Maler
L62, Augsburg
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HINWEIS Hinweise Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird. Bitte beachten: Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ausführungszeitraum:    Betoninstandsetzung: 10/25       Technikzentralen: 01/26        Kita 04/26 - 07/26       Wohnungen 08/26 - 11/26 Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung: bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut: Baustrom und Bauwasser Baubeleuchtung Bauzäune Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden) Fassadengerüst Lasten-/Personenaufzug an Ostfassade, Tragkraft 1.500 kg Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen. Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren. Pläne:   BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200    BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung  und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben. der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt. Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
01 Zentralen HLSE (FF und NFF über Nutzflächenanteile)
01
Zentralen HLSE (FF und NFF über Nutzflächenanteile)
01.02 Ausbau
01.02
Ausbau
12 WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12
WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12.01 AUSBAU
12.01
AUSBAU
13 KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13
KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13.03 Baumeister
13.03
Baumeister
13.04 AUSBAU
13.04
AUSBAU
14 TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14
TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14.01 AUSBAU
14.01
AUSBAU
15 ERTÜCHTIGUNG KELLER (außerhalb KiGa) NFF
15
ERTÜCHTIGUNG KELLER (außerhalb KiGa) NFF
15.01 AUSBAU
15.01
AUSBAU
22 WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
22
WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
22.01 AUSBAU
22.01
AUSBAU
26 GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
26
GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
26.10 Betoninstandsetzung
26.10
Betoninstandsetzung
30 Stundenlohnarbeiten
30
Stundenlohnarbeiten
30.01 Stundenlohnarbeiten
30.01
Stundenlohnarbeiten

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