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01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B
'
MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) ,
Baseler Platz, 55120 Mainz
Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m.
Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m².
Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby.
Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant.
Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer-bzw. behindertenfreundlich geplant. '
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren, incl. aller Werk,- und Montageplanungen. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der W+M Planung begonnen werden.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat weiden gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Bau- stellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
02 Technische Vorbemerkungen
02
Technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Zargen/Türen Ausführungs- und Gütebestimmungen:
DIN 18 100 Wandöffnungen für Türen, Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18 101 Türen für den Wohnungsbau, Türblattgrößen, Band- sitz und Schlosssitzgegenseitige Abhängigkeit der Maße
DIN 18 111-4Türzargen - Stahlzargen - Teil4: Einbau von Stahlzargen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18251 / 18255Schlösser, Schliesbleche und Türdrückergarnituren
DIN 18 355 ATV Tischlerarbeiten
DIN 18 360 Ausführungsrichtlinien für Stahlzargen
DIN 4109-1:2018-1 Schallschutz im Hochbau, Mindestanforderungen
DIN 4109-32:2016-07 Türen, Prüfung und Klassifizierung nach Schall- schutzanforderungen
DIN 68 706-1 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil 1: Türblätter; Begriffe, Maße, Anforderungen
RAL-RG 426-3 Feuchte und Nässeschutz
Im übrigen sind die Hersteller - Richtlinien zu beachten.
Allgemein:
Die Leistungen umfassen Lieferung und fachgerechten Einbau von Stahlzargen für gefälzte Innentüren einschließlich der erforderlichen Befestigungsmittel, Dichtungen und Zubehörteile. Türblätter und Beschläge sind in abgestimmter Systemausführung zu liefern.
1. Ausführung:
DIN 18 101 -Türen für den Wohnungsbau für gefälzte Türen- ist für alle Türen, soweit möglich, anzuwenden, damit Türzargen, -blätter, Schlösser und Beschläge getrennt geliefert und montiert bzw. ausgetauscht werden können.
Soll- und Ist-Lage von OKFF ist grundsätzlich eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu prüfen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Die in den Positionen mit RBM angegebenen Maße geben das lichte Öffnungsmaß im Rohbau an (Höhen: von OKFF bis UK Sturz).
RBM entspricht dem Rohbaurichtmaß zuzüglich 1 cm.
Die daraus resultierenden lichten Öffnungsmaße sind entsprechend DIN 18 100 einzuhalten. Die Einzelangaben in den Vorbemerkungen und Positionen sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen und ggfs. sichtbar zu ändern.
2. Stahlzargen für Massivwände, als Eckzarge:
Nachfolgende Angaben gelten, wenn in den Pos. nicht anders vermerkt, als siehe Position
3. Stahlzargen für Trockenbauwände, Standardausführung:
Nachfolgende Angaben gelten, wenn in den Pos. nicht anders vermerkt, als Ausführung"Standard":
Stahlumfassungszarge, einteilig, für den Einbau im Zuge der Erstellung der Trockenbauwände Material Feinstahlblech, d = 2,0 mm, Hutanker mit der Zarge verschweißtProfil Standard für gefälzte Türen, DIN rechts oder links einschl. PVC-freier HohlkammerdichtungAufnahmeelement Hinterschweißtasche z.B.: V8610 (mörteldicht)Bänder 2 Stk, Bandunterteil , Typ nach Belastungsstufe
3.1 Montage der Zargen:
Der Einbau erfolgt absolut lot- und winkelrecht, um bauseitige Nach- arbeiten zu vermeiden .
Werden Toleranzabweichungen überschritten, gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des AN. Ein zweitouriges Vorschließen des Schloßriegels ist sicherzustellen.
Bei Massivwänden ist der Hohlraum zwischen Wand und Zarge seitlich und oben wie folgt auszufüllen:
bei Eckzargen: hohlraumfrei mit Zementmörtel (MG ll, DIN 1053) (Mörtellieferung ist im EP enthalten). Die Distanzwinkel im Schwellenbereich sind nach abbinden des Mörtel zu entfernen.
Bei Trockenbauwänden ist der Hohlraum zwischen Metallständer werk und der angeschraubten Zarge mit Mineralfaser dicht auszustopfen.
4. Innentüren
Vorzugsmaße DIN 18 101, Einzelangaben n. DIN 18 355
Die Türen, einschl. der dazugehörenden Einbauteile wie Bänder, Schlösser, Drücker und Beschlagteile, müssen dem in den Pos. angegeben Ver- wendungszweck genügen.
Ein Nachweis hierüber ist vom AN ggfs. vorzulegen.
Für die Bewertung sind u.a. die Klimaklassen und Beanspruchungsgruppen heranzuziehen.
Oberfläche HPL, siehe Position
Einlagen, sh. Pos.: Vollspan
Bänder 2, nach Gewichtsklasse, Oberfläche matt vernickelt / Aluminium.
Einsteckschlösser Markenfabr. nach Beanpruchungsklasse
PZ - s. Pos. Schloß, vorgerichtet für den bauseitigen Einbau von Profilzylindern.
Alternativen, soweit sie in den Pos. nicht abgefragt werden, sind als Nebenangebot anzugeben. Das gewählte Türblatt muß vom Auftraggeber genehmigt sein. Dem Angebot ist außerdem eine genaue Beschreibung über Konstruktion und Aufbau des Türblattes beizulegen.
5. Sondertürelemente
Eingangstüren, Büro-, Rauchschutz-, Brandschutztüren, etc. sind in einzelnen Pos. gesondert beschrieben.
6. Sonstiges
6.1 Lagerräume bzw. Lagerflächen, für Material und Werkzeug in be- grenztem Umfang, müssen im Vorfel mit der Bauleitung abgestimmt
und genehmigt weren. Das Verschließen der Lagerräume bzw. das Abteilen der Lagerflächen mit Lattenverschlägen o.ä. obliegt dem Auftragnehmer.
6.2 Abfälle, insbesondere von chloridhaltigen Kunststoffen (PVC, Isolierstoffe, Folien etc.) müssen vom AN in eigener Verantwortung zugriffsicher und getrennt gesammelt und abtransportiert werden. Sie dürfen auf keinen Fall verbrannt werden. Eine Dokumentation der Entsorgung ist auf Anfrage des Auftraggebers vorzulegen.
6.3 Für alle Verleimungen ist formaldehydfreier Leim einzusetzen. Der Leimhersteller ist verantwortlich einzuschalten. Die Eignung ist ggfs. von einem neutralen Institut zu bestätigen.
6.4 Die Zargen und Türelemente sind frei Baustelle zu liefern, zur Verwendungsstelle in die Stockwerke zu transportieren, lot-, winkel- und fluchtrecht zu versetzen, gut zu verkeilen und abzudichten.
Die Anlieferung der Türblätter an die Baustelle sowie die Montage der Sockelbleche, Beschläge und sonstigen Metallteile hat nach Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Die Lagerung er Türlätter erfolgt ausschließlich horizontal, komplett aufliegen.
6.5 Vor Bauübergabe sind nach Aufforderung durch die Bauleitung sämtliche Türen nochmals nachzuprüfen. Dabei sind die Beschläge gangbar zu machen und die beweglichen Teile der Schlösser, Türschließer, Getriebe, Oberlichtöffner und dergleichen zu fetten bzw. zu ölen. Der Schutzlack an den LM- Beschlägen ist abzuziehen. Der Hausverwaltung bzw.Bauleitung sind die notwendigen Anleitungen für Bedienung, Wartung und Reinigung der Türen und Türblätter zu übergeben.
6.6 Schlösser, Drücker, Schilder, Knöpfe, Rosetten etc. sowie Türschließer, Getriebe, Oberlichtöffner und dergleichen sind mit dem Angebot zu bemustern.
6.7 Die Beschläge sind in ihren Kleinteilen sinngemäß zu ergänzen, falls in der Ausschreibung Kleinteile fehlen sollten.
7. Die Einheitspreise verstehen sich in jedem Fall für fix und fertige Arbeiten, incl. Lieferung und mit allen notwendigen Vor- und Nachleistungen.
Vorbemerkungen Zargen/Türen
Stahl-Umfassungszarge für gefälzte Türblätter, GK-Wand Stahl- Umfassungs/Eckzarge, für gefälzte Türblätter, Standardausführung für GK-MW-Wände laut Vorbemerkungen, wie folgt, in den folgenden Größen liefern, die Montage erfolgt bauseits:
Ausführung:1 teilig verschweißt
Material: Feinblech feuerverzinkt, 2,0mm dick
Oberfläche: Elektrophorese grundiert, lichtgrau in Anlehnung an RAL 7035
Profilabmessungen:
Spiegel A = 30 mm
Spiegel B = 45 mm
Maulweitenkante C+D = 15 mm
Drückerhöhe: 1050 mm; bei Behinderten WC's 850 mm ab OKFF
Bodeneinstand: ohne
Anker: 6 Stück angeschweißte Hutanker, 3 je Seite
Dämpfungsprofil: Standard grau
Schließöffnung: beidseitig nach DIN 18111/18251 mit Meterrisskerbe
Bandtaschen beidseitig 2 Stück V8610 für Bänder z.B. der Serie V8000 WF,
‑bzw. nach Erfordernis und Angab‑en des Herstellers
Distanzwinkel: 2 Stück mit Unterkante Zarge verschraubt
Stahl-Umfassungszarge für gefälzte Türblätter, GK-Wand
03 Ausbau KPMG
03
Ausbau KPMG
03.05 Stahlumfassungszarge, gefälzt, GK-Wand
03.05
Stahlumfassungszarge, gefälzt, GK-Wand
03.10 Zulagen-Zargen
03.10
Zulagen-Zargen
03.15 Türblätter - Holz - gefälzt- HPL
03.15
Türblätter - Holz - gefälzt- HPL
03.20 Türgarnituren / Zulagen
03.20
Türgarnituren / Zulagen
03.25 Obentürschliesser
03.25
Obentürschliesser
04 Ausbau MB 2
04
Ausbau MB 2
04.05 Stahlumfassungszarge, gefälzt, GK-Wand
04.05
Stahlumfassungszarge, gefälzt, GK-Wand
04.10 Zulagen-Zargen
04.10
Zulagen-Zargen
04.15 Türblätter - Holz - gefälzt- HPL
04.15
Türblätter - Holz - gefälzt- HPL
04.20 Türgarnituren / Zulagen
04.20
Türgarnituren / Zulagen
04.25 Obentürschliesser
04.25
Obentürschliesser