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Mengeneinheiten Abkürzungsverzeichnis für Mengeneinheiten
a Jahr
cm Zentimeter
cm2 Quadratzentimeter
d Tag
h Stunde
Jr Jahr
kg Kilogramm
km Kilometer
km2 Quadratkilometer
kwh Kilowattstunde
kWp Kilowattpeak
l Liter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
mm Millimeter
Mt Monat
psch Pauschal
St Stück
t Tonne
Wo Wochen
md m x Tag
mMt m x Monat
mWo m x Woche
m2d m2 X Tag
m2Mt m2 x Monat
m2Wo m2 x Woche
m3d m3 x Tag
m3Mt m3 x Monat
m3Wo m3 X Woche
Sth Stück x Stunde
Std Stück x Tag
StMt Stück x Monat
STWo Stück x Woche
St/M Stück pro Monat
St/J Stück pro Jahr
Mengeneinheiten
Baubeschreibung Baubeschreibung und Erläuterung zum Bauvorhaben Lechfeldkaserne Gebäude 11 - Unterkunftsgebäude.
1. Lage und Erschließung:
Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Gelände der Lechfeldkaseren Lechfeld, direkt an der B 17. Die Baumaßnahme liegt in südlicher Richtung in ca. 1,2 km Entfernung von der Hauptwache (Eingang Lechfeldkaserne).
2. Zutritt:
Der Zutritt erfolgt nach Vorlage des Personalausweises in Abstimmung mit der zuständigen Stelle vor Ort (‚Passwechsel'). Die Anzahl und Namen der für die Baumaßnahme vorgesehenen Mitarbeiter sind direkt nach der Beauftragung der Bauleitung schriftlich und mit Unterschrift aller Mitarbeiter mit der vorgesehenen Zutrittsgenehmigung mitzuteilen!
Es gibt bestimmte Zutrittsvoraussetzungen.
3. Kranstellung:
Das Gebäude befindet sich in der Nähe des Militärflugplatzes Lechfeld. Bei Kranstellung ist demgemäß vom AN eine Genehmigung bei der Militärischen Luftfahrtbehörde einzuholen.
4. Verbot Bild- und Videoaufnahmen:
Innerhalb des Sicherheitsbereiches, wie auch im gesamten Kasernengelände, gilt ein Verbot für das Mitführen bzw. Benutzen von Fotoapparaten bzw. Filmkameras. Ebenso ist das Filmen und Fotografieren mit dem Handy bzw. Smartphone strengstens untersagt.
5. Objekt- und Massnahmenbeschreibung:
Bei dem Gebäude 12 handelt es sich um ein Unterkunftsgebäude der Lechfeldkaserne. Das Gebäude ist rechteckig und zweigeschossig. Die bestehenden Böden des Treppenhauses, der Flure und der Unterkunftsräume sind in einem sehr schlechtem Zustand und sollen daher ausgetauscht werden. Der alte Holz-Boden mit Unterbau wird ausgebaut, die Höhen ausgeglichen und ein neuer Linoleumboden eingebaut. Das Gebäude ist während der gesamten Zeit nicht in Betrieb. Das Gebäude wurde 1967 erbaut.
6. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen:
Gemäß Paragraph 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (Baustellenkoordinators) zwingend vorgeschrieben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom AG gestellt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Besonders das Tragen der persönlichen Schutzkleidung, wie z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe usw. wird während der gesamten Bauzeit gefordert. Ein aktueller Sicherheits- und Gesundheitsplan wird frei zugänglich auf der Baustelle aufgehängt. Jeder AN ist verpflichtet sich mit diesen Unterlagen vertraut zu machen. Vor Beginn der Arbeiten findet eine Einweisung durch den SiGeKo statt. Der Zeitaufwand für die Einweisungen wird nicht gesondert vergütet.
7. Gesundheitsschädigende und gesundheitsgefährdende Stoffe:
Die Fehlbodenfüllung weist leicht erhöhte MKW-Werte auf. Hier ist mit einer Einstufung in der Klasse Z-1.2 zu rechnen.
8. Allgemeiner Hinweis:~
Es besteht Alkohol-, Rauch- und Essensverbot im Gebäude, sowie absolutes Alkoholverbot auf dem kompletten Gelände.
9. Materialtransport:
Der Materialtransport hat von außen und nur in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zu erfolgen. Auf vorhandene militärische Einrichtungen ist besondere Vorsicht zu geben.
10. Baustelleneinrichtung:
Bei der Baustelleneinrichtung ist auf die besondere Lage und Art des Baugrundstückes sowie die terminlichen Vorgaben Rücksicht zu nehmen. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung, die zur Durchführung der Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses notwendig sind, sind in die einzelnen Positionen mit einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Dies betrifft das Anfahren, Aufbauen, Umsetzen, Vorhalten, Verteilung auf der Baustelle und wieder Entfernen über die gesamte Bauzeit, insbesondere: Geräte und Maschinen, sowie Förderanlagen jeglicher Art
Dem Bieter ist grundsätzlich freigestellt, ob ein Kran oder mobiles Hebezeug eingesetzt wird, sofern dies vorab mit der Bauleitung des AG abgestimmt wurde. Die Kosten für das Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abtransportieren von Hubgeräten sind auf die entsprechenden Einheitspreise der betreffenden Positionen umzulegen.
Unterkunft für eigenes Personal einschließlich Heizung und Beleuchtung sowie Reinigung nach den Arbeitsstättenrichtlinien.
Beseitigung und Abtransport des gesamten eigenen Bauschutts und Verpackungsmaterials. Die Entsorgung hat nach dem derzeit gültigen Abfallgesetz (Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu erfolgen. Dabei ist auf Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden.
Schützen der während der Bauzeit verbleibenden Bauteile.
Die Baustelleneinrichtung gilt für die gesamte Bauzeit.
11. Sicherheit und Ordnung:
Der Auftragnehmer hat offene Baucontainer, Fahrzeuge, Hindernisse etc., welche in den Straßenraum und Zufahrtsbereiche innerhalb der Baustelle ragen, mit Blitzlichtern abzugrenzen. Dem Auftragnehmer obliegt die Pflege von Ein-, Aus- und Zufahrten, einschließlich angrenzender Flächen zu der Baustelle während seiner gesamten Bauzeit. Pflege und Reinigung sowie die Beseitigung von Verunreinigung aus den Arbeiten seines Gewerkes sind einzukalkulieren. Die Baustelle ist täglich zu reinigen und der eigene Abfall zu entfernen. Baugeräte und Materialien dürfen generell nur innerhalb der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche oder innerhalb des abgesperrten Baubereichs gelagert werden. Grundsätzlich ist der Wegeplan der Bauleitung verbindlich, der die Zu- und Abgänge zur Baustelle festlegt. Eine frostfreie Materiallagerung im Gebäude kann nicht gewährleistet werden.
12. Bauwasser, Baustrom:
Bauwasser, Baustrom werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Einrichtung von Unterkünften: Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
13. Parken:
Parkplätze stehen im Bereich der Baustelle grundsätzlich nur in sehr beschränkter Anzahl zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Beschäftigten des Auftragnehmers auf dem Baugelände oder in unmittelbarer Nähe kein Parkplatz für private PKW zur Verfügung gestellt werden kann.
14. Behinderung des Verkehrs:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die von ihm, gegebenenfalls auch von seinen Nachunternehmern oder Zulieferern benutzten Straßen und Plätze freigehalten werden und der Verkehr nicht behindert wird.
15. Vorarbeiter:
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
16. Baustellenbesprechungen:
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
17. Bautagesberichte:
Vom AN sind Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich vorzulegen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere:
~Wetter, Temperaturen
~Anzahl, Qualifikation und Name der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
~Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
~Anlieferung von Hauptbaustoffen
~Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen)
~Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
~Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
~Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
18. Arbeitszeiten:
Regelarbeitszeiten sind Mo. - Fr. von 7.00 - 18.00 Uhr.
Arbeiten werktags nach 18.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahme, nach gesonderter Beantragung und nach Freigabe durch die zuständigen Stellen erlaubt. Entsprechende Vorlaufzeiten sind zu beachten!
19. Entsorgung:
Die Entsorgung hat nach dem derzeit gültigen Müllgesetz bzw. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erfolgen.Dabei ist auf die Müllvermeidung und Mülltrennung größte Sorgfalt zu verwenden. Kontaminierte Materialien sind an der Ausbaustelle in geeignete bzw. zugelassene Behältnisse zu überführen. Die Bereitstellung der Behältnisse ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Ein offener Transport von Gefahrstoffen ist auch innerhalb der Baustelle nicht gestattet. Das zu entsorgende Material ist durchgehend gegen Austrag durch Wind oder Niederschläge zu sichern. Ebenso sind die Container gegen Eintrag von Niederschlagswasser zu sichern. Die Sicherung wird nicht separat vergütet und ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Abfälle zur Verwertung und Beseitigung gehen mit dem Verlassen der Baustelle in das Eigentum des AN über. In den Transport einzurechnen, ist die Erstellung von Entsorgungsnachweisen und die dafür anfallenden Gebühren sowie die Durchführung des Begleitscheinverfahrens incl. aller damit in Zusammenhang entstehenden Kosten. Für sämtliche Entsorgungsvorgänge sind vom AN Beseitigungs- bzw. Verwertungsnachweise zu liefern, aus denen eindeutig Materialart, Materialherkunft und Entsorgungsort hervorgehen. Ohne Vorlage eines gültigen Beseitigungs-/ Verwertungsnachweises erfolgt keine Vergütung der Entsorgung!
Baubeschreibung
Technischen Vorbemerkungen 1. Für die Ausführung der Arbeiten ist die VOB Teil B, DIN 1961 und die Allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB Teil C, mit allen darin aufgeführten Normen, gültig.
Technischen Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
02 Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung
02
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung
02.01 Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung
02.01
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung
03 Bodenarbeiten
03
Bodenarbeiten
03.01 Untergrund herrichten
03.01
Untergrund herrichten
03.02 Bodenbelagsarbeiten
03.02
Bodenbelagsarbeiten
04 Angehängte Stundenlohnarbeiten
04
Angehängte Stundenlohnarbeiten
04.01 Angehängte Stundenlohnarbeiten
04.01
Angehängte Stundenlohnarbeiten
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