Bodenbelag
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.010 Allgemeine Vorbemerkungen
01.010
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) , Baseler Platz, 55120 Mainz - Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant.'‑ Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler  bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu  dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten  Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.  Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert. Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
01.020 Technische Vorbemerkungen
01.020
Technische Vorbemerkungen
TV Bodenbelagsarbeiten Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten 1.Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten. Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in der VOB/C aufgeführeten Normen ATV DIN 18299Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,                                                               Abschnitte 1-5DIN 4102-1     Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,  Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und PrüfungenDIN 4102-14   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem WärmestrahlerDIN 51097      Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden  Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe EbeneDIN 51130      Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe EbeneDIN 54345-2  Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung der Personenaufladung beim Begehen von textilen BodenbelägenDIN 54345-6  Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung elektrischer Widerstandsgrößen von textilen BodenbelägenDIN 66090-1  Textile Fußbodenbeläge; Anforderungen an den Aufbau, BrandverhaltenDIN EN 204   Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht tragende AnwendungenDIN EN 654   Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Flex-Platten - SpezifikationDIN EN 655   Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer Polyvinylchlorid-Nutzschicht - SpezifikationDIN EN 985   Textile Bodenbeläge - StuhlrollenprüfungDIN EN 986   Textile Bodenbeläge - Fliesen - Bestimmung der Maßänderung infolge der Wirkungen wechselnder Feuchte- und Temperaturbedingungen und vertikale FlächenverformungDIN EN 1318   Textile Bodenbeläge - Bestimmung der sichtbaren Dicke von RückenbeschichtungenDIN EN 1516   Sportböden - Bestimmung des EindruckverhaltensDIN EN 1569  Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender LastDIN EN 1814   Textile Bodenbeläge - Bestimmung der Schnittkantenfestigkeit durch die modifizierte Trommelprüfung nach VettermannDIN EN 12103 Elastische Bodenbeläge - Presskorkunterlagen - SpezifikationDIN EN 12529Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - AnforderungenDIN EN 12455Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für KorkmentunterlagenDIN EN 12466Elastische Bodenbeläge - BegriffeSN EN 13297 Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-BodenbelägenDIN EN 13329Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 13415 Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von KlebstofffilmenDIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mi Klt den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von BauproduktenDIN EN ISO 140-8 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8: Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in PrüfständenDIN EN ISO 9239Prüfungen zum Brandverhalten von BodenbelägenDIN VDE 0100-600Errichten von Niederspannungsanlagen,  Teil 6: Prüfungen - Erstprüfungen BodenbelägeDIN EN ISO26987Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Flecken- empfindlichkeitDIN EN 424   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens bei der Simulation des Verschiebens eines MöbelfußesDIN EN 425   Elastische Bodenbeläge und Laminatböden  Stuhl- rollenversuchDIN EN ISO 24341Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite, Länge, Geradheit und Ebenheit von BahnenDIN EN ISO 24342Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von PlattenDIN EN ISO 24346Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der GesamtdickeDIN EN 430   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächen- bezogenen MasseDIN EN 432                      Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der ScherkraftDIN EN 661    Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Wasser- ausbreitungDIN EN 662   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Schlüsselung bei FeuchteeinwirkungDIN EN 663                      Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der DekortiefeDIN EN 664    Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes an flüchtigen BestandteilenDIN EN 665   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Weichmacher- abgabeDIN EN 666   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der GliederungDIN EN 684   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der NahtfestigkeitSN EN 718     Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbe- zogenen Masse von Verstärkung oder Rücken von Bodenbelägen aus PolyvinylchloridDIN EN 1081   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen WiderstandesDIN EN 1815   Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des elektro- statischen VerhaltensDIN EN 1818   Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens gegenüber Schwerlastrollen DIN CEN/TS 14472-1/2/3/4 Elastische, textile und Laminatbodenbeläge - Planung, Vorbereitung und Verlegung Zusätzlich gelten folgende technische Regeln: DIN CEN/TS 16641 (DIN SPEC 16727)  textile Bodenbeläge - Leitlinien für akzeptable Farbabweichungen BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB): Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie  Oberflächen- vorbereitung vonCalciumsulfatestrichen (4.7/2009)Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung (9.1/204)Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen (6.2/2009)Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen (8.1/2014)Arbeitsanweisung CM-Messung (8.3/2011)Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfatheizestrichen (8.2/2011)Hinweise zu elektrisch beheizten Fußbodenkonstruktionen im Innenbereich Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK): TKB-2 Kleben von LaminatbödenTKB-3 Kleben von Elastomer-BodenbelägenTKB-4 Kleben von Linoleum-BodenbelägenTKB-5 Kleben von Kork-BodenbelägenTKB-6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und FliesenarbeitenTKB-7 Kleben von PVC-BodenbelägenTKB-8 Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten BodenbelägenTKB-9 Techniche Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI): A90              Industrieböden, Elastische Bodenbeläge - Verlegeanforderungen, Systembetrachtung Unterboden, Klebstoff und Belag Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Fachinformation Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.: BVF Fachinformation Flächenheizung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 nach DIN 4102 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Die verwendeten Kleber und Spachtelmassen müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatz- stoffen nach Gefahrstoffregel TRGS 610 zählen. Das eingebaute Material muss dem ggf. vorgelegten Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. 3. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber fest- zulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber. Beim Einbau von Unterböden aus Holzspanplatten  auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10  mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwider- standsklasse beibehalten werden. Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Auflistung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Sind geringfügige Struktur- und Farbunterschiede aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Wenn für längenorientierte Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längen- orientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des Klebers). Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis zu führen über - Verschleißgruppe - Eignungsklasse - Komfortwert - antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit) - Ableitfähigkeit - Stuhlrolleneignung - Treppeneignung - Feuchtraumeignung - Fußbodenheizungseignung Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate zu erbringen über - Brandverhalten - Trittschallverbesserungsmaß - Schallabsorptionsgrad - Wärmedurchlasswiderstand - Eigengewicht Soweit erforderlich sind Gutachten vorzulegen über - schmutzabweisende Eigenschaften - antibakterielle Wirkung - elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit) - Licht- und Wasserechtheit - rutschhemmende Eigenschaften Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel. Entgegen Nr. 3.4.4 ATV DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen darüber hinaus in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 ATV DIN 18365 dürfen Streifen nur verlegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Sollten stuhlrollenfeste Beläge auf Trockenbauelementen verlegt werden, sind geeignete Maßnahmen für die Einbausituation zu treffen (Spachtelbelag). Werden Verspannungen auf Trockenbauelementen erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu kleben und zusätzlich zu verdübeln. Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar sein. Randeinfassungen dürfen nicht mit zerstörender Wirkung korrodieren. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu übergeben. 4. Preisinhalte siehe Hinweise in "VB zur Preisfindung" 5. Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Vor Arbeitsaufnahme hat sich der Unternehmer von der Beschaffenheit des Untergrundes bzw. der Unterböden zu unterrichten. Unebenheiten im Untergrund, durch die sich Mehrstärken bei der Spachtelung des Bodens über die zugelassene Toleranz hinaus ergeben, hat der Auftragnehmer durch ein Höhennivellement nachzuweisen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Die Klebstoffe dürfen nur nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller verarbeitet werden. Es sind nur Klebstoffe zu verwenden, die keine Geruchsbelästigung hervorrufen und gesundheitlich unbedenklich sind. Dies gilt besonders auch für die Abgabe von giftigen Dämpfen wie z.B. Formaldehyd. Sind elektrisch ableitfähige Böden ausgeschrieben, so muß auch der zur Verwendung gelangende Klebstoff elektrisch leitfähig sein. Die Verarbeitungs- vorschriften des Herstellers sind in diesem Fall besonders zu beachten. An Rohrdurchführungen und vergleichbaren anderen Bauteilen sind die Bodenbeläge sorgfältig anzuarbeiten. Der Einbau von Abdeckrosetten kann nur nach Rücksprache mit dem AG erfolgen. Bei Wandanschlüssen ohne Sockelleisten (z.B. im Bereich der Türstahlzargen) sind die Bodenbeläge besonders sorgfältig anzuarbeiten. Bahnenmaterial darf nur in vollen Längen verlegt werden, Kopfnähte oder -stöße dürfen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Auftraggebers angeordnet werden. Die Verlegerichtung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Begrenzungen zu anderen Fußboden- belägen sind durch bündige, mit OK-Fußboden eingelassene Trennschienen herzustellen. Die Trennschienen zu Fliesenbelägen sind im LV Fliesen beschrieben und dort kostenmäßig erfaßt. PVC-Bodenbelag ist verschweißt anzubieten, falls dies nicht der Herstelleranweisung widerspricht oder im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anderes verlangt wird. Sofern eine Wahl der Farbe der Schweißschnur dabei möglich ist, bleibt diese dem Auftraggeber überlassen. Farbabweichungen der Bodenbeläge sind in einem zusammenhängenden Geschoß nicht gestattet. Zwischen einzelnen Geschossen sind  branchen- übliche Farbabweichungen zugelassen. Klebereste, leere Kleberbehälter, mit Lösungsmittel getränkte oder stark mit Kleber verschmutzte Stoffe sind gemäß den örtlichen Bestimmungen auf einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die obengenannten Materialien in dem bauseits aufge- stellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf  Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer belastet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
TV Bodenbelagsarbeiten
VB zur Preisfindung VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG 1. Soweit Fabrikat, Typ bzw. Nr. nicht vorgegeben sind, sind diese vom Bieter in der Position anzugeben. Mit Auftragserteilung sind verbindliche Muster zur Freigabe vorzulegen. 2. Mit den Angebotspreisen sind Materialien wie Kleber, Lohn und andere Nebenkosten wie nachfolgend beschrieben mit den Einheitspreisen abgegolten: a)  Kunststoff- und Linoleumbeläge sind verschweißt anzubieten, außer die Herstelleranweisung widerspricht dem oder im LV-Text ist ausdrücklich anderes verlangt. b)  Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materalien einschl. Transport, Transporteinrichtung sowie aller Geräte, c)  Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials, d)  Reinigung und Prüfen des Untergrundes, e)  Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen, Dämmungen und Einrichtungen jeder Art, f)  Sicherung der Installation, Wiedereinbau von Abschrankungen, g)  Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 3.  In den Vorbemerkungen und einzelnen Positionen angegebene Abweichnungen von der VOB und einzelenen Normen sind zu  beachten. 3.1 Folgende Leistungen sind als "Nebenleistung" enthalten und in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren: a) Vorbereitende Arbeiten einschl. evtl. notwendiger Voranstriche b) Das Anarbeiten an unterschiedliche Flächen, Schrägschnitte, Aussparungen, etc. c) Sicherung von frisch vorbereiteten (z.B. mit Spachtelung) und verlegten Bodenflächen vor Begehen durch geeignete Schutz- bzw. Absperr- maßnahmen einschl. entsprechender Hinweise über die Dauer der Sperrung. d) Das Abschneiden der Estrich-Randdämmstreifen e) Das Aus- und Einhängen von Türen f) Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren. 3.2 Ergänzend zu Nr. 4.2 ATV DIN 18365 gelten als "Besondere Leistung": a) Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 ATV DIN 18365 sind Räume mit Spezialeinrichtungen, z.B. Schaltzentralen, Behandlung- sräume u.ä.. Räume mit üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation, bei denen die Rohrdurchführungen mit handelsüblichen Rosetten abgedeckt werden können, fallen nicht darunter. b) Nachträglich eingearbeitete Teile im Sinne von Abschnitt 5.1.3 ATV DIN 18365 sind nur solche Teile, die nicht sofort während des Verlegens mit eingearbeitet werden können, sondern erst nach der Verlegung der Fläche, z.B. durch Ausschneiden der erforderlichen Aussparungen, eingearbeitet werden können.                                                                                                              c) Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle d) Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen e) Die Erstpflege elastischer oder plastischer Beläge 4.  Für die Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Die kompletten Planunterlagenkönnen bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden.
VB zur Preisfindung
Vorlage Nachweise eingesetzter Materialien Hinweise zu den zum Einsatz gelangenden Materialien, vorzulegen VOR Ausführung der Arbeiten: Der AN hat vor der Ausführung jeglicher Arbeiten eine vollumfängliche Materialdeklaration der Baustoffe zur Freigabe vorzunehmen. Alle Baumaterialien (Baustoffe, Hilfs- und Zusatzmittel, Nebenstoffe) sind grundsätzlich anzugeben und die geforderten Technischen Merkblätter, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse und sonstige Nachweise vorzulegen. Herstellererklärungen müssen genau auf die spezifizierten Anforderungen und das jeweilige Bauprodukt ausgestellt sein.
Vorlage Nachweise eingesetzter Materialien
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.010 Anhydritestriche
02.010
Anhydritestriche
02.020 Zementestriche
02.020
Zementestriche
02.030 Calciumsulfatplatten Trockenhohlboden
02.030
Calciumsulfatplatten Trockenhohlboden
03 Linoleum
03
Linoleum
03.010 DLW
03.010
DLW
03.020 FORBO
03.020
FORBO
03.030 Sonstiges
03.030
Sonstiges
04 Synthetikfaser, Tufting, Schlinge
04
Synthetikfaser, Tufting, Schlinge
04.010 Teppich
04.010
Teppich
04.020 Sockelleisten, gekettelt, B3, B4,B6
04.020
Sockelleisten, gekettelt, B3, B4,B6
05 Sockelleisten
05
Sockelleisten
05.010 Sockelleisten MDF, B5
05.010
Sockelleisten MDF, B5
06 Verschiedenes
06
Verschiedenes
06.010 Bodentank / Reviöffnung
06.010
Bodentank / Reviöffnung
06.020 Sonstiges
06.020
Sonstiges