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Projektbeschreibung Projekt:
Errichtung zweier Wohngebäude mit 45 Wohneinheiten sowie zwei gewerblicher Nutzungen im Erdgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 45 Stellplätzen
Anschrift und Grundstücksdaten:
Alte Leimengrube 9, Sandgewannstraße, 68526 Ladenburg
Gemarkung Ladenburg, Flurstücke 12230
Auftraggeber:
Strenger Frankfurt GmbH, vertreten durch Herrn O. Stöhr, Hahnstraße 10, 60528 Frankfurt am Main
Gebäudedaten:
Zwei 4-geschossige Gebäude in offener Bauweise auf gemeinsamer Tiefgarage. Eingeschossige unterirdische Großgarage mit natürlicher Be- und Entlüftung
Gebäudeklasse:
GK 4
Art der Nutzung:
Wohnnutzung (45 WE) mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss (Tagespflege und Quartierszentrum)
Lage und Zuwegung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan "Nordstadt - Kurzgewann" Stadt Ladenburg. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Verkehrswege. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Straße "Alte Leimengrube".
Beschreibung:
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um zwei 4-geschossige Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 45 Stellplätzen.
Besonderheiten Brandschutz:
Beide Gebäude werden mit einem außenliegenden Sicherheitstreppenraum errichtet.
Konstruktion:
Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet. Bewehrter WU-Stahlbetonboden mit Gefälle zu einer Verdunstungsrinne. Die TG-Rampe wird bis zur Rinne der TG-Einfahrt in Beton-Pflaster ausgeführt.
Oberirdisch entsteht ein Holz-Hybridbau. Tragende und aussteifende Bauteile, Treppenraumwände, Treppenraumaußenwände, Wände notwendiger Flur, Trennwände, Giebelaußenwände und Geschossdecken werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Außenwände werden als nicht tragende Holzrahmenbauwände mit nichtbrennbaren Wärmedämm-Verbundsystem und Außenputz (Dämmstärken gem. QNG-Siegel bzw. BiRN-Zertifizierung) gebaut. Putzfarben gem. Farbkonzept Exposé Strenger Frankfurt GmbH.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WC-Anlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Putz- u. Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme ZTV Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
BFS Merkblatt Nr. 9
Beschichtungen auf mineralischem Außenputz. Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 19
Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung. Herausgeber: BFS
BFS Merkblatt Nr. 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 21
Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 26
Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich. Herausgeber: BFS
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Lehmbau Regeln
Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile. Herausgeber: Dachverband Lehm e.V.
Merkblatt 2
Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog-. Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt
Egalisationsanstriche auf Edelputzen Farbtonegalisierende Beschichtung
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Einbau und Verputzen von Platten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS-R) mit rauer oder gewaffelter Oberfläche. Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen. Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V.
Merkblatt
Sockelausführung im Übergang zu Wärmedämm-Verbundsystemen und Putzsystemen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung. Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Porenbetonbericht 7
Oberflächenbehandlung Putze Beschichtungen Bekleidungen. Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
WTA-Merkblatt 2-4-14/D
Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
WTA-Merkblatt 2-7-01/D
Kalkputze in der Denkmalpflege. Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-9-04/D
Sanierputzsysteme. Herausgeber: WTA
WTA-Merkblatt 2-10-06/D
Opferputze. Herausgeber: WTA
WTA-Merkblatt 2-11-07/D
Gipsmörtel im Mauerwerksbau und an Fassaden. Herausgeber: WTA
WTA-Merkblatt 2-12-13/D
Fassadenanstriche für mineralische Untergründe in der Bauwerkserhaltung und Baudenkmalpflege
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
WTA-Merkblatt 2-13-15/D
Wärmedämm-Verbundsysteme - Wartung, Instandsetzung, Verbesserung. Herausgeber: WTA
WTA-Merkblatt 3-17-10/D
Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen. Herausgeber: WTA
1.1. Systembeschreibung
Die beschriebenen Fassadensysteme, alsecco, oder gleichwertig, sind anwendbar auf Außenwänden von Alt- und Neubauten zur Fassadensanierung und zum Erreichen eines optimalen Wärmeschutzes. Alle alsecco Fassadensysteme, o. glw. bestehen aus geprüften, zugelassenen oder normenkonformen Systemkomponenten, die in Bezug auf bauphysikalische und technische Eigenschaften optimal aufeinander abgestimmt sind. Um die Verträglichkeit der einzelnen Systemkomponenten zu gewährleisten, müssen daher alle verwendeten Komponenten vom Systemanbieter stammen.
Dem Leistungsverzeichnis liegen die aktuellen DIN-Normen, die VOB, das BFS-Merkblatt des Bundesausschusses Farbe- und Sachwertschutz, die entsprechenden Zulassungen des DIBt Berlin sowie die Produktdatenblätter (www.alsecco.de/download-center/produktinformationen.html?), o. glw. der Systemkomponenten, die CAD-Konstruktionsdetails (www.alsecco.de/download-center/cad-konstruktionsdetails.html), o. glw. und Ausführungshinweise (www.alsecco.de/download-center/ausfuehrungshinweise.html), o. glw. von alsecco, o. glw. zugrunde.
Systemanbieter:Bitte durch den Anbieter anzugeben
gewählt:_______________________________________
1.2. Allgemeine Vorbemerkungen
Alle erforderlichen Leistungen umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. DIN 18299, DIN 18345, DIN 18350, DIN 18351, DIN 18360 bzw. DIN 18363, Abs. 4.1., und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm- Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf, besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Die Vorleistungen sämtlicher Fremdgewerke, insbesondere Innenputz- und Estricharbeiten, sollten abgeschlossen sein.
Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
Anfallender Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf einer dafür vorgesehenen Deponie zu entsorgen.
1.3 Bemerkung Untergrundvorbereitungen
Nach Abschluss der Untergrundvorbehandlung muss vor Beginn der Dämmungs-, Beschichtungs-, Putz- oder Anstricharbeiten gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidende Anstriche, sandende Bestandteile, Staub, etc.) sind.
Angaben zur Baustelle
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst.
Lastklasse: 3, Breitenklasse: W09
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach den Abschnitten 2 und 3.2.1 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm- Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Bei der Sanierung von salz- oder feuchtegeschädigtem Putz ist auch der anscheinend einwandfreie Putz im Umkreis bzw. Abstand von ca. 1 m bis auf das Mauerwerk zu lösen und die Mauerwerksfugen bis ca. 2 cm Tiefe auszukratzen. Das gelöste Material ist sofort zu entfernen und zu entsorgen.
Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten.
Bei Erneuerung von Außenputz über Holzfachwerk ist unmittelbar nach Entfernen des Altputzes ein Schlagregenschutz anzubringen.
Beim Reinigen von Fassaden durch Strahlen mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk.
Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird.
Außenputz
Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen.
Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten.
Bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen.
Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden.
Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen.
Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel.
Wärmedämm-Verbundsystem
Die Verarbeitungsrichtlinien des Wärmedämm-Verbundsystem-Herstellers müssen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen nicht unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen, sofern die Herstellervorschriften nicht andere Grenzwerte vorschreiben.
Ist vor Beginn der Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems der Innenputz noch nicht fertig gestellt und ausgetrocknet, sind mit der Bauleitung geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung in der Außenwand und in dem Wärmedämm-Verbundsystem durch nach außen diffundierende Feuchtigkeit abzusprechen.
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit Dämmung aus Polystyrol über einer Dicke von 10 cm sind die Sturzbereiche über Öffnungen mit Brandabschottungen zu versehen. Wenn in den Leistungstexten keine besondere Ausführung vorgeschrieben wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung dieser Sturzbereiche im Rahmen der nach jeweiliger Zulassung möglichen Ausführungsarten selber wählen.
Armierungsgewebe muss glatt (faltenfrei) und mittig eingebaut werden. Über Ecken von Öffnungen ist es diagonal anzuordnen. Überlappungen des Gewebes sollen mindestens 100 mm betragen, Überdeckungen beim Anschluss an andere Bauteile ca. 300 mm. Es ist beim Übergang zu anderen Stoffen (z.B. Dämmung der Deckenauflager, Rollladenkästen) grundsätzlich einzubauen.
Metallprofile, z.B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus dämmendem Material wie Porenbeton, Hochloch-Leichtziegel oder dgl, sondern z.B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z.B. extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, zu trennen.
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dgl. zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu erwartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen, aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämm-Verbundsystem auftreten. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Dabei ist nicht nur auf die Vermeidung des Eindringens von Niederschlägen zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass keine kalte Außenluft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, an Sockelabschlussprofilen und dgl. z.B. durch Einlegen von Kompribändern, hinter das Wärmedämm-Verbundsystem gelangen kann.
Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämm- Verbundsystem, z.B. unter Fensterbänken, sind mit Dämmstoff zu füllen.
Fugenabdichtungen z.B. von Anschlüssen an Blendrahmen von Fenstern und Türen müssen einen geringeren Dampfdurchlass- widerstand (sd-Wert) besitzen als die entsprechenden raumseitigen Abdichtungen. Im Zweifel sind diese rechtzeitig vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Bei der Verwendung von Kompribändern sind die Verarbeitungsvorschriften der betreffenden Hersteller zu beachten. Insbesondere ist auf Abstimmung der Bandbreite und -dicke auf die Fugenabmessungen zu achten.
Bewegungsfugen des Bauwerks sind, sofern in den Leistungstexten nicht eine andere Ausführung vorgeschrieben wird, im Wärmedämm-Verbundsystem mit Dehnfugenprofilen herzustellen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Putz- u. Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
01 WDVS Haus A
01
WDVS Haus A
Hinweis: HINWEIS: Das LV beinhaltet die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems auf Stahlbetonaußenwänden als Komplettleistung. Desweiteren die Herstellung einer Armierungs- u. Putzschicht auf bauseitig gedämmten Holzaußenwänden.
Hinweis:
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 WDVS Sockel
01.02
WDVS Sockel
01.03 WDVS Fassade
01.03
WDVS Fassade
01.04 Anschlüsse
01.04
Anschlüsse
01.05 Sonstige Leistungen
01.05
Sonstige Leistungen
02 WDVS Haus B
02
WDVS Haus B
Hinweis: HINWEIS: Das LV beinhaltet die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems auf Stahlbetonaußenwänden als Komplettleistung. Desweiteren die Herstellung einer Armierungs- u. Putzschicht auf bauseitig gedämmten Holzaußenwänden.
Hinweis:
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 WDVS Sockel
02.02
WDVS Sockel
02.03 WDVS Fassade
02.03
WDVS Fassade
02.04 Anschlüsse
02.04
Anschlüsse
02.05 Sonstige Leistungen
02.05
Sonstige Leistungen
03 Tiefgaragendämmung Haus A
03
Tiefgaragendämmung Haus A
03.__.01 Untergrundvorbereitung Deckenflächen Trockene, tragfähige Beton-Deckenfläche von Schmutz,
Staub, Entschalungshilfsmitteln und losen Bestandteilen
reinigen. Betongrate sind zu entfernen.
Deckenhöhe: bis ca. 3,30 m
03.__.01
Untergrundvorbereitung Deckenflächen
734.00
m²
03.__.02 Untergrundvorbereitung Wandflächen An Wandflächen des Treppenhauskerns.
03.__.02
Untergrundvorbereitung Wandflächen
H
102.00
m²
03.__.03 Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm Deckenverkleidung, für Schienensystem, an Decken
u. Unterzügen liefern u. einbauen, horizontal u. vertikal.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Brandverhalten: A2
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Dämmstärke: 160 mm
Systemdicke: 175 mm
Deckenhöhe: bis ca. 3,30 m
Fabrikat: Abakus white light für Schienensystem T24 o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
03.__.03
Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm
B
491.00
m²
03.__.04 Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm Decken-Dämmplatte aus Mineralwolle, Sichtseite weiß,
mit strukturiertem Glasvlies; Plattenkanten allseitig glatt
geschnitten; dichtstoßend im Verband mit Klebemörtel
verlegen.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Nichtbrennbar, Euroklasse A1
Schmelzpunkt > = 1000° C;
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Plattendicke: 160 mm
Fabrikat: IsoverULTIMATE DP 1-031 mit WLS 032
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
03.__.04
Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm
A
491.00
m²
03.__.05 Wanddämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm An Wandflächen des Treppenhauskerns.
03.__.05
Wanddämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm
B
H
106.00
m²
03.__.06 Wanddämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm An Wandflächen des Treppenhauskerns.
03.__.06
Wanddämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm
A
H
106.00
m²
03.__.07 Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 80mm Unterseitig an hohen Unterzügen, zur Erreichung
einer lichten Durchgangshöhe von min. 2,05 m.
Dämmstärke: 80 mm
Deckenhöhe: bis 2,15 m
03.__.07
Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 80mm
B
H
58.00
m²
03.__.08 Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 80mm Unterseitig an hohen Unterzügen, zur Erreichung
einer lichten Durchgangshöhe von min. 2,05 m.
Dämmstärke: 80 mm
Deckenhöhe: bis 2,15 m
03.__.08
Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 80mm
A
H
58.00
m²
03.__.09 Kantenverwahrung Flankendämmung Verzinktes Stahlblechwinkelprofil, weiß lackiert,
als Kantenverwahrung von Flankendämmung an der
Stahlbetondecke oder -wand, liefern u. mechanisch
befestigen, im System zu vorgenannter Deckendämmung.
Systembreite: 175 mm. Blechstärke 0,75 mm.
Fabrikat: Abakus Kantenschutzprofil o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
03.__.09
Kantenverwahrung Flankendämmung
109.00
m
03.__.10 Kantenverwahrung Unterzüge Als Kantenverwahrung von Dämmplatten an den
Stahlbetonunterzügen.
03.__.10
Kantenverwahrung Unterzüge
H
221.00
m
03.__.11 Sockelprofil Als Sockelprofil zu vorgenannter Wanddämmung.
Sichtbare Blechhöhe ca. 150 mm.
03.__.11
Sockelprofil
H
33.00
m
03.__.12 Deckendämmung, WLS 032, MW 160mm Decken-Dämmplatte aus Mineralwolle, Sichtseite
ohne optische Anforderungen; dichtstoßend im
Verband mit Klebemörtel verlegen.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Nichtbrennbar, Euroklasse A1
Schmelzpunkt > = 1000° C;
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Dämmstärke: 80 mm
Deckenhöhe: bis 3,20 m
Einbauort: Kellerräume
Angebotenes Fabrikat:
03.__.12
Deckendämmung, WLS 032, MW 160mm
180.00
m²
03.__.13 Deckendämmung, WLS 032, MW 80mm Unterseitig an hohen Unterzügen, zur Erreichung
einer lichten Durchgangshöhe von min. 2,05 m.
Dämmstärke: 80 mm
Deckenhöhe: bis 2,15 m
03.__.13
Deckendämmung, WLS 032, MW 80mm
H
7.00
m²
04 Tiefgaragendämmung Haus B
04
Tiefgaragendämmung Haus B
04.__.01 Untergrundvorbereitung Deckenflächen Trockene, tragfähige Beton-Deckenfläche von Schmutz,
Staub, Entschalungshilfsmitteln und losen Bestandteilen
reinigen. Betongrate sind zu entfernen.
Deckenhöhe: bis ca. 3,30 m
04.__.01
Untergrundvorbereitung Deckenflächen
686.00
m²
04.__.02 Untergrundvorbereitung Wandflächen An Wandflächen des Treppenhauskerns.
04.__.02
Untergrundvorbereitung Wandflächen
H
91.00
m²
04.__.03 Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm Deckenverkleidung, für Schienensystem, an Decken
u. Unterzügen liefern u. einbauen, horizontal u. vertikal.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Brandverhalten: A2
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Dämmstärke: 160 mm
Systemdicke: 175 mm
Deckenhöhe: bis ca. 3,30 m
Fabrikat: Abakus white light für Schienensystem T24 o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04.__.03
Deckendämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm
B
507.00
m²
04.__.04 Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm Decken-Dämmplatte aus Mineralwolle, Sichtseite weiß,
mit strukturiertem Glasvlies; Plattenkanten allseitig glatt
geschnitten; dichtstoßend im Verband mit Klebemörtel
verlegen.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Nichtbrennbar, Euroklasse A1
Schmelzpunkt > = 1000° C;
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Plattendicke: 160 mm
Fabrikat: IsoverULTIMATE DP 1-031 mit WLS 032
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
04.__.04
Deckendämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm
A
507.00
m²
04.__.05 Wanddämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm An Wandflächen des Treppenhauskerns.
04.__.05
Wanddämmung mit Verkleidung, WLS 032, MW 160mm
B
H
98.00
m²
04.__.06 Wanddämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm An Wandflächen des Treppenhauskerns.
04.__.06
Wanddämmung vlieskaschiert, WLS 032, MW 160mm
A
H
98.00
m²
04.__.07 Kantenverwahrung Flankendämmung Verzinktes Stahlblechwinkelprofil, weiß lackiert,
als Kantenverwahrung von Flankendämmung an der
Stahlbetondecke oder -wand, liefern u. mechanisch
befestigen, im System zu vorgenannter Deckendämmung.
Systembreite: 175 mm. Blechstärke 0,75 mm.
Fabrikat: Abakus Kantenschutzprofil o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04.__.07
Kantenverwahrung Flankendämmung
89.00
m
04.__.08 Kantenverwahrung Unterzüge Als Kantenverwahrung von Dämmplatten an den
Stahlbetonunterzügen.
04.__.08
Kantenverwahrung Unterzüge
H
242.00
m
04.__.09 Sockelprofil Als Sockelprofil zu vorgenannter Wanddämmung.
Sichtbare Blechhöhe ca. 150 mm.
04.__.09
Sockelprofil
H
33.00
m
04.__.10 Deckendämmung, WLS 032, MW 160mm Decken-Dämmplatte aus Mineralwolle, Sichtseite
ohne optische Anforderungen; dichtstoßend im
Verband mit Klebemörtel verlegen.
Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K;
Nichtbrennbar, Euroklasse A1
Schmelzpunkt > = 1000° C;
Anwendungsgebiet DI, WI-zk;
Dämmstärke: 80 mm
Deckenhöhe: bis 2,95 m
Einbauort: Kellerräume
Angebotenes Fabrikat:
04.__.10
Deckendämmung, WLS 032, MW 160mm
180.00
m²
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
05.__.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__.01
Stundensatz Meister
O
1.00
h
05.__.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__.02
Stundensatz Vorarbeiter
O
1.00
h
05.__.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__.03
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
05.__.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__.04
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
h