01 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
02 POHA Bereiche
02.01 Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
02.02 Abdichtungsarbeiten, POHA Bereiche
Abdichtungsarbeiten, POHA Bereiche
02.03 Betonwerksteinarbeiten, POHA Bereiche
Betonwerksteinarbeiten, POHA Bereiche
02.04 Fliesenarbeiten Böden, POHA Bereiche
Fliesenarbeiten Böden, POHA Bereiche
02.05 Fliesenarbeiten Wände, POHA Bereiche
Fliesenarbeiten Wände, POHA Bereiche
02.06 Sonstiges, POHA Bereiche
03 Geförderter Wohnraum
03.01 Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
03.02 Abdichtungsarbeiten, Geförderter Wohnraum
Abdichtungsarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.03 Betonwerksteinarbeiten, Geförderter Wohnraum
Betonwerksteinarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.04 Fliesenarbeiten Böden, Geförderter Wohnraum
Fliesenarbeiten Böden, Geförderter Wohnraum
03.05 Fliesenarbeiten Wände, Geförderter Wohnraum
Fliesenarbeiten Wände, Geförderter Wohnraum
03.06 Sonstiges, Geförderter Wohnraum
Sonstiges, Geförderter Wohnraum
04 LIDL
04.01 Vorbereitende Arbeiten, LIDL
Vorbereitende Arbeiten, LIDL
04.02 Abdichtung im Verbund, LIDL
Abdichtung im Verbund, LIDL
04.03 Betonwerksteinarbeiten, LIDL
Betonwerksteinarbeiten, LIDL
04.04 Fliesenarbeiten Wände, LIDL
Fliesenarbeiten Wände, LIDL
04.05 Sonstiges, LIDL
05 Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten