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00 KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation: Titel 0 Vorbemerkungen
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KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation: Titel 0 Vorbemerkungen
1. Auftragsbezogene Allgemeine Vorbemerkungen mit Fabrikatvorgaben DDC/GLT -----------------------------------------------------------------------------------
Auftragsbezogene Allgemeine Vorbemerkungen
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Art und Lage des Bauvorhabens:
Das Grundstück liegt in Mainz, Hafeninsel.
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die Schlüsselfertige Errichtung eines 4-geschossigen Bürogebäudes. Die Etagen werden in jeweils zwei Mieteinheiten aufgeteilt. Das Untergeschos schließt an ein Tiefgarage an. Die Technikzentralen werden als teil der Tiefgarage ausgebaut.
Allgemeine Informationen:
Für die GA des Bauprojektes sind keinerlei Fabrikatsvorgaben vorgegeben, jedoch muss der nachfolgend genannte Punkt gewährleistet sein:
Anforderungen an BACnet AS (Controller):
Es werden ausschließlich BACnet AS (Controller) eingesetzt, die das AMEV Testat, Profil AS-B V1.2, Firmware BACnet Revision 1.12 oder höher unterstützen. Durch das AMEV Testat einer Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO 16484-5 (Akkreditierungsstelle nach EN ISO/IEC 17025) oder einem ab April 2017 ausgestelltem BTL-Zertifikat ist nachzuweisen, dass das geforderte AMEV Profil unterstützt wird. Liegt das AMEV Testat für das angebotene Geräte (Controller) Modell nicht vor, jedoch für das Vorgänger Modell bzw. die Vorgänger Firmware und ist es gleichwertig in Bezug auf das AMEV Profil, ist dies ausreichend.
Zusätzlich zum v.g. AMEV Testat sind die unter Punkt „BACnet“ aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. Die Kommunikation auf Automations- und Managementebene erfolgt ausschließlich mittels BACnet/IP gemäß v.a. Anforderungen.
Die GA inclusive der Etagenverteiler ist in diesem LV herstellerneutral gehalten.
Da der technische Aufbau von Etagenverteilern herstellerbedingt unterschiedlich ist, hat der Bieter alle für den Umfang der Etagenverteiler erforderlichen Geräte bzw. Baugruppen selbst zu ermitteln und an die entsprechenden Stellen in dieser Ausschreibung einzutragen.
Es sind alle benötigten Bauteile zu kalkulieren. Sämtliche Zubehörteile für den ordnungsgemäßen Betrieb sind, auch wenn nicht im Leistungsumfang explizit aufgeführt, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Spätere Nachträge sind nicht zulässig. Dazu gehören auch Sicherungen, anteilige Verkabelung und Reihenklemmen sowie die notwendigen Einbaugehäuse.
Anlagenbeschreibung:
Die Gesamtanlage besteht aus den folgenden Einzelanlagen:
Automationsschwerpunkte (ASP):
ASP 01: Heizzentrale (1.UG)
Raumautomationsverteiler (RAV)
EG: 2 Raumautomationsverteiler
1.OG: 2 Raumautomationsverteiler
2.OG: 2 Raumautomationsverteiler
3.OG: 2 Raumautomationsverteiler
Der ASP erhält einen lokalen, in die Schaltschranktüre eingebauten Touch Panel PC, wobei das Display mindestens 15,6" groß sein muss.
Die ASP und die Raumautomationsverteiler sind über ein BACnet/IP Netzwerk miteinander zu verbinden.
Die Funktionalen Leistungsbeschreibungen, besonders die der KG 410, KG 420, KG 430, KG 434, KG 440 und KG 480, sind zu beachten.
Außerdem sind zu beachten:
ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN18299,
ATV Raumlufttechnische Anlagen DIN18379,
ATV Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN18380,
ATV Gas-, Wasser- und Entsorgungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN18381,
ATV Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36kv DIN18382,
ATV Gebäudeautomation DIN 18386
1. Auftragsbezogene Allgemeine Vorbemerkungen mit Fabrikatvorgaben DDC/GLT
2. Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Allgemeine Grundlagen des Angebots:
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden) sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine:
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung:
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler grünzig bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
- Technische Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis mit Anlagen
- VOB Teil B/C
- Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe
in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen (Quelle: VOB/C, DIN 18299).
Fabrikate / Produkte:
Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z. T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen und das gewählte Fabrikat in einem dazugehörigen Formblatt alle relevanten Daten, wie im LV Text benannt, anzugeben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Gibt es hierzu keine Angaben durch den Bieter, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als geschuldet. Abweichungen von den alternativ angebotenen Fabrikate / Produkten sind durch den AN zu benennen. Lässt der AN dieses Prozedere außer acht, berechtigt dies den AG, auch noch im Nachhinein, den Preisunterschied von der Schlussrechnung im Abzug zu bringen.
Werk- und Montageplanung:
Der AN hat auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Planung eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB Teil C DIN 18386 (ATV Gebäudeautomation) und den gewerkespezifischen DIN-Vorschriften zu erstellen. Diese Unterlagen sind dem AG vor Beginn der Montagearbeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Planungsunterlagen erhält der AN vom AG nicht. Zusätzliche Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen oder in LV-Positionen aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inklusive der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den AG ist dringend einzuhalten. Die mitzuliefernden Unterlagen sind in einfarbiger Darstellung und mindestens in 3-facher Ausfertigung, Zeichnungen und Listen nach Wahl des Auftraggebers und/oder dessen Vertreter auch in einfacher Ausfertigung kopierfähig oder auf Datenträgern auszuhändigen. DV-Programme sind in zweifacher Ausfertigung auf Datenträgern zu liefern. Sämtliche vereinbarte Zwischentermine nach Auftragsvergabe hierzu sind Vertragstermine. Diese Leistungen sind, sofern dafür keine separate Position angegeben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installation der Leistung des AN darf erst mit dem Freigabevermerk des AG oder dessen Vertreter, auf der vom AN zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen ohne Freigabevermerk, hat der AG das Recht auf eine kostenlose Demontage der nichtgenehmigten Leistung, ohne das der vereinbarte Terminplan gefährdet wird. Für den AN besteht hierzu nicht nur eine Bringschuld sondern auch eine Holschuld.
Revisionsunterlagen (Dokumentation):
Der AN erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der AN hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des AG, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 3fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den AG zu übergeben. Sind keine zusätzlichen Anforderungen an die Unterlagen in LV-Positionen genannt, so müssen die Unterlagen bezüglich Art und Umfang den in der VOB Teil C DIN 18386 (ATV Gebäudeautomation) definierten Inhalten entsprechen.
Bemusterung:
Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen:
a) Katalogbemusterung,
b) Handbemusterung,
c) Musterausführungen in definierten Größen und
d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes.
Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits Installierten Leistungen die nicht der ausgeschrieben Qualität entsprechen, hat der AG ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreis einzukalkulieren. Sieht die Baubeschreibung des Bauherren/Mieter eine 1:1 Bemusterung vor, ist diese auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung.
Pflichten des AN:
Der AN verpflichtet sich die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Weiterbeauftragung seiner Leistung an Nachunternehmer ist nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des AG möglich. Bei Verstößen ist der AG berechtigt, die Leistung zu verweigern und auf die vereinbarte Erfüllung zu bestehen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Eventuell erforderlich werdende Stundenlohnarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten vom AN angemeldet und begründet werden. Die Höhe des eventuellen Lohn und Materialverbrauchs bei Stundenlohnarbeiten ist vom AN im Vorfeld abzuschätzen und dem AG vor Ausführung der Leistung mitzuteilen. In Zweifelsfällen hat der AN die Arbeiten vorbehaltlich einer vertraglichen Prüfung durch den AG, durchzuführen. Der AN hat den Baufortschritt jederzeit zu fördern. Eigen verschuldete oder versäumte Koordinations- und Abstimmungsfehler des AN, berichtigen nicht zu Nachforderungen.
Mehrleistungen oder Sonderleistungen haben nur einen Anspruch auf Vergütung, wenn diese vor Beginn der Arbeiten, angemeldet, begründet, in Ihrer Höhe beziffert und vom AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter beauftragt wurden. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind, Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen, Druckproben, Spülen der Leitungen, hydraulische Abgleiche, usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen das die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Fristen:
Der AN ist an nachfolgende Fristen vertraglich gebunden:
- Vorlage des Versicherungsnachweises vor Beginn der Arbeiten
- Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft vor Beginn der Arbeiten (wenn vereinbart)
- Vorlage der Montagepläne 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten
- Vorlage der Revisionsunterlagen 4 Wochen vor Anmeldung der Abnahme
- Vorlage der Gewährleitungsbürgschaft vor Auszahlung des Restbetrages
- Die Fristen unter Punkt 4. Automationsstationen sind einzuhalten
- Die Fristen unter Punkt 5. Schaltschrank sind einzuhalten
Der AG ist berechtigt bis zur Vorlage fällige Zahlungen zu verweigern.
Allgemeine Hinweise:
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten besonderen Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Kosten für Lohnzuschläge des AN sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Installationsarbeiten sind nach dem neusten Stand der Technik durchzuführen. Unterschriften des AG oder dessen Vertreter dokumentieren nur den jeweils geleisteten Umfang, stellen aber keinen Anspruch auf eine Vergütung dar. Erst die Beauftragung des AG ist maßgeblich.
2. Allgemeine Vorbemerkungen (AV)
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom AN bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei den, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt.
Allgemeines:
Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüber hinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen).
Baustelleneinrichtung:
Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der AN benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der AN in in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen.
Werk- und Montageplanung (W+M):
Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind. Die Planung des AG ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des AN für die vom Auftraggeber (AG) beigestellten Planungsunterlagen sind von AN prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom AN mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen Im Zuge der W+M- Planung durch den AN, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vom AN anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTV´s angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren Technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Angaben zur Ausführung:
Der AN hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom AN alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, der für andere Lose / Gewerke von Bedeutung ist, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen und ist im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der AN das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der AN hat auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der AG Qualitätsprüfungen verlangen, die der AN nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der AN hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom AG oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der AN vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des AG und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der AN haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom AN eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben.
Montagehinweise:
Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen vom AN eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Die gesamten haustechnischen Anlagen sind nach DIN VDE 0100 Teil 410, an den Hauptpotentialausgleich anzuschließen. Hierfür sind sämtliche galvanische Brückenelemente vorzusehen. Verkabelungen sind, wenn nicht besonders im LV beschrieben, im ELT- Teil enthalten. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den AN vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger von 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den AN ist dies sicher zu stellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI- Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten.
Einheitlichkeit von Geräten:
Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen.
Brandschutzmaßnahmen:
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem AN vom AG zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den AN auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem AG zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein. Ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen:
Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten bauseits ausgeführt. Sollten die vom AN angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem AG zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom AN werden im Zuge der W+M- Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der AN hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den AG schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen.
Befestigungen und Konsolen:
Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- / Kanaltrassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Deckendurchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A1 / A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Genehmigungsunterlagen:
Der AN ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme).
Qualitätsüberwachung und -prüfung:
Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellendem Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen.
Besonders zu beachten sind:
- Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur wenn erforderlich)
- Spülung der Anlagen
- Druckproben und Dichtheitsprüfung
- Schweißnahtprüfung (nur wenn gesondert vereinbart)
- Herstellerbescheinigungen / Werkzeugnisse
- Werks- und Labortests
- Hygieneerstinspektion in Anlehnung an VDI 6022
- Inbetriebnahme
- Hydraulischer Abgleich
- Luftmengenmessungen
- Nachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und der geforderten Leistungsdaten
- Abschnittsweise Funktionsprüfung vor Ort
Funktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen Lastbedingungen (Nennlast, Teillast, Sommer- / Winterbetrieb) vor Ort nach Fertigstellung und vor Übergabe. An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem AG und / oder dessen Beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten.
Abnahme:
Der Ablauf der Abnahme erfolgt gemäß der VOB. Eine förmliche Abnahme gilt als vereinbart. Eine Teilabnahme ist nur in besonderen Fällen für in sich abgeschlossene Anlagenteile möglich. Eine Sichtabnahme erfolgt auf Antrag. Beide Formen der Abnahme haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang oder auf die Gewährleistungszeit. Die Umkehr der Beweispflicht findet erst mit der Gesamtabnahme statt. Die vereinbarten Dokumentationsunterlagen müssen 2 Wochen vor der jeweiligen Abnahme vorliegen. Bei Nichterfüllung hat der AN das Recht die Abnahme zu verweigern. Die Abnahme regelt sich im übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung.
Aufmaß (Planaufmass) / Leistungsnachweise:
Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen.
Zum Planaufmass gehören mindestens:
- Aufmasspläne (M 1:50) mit Maßangaben
- Stücklisten mit Positionsangaben
- Fotodokumentation für später nicht mehr einsehbare Bauteile
- Markierte Aufmasspläne
Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen. Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfallen die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolg, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anerkennung des Bieters:
Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG, durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen.
..............................................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
4. Automationsstationen und Einzelraumregler Automationsstationen (durchgängiges 32 Datenbit-System)
Es ist ein frei programmierbares Steuerungs- und Regelsystem in DDC-Technik vorzusehen.
Type gemäß Punkt 1 "Auftragsbezogene Allgemeine Vorbemerkungen mit Fabrikatvorgaben DDC/MBE"
Das ausgeschriebene System hat folgende Funktionen zu übernehmen:
- Regelung
- Steuerung
- Optimierung
- Zeitprogramme
- Trenderfassung
Der Datenumfang ist den Informationslisten zu entnehmen. Alle Ein- und Ausgänge der DDC müssen auf Klemmen verdrahtet sein.
Es muss ein Datenaustausch zwischen den einzelnen Unterstationen über den internen Datenbus auch ohne übergeordnete Gebäudeleittechnik möglich sein. Jede Unterstation, einschließlich der DDC-Einzelraumregler, arbeiten autark.
Jeder Automationsschwerpunkt enthält ein lokales LCD Bediengerät. Hierdurch erfolgt eine einfache und komfortable Bedienung der Anlagenteile. Die Zugriffsrechte der Nutzer auf die einzelnen Unterstationen sind durch ein Passwortsystem zu koordinieren. Die Gliederung des Passwortsystems ist mit dem Nutzer abzustimmen. Der Typ bzw. die Größe des Bediengerätes ist mit dem AG abzustimmen bzw. entsprechend des im LV genanten auszuführen.
Mindestanforderungen an das Automationssystem (DDC und Raumautomation):
Das angebotene Fabrikat muss kompatibel zum vorhandenen BACnet Standard DIN EN ISO 16484-5 Ausgabe 2012-11 und ANSI / ASHRAE 135-2010 sein und die Systemfunktionen des BACnet Building Controller (B-BC) Rev. 1.12 mit gültigem BTL-Logo erfüllen.
Vorbemerkungen Automationstechnik:
Die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik der haustechnischen Anlagen ist in digitaler Technik (DDC-Technik) vorgesehen.
Die angebotenen Automationsstationen (AS) müssen frei programmierbar sein. Das Programm darf mit keinem Passwort geschütz sein und der Quellcode ist frei zugänglich.
Die Regelung der Anlagen ist in den beigefügten Regelschemen dargestellt. Alle hardwaremäßigen Datenpunkte der AS sind in den Datenpunktlisten bezogen zu Anlagenschwerpunkten zusammengefasst (siehe Planunterlagen).
Die Zuordnung der Anlagen zu den Technikzentralen sowie den Leistungsschaltschränken ist den Verbraucherlisten im Anhang zu entnehmen.
Der Aufbau und die Bestückung der Schaltschränke sind grundsätzlich in den Einzelpositionen des Massenauszuges angegeben. Die angebotene Automation muss der Forderung nach herstellerneutraler und offener Datenkommunikation gemäss BACnet Protokoll entsprechen.
Als Mindestanforderungen muss das Profil B-BC sowie die Funktionalitäten der beigefügten PICS erfüllt werden. Dem Angebot sind PICS in Form der angefügten PICS-Vorlage hinzu zu fügen.
Gefordert sind BACnet/IP, Point-To-Point sowie peer-to-peer-Kommunikation.
Raumautomation muss über BACnet/IP und ohne Protokollwandler realisiert werden. Die AS muss BTL-zertifiziert sein. Gefordert ist ein durchgängiges BACnet-System von der AS bis zur Gebäudeleittechnik. Für den Betrieb der Gebäudeautomation in dieser Liegenschaft ist die Übertragung sämtlicher Eigenschaften (Properties) der BACnet-Objekte zwingend erforderlich.
Die Umsetzung von proprietären Protokollen innerhalb der AS oder zwischen AS und Gebäudeleitsystem (wie z.B. OPC etc.) ist daher nicht zulässig. Die vorhandenen Bedienelemente müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt sein. Die vorhandenen Bedien- und Anzeigeelemente müssen sowohl bei geöffneter als auch bei geschlossener Abdeckung lesbar beschriftet sein. Abgesetzte Beschriftungen sind nicht zulässig. Die vorhandenen Anzeigeelemente müssen in die Schaltschranktür absetzbar sein.
Die Bedieneinheit muss folgende Eigenschaften erfüllen:
- Die vorhandenen Bedienelemente müssen die Funktionen einer lokalen Vorrangbedienung (LVB) erfüllen.
- Darstellung von Ereignis- und Alarm-Informationen (einschließlich deren Quittierung)
- Visualisierung der Anlageninformationen im Klartext
- Manuelle Bedienung der Anlagen
- Ändern von Schaltzeiten
Die AS dient der Steuerung und Regelung in der Gebäudeautomation (GA) und muss frei programmierbar sein.
Die AS verfügt mindestens über 16 Ein- sowie 10 Ausgänge. Des weiteren lassen sich die physikalischen Ein- und Ausgänge durch verschiedene steckbare I/O-Module erweitern. Zusätzlich muss die AS Kommunikationsmodule (COM-Module) für die Integration anderer Feldbussysteme unterstützen. Die Ausgänge auf der AS lassen sich durch zusätzliche einfach einsetzbare direkte Bedienelemente auch von Hand bedienen (LVB).
Die AS muss somit alle Baugruppen und Schnittstellen, welche für den Betrieb, den Anschluss der Betriebsmittel und die Kommunikation mit anderen Stationen sowie der Managementebene nötig sind, beinhalten.
Bei Spannungsausfall an der AS müssen die Anwenderdaten, Zeitprogramme sowie die Trend Daten erhalten bleiben. Ebenso muss der Betrieb einer integrierten Echtzeituhr während den spannungslosen Zuständen für mindestens ein halbes Jahr garantiert werden.
Bei Spannungsausfall muss die AS ein geordnetes Ausschalten und bei Netzspannungswiederkehr ein geordnetes Einschalten nach Prioritäten automatisch gewährleisten.
Für die BACnet-Objekte bedeutet dies:
- Die Recipient List der Notification Class muss für 14 Tage erhalten bleiben und die Clients erhalten danach weiterhin die Event- und Alarminformationen automatisch ohne sich neu anzumelden.
- Die COV-Subscription an anderen Stationen müssen automatisch neu angemeldet werden.
- AS-AS-Verbindungen müssen neu aktualisiert werden (ReSubscription, Update mit Write senden, Einlesen mit Read).
Bei Netzwiederkehr muss die Automationsstation die Konsistenz der Daten überprüfen und die Kommunikation automatisch wieder in Gang setzen. Ohne zusätzliche Vorkehrungen muss die AS vernetzbar und mit dem offenen, standardisierten Kommunikationsprotokoll BACnet / IP auf Basis Ethernet nach EN ISO 16484-5 kommunikationsfähig sein. Die Programmierung / Parametrierung muss über einen PC mit Software in Anlehnung an IEC 61131-3 erfolgen.
Die AS muss mindestens folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen:
- 768 BACnet-Objekte
- 1500 ereignisorientierte Wertübertragungen (COV)
- 200 Wertübertragungen via peer-to-peer
- 10/100 MBit/s Übertragungsrate für BACnet/IP
- 64 Schedule-Objekte
- 16 Calendar-Objekte
- 16 Notification Class
Von AS zu AS müssen im Kommunikationsverbund beliebige Prozesswerte in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Die BACnet - DDC(AS) muss die peer-to-peer Kommunikation voll umfänglich unterstützen, d.h. sie muss auch als BACnet-Client mit anderen im Netz befindlichen DDC-Systemen ereignisorientierte Daten wie z.B. Zustands- und Wertänderungen im sog. COV-Reporting Modus bidirektional übertragen können.
Kommunikationsmodule (COM-Module):
Die Kommunikationsmodule müssen als erweiterbare Elemente zur AS ausgeführt sein. Auf Automationsebene muss das COM-Modul der Integration von Fremdsystemen dienen. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Fremdsystem muss der Datenverkehr über eine RS232 (EIA-232) oder über RS485 (EIA-485) half-duplex-Verbindung möglich sein.
Folgende Protokolle müssen unterstützt werden:
- M-Bus
- Modbus RTU (Master)
- LON-Bus
- BACnet MS/TP
Die Fremddatenpunkte müssen sich dann innerhalb der AS wie BACnet Objekte nach dem BACnet Standard ISO 16484-5 verhalten.
Lokale Vorrangbedien-/Anzeigeeinrichtung (LVB) nach DIN ISO 16484 und VDI 3814:
Die Automationsstationen sind mit einer LVB auszustatten. Hierdurch können Antriebe (z.B. Pumpen, Ventilatoren, Klappen, Ventile usw.) in allen Betriebsstufen (Digital oder Analog) jederzeit in Betrieb genommen werden.
In Stellung Automatik wird der Antrieb über die Automationsstation angesteuert. In den anderen Stellungen wird der Antrieb von Hand geschaltet. Hier können alle Antriebe in ihren Funktionen aktiviert und gefahren werden. Der Notbetrieb ohne Automationsstation muss gewährleistet sein. Zur Überwachung der Handebene ist eine Rückmeldung der Handschalter vorzusehen. Die Funktion der Notbedienebene muss auch bei Ausfall der Automationstechnik gewährleistet sein. Die Notbedienebene ist gegen unbefugten Eingriff zu schützen. Die LVB kann sowohl mit DDC-Baugruppen als auch mit Hardware Baugruppen ausgeführt werden. Die Montage und Verdrahtung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Allgemeine Punkte:
Die Betriebs-, Störungs-, Wartungsmeldungen und jede BSK sind am Schaltschrank anzuzeigen. In der Software ist jedem Ventilator und jeder Pumpe oder logischen Gruppe (Anlage) ein Softwareschalter mit den Stellungen Aus / Automatik / Ein zuzuordnen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, werden PI-Regler ausgeführt. Bei einem Spannungsausfall sind nach der Netzwiederkehr alle elektrischen Verriegelungen automatisch zu entriegeln und die Anlagen sind zeitverzögert wieder einzuschalten. Bei Stillstand der Anlage sind die Stellventile sowie die Außen- und Fortluftklappen (falls vorhanden) geschlossen. Die Stellantriebe sind mit ihrer Stellkraft bzw. Drehmoment so zu bemessen, dass sie über den gesamten Stellweg in der Lage sind, die Klappen oder Ventile sicher zu betätigen. Jeder Stellantrieb ist mit Befestigungskonsole und Antriebsgestänge anzubieten. Der AN hat die endgültige Dimensionierung der Regelventile anhand der bei der Ausführung ermittelten Wassermengen vorzunehmen. Wird im Betrieb ein instabiles Regelverhalten festgestellt, so hat der AN die Ventile kostenlos auszutauschen. Die Wahl der Kennlinie ist auf den Verbraucher abzustimmen. Die Ventile und Tauchhülsen sind zu liefern und der die Rohrleitungen installierenden Firma zum Einbau zu übergeben. Die Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Motorschutz, Brandauslösung und Frostschutz sind auch hardwareseitig als Sicherheitskette vor die entsprechenden Anlagenteile zu verdrahten. Die Funktion ist softwareseitig nachzubilden. Motoren ab 7,5 kW Nennleistung sind im Stern / Dreieck einzuschalten. Die Prüfung ob diese Motoren tatsächlich in Stern / Dreieck Schaltung anlaufen, obliegt dem AN. Falls ein Stern / Dreieck Anlauf nicht möglich ist, ist dies dem AG mitzuteilen. Die Spannungsversorgung für die einzelnen DDC Unterstationen wird jeweils vor dem Hauptschalter des Leistungsschaltschrankes abgegriffen. Es ist ein Überspannungsschutz entsprechend DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 in der aktuell gültigen Fassung vorzusehen. Alle Feldgeräte sind vor Ort mit gravierten Schildern (Langtext und Kurzbezeichnung gemäß Stromlaufplan) dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kabel sind beidseitig mit einem Kabelkennzeichnungssystem dauerhaft zu versehen.
Spezielle Punkte bei Einzelraumregelungen:
Einsatz von Raumautomationsstationen zur energieoptimierten Regelung und Steuerung von verschiedenen Raumfunktionenwie z.B. Temperatur-, Luftqualität- oder Feuchteregelungen sowie Steuerung von Beleuchtung, Jalousien und Fenstern.
Hierzu sollen autark arbeitende Stationen verwendet werden, die über ein Ethernet-Netzwerk (GA-Netzwerk mit dem Kommunikationsprotokoll BACnet/IP) verbunden sind.
Es sollen Raumautomationsstationen verwendet werden die gleichzeitig 2 bzw. 4 Räume regeln bzw. steuern können. Dabei muss es beim verschieben von Wänden möglich sein, Raumzuordnungen zu ändern (Master / Slave-Zuordnungen), ohne dazu Umverdrahtungen vornehmen zu müssen.
Die Raumautomationsstationen müssen mindestens folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen:
- 256 BACnet-Objekte
- 500 ereignisorientierte Wertübertragungen (COV)
- 10/100 MBit/s Übertragungsrate für BACnet/IP
- 32 Schedule-Objekte
- 8 Calendar-Objekte
- 16 Notification Class
- 32 Regelungen (Loops)
- 64 Strukturierte Darstellung
Prüfungen und Freigaben:
Prüfung und Freigabe Visualisierungsbilder:
Die vom Auftragnehmer erstellten Visualisierungsbilder (Anlagen-, Trend-, Bedienungsbilder, Störmeldeverwaltung, Passwortebene, Systemebene, etc.) sind spätestens 2 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme der Anlage an den AG zwecks Prüfung und Freigabe zu schicken.
Erfolgen Anpassungen / Ergänzungen der Bilder nach Prüfung durch den AG, sind diese vom AN zu übernehmen. Dafür erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Erstellung einer Bedienungsanleitung:
Vom AN ist eine Bedienungsanleitung aller Anlagenteile zu erstellen (Word- und PDF-Format), in der alle Visualisierungsbilder (Grafiken) enthalten sind und alle dort verwendeten Ein- und Ausgabefelder beschrieben sind. Dazu gehört auch die Auflistung aller Störmeldungen.
Eine aus der Automationssoftware automatisch erstelle Funktionsbeschreibung / Bedienungsanleitung ist nicht zulässig.
Die Bedienungsanleitung muss spätestens 2 Wochen vor der Einweisung / Schulung der GLT / DDC / ERR / Visualisierung dem AG vorliegen.
Sollten dann noch Anpassungen / Ergänzungen notwendig sein, so sind diese durch den AN durchzuführen. Dafür erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Übersichtsplan:
Es ist ein Übersichtsplan mit den Standorten von Informationsschwerpunkten, Bedienungseinrichtungen, Einzelraumreglern und allen BUS-Teilnehmern zu erstellen.
Die Dokumentation der Automationsstationen ist entsprechend Punkt 7 "Dokumentation" der Vorbemerkungen zu erstellen.
4. Automationsstationen und Einzelraumregler
5. Schaltschrank Schaltschrank
Aus dem Gewerk Elektro wird die erforderliche Zuleitung bis zu den Automationsschwerpunkten bzw. den Raumautomationsverteilern gelegt.
Das anschließen der ELT-Zuleitung auf Klemmen bzw. dem Hauptschalter erfolgt durch das Gewerk GA.
Ab hier sind alle Zuleitungen und die Feldgeräteverkabelung im Angebot zu berücksichtigen. Der Schaltschrank muß gemäß der nachfolgenden Beschreibung und Festlegungen der Vorbemerkungen und der zusätzlichen technischen Vorschriften ausgeführt werden. Aufbau, Verdrahtung und Einbauteile müssen den DIN- und VDE-Vorschriften entsprechen. Schranktüren mit Scharnieren und Türschloß mit Griff und Doppelbartschlüssel abschließbar. Bei mehreren Gehäuseteilen sollen alle Schranktüren und Abdeckungen mit einem Schlüssel schließbar sein. Der Einsatz von 180° Türscharnieren ist entsprechend vorhandener Fluchtwegsbreiten zu prüfen.
Schutzart:
- geschlossen: IP 55
- geöffnet IP 20 (Türinnenseite)
Netzanschluss entsprechend Erforderniss:
- Dreiphasendrehstrom:3 x 400 V ; 50 Hz mit separatem N und PE
- Einphasenwechselstrom:1 x 230 V ; 50 Hz mit separatem N und PE
Steuerspannung entsprechend Erforderniss:
- Wechselspannung:24 / 230 V ; 50 Hz
- Gleichspannung: 24V DC
Schutzmaßnahme: Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich oder andere geeignete Schutzmaßnahme.
Der Schaltschrank ist so zu bemessen, daß die Bauteile übersichtlich angeordnet werden können und ausreichend Arbeitsraum erhalten bleibt. Für leichte Austauschbarkeit aller Einbauteile ist zu sorgen. Als Platzreserve ist 20% der Schaltschrankfläche vorzusehen. Sollte die im LV vorgegebene Anzahl der Schaltschränke nicht mit der vom Bieter geschätzten Anzahl übereinstimmen, so ist das dem AG mitzuteilen und in die Kalkulation zu übernehmen. Eine spätere Reklamation und Benennung von Mehrkosten ist nicht zulässig.
Montage der Schaltschrankeinbauteile je nach Verwendungszweck:
- Türeinbau für alle zur direkten Überwachung der Anlage ablesbaren bzw. einsehbaren Teile wie Schalter, Anzeigen, Meldeleuchten, Taster, Sollwertfernversteller etc.
- alle Bedienungselemente für Türeinbau hinter abschließbaren transparenten Abdeckung
- Bezeichnungsschilder auf Montageplatten im Schaltschrank für Relais, Schütze etc.
Klemmleisten dürfen nicht hintereinander angeordnet oder durch Kabel verdeckt werden. Für unterschiedliche Spannungen sind unterschiedliche Klemmleisten vorzusehen. Die Bezeichnungen der Klemmleisten sind mit dem AG abzustimmen bzw. richten sich nach den Vorgaben des Bauherren.
Die Innenverdrahtung soll in Kabelkanälen geführt werden. Die Verdrahtungen zu den Türen erfolgt stets durch einen Schutzschlauch mit enthaltenem Zugdraht pro Türe. Ausreichende Wärmeabfuhr ist sicherzustellen. Es sind PE-Klemmen zu verwenden und falls erforderlich ist eine Schirm-Schiene aufzubauen.
Jeder Stromkreis ist gegen Kurzschluß abzusichern. In den Motorstromkreisen ist auf die richtige Abstimmung der Schmelzsicherungen / Motorschutzschalter zum Kurzschlußschutz / Motorschutz zu achten (Selektivität).
Steuerstromkreise (alle benötigten Spannungen) sind mit Leitungsschutzschaltern auszurüsten.
Fremdspannungsführende Drähte, Klemmen usw. erhalten rote Warnschilder mit Angabe über die Herkunft. Drähte sind in orangener Farbe auszuführen oder entsprechend zu kennzeichnen.
Für Abgriffe vor dem Hauptschalter sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden.
Für alle Schaltschrankeinbauten sind nur genormte Markenfabrikate zu verwenden. Der Schaltschrank ist mit einer fest eingebauten, stabilen Tasche zur Aufnahme der Schaltpläne auszustatten. Die Beschriftung im Schaltschrank ist in Maschinenschrift mit unverlierbaren und deutlich den entsprechenden Geräten usw. zugeordneten Bezeichnungsschildern vorzunehmen. Für Warnungen und Hinweise auf der Frontseite sind gravierte Resopalschilder mit weißer Schrift auf rotem Grund bzw. schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen. Dies ist mit dem AG abzustimmen. Der Abschaltort des GA-Schaltschrankes ist mit der Bezeichnung und der Sicherung des Versorgungsschaltschrankes (Gewerk ELT) außen auf dem ASP / RAV durch die GA zu kennzeichnen.
Für die Verdrahtung sind Farben in Anlehnung an VDE 0113 zu verwenden.
Der Schrank ist je Gehäuseteil mit einer Innenbeleuchtung auszustatten, die über einen Türkontakt geschaltet wird. Außerdem ist je Gehäuseteil eine Schukosteckdose einschließlich Leitungsschutzschalter einzubauen die unmittelbar hinter dem Hauptschalter abgegriffen wird.
Im Schaltschranksockel ist über die gesamte Schaltschranklänge eine Kabelabfangschiene zu montieren, an der alle in den Schaltschrank ankommenden Kabel fachgerecht zu befestigen sind. Kabelbinder zur Befestigung sind nicht zulässig.
Der Schaltschrank ist durch eingelegte Bodenbleche mit Moosgummidichtungen staubdicht zu verschließen.
Zusätzlich zu Berücksichtigen bei Schaltschränken im Außenbereich:
Bei der Austellung von Schaltschränken im Außenbereich ist darauf zu achten, das die Schneefallhöhe bei der Installationshöhe des Schaltschrankes berücksichtigt wird. Grundsätzlich ist im Freien ein Edelstahlschrank zu verwenden. Der Schrank ist standsicher Aufzustellen und ggf. an anderen Bauteilen abzustützen. Bei der Montage des Schrankes auf einem Stahlsockel ist darauf zu achten, das der Edelstahlschaltschranksockel nicht direkt mit dem Stahlsockel in Berührung kommt. Schaltschränke für Außenaufstellung erhalten grundsätzlich eine abschließbare Abdeckung über alle Bedien- / Anzeigeelemente und lokalen Bediengeräten. Diese Abdeckung muss so gestaltet sein, damit kein Ausbleichen der Bauteile durch UV-Strahlung erfolgen kann. Bei Schaltschränken für Außenaufstellung werden die Kabel durch metrischen Kabelverschraubungen durch die Bodenbleche eingeführt. Diese Verschraubungen gelten nicht als Zugentlastung. Dazu ist über die gesamte Schaltschranklänge eine Kabelabfangschiene zu installieren und die Kabel sind daran fachgerecht zu befestigen. Kabelbinder zur Befestigung sind nicht zulässig. Es ist eine Schaltschrankheizung einzubauen und die Klimatisierungsberechnung nachzuweisen.
Einbauteile:
- DDC-Station wie beschrieben
- Regelteile aus den beschriebenen Regelkreisen für Schaltschrankeinbauten
- Sämtliche Bedienungselemente wie Schalter, Taster etc. sowie Überwachungsgeräte wie Anzeigen, Meldeleuchten etc. für Einbau in die Schaltschranktür, alle übrigen Geräte demontabel auf Montageplatten.
Bedienelemente sind - wenn in der FLB oder im LV genannt - hinter einer Schutzabdeckung einzubauen.
- Ein- und Abgangsklemmen
- Hauptschalter als 3-polig verriegelbarer NOT-AUS-Schalter entsprechend VDE 0113
- Steuertransformatoren kurzschlußfest einschließlich Überstromorganen mit Hilfskontakt (2-polig) zur Ausfallmeldung
- Lampenprüfschaltung für die Meldeleuchten komplett mit allen erforderlichen Sperrdioden, Hilfsenergie und dem Tastschalter sowie Zeitrelais
- Steuerspannungsversorgung, bestehend aus einem Sicherungsautomaten mit Hilfskontakt (2-polig) zur Ausfallmeldung
- Sammelstör- und Sammelbetriebsmeldungen sind jeweils potentialfrei überHilfskontakte auf separate Klemmleisten zu verdrahten
- Schützkombinationen für alle Motorsteuerungen ggf. mit Anlaufstrombegrenzung einschl. Motorschutz mit thermischer Überstromauslösung
- Betriebsanzeigen und Störmeldungen über Leuchtmelder (Bestandteil der DDC-Automationsstation)
- Sammelstörmeldung auf der Schaltschranktüre
- Phasenlampen auf der Schaltschranktüre
Einschließlich Inbetriebnahme des kompletten Schaltschrankes bestehend aus:
- Überprüfung aller im Schaltschrank ankommenden bzw. abgehenden Anschlußkabel auf Übereinstimmung mit dem Stromlaufplan.
- Überprüfung der Drehrichtung aller mit dem Schaltschrank in Verbindung stehenden elektrischen Antrieben.
- Überprüfung aller peripheren Geräte auf Übereinstimmung mit dem Stromlaufplan.
- Feststellen der Nennströme aller mit dem Schaltschrank in Verbindung stehenden elektrischen Antriebe.
- Einstellen der Thermoauslöser und Messen der Aufnahmeströme sowie Eintragen derselben in den Stromlaufplan.
- Überprüfung der Steuerfunktionen inclusive aller Verriegelungen, Steuerfunktionen von Schaltuhren und Zeitrelais incl. der Einstellung dieser Geräte.
- Einweisung an den Bauherrn nach erfolgter Inbetriebnahme der Regelgeräte sowie Erstellen eines Übernahmeprotokolls.
- Isolationsprüfung der Leistungsabgänge (230V und 400V) mit Protokollierung.
Der Auftraggeber übernimmt die Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Fehlfunktionen der Schaltanlage die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftragsnehmers zurückgeführt werden können, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Ausführungen erfolgen nach VDE/DIN-, VBG 4-, EVU-Vorschriften.
Stromlaufpläne zum Schaltschrankbau sind dem AG frühzeitig zur Freigabe vorzulegen, damit es nicht zu Verzögerungen im Bauablauf / Installation kommen kann.
Die kompletten Stromlaufpläne (incl. Schaltschrankansichten (innen und außen), Klemmenpläne, Kabellisten, Stücklisten, Busverdrahtung, Feldverdrahtung, etc.) sind bis spätestens zum Montagestart dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Unterlagen sind entsprechend der VOB Teil C DIN 18386 (ATV Gebäudeautomation) auszuführen.
Die Dokumentation des Schaltschrankes ist entsprechend Punkt 4 (Automationsstation) und Punkt 7 "Dokumentation" der Vorbemerkungen zu erstellen.
5. Schaltschrank
6. Verkabelung Verkabelung:
Aus dem Gewerk Elektro wird die erforderliche Zuleitung bis zu den Automationsschwerpunkten bzw. den Raumautomationsverteilern gelegt.
Das anschließen der ELT-Zuleitung auf Klemmen bzw. dem Hauptschalter erfolgt durch das Gewerk GA.
Ab hier sind alle Zuleitungen und die Feldgeräteverkabelung im Angebot zu berücksichtigen. Wasserseitige Einbauten sind dem Gewerk Heizung, Kälte und Sanitär zur Verfügung zu stellen. Lüftungsseitige Einbauten sind dem Gewerk Lüftung zur Verfügung zu stellen.
Der Einbau ist zu begleiten und zu überwachen.
Leitbeschreibung:
Verkabelung zwischen Schaltschrank und Verbraucher, Verlegung im Gebäude, auf Kabelwannen, im Kabelkanal oder Schutzrohr und Verlegung fest auf Kabelschienen, einschließlich notwendiger Gerüste.
Querschnitte, Adernzahl und Art der Kabel gemäß der vorgegebenen Verwendung. Für DDC-Funktionen sind, soweit erforderlich, abgeschirmte Kabel bzw. Fernmeldekabel zu verwenden. Für die Verkabelung im Außenbereich ist UV beständiges Kabel zu verwenden. Schutzschläuche etc. sind nur zulässig, wenn es für den Anwendungsfall keine entsprechenden UV beständigen Kabel gibt.
Außentemperaturfühlerkabel und Buskabel nach außen erhalten grundsätzlich einen Überspannungsschutz. Diese sind direkt an der Eintrittsstelle ins Gebäude zu installieren.
Die Verlegung von Elektrokabeln ist mit dem Gewerken wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro (zur Vermeidung von Behinderungen) durch die gemeinsame Nutzung von Kabeltrassen abzustimmen. In Zusammenarbeit mit der Bauleitung ist eine eindeutige Abgrenzung der Kabelführung zu erreichen.
Die Verwendung von Wasser-, Gas- oder Heizungsrohren als Erdleiter ist nicht zulässig. Eine Erdung muß direkt mit der bauseitigen Potential-Ausgleichsschiene erfolgen.
Bei AP Installation ist grundsätzlich bei mehreren Leitungen darauf zu achten, daß Schellen im gleichen Abstand und in einer Reihe über- oder nebeneinander angeordnet werden.
Die Kabel und Leitungen sind mit zweckentsprechenden Schutzrohren sauber ausgerichtet zu verlegen. Eine Befestigung von Kabeln oder Schutzrohren mit Kabelbindern ist nicht zulässig. Schutzrohre sind an den Schnittstellen zu entgraten und mit einer Endkappe zu versehen. Schutzrohre und Endkappen im Freien müssen auf jeden Fall UV-beständig sein. Der Einsatz von Schutzrohren aus Aluminium ist denen aus Kunststoff vorzuziehen.
Installationsleitungen sind in unmittelbarer Nähe von Einführungen in Kästen und Verteilungen zu befestigen, das gilt besonders für flexible Rohre und Kabel. Abstandsschellen sind anzuschrauben und dürfen nur in Sonderfällen nach Rücksprache mit der Bauleitung geklebt werden.
Die Kabelenden sind ordnungsgemäß abzusetzten, mit Quetschkabelschuhen bzw. Aderendhülsen zu versehen und anzuschließen. Bei Anschluß der Kabel und Leitungen ist eine Zugentlastungsschelle anzubringen.
In jedem Falle sind unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Auftraggeber wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen.
Mantelleitungen sind - wenn nicht in Kabelwannen und Kabelpritschen verlegt - in Installationsrohren zu installieren.
Abzweigdosen sind möglichst zu vermeiden. Notwendige Dosen sind in gleicher Höhe zu setzen. Anstelle von 2 oder mehr benachbarten Dosen sind Abzweigkästen ausreichender Größe zu verwenden.
Klemmen sind in Dosen lose einzusetzen, in Abzweigkästen müssen Klemmen bzw. Reihenklemmen fest angeschraubt sein.
Raumbediengeräte oder Raumtemperaturfühler (Auf- und Unterputz) sind senkrecht in einer Linie über vorhandene Schalter oder Steckdosen im Raum zu installieren. Falls sich dort keine Schalter oder Steckdosen befinden, ist die Montageposition vor der Montage mit der Bauleitung abzustimmen.
In dem Angebotspreis sind Klein-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial, hier besonders Dichtungsmaterialien einzurechnen.
Für gleichartige Geräte, z.B. Sicherungsautomaten, Schütze, Relais, Schalter, Steuerelemente usw. ist nur ein Fabrikat einzusetzen. Hier ist die Fabrikatliste des AG zu berücksichtigen.
Bei Anschluß von Kabeln und Leitungen ist auf ein einheitliches Drehfeld für die Gesamtanlage und auf eine gleichmäßige Phasenbelegung zu achten. Mehr als zwei parallel verlaufende Leitungen sind in Kabelkanälen, Kabelwannen, Kabelpritschen oder Kabelleitern zusammenzufassen.
Die Größen sind so zu wählen, daß 20% der verlegten Leitungen nachinstalliert werden können. Alle Wand- und Deckendurchführungen sind mit Schutzrohr zu versehen und nach Leitungsverlegung abzudichten.
Kabelwannen, Kabelpritschen oder Kabelleitern sind sorgfältig ausgerichtet und sicher befestigt zu verlegen. Die einzelnen Bauelemente müssen galvanisch korrosionsbeständig untereinander verbunden sein. Es ist nur feuerverzinktes Material zu verwenden. Nachträgliche Schnittstellen und Bohrungen sind fachgerecht zu entgraten und mit Zinkanstrich zu versehen.
Die Befestigungsanordnung muß ein freies einlegen der Kabel und Leitungen von einer Seite ermöglichen.
Verlegearten Kabel / Leitungen:
- Verlegeart lose auf Kabelrinne, im Installationskanal oder im Schutzrohr.
- Verlegeart fest auf Kabelschellen bzw. Schienen, einschließlich Befestigungsmaterial, Lochschienen und Kabelschellen (mindestens 2 Schellen pro m).
- Freie Verlegung von Kabeln und Leitungen sind nur bis maximal 20cm zulässig. Darüber hinaus ist Installationskanal bzw. Schutzrohr zu verwenden.
Bei den Verlegearten ist darauf zu achten, das eine Trennung der Leistungs- und Steuerungskabel erfolgt. Ist die Trennung räumlich nicht möglich, so ist ein Trennsteg zu installieren oder die Kabel sind in abschirmenden Rohren zu verlegen.
Anschließen:
Anschließen von Kabel oder Leitungen an den Feldgeräten und am Schaltschrank, einschließlich der erforderlichen Kabelschuhe bzw. Aderendhülsen und metrischen Kabelverschraubungen. Die Einführung von Kabeln oder Leitungen in den Schaltschrank erfolgt von unten über eine Kabelabfangschine. Sollte eine Einführung von unten nicht möglich sein, so ist dies mit der Bauleitung / Bauherren abzustimmen. Die vor beschriebene Leistung ist in die Einheitspreise mit ein zu kalkulieren.
Beschriftung von Kabeln und Bauteilen:
Kabel sind beidseitig mit unverlierbaren Kabelbezeichnugsschildern zu beschriften. Die Beschriftung enthält die Kabelnummer entsprechend Stromlaufplan und ggf. Ergänzungen im Klartext. Die Beschriftung von Kabeln muss unmittelbar nach dem anklemmen der Kabel erfolgen.
Bauteile (z.B. Sensoren, Aktoren, Klemmenkästen, Abzweigdosen, Pumpen, usw.) sind mit unverlierbaren Bezeichnugsschildern zu beschriften. Die Beschriftung enthält die Bauteilnummer (BMK) entsprechend Stromlaufplan und ggf. Ergänzungen im Klartext. Die Beschriftung der Bauteile hat unmittelbar nach deren Montage zu erfolgen.
Beschriftungen dürfen nicht handschriftlich erfolgen (höchstens für die Übergangszeit bis zum anbringen der endgültigen Beschriftung), sondern muss in Maschinenschrift erfolgen. Schriftgrößen, Type und Art der Beschriftung sind mit dem AG bzw. Bauherren abzustimmen.
6. Verkabelung
7. Dokumentation Dokumentation:
Grundlage der mitzuliefernden Unterlagen ist die VOB Teil C DIN 18386 (ATV Gebäudeautomation).
Alle Unterlagen sind grundsätzlich in kopierfähiger Form und zwar mindestens 3-fach in Papierformat (DIN A3 oder bevorzugt DIN A4) und einmal in digitaler Form, in einem mit den AG und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den AG zu übergeben.
Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und befindet sich in DIN A4 Ordnern entsprechender Anzahl mit Zwischeneinlagen / Trennblättern.
Die Ordner sind mit Inhaltsverzeichnissen versehen und dürfen höchstens zu 3/4 gefüllt sein.
Diese beinhalten u.a.:
- Ansprechpartner des AN.
- System Topologie mit Standorten der Bedienungseinrichtungen und der Informationsschwerpunkte.
- Regelschematas mit technischen Adressen aus dem DDC-System, Betriebsmittelkennzeichnungen aus dem MSR-Schaltplan und Darstellung der Regelkreise.
- DDC Belegungspläne mit Sortierung nach Modulreihenfolge.
- MSR Funktionsbeschreibung mit detaillierter Beschreibung der umgesetzten Steuer- und Regelfunktionen und der frei programmierten Software Bausteine.
Eine aus der Automationssoftware automatisch erstelle Funktionsbeschreibung ist nicht zulässig.
- Stromlaufpläne mit Inhaltsverzeichnis, Schaltschrank Innen- und Außenansicht, Typen- und Fabrikatsbezeichnungen externer Geräte, Darstellung der Gegenklemmen der externen Geräte mit genauer Bezeichnung, Stücklisten der Schaltschrankeinbaugeräte, Klemmenplan, Fabrikatsliste, Kabellisten, Ersatzteilliste, Busübersicht.
Die Stromlaufpläne sind im PDF-Format (Papier und Datei) und im Format des benutzten Konstruktionsprogrammes z.B. EPLAN (nur Dateien) zu liefern.
Zu den Dateien des Konstruktionsprogrammes gehören auch alle im Projekt benutzten Formulare (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichis, Kabelübersicht, Klemmenplan, Stückliste, usw.)
- Anlagen- und Übersichtsbilder.
- Datenpunktliste wie gebaut.
- Datenbätter DDC Geräte im *.pdf-Dateiformat.
- Datenblätter der Feldgeräte *.pdf-Dateiformat.
- EDE-Liste (Informationsaustauschliste).
- DDC Parameterliste über die eingestellten Soll- und Grenzwerte sowie Regelparameter (Grundeinstellungen).
- Alarm Konfiguration inclusive Aufstellungen welche Einzelstörungen die Sammelstörung auf der Schaltschrankfront aktivieren, hinterlegte Verzögerungszeiten und eingestellte Grenzwerte.
- Ventilauslegung.
- 1:1 Datenpunkttest Protokolle.
- Mess- und Prüfprotokoll Schaltschrank und Elektroinstallation.
- Bedienungsanleitung incl. aller Visualisierungsbilder mit Beschreibung der Einzelkomponenten (siehe auch unter Vorbemerkungen Punkt 4 "Automationsstationen und Einzelraumregler" Erstellung einer Bedienungsanleitung).
7. Dokumentation
8. Vollständigkeit der Leistungen Vollständigkeit der Leistungen:
Alle in dieser Ausschreibung enthaltenen Leistungen gelten als fix und fertige Arbeiten unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen. Sie sind meisterlich herzustellen, zu liefern und einzubauen. Dies erfolgt einschließlich aller Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch bauliche Situationen, witterungseinflüsse oder Behinderungen durch andere Firmen berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Die Texte der einzelnen Positionen, technischen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen, die Vorbemerkungen, die Planunterlagen und Vertragsbedingungen sind jeweils im Zusammenhang zu verstehen.
Sollte der Bieter der Auffassung sein, daß einzelne zur funktionsfähigen Erstellung der Werke notwendigen Leistungen unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, so hat er in einer gesonderten Anlage die beschriebene Leistung zu ergänzen und die
Kosten dort auszuweisen.
Mehranforderungen nach Angebotsabgabe werden nicht anerkannt.
8. Vollständigkeit der Leistungen
9. BACnet BACnet Gesamtkonzeption:
Die Gesamtkonzeption des herstellerneutralen GA-Netzwerks lässt es zu, dass über die in der Norm DIN EN ISO 16484-5 festgelegten Objekte und Dienste hinaus noch herstellerspezifische Funktionen bereitgestellt werden. Diese können nicht von allen Herstellern im Markt unterstützt werden. Diese herstellereigenen Funktionen werden über die Minimalanforderungen der Norm hinaus nur von Einrichtungen eines Herstellers unterstützt, ohne dass sie die Gesamtfunktion des BACnet-Netzwerks beeinträchtigen. Sie dienen der Differenzierung der Geräte untereinander und erhöhen die Gesamtfunktion. Der Bieter muss nachweisen, dass er die geforderten Objekte und Dienste nach Norm DIN EN ISO 16484-2 erbringen kann. Die Möglichkeit, eigene, proprietäre BACnet-Objekte und -Properties zu entwickeln darf nicht dazu führen, dass wesentliche Funktionen in einer vom Standard abweichenden Form realisiert werden, die das Zusammenwirken von Komponenten verschiedener Hersteller verhindert oder erschwert. Insbesondere sind die für die ausgeschriebenen Datenpunkte geforderten Objekte in vollem Umfang zu unterstützen. Dies ist durch die Konformitätserklärung, ein PICS (Protocol Implementation Conformance Statement) nachzuweisen. Sind zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe neue Anhänge zur BACnet Norm gültig, erklärt der AN verbindlich, die neuen Funktionen im Rahmen einer Nachbeauftragung zu implementieren sowie seine Konformitätserklärung PICS hierfür bereit zu erstellen.
BACnet Konformität allgemein:
BACnet legt Interoperabilitätsbereiche (IOB) fest die funktionale Beschreibung der Konformität mit der Norm DIN EN ISO 16484-5. Die Interoperabilitätsbausteine (BIBBs) in der Norm legen Dienste, unterschieden nach Client (A) und Server (B) für die spezifizierten BACnet-Device-types fest. Die fünf Interoperabilitätsbereiche sind:
1.) IOB Gemeinsame Datennutzung (Data Sharing - DS):
„Datenaustausch" (data sharing - DS) ist der Austausch von formalisiert dargestellten Informationen zwischen BACnet-Einrichtungen zur gemeinsamen Nutzung. Dies kann sowohl in eine Richtung oder auch beidseitig geschehen. Die Interoperabilität entsteht durch die Interpretation dieser Daten gemäß den Festlegungen im Protokoll. Zweck des Datenaustausches ist das gemeinsame Verwerten von Sensorinformationen oder von abgeleiteten Werten, das Verändern von Sollwerten und anderen Parametern, das Darstellen der Werte in Grafiken und Berichten und die Datenhistorisierung.
Diese IOB´s enthalten z.B. folgende BIBBs:
Lese- und Schreibdienste:
- DS-RP-B: Data Sharing Read Property B
- DS-WP-B:Data Sharing Write Property B
Ereignisorientierte Datenübertragung:
- DS-COV-B:Data Sharing Change Of Value B
2.) IOB Alarm- und Ereignisverarbeitung (Alarm and Event - AE):
Der „Datenaustausch" für Alarm- und Ereignisverarbeitung verwendet spezielle Objekttypen. Deren Besonderheit ist die Reaktion auf ein Ereignis, welche das Eintreten eines vordefinierten Zustands mit spezifizierten Kriterien darstellt. Ein Ereignis kann spezifizierte Aktionen auslösen oder nur registriert werden, z. B. in einem Betriebs- oder Alarm-Protokoll. Ein Ereignis kann auch einen Zustand repräsentieren, welcher einen Alarm auslöst und eine Quittierung durch einen Bediener erfordert. Interoperabilität in diesem Bereich erlaubt die Benachrichtigung über und das Quittieren von Alarmen; die Darstellung von Ereignis- und Alarm-Informationen, die programmierte Reaktion auf Ereignisse im GA-Netzwerk; die Veränderung von Alarm-Grenzen, das Weiterleiten von Ereignis- und Alarm-Informationen, sowie die Langzeitspeicherung oder Historisierung für nachfolgende Auswertungen.
Diese IOB´s enthalten z.B. folgende BIBBs:
- AE-N-I-B:Alarm and Event Notification Internal B
- AE-ACK-B:Alarm and Event Acknowledgement B
- AE-ASUM-B:Alarm and Event Alarm Summary B
3.) IOB Zeitplan (Scheduling - SCHED):
Zeitplan bezeichnet den Datenaustausch in einem heterogenen GA-Netzwerk bezogen auf die Einrichtung und Pflege von Zeitprogrammen. Interoperabilität in diesem Bereich setzt voraus, dass Stundenpläne für Datum, Tagesart und Zeit für Start und Stopp entsprechender Funktionen sowie das Verändern von Sollwerten bzw. analogen und binären/digitalen Parametern übertragen werden.
Diese IOB´s enthalten z.B. folgende BIBBs:
- SCHED-I-B:Scheduling Internal B
- SCHED-E-B:Scheduling External B
Bei der Zeitplanerstellung sind folgende Property´s vorzusehen:
- Wochenzeitplan (Weekly_Schedule)
- Sonderzeitplan (Exception_Schedule)
Darüber hinaus folgende Kalendeobjekte:
- Kalenderobjekt CAL 1: Variable Feiertage
- Kalenderobjekt CAL 2: Feste Feiertage
- Kalenderobjekt CAL 3: Ferien
Jede AS muss Zeitplanobjekte (Schedule) mit folgender Mindestausstattung unterstützen:
- mindestens 12 Schaltzeiten pro Wochentag (z. B. Montag um 07.00 Uhr Ein) im Wochenzeitplan (Weekly_Schedule) und
- mindestens 6 Datumseinträge oder Verweise auf Kalenderobjekte (auch gemischt möglich) mit jeweils mindestens 6 Schaltzeiten im Sonderzeitplan (Exception_Schedule).
Zusätzlich muss jede AS als Mindestausstattung mindestens 3 Kalenderobjekte (Calendar) mit jeweils einer Datumsliste mit mindestens 10 Datumsangaben zur Verfügung stellen.
4.) IOB Trendaufzeichnung (Trending - T):
Der Datenaustausch für „Trendaufzeichnung" unterstützt die Darstellung von Zeit / (Mess-) Wert-Paaren mit einem spezifizierten Abtast-Zeitraster für einen spezifizierten Erfassungszeitraum. Die Trendaufzeichnung unterscheidet sich von der „gemeinsamen Datennutzung" darin, dass letztere Daten für Historisierung vorgesehen sind bei der die Aufzeichnungsintervalle grösser sein können als bei der Trendaufzeichnung. Die Interoperabilität in diesem Bereich ermöglicht die Einrichtung von Trendparametern und das nachfolgende Abrufen und Speichern der Werte für die Trenddarstellung.
Diese IOB´s enthalten z.B. folgende BIBBs:
- T-VMT-I-B:Trending Viewing and Modification Trends Internal B
- T-VMT-E-B:Trending Viewing and Modification Trends External B
5.) IOB Device- und Netzwerkmanagement (DM):
Der Datenaustausch für Device und Netzwerk-Management betrifft Informationen zur Funktion und den Status der Devices im GA-Netzwerk. Die Interoperabilität in diesem Bereich sorgt für sichere Aussagen über die im GA-Netzwerk installierten Devices sowie über ihre funktionalen Möglichkeiten. Dies beinhaltet die Information über die Art der unterstützten Kommunikationsobjekte in diesen Einrichtungen. Ferner können die Kommunikation aktiviert und deaktiviert sowie die Zeiten synchronisiert werden (falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind). Weiterhin kann ein Reset von Zentraleinheiten erfolgen. Verbindungen können bei Bedarf aufgebaut und Kommunikationskonfiguration verändert werden.
Diese IOB´s enthalten z.B. folgende BIBBs:
- DM-TS-B:Device Management Time Synchronisation B
- DM-DDB-B:Device Management Dynamic Device Binding B
- DM-DOB-B:Device Management Dynamic Object Binding B
Die Konformität ist vom Hersteller zu erklären und mit einem PICS (Protocol Implementation Conformance Statement, nach DIN EN ISO 16484-5, Annex A, zu belegen. Es ist Aufgabe des Bieters, durch Abgleich und Überprüfung der Übereinstimmung der PICS sicherzustellen, das sein System die geforderte Funktionalität liefert auch bei Verbindung mit einem Fremdsystem. Eine Automationseinrichtung ist in der Lage, mindestens 800 BACnet-Objekte gleichzeitig zur Kommunikation und Anzeige bereitzustellen. Der AN hat basierend auf den Funktionslisten der Ausführungsplanung (im LV) und den Datenpunktlisten nach Festlegung der Feldgeräte die endgültigen GA-Funktionslisten nach DIN EN ISO 16484-3 für ihr System zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung / Koordination vorzulegen. Mehrungen und Minderungen, bedingt durch geänderte Anlagentechnik, können hier bereits dokumentiert werden.
Um BACnet-Interoperabilität sicherzustellen, müssen die folgenden Informationen enthalten sein:
- Die endgültige Datenpunktadressierung.
- Der Datenpunkt - Adressschlüssel.
- Die Funktionszuordnung bei gemeinsamen Datenpunkten in einer zugeordneten GA-Funktionsliste je Auftragnehmer.
- Alle beteiligten Auftragnehmer haben diese GA-Funktionslisten verbindlich abzuzeichnen.
- BACnet Objekt-Beschreibungen enthalten die Objekt ID und die (Hardware) Device ID für jeden Datenpunkt.
In einem heterogenen System mit mehreren Herstellern sollte hier besondere Sorgfalt angewendet werden, um sicherzugehen, dass keine Device ID´s doppelt vorhanden sind. Auch Nicht-Standard BACnet-Objekte und Properties sollten einschliesslich ihrer Struktur- und Datenarten dokumentiert sein.
Konfigurationen von BACnet Teilnehmern (BACnet-Adressen ; IP-Adressen ; Teilnehmernamen ; etc.) sind mit den entsprechenden Gewerken und dem AG frühzeitig abzustimmen.
9. BACnet
Baustellenablaufordnung - LEAN Construction Methode Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode
Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - LEAN Construction Methode
DGNB Zertifizierung DGNB Zertifizierung
Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert
DGNB Zertifizierung
01 KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 1 MSR-Feldgeräte
01
KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 1 MSR-Feldgeräte
Grundlage für die Auslegung des MSR-Feldgeräte-Mengengerüstes ist die GA-Funktionsliste gemäß DIN EN ISO 16484-3;VDI 3814 Blatt 1 in der jeweils gültigen Fassung
Grundlage für die Auslegung des MSR-Feldgeräte-Mengengerüstes
01.01 MSR-Feldgeräte Sensoren
01.01
MSR-Feldgeräte Sensoren
01.02 MSR-Feldgeräte Aktoren
01.02
MSR-Feldgeräte Aktoren
01.03 MSR-Feldgeräte komplette Raumautomation
01.03
MSR-Feldgeräte komplette Raumautomation
01.04 MSR-Feldgeräte Sonstiges
01.04
MSR-Feldgeräte Sonstiges
02 KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 2 DDC-Systeme in Automationsschwerpunkte (ASP)
02
KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 2 DDC-Systeme in Automationsschwerpunkte (ASP)
02.01 DDC System komplett für ASP
02.01
DDC System komplett für ASP
03 KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 3 DDC-Systeme in Etagenverteiler (ERR)
03
KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 3 DDC-Systeme in Etagenverteiler (ERR)
03.01 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler UG
03.01
DDC System komplett für Raumautomationsverteiler UG
03.02 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 0.1
03.02
DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 0.1
03.03 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 0.2
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DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 0.2
03.04 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 1.1
03.04
DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 1.1
03.05 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 1.2
03.05
DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 1.2
03.06 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 2.1
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DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 2.1
03.07 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 2.2
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DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 2.2
03.08 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 3.1
03.08
DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 3.1
03.09 DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 3.2
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DDC System komplett für Raumautomationsverteiler 3.2
04 KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 4 BSK Steuer- und Meldesystem
04
KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 4 BSK Steuer- und Meldesystem
04.01 Zentrale BSK Steuerung
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Zentrale BSK Steuerung
04.02 BSK Dezentrale Module
04.02
BSK Dezentrale Module
05 KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 5 Dienstleistungen zu Titel 2 bis 4
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KG 481 Automationseinrichtungen: Titel 5 Dienstleistungen zu Titel 2 bis 4
Grundlage für die Auslegung des DDC/BSK-Mengengerüstes ist die GA-Funktionsliste gemäß DIN EN ISO 16484-3;VDI 3814 Blatt 1 in der jeweils gültigen Fassung
Grundlage für die Auslegung des DDC/BSK-Mengengerüstes
05.01 Projektierung / Programmierung / Test und IBN / Einweisung / Schulung / Dokumentation (alle DDC´s und BSK-Systeme) (Achtung nur Strukturvorlage zum kopieren) !!!
05.01
Projektierung / Programmierung / Test und IBN / Einweisung / Schulung / Dokumentation (alle DDC´s und BSK-Systeme) (Achtung nur Strukturvorlage zum kopieren) !!!
06 KG 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte: Titel 6 Schaltanlagen
06
KG 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte: Titel 6 Schaltanlagen
06.01 Schaltanlage ASP 01
06.01
Schaltanlage ASP 01
06.02 Schaltanlage RAV UG
06.02
Schaltanlage RAV UG
06.03 Schaltanlage RAV0.1
06.03
Schaltanlage RAV0.1
06.04 Schaltanlage RAV0.2
06.04
Schaltanlage RAV0.2
06.05 Schaltanlage RAV1.1
06.05
Schaltanlage RAV1.1
06.06 Schaltanlage RAV1.2
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Schaltanlage RAV1.2
06.07 Schaltanlage RAV2.1
06.07
Schaltanlage RAV2.1
06.08 Schaltanlage RAV2.2
06.08
Schaltanlage RAV2.2
06.09 Schaltanlage RAV3.1
06.09
Schaltanlage RAV3.1
06.10 Schaltanlage RAV3.2
06.10
Schaltanlage RAV3.2
06.11 Dienstleistungen zu allen vorstehenden Schaltanlagen und Etagenverteilern
06.11
Dienstleistungen zu allen vorstehenden Schaltanlagen und Etagenverteilern
08 KG 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme: Titel 8 Elektrische Installation / Verkabelung
08
KG 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme: Titel 8 Elektrische Installation / Verkabelung
08.01 Kabel und Leitungen
08.01
Kabel und Leitungen
08.02 Verlegesysteme
08.02
Verlegesysteme
09 KG 485 Datenübertragungsnetze: Titel 9 Netze zur Datenübertragung
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KG 485 Datenübertragungsnetze: Titel 9 Netze zur Datenübertragung
09.01 GSM-Modem für Fernzugriff und SIM-Karte
09.01
GSM-Modem für Fernzugriff und SIM-Karte
10 KG 489 Sonstiges zur KG 480: Titel 10 Sonderleistungen (Wartung / Stundenlohnarbeiten)
10
KG 489 Sonstiges zur KG 480: Titel 10 Sonderleistungen (Wartung / Stundenlohnarbeiten)
10.01 Dienstleistungen regelungstechnische Anlagen (Wartung)
10.01
Dienstleistungen regelungstechnische Anlagen (Wartung)
10.02 Dienstleistungen regelungstechnische Anlagen (Stundenlohnarbeiten)
10.02
Dienstleistungen regelungstechnische Anlagen (Stundenlohnarbeiten)
10.03 Aktive Teilnahme an Koordinationsbesprechungen bezüglich IBM (Inbetriebnahmemanagement) nach VDI 6039
10.03
Aktive Teilnahme an Koordinationsbesprechungen bezüglich IBM (Inbetriebnahmemanagement) nach VDI 6039
10.04 Aktive Teilnahme und Durchführung von Gewerkeübergreifenden Funktionsprüfungen nach VDI 6039
10.04
Aktive Teilnahme und Durchführung von Gewerkeübergreifenden Funktionsprüfungen nach VDI 6039
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