Heizung
L62, Augsburg
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OBJEKTBESCHREIBUNG OBJEKTBESCHREIBUNG BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN A) BAUSTELLENEINRICHTUNG -Baustellenbenutzung Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle: Die Anfahrt auf die Baustelle erfolgt über die Landsbergerstr. - Baustelleneinrichtungsflächen: Die Baustelleneinrichtungsflächen für alle am weiteren Bau beteiligten Firmen werden vom Erdbauunternehmer hergerichtet, d.h. sie werden je nach Lage ggf. mit einer Kiesschüttung o.ä. befestigt. - Benutzung der Baustelleneinrichtungen: Veränderungen an Baustelleneinrichtungen, sowie der Abbau von Großgeräten während der Bauzeit dürfen nur nach Abstimmung mit der Örtlichen Objektüberwachung erfolgen. Vorhandene Transportgeräte, Ab- und Aufladehilfen, Lagerflächen usw. sind vom AN für fremde Arbeiten ggf. zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmer haben diesbezüglich gegenseitige Vereinbarungen selbst zu treffen und die Bauleitung zu informieren. - Materiallieferung: Die örtliche Objektüberwachung nimmt für den AN keine Lieferung an. Für Lagerräume hat der AN selbst zu sorgen. Der AN hat entsprechend die Anlieferung von Maschinen, Werkzeuge, Baustoffen usw. so zu steuern, dass diese erst dann an die Baustelle geliefert werden, wenn ausreichend geeignetes und befugtes Personal des AN zum Empfang und zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung auf der Baustelle bereit steht. - Schuttbeseitigung, Beseitigung von Verunreinigungen: Jede am Bau beteiligte Firma ist für die Beseitigung von Schutt und Verunreingungen selbst verantwortlich. Der AN hat den Bauschutt und sonstige Abfälle laufend zu beseitigen. Die Abfallbeseitigungsvorschriften des Landes Bayern sind einzuhalten. Die örtlichen Abfallvorschriften sind vom AN zu besorgen und einzuhalten. Die Abfälle sind den Vorschriften gemäß getrennt zu beseitigen. Für die Kosten der Beseitigung von undefinierbarem Schutt wird von den Ausbaufirmen eine Pauschale einbehalten (siehe Punkt F). - Staubentwicklung, Staubschutzmaßnahmen: Die bei den Bau- und insbesondere bei den Reinigungsarbeiten auftretende Staubentwicklung ist so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen zur Staubvermeidung wie Sprengen mit Wasser oder das Aufstellen von Staubschutzwänden sind vom AN eigenverantwortlich vorzunehmen und auch auf Anweisung der Objektüberwachung durchzuführen. In beiden Fällen sind diese Maßnahmen ohne besondere Vergütung zu erbringen (Nebenleistung) - Sicherheitseinrichtungen: Die Einheitspreise der in diesem LV ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten die Herstellung, Aufstellung und Befestigung, den Unterhalt und die laufende Reinigung, den Abbau und Abtransport sämtlicher für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Arbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören Schutzgeländer, Abdeckungen und Öffnungen, Handläufe, Absperrungen und dergl., auch im Bereich der Baustellenzufahrten, innerhalb und außerhalb der Baustelle. - Straßenverkehrsordnung Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen und Beleuchtungen innerhalb und außerhalb der Baustelle sind nach der STVO und den Anweisungen der zuständigen Behörde auszuführen und zu überwachen (Nebenleistung). - Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer dürfen, wenn die eigenen Arbeiten behindert werden, keinesfalls - auch nicht vorübergehend - ohne Zustimmung der Bauüberwachung eigenmächtig entfernt werden. Nach Beendigung der Arbeit sind sie wieder im ursprünglichen Zustand aufzubauen. Eine Bewachung der Baustelle seitens des Bauherrn erfolgt nicht. - Schadstoffbehandelte Stoffe und Bauteile: Schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile dürfen nicht verwendet werden (z.B. asbest- oder formaldehydhaltige Produkte). B) WERBUNG an der Baustelle Der Auftragnehmer darf nicht eigenmächtig Werbeschilder aufstellen. Falls dies doch geschieht ist der AG befugt die Werbung auf Kosten des AN entfernen zu lassen. Falls bauseits eine Bautafel mit Firmenschildern aufgestellt wird, hat der AN ein Anrecht auf Berücksichtigung. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Auftragssumme auf die AN umgelegt und bei der Schlussrechnung abgezogen. C) ERSTREINIGUNG Die vom Auftragnehmer gelieferten Teile sind innen und außen in sauberem Zustand zu montieren. Bei Teilen, die mit besonderen Schutzvorrichtungen versehen sind, dürfen die Schutzteile erst nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung entfernt werden. Dies ist noch Leistung des AN. Eine einmalige Erstreinigung hat als Feinreinigung der montierten Teile nach Aufforderung durch die Bauleitung mit den entsprechenden Vorschriften über Reinigung von Bauteilen/-stoffen im Bauwesen zu erfolgen. D) FESTSTELLUNG VON MASSEN Der AN ist verpflichtet, wenn nötig, Masse an Ort und Stelle verantwortlich zu nehmen. Dies trifft insbesondere dort zu, wo die Herstellung seiner Leistung verbindlich davon abhängt. Meterrisse sind vom Rohbauunternehmer anzubringen und eigenverantwortlich zu überprüfen. E) GERÜSTSTELLUNG Eventuell erforderliche Arbeitsbühnen sind Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden für die Montage bzw. das Vertragen der Konstruktion irgendwelche Hilfsmittel erforderlich ( Autokran etc.) sind diese Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TEIL 1 Den Zuschlag über die Ausführung der Arbeiten behält sich die Bauherrschaft vor Im Leistungsverzeichnis angebotene Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Der voraussichtl. Montagebeginn und Fertigstellung ist auf dem Deckblatt vermerkt. Der Anbieter hat seine Preisbildung so zu kalkulieren, dass alle Lohn- und Materialerhöhungen mit den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen abgegolten sind. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Dies gilt auch für mögliche Unklarheiten in den Verdingungslagen. Auskünfte hat sich der Bieter bei dem Vefasser des Leistungsverzeichnises eigenverantwortlich einzuholen. Er ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe umfassende Ortskenntnisse durch Besichtigung der Baustelle zu verschaffen. Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen den Bieter nicht zu Nachforderungen. Auf Aufforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer rechtzeitig Materialmuster zu Auswahl zu Verfügung zu stellen. Die Ausführungszeiten sind Vertragsbestandteil! Änderungen sind bei der Vergabe festzulegen. Die genauen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen! ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TEIL 2 1.0 Allgemeines 1.01 Leistungen oder Verpflichtungen, die sich aus den folgenden Vorschriften ergeben , gehören ohne dass es einer besonderen Erwähnung in der Leistungsbeschreibung bedarf, zu den Vertragsleistungen und sind mit Angebotspreisen der jeweiligen Hauptposition abgegolten. 1.02 Soweit für Baustoffe und Materialien eine amtliche Zulassung und oder Güteprüfung vorgeschrieben ist, dürfen nur solche verwendet werden. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu führen. 1.03 Bei Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen neuesten DIN-Normen und -Vorschriften, technischen Richtlinien, sowie Vorschriften bzw. Empfehlungen der Hersteller zu beachten. Dies gilt sowohl für die verwendeten Baustoffe, Materialien, Teile und Einrichtungen etc., als auch für deren fachgerechte Verarbeitung und Einbau. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu führen. 1.04 Alle statischen Bauteile bzw. Bewehrungen sind durch den verantwortlichen Statiker abnehmen zu lassen. Der Statiker ist rechtzeitig zu informieren. Über die Abnahmen müssen Protokolle geführt werden. 1.05 Für alle Schäden, welche durch Unterlassung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Arbeiten entstehen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfange. Dasselbe gilt auch für alle Kabel-, Sach- und Personenschäden, die durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit des Unternehmers, seiner Mitarbeiter und Angestellten entstehen oder infolge ungenügender Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gegenüber den Personen, Anlagen und Betriebseinrichtungen der Bauherrschaft herbeigeführt werden, die sich am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück, sowie auf den Nachbargrundstücken befinden. 1.06 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei der Verdingungsverhandlung und allen erforderlichen Nachtragsverhandlungen auf Verlangen seine Preisermittlung und Kalkulationsunterlagen für die Positionen des LV mit Einheitspreisen zur Einsicht vorzulegen. 1.07 Alle Positionen beinhalten die fix und fertigen Leistungen einschl. Lieferung aller Materialien entsprechend der Vorschriften und Anweisungen der jeweiligen Materialhersteller und Lieferanten. 1.08 Die Baustelle ist unbewacht. Auf 10 VOB/B wird deshalb besonders hingewiesen. 1.09 Die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind mit dem Angebot zurückzugeben. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - HEIZUNG und KÄLTE I Ausführungsbedingungen 1. Leistungsumfang: Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: DAS HERSTELLEN DURCH ZUSAMMENFÜGEN BIS ZUR FERTIGEN LEISTUNG und zur mängelfreien Funktionserfüllung. 2. Fabrikate und Materialien: Die in der Leistungsbeschreibung angebotenen Fabrikate und Materialien sind grundsätzlich zu liefern und einzubauen. Über die Verwendung von Alternativ- angebotenen Fabrikaten und Materialien entscheidet der Auftraggeber. Änderungen sind nur mit schriftl. Zustimmung durch den Auftraggeber zulässig. Werden ausländische Fabrikate angeboten, so wird der Einbau nur zugelassen, wenn das ausländische Fabrikat über ein Prüfzeugnis einer anerkannten Materialprüfanstalt der Bundesrepublik Deutschland verfügt oder dieses Fabrikat allgemein bauaufsichtlich zugelassen ist. 3. Anfertigen von Proben und Muster: Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer die Anfertigung von Mustern zu verlangen oder Anlagenteile vor der Herstellung als Muster installieren zu lassen. Der Auftraggeber kann die Muster im Hinblick auf die geforderte Verwendung einer angemessenen Prüfung unterziehen. Wenn der Auftragnehmer von ihm noch nicht erprobte Teile oder Systeme verwendet, wird er diesen Umstand dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Durch das Mitwirken oder Beobachten von Bemusterungen oder Prüfungen durch den Auftraggeber oder des planenden Ingenieurs ist die Gewährleistung des Auftragnehmers in keiner Weise eingeschränkt. 4. Montagezeichnungen VOB DIN 18 380 Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und Berechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die erforderlichen Werkstatt- und Montagezeichnungen sind auf der Grundlage der Ausführungszeichnungen zu erstellen. Dem Auftraggeber sind alle technischen Angaben und Gewichtsangaben rechtzeitig auszuhändigen. Änderungen während der Bauzeit sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und in die Montagepläne einzutragen. Dem Beauftragten des Auftraggebers sind die Montagepläne, unter Beachtung vorhandener Aussparungspläne, gemäß DIN 18 380 in 3-facher Ausfertigung, davon ein Satz farbig angelegt, zur Freigabe vorzulegen (keine Funktionsprüfung). Die Vorlage hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass evtl. Änderungswünsche noch berücksichtigt werden können, ohne dass Verzögerungen im Terminablauf entstehen. 5. Koordinierung der Arbeiten Vor Montagebeginn ist mit den beteiligten Installationsfirmen und der Fachbauleitung die Montage in technischer und organisatorischer Hinsicht zu klären. Montage- und Befestigungsart sind aufeinander abzustimmen. Jeder hat sich prinzipiell an die vorgesehene Leitungsführung zu halten. Diese ist aus den Plänen ersichtlich bzw. mit der Fachbauleitung festzulegen. Die Installationsfirmen müssen ihre Montagezeichnungen im Einvernehmen mit der Fachbauleitung aufeinander abstimmen und koordinieren. Bei willkürlicher Montage kann die Fachbauleitung Anlagenteile entfernen und neu montieren lassen. 6. Funktionsprüfung VOB DIN 18 380 Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme alle Funktionsprüfungen an der Anlage durchzuführen und die Meßprotokolle zu erstellen. Grundlage für die Funktionsprüfung ist die VOB DIN 18 380. Die Abnahme der Anlage erfolgt, wenn ein mängelfreier Betrieb gewährleistet ist. 7. Bestandsunterlagen (DIN 18 380, Abschn. 3.6.3) Die Bestandsunterlagen sind zu liefern gemäß DIN 18 380, Anzahl 3-fach, farbig angelegt, als Lichtpause in Ordnern, geordnet mit Inhaltsverzeichnis. Anzahl 1-fach als Transparentpause, gerollt. - Revisionszeichnungen - Schematische Darstellung und Beschreibung der Anlage - Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen - Ersatzteillisten Übergabe der Unterlagen spätestens 1 Woche vor Abnahme der Leistungen Schemata der gesamten Anlage, farbig angelegt, aufgezogen auf Kunststoff oder hinter Glas, einschl. Rahmen zur Aufhängung in Zentralen. Vom Auftraggeber werden Transparentpausen der endgültigen Grundriss- und Schnittpläne der Baumaßnahme für die Erstellung der Bestandszeichnungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind in der Leistungsbeschreibung erfasst. 8. Abnahme VOB DIN 1961 Eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen oder die Benutzung der Leistung oder von Teilen der Leistung gelten nicht als Abnahme. Grundlage für die Abnahme ist die mängelfreie Funktion der Anlage. Muss die Abnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wiederholt werden, so hat er die Kosten für alle weiteren Abnahmen und Nachprüfungen zu tragen. 9. Abnahmeprüfung Die Abnahmeprüfung erfolgt entsprechend VOB, Teil C, DIN 18 380. Sie umfasst: Die Vollständigkeits- und Funktionsprüfung. Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt durch: Vergleich der Lieferung mit dem Vertrag sowohl hinsichtlich des Umfanges, als auch des Materials und gegebenenfalls der Eigenschaften und Ersatzteile, Prüfung auf Einhaltung technischer und behördlicher Sicherheitsvorschriften. Prüfung auf Zugänglichkeit der Anlage für das Betreiben (Warten, Instandsetzen). Prüfen des Reinheitszustandes der Anlage, prüfen, ob Bestandsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, (z. B. Werksatteste) und Ersatzteillisten vorhanden sind. Als Voraussetzung für die Funktionsprüfung sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: Vorheriger Probebetrieb der Gesamtanlage 10. Aufmaß und Abrechnung (DIN 18 380) Eine Aufstellung der Aufmaße und der Rechnungen nach Bauteilen und Einzelanlagen kann von der Fachbauleitung verlangt werden. Hierfür sind die entsprechenden Aufmasslisten zu verwenden. Die geprüften und unterschriebenen Aufmasslisten sind Grundlage für die Kostenkontrolle über die EDV-Anlage. 11. Bautagebuch Das Bautagebuch, das während der gesamten Bauzeit geführt werden muß, ist der Bauleitung täglich mit Angaben über Anzahl der Arbeitskräfte und der ausgeführten Arbeiten vorzulegen. 12. Gerüste Erforderliche Gerüste und Arbeitsbühnen jeder Art und Größe über 2,0 m Höhe werden besonders vergütet. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste, Geräte, Kräne, Bauaufzüge und Hebezeuge anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer selbst zu regeln, soweit nicht im Einzelfall Gerüste bauseits kostenlos zur Verfügung stehen. 13. Hinweis zum Leistungsverzeichnis Für die Beurteilung des Angebotes ist es unbedingt erforderlich, dass jede Position gewissenhaft ausgefüllt und mit ALLEN geforderten technischen Daten angeboten wird, desgleichen gilt für die Hersteller/Typenangaben. 14. Befestigungsmaterial Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Anlagenteile verstehen sich einschließlich korrosionsgeschützten und schallabsorbierenden Befestigungsmaterialien. In den Unterzügen und Bindern sind keine Bohrungen zulässig! Befestigungen sind hier nur an den HTA Schienen zulässig! Es sind nur Metalldübel mit entsprechender Zulassung zu verwenden. Bei erhöhter Belastung einzelner Dübel in der Zugzone der Baukonstruktion ist der zuständige Baustatiker zu befragen. 15. Baumaße Die Baumaße sind vor der Montage vor Ort zu überprüfen
OBJEKTBESCHREIBUNG
01 ZENTRALE Heizung
01
ZENTRALE Heizung
01.04 Zentrale Heizung
01.04
Zentrale Heizung
22 WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
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WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
22.03 Wohnungen 1-6 OG Sanierung
22.03
Wohnungen 1-6 OG Sanierung
22.04 Wohnungen 7.OG Aufstockung
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Wohnungen 7.OG Aufstockung
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.05 Kindergarten
23.05
Kindergarten