Dachdeckerarbeiten
Leibnizuniversität Hannover Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme Bürogebäude 1235 Leibnizuniversität Hannover Wilhelm-Busch-Str. 6D 30167 Hannover ATV 1.1 Planung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig, so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in gleicher Bauweise ausgeführt. Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus Brettschichtholz. Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant. Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht. Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem Estrich bzw. in den Trockenbauwänden. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt. Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m ATV 1.2 Zufahrt Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus. Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in Absprache mit dem AG möglich. ATV 2  BAUSTELLENBETRIEB ATV 2.1 Arbeitseinsatz Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte, Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem Baufortschritt nicht behindert werden. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen beschränkt. ATV 2.2 Baustellenordnung Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in allen seinen Teilen. Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. ATV 2.3 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung zugewiesen. Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren. Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen. Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte Flächen vorgesehen. Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren, damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird. Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk ausgeschrieben und vergeben. ATV 2.4 Kran Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.5 Gerüst Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten. Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen. Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub, Schmutz und Lärm zu schützen. ATV 2.7 Schutz der Oberflächen Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität. Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt. ATV 2.8 Mängelverfolgung Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht. ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION ATV 3.1 Herstellerangaben Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
10 Dachabdichtungsarbeiten
10
Dachabdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) In den folgenden Positionen werden sämtliche Leistungen an den Dachflächen (Abdichtung, Dämmung, Entwässerung etc) ausgeschrieben. Damit wird dem Bieter die Möglichkeit gegeben, die Art und Weise der Vorproduktion und die Montage den eigenen Abläufen und Erfahrungen anzupassen. Sämtliche Gerüste und Sicherheitsvorkehrungen sind in die EP einzukalkulieren. In den Zeichnungen und Texten zu den jeweiligen Positionen werden die einzelnen Leistungen zusammenfassend dargestellt und beschrieben. Der Bieter hat die fachtechnisch richtige und vollständige Leistung entsprechend der vorangestellten ATV, den folgenden ZTV  und den allgemeinen Regeln der Bautechnik zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dazu gehören auch die Verbindungen / Anschlüsse untereinander und zu den in den Titeln dieses LV beschriebenen Leistungen. Für das Flachdach wurde ein U-Wert (W/(m²K) von 0,12 berücksichtigt. Dieser U-Wert darf nicht unterschritten werden und sind vom AN bei anderen als den beschriebenen Ausführungen nachzuweisen. Die planmäßige Entwässerung über die Gerüste hinaus in allen Bauphasen des Dachaufbaus ist Sache des Auftragnehmers und in die Positionen mit einzukalkulieren. Der Bieter hat im Rahmen seiner Ausführungsplanung die Verwehsicherheit des Gründachaufbaus, die Sicherung der Abdichtung gegen Abheben und die Dimensionierung der Entwässerungssysteme rechnerisch nachzuweisen. Dies ist in das Angebot einzukalkulieren. Die Bedachung wird derart ausgebildet, dass diese von außen gegenüber Flugfeuer und strahlender Wärme ausreichend lang widerstandsfähig ist (harte Bedachung) . Für die Arbeiten ist die zu erwartende Witterung gem. Bauzeitenplan zu berücksichtigen. Geeignete Winterbau- maßnahmen, wie Vorwärmen der Bitumen-Rollen und des Untergrundes, unter der Mindesttemperatur von + 10° C und Entfernen des Niederschlagswassers sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Während der Bauphase sind alle Öffnungen in den Dachflächen mit BFU-Platten (lagegesichert) gegen Durchtritt / Durchstürzen abzudecken. Dies ist in das Angebot einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat jede Abdichtungsebene durch die Bauleitung formell abnehmen zu lassen und zu protokollieren, bevor er sie nicht sichtbar oder nachträglich schwer zugänglich überbaut. Die angegebenen Maße und Mengen sind generell "circa". ZTV 10.01  Dachaufbau Der Untergrund der im folgenden beschriebenen Dachkonstruktionen sind die Deckenkonstruktion der Position 4.03. Dachaufbau (von unten nach oben) -                Brettstapeldecke -   OSB-Platte, d= 12mm --   Dampfsperre, Bitumenbahn -       60-xxx mm (im Mittel 150mm) Dämmung Steinwolle    mit 2% Gefälle, WLG 0,038 - 100 mm Dämmung Steinwolle , WLG 0,040, vlieskaschiert -         Dachabdichtung Kunststoff FPO-Bahn -   Wurzelfeste Oberlagsbahn -  2,8 mm Schutz- und Speichervlies -    30 mm Mäanderelement -         1 mm Filtervlies -    80 mm Extensivsubstrat mit Sedum-Sprossen bzw    Kiesstreifen im Randbereich ZTV 10.02 Dampfsperre Dampfsperre, Elastomer-Bitumen, kaltselbstklebend. ZTV 10.02 Dämmung Grunddämmung aus 100mm Steinwolle-Dämmung WLG 0,040 Gefälledämmung ausSteinwolle-Dämmung min. 60mm, WLG 0, 038 ZTV 10.03 Gründach (als Retentionsdach mit Abflussbeiwert 0,1) - Trennvlies - Mäanderelement als abflussverzögerndes Dränelement    d=30mm - Filtervlies - Substratschicht für extensive Begrünung d=80mm ZTV 10.04 Saatgut Extensivbegrünung im Nassansaatverfahren und Sprossenansaat herstellen. Saatgut mit 30 Kräuterarten (1200 Korn/m²), sowie 50 g/ m² Sedumsprossen bestehend aus mind. 4-5 Sedumarten. "Bienenfreundlich", angepasst an die Bedürfnisse heimischer Bienen. ZTV 10.05 Kiesbereiche Zu allen aufgehenden Bauteilen Streifen in 50 cm Breite Kies mit der Körnung 16/32 liefern und auf der Abdichtung einbauen. Natürliche, grobe Gesteinskörnung gem. Vorgabe FLL- Dachbegrünungsrichtlinie. Aus Nass- oder Trockenabsiebung vorwiegend Rundkorn, produktionsbedingt mit variablen Anteilen von Bruchkorn. Anteil der Körnungen kleiner 8 mm bzw. kleiner 0,063 mm sind im Zustand bei Anlieferung limitiert gem. Vorgabe der FLL- Dachbegrünungsrichtlinie. Körnung 16/32 mm Aufbaustärke entsprechend Berechnung gegen Abheben der Abdichtungsbahn (vom AN vorzulegen). Kiesleiste L-Profil zur Trennung von Kies und Substrat liefern und mit Aluminium-Verbindungselementen und 90- 180 Grad-Ecken nach Herstellerangaben einbauen. Senkrechter Schenkel gelocht (3 mm). Material: Aluminium, 4-fach gekantet Höhe:  120 mm ZTV 10.06 Entwässerung Attikagully aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301), nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, für die Freispiegelentwässerung mit Kiesfang liefern und fachgerecht einbauen. Inkl. passgenaues Einlassen in Dämmung und Durchbruch in Attika herstellen. Übergangsstück von Attikagully auf Rundrohr nach DIN EN 612, aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301). In der Nennweite DN/OD 100/97. Mit Gleitmittel und Dichtung, liefern und fachgerecht einbauen. Fallrohre hochfrequenzgeschweißt, mit Muffe, nach DIN EN 612, DIN EN 988, Stahl, feuerverzinkt, Inkl. Rohrschellen und Befestigungsmaterial zum System passend nach Herstellerangaben liefern und montieren. Nenngröße:     50 / 100 Standrohre aus Stahl, feuerverzinkt, mit Reinigungsöffnung, h=2m, inkl. aller Steckverbindungen und Dichtelemente nach Herstellerangaben liefern und montieren. Nenngröße:    50 / 100 ZTV 10.07 Attikaabdeckung Attikaabdeckung Hergestellt aus Aluminium, Die Abdeckungen sind inklusive Eckausbildung und Längenausgleichstücken herzustellen und in Haftstreifen einzuhängen. Abkantungen:         5 Stk. Abwicklung Hauptdach:   600 mm Die Abdeckung mit Aufkantung an der Aussenkante ist mit einem Quergefälle von mindestens 3° auf der vollflächigen, ebenen Unterkonstruktion zu verlegen. Der Überstand der Abdeckung soll eine Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand zur Fassade haben. Die vertikale Schenkellänge ist je nach Gebäudehöhe gemäß den Fachregeln auszuführen. Sie sollte jedoch ab Oberkante Fassadenabschluss mind. 50 mm betragen. Die erforderlichen Bewegungselemente sind gemäß Fachregeln einzubauen. Dachrandabschlussprofil aus Aluminium Die Abdeckungen sind inklusive Eckausbildung und Längenausgleichstücken herzustellen und fachgerecht zu befestigen. Der Überstand der Abdeckung soll eine Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand zur Fassade haben. Die vertikale Schenkellänge ist je nach Gebäudehöhe gemäß den Fachregeln auszuführen. ZTV 10.08 Einbauteile Flachdach-Schmutzwasserentlüftung DN 100 als Abwasserrohrentlüfter, wärmegedämmt, mit Klebekragen mit Bitumen-Anschlussbahn, Unterteil DN 100, Flanschanschluss, mit vorgefertigtem Anschlusskragen passend zur Dachabdichtungsbahn, Verlängerungsrohraufsatz DN 100, 80cm Länge und Wetterhaubenaufsatz, DN 100 entsprechend (Schlagregensicher) einbauen. Inkl. aller Anpassarbeiten des Dachabdichtungs- und Dachdämmungsaufbaus und Sicherung mit BFU-Platte während der Bauphase gegen Durchtritt. Flachdach-Kabeldurchführung  Schwanenhals DN 50, über Deckendurchbruch 6x6cm. Die Gesamthöhe ist 300 mm verstellbar und die Abtropfhaube verschiebbar. Alle Stahlteile in feuerverzinkter Ausführung. Bestehend aus: Dübelflansch inkl. geeigneter Befestigungsmittel, Einschiebrohr, Abtropfhaube, Aufsatzrohr, 90° Bogen, 30° Segment und Dichteinsatz. Inkl. aller Spannringe, Bördel- und Ringdichtungen, Anpassen an die Dachdämmung und Andichten an alle Ebenen der Dachabdichtung. ZTV 10.09 Absturzsicherung Das Dach erhält umlaufend ein absturzsicherndes Geländer. Das Geländer ist mit nicht leitenden Füßen zu montieren, um Störungen der PV-Anlage ausschließen. ZTV 10.10 Photovoltaikanlage Das Dach erhält eine bauseitige Photovoltaikanlage. Die Anlage wird mit bauseitigen Metallunterkonstruktionen auf die Abdichtung aufgestellt, die Auflast erfolgt durch Gründach. ZTV 10.11 Hinweis zu den folgenden Positionen des Titel 10 Wie oben beschrieben, soll in den folgenden Positionen die komplette Leistung (herstellen, liefern, montieren) für die  Dachabdichtung inkl. Dämmung inkl. der übrigen genannten Teilleistungen pro Dachfläche angeboten werden. Die genannten Maße sind Orientierungswerte, die tatsäch- lichen Größen hat der Bieter zu ermitteln. Mengen- und Flächenangaben werden weitgehend ohne Angaben von Teilflächen als Gesamtmaße angegeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
10.01 Dampfsperre auf Brettstapeldecke Dampfsperre auf Brettstapeldecke, Elastomer-Bitumen, kaltselbstklebend, gem. ZTV 10.02, liefern und fachgerecht verlegen. Leitfabrikat: BAUDER Oder gleichwertig:
10.01
Dampfsperre auf Brettstapeldecke
519.00
10.02 Holzkeilleiste zur Attika Holzkeilleiste 6/6 cm zur Attika liefern und fachgerecht montieren.
10.02
Holzkeilleiste zur Attika
134.00
m
10.03 Schleppstreifen Dampfsperre, Attika Schleppstreifen Dampfsperre an der Attika, im Mittel 45 cm hoch, fachgerecht herstellen und anschließen. Leitfabrikat: BAUDER Oder gleichwertig:
10.03
Schleppstreifen Dampfsperre, Attika
16.00
m
10.04 Steinwolledämmung, 100 mm Grunddämmung aus Steinwolle-Dämmung WLG 0,040, vlieskaschiert, Dicke 100 mm, gem. ZTV 10.02, liefern und verlegen. Leitfabrikat: Rockwool Oder gleichwertig:
10.04
Steinwolledämmung, 100 mm
519.00
10.05 Steinwolledämmung-Kehlgefälleplatten Gefälledämmung aus Steinwolle-Dämmung mit 2% Gefälle, im Mittel 150 mm (min. 60 mm), WLG 0,038, liefern und verlegen. Leitfabrikat: Rockwool Oder gleichwertig:
10.05
Steinwolledämmung-Kehlgefälleplatten
519.00
10.06 Unterlagsbahn Dachabdichtung Unterlagsbahn liefern und fachgerecht verlegen. Leitfabrikat: Bauder Oder gleichwertig:
10.06
Unterlagsbahn
519.00
10.07 Zusätzliche mechanische lineare Befestigung Zusätzliche mechanische lineare Befestigung liefern und fachgerecht montieren.
10.07
Zusätzliche mechanische lineare Befestigung
134.00
m
10.08 Mineralfaserkeil 6/6 cm Mineralfaserkeil 6/6 cm zur Dämmung und Abdichtung liefern und fachgerecht montieren. Leitfabrikat: Rockwool Oder gleichwertig:
10.08
Mineralfaserkeil 6/6 cm
134.00
m
10.09 Schleppstreifen, 30 cm Schleppstreifen, Breite 30 cm, fachgerecht herstellen und anschließen. Leitfabrikat: Bauder Oder gleichwertig:
10.09
Schleppstreifen, 30 cm
16.00
m
10.10 Zwischenlagsbahn Zwischenlagsbahn zur Abdichtung liefern und fachgerecht verlegen. Leitfabrikat: Bauder Oder gleichwertig:
10.10
Zwischenlagsbahn
519.00
10.11 Wurzelfeste Oberlagsbahn Wurzelfeste Oberlagsbahn zur Abdichtung liefern und fachgerecht verlegen. Leitfabrikat: Bauder Oder gleichwertig:
10.11
Wurzelfeste Oberlagsbahn
519.00
10.12 Attikagully mit Übergang auf Fallrohr DN 100 Attikagully aus Edelstahl nach GET und DIN EN 1253 für Freispiegelentwässerung mit Kiesfang liefern und fachgerecht einbauen, inklusive Übergangsstück auf Rundrohr DN 100. Leitfabrikat: SITA Oder gleichwertig:
10.12
Attikagully mit Übergang auf Fallrohr DN 100
4.00
Stk
10.13 Fallrohr DN 100 Fallrohre aus feuerverzinktem Stahl hochfrequenzgeschweißt mit Muffe nach DIN EN 612 liefern und montieren. Gesamtlänge: 4 x 9,20 m = 36,80 m. Leitfabrikat: LORO Oder gleichwertig:
10.13
Fallrohr DN 100
36.80
m
10.14 Attikagully für Notablauf als Speier Attikagully für Notablauf als Speier liefern und fachgerecht einbauen. Leitfabrikat: SITA Oder gleichwertig:
10.14
Attikagully für Notablauf als Speier
4.00
Stk
10.15 Attikaabdeckung Attikaabdeckung aus Aluminium inklusive Eckausbildungen und Längenausgleichsstücken herstellen und montieren.
10.15
Attikaabdeckung
134.00
m
10.16 Flachdach-Kabeldurchführung Flachdach-Kabeldurchführung Schwanenhals DN 50 aus feuerverzinktem Stahl liefern, anpassen und andichten. Leitfabrikat: SITA Oder gleichwertig:
10.16
Flachdach-Kabeldurchführung
1.00
Stk
12 Stunden
12
Stunden
12.01 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.01
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5.00
h
12.02 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.02
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5.00
h
12.03 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.03
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5.00
h