To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projekt:
Errichtung zweier Wohngebäude mit 45 Wohneinheiten sowie zwei
gewerblicher Nutzungen im Erdgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage
mit 45 Stellplätzen
Anschrift und Grundstücksdaten:
Alte Leimengrube 9, Sandgewannstraße, 68526 Ladenburg
Gemarkung Ladenburg, Flurstücke 12230
Auftraggeber:
Strenger Frankfurt GmbH, vertreten durch Herrn O. Stöhr, Hahnstraße 10,
60528 Frankfurt am Main
Gebäudedaten:
Zwei 4-geschossige Gebäude in offener Bauweise auf gemeinsamer
Tiefgarage. Eingeschossige unterirdische Großgarage mit natürlicher Be-
und Entlüftung
Gebäudeklasse:
GK 4
Art der Nutzung:
Wohnnutzung (45 WE) mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss
(Tagespflege und Quartierszentrum)
Lage und Zuwegung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan "Nordstadt - Kurzgewann" Stadt Ladenburg. Die
verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche
Verkehrswege. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Straße
"Alte Leimengrube".
Beschreibung:
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um zwei 4-geschossige
Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss auf einer
gemeinsamen Tiefgarage mit 45 Stellplätzen.
Besonderheiten Brandschutz:
Beide Gebäude werden mit einem außenliegenden Sicherheitstreppenraum
errichtet.
Konstruktion:
Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet. Bewehrter
WU-Stahlbetonboden mit Gefälle zu einer Verdunstungsrinne. Die TG-Rampe
wird bis zur Rinne der TG-Einfahrt in Beton-Pflaster ausgeführt.
Oberirdisch entsteht ein Holz-Hybridbau. Tragende und aussteifende
Bauteile, Treppenraumwände, Treppenraumaußenwände, Wände notwendiger
Flur, Trennwände, Giebelaußenwände und Geschossdecken werden in
Stahlbetonbauweise errichtet. Die Außenwände werden als nicht tragende
Holzrahmenbauwände mit nichtbrennbaren Wärmedämm-Verbundsystem und
Außenputz (Dämmstärken gem. QNG-Siegel bzw. BiRN-Zertifizierung) gebaut.
Putzfarben gem. Farbkonzept Exposé Strenger Frankfurt GmbH.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen
Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der
Versorgungsunternehmen angeschlossen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich
vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN
auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für
den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf
dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt
durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN
verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden
Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind
einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von
Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den
Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen.
Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem.
VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung
ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise
einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung
sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert
vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht
zulässig.
Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der
späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend
sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der
Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen,
Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen
Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen
(z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung
sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen
Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des
Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler
öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS,
TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und
europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI,
etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen,
Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene
Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik
gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch
nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten
Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen
Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den
der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden
Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten
Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche
Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen
Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine
anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen
DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist
verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten
vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder
Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte
in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und
Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots
in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände,
die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten,
umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese
Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder
nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf
spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich
hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den
Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation
übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene
Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich
hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der
Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der
Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und
im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit
und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten
Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und
ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern
der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG
kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die
Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie
die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie
sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für
den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen
sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den
zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle
Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige,
abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll
funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist
gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die
Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur
vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind
u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich
aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht
körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder
ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein
für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden
Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine
?Besondere Leistung? darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art", auch wenn es sich um ?Besondere Leistungen? handelt, für die
Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind
jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes
gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt
dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen
Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem
Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN
ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN
ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung
einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen
Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch
Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe
spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es
gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene
Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners
werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw.
durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl.
entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen
zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem
Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen
notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem
Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und
sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter
werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach
Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die
auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese
in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden
abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür
schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung
über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden,
u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie
Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter
und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und
im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom
AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen
zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu
unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder
vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des
öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten
sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle
insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen
geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit
einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form
eines ?Pflasterprotokolls? zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in
Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu
erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das
mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine
Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen
schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls
mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit
denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der
Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher
Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und
dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner
Subunternehmerentstanden ist.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den
ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien
ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die
Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind
zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie
die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die
Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht
anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung
während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig
durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen
LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für
die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht
werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden
Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße
Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der
Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der
Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und
Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters
sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor
Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu
geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der
Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung
fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der
Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so
zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht.
Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail
mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen
enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche
Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr-
und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und
Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der
vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der
erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die
Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür
erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch
die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u.
Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und
Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und
Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere
Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener
Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden,
die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und
deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle
bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den
vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung
erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern
die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten
geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen,
wie Bereitstellung der Bau-WC-Anlagen, der Baustellenunterkünfte, der
Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer
Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende
Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme
eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters
(Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist
Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die technischen Regeln des Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke: Fachregelwerk Metallbauerhandwerk Konstruktionstechnik,
Grundlagen und Metallbauarbeiten
Die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt)
Die Merkblätter des Stahl-Informations-Zentrums bzw. der
Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN EN ISO 12944 Beschichtungsstoffe -Korrosionsschutz von Stahlbauten
durch Beschichtungssysteme
DIN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge
(Stückverzinken)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN 24531 Roste als Stufen
DIN 24537 Roste als Bodenbelag
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der
Erfüllung der Anforderungen
DIN 6834-1 Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume - Teil 1:
Anforderungen
DIN 14094-1 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 1: Ortsfeste
Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste
DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf
flachen und geneigten Dächern
DIN 18111-2 Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Standardzargen für
gefälzte Türen in Ständerwerkswänden
DIN 18111-3 Türzargen - Stahlzargen - Teil 3: Sonderzargen für gefälzte
und ungefälzte Türblätter
DIN 18111-4 Türzargen - Stahlzargen - Teil 4: Einbau von Stahlzargen
DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten
Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte
Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN 18799-1 Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen - Teil 1:
Steigleitern mit Seitenholmen, sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfungen
DIN 18799-2 Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen - Teil 2:
Steigleitern mit Mittelholm, sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfungen
DIN 24537-1 Roste als Bodenbelag - Teil 1: Gitterroste aus metallischen
Werkstoffen
DIN 24537-2 Roste als Bodenbelag - Teil 2: Blechprofilroste aus
metallischen Werkstoffen
DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe
zu DIN EN ISO 4618
DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden -
Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines
weichen und schweren Stoßkörpers
DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte
Flacherzeugnisse für das Bauwesen
DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche
und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung -
Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-4 Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische
Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen
für das Bauwesen
DIN EN 10088-5 Nichtrostende Stähle - Teil 5: Technische
Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und
Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10210-1 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 1:
Allgemeines
DIN EN 10210-2 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 2:
Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10210-3 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 3:
Grenzabmaße, Maße und statische Werte
DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast -
Klassifizierung
DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore -
Anforderungen
DIN EN 12635 Tore - Informationen zur Nutzung
DIN EN 13241 Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften
DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm
DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN ISO 1163-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid
(PVC-U)-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für
Spezifikationen
DIN EN ISO 3834-1 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von
metallischen Werkstoffen - Teil 1: Kriterien für die Auswahl der
geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von
metallischen Werkstoffen - Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-3 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von
metallischen Werkstoffen - Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-4 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von
metallischen Werkstoffen - Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-5 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von
metallischen Werkstoffen - Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen
erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach
ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen
DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte
Überzugssysteme
DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN EN ISO 5817 Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel,
Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen
von Unregelmäßigkeiten
DIN EN ISO 8501-1 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen
von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
- Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von
unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem
Entfernen vorhandener Beschichtungen
DIN EN ISO 8501-2 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen
von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
- Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen
nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen
DIN EN ISO 8501-3 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen
von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
- Teil 3: Vorbereitungsgrade von Schweißnähten, Kanten und anderen
Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten
DIN EN ISO 8501-4 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen
von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
- Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in
Verbindung mit Hochdruck-Wasserwaschen
DIN EN ISO 8503 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem
Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten
Stahloberflächen
DIN EN ISO 8504 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem
Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die
Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 13920 Schweißen - Allgemeintoleranzen für
Schweißkonstruktionen - Längen- und Winkelmaße; Form und Lage
DIN EN ISO 14713-1 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz
von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 1: Allgemeine
Konstruktionsgrundsätze und Korrosionsbeständigkeit
DIN EN ISO 14713-2 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz
von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 2:
Feuerverzinken
DIN EN ISO 14713-3 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz
von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 3:
Sherardisieren
DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung
DIN EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für
metallische Werkstoffe
DIN EN ISO 15609-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren
für metallische Werkstoffe - Schweißanweisung - Teil 1:
Lichtbogenschweißen
DIN EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für
metallische Werkstoffe - Qualifizierung aufgrund von vorliegender
schweißtechnischer Erfahrung
ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste
Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und
Formtoleranzen
ISO 16163 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus
Stahl - Grenzabmaße und Formtoleranzen
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
DGUV Information 208-007 Roste - Auswahl und Betrieb
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI/GUV-I 588-1)
DASt-Richtlinie 006 Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im
Stahlbau
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 007 Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester
Baustähle
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
ift-Richtlinie FE-07/1 Hochwasserbeständige Fenster und Türen -
Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern
und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren
zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden
Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für
Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen ?
Vorbeugung ? Sanierung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau
sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren
Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und
vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im
Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit
vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der
Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen. Herausgeber: Industrieverband
Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der
Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 382 Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl
Rostfrei
MB 405 Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch
Beschichtungssysteme
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
MB 434 Merkblatt 434: Wetterfester Baustahl. Herausgeber:
Stahl-Informations-Zentrum
MB 822 Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei.
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
MB 823 Merkblatt 823: Schweißen von Edelstahl Rostfrei. Herausgeber:
Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
MB 875 Merkblatt 875: Edelstahl Rostfrei im Bauwesen: Technischer
Leitfaden
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
MB 969 Merkblatt 969: Fertigung und Montage von Konstruktionen aus
nichtrostendem Stahl ? allgemeine Hinweise. Herausgeber: Euro Inox
MB 974 Merkblatt 974: Elektropolieren nichtrostender Stähle.
Herausgeber: Euro Inox
MB 980 Merkblatt 980: Nichtrostende Flachprodukte für das Bauwesen ?
Erläuterungen zu den Sorten der EN 10088-4. Herausgeber: Euro Inox
Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung Putze Beschichtungen
Bekleidungen
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten. Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VdS 2021 Baustellen ? Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes
Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV)
VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten
Aluminium-Bauteilen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten
(lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster +
Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten
(eloxierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster. Herausgeber: Verband Fenster
+ Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und
Fassadenbau ? Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau.
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF)
VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten
(lackierten) Oberflächen auf Stahl
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl
Rostfrei
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie
mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen
chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr
elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die
bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben
sichtbar sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Schweisskonstruktionen an bereits verzinkten Bauteilen sind nicht
zulässig.
Sollten sich während der Montage unvermeidbar erforderliche
Schweisstellen ergeben, so sind diese mit Kalkzinkpaste nachzustreichen.
Die Schichtdicke muss gem. DIN ISO 1461 mindestens 100 ƒ?m betragen. Der
Anteil an Zinkstaub als Pigment sollte moglichst > 90 % des Gewichts
betragen. Zinksprays sind nicht zulässig. Die notwendige
Oberflächenvorbehandlung vor dem Schweissen ist zu berücksichtigen.
Schweissnähte sind sorgfältig glattzuschleifen.
Geschweisste Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und
Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein.
Dübel zur Befestigung mussen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Zur Vermeidung von Korrosionsschaden sind unterschiedliche Metalle durch
geeignete Isolierstoffe (z.B.-Kunststoff-Folien) zu trennen.
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Anzahl in der Werk- und
Montageplanung zu berücksichtigen und auch baulich zur Ausfuhrung zu
bringen.
Vor Ausführung muss auf der Baustelle ein Aufmaß erstellt werden.
Maßtoleranzen, welche die Forderung der DIN 18202 nicht einhalten, sind
der Objektüberwachung rechtzeitig bekanntzugeben.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren
Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten,
z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und
Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind
Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den
Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert
werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker
während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in
Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen
sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu
orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an
Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine
Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind
der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel
ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen
dürfen nur mit wärmedämmmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen
oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des
Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des
Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit
technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter
Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern
anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich
gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig
luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von
Abschnitt 3.1.4.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach
Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit
einzukalkulieren.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur
Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz
des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es
frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend
provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig
sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der
Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die
Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die
Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu
den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für
die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die
Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die
Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der
Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung
endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren
Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei
entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt
beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach
Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung.
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom
Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind
Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren,
Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
Angaben zur Abrechnung
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder
Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN
18360 Abschnitt 4.1.5.
Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das
Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der
Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges
Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern
Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb
nicht gesondert vergütet.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Projekt:
01 Schlosserarbeiten Haus A
01
Schlosserarbeiten Haus A
01.01 Werk- und Montageplanung Anfertigen der Montage- und Werkstattplanung auf
Grundlage
der Ausführungsplanung, des Standsicherheitsnachweise
sowie des örtlichen Aufmaßes.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist zur Freigabe dem
Prüfingenieur bzw. Planungsbüro vorzulegen. Die
Abstimmung
mit dem Prüfstatiker und ggf. Korrekturen/
Einarbeitungen der
Vorgaben des Prüfers bis zur endgültigen Freigabe
dessen sind
ebenfalls Sache des AN und einzukalkulieren, sowie
terminlich
zu berücksichtigen.
Zusätzlich zur digitalen Version sind bis zu 5
Ausfertigungen in
Papierform einzukalkulieren die bei Bedarf ausgegeben
werden.
01.01
Werk- und Montageplanung
1.00
Psch
01.02 Standsicherheitsnachweis Erstellen einer prüffähigen Statik aller Metallbau-
arbeiten sofern diese hinsichtlich der Standsicherheit
eines Nachweises bedürfen.
Zusätzlich zur digitalen Version sind bis zu 5
Ausfertigungen in
Papierform einzukalkulieren die bei Bedarf ausgegeben
werden.
01.02
Standsicherheitsnachweis
1.00
Psch
01.03 Abstellwinkel 140/100/3 mm Abstellwinkel für Fußbodenaufbau im Randbereich
des Treppenlochs bündig mit der Deckenkante
liefern und einbauen. Einschl. Befestigungsmaterial,
Ausgleichsmörtel und Bohrungen für Verdübelung in
Stahlbetondecke. Material: Stahl grundiert.
Abmessung: ca. 140/100/3 mm (Fußbodenhöhe 150 mm)
01.03
Abstellwinkel 140/100/3 mm
5.00
m
01.04 Geländer, Treppenhaus Innenliegendes Treppenhausgeländer für gegenläufige
Treppe mit Zwischenpodest, liefern und einbauen.
Verschweißte Rahmenkonstruktion aus Flachstahl
gem. stat. Erfordernis, Pfosten/Obergurt/Untergurt
ca. 45/10 mm.
Senkrechte Füllstäbe aus Rundstahl RD 10 mm.
Stahlschwert zwischen Rahmenpfosten nach stat.
Erf., mit Bohrungen zur Verschraubung der Rahmen
untereinander u. mit Fußplatte seitl. an Stb.-Decke
bzw.
-Treppenwange verdübelt, Schrauben flächenbündig.
Regelabstand Geländerbefestigung ca. 800 mm.
Geländer am 1. Antritt gemäß Handlaufverlauf über
dem Fußboden fortgeführt u. mit Lasche und Fußplatte
gegen den Rohfußboden verankert.
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten
Treppenhausgeländers mit allen Zubehörteilen
sowie dessen Montage. Schrägverläufe u. Knickpunkte
sind einzukalkulieren. Handlauf in gesonderter
LV-Position.
Höhe des Geländers 0,90 m ab OKFF.
Abstand Füllstäbe max. 90 mm im Lichten.
Material : Stahl grundiert
nach EN 10027-1 : S 235 JR
nach EN 10027-2 : 1.0037
Ausführungsklasse : EXC 2
Verschraubung : V2A
Plannr:: 202504_5_ARC_DT_XXX_XX-XX_003_F_00 Treppenhaus
TRH A
202504_5_ARC_DT_XXX_XX-XX_004_F_00
Treppenhaus TRH B
01.04
Geländer, Treppenhaus
13.00
m
01.05 Handlauf, Wandbefestigung Handlauf aus Edelstahl, für den Innenbereich,
Ausführung wie folgt liefern u. einbauen:
Edelstahlrohr Ø 35 mm, um 90° gebogene Konsolen
aus Rundstahl mit runden Fußplatten und runden
Abdeckrosetten. Inkl. Befestigungsmaterial.
Befestigung an verputzten Wandflächen aus Stahlbeton.
Rohrwandstärke u. Befestigungsabstände optimiert
nach statischer Erfordernis.
Wandabstand 45 mm im Lichten.
Material: Edelstahl V2A, poliert.
01.05
Handlauf, Wandbefestigung
15.00
m
01.06 Handlauf, Geländerbefestigung Konsolen an Stahlgeländer angeschweißt
(Ohne Fußplatten u. Abdeckrosetten).
01.06
Handlauf, Geländerbefestigung
H
14.00
m
01.07 Zulage Handlaufende Anfang bzw. Ende der vorgenannter Handläufe
Enden mit Abdeckungen geschlossen.
01.07
Zulage Handlaufende
4.00
St
01.08 Zulage Übergang Übergang von schräg zu waagerecht für
vorgenannte Handläufe
01.08
Zulage Übergang
16.00
St
01.09 Zulage Ecke 90° 90°-Ecke mit Gehrung und abgerundeter Kante
für vorgenannte Handläufe
01.09
Zulage Ecke 90°
13.00
St
02 Schlosserarbeiten Haus B
02
Schlosserarbeiten Haus B
02.01 Werk- und Montageplanung Anfertigen der Montage- und Werkstattplanung auf
Grundlage
der Ausführungsplanung, des Standsicherheitsnachweise
sowie des örtlichen Aufmaßes.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist zur Freigabe dem
Prüfingenieur bzw. Planungsbüro vorzulegen. Die
Abstimmung
mit dem Prüfstatiker und ggf. Korrekturen/
Einarbeitungen der
Vorgaben des Prüfers bis zur endgültigen Freigabe
dessen sind
ebenfalls Sache des AN und einzukalkulieren, sowie
terminlich
zu berücksichtigen.
Zusätzlich zur digitalen Version sind bis zu 5
Ausfertigungen in
Papierform einzukalkulieren die bei Bedarf ausgegeben
werden.
02.01
Werk- und Montageplanung
1.00
Psch
02.02 Standsicherheitsnachweis Erstellen einer prüffähigen Statik aller Metallbau-
arbeiten sofern diese hinsichtlich der Standsicherheit
eines Nachweises bedürfen.
Zusätzlich zur digitalen Version sind bis zu 5
Ausfertigungen in
Papierform einzukalkulieren die bei Bedarf ausgegeben
werden.
02.02
Standsicherheitsnachweis
1.00
Psch
02.03 Abstellwinkel 140/100/3 mm Abstellwinkel für Fußbodenaufbau im Randbereich
des Treppenlochs bündig mit der Deckenkante
liefern und einbauen. Einschl. Befestigungsmaterial,
Ausgleichsmörtel und Bohrungen für Verdübelung in
Stahlbetondecke. Material: Stahl grundiert.
Abmessung: ca. 140/100/3 mm (Fußbodenhöhe 150 mm)
02.03
Abstellwinkel 140/100/3 mm
4.00
m
02.04 Geländer, Treppenhaus Innenliegendes Treppenhausgeländer für gegenläufige
Treppe mit Zwischenpodest, liefern und einbauen.
Verschweißte Rahmenkonstruktion aus Flachstahl
gem. stat. Erfordernis, Pfosten/Obergurt/Untergurt
ca. 45/10 mm.
Senkrechte Füllstäbe aus Rundstahl RD 10 mm.
Stahlschwert zwischen Rahmenpfosten nach stat.
Erf., mit Bohrungen zur Verschraubung der Rahmen
untereinander u. mit Fußplatte seitl. an Stb.-Decke
bzw.
-Treppenwange verdübelt, Schrauben flächenbündig.
Regelabstand Geländerbefestigung ca. 800 mm.
Geländer am 1. Antritt gemäß Handlaufverlauf über
dem Fußboden fortgeführt u. mit Lasche und Fußplatte
gegen den Rohfußboden verankert.
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten
Treppenhausgeländers mit allen Zubehörteilen
sowie dessen Montage. Schrägverläufe u. Knickpunkte
sind einzukalkulieren. Handlauf in gesonderter
LV-Position.
Höhe des Geländers 0,90 m ab OKFF.
Abstand Füllstäbe max. 90 mm im Lichten.
Material : Stahl grundiert
nach EN 10027-1 : S 235 JR
nach EN 10027-2 : 1.0037
Ausführungsklasse : EXC 2
Verschraubung : V2A
Plannr:: 202504_5_ARC_DT_XXX_XX-XX_003_F_00 Treppenhaus
TRH A
202504_5_ARC_DT_XXX_XX-XX_004_F_00
Treppenhaus TRH B
02.04
Geländer, Treppenhaus
13.00
m
02.05 Handlauf, Wandbefestigung Handlauf aus Edelstahl, für den Innenbereich,
Ausführung wie folgt liefern u. einbauen:
Edelstahlrohr Ø 35 mm, um 90° gebogene Konsolen
aus Rundstahl mit runden Fußplatten und runden
Abdeckrosetten. Inkl. Befestigungsmaterial.
Befestigung an verputzten Wandflächen aus Stahlbeton.
Rohrwandstärke u. Befestigungsabstände optimiert
nach statischer Erfordernis.
Wandabstand 45 mm im Lichten.
Material: Edelstahl V2A, poliert.
02.05
Handlauf, Wandbefestigung
16.00
m
02.06 Handlauf, Geländerbefestigung Konsolen an Stahlgeländer angeschweißt
(Ohne Fußplatten u. Abdeckrosetten).
02.06
Handlauf, Geländerbefestigung
H
14.00
m
02.07 Zulage Handlaufende Anfang bzw. Ende der vorgenannter Handläufe.
Enden mit Abdeckungen geschlossen.
02.07
Zulage Handlaufende
4.00
St
02.08 Zulage Übergang Übergang von schräg zu waagerecht für
vorgenannte Handläufe
02.08
Zulage Übergang
16.00
St
02.09 Zulage Ecke 90° 90°-Ecke mit Gehrung und abgerundeter Kante
für vorgenannte Handläufe
02.09
Zulage Ecke 90°
13.00
St
03 Sonstige Schlosserarbeiten
03
Sonstige Schlosserarbeiten
03.01 Lüftungsgitter, 150x75 cm Liefern und einbauen von Fenstergittern an
Lüftungsöffnungen der Tiefgarage, rechteckig,
umlaufender Flachstahlrahmen 40 x 10 mm
und seitlichen Anschraublaschen bzw. Winkel,
Montage seitlich an Massivwänden, außenbündig,
mit mehrfach abgekanteten Winkelkonsolen mit
Fußplatten 100x100x12 mm mit je 2 Schwerlastankern
Hilti HST-R M12-A4 (a=60mm, aR=80mm) an der
Stahlbetonwand.
Füllung aus vertikalen Füllstäben 40/10 mm im Abstand
von max.10 cm.
Material: Stahl S235, Schweißnähte a=4 mm.
Komplett feuerverzinkt.
Größe: ca. 150 x 75 cm
Einbauort: TG Rampe.
03.01
Lüftungsgitter, 150x75 cm
2.00
St
03.03 Fahrrad-Anlehnbügel Fahrrad-Anlehnbügel zur einseitigen Hoch-/
Tiefeinstellung
liefern und auf Beton- oder Pflasterböden montieren.
Ausführung als verzinkte Stahlkonstruktion mit
aufgeschweißten
oder verschraubten Rundrohrbügel als
Endlosreihenanlage.
Anordnung der Fahrradeinstellplätze abwechselnd in
Tief-
und Hocheinstellung. Achsmaß der Einstellplätze 40 cm.
Abrechnung nach Anzahl der Einstellplätze.
Fabrikat: Gronard, Typ Kappa light, oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat und
Typ:..................................................
03.03
Fahrrad-Anlehnbügel
O
18.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen
vor Arbeitsausführung von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich
nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung
zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
04.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.01
Stundensatz Meister
O
1.00
h
04.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.02
Stundensatz Vorarbeiter
O
1.00
h
04.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht
in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.03
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
04.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
04.04
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
h