lärm zu schützen. ATV 2.7 Schutz der Oberflächen Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität. Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt. ATV 2.8 Mängelverfolgung Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht. ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION ATV 3.1 Herstellerangaben Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Anlagen 1. Statik Positionsplan K 201 statisches Regeldetail A K 202 statisches Regeldetail B K 203 statisches Regeldetail C K 204 statisches Regeldetail D 2. Pläne Übersichtsplan LV- 001 Lageplan LV- 002 Baustelleneinrichtungsplan LV- 004 Grundriss EG LV- 005 Grundriss 1.OG LV- 006 Grundriss 2.OG LV- 007 Dachaufsicht LV- 008 Schnitt B LV- 009 Schnitt C LV- 010 Schnitt D LV- 011 Ansicht Süd LV- 012 Ansicht Nord LV- 013 Ansicht West LV-D-01 Außenwandanschluss Sockel / Decke LV-D-02 Attikaanschluss Hoch-/Tiefpunkt LV-D-03 Fensteranschluss_Sockel LV-D-04 Fensteranschluss_Decke LV-D-05 Horizontalschnitte LV-D-06 Treppenhauswand Anschluss Sockel / Podest LV-D-07 Treppenhauswand Anschluss Attika LV-D-08 Treppen Grundriss EG / 1.OG / Schnitt A-A LV-D-09 Treppen Grundriss 2.OG / Schnitt B-B LV-D-10 PR-Fassade Anschluss Sockel LV-D-11 PR-Fassade Anschluss Decke / Dach LV-D-12 PR-Fassade horizontal LV-D-13 PR-Fassade Wandanschluss Sockel LV-D-16 Deckendetails LV-D-17 Dachaufbau LV-D-18 Bestand Anschluss Dach LV-D-19 Bestand Anschluss Decke Der Ausführungszeitraum ist 38.KW 2026 bis 51.KW 2026.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
Auftragsumfang und -bedingungen Der Auftragsumfang umfasst: 09.07 Demontage Vorhangfassade Bestand 09.08 Kürzen Blechleibung 09.09 Demontage Bestandsdämmung 09.10 Demontage Attikaverkleidung Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
Auftragsumfang und -bedingungen
Einkaufsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlung 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto Im Fall einer Beauftragung schließt der AG einen Liefervertrag mit dem AN ab. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter daher ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern Anwendung finden, wie sie den hier formulierten Bedingungen des AG nicht widersprechen. Es gelten vorrangig die Bedingungen der Ausschreibung.
Einkaufsbedingungen
Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: Simon Röhr Tel: 0 25 43/39 89 2-69 E-Mail: s.roehr @ueding.com Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an: Alexander Kohnke Tel: 0 25 43/39 89 2-71 E-Mail: a.kohnke@ueding.com
Ansprechpartner
Vorbemerkungen Montageleistungen Allgemein Die nachfolgenden Positionen umfassen die Abbrucharbeiten einer Bestandsfassade. Zum Zeitpunkt der Ausführung ist steht dem AN kein Gerüst oder Kran auf der Baustelle zur Verfügung. Sämtliche Hilfsmittel müssen vom AN in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Entsorgung der Abfälle ist Teil der Leistung des AN. Nach fertigstellung der Rückbauarbeiten muss die Fassade vom AN vor Witterung geschützt werden. Dokumentation und Kommunikation Die Dokumentation zwischen AN und AG erfolgt über die Software Capmo. Baufortschrittsdokumentation und Mängel werden mithilfe der Software erfasst und dokumentiert (Ticketzuweisung). Unmittelbar nach der Vergabe erfolgt eine umfangreiche Einweisung der Software durch den AG. Tagesberichte vom AN sollen ebenfalls über Capmo eingereicht werden. Kommunikation und Bauleitung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen einen qualifizierten, deutschsprachigen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle präsent bzw. jederzeit erreichbar sein und die Kommunikation mit der Bauleitung sicherstellen. Der Ansprechpartner muss befugt sein, technische, organisatorische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie anderen am Bau Beteiligten eigenständig zu führen und verbindliche Entscheidungen innerhalb seines Verantwortungsbereiches treffen zu können. Sämtliche Anweisungen, Abstimmungen, Besprechungen sowie die Dokumentation der Leistungserbringung sind in deutscher Sprache durchzuführen. Eventuell erforderliche Übersetzungsleistungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen. Die Benennung des Ansprechpartners einschließlich Kontaktdaten hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten zu erfolgen. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vorbemerkungen Montageleistungen
Zeitraum der Ausführung Die Leistung soll bis zur KW 41 ausgeführt werden.
Zeitraum der Ausführung
03 Demontage Innenwände / Stützen
03
Demontage Innenwände / Stützen
03.19 Bestandswand aufarbeiten BSP-Wand nach Demontage der Dämmung schleifen, größere Fehlstellen ausbessern.
03.19
Bestandswand aufarbeiten
O
74.00
03.20 Bestandswand ausfräsen Bestandswand BSP Stirnseitig ca 1,5-2cm abfräsen b=16cm, (nichtsicht), anschließende Wände schützen.
03.20
Bestandswand ausfräsen
O
9.00
lfdm
09 Demontage Fassadenbekleidung Holzfassade
09
Demontage Fassadenbekleidung Holzfassade
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ZTV 09.01  Außenwandbekleidungen Es gibt zwei Außenwandbekleidungen: - am Sockel und  an der Attika eine Bekleidung aus Faserzementplatten - an der übrigen Fassade eine Bekleidung aus horizontalen und vertikalen vorvergrauten Nadelholzbrettern, rhombusförmig, die mit trapezförmiger Schattennut in unterschiedlicher Aufbaustärke eingebaut werden (s. Zeichnungen). Die Unterkonstruktion wird je nach den geplanten Fassadenversprüngen in drei verschiedenen Stärken horizontal und vertikal ausgeführt mit einer Konterlattung von  60, 100 bzw. 140 mm. Der Bieter hat im Rahmen seiner Ausführungsplanung die statische Dimensionierung der Lattung inkl. Bekleidung durch einen anerkannten Tragwerksplaner nachzuweisen und die Unterlagen zur Prüfung durch den Prüfstatiker vorzubereiten. Die Prüfstatik bezahlt der AG, die Erstellung der Prüfunterlagen soll vom AN in die EP eingerechnet werden. Die gesamte Außenwandbekleidung ist allseitig mit Kleintierschutzgitter in Alu-Lochblech mit Blechdicke <= 0,8mm auszuführen. ZTV 09.02  Faserzementplatten Die am Sockel und umlaufend eingesetzten Fassadenplatten sollen farbig durchgefärbte Faserzementplatten (DIN EN 12467 mit CE-Kennzeichnung) eingesetzt werden, mit folgenden Eigenschaften - matt lasierte Oberfläche, unbeschichtet - nichtbrennbar A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1) - d= 8mm Farbe grau aus Standardkollektion des Herstellers nach Wahl AG. Die Sockelplatten sind zur Farbentscheidung mit einem Muster in aussagekräftiger Größe zu bemustern. Das Fugen- und Schraubbild ist mit den Architekten abzustimmen.  Bei der Verlegung sind alle Herstellerhinweise und -detailangaben zu beachten. Im Sockelbereich sind vom AN Faserzementplatten (DIN EN 12467 mit CE-Kennzeichnung) in h ca. 50 cm auf eine bauseitige XPS Dämmung zu kleben mit wasserbeständiger lösemittelfreier Bitumendickbeschichtung. ZTV 09.03  Holzbekleidung Feldrahmenbekleidung: Profilholz Rhombusschalung mit Nut und Feder, Sichtseiten gehobelt und Kanten gerundet,  Dicke 22 mm, Ansichtsbreite Rhombus ca 40 mm. Befestigungsbild gleichmäßig mit Schrauben aus nichtrostendem Stahl. Feldinnenbekleidung (in fensterlosen Fassadenfeldern): Standardbekleidung s.o.,bei hinter der Fassadenbekleidung angeordneten Lüftungsöffnungen: Profilholz Rhombusschalung als Einzelhölzer, Sichtseiten gehobelt und Kanten gerundet,  Dicke 27 mm, Ansichtsbreite Rhombus ca 40 mm, diffusionsoffene Unterspannbahn in schwarz Befestigungsbild gleichmäßig mit Schrauben aus nichtrostendem Stahl. Holzart: Nadelholz Farbkernholz, Güteklasse 1 DIN 68365, Gebrauchsklasse 3.1 DIN 68800-1, ohne chemischen Holzschutz, Holzfeuchte max. 15 %, Sichtseiten feingesägt. Die Oberfläche soll mit einer Vorvergrauungslasur behandelt werden: Silikatische Vergrauungslasur, matt, ähnlich silbergrau Auftrag 2-fach, Hersteller/ Fabrikat: Keim, Lignosil, o.glw. Die Lasur ist vor Ort mit einer Musterfläche in aussagekräftiger Größe zu bemustern, um die Fassade bestmöglich an den Bestand anzupassen. Der Einbau erfolgt nach einem Verlegeplan des AN, der mit den Architekten abgestimmt werden muss. ZTV 09.04 Statische Nachweise Für die Fassade ist eine prüffähige Statik zu erstellen. Kosten für eine Prüfung trägt der AG.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
09.07 Demontage Vorhangfassade Bestand Bestandsfassade Holzschalung hinterlüftet demontieren, abtransportieren und entsorgen. Fläche ca. 145 m² Aufbau: - 60 - 140 mm Konterlattung e~62,5cm mit Luftschicht - 25 mm Traglattung für Bekleidung, e~62,5cm - 27 mm Holzschalung, Nut und Feder inkl. Demontage Kleintierschutz inkl. Demontage Blechleibungen
09.07
Demontage Vorhangfassade Bestand
145.00
09.08 Kürzen Blechleibung Leibungsbleche und Fensterbank an Fenster demontieren, um ca 25cm kürzen und neu montieren. Nord- und Südfassade
09.08
Kürzen Blechleibung
6.00
St
09.09 Demontage Bestandsdämmung Demontage, Abtransport und Entsorgung der Bestandsdämmung d=10cm Mineralwolle, inkl Lattung, inkl. Fassadenbahn. Fläche ca. 145 m² Untergrund: BSP-Wand.
09.09
Demontage Bestandsdämmung
145.00
09.10 Demontage Attikaverkleidung Bestands - Attikaverkleidung demontieren und entsorgen. Aufbau: - 60mm Mineralwolldämmug mit UK e~62,5cm - Fassadenbahn - 25 mm Traglattung für Bekleidung, e~62,5cm - 10 mm Faserzementplatten inkl. Demontage Kleintierschutz inkl. Demontage Attikablech inkl. Demontage Tropfblech Höhe Attika: 50cm
09.10
Demontage Attikaverkleidung
O
16.00
lfdm
09.11 Witterungsschutz Fassade montieren Nach der Demontage der Fassade hat der Auftragnehmer das Gebäude durch geeignete Maßnahmen und Materialien gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, Schutzmaßnahmen sowie die dazugehörigen Materialien sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen. Das Witterungsschutzkonzept ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
09.11
Witterungsschutz Fassade montieren
145.00
09.12 Witterungsschutz Attika montieren Nach der Demontage der Attika hat der Auftragnehmer das Gebäude durch geeignete Maßnahmen und Materialien gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, Schutzmaßnahmen sowie die dazugehörigen Materialien sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen. Das Witterungsschutzkonzept ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
09.12
Witterungsschutz Attika montieren
O
16.00
lfdm
12 Stunden
12
Stunden
12.01 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.01
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1.00
h
12.02 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.02
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1.00
h
12.03 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.03
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1.00
h