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Art und Lage des Bauvorhabens Marina B
'
MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) ,
Baseler Platz, 55120 Mainz
Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m.
Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m².
Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby.
Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant.
Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer-bzw. behindertenfreundlich geplant.'
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren, incl. aller Werk,- und Montageplanungen. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der W+M Planung begonnen werden.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische Vorbemerkungen
Leistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
TV Hohl- und Doppelboden Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten (Hohl- und Doppelböden)
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der
ATV DIN 18299Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
ATV DIN 18330Mauerarbeiten
ATV DIN 18360Metallbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken (einschließlich aller zu den Normen gehördenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung).
Ergänzend zu den in den ATV DIN 18299 und 18340 aufgeführten Norm gelten:
DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 17611 Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Technische Lieferbedingungen
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 50961 Galvanische Überzüge - Zinküberzüge auf Eisenwerkstoffen - Begriffe, Korrosionsprüfung und Korrosionsbeständigkeit
DIN EN 316Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 485-1Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten technische Lieferbedingungen
DIN EN 166-6Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Doppel- und Hohlböden
DIN EN 1396Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen
DIN EN 13162Wärmdämmstoffe für Gebäude
DIN EN 13969Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen für die Bau- werksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser - Definitionen und Eigenschaften
DIN EN 13986Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN ISO 1461Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 2081Metallische und andere anorganische Überzüge - Galvanische Zinküberzüge aus Eisenwerkstoffen mit zusätzlicher Behandlung
DIN EN ISO 2178Nichtmagnetische Überzüge auf magnetischen Grundmetallen - Messen der Schichtdicke - Magnetverfahren
DIN EN ISO 4042Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
DIN EN ISO 9227Korrosionsprüfungen in künstlichen Athmosphären - Salzsprühnebelprüfungen
Zu beachtende Technische Regeln:
VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
AGI A 20 Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze
TRGS 521 Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
Weiter sind zu beachten:
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden des Bundesverbandes Systemböden e.V.
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden des Bundesverbandes Systemböden e.V.
SysBöR Systembödenrichtlinie
Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V.:
Merkblatt Nr. 1Baustellenbedingungen für Trockenbauarbeiten mit Gipsplattensystemen
Merkblatt Nr. 2Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Q1-Q4
Merkblatt Nr. 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen
Merkblatt Nr. 4Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen (EnEV 2009) inkl. Anhang (Bauteilkatalog)
Merkblatt Nr. 5Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau
Merkblatt Nr. 6Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Merkblatt Nr. 7CE-Kennzeichnung von Gipsplatten
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
VdS 2097-04Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4; Feuerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und ergänzende Sonderbauteile
VdS 2097-06Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6; Kabel- und Rohrschottungen
VdS 2097-07Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7, Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung
Güteschutz:
RAL-GZ 531Trockenbau - Gütesicherung
Verarbeitungsvorschriften und Empfehlungen der Hersteller
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18202 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen.
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelab- weichungen die Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtraumgeeignete Gipsplatten eingebaut werden, auch wenn das Leistungsverzeichnis hierzu keine Angaben macht.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Platten dürfen nicht stehend gelagert werden; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durch dringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungs- stoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist zu gewährleisten.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auftragnehmer nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort aller Voraussicht nach nicht erreicht werden wird.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatz- schalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
3.2 Fußböden
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Beim Verlegen von Fußböden ist auf ausreichende Trockenheit des Unterbaus zu achten. Die Reihenfolge von Wand- und Fußbodenbau ist zu vereinbaren.
Bei Nut- und Federverbindungen ist darauf zu achten, dass das Klebemittel so auf die Feder aufgebracht wird, dass ein Durchlaufen auf die Rohdecke vermieden wird.
Bituminierte Trockenschüttungen sind über Lehren abzuziehen und leicht zu verdichten. Wird die Trockenschüttung auf einen Dielenunterbau o.ä. aufgebracht, ist zuvor ein Rieselschutz zu verlegen.
Bei schwimmender Verlegung von Fußbodenplatten ist von der Wand ein Abstand je nach Raumtiefe und Plattenmaterial von 10 bis 15 mm einzuhalten. Dieser Zwischenraum darf nicht verfüllt werden.
Ist unter Trockenestrichen eine Trittschalldämmung vorgesehen, ist diese mit einer Zusammendrückbarkeit von nicht mehr als c=3 mm einzubauen.
3.3 Systemböden
Doppel,- Hohlböden sollen das RAL-Gütezeichen besitzen. Es sind nur die Teile eines Herstellers einzubauen.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen.
Nicht mehr zulässige Toleranzen sind der örtlichen Bauleitung mitzuteilen bzw. mit ihr abzuklären.
Die durch den Bieter geforderten Montagebedingungen sind dem Angebot beizufügen.
Die Stützenköpfe müssen für die jederzeitige Montage von eingehängten oder verschraubten Rasterstäben vorgerichtet sein.
Die Bodenplatten und sämtliche Konstruktionsbestandteile müssen beständig gegen die zu erwartende Feuchtebelastung sein. Die Nutzerrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind dem Angebot beizulegen.
Zwischen Stützenteller und Bodenplatte sind Auflageplättchen aus PVC-freiem Kunststoff in leitfähiger Ausführung zur Trittschalldämmung einzulegen, falls Herstellerangaben nicht anderes besagen.
Zur Überbrückung von Luftkanälen, Heizungsrohren oder sonstigen Installationen müssen Überbrückungsträger für eine oder zwei entfallene Stützen vorgesehen werden können.
Erdungsanschlüsse sind im Einvernehmen mit der Bauleitung vom Auftraggeber vorzubereiten und zu bezeichnen. Je 40 m² ist eine Anschlussmöglichkeit für den Potentialausgleich vorzusehen, mindestens jedoch eine je Raum. Der Anschluss erfolgt bauseits.
Für Bereiche, welche vor der Schlussabnahme in Benutzung gehen bzw. vom Auftragnehmer wegen Folgearbeiten nicht in zumutbarem Maß geschützt werden können, erfolgt auf Antrag eine Teilabnahme.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelboden- elementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Hohlboden-Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
4. Preisinhalte
Ergänzend zu Abschnitt 4.1 DIN 18340 gelten als Nebenleistungen:
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralwolleerzeugnissen.Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen.
5. Abrechnungshinweise
- Es ist beabsichtigt die ausgeschriebenen Leistungen als Pauschalauftrag zu vergeben.
6. Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen werden in einem Planportal zur Verfügung gestellt. Der Mitunternehmer erhält die Zugangsdaten unmittelbar nach Beauftragung.
TV Hohl- und Doppelboden
VB zur Preisfindung 1. Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport, Transport- einrichtungen sowie aller Geräte.Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials VerschnittVorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder ArtSicherungen von Installationen, vor allem, soweit sie auf dem Untergrund verlegt sind;Wiedereinbau von AbschrankungenFugenanordnung und Verdübelung
2. Folgende Leistungen sind als Nebenleistung enthalten bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren:
Das Herstellen von Teilflächen zu jedem Zeitpunkt im gesamten Gebäude, auch in zeitlich getrennten Arbeitsabschnitten nach Erstellung der großen Flächen.Die Fugen sind nach Beschaffenheit und Lage so auszubilden, daß an den Oberflächen und Oberbelägen keine Stöße, Unebenheiten oder Risse auftreten.Die Ausführung unterschiedlicher Fertighöhen, bedingt durch die unterschiedlichen Materialdicken der Oberbeläge, mit allen daraus resultierenden Notwendigkeiten.Staubfreies Reinigung des Untergrundes. Jeder Staubsauger muss eine dazugehörige Absaugeanlage mit dem entsprechenden Filter ausgestatte sein.Das Ausgleichen von Rohbautoleranzen innerhalb der Toleranzen n. DIN 18202, Tab. 3, Zeile 2 bzw. 3.Die Lieferung eines System-Randdämmstreifens d=8 mm aus FCKW-freiem Polyäthylen mit aufkaschiertem Folienstreifen und evtl. abknickbarem Fuß und Verlegung umlaufend an Wänden, Türzargen, Stützen, Rohren, Austritten und sonstigen Durchdringungen/ Randabschlüssen / Feld- begrenzungsfugen
VB zur Preisfindung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.005 Rohboden vorbereiten
01.005
Rohboden vorbereiten
02 Hohlboden
02
Hohlboden
2 Ausführungsbeschreibungen Leitfabrikat Lindner
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Ausführungsbeschreibungen Leitfabrikat Lindner
E
02.005 HoBo CAF
02.005
HoBo CAF
02.010 Alternativ:HoBo Gipsfaserplatten
02.010
Alternativ:HoBo Gipsfaserplatten
02.015 Bodeneinbauten, Aussparungen
02.015
Bodeneinbauten, Aussparungen
02.020 Sonstige Leistungen HoBo/DoBo
02.020
Sonstige Leistungen HoBo/DoBo
03 Mietbereich 2
03
Mietbereich 2
03.005 HoBo CAF
03.005
HoBo CAF