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01 Heizungsanlage
01
Heizungsanlage
01.__.0010 Wärmepumpe Luft/ Luft Die Wärmeversorgung erfolgt durch elektrisch
betriebene Luft- Luft- Wärmepumpen in Split- oder
Multisplitbauweise. D ie Anlagen sind auf Grundlage
einer raum - b eziehungsweise zonenweisen
Heizlastberechnung so auszulegen, d ass der
vollständige Heizwärmebedarf des Gebäudes auch bei
Norm -A ußentemperatur gedeckt wird . Elektrische
Direktheizungen dürfen nicht als regulärer
Wärmeerzeuger oder zur Kompensation einer
unzureichenden Wärmepumpenauslegung vorgesehen werden.
Die Anlagen müssen modulierend arbeiten und eine raum -
beziehungsweise zonenweise Regelung sowie eine
zentrale Betriebsfreigabe, Z eitsteuerung und
Sollwertbegrenzung ermöglichen. Sämtliche Außengeräte ,
Innengeräte, K ältemittelleitungen, K ondensatleitungen,
Elektroanschlüsse, R egelungseinrichtungen und
Befestigungssysteme sind vollständig betriebsfertig
herzustellen.
Die Planung muss insbesondere die Heizleistung bei
niedrigen Außentemperaturen , Abtauverluste,
Schallemissionen, L uftführung, B ehaglichkeit, Kondensatabführung , Wartungszugänglichkeit und die
Integration in die Gebäudeautomation berücksichtigen .
Die energetischen Kennwerte der tatsächlich
angebotenen Geräte sind im GEG- N achweis nach DIN V
18599 anzusetzen.
Anforderungen
Die Anlagen bestehen aus außen aufgestellten
Wärmepumpeneinheiten und den jeweils zugeordneten
Innengeräten.
Auf ein wassergeführtes Heizungsverteilnetz wird
grundsätzlich verzichtet.
Elektrische Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen des
GEG an einen Anteil von mindestens 6 5 % e rneuerbarer
Energien unmittelbar , sofern sie den vollständigen
Wärmebedarf der durch sie versorgten Räume
beziehungsweise Zonen decken. Dies gilt auch für Luft -
Luft- Wärmepumpen.
Die Anlagen sind so auszulegen, d ass die
erforderlichen Raumtemperaturen auch bei der örtlichen
Norm -A ußentemperatur erreicht werden. Für sämtliche
Nutzungseinheiten beziehungsweise thermischen Zonen
ist eine nachvollziehbare Heizlastberechnung
vorzulegen. D ie Auswahl und Dimensionierung der Außenund
Innengeräte darf nicht ausschließlich anhand
pauschaler Flächenkennwerte erfolgen.
Die relevanten Betriebs - und Verbrauchsdaten der
Wärmepumpen -/K limaanlagen sowie ggf. L üftungsanlage
sind über offene Schnittstellen bereitzustellen .
Mindestens zu erfassen sind Betriebszustand, Störung,
Soll- / Ist- T emperatur , B etriebsart Heizen/ K ühlen,
elektrische Leistungsaufnahme und Energieverbrauch
sowie Zeitprogramme. Die Verbrauchserfassung ist über
separate Unterzähler vorzusehen .
Bei der Planung sind insbesondere folgende
Anforderungen zu berücksichtigen :
· möglichst hohe jahreszeitbedingte
Energieeffizienz im Heizbetrieb ( SCOP Heizen = 4,0 /
SEER Kühlen = 6 ,0 )
· ausreichende Heizleistung auch bei niedrigen
Außentemperaturen,
· modulierender und bedarfsgerechter Betrieb
( Regelung - Freigabe, Zeitprogramm, S ollwertbegrenzung,
Ferienbetrieb) ,
· zonen - b eziehungsweise raumweise Temperaturregelung,
· zentrale Zeitprogramme und Absenkbetrieb
außerhalb der Nutzungszeiten,
· ·Einbindung in die Gebäudeautomation
beziehungsweise das Energiemanagement ,
· Erfassung der elektrischen Verbräuche der
Wärmepumpenanlagen,
· zugängliche und wartungsfreundliche Anordnung
der Innen- und Außengeräte,
· Verwendung von natürlichem Kältemittel , z. B.
Propan
· fachgerechte und frostsichere Abführung von
Kondensat und Abtauwasser im Heiz - u nd Kühlbetrieb,
· Berücksichtigung der Schallimmissionen der
Außengeräte ( I nnengerät im Unterrichtsbetrieb n = 3 5
dB ( A ) / A ußengerät in 1 m Abstand = 5 0-55 dB ( A )),
· Vermeidung von Zugerscheinungen und störenden
Luftgeschwindigkeiten in den Aufenthaltsbereichen.
Die Außengeräte sind so anzuordnen, dass Wartung ,
Luftführung und Abtauvorgänge dauerhaft sichergestellt
sind . Kurzschlüsse zwischen Zu- u nd Abluft sowie eine
gegenseitige thermische Beeinflussung mehrerer
Außengeräte sind auszuschließen . Kondensat und
Abtauwasser müssen kontrolliert und frostsicher
abgeführt werden .
Für Unterrichts -, B üro- oder Aufenthaltsräume sollte
die Schallleistung der Innengeräte besonders
berücksichtigt werden. D ie Geräte sind so auszuwählen
und auszulegen, d ass im regulären Betrieb möglichst
niedrige Ventilatorstufen ausreichen und die
nutzungsabhängigen Anforderungen an den Innenraumpegel
eingehalten werden.
Da Klima- Splitanlagen keine ausreichende
Außenluftversorgung sicherstellen, i st die
erforderliche Lüftung separat zu planen.
Für die Klassenräume / Sondernutzungsräume ist ein
Lüftungskonzept auf Grundlage der vorgesehenen
Belegung zu erstellen . Die hygienisch erforderliche
Außenluftversorgung ist nachzuweisen. S ofern die
Fensterlüftung die Anforderungen nicht dauerhaft und
nutzungssicher erfüllen kann, s ind mechanische
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. D ie
Lüftungsanlage ist in den GEG- N achweis nach DIN V
18599 einzubeziehen. Abhängig von Nutzung und Belegung ist ein
Lüftungskonzept zu erstellen und gegebenenfalls eine
mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
vorzusehen .
Die Splitgeräte dürfen nicht als Ersatz für die
hygienisch erforderliche Außenluftzufuhr betrachtet
werden.
Die relevanten Betriebs - und Verbrauchsdaten der
Wärmepumpen -/K limaanlagen sowie ggf. L üftungsanlage
sind über offene Schnittstellen bereitzustellen .
Mindestens zu erfassen sind Betriebszustand, Störung,
Soll- / Ist- T emperatur , B etriebsart Heizen/ K ühlen,
elektrische Leistungsaufnahme und Energieverbrauch
sowie Zeitprogramme. Die Verbrauchserfassung ist über
separate Unterzähler vorzusehen .
Kühlfunktion
Sofern die Geräte technisch auch zur Raumkühlung
geeignet sind , ist diese Funktion im energetischen
Nachweis nach DIN V 1 8599 zu berücksichtigen.
Der sommerliche Wärmeschutz ist vorrangig durch
bauliche Maßnahmen, insbesondere wirksamen außen
l iegenden Sonnenschutz, angepasste Fensterflächen und
eine geeignete Nachtlüftung, sicherzustellen.
Eine aktive Kühlung sollte nur ergänzend und
bedarfsgerecht erfolgen . Die Regelung ist so
auszuführen , dass ein gleichzeitiges Heizen und Kühlen
sowie unnötig niedrige Raumtemperaturen ausgeschlossen
werden. F ür den Kühlbetrieb sollten zentrale
Sollwertbegrenzungen und Freigabebedingungen
vorgesehen werden.
Komplettleistung
Heizlast ca. 35 W/m²
01.__.0010
Wärmepumpe Luft/ Luft
1.00
psch