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Net total EUR
01 Installation Elektro - Neubau Büro- und
Lagerhalle
01
Installation Elektro - Neubau Büro- und
Lagerhalle
Vorbemerkungen
Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung
sind maßgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB), soweit einschlägig und die
besonderen Vertragsbedingungen. Diese Vorschriften sind
für beide Seiten verbindlich, soweit im
Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist,
ebenso die besonderen Bedingungen, die den allgemeinen
Bedingungen übergeordnet sind.
Die Abgabe des Angebotes erfolgt ohne Kosten oder
sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig
auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte
Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht
berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise sind
mit Tinte,Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen
einzusetzen. Punktfolgen in den Beschreibungen sind vom
Bieter auszufüllen. Sämtliche Preise verstehen sich,
soweit im LV nicht anders angegeben, einschließlich
aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen
von Materialien, um die Leistung ausführen zu können.
Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische
Verbesserung, eine Verbilligung oder eine
Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem
Begleitschreiben, ggf. unter Beifügung von Zeichnungen
und Mustern, aufgeführt werden. Wo bestimmte Fabrikate
oder Hersteller von Erzeugnissen genannt werden, können
durch den Bieter auch gleichwertige Erzeugnisse anderer
Firmen angeboten werden. Der Bieter darf nur solche
gleichwertigen Erzeugnisse anbieten, die von
offiziellen Prüfstellen genehmigt wurden. Der Bieter
hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen.
Wenn der Bieter kein gleichwertiges Erzeugnis anbietet,
hat er das im Leistungsverzeichnis oder in den Plänen
angegebene Erzeugnis zu liefern. Nachträgliche
Änderungen werden nicht zugelassen.
Die angebotenen Einheitspreise sind sowohl
hinsichtlich des Lohnes, als auch hinsichtlich des
Materiales in jedem Fall Festpreise, d.h., zwischen
Angebotsabgabe und Abnahme der Leistungen eintretende
Preissteigerungen werden nicht besonders vergütet.
Ebenso werden z.B. Wege-, Fahrt- und Trennungsgelder
nicht gesondert vergütet.
In die anzubietenden Einheitspreise sind einzurechnen:
- Die ingenieurmäßige Projektierung, wie Erstellung
von Stromlauf- und Klemmenpläne, Konstruktions- und
Werkstattzeichnungen, Installationspläne, Kabel-
listen, Kabeltrassenpläne
- Gestellung und Vorhaltung aller Maschinen, Geräte,
Gerüste und Hebezeuge
- Lieferung der erforderlichen Materialien frei Bau-
stelle
Alle zu erwartenden Lohn- und Materialkosten sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Kosten
für Verkehrsbeschilderung und Beleuchtung sowie weitere
notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind als
Pauschalkosten in der Baustelleneinrichtung zu
berücksichtigen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes an Ort
und Stelle eingehend über Lage und Beschaffenheit der
Baustelle, der Bauarbeiten, die Anfahr- und
Lagermöglichkeiten und ggf. Verlegebedingungen für
Kabel zu informieren. Spätere, auf Unkenntnis über die
Baustelle und die auszuführenden Leistungen beruhende
Einwände werden nicht berücksichtigt und führen in
keinem Falle zur Anerkennung etwaiger Nachforderungen.
Der Bieter ist verpflichtet, ggf. die amtlichen
Nachweise für die von ihm angebotenen
Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise
können sein:
- Prüfzeugnis
- Prüfbescheid und
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Leistungsumfang der Positionen
Bei aufgeführten Bauteilen und Kleingeräten gilt
generell der Leistungsumfang Liefern, Montieren und
Anschließen (betriebsfertig), es sei denn, im Text ist
ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
Bei Schaltanlagen gilt der Leistungsumfang Liefern und
Montieren (hierfür sind die Anschlussarbeiten separat
ausgewiesen).
Mengenermittlung
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Mengen bei
Klein- und Hilfsmaterial sowie Kabel und Leitungen sind
überschlägig ermittelt und bilden keine Grundlage für
eine detaillierte Materialdisposition des Bieters.
Fabrikat und Typ
Der Bieter soll für Hauptmaterialien Fabrikat und Typ
angeben. Muster der einzusetzenden Materialien und
Geräte müssen vom Auftragnehmer auf Wunsch der
Bauleitung vorgelegt werden.
Bei Einbaugeräten für Schaltanlagen/Verteiler und bei
Installationsgeräten für Beleuchtung/Steckdosen ist
jeweils ein einheitliches Programm eines Fabrikates zu
verwenden. In Schaltanlagen/Verteilern sind nur Geräte
mit VDE-Prüfzeichen einzusetzen.
Änderungen vor/bei Bauausführung
Baustellenbezogene Änderungen der im
Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen und eventuell
erforderliche Zusatzarbeiten über den Umfang des
Leistungsverzeichnisses hinaus, die ggf. zur
Veränderung des Angebotspreises führen, sind dem
Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen bzw. mit ihm
abzustimmen und durch entsprechende Mengenermittlungen
zu belegen. Vor Arbeitsausführung ist dem Auftraggeber
ein entsprechendes Nachtragsangebot auf der
Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes vorzulegen.
Grundlage für die Verrechnung von Mehr- und
Minderleistungen sind Einheitspreise, die unbedingt
anzugeben sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen
aus dem Leistungsverzeichnis herauszunehmen. Lose
können durch seine Entscheidung getrennt oder gar nicht
vergeben werden.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Änderungen
anzuordnen. Änderungsvorschläge des Auftragnehmers
bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers bzw. sind
mit ihm abzustimmen. Diese Abstimmung ist besonders
hinsichtlich der gesetzten Termine zu führen.
Es bleibt der Bauleitung vorbehalten, geeignetes
Material im Rahmen des Ausschreibungstextes für den
Einbau vorzuschlagen, ohne dass Mehrkosten gefordert
werden können.
Vorbemerkungen
Da ein Teil der Leistungen bis 5,5 m Höhe auszuführen
ist,
ist ggf. die Beistellung einer Hebebühne in die
Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Da ein Teil der Leistungen bis 5,5 m Höhe auszuführen
01.01 Verteilungen
01.01
Verteilungen
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Kabel/Leitungen
01.03
Kabel/Leitungen
01.04 Potenzialausgleich
01.04
Potenzialausgleich
01.05 Installationsgeräte
01.05
Installationsgeräte
01.06 Innenbeleuchtung
01.06
Innenbeleuchtung
01.07 Sonstiges
01.07
Sonstiges