Heizungsanlage
Landkreis Marburg-Biedenkopf Grundschule Mehrzweckgebäude Fronhausen
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01 Heizungsanlage
01
Heizungsanlage
01.__.0010 Wärmepumpe Luft/ Luft Die Wärmeversorgung erfolgt durch elektrisch betriebene Luft- Luft- Wärmepumpen in Split- oder Multisplitbauweise. D ie Anlagen sind auf Grundlage einer raum - b eziehungsweise zonenweisen Heizlastberechnung so auszulegen, d ass der vollständige Heizwärmebedarf des Gebäudes auch bei Norm -A ußentemperatur gedeckt wird . Elektrische Direktheizungen dürfen nicht als regulärer Wärmeerzeuger oder zur Kompensation einer unzureichenden Wärmepumpenauslegung vorgesehen werden. Die Anlagen müssen modulierend arbeiten und eine raum - beziehungsweise zonenweise Regelung sowie eine zentrale Betriebsfreigabe, Z eitsteuerung und Sollwertbegrenzung ermöglichen. Sämtliche Außengeräte , Innengeräte, K ältemittelleitungen, K ondensatleitungen, Elektroanschlüsse, R egelungseinrichtungen und Befestigungssysteme sind vollständig betriebsfertig herzustellen. Die Planung muss insbesondere die Heizleistung bei niedrigen Außentemperaturen , Abtauverluste, Schallemissionen, L uftführung, B ehaglichkeit, Kondensatabführung , Wartungszugänglichkeit und die Integration in die Gebäudeautomation berücksichtigen . Die energetischen Kennwerte der tatsächlich angebotenen Geräte sind im GEG- N achweis nach DIN V 18599 anzusetzen. Anforderungen Die Anlagen bestehen aus außen aufgestellten Wärmepumpeneinheiten und den jeweils zugeordneten Innengeräten. Auf ein wassergeführtes Heizungsverteilnetz wird grundsätzlich verzichtet. Elektrische Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen des GEG an einen Anteil von mindestens 6 5 % e rneuerbarer Energien unmittelbar , sofern sie den vollständigen Wärmebedarf der durch sie versorgten Räume beziehungsweise Zonen decken. Dies gilt auch für Luft - Luft- Wärmepumpen. Die Anlagen sind so auszulegen, d ass die erforderlichen Raumtemperaturen auch bei der örtlichen Norm -A ußentemperatur erreicht werden. Für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise thermischen Zonen ist eine nachvollziehbare Heizlastberechnung vorzulegen. D ie Auswahl und Dimensionierung der Außenund Innengeräte darf nicht ausschließlich anhand pauschaler Flächenkennwerte erfolgen. Die relevanten Betriebs - und Verbrauchsdaten der Wärmepumpen -/K limaanlagen sowie ggf. L üftungsanlage sind über offene Schnittstellen bereitzustellen . Mindestens zu erfassen sind Betriebszustand, Störung, Soll- / Ist- T emperatur , B etriebsart Heizen/ K ühlen, elektrische Leistungsaufnahme und Energieverbrauch sowie Zeitprogramme. Die Verbrauchserfassung ist über separate Unterzähler vorzusehen . Bei der Planung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen : · möglichst hohe jahreszeitbedingte Energieeffizienz im Heizbetrieb ( SCOP Heizen = 4,0 / SEER Kühlen = 6 ,0 ) · ausreichende Heizleistung auch bei niedrigen Außentemperaturen, · modulierender und bedarfsgerechter Betrieb ( Regelung - Freigabe, Zeitprogramm, S ollwertbegrenzung, Ferienbetrieb) , · zonen - b eziehungsweise raumweise Temperaturregelung, · zentrale Zeitprogramme und Absenkbetrieb außerhalb der Nutzungszeiten, · ·Einbindung in die Gebäudeautomation beziehungsweise das Energiemanagement , · Erfassung der elektrischen Verbräuche der Wärmepumpenanlagen, · zugängliche und wartungsfreundliche Anordnung der Innen- und Außengeräte, · Verwendung von natürlichem Kältemittel , z. B. Propan · fachgerechte und frostsichere Abführung von Kondensat und Abtauwasser im Heiz - u nd Kühlbetrieb, · Berücksichtigung der Schallimmissionen der Außengeräte ( I nnengerät im Unterrichtsbetrieb n = 3 5 dB ( A ) / A ußengerät in 1 m Abstand = 5 0-55 dB ( A )), · Vermeidung von Zugerscheinungen und störenden Luftgeschwindigkeiten in den Aufenthaltsbereichen. Die Außengeräte sind so anzuordnen, dass Wartung , Luftführung und Abtauvorgänge dauerhaft sichergestellt sind . Kurzschlüsse zwischen Zu- u nd Abluft sowie eine gegenseitige thermische Beeinflussung mehrerer Außengeräte sind auszuschließen . Kondensat und Abtauwasser müssen kontrolliert und frostsicher abgeführt werden . Für Unterrichts -, B üro- oder Aufenthaltsräume sollte die Schallleistung der Innengeräte besonders berücksichtigt werden. D ie Geräte sind so auszuwählen und auszulegen, d ass im regulären Betrieb möglichst niedrige Ventilatorstufen ausreichen und die nutzungsabhängigen Anforderungen an den Innenraumpegel eingehalten werden. Da Klima- Splitanlagen keine ausreichende Außenluftversorgung sicherstellen, i st die erforderliche Lüftung separat zu planen. Für die Klassenräume / Sondernutzungsräume ist ein Lüftungskonzept auf Grundlage der vorgesehenen Belegung zu erstellen . Die hygienisch erforderliche Außenluftversorgung ist nachzuweisen. S ofern die Fensterlüftung die Anforderungen nicht dauerhaft und nutzungssicher erfüllen kann, s ind mechanische Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. D ie Lüftungsanlage ist in den GEG- N achweis nach DIN V 18599 einzubeziehen. Abhängig von Nutzung und Belegung ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und gegebenenfalls eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorzusehen . Die Splitgeräte dürfen nicht als Ersatz für die hygienisch erforderliche Außenluftzufuhr betrachtet werden. Die relevanten Betriebs - und Verbrauchsdaten der Wärmepumpen -/K limaanlagen sowie ggf. L üftungsanlage sind über offene Schnittstellen bereitzustellen . Mindestens zu erfassen sind Betriebszustand, Störung, Soll- / Ist- T emperatur , B etriebsart Heizen/ K ühlen, elektrische Leistungsaufnahme und Energieverbrauch sowie Zeitprogramme. Die Verbrauchserfassung ist über separate Unterzähler vorzusehen . Kühlfunktion Sofern die Geräte technisch auch zur Raumkühlung geeignet sind , ist diese Funktion im energetischen Nachweis nach DIN V 1 8599 zu berücksichtigen. Der sommerliche Wärmeschutz ist vorrangig durch bauliche Maßnahmen, insbesondere wirksamen außen l iegenden Sonnenschutz, angepasste Fensterflächen und eine geeignete Nachtlüftung, sicherzustellen. Eine aktive Kühlung sollte nur ergänzend und bedarfsgerecht erfolgen . Die Regelung ist so auszuführen , dass ein gleichzeitiges Heizen und Kühlen sowie unnötig niedrige Raumtemperaturen ausgeschlossen werden. F ür den Kühlbetrieb sollten zentrale Sollwertbegrenzungen und Freigabebedingungen vorgesehen werden. Komplettleistung Heizlast ca. 35 W/m²
01.__.0010
Wärmepumpe Luft/ Luft
1.00
psch