2026GK0887 Baustraße
Langeneß Warftbebauung Treuberg - BE
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VORBEMERKUNGEN 0.  VORBEMERKUNGEN Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.1  ANGABEN ZUR BAUSTELLE / BAUBESCHREIBUNG 0.1.1  Lage der Baustelle / Baubeschreibung Das Bauvorhaben der Gemeinde Langeneß umfasst den Neubau von 5 Gebäuden auf der Hallig Langeneß, auf der neu hergestellten Warft Treuberg. Die Hallig Langeneß liegt als eine der 10 deutschen Halligen Nordfrieslands inmitten des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Halligen sind seit 2009 im Weltnaturerbe Wattenmeer. Gleichzeitig sind sie Teil des Biosphärengebietes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen. Die Halligen sind kleine, nicht oder nur wenig geschützte Marschinseln vor den Küsten, die bei Sturmfluten überschwemmt werden können. Die Halligen erheben sich nur wenige Meter über dem Meeresspiegel, weshalb sie während einer starken Flut mit Ausnahme der Warften, künstlich aufgeschütteten Hügeln, auf denen die Häuser stehen, überspült werden. Der Warftkörper wurde bis 2019 bis 2021 komplett neu hergestellt mit dem Warftplateau auf Höhe + 6,50 mNN und dem mittig angeordneten Fething. Die Setzungen gelten Ende 2022 als abgeschlossen. Die neuen Gebäude haben folgende Nutzungen: · Haus 1  Markttreff: Nahversorgungszentrum der Hallig für Halligbewohner und Feriengäste mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie Gemeindebüro und Dauerwohnraum; · Haus 2 + 3  Bauhof: Bauhof der Gemeinde und des Landesbetriebs für Küstenschutz Schleswig-Holstein mit Lager, Ausstellungshaus und Schutzraum; · Haus 4  Wohnhaus mit Praxis · Haus 5  Mehrgenerationenwohnen. Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass sämtliche Personen / Fahrzeuge / Geräte / Baumaterialen / etc. über die Fähre zur Hallig zu transportieren sind. Dies liegt im Verantwortungs- und Koordinationsbereich des AN. Angaben zur Fähre + Fähranleger: · Fähre „?Hilligenley“? (nur diese Fähre kann Langeneß anfahren) · Mögliche lichte Höhe: 4 m (in Abstimmung auch bis maximal 4,30 m Höhe möglich) · Mögliche lichte Breite: 2,70 m (li. Breite Fähranleger  / li. Breite Fähre = 3,50 m) · Mögliche Länge: 55 m · Maximale Belastung: 80 t · Frachtanhänger mit bis zu 3 m Länge können gebucht werden · Ein Be- und Entladen von anderen Anhängern im Parkbereich am Fähranleger ist ev. möglich, liegt im Koordinationsbereich des AN mit der zuständigen Stelle. Fahrplan / Fahrten: · April bis Ende Oktober: Hallig-Festland täglich 07:15  09:35 Uhr + 15:15  17:35 Uhr (über Hallig Hooge); Festland-Hallig täglich: 10:00  11:45 Uhr + 18:00  19:35 Uhr (über Hallig Hooge) · Fähre um 18 Uhr bietet mehr Platz als andere (Ideal für Transport von Material) · Zwischenfahrten sind generell möglich, Buchungen sind langfristig im Voraus zu tätigen und liegen im Koordinationsbereich des AN mit der zuständigen Stelle, der Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH (Ansprechp. Herr Obert, T. 04681  80 118). · Dies und eventuellen Wartezeiten sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. 0.1.2  Besondere Belastungen aus Immission /Emmission Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen bekannt. Lärmverursachende Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen. 0.1.3  Art und Lage der Baulichen Anlage Die Bebauung auf der neuen Warft Treuberg wurde in Abstimmung zwischen dem LKN und der Gemeinde festgelegt. Die Größe des Warftplateaus beträgt ca. 3.800 m2, in der Abmessung ca. 60 m x 70 m inklusive mittig liegendem Fething (Regenwassersammelbecken) und einem vorgeschriebenen, umlaufenden 7-Meter-Schutzstreifen. Die Grundfläche der Häuser 1  5  beträgt ca. 1.400 m2. 0.1.4  Verkehrs- / Verhältnisse auf der Baustelle Die Hauptzufahrt zum Warftplateau erfolgt von der Nordseite und ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12 t ausgelegt. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t wäre eine Ausnahmegenehmigung beim LBV.SH Straßenmeisterei Bredstedt, Niebüller Str. 2, 25821 Bredstedt einzuholen. Die Zufahrt zur Baustelle und die Baustraßen sind für sämtlichen Verkehr auch anderer AN freizuhalten. Dies gilt auch für Warftzufahrten im Süden und Osten. Es werden im Zuge der ersten Bauleistungen eine 450m2 große BE-Fläche im Nordwesten sowie Baustraßen und eine Schottertragschicht als Arbeitsebene für die Spezialtiefbauarbeiten von Haus 1 bis 3 umlaufend und angrenzend Fething mit ortsfestem Schutzzaun hergestellt. Der Transport von Material sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt über befestigte Straßen bis in das Baufeld. Im Baustellenbereich ist nach Fertigstellung der bauseitgen BE-Leistungen eine befestigte Oberfläche gegeben. Ein Aufenthaltscontainer zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen mit Sanitärbereich ist bis ca. Anfang Juli 2026 zu Errichten, sobald die BE-Fläche hergestellt ist. Das Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container, Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur Unterbringungen von Personal auf dem Baugelände ist dem Auftragnehmer nur nach Genehmigung durch die AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich ev. auch am Warftfuß befinden. Dies gilt auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers wie auch dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zur Baustelle nur bedingt zur Verfügung gestellt werden. Eine Parkfläche ist am Warftfuß vorhanden, die auf eigenes Risiko genutzt werden kann. Auf dem Warftplateau sind keine Parkplätze vorhanden. Es kann lediglich auf der noch zu errichtenden, vorbeschriebenen BE-Fläche, wenn diese fertiggestellt ist, be- und entladen werden. Das Abstellen von Material, Containern etc.  ist nur nach Genehmigung durch die AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich auch außerhalb des Baufeldes befinden. Die arbeitstägliche Reinigung von durch die eigene Leistungserbringung verschmutzten Verkehrsflächen ist durch den AN zu gewährleisten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu achten. Dies gilt besonders für das Freihalten der Flucht- und Rettungswege. Für die Müllbeseitigung (auch Restmüll als Hausmüll)  ist jeder AN eigenverantwortlich. Eine mindestens wöchentliche Entsorgung ist zu berücksichtigen. Sollte die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle nicht gewährleistet sein, wird die BÜ eine Frist zu Beräumung ansetzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, ist der AG berechtigt einen Dritten zu beauftragen, der diese wieder herstellt.  Die entstehenden Kosten werden auf alle AN umgelegt. 0.1.5  Bodenverhältnisse / Hydrologische Werte Siehe „?Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung 1. Bericht vom 24.06.2022“? - Eickhoff und Partner mbB. 0.1.6  Besondere Umweltrechtliche Vorschriften / Schutzgebiete / Schutz von Vegetation Siehe Küstenschutzrechtliche Genehmigung vom 05.09.2025 mit Anlagen. Der abgezäunte Bereich des Fething und der um das Warftplateau verlaufende 7-Meter-Schutzstreifen sind zu schützen und von jeglichen Baumaterialien freizuhalten. Jegliche Veränderung ist untersagt. 0.1.7  Abwasser /  Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld Die Erschließung wird bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein inkl. Bau der im Lageplan BE darestellten Anschlusspunkte ELT + TW. Der Trafo für Anschluss des Baustromverteilers liegt im Süden des Warftplateaus und der TW-Übergabepunkt im Nordwesten nahe der BE-Fläche. Abwasser wird in einem Schacht gesammelt und regelmäßig abgepumpt, da noch kein SW-Ablauf hergestellt wird (Leistung Kläranlage in 2027). Behinderungen durch Kabel und Leitungen im eigentlichen Baugrubenbereich sollten nicht entstehen, sind aber nicht ausgeschlossen. Alle erstellten Ver- und Entsorgungsleitungen sind mit Rücksicht zu behandeln. 0.1.8  Hindernisse im Baustellenbereich Keine bekannt (Kabel und Leitungen, s. 0.1.7). 0.1.9  Kampfmittel Es ist von einem kampfmittelfreien Grundstück auszugehen. 0.1.10  Maßnahmen gem. Baustellenverordnung Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat durch den AG bestellt, s. 0.5. 0.1.11  Anordnung /  Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer Die Baustelle wird seitens der Bauherren nicht bewacht. Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit bzw. bis zur Übergabe der fertiggestellten Bauleistung an den Auftraggeber eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauüberwachung unaufgefordert Tagesberichte,   Prüfberichte des Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Behörden mindestens in Kopie einzureichen. 0.1.12  Schadstoffbelastung Keine. 0.1.13  Sonstiges Bauleitung des Auftragnehmers und Arbeitnehmer: Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen. Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist. Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss eine verantwortliche Person ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Diese Person ist verantwortlich für die Einweisung des eigenen Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte,  für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Geräte, Gerüste, etc. Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet. Befreiungen von dieser Regelung werden durch den AG oder die BÜ erteilt. Verkehrssprache auf der Baustelle ist „?Deutsch“?. 0.2  ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1  Arbeitsabschnitte /   Arbeitsunterbrechungen  / Arbeitszeiten Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten und Gebrauchsüberlassungen, wenn nicht separat ausgeschrieben. 0.2.2  Besondere Erschwernisse / Kontaminierte Bereiche Nicht bekannt über die beschriebene Halli-Lage hinaus, s. 0.1.1. 0.2.3  Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. 0.2.4  Besondere Baustellenregelungen / Verkehrssicherung Alle Materialien oder sonstigen Gegenstände sind gesichert zu verwahren. Schutt-Container sind nur mit funktionsfähigen verschließbaren und verschlossen zu haltenden Deckeln zulässig. Abbruchmaterial, das nicht in Container passt, sind arbeitstäglich im gesicherten Transport von der Warft zu entfernen. Es dürfen keine Kleinteile auf das umliegende Gelände geraten, insbesondere Folien, Dämmstoffe, PU-Schaum oder sonstige leichte und umweltgefährdende Gegenstände. Die Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung einschl. der Deponie- und sonstiger Gebühren trägt der Auftragnehmer. Der Nachweis über die Entsorgung ist dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen. 0.2.5  Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste Allgemein: Der Auf - und Abau von Gerüsten kann nur im Arbeitsbereich stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass zu den Gewerken 000/002/006 ggf. erforderliche Gerüste durch den AN bereitgestellt werden müssen. Diese sind anhand der selbst gewählten Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.2.6  Verwendung von Recycling Stoffen/Anforderungen an Recycling Baustoffe Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines Gütenachweises verwendet werden, so diese die Anforderungen an den Leistungstext erfüllen. Sie müssen für den Einsatz in Trinkwasserschutzzonen und im Küstenschutzgebiet geeignet sein (zum Nachweis). 0.2.7  Art und Umfang der vom AG gef .  Eignungsnachweise Siehe Dokumentation, 1. 0.2.8  Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind fachgerecht zu sammeln zu laden und zu transportieren sowie der Verwertung zuzuführen.   Entsorgungsnachweise müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden. 0.2.9  Zusammensetzung /   Menge der zu entsorgenden Böden Siehe LV und „?Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung 1. Bericht vom 24.06.2022“? - Eickhoff und Partner mbB. 0.2.10  Vom AG bereit gestellte Stoffe/Arbeitskräfte durch AG Keine / Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. 0.2.11  Leistungen für andere Unternehmen Schaffung Baufreiheit. 0.2.12  Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme Ist seitens des AG nicht geplant. 0.2.13  Abrechnung nach bestimmten Tabellen und Zeichnungen Entfällt / Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB. 0.3  Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in folgender Form zur Verfügung: · 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail / Downloadlink; · 1-fach in Papierform. Sollten weitere Kopien /  Vervielfältigungen durch den AN benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Besondere Leistungen Keine 0.4  DOKUMENTATION 0.4.1  Dokumentation während der Bauzeit Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine; Entsorgungsnachweise etc.) einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der Eignung und der Abrechnung durch den AN gegenüber dem AG. Entsorgungsnachweise hat der AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung der AG vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. 0.4.2  Dokumentation nach Bauzeit Spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine vollständige Projektdokumentation durch den AN einzureichen. Diese Dokumentation hat mindestens zu enthalten: Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als Gesamtdokumentation,  2-fach in Ordnern + 1-fach als Übergabe digital auf CD-ROM o. ä. zusammengestellt und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und Vorgaben AG). Die Papier und die digitale Fassung müssen die gleichen Inhalte besitzen. Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt die AG zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP einzurechnen. 0.5  Si Ge Ko Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der Bauherr hat zur Koordinierung gem. Baustellenverordnung einen SiGeKo beauftragt. Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle hat der Auftragnehmer dem zuständigen SiGeKo die für den SiGeKo erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dies beinhaltet unter anderem die Weitergabe des vom Auftraggeber bestätigten Bauzeitenplanes. Des weiteren sind dem SiGeKo die vom AG genehmigten Nachunternehmer (Name des zuständigen Bauleitung, Telefon, Ort, Tätigkeiten, Ersthelfer ) mitzuteilen. Ferner ist der Auftragnehmer aufgefordert, dem SiGeKo die folgenden Angaben gem. BaustellV. schriftlich mitzuteilen: · Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle · Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber · Voraussichtliche Anzahl der Unternehmer ohne Beschäftigte · Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte · Alle Unternehmer mit Anschrift, Telefon und Faxnummer Unmittelbar nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor Baubeginn, hat der Auftragnehmer seine betriebliche Arbeitsschutzorganisation entsprechend dem gesetzlichen Regelwerk der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Dazu gehören u.a. folgende Dokumentationen: · Arbeitsstättenverordnung  Unterkünfte · Arbeitsschutzgesetz  Gefährdungsanalysen · Gerätesicherheitsgesetz  Sachkundigenprüfung · Gefahrstoffverordnung -  Sicherheitsdatenblätter · Nachweis der Pflichtenübertragung gem. BGV A 1 § 13 · Nachweis der MA  Unterweisung gem. BGV A 1 § 4 · Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. BGV A 1  § 19 · Nachweis der auf der Baustelle tätigen Ersthelfers gem. §§ 24 und 26 GV A 1 · Nachweis des Alarmplanes gem. BGV A 4 § 25 Während der Bauanlaufbesprechung stellt der Auftragnehmer bzw. seine Nachunternehmer zwecks Abstimmung das Arbeitsschutzkonzept vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit angrenzenden Baumaßnahmen und Baulosen abzustimmen (Austausch Telefonnummern, Information über Gefahrenschwerpunkte). Dieses ist zu dokumentieren und dem SiGeKo zeitnah zu übergeben. Über Änderungen im Bauablauf /Baustelleneinrichtungsplan hat der Auftragnehmer den SiGeKo zwecks Fortschreibung des SiGe-Planes fortlaufend zu informieren. 6  Tage nach Auftragsvergabe sind folgende Unterlagen beim AG einzureichen: · Name des verantwortlichen Aufsichtsführenden gem. § 4 BGV C 22 "Bauarbeiten" und § 5 der BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" · Nachweis der erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Sicherstellung der Ersten Hilfe. · Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. · Nachweis der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen Für die Koordination gem. BGV A 1  ist der AN eigenverantwortlich. Vor Aushubarbeiten, sind die Leitungsbestandspläne eigenständig zu besorgen. Ggf. müssen Suchschachtungen im Vorwege durchgeführt werden. Dabei sind die Leitungsschutzanweisungen der Leitungsbetreiber zu beachten. Die Nutzung des Gebäudes ist immer sicherzustellen. Dafür ist es erforderlich,   dass es jederzeitgewährleistet ist, dass die Ein- und Ausgänge immer sicher zu nutzen sind. (u.a. Fußgängerbrücken, überfahrbarer Stahlplatten ) gewährleistet ist. Gerüste dürfen zu keinem Zeitpunkt die Ein- und Ausgänge versperren. 0.6  Anlagen Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen (Planunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.) haben informativen Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage. Zeichnungen: 01_WBT-Lageplan-Baustelleneinrichtung.pdf - 1 Seite Gutachten: 02_WBT-1-Bericht-Warftbebauung-Treuberg-25863-Langeneß.pdf - 36 Seiten Genehmigung: 03_WBT-Küstenschutz-Genehmigung-20250905-mit-Anlagen.pdf - 8 Seiten Dokumentation 2021: 04_WBT-210706_04_A-L-04_01_LP_J_Endzustand.pd - 1 Seitef VORBEMERKUNGEN
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