To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben 05147
Neubaugebiet Wohnen an den Buckower Feldern
- Gestaltung einer naturnahen Parkanlage mit
Retentionsflächen und Spielbereichen
Hier:
2. Bauabschnitt Parkanlage
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Ort:
im Bezirk Neukölln von Berlin, Ortsteil Buckow
zwischen Gerlinger Straße und Mauerweg
I. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Vertragsgrundlage für die Ausführung und Abrechnung der
Arbeiten ist die VOB in der neuesten Fassung in allen
Teilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig
ausgefüllte Angebote gewertet werden können.
Die geforderten Nachweise, Zertifikate, Prüfberichte
u.ä. sind der Bauüberwachung (BÜ) unverzüglich, jedoch
auf jeden Fall vor der Ausführung zur Anerkennung
vorzulegen.
Ohne Vorlage vor Ausführung werden verbaute Materialien
und Lieferungen nicht anerkannt.
Der AN hat sich während der Ausführung zu vergewissern
und dem AG nachzuweisen, dass die Baustoffe,
Baugemische und die ausgeführten Leistungen den
vertraglichen Anforderungen entsprechen. Sämtliche
Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind vom AN
in geeigneter übersichtlicher Form aufzutragen und dem
AG mit der Schlussrechnung, spätestens jedoch 6 Tage
vor dem Abnahmetermin zu übergeben. Die Prüfungen sind
für alle Schichten des Ober- und Unterbaus auszuführen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer
Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz - oder
gleichwertig - und wird vom Bieter ein gleichwertiges
Produkt angeboten, ist mit dem Angebot der Nachweis der
Gleichwertigkeit vorzulegen und - auf Verlangen - ein
Muster. Dies gilt insbesondere für Beläge und
Einbauten.
Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund,
Tragschichten) sind der Bauüberwachung rechtzeitig zur
Zwischenabnahme anzuzeigen!
Weiterführende Leistungen ohne erfolgte Zwischenabnahme
werden nicht anerkannt bzw. müssen vom AN prüfbar
nachgewiesen werden.
Lieferscheine, Entsorgungsnachweise u.a.m. sind der
Bauüberwachung unverzüglich zur Anerkennung vorzulegen,
und freigeben zu lassen.
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind
Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der
Bauüberwachung auszuhändigen.
Nachtragsangebote müssen vor Ausführung schriftlich
beauftragt sein.
Zu jeder Rechnung ist eine aktuelle
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes beizulegen.
Die Abtretung des Werklohnanspruches ist
ausgeschlossen.
Vor Abgabe der Angebote sollte eine Ortsbesichtigung
durchgeführt werden. Es wird dringend empfohlen, sich
Kenntnis von den örtlichen Gegebenheiten zu
verschaffen. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der
örtlichen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
II. Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
Die nachfolgenden Erläuterungen zum Bauvorhaben
gliedern sich in folgende Punkte:
II_a) Kurzbeschreibung neues Stadtquartier "Buckower
Felder" sowie Zuständigkeiten
II_b) Erläuterung Gesamtmaßnahme öffentliche
Parkanlage 1.+2. BA
II_c) Teilabschnitte und Bauzeiten des 2.BA Gala Bau,
Beachtung Schnittstellen
II_a) Kurzbeschreibung neues Stadtquartier "Buckower
Felder" sowie Zuständigkeiten
Auf einer zuvor vorwiegend landwirtschaftlich genutzten
Fläche wird im Zeitraum von ca. 2021 bis 2026 ein neues
Stadtquartier mit ca. 900 Wohnungen, Straßen und einer
öffentlichen Parkanlage errichtet. Bauherrin ist die
STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH. Das neue
Stadtquartier gilt als Pilotprojekt für eine
Regenwasserbewirtschaftung vor Ort.
- Bauherrin der Gesamtmaßnahme ist die STADT UND LAND
Wohnbauten- Gesellschaft mbH (SuL)
- Projektsteuerung für Planung und Bau der öffentlichen
Erschließung inkl. der öffentlichen Parkanlage ist die
WISTA.Plan GmbH
- das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Neukölln
übernimmt die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
nach deren Fertigstellung
II_b) Erläuterung Gesamtmaßnahme öffentliche Parkanlage
1.+2. BA
Die künftige öffentliche Parkanlage besteht aus einem
Landschaftspark inklusive Spielplatz (Gesamtgröße
17.540 qm) und dem Grünstreifen am Mauerweg. Die
Parkanlage soll der Erholung der Bewohner des neuen
Quartiers und auch der Anwohner nördlich der Gerlinger
Straße dienen. Der Landschaftspark verbindet in seiner
Gestaltung und Wegeführung die neue städtische Struktur
im Osten mit den verbliebenen landschaftlichen
Elementen im Westen und Süden. Drei große
Retentionsflächen nehmen überschüssiges Regenwasser aus
dem Stadtquartier auf. Sie werden durch zwei Stege
überbrückt. Entlang der westlich angrenzenden
Weidefläche befindet sich ein Asphaltweg, der an die
Stege und den geplanten Kinderspielplatz im Norden
anschließt. Entlang des neuen Quartiers im Osten
schließt der Park mit einer Promenade aus
Natursteinpflaster und zwei sogenannten
Parkeingangsplätzen ab. Der Höhenunterschied zu den
Retentionsflächen wird durch Betonfertigteile
verschiedener Höhen, z.T. mit aufgesetztem Geländer,
abgefangen.
Der 1. BA wurde von 2022 bis 2023 hergestellt und
befindet sich in der Entwicklungspflege. Gegenstand
vorliegender Ausschreibung sind die
Landschaftsbauarbeiten des 2.BA mit einer Fläche von
ca. 5.595 m2. Diese haben Schnittstellen zu zwei
Folgegewerken und auch zum 1.BA.
Bereits im 1.BA hergestellt wurden u.a. folgende
Elemente:
Grünstreifen am Mauerweg
drei großen Retentionsmulden (Wiesen mit
Pflanzflächen), weitere Wiesenflächen mit Bäumen und
Sträuchern
Betonfertigteilwand entlang der künftigen Promenade
Unterkonstruktion von zwei Steganlagen über die
Retentionsmulden
Asphaltweg an der westlichen Seite des Parks
Wesentliche Elemente des 2.BA Gala Bau
(Ausschreibungsgegenstand) sind:
Kinderspielplatz (Flächen, Standardspielgeräte,
Wasserspiel)
Östliche Promenade aus Natursteinpflaster
Fortführung der Betonfertigteilelemente entlang des
nördlichen Promenadenabschnitts (Promenade + Kante
aus Betonfertigteilen benannt als "Stadtkante")
Holzlattung auf den Stegen und Dammwegen, inkl.
weiterer Metallarbeiten
Sämtliche Ausstattungselemente in den Flächen des 1.
und 2. BA
Pflanzungen
Folgegewerke (mit Eintaktung in den Bauablauf 2.BA Gala
Bau):
Sonderspielelemente für den Kinderspielplatz
Metall- und Zimmermannsarbeiten für die
Schattendächer (Pergolen, Aussichtspunkte) sowie
Geländer
II_c) Teilabschnitte und Bauzeiten des 2.BA Gala Bau,
Beachtung Schnittstellen
Im beigefügten Teilabschnitts- und Bauablaufplan
(buc_5_BA-01) ist die geplante Abfolge der
Landschaftsbauarbeiten des 2.BA - in Teilabschnitte
(TA) untergliedert - mit ihren Schnittstellen zu den
zwei Folgewerken dargestellt.
Folgende Teilabschnitte/ Leistungen sind durch das
Gewerk 2.BA Gala Bau auszuführen:
Herstellung Bauzaun (um den gesamten
Landschaftspark) und BE
Wege und Einfassungen
Spielplatzfläche mit Wasserspiel und
Standardspielgeräten
Bohlenbelag für die Stege und Dammwege
Ausstattungselemente inkl. Sonderanfertigungen
Pflanzarbeiten
Folgende Teilabschnitte/ Leistungen sollen parallel zum
Gewerk Gala Bau 2.BA durch Folgegewerke ausgeführt
werden:
Einbau Geländer an den Steganlagen und an
Teilbereichen der Betonfertigteile der "Stadtkante"
(Gewerk Holz+ Metallbau)
Einbau Pergolen und Aussichtspunkte (Gewerk Holz+
Metallbau)
Einbau themenbezogene Sonderspielgeräte (Gewerk
Spielgerätebau)
Die Vorbereitung bzw. Herstellung der Spielflächen
inkl. Einfassungen ist Leistungsbestandteil des Gewerks
Gala Bau 2.BA. Der Einbau der Sonderspielgeräte,
Geländer sowie Pergolen und Aussichtspunkte erfolgt
durch die o.g. Folgegewerke parallel zum
Landschaftsbau.
Zur termingerechten Fertigstellung des 2.BA insgesamt
wird vom AN des 2.BA Gala Bau Termintreue,
Koordinationsfähigkeit und die termingerechte
Abnahmefähigkeit der einzelnen Teilabschnitte seines
Fachgewerkes erwartet.
Sobald sich Verschiebungen im Bauablauf und den
Schnittstellen zu den anderen Gewerken abzeichnen, ist
dies der Bauüberwachung und dem AG mitzuteilen und ein
Lösungsvorschlag abzustimmen.
Baubeginn (Ausführungsbeginn): 16.03.2026
Bauende (Baufertigstellung): 29.01.2027
Schnittstellen zur Gesamtmaßnahme des Stadtquartiers
und dem 1.BA Landschaftspark:
Die hier ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten stehen
im engen räumlichen und terminlichen Zusammenhang mit
weiteren Beteiligten der Gesamtbaumaßnahme des
Stadtquartiers. Die Baulogistik der Gesamtbaumaßnahme
wird im Auftrag der STADT UND LAND zentral koordiniert.
Die für die östlich angrenzenden Baufelder VII bis IX
derzeit noch vorhandenen Baustraßen werden vor
Ausführungsbeginn von den Generalunternehmern der
Baufelder vollständig zurückgebaut. Der AN hat seine
Baustraßen selbst zu errichten und ggf. zurückzubauen.
Der Einsatz von RC- Baustoffen ist möglich.
Hinweis zur Baustraße: Die westliche Einfassung der in
Nord-Südrichtung verlaufenden Promenade aus
Kleinsteinpflaster besteht aus Betonfertigteilen (im
südlichen Bereich vom Gewerk des 1.BA hergestellt). Die
Baustraße muss hierzu mind. 1,00m Abstand einhalten.
Die fertiggestellten Flächen und Anschlussbereiche des
1.BA sind vor Schädigungen zu schützen und dürfen nicht
bzw. nur nach Freigabe durch die BÜ befahren werden.
Die Anarbeitung an diese Flächen ist Bestandteil der
hier beschriebenen Landschaftsbauarbeiten 2.BA.
Schnittstelle Parkeingangsplätze zu den Baufeldern VIII
und IX:
Die direkt an die Baufelder VIII und IX angrenzenden
Einfassungen an den Grundstücksgrenzen werden bereits
vorab durch die Baufirma der beiden Baufelder
hergestellt.
Schnittstelle Wasserzählschacht/ Hausanschluss: Für die
Trinkwasserversorgung des geplanten Wasserspielplatzes
ist durch den AN am nordöstlichen Baufeldrand ein
Wasserzählschacht nach Vorgaben der Berliner
Wasserbetriebe (BWB) zu errichten und eine Leitung an
den Wasserspielbereich zu führen. Hierbei ist das
Normblatt Wasserzählschacht WN225:2022-4 der BWB zu
beachten. Die Herstellung der Verbrauchseinrichtung ist
durch ein im Verzeichnis der BWB eingetragenes
Installationsunternehmen vorzunehmen, das auch evtl.
erforderliche Abstimmungen mit den BWB für den
Anschluss vornimmt bzw. unterstützt. Die Herstellung
des Hausanschlusses selbst erfolgt durch die BWB.
III. Baubeschreibung
III.1. Angaben zur Baustelle nach DIN 18299
III.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten, Beschaffenheit der Zufahrt sowie
etwaige Einschränkung ihrer Benutzung
Das Bauvorhaben des neuen Wohnquartiers "Buckower
Felder" befindet sich im Berliner Bezirk Neukölln, im
Ortsteil Buckow. Es grenzt im Norden an die Gerlinger
Straße, im Osten an den Buckower Damm, im Süden an den
Mauerweg und die Landesgrenze zu Brandenburg und im
Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen einer
Reitanlage.
Das neue Wohnquartier umfasst eine Gesamtfläche von ca.
16,2 ha.
Die zukünftige Parkanlage bestehend aus 1.+ 2.BA
inklusive Streifen am Mauerweg umfasst eine Fläche von
knapp 2,0 ha. Sie befindet sich westlich des neuen
Wohnquartiers und bildet den Übergang zur
landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Parkanlage
erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über ca. 230 m von
der Gerlinger Straße bis zum Mauerweg. Dabei variiert
ihre Ost-West- Ausdehnung zwischen 36 m an der
Gerlinger Straße bis ca. 110 m am Mauerweg.
Das Bearbeitungsgebiet des 2. BA kann von Norden direkt
von der Gerlinger Straße über eine provisorische
Baustellenzufahrt (Hauptzufahrt) erreicht werden. Diese
wird im Zeitraum bis zum 30.06.2026 auch von einem
Parallelgewerk (Straßenbau) genutzt. Auf der südlichen
Seite der Gerlinger Straße befindet sich kein Gehweg.
Eine Erschließung des 2. BA aus östlicher Richtung über
die Planstraßen der Baufelder ist nicht geplant. Eine
Nutzung der Baustraßen des AN durch den Bauverkehr des
Parallelgewerkes Straßenbau ist bis zum 30.06.2026
möglich. Innerhalb der Parkanlage ist mit Tätigkeiten
der die Entwicklungspflege im 1. BA durchführenden
Firmen zu rechnen. Die Baustraßenhauptzufahrt des AN
ist baubedingt sukzessive von Süden nach Norden
zurückzubauen und als Promenade / befahrbarer Weg
entlang der Stadtkante herzustellen.
Die Unterhaltung der Hauptzufahrt von der Gerlinger
Straße obliegt dem AN.
Während der gesamten Bauzeit ist die Befahrbarkeit des
Mauerwegs für Fahrräder und Pflegefahrzeuge zu
gewährleisten.
III.1.2 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Das Grundstück ist grundsätzlich mit Baufahrzeugen
befahrbar. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist jedoch
ein Befahren der freigelegten Oberflächen bei feuchten
und nassen Bodenverhältnissen nicht möglich, siehe
Baugrundgutachten. Dies ist im Bauablauf- und
Terminplan zu beachten.
Für die Lagerung und den Abtransport der Bodenmassen
und Schüttgüter ist im südlichen Bereich des künftigen
Spielplatzes des 2. BA ein Lagerplatz herzustellen.
Diese Fläche ist eigenständig herzurichten und wird
aber bereits als planierte Fläche übergeben.
Der nördliche Bereich des künftigen Spielplatzes wird
bis zum 30.06.2026 einem Parallelgewerk (Straßenbau)
als BE-Fläche zur Verfügung gestellt, das dafür auch
die Zufahrt von der Gerlinger Straße nutzt.
Die aus logistischen Gründen zu bewegende Bodenmassen
innerhalb des 2.BA sind vor der Entsorgung
zwischenzulagern. Die Zwischenlagerplätze sind
abschließend mit der BÜ abzustimmen.
Im direkten Baubereich / Anlagebereich befindet sich
kein nach Baumschutzverordnung schützenswerter
Baumbestand. Die im Rahmen des 1.BA angelegten Baum-
und Strauchpflanzungen im (direkten) Anschlussbereich
sind unbedingt zu schützen und dürfen sowohl
oberirdisch als auch unterirdisch keinesfalls
beschädigt werden.
Das Befahren mit Fahrzeugen darf nur wenn zwingend
erforderlich und nur in Abstimmung mit der BÜ außerhalb
der vorhandenen bzw. neu anzulegenden Wegebereiche
erfolgen, um ein Verdichten der Vegetationsflächen zu
vermeiden.
III.1.3 Bauseitige Anschlüsse für Wasser, Energie und
Abwasser
Abwasser-, Bauwasser-, oder Baustromanschlüsse werden
nicht durch den AG zur Verfügung gestellt.
Ein im Rahmen des 2.BA herzustellender TW-Anschluss
kann ggf. und auf Antrag als Bauwasseranschluss mit
Zähler genutzt werden.
Anfallende Kosten für die Anschlüsse und Lieferung
werden nicht durch den AG übernommen. Der AN hat
eigenständig die Einrichtung, Unterhaltung, Rückbau und
Abrechnung der benötigten Anschlüsse durchzuführen.
Dies ist in der Preiskalkulation der EPs zu
berücksichtigen.
III.1.4 Baustelleneinrichtung, BE-Flächen und
Lagerflächen
Die Kosten der Baustelleneinrichtung (BE) sind in die
EPs der Einzelpositionen einzukalkulieren sofern
hierfür keine gesonderte Position im
Leistungsverzeichnis besteht.
Der AN kann im südlichen Bereich des künftigen
Spielplatzes des 2. BA eine 460 qm große Fläche zur
Lagerung und zur Einrichtung der BE nutzen. Die Fläche
hat eine durchschnittliche Neigung von 1% von Nordost
nach Südwest. Sanitäreinrichtungen sind durch den AN
aufzustellen.
Die Einrichtung der Flächen muss mit der Bauüberwachung
(BÜ) abgestimmt werden.
Die BE- und Lagerflächen sind durch den AN eigenständig
gegen Beschädigung, Diebstahl oder unbefugten
Zugriff/Zutritt zu sichern.
Außerhalb von Absperrungen darf kein Material
gelagert werden.
Sämtliche gelieferten bzw. zwischengelagerten
Materialien sind bis zum Einbau so zu lagern, dass
keine Qualitätsminderung eintreten kann und die
Verschmutzung, bzw. eine Vermengung
mit dem Untergrund nicht erfolgen kann.
Die benötigten Flächen sind prinzipiell auf dem
Grundstück des 2. BA vorzusehen.
Die BE- und Lagerflächen sind mit der Beräumung wie in
den Leitungspositionen beschrieben und im geplanten
Vegetationsbereich aufgelockert wiederherzustellen.
III.1.5 Bodenverhältnisse
Es liegen folgende Untersuchungen der Büros BOLAB
Analytik Ingenieurgesellschaft mbH und KWS Geotechnik -
Beratende Gesellschaft für Hydrogeologie und
Umweltschutz mbH vor und zur Information als Anlage
dieser Ausschreibung bei:
1. Geotechnischer- und Umweltanalytischer Bericht vom
07.09.2015
2. Baugrunduntersuchung Buckower Felder vom 15.09.2019
3. Versickerungsversuche im Landschaftspark vom
17.06.2020
Baugrund
Das Baugrundgutachten aus dem Jahr 2019 endet in seiner
Betrachtung unmittelbar an der östlichen Parkgrenze.
Für die Parkfläche wurde 2020 ein weiteres Gutachten
erstellt, was die Versickerungsfähigkeit im Bereich der
zukünftigen Mulden untersucht. Zusammenfassend werden
folgende Aussagen getroffen:
Oberflächlich wurde eine Auffüllung (Mutterboden)
angetroffen. Schichtstärke 0,30 - 0,60 m. Sie setzt
sich im Wesentlichen aus Fein- bis Mittelsanden
zusammen, die schwach schluffige bis schluffige,
schwach grobsandige bis schwach kiesige Kornanteile
enthalten. Die Auffüllung ist humos und wird nach DIN
18196 den Bodengruppen SU, SU* und OH zugeordnet. Sie
ist frei von Fremdbestandteilen. Sehr vereinzelt können
kleinere Inseln mit Bauschuttresten vorkommen.
Der Mutterboden / Oberboden im Bereich des 2. BA ist
anlagebedingt im Rahmen des 1. BA und dessen
Baustelleneinrichtung größtenteils abgeschoben worden.
Unterhalb der Auffüllung (Mutterboden) wurden bis 0,9 m
unter GOK lehmige Geschiebedecksande angetroffen, die
meist locker bis mitteldicht gelagert sind.
Geschiebesande bestehen in der Regel aus Feinsanden mit
schwach mittelsandigen, schwach schluffigen bis
schluffigen sowie schwach grobsandigen und schwach
kiesigen Kornanteilen. Nach DIN 18196 wird die
Auffüllung den Bodengruppen SU und SU* zugeordnet.
Unterhalb dieser Geschiebedecksande folgen
weichselkaltzeitliche Grundmoränen, die aus
Geschiebelehm und Geschiebemergel bestehen.
Oberflächennah sind die Geschiebemergel zu
Geschiebelehm entkalkt. Es handelt sich um schluffige,
schwach tonige und z.T. schwach kiesige Sande
(Bodengruppen SU*, ST*) bis sandige Tone und Schluffe
(Bodengruppen UL, TL).
Grundwasser steht gemäß Flurabstandskarte aus dem Jahr
2009 in gespanntem Zustand in 20 bis 30 m Tiefe an. Die
Grundwasserfließrichtung verläuft von Südwest nach
Nordost. Die Druckhöhe des Grundwassers liegt zwischen
36,5 - 37,5 m NHN. Die Druckhöhe des höchsten zu
erwartenden Grundwasserstandes beträgt im
Bearbeitungsgebiet ca. 39,0 m NHN.
Je nach Niederschlagsereignissen können im
Geschiebemergel / -lehm eingeschaltete sandige Linsen
bzw. überdeckende sandige Bodenschichten zeitweise
Schichtenwasser führen. Zum Zeitpunkt der
Untersuchungen wurde an den Bohrpunkten kein
Schichtenwasser angetroffen. Grundsätzlich kann sich
nach Regenereignissen Stauwasser auf den Schichten aus
Geschiebelehm / -mergel bilden. Daher sind die
Fahrflächen / Bauerschließungswege so anzulegen und zu
benutzen, dass eine ausreichende
Oberflächenentwässerung sowie Drainung ständig
gewährleistet wird um Verschlammung und demzufolge
Nicht-Nutzbarkeit und Bauunterbrechung vorzubeugen.
Grundwasser
MW = - 20 bis -30 m unter GOK
zeMHGW = 36,5 - 37,5 m ü. NHN
zeHGW = 39,0 m ü. NHN
Das Planungsgebiet liegt außerhalb von
Wasserschutzgebieten.
Frostempfindlickeit
Aufgrund der oberflächennah angetroffenen schwach
schluffigen Sande und Geschiebelehme wird von einer
Frostempfindlichkeit der Klasse F3 ausgegangen.
Wegeaufbau
Auf dem Planum (F3-Böden) ist ein Verformungsmodul von
EV2: 45MN/m2 nachzuweisen. Sollte bereichsweise die
Mindesttragfähigkeit nicht erreicht werden (z.B. durch
aufgeweichte Böden) wird der Einbau von mind. 30 cm
frostunempfindlichen (F1) und gut verdichtbarem
Material (z.B. Frostschutzmaterial 0/32 mm) bis auf OK
Planum empfohlen.
Wiederverwendung des Aushubmaterials
Die schluffigen Sande und bindigen Böden können als
Hinterfüllungsmaterial wiederverwendet werden. Sie sind
vor Wasserzutritt zu schützen bzw. nur im mindestens
erdfeuchten bzw. mindestens steifplastischen Zustand
wieder einzubauen, um die nötige Verdichtung erreichen
zu können. Weichplastische bzw. breiige, bindige Böden
bzw. Böden aus schluffigen Sanden in einem nassen
Zustand sind nicht zum Wiedereinbau geeignet.
Bodenbelastung
Gemäß der orientierenden Voruntersuchung der Boden- und
Wasserverhältnisse liegt keine Überschreitung der
Prüfwerte nach BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch für
Kinderspielflächen in dem Planungsgebiet vor.
Im Rahmen der Bautätigkeit wird eine Beprobung des
vorhandenen auszukoffernden Bodens auf Bodenschadstoffe
nach EBV ausgeführt (Haufwerksbeprobung). Haufwerke
sind getrennt nach Abfallart, Entsorgungsweg und Anteil
Bauschutt bis 500 m3 zu bilden und vor der Entsorgung
zu deklarieren. Organoleptisch auffällige Bodenbereiche
(Geruch, Farbe etc.) sind getrennt zu lagern und zu
beproben. Die BÜ ist vorab zu informieren.
III.1.7 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Bearbeitungsgebiet liegt außerhalb von
Wasserschutzgebieten.
Die Einhaltung der Vorschriften des
Chemikaliengesetztes und der Gefahrenstoffverordnung
sind bei der Lagerung und Verwendung der
ausgeschriebenen Materialien zu beachten. Es gilt die
DIN 52 900.
Die Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen des
Landes Berlins sind einzuhalten und bei Vergabe
nachzuweisen
III.1.8 Andere Vorschriften
Lärmschutz:
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist das Gesetz zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. ä.
Vorgänge zu beachten (Bundes-Immissionsschutzgesetz in
der geltenden Fassung), sowie die allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm
(Geräuschemissionen) vom 19.08.1980.
Aus Lärmgründen ist das Arbeiten mit lauten Werkzeugen
und Maschinen (>60 dB) nur von 7:00 bis 18:00 Uhr
gestattet.
III.1.9 Schutzgebiet und Schutzzeiten
-
III.1.10 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der
Baustelle.
Im Eingriffsbereich / auf dem Baufeld des 2. BA
befindet sich kein Baumbestand. Schutzmaßnahmen sind
von Bestandsbäumen sind deshalb nicht notwendig.
Benachbarte Gehölzpflanzungen, welche bereits im Rahmen
des 1.BA angelegt wurden, sind im Wurzel- und
Kronentraufbereich mit geeigneten Maßnahmen (Bauzaun)
zu schützen.
Die Arbeiten sind generell unter Schonung der zu
erhaltenen Anlage, Baulichkeiten und Vegetation
durchzuführen. Der angrenzende Mauerweg ist vor Schäden
ebenso zu schützen wie die im im Bearbeitungsgebiet
durch Dritte bereits hergestellte Einbauten und
Bauwerke (Fundamente, Schächte, Vegetationsflächen).
Alle durch den Bau entstandenen Schäden an den Anlagen
und an der vorhandenen Vegetation sind vom
Auftragnehmer auf dessen Kosten zu beseitigen.
III.1.11 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Auf dem Grundstück sind Abwasser- und
Versorgungsleitungen vorhanden. Die
Versorgungsleitungen und Schächte des BWB im Bereich
sind in den Lageplänen dargestellt und vom AN zu
schützen.
Die Bestandsrohrleitungen und Schächte befinden sich
innerhalb des Bearbeitungsgebietes zwischen den
Retentionsmulden und den Wohnbaufeldern im
Ablaufbereich der Retentionsmulden und somit innerhalb
der herzustellenden Promenade / Stadtkante. Die
Rohrleitungen kreuzen somit zuerst die Baustraße und in
der Folge die Kleinpflasterflächen.
Der AN hat sich vor Baubeginn über die Lage der
Leitungen und aller Schächte zu unterrichten. Die
Gewährleistung und Wiederherstellung für ggf.
auftretende Schäden übernimmt der Auftragnehmer.
Gleiches gilt für den Bereich entlang des Mauerweges,
wo vorab ein System aus Rigolen und Leitungen eingebaut
wurde.
Sofern Leitungen bei der Bauabwicklung gefunden oder
beschädigt werden, ist die BÜ unverzüglich zu
verständigen.
III.1.12 Kampfmittel
Eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz über Kampfmittel für das
Gesamtgebiet liegt vor. Für das Planungsgebiet gibt es
keine Anhaltspunkte.
Im Zuge der Versickerungsversuche durch KWS Geotechnik
wurde eine Kampfmittelfreimessung der Ansatzpunkte
durchgeführt. Diese erfolgte am 27.03.2020 durch die
GEO TECH Servicegesellschaft mbH. Kampfmittel wurden
nicht deklariert. Weitere Kampfmitteluntersuchungen
sind bauherrenseitig nicht geplant.
Sollten bei den Arbeiten Kampfmittel gefunden werden,
so sind die vorgenannten Arbeiten sofort zu
unterbrechen und die zuständigen Behörden zu
informieren.
III.1.13 Lieferung des Materials
Die Abrechnung der zu liefernden Bodenmengen und der
übrigen Schüttgüter erfolgt wie in den Positionen
beschrieben über m3 eingebaute (feste) Masse, sofern
nicht anders beschrieben. Lieferscheine dienen zum
Vergleich der eingebauten/ abgetragenen Mengen und
können ggf. zur Abrechnung herangezogen werden.
Bei der Materiallieferung nach Wiegekarte erfolgt die
Umrechnung in Kubikmetern nach der einschlägigen
Fachliteratur und Tabellen, bzw. nach Zertifikat bei
Substraten.
Für die Auflockerung, Verlustmasse im verdichteten
Zustand, wird bei Lieferung ein Abzug von 15%
vorgenommen.
Als Abrechnungsfaktor, Feste Masse wird angesetzt:
nicht gebundene Mineraltragschicht: 1,8 t/m3
Boden: 1,8 t/m3
Oberboden: 1,75 t/m3
Sand: 1,6 t/m3
Zu liefernder Oberboden muss nachweislich der Kategorie
Oberboden nach Bundesbodenschutzverordnung Wirkungspfad
Boden-Mensch und Wasser-Boden angehören.
Die zu liefernden mineralischen Füllböden,
Tragschichten / Frostschutzschichten unterliegen den
aktuellen technischen Lieferbedingungen (TL). Der
Einbau von RC-Tragschichten ist maßnahmenbedingt
möglich.
III.2 Angaben zur Ausführung nach DIN 18299
LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
III.2.1 Auszuführende Arbeiten
Im Zuge der Arbeiten sind u.a. folgende Leistungen in
den genannten Mengen durchzuführen:
- Abbrucharbeiten:
aufgrund der landwirtschaftlichen Vornutzung der
Fläche, sind keinen nennenswerten Abbruchmaßnahmen
erforderlich.
- Erdarbeiten:
Bodenabtrag und -auftrag für Geländemodellierungen und
Herstellung von Wegeflächen und den Einbau von Mauern
- Herstellung befestigter Flächen:
Promenade und Parkeingangsplätze Kleinsteinpflaster
verschieden-farbig aus Granit: 1662m2, davon
832m2 gesägtes Pflaster
830m2 bruchraues Pflaster
Schotterrasen in Randbereichen: 240m2
Asphaltwege: 555m2
(davon 200m2 farbbeschichtet / 355m2 gegrindet)
Wasserspielplatz / Naturerlebnisspielbereich:133m2
(15 m2 Charlottenburger Platten, 10 m2 Fließgerinne aus
WBSt 10/60, 18 m2 Randbereiche aus WBSt 60/300, 19 m2
Kleinsteinpflaster Granit
"Sand"-Spielbereiche U5 sowie Ü5: 324 m2
Spielbereich 2-4 Jährige K.: 51m2 Spielsand /D40
Spielbereich 5-12 Jährige K.: 272m2 Fallschutzsand
/D40
Holzhackschnitzel /D40 im Schaukel- / Fitnessbereich:
215 m2
- Einfassungen:
Rundbord 10/30 165 m
Tiefbord 8/20 338 m
Stahlband 8mm 111 m
- Mauern:
"Stadtkante" an der Promenade: 86 m Betonelemente
- Einfriedungen:
Gitterstabmatte H = 1m inkl. 4 einflügelige Pendeltore:
186 m
Ballfangzaun Gitterstabmatte H = 4m: 21 m
- Stege:
Bohlenbelag B= 2 m Dammwege einschl. UK, Ständer: 60 m2
Bohlenbelag B= 2 m Steganlagen einschl. UK: 145 m2
- Abwasseranlagen:
RW- Leitung: 81 m
RW- Straßenablauf: 1 Stk.
Drainleitung inkl. Sickerpackung: 28 m
Rinne NW420 einschl. Gussrost mit Gärungsschnitt: 3,90
m
- Wasseranlagen:
Schacht für Wasserzähleranlage TW: 1 Stk.
TW Versorgungsleitung bis an Spielgeräte: 34 m
TW Verteilschacht DN2000 inkl. Armaturen: 1 Stk.
Spielplatzpumpe für Anschluss an Druckleitung: 2 Stk.
- Allgemeine Einbauten:
2 Bänke Stahl m. Robinienbelattung tlw. m. Lehne,
Gesamtlänge: 25 m
Bank Betonsockel, Robinienbelattung tlw. Lehne: 13 Stk.
Bank-Tisch Kombi 3m, Stahl m. Robinienbelattung: 1 Stk.
Papierkörbe tlw. m. Ascher, RAL 7022 matt: 9 Stk.
Radbügel m. Knieholm, Flachstahl RAL 7022 matt: 28 Stk.
Poller, herausnehmbar, RAL 7022 matt:2 Stk.
Wegesperre, herausnehmbar RAL 7022 matt: 14 Stk.
Tulpenschild, Grünfläche: 6 Stk.
Spielplatzschild: 4 Stk.
Standortschild Calisthenics-Anlage: 1 Stk.
Sitzstämme Robinie: 4 Stk.
- Besondere Einbauten:
Calisthenics Anlage / Parcours bestehend aus:
- 1 Stk. Street Workout - Kombination mit 7
Trainingsstationen
- 1 Stk. Stufen-Sprung-Kombination (3-teilig)
Streetballanlage: 1 Stk.
Tischtennisplatte: 2 Stk.
Doppelschaukel, Gestell Edelstahl: 1 Stk.
Nestschaukel, Gestell Edelstahl: 1 Stk.
Holzpodeste / Sitzpodeste: 6 Stk.
Baumpodest / Sitzpodest um Baumpflanzung: 1 Stk.
Matschplatte, Edelstahl Ü3: 1 Stk.
Wasserrinne, Edelstal Ü3: 2 Stk.
Wasserverteiltisch, Edelstahl Ü3: 1 Stk.
Wassertisch, Edelstahl Ü3, 1 Stk.
Stauwehre; Edelstahl/HPL Ü3: 3 Stk.
Findlinge für Wasserspielplatz: 18 Stk.
- Vegetationsflächen
Rasenfläche Oberboden /D10: 1371 m2
Pflanzfläche Stauden Oberboden /D30: 375 m2
Strauchpflanzungen Oberboden /D30: 470 m2
ergänzende Strauchpflanzungen zum 1.BA: 168 m2
Baumpflanzungen: 49 Stk.
Pflegeleistungen: Fertigstellungspflege und 3 Jahre
Entwicklungspflege
III.2.2 Bauablauf- und Bauzeitenplan
Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer den
verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen.
Dieser darf nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers ausgewechselt werden. Die Zustimmung darf
der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des
Bauleiters ist dieser nach schriftlicher Aufforderung
durch den Auftraggeber unverzüglich abzulösen.
Der Auftragnehmer hat die in den
Ausschreibungsunterlagen genannten Termine (Beginn-,
Zwischen-, und Endtermine) zu berücksichtigen.
Die in der Ausschreibung genannten Ausführungstermine
werden vom AN mit der Angebotsabgabe akzeptiert. Auf
dieser Grundlage erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen
nach Zuschlagserteilung einen detaillierten
Bauablaufplan, welcher die kapazitiven, technischen
und/oder bau-betrieblichen Abhängigkeiten
berücksichtigt.
Der Bauzeitenplan ist regelmäßig mit der Bauüberwachung
abzustimmen, zu koordinieren und bei Bedarf, jedoch
mindestens im Abstand von 2 Wochen, fortzuschreiben.
Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund,
Tragschichten) sind der Bauleitung rechtzeitig zur
Zwischenabnahme anzuzeigen. Weiterführende Leistungen
ohne erfolgte Zwischenabnahme werden nicht anerkannt
bzw. müssen vom AN prüfbar nachgewiesen werden.
IV.1 Übergabe von Ausführungsunterlagen
Der AG stellt dem AN einen Satz Papierpausen der
Ausführungsunterlagen und die Dateien als PDF zur
Verfügung.
III.2.1 Zeichnungen/Unterlagen
Den Ausschreibungsunterlagen liegen zum Verständnis der
geplanten Maßnahmen ein Bauabschnitts- und
Bauablaufplan des Gesamtgeländes, ein Lageplan und
Detaillagepläne des 2.BA sowie Detailpläne und weitere
Anlagen, zum Beispiel Baugrundgutachten, gem.
anhängender Liste bei. Die bei Beauftragung zur
Verfügung gestellten Ausführungs- bzw. Bauzeichnungen
sind vor Beginn der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der
Einzel- und Gesamtmaße zu überprüfen. Sämtliche Maße
sind vom AN am Bau zu nehmen. Er ist verantwortlich für
deren Einhaltung. Der AN hat die in den Zeichnungen
eingetragenen Maße auf deren Richtigkeit zu prüfen und
eventuelle Unstimmigkeiten der Bauüberwachung vor der
Ausführung mitzuteilen. Fluchtlinien gehen vor
Maßketten. Nach Klärung hat ein erneutes Maßnehmen
durch den AN zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat falls
erforderlich weitergehende, zur Erbringung seiner
Leistung zusätzlich erforderliche Unterlagen
unverzüglich anzufordern. Legt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber Unterlagen zur Genehmigung vor und wird
diese Genehmigung erteilt, so wird dadurch die
Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für seine
Leistung nicht ausgeschlossen. Der Einwand des
Mitverschuldens aufgrund grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Auftraggebers (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
Das Erstellen von Werkstattzeichnungen insbesondere für
Sonderanfertigungen wie Bänke oder die Belattung der
Steganlagen und Dammwege wird vom Auftragnehmer
kostenfrei übernommen (soweit diese Leistung nicht in
einer gesonderten Position anzubieten ist).
Liste der zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen
- Pläne gem. anliegender Planliste
- Anlage gem. anliegender Liste
Planung / Dokumentation
Der Auftragnehmer hat Bestands- und Revisionspläne für
die von ihm erbrachten Leistungen zu liefern.
Die Planungen / Dokumentationen sind grundsätzlich
zweifach in Papierform und einfach in digitaler Form zu
übergeben.
Zeichnungen werden dem AN digital in einem gängigen
Format z.B. dwg/dxf oder pdf-Format übermittelt und
alle Rückläufe werden ebenfalls in der digitalen Form
gefordert.
Dokumente des AN sind in .dwg, .doc, .pdf oder .xlsx
Format gefordert.
Die Dokumentation muss enthalten:
-Digitale GRIS-Vermessung
-Digitales Aufmaß
-Zwischenaufmaße verdeckter Leistungen
-notwendige Bestandsaufmaße
-weitere notwendige Bestands- und Revisionspläne
-Lieferscheine / Entsorgungsnachweise
-Materialliste
-Datenblätter der Hersteller mit Einbauhinweisen
-Wartungsunterlagen
-Pflegehinweise
-Zertifikate / Gütenachweis wie gefordert
-Prüfprotokolle (Boden usw.)
-Bautagesberichte
Die oben genannte vollumfängliche Dokumentation hat der
AN nach Fertigstellung bzw. zwei Wochen vor der Abnahme
der Gesamtleistung dem AG zu übergeben.
Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen gem. Ziff. 5 DIN 18300
(VOB/C) nach vom AN farbig anzulegenden
Aufmaßzeichnungen (Grundrisse, Schnitte).
Vor Beginn ist zw. dem AN und dem AG Einigkeit zu
erzielen, wie die bestehenden Flächen zur
Abrechnungsgrundlage erklärt werden. Bei Bedarf sind
Bestandaufmaße vom AN zu erstellen.
Der AG behält sich vor mit dem AN Kontrollmaße zu
nehmen. Hierfür hat der AN entsprechende Gerätschaften
zur Verfügung zu stellen.
Bauvorhaben 05147
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Unterlagen
als pdf-Datei bei:
ANLAGE PLÄNE
Planliste Ausführungsplanung:
Plannummer Planbezeichnung
Maßstab Größe Datum
Übersichtspläne
buc_5_BA-01-A Bauabschnitts- und Bauablaufplanung 2.BA
M 1:1.000 A3 - 14.10.25
Technische Pläne
buc_5_TP-05-04-2 Technischer Plan - Parkanlage gesamt
mit 2.BA
M 1:200 808 x 1215mm - 26.08.25
buc_5_TP-05-05-2 Technischer Plan - Parkanlage,
Spielbereich 2.BA
M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25
buc_5_TP-05-06-1 Technischer Plan - Parkanlage,
Wasserspielbereich 2.BA
M 1:50 A1 - 26.08.25
Pflanzpläne
buc_5_PP-10-1 Pflanzplan Baumpflanzungen - Parkanlage
2.BA
M 1:100 470 x 550mm - 26.08.25
buc_5_PP-11-1 Pflanzplan - Parkanlage 2.BA
M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25
buc_5_PP-12-1 Pflanzplan - Parkanlage
2.BA_Gehölzflächen A+B
M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25
Detailpläne
buc_5_DP-01 Detailplan / Abwicklung Stadtkante
Abschnitt A
M 1:50/25 297 x 520mm - 02.07.25
buc_5_DP-02 Detailplan / Abwicklung Stadtkante
Abschnitt B
M 1:50/25 297 x 520mm - 02.07.25
buc_5_DP-03 Detailplan / Abwicklung Stadtkante
Abschnitt C
M 1:50/25 297 x 420mm - 02.07.25
buc_5_DP-04 Detailplan / Abwicklung Spielplatz
Zugangsbereich
M 1:50/25 297 x 800mm - 02.07.25
buc_5_DP-05 Ballfangzaun
M 1:50 A2 - 02.07.25
buc_5_DP-06 Holzstege - Steganlage 1
M 1:50 297 x 640mm - 02.07.25
buc_5_DP-07 Holzstege - Steganlage 2
M 1:50 297 x 905mm - 02.07.25
buc_5_DP-08 Holzstege - Steganlage 3
M 1:50 297 x 885mm - 02.07.25
buc_5_DP-09 Dammweg 1
M 1:50 297 x 670mm - 02.07.25
buc_5_DP-10 Dammweg 2
M 1:50 297 x 980mm - 02.07.25
buc_5_DP-11 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer,
Abschnitt A und B
M 1:50 297 x 640mm - 02.07.25
buc_5_DP-12 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer,
Abschnitt C und D
M 1:50 297 x 580mm - 02.07.25
buc_5_DP-13 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer,
Abschnitt E
M 1:50 297 x 570mm - 02.07.25
Schnitte / Detailschnitte
buc_5_S-01-1 Detailschnitte A-A' / B-B'
Parkeingangsplatz B
M 1:1000/50 A2 - 05.09.25
Regeldetails / Befestigte Flächen
buc_5_RD_01-01 Kleinsteinpflaster Granit gespalten,
befahrbar bk 0,3
M 1:10 A4 - 28.03.25
buc_5_RD_01-02 Kleinsteinpflaster Granit gesägt,
befahrbar bk 0,3
M 1:10 A4 - 28.03.25
buc_5_RD_01-03 Charlottenburger Platte Wasserspie
M 1:10 A4 - 28.03.25
buc_5_RD_01-04 Schotterrasen N2
M 1:10 A4 - 28.03.25
buc_5_RD_01-05 Asphalt begehbar, Geh- und Radwege
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-06 Asphalt begehbar, mit Beschichtung,
Streetball
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-07 Spielflächen Holzhackschnitzel
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-08 Spielflächen Fallschutzsand
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-09 Spielflächen Spielsand
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-10 Ebener Steinsatz aus Wasserbausteinen,
LMB60/300 n. TLW 2002, plattig, ungebunden
M 1:10 A4 - 07.04.25
buc_5_RD_01-11 Modelliertes Fließgerrinne - Steinsatz
aus Wasserbausteinen, LMB10/60 n. TLW 2002, ungebunden
M 1:10 A4 - 07.04.25
Details
buc_5_D-01.1 Bank Typ A.1 und Typ A.2 mit
Längsbelattung
M 1:25 A3 - 09.04.25
buc_5_D-01.2 Bank Typ B mit Längsbelattung
M 1:25 A3 - 09.04.25
buc_5_D-02 Fitnessinsel
M 1:50 297 x 830 - 09.04.25
buc_5_D-03 Tore und Zaun Spielplatz
M 1:25 A3 - 09.04.25
buc_5_D-05 Sitzpodest, klein
M 1:25 A3 - 09.04.25
buc_5_D-06 Sitzpodest mit Baumpflanzung
M 1:50 A3 - 09.04.25
buc_5_D-08 Bank mit Lehne und Längslattung
(Streetballbereich)
M 1:50/20 A3 - 09.04.25
buc_5_D-09 Bank mit Lehne und Längslattung
(Spielbereich)
M 1:50/20 A3 - 09.04.25
buc_5_D-10 Positionsliste Betonwerkstücke
M 1:20 297 x 792 - 14.04.25
buc_5_D-11 Geländer Stützwänden
M 1:25/10 420 x 800 - 09.04.25
Produktblätter
buc_5_PB-05-01 Produktblatt Tischtennisplatte
o. M. A4 - 16.04.25
buc_5_PB-05-02 Produktblatt Streetball
o. M. A4 - 16.04.25
buc_5_PB-05-03 Produktblatt, Detail Fahrradständer
M 1:10 A3 - 16.04.25
buc_5_PB-05-04 Produktblatt Abfallbehälter
o. M. A4 - 16.04.25
buc_5_PB-05-05 Produktblatt Wegesperre
o. M. A3 - 16.04.25
buc_5_PB-05-06 Produktblatt Tulpenschild
o. M. A3 - 16.04.25
ANLAGE GUTACHTEN:
Titel des Gutachtens
Ersteller
Datum
Geotechnischer und Umweltanalytischer Bericht
Bolab Analytik Ingenieurgesellschaft mbH
07.09.2015
Geotechnischer Bericht - Baugrunduntersuchungen
Buckower Felder
KWS Geotechnik GmbH
15.11.2019
Versickerungsversuche im Landschaftspark -
Baugrunduntersuchungen Buckower Felder
KWS Geotechnik GmbH
17.06.2020
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
05 Außenanlagen
05
Außenanlagen
05.11 Oberbodenarbeiten
05.11
Oberbodenarbeiten
05.12 Bodenarbeiten
05.12
Bodenarbeiten
05.21 Wege
05.21
Wege
05.22 Strassen
05.22
Strassen
05.26 Spielplatzflächen
05.26
Spielplatzflächen
05.29 Einfassungen / Sonstiges
05.29
Einfassungen / Sonstiges
05.31 Einfriedungen
05.31
Einfriedungen
05.33 Mauern, Wände
05.33
Mauern, Wände
05.36 Brücken, Stege
05.36
Brücken, Stege
05.41 Abwasseranlagen
05.41
Abwasseranlagen
05.42 Wasseranlagen
05.42
Wasseranlagen
05.51 Allgemeine Einbauten
05.51
Allgemeine Einbauten
05.52 Besondere Einbauten
05.52
Besondere Einbauten
05.71 Oberbodenarbeiten
05.71
Oberbodenarbeiten
05.74 Pflanzen
05.74
Pflanzen
05.75 Rasen und Ansaaten
05.75
Rasen und Ansaaten
05.91 Baustelleneinrichtung
05.91
Baustelleneinrichtung
05.92 Abbrucharbeiten
05.92
Abbrucharbeiten
05.93 Materialentsorgung
05.93
Materialentsorgung
05.94 sonstiges in Aussenanlagen
05.94
sonstiges in Aussenanlagen
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.