Äußere Verkehrsanlagen
LAN Landberger Allee Berlin
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Vorhabenbeschreibung Übergeordnetes Vorhaben: Die GEWOBAG plant im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-118 VE auf den Grundstücken Landsberger Allee 341-343 und Ferdinand-Schultze-Straße 1-31 die Errichtung von ca. 1.400 Wohneinheiten auf einer Grundstücksfläche von rund 32.500 m². Zudem sollen in dem Areal eine Kindertagesstätte sowie mehrere Gewerbeeinheiten entstehen. Weiterhin ist eine öffentliche Parkanlage mit öffentlichem Spielplatz mit einer Gesamtfläche von rund 6.900 m² geplant. Insgesamt beträgt die Fläche des Vorhabengebiets 39.400 m². Auf den Grundstücken sollen vier Bauteile (7- bis 8-geschossig) sowie eine bauteilübergreifende Tiefgarage, die über alle Bauteile zu erreichen ist, entstehen. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage befindet sich zwischen den Bauteilen 2 und 3 und ist an die Ferdinand-Schultze-Straße angeschlossen. Zwischen den östlichen Bauteilen 2 und 3 sowie den westlichen Bauteilen 1 und 4 soll eine Promenade hergestellt werden, die an den nördlich gelegenen Park anzuschließen ist. Die Promenade soll mithilfe von Pollern für den allgemeinen Kfz-Verkehr unzugänglich gestaltet werden. Lediglich Lieferfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sollen die Promenade bei Bedarf nutzen können. Im Osten grenzt die Ferdinand-Schultze-Straße an das Vorhabengebiet. Südlich des Gebiets verläuft die Parallelstraße zur Landsberger Allee. Im Westen soll das Plangebiet durch die neu herzustellende private Hofheimer Straße erschlossen werden, wobei der Bauherr lediglich die an das Vorhabengebiet grenzende Hälfte der Hofheimer Straße herstellt. Die andere Hälfte der Straße ist durch den Eigentümer des westlichen angrenzenden Gebiets herzustellen. Gegenstand dieser Ausschreibung: Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses ist die Herstellung der privaten Hofheimer Straße westlich des Plangebiets. Die Hofheimer Straße ist entsprechend des Lageplans 013253.X_x_ESP_5_LP_XX_VP_501_**_** herzustellen. Der Ausbau der Hofheimer Straße dient der äußeren Erschließung der Bauteile 1 und 4 und deren Außenanlagen, wie z. B. Unterflurcontainern der Abfallwirtschaft. Dazu wird die Hofheimer Straße von Höhe Sollstedter Straße nach Süden bis zur Landsberger Allee (Nebenfahrbahn) verlängert. An der Sollstedter Straße wird der Einmündungsbereich mit der erforderlichen Eckausrundung gestaltet und an der Landsberger Allee (Nebenfahrbahn) wird eine Gehwegüberfahrt hergestellt. Die Verlängerung erfolgt innerhalb der Grenzen des Grundstücks der Vorhabentragenden. Die geplante Gehwegbreite beträgt 2,50 m und daraus resultiert eine herzustellende Fahrbahnbreite von ca. 3,30 m. Im Bereich der vorhandenen Fahrbahn der Hofheimer Straße wird an den Bestand angearbeitet. Es sind die in Berlin üblichen Materialien und Bauweisen vorgesehen. Die geplanten Gehwegüberfahrten werden mit Betonsteinpflaster im L-Verband hergestellt. Ein Abschnitt des Gehwegunterstreifens wird mit Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise befestigt. Die neue Straße wird zwischen Landsberger Allee (Nebenfahrbahn) und Sollstedter Straße als Einbahnstraße gekennzeichnet. Vor den hier ausgeschriebenen Leistungen werden im Baubereich Tiefbauarbeiten durchgeführt. Dabei werden Schächte eingebaut, die in die herzustellenden Straßenflächen zu integrieren sind. Durch die vorgelagerten Arbeiten sollte es nicht mehr erforderlich sein, über die gesamte Baustrecke Erdarbeiten zur Herstellung des Planumniveaus auszuführen. Hier ausgeschriebene Rückbauarbeiten könnten durch die vorgelagerten Maßnahmen in einem reduzierterem Umfang erforderlich sein. Am nördlichen Ende des Baubereichs gibt es eine Schnittstelle zur Freianlagenplanung der dort vorgesehenen Grünanlage. Am südlichen Ende sind die Flächen entlang der Landsberger Allee so weit zu befestigen, dass das Bauteil 1 beliefert werden kann (Supermarkt). Ein Anschluss an die Heldburger Straße ist nicht vorgesehen und wäre Teil der Maßnahme, wenn die Hofheimer Straße auf dem Nachbargrundstück weiter ausgebaut wird (nicht Teil dieser Ausschreibung). Die Heldburger Straße und die Landsberger Allee (Nebenfahrbahn) sind eine öffentliche Straßen, die Sollstedter Straße ist Privatstraße. Die Außenanlagen des Plangebiets, die nicht Bestandteil dieses LV, sind bestehen zu einem Teil aus unbefestigten, begrünten Flächen. Zudem sind Befestigungen zur Müllentsorgung in form von Unterflurcontainern (UFC) geplant, welche über die herzustellenden Straßen erreichbar sein müssen. Das Grundstück befindet sich regionalgeologisch im Bereich der Barnim-Hochfläche. Aus dem vorliegenden Baugrundgutachten vom 17.11.2022 geht hervor, dass unter Auffüllungen (mittelsandige Feinsande mit schwach schluffigen bzw. schluffigen und humosen / organischen Beimengungen) zunächst schwach schluffige Fein- und Mittelsande und anschließend der eiszeitliche Geschiebemergel anstehen. Der ermittelte Bauwasserstand liegt zwischen 57,5 mNHN und 58,5 mNHN. Der Bemessungswasserstand wird gemäß vorliegendem Baugrundgutachten mit 59,00 mNHN angegeben. Angaben zur Baustelle Die Baustelleneinrichtung erfolgt innerhalb des Baufeldes (Gesamtbaumaßnahme). Bauwasser, Baustrom, sanitäre Einrichtungen sowie die Verkehrssicherungspflicht werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN hat zu garantieren, dass sich die eingesetzten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in einem Zustand befinden, der eine Belastung der Umwelt ausschließt. Umweltschädigende Folgen aufgrund von Störungen im Maschinenbereich wie auslaufende Ölleitungen, mangelhafte Dichtungen nach einer Wartung oder Pflege, verölte Maschinenteile und dergleichen sind in vollem Umfang durch den AN zu tragen.
Vorhabenbeschreibung
Vorbemerkung Erdarbeiten Erdarbeiten Erdarbeiten sind entsprechend den allgemein gültigen Richtlinien und Normen für Tiefbau auszuführen. Die Rohrgräben sind nach DIN 18300, DIN 19630, DIN 4033 , DIN 4142 und DIN EN 1610 zu erstellen. Grundsätzlich gilt: Auf der Baustelle ausgehobener, einbaubarer Boden ist auf der gleichen Baustelle wieder einzubauen. Bodenaushub der nicht zum Wiedereinbau verwendet wird, muss fachgerecht entsorgt werden. Gleiches gilt für Bauschutt. Die Baufeldfreimachung erfolgt durch den AG. Es ist mit leichtem, mittelschwerem und schwerem lösbarem Boden zu rechnen (Bodenklasse 3–5). Die Baugrunduntersuchungen sind im Baugrundgutachten vom 17.11.2022 dargestellt. Die Einstufung des Bodens nach LAGA ist im Wesentlichen Z1. Sofern der Boden abgefahren und verwertet/entsorgt werden muss, sind Haufwerksbeprobungen des Bodens/Bauschutts durchzuführen gemäß den Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegelbildes in der Abfallverzeichnisverordnung bzw. der Bestimmung der Bodenklassen nach EBV. Seit dem 01.08.2023 ist die Klassifizierung nach LAGA nicht mehr gültig und wurde durch die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt. Dies bedeutet, dass die im Baugrundgutachten vom 17.11.2022 enthaltenen Beschreibungen, insbesondere die Einstufung bestimmter Bodenschichten als Z1, nicht mehr als aktuell angesehen werden können. In diesem Leistungsverzeichnis wurden daher zusätzliche Positionen aufgenommen, um die Wiederverwertbarkeit des Bodens zu prüfen.
Vorbemerkung Erdarbeiten
Zusätzliche Technische Vorschriften Es gelten die zur Ausführung geltenden Technischen Regelwerke. Anzuwendende zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: -ZTV A-StB 12, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Aufgrabungen in Verkehrsflächen -ZTV Asphalt-StB 07/13, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt -ZTV BEA-StB 09/13, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweise -ZTV BEB-StB 15, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweise -ZTV Beton-StB 07, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton -ZTV E-StB 17, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Erdarbeiten im Straßenbau -ZTV Ew-StB 14, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau -ZTV Fug-StB 15 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen -ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 1: Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn -ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 2: Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen -ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 4: Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem -ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 5: Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl -ZTV-ING Teil 8 Abschnitt 2: Fahrbahnübergänge aus Asphalt -ZTV M 13, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Markierungen auf Straßen -ZTV Pflaster-StB 20, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen -ZTV-SA 97/01, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen -ZTV SoB-StB 20, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau -ZTV Verm-StB 01, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau -ZVB/E-StB 18, Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Anzuwendende Normen und allgemeine Vorschriften: -Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)-VOB Teil C in der neuesten Fassung -Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) vom 15.03.1974, neugefasst durch Bek. vom 17.05.2013; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 -Landesimmisionsschutzgesetz (LImSchG Bln) vom 05.12.2005, berichtigt am 13.01.2006, geändert durch Gesetz vom 03.02.2010 -Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege, (AV Geh- und Radwege) -Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmission - vom 19.08.1970 Gemäß § 4, Nr.2 und § 13, Nr. 1 VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu betrachten. Es erfolgt daher keine gesonderte Aufstellung der in Frage kommenden DIN-Normen. Anzuwendende sonstige Technische Richtlinien und Anweisungen. Es sind unabhängig von der folgenden Zusammenstellung stets die aktuelle Fassungen sämtlicher Vorschriften, Hinweise und Richtlinien etc. anzuwenden. -Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013, in Kraft getreten am 01.04.2013 -Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO von 22.10.1998, in der Fassung vom 08.11.2021 -Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung RAS-Verm, Ausgabe 2001 -Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12/24, Ausgabe 2012/Fassung 2024 -Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 21, Ausgabe 2021 -Richtlinie für die Markierung von Straßen, Teil: Landschaftspflege (RAS-LP), Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tiere bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999 -Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung RAS Ew, Ausgabe 2005 -TP Asphalt-StB, Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau, Ausgabe 2007, Stand Juli 2024 -TP D-StB 12, Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 2012 -TP Eben, Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührende Messungen Ausgabe 2017 -TP Gestein-StB, Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2008, Stand März 2024 -TL Asphalt-StB 07/13, Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen -TL BEB-StB 15, Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen -TL BE-StB 15, Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen -TL Bitumen-StB 25, Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen -TL Gestein-StB 04/23, Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau -TL Leitbaken 97, Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken -TL SoB-StB 20, Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau -TL G SoB-StB 20/23, Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung -TL-Warnleuchten 91,Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten -Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, Ausgabe 1991 -M SoB, Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel, Ausgabe 2020 -Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaus im Straßenbau, Ausgabe 2003 -Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen, Ausgabe 2013 -M HifüBau, Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke, Ausgabe 2017 -M VA, Merkblatt für das Verdichten von Asphalt, Ausgabe 2005 -M KEP, Merkblatt für für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 -M BgA, Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten, Ausgabe 2004 -Hinweise für Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächen, Ausgabe 2014 -H FA, Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Ausgabe 2010 -HVA B-StB, Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- u Brückenbau, Ausgabe: November 2014 -Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Berlin -RuVA-StB 01, Fassung 2005 - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau mit den Erläuterungen zu den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung
Zusätzliche Technische Vorschriften
01 Allgemein
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Allgemein
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Verkehrssicherung
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Verkehrssicherung
01.03 Vermessungen
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Vermessungen
01.04 Bauvorbereitende Maßnahmen
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Bauvorbereitende Maßnahmen
01.05 Bauhilfsleistungen
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Bauhilfsleistungen
02 Straßenbau
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Straßenbau
02.01 Abbruch
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Abbruch
02.02 ungebundene Schichten
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ungebundene Schichten
02.03 Asphaltarbeiten
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Asphaltarbeiten
02.04 Pflasterarbeiten
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Pflasterarbeiten
02.05 Randeinfassungen
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Randeinfassungen
03 Entwässerung und Einbauten
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Entwässerung und Einbauten
03.01 Straßenabläufe
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Straßenabläufe
03.02 Einbauten
03.02
Einbauten
04 Straßenausstattung
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Straßenausstattung
04.01 Verkehrsschilder
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Verkehrsschilder
05 Landschaftsbau
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Landschaftsbau
05.01 Straßenbegleitgrün
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Straßenbegleitgrün

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