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OBJEKTBESCHREIBUNG OBJEKTBESCHREIBUNG
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A) BAUSTELLENEINRICHTUNG
-Baustellenbenutzung
Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle: Die Anfahrt auf die
Baustelle
erfolgt über die Landsbergerstr.
- Baustelleneinrichtungsflächen: Die
Baustelleneinrichtungsflächen für alle am weiteren Bau
beteiligten Firmen werden vom Erdbauunternehmer
hergerichtet, d.h. sie werden je nach Lage ggf. mit
einer Kiesschüttung o.ä. befestigt.
- Benutzung der Baustelleneinrichtungen: Veränderungen
an Baustelleneinrichtungen, sowie der Abbau von
Großgeräten während der Bauzeit dürfen nur nach
Abstimmung mit der Örtlichen Objektüberwachung
erfolgen. Vorhandene Transportgeräte, Ab- und
Aufladehilfen, Lagerflächen usw. sind vom AN für fremde
Arbeiten ggf. zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmer
haben diesbezüglich gegenseitige Vereinbarungen selbst
zu treffen und die Bauleitung zu informieren.
- Materiallieferung: Die örtliche Objektüberwachung
nimmt für den AN keine Lieferung an. Für Lagerräume hat
der AN selbst zu sorgen. Der AN hat entsprechend die
Anlieferung von Maschinen, Werkzeuge, Baustoffen usw.
so zu steuern, dass diese erst dann an die Baustelle
geliefert werden, wenn ausreichend geeignetes und
befugtes Personal des AN zum Empfang und zur sicheren
Lagerung und Aufbewahrung auf der Baustelle bereit
steht.
- Schuttbeseitigung, Beseitigung von Verunreinigungen:
Jede am Bau beteiligte Firma ist für die Beseitigung
von Schutt und Verunreingungen selbst verantwortlich.
Der AN hat den Bauschutt und sonstige Abfälle laufend
zu beseitigen. Die Abfallbeseitigungsvorschriften des
Landes Bayern sind einzuhalten. Die örtlichen
Abfallvorschriften sind vom AN zu besorgen und
einzuhalten. Die Abfälle sind den Vorschriften gemäß
getrennt zu beseitigen. Für die Kosten der Beseitigung
von undefinierbarem Schutt wird von den Ausbaufirmen
eine Pauschale einbehalten (siehe Punkt F).
- Staubentwicklung, Staubschutzmaßnahmen: Die bei den
Bau- und insbesondere bei den Reinigungsarbeiten
auftretende Staubentwicklung ist so gering wie möglich
zu halten. Maßnahmen zur Staubvermeidung wie Sprengen
mit Wasser oder das Aufstellen von Staubschutzwänden
sind vom AN eigenverantwortlich vorzunehmen und auch
auf Anweisung der Objektüberwachung durchzuführen. In
beiden Fällen sind diese Maßnahmen ohne besondere
Vergütung zu erbringen (Nebenleistung)
- Sicherheitseinrichtungen: Die Einheitspreise der in
diesem LV ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten die
Herstellung, Aufstellung und Befestigung, den Unterhalt
und die laufende Reinigung, den Abbau und Abtransport
sämtlicher für die Ausführung der hier ausgeschriebenen
Arbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen und
Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören
Schutzgeländer, Abdeckungen und Öffnungen, Handläufe,
Absperrungen und dergl., auch im Bereich der
Baustellenzufahrten, innerhalb und außerhalb der
Baustelle.
- Straßenverkehrsordnung Fahrbahnmarkierungen,
Beschilderungen und Beleuchtungen innerhalb und
außerhalb der Baustelle sind nach der STVO und den
Anweisungen der zuständigen Behörde auszuführen und zu
überwachen (Nebenleistung).
- Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer dürfen,
wenn die eigenen Arbeiten behindert werden, keinesfalls
- auch nicht vorübergehend - ohne Zustimmung der
Bauüberwachung eigenmächtig entfernt werden. Nach
Beendigung der Arbeit sind sie wieder im ursprünglichen
Zustand aufzubauen. Eine Bewachung der Baustelle
seitens des Bauherrn erfolgt nicht.
- Schadstoffbehandelte Stoffe und Bauteile:
Schadstoffbehaftete Stoffe und Bauteile dürfen nicht
verwendet werden (z.B. asbest- oder formaldehydhaltige
Produkte).
B) WERBUNG an der Baustelle
Der Auftragnehmer darf nicht eigenmächtig Werbeschilder
aufstellen.
Falls dies doch geschieht ist der AG befugt die Werbung
auf Kosten des AN entfernen zu lassen.
Falls bauseits eine Bautafel mit Firmenschildern
aufgestellt
wird, hat der AN ein Anrecht auf Berücksichtigung.
Die Kosten hierfür werden entsprechend der
Auftragssumme
auf die AN umgelegt und bei der Schlussrechnung
abgezogen.
C) ERSTREINIGUNG
Die vom Auftragnehmer gelieferten Teile sind innen und
außen in sauberem Zustand zu montieren. Bei Teilen, die
mit besonderen Schutzvorrichtungen versehen sind,
dürfen die Schutzteile erst nach Abstimmung mit der
örtlichen Bauleitung entfernt werden. Dies ist noch
Leistung des AN. Eine einmalige Erstreinigung hat als
Feinreinigung der montierten Teile nach Aufforderung
durch die Bauleitung mit den entsprechenden
Vorschriften über Reinigung von Bauteilen/-stoffen im
Bauwesen zu erfolgen.
D) FESTSTELLUNG VON MASSEN
Der AN ist verpflichtet, wenn nötig, Masse an Ort und
Stelle verantwortlich zu nehmen. Dies trifft
insbesondere dort zu, wo die Herstellung seiner
Leistung verbindlich davon abhängt. Meterrisse sind vom
Rohbauunternehmer anzubringen und eigenverantwortlich
zu überprüfen.
E) GERÜSTSTELLUNG
Eventuell erforderliche Arbeitsbühnen sind Sache des
Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Werden für die Montage bzw. das Vertragen der
Konstruktion irgendwelche Hilfsmittel erforderlich (
Autokran etc.) sind diese Sache des Auftragnehmers und
mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TEIL 1
Den Zuschlag über die Ausführung der Arbeiten behält
sich die Bauherrschaft vor
Im Leistungsverzeichnis angebotene Preise sind
Festpreise für die gesamte Bauzeit.
Der voraussichtl. Montagebeginn und Fertigstellung ist
auf dem Deckblatt vermerkt.
Der Anbieter hat seine Preisbildung so zu kalkulieren,
dass alle Lohn- und Materialerhöhungen mit den im
Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen
abgegolten sind.
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen
preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und
diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Dies
gilt auch für mögliche Unklarheiten in den
Verdingungslagen. Auskünfte hat sich der Bieter bei dem
Vefasser des Leistungsverzeichnises eigenverantwortlich
einzuholen. Er ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe
umfassende Ortskenntnisse durch Besichtigung der
Baustelle zu verschaffen. Verstöße gegen diese
Verpflichtungen berechtigen den Bieter nicht zu
Nachforderungen.
Auf Aufforderung des Auftraggebers hat der
Auftragnehmer rechtzeitig Materialmuster zu Auswahl zu
Verfügung zu stellen.
Die Ausführungszeiten sind Vertragsbestandteil!
Änderungen sind bei der Vergabe festzulegen. Die
genauen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen!
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TEIL 2
1.0 Allgemeines
1.01 Leistungen oder Verpflichtungen, die sich aus den
folgenden Vorschriften ergeben , gehören ohne dass es
einer besonderen Erwähnung in der Leistungsbeschreibung
bedarf, zu den Vertragsleistungen und sind mit
Angebotspreisen der jeweiligen Hauptposition
abgegolten.
1.02 Soweit für Baustoffe und Materialien eine
amtliche Zulassung und oder Güteprüfung vorgeschrieben
ist, dürfen nur solche verwendet werden. Auf Verlangen
sind entsprechende Nachweise zu führen.
1.03 Bei Ausführung der Leistungen sind sämtliche
einschlägigen neuesten DIN-Normen und -Vorschriften,
technischen Richtlinien, sowie Vorschriften bzw.
Empfehlungen der Hersteller zu beachten. Dies gilt
sowohl für die verwendeten Baustoffe, Materialien,
Teile und Einrichtungen etc., als auch für deren
fachgerechte Verarbeitung und Einbau. Auf Verlangen
sind entsprechende Nachweise zu führen.
1.04 Alle statischen Bauteile bzw. Bewehrungen sind
durch den verantwortlichen Statiker abnehmen zu lassen.
Der Statiker ist rechtzeitig zu informieren. Über die
Abnahmen müssen Protokolle geführt werden.
1.05 Für alle Schäden, welche durch Unterlassung der
erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bei der
Ausführung der Arbeiten entstehen, haftet der
Auftragnehmer in vollem Umfange. Dasselbe gilt auch
für alle Kabel-, Sach- und Personenschäden, die durch
Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit des Unternehmers,
seiner Mitarbeiter und Angestellten entstehen oder
infolge ungenügender Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
gegenüber den Personen, Anlagen und
Betriebseinrichtungen
der Bauherrschaft herbeigeführt werden, die
sich am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück, sowie
auf den Nachbargrundstücken befinden.
1.06 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem
Auftraggeber
bei der Verdingungsverhandlung und allen
erforderlichen Nachtragsverhandlungen auf Verlangen
seine Preisermittlung und Kalkulationsunterlagen für
die Positionen des LV mit Einheitspreisen zur Einsicht
vorzulegen.
1.07 Alle Positionen beinhalten die fix und fertigen
Leistungen einschl. Lieferung aller Materialien
entsprechend der Vorschriften und Anweisungen der
jeweiligen Materialhersteller und Lieferanten.
1.08 Die Baustelle ist unbewacht. Auf 10 VOB/B wird
deshalb besonders hingewiesen.
1.09 Die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind mit dem
Angebot zurückzugeben.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - HEIZUNG und KÄLTE
I Ausführungsbedingungen
1. Leistungsumfang:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen
Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und
Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter
Zugrundelegung der anerkannten Ausführungsbestimmungen
der DIN-Normen, als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart: DAS HERSTELLEN DURCH
ZUSAMMENFÜGEN BIS ZUR FERTIGEN LEISTUNG
und zur mängelfreien Funktionserfüllung.
2. Fabrikate und Materialien:
Die in der Leistungsbeschreibung
angebotenen Fabrikate und Materialien sind
grundsätzlich zu liefern und einzubauen.
Über die Verwendung von Alternativ- angebotenen
Fabrikaten und Materialien entscheidet der
Auftraggeber. Änderungen sind nur mit schriftl.
Zustimmung durch den Auftraggeber zulässig.
Werden ausländische Fabrikate angeboten, so
wird der Einbau nur zugelassen, wenn das
ausländische Fabrikat über ein Prüfzeugnis
einer anerkannten Materialprüfanstalt der
Bundesrepublik Deutschland verfügt oder
dieses Fabrikat allgemein bauaufsichtlich
zugelassen ist.
3. Anfertigen von Proben und Muster:
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer
die Anfertigung von Mustern zu verlangen oder
Anlagenteile vor der Herstellung als Muster
installieren zu lassen. Der Auftraggeber kann die
Muster im Hinblick auf die geforderte Verwendung
einer angemessenen Prüfung unterziehen. Wenn der
Auftragnehmer von ihm noch nicht erprobte Teile
oder Systeme verwendet, wird er diesen Umstand
dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Durch
das Mitwirken oder Beobachten von Bemusterungen
oder Prüfungen durch den Auftraggeber oder des
planenden Ingenieurs ist die Gewährleistung des
Auftragnehmers in keiner Weise eingeschränkt.
4. Montagezeichnungen VOB DIN 18 380
Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Planungsunterlagen und
Berechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die erforderlichen Werkstatt- und
Montagezeichnungen sind auf der Grundlage der
Ausführungszeichnungen zu erstellen. Dem
Auftraggeber sind alle technischen Angaben und
Gewichtsangaben rechtzeitig auszuhändigen.
Änderungen während der Bauzeit sind vom
Auftragnehmer zu übernehmen und in die
Montagepläne einzutragen.
Dem Beauftragten des Auftraggebers sind die
Montagepläne, unter Beachtung vorhandener
Aussparungspläne, gemäß DIN 18 380 in 3-facher
Ausfertigung, davon ein Satz farbig angelegt, zur
Freigabe vorzulegen (keine Funktionsprüfung).
Die Vorlage hat so rechtzeitig zu erfolgen,
dass evtl. Änderungswünsche noch berücksichtigt
werden können, ohne dass Verzögerungen im Terminablauf
entstehen.
5. Koordinierung der Arbeiten
Vor Montagebeginn ist mit den beteiligten
Installationsfirmen und der Fachbauleitung die
Montage in technischer und organisatorischer
Hinsicht zu klären. Montage- und Befestigungsart
sind aufeinander abzustimmen. Jeder hat sich
prinzipiell an die vorgesehene Leitungsführung
zu halten. Diese ist aus den Plänen ersichtlich bzw.
mit der Fachbauleitung festzulegen. Die
Installationsfirmen müssen ihre Montagezeichnungen
im Einvernehmen mit der Fachbauleitung aufeinander
abstimmen und koordinieren. Bei willkürlicher
Montage kann die Fachbauleitung Anlagenteile
entfernen und neu montieren lassen.
6. Funktionsprüfung VOB DIN 18 380
Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme alle
Funktionsprüfungen an der Anlage durchzuführen
und die Meßprotokolle zu erstellen. Grundlage für
die Funktionsprüfung ist die VOB DIN 18 380.
Die Abnahme der Anlage erfolgt, wenn ein
mängelfreier Betrieb gewährleistet ist.
7. Bestandsunterlagen (DIN 18 380, Abschn. 3.6.3)
Die Bestandsunterlagen sind zu liefern gemäß DIN
18 380, Anzahl 3-fach, farbig angelegt, als Lichtpause
in Ordnern, geordnet mit Inhaltsverzeichnis.
Anzahl 1-fach als Transparentpause, gerollt.
- Revisionszeichnungen
- Schematische Darstellung und Beschreibung der Anlage
- Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und
Werksatteste
- Alle für den sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb erforderlichen
Bedienungs- und Wartungsanleitungen
- Ersatzteillisten
Übergabe der Unterlagen spätestens 1 Woche vor
Abnahme der Leistungen
Schemata der gesamten Anlage, farbig angelegt,
aufgezogen auf Kunststoff oder hinter Glas,
einschl. Rahmen zur Aufhängung in Zentralen.
Vom Auftraggeber werden Transparentpausen der
endgültigen Grundriss- und Schnittpläne der
Baumaßnahme für die Erstellung der
Bestandszeichnungen kostenlos zur Verfügung
gestellt.
Die Kosten hierfür sind in der Leistungsbeschreibung
erfasst.
8. Abnahme VOB DIN 1961
Eine schriftliche Mitteilung über die
Fertigstellung der Leistungen oder die
Benutzung der Leistung oder von
Teilen der Leistung gelten nicht als Abnahme.
Grundlage für die Abnahme ist
die mängelfreie Funktion der Anlage.
Muss die Abnahme aus Gründen, die der
Auftragnehmer zu vertreten hat, wiederholt
werden, so hat er die Kosten für alle weiteren
Abnahmen und Nachprüfungen zu tragen.
9. Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung erfolgt entsprechend VOB, Teil
C, DIN 18 380.
Sie umfasst:
Die Vollständigkeits- und Funktionsprüfung.
Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt durch:
Vergleich der Lieferung mit dem Vertrag sowohl
hinsichtlich des Umfanges, als auch des Materials
und gegebenenfalls der Eigenschaften und
Ersatzteile, Prüfung auf Einhaltung technischer
und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
Prüfung auf Zugänglichkeit der Anlage für das
Betreiben (Warten, Instandsetzen).
Prüfen des Reinheitszustandes der Anlage, prüfen,
ob Bestandsunterlagen, Bedienungsanleitungen,
Wartungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen,
(z. B. Werksatteste) und Ersatzteillisten
vorhanden sind.
Als Voraussetzung für die Funktionsprüfung sind
folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu
erbringen:
Vorheriger Probebetrieb der Gesamtanlage
10. Aufmaß und Abrechnung (DIN 18 380)
Eine Aufstellung der Aufmaße und der Rechnungen
nach Bauteilen und Einzelanlagen kann von der
Fachbauleitung verlangt werden. Hierfür sind die
entsprechenden Aufmasslisten zu verwenden.
Die geprüften und unterschriebenen Aufmasslisten
sind Grundlage für die Kostenkontrolle über die
EDV-Anlage.
11. Bautagebuch
Das Bautagebuch, das während der gesamten
Bauzeit geführt werden muß, ist der Bauleitung täglich
mit Angaben über Anzahl der Arbeitskräfte und der
ausgeführten Arbeiten vorzulegen.
12. Gerüste
Erforderliche Gerüste und Arbeitsbühnen jeder Art
und Größe über 2,0 m Höhe werden besonders
vergütet. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste,
Geräte, Kräne, Bauaufzüge und Hebezeuge
anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer selbst zu
regeln, soweit nicht im Einzelfall Gerüste
bauseits kostenlos zur Verfügung stehen.
13. Hinweis zum Leistungsverzeichnis
Für die Beurteilung des Angebotes ist es
unbedingt erforderlich, dass jede Position
gewissenhaft ausgefüllt und mit ALLEN geforderten
technischen Daten angeboten wird, desgleichen
gilt für die Hersteller/Typenangaben.
14. Befestigungsmaterial
Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführte
Anlagenteile verstehen sich einschließlich
korrosionsgeschützten und schallabsorbierenden
Befestigungsmaterialien.
In den Unterzügen und Bindern sind keine Bohrungen
zulässig!
Befestigungen sind hier nur an den HTA Schienen
zulässig!
Es sind nur Metalldübel mit entsprechender
Zulassung zu verwenden.
Bei erhöhter Belastung einzelner Dübel in der
Zugzone der Baukonstruktion ist der zuständige
Baustatiker zu befragen.
15. Baumaße
Die Baumaße sind vor der Montage vor Ort zu
überprüfen
OBJEKTBESCHREIBUNG
01 ZENTRALE Heizung
01
ZENTRALE Heizung
01.04 Zentrale Heizung
01.04
Zentrale Heizung
22 WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
22
WOHNUNGEN Sanierung FF, 1. OG - 7. OG
22.03 Wohnungen 1-6 OG Sanierung
22.03
Wohnungen 1-6 OG Sanierung
22.04 Wohnungen 7.OG Aufstockung
22.04
Wohnungen 7.OG Aufstockung
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.05 Kindergarten
23.05
Kindergarten