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Net total EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Die Doppelhäuser/Wohnungen werden im KFW EH40 QNG-Plus-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Satteldach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse: Kranichweg, Zossen
b) Gebäudedaten:
Gebäudeteile: 14 Gebäude
Anzahl der Geschosse: 1,5
Geschoßhöhe: 2,50 - 3,00 m
Gebädehöhe: ca. 7,0 m
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Privatgrundstück und öffentliches Straßenland Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind Rechtzeiteg vor Baubeginn zu Besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zufart:
Die Baustellenzufarten erfolgen über die Hauptstarße
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Buastelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Die Einhaltung vom QNG ist zu beachten
(Schadstoffvermeidung in Baumaterialien)
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß den Die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß den QNG-Anforderungen ist zu beachten.
1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der
Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und
Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und
Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des
Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen.
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des
AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG
ist Folge zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die
folgenden Unterlagen erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
9. Bauart
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Einzelhäuser/Wohnungen werden als klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m und in den restlichen Räumen mindestens 2,30 m. Die Erdgeschosswohnung umfasst eine Diele, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie ein kombinierter Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einer Terrasse mit Gartenfläche. Darüber hinaus wird ein Abstellraum unter der Treppe
eingerichtet. Außerdem befindet sich im EG ein von außen zugänglicher Hausanschlussraum. Die Wohneinheit im Obergeschoss umfasst einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Bürozimmer sowie einen kombinierter Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einem Balkon.
Die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß den
Maler- und Lackierarbeiten DIN 18363 Geltungsbereich Maler- und Lackierarbeiten DIN 18363 Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung
grundsätzlich aus:
DIN 6164-1 DIN-Farbenkarte bzw. RAL-Farbenkarte
DIN 6173 - Farbabmusterungen
DIN 8200 - Strahlverfahrenstechnik; Begriffe;
Einordnung der Strahlverfahren DIN 8201 -
Feste Strahlmittel
DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten DIN 18366 -
Tapezierarbeiten
DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von
Metallen
DIN 53153 - Prüfung von Anstrichstoffen und ähnlichen
Beschichtungsstoffen;
Bestimmung des Kreidegrades von Anstrichen und
ähnlichen Beschichtungen
DIN 53221 - Prüfung von Anstrichstoffen und ähnlichen
Beschichtungsstoffen; Prüfung
von Anstrichen auf Überlackierbarkeit
DIN 53236 - Prüfung von Farbmitteln; Mess- und
Auswertebedingungen zur Bestimmung
von Farbunterschieden bei Anstrichen, ähnlichen
Beschichtungen und Kunststoffen
DIN 53778 - Kunststoffdispersionsfarben für innen DIN
DIN EN 971 - Lacke und Anstrichstoffe
DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe
Stoffe / Bauteile
1. Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die
Verarbeitungsrichtlinien der Her- steller sollen
eingehalten werden, dem Auftraggeber ist
auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
2. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund,
Abtönstoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben
Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produkt-
namen ist auf Verlangen die
Bindemittelbasis nachzuweisen.
3. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen
der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die
überwiegend dem Aufenthalt von
Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass
keine Belästigung oder
Gesundheitsgefährdung auftritt.
4. Als "ölbeständig" ausgeschriebene
Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die
Verwendung als Ölauf fangwannenbeschichtung besitzen
5. Für Dispersionsfarben sind
folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
1. ohne organische Lösungsmittel
2. ohne giftige Topfkonservierungsmittel
3. ohne giftige Fungizide und Algizide
4. keine Schadstoffemission an die Umwelt
5. keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
6. keine negative Geruchsbildung
7. Wasserdampfdurchlässigkeit
8. äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
6. Beschichtungsstoffe für Graffitischutz müssen auf
den Untergrund abgestimmt sein.
Bei porösem Untergrund dürfen nur chemisch neutral
reagierende Stoffe zum Einsatz
kommen. Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich
behindern und keine
umweltschädigenden Lösungsmittel enthalten. Weiter
muss Alkaliresistenz,
UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und
Witterungsbeständigkeit
gewährleistet werden
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid
oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Diese Leistungsbeschreibungen liegen die DIN 18299
Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für
Malerund Lackierarbeiten gem DIN
18363, die Praxismerkblätter und Vorschrifften des
Farbenherstellers zugrunde.
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
Merkblatt 2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf
KalksandsteinSichtmauerwerk
Merkblatt 3 - Beschichtungen auf nicht maßhaltigen
Außenbauteilen aus Holz
Merkblatt 4 - Zinkstaubbeschichtungen
Merkblatt 5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem
Stahl
Merkblatt 6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus
Aluminium
Merkblatt 7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor
der Verarbeitung
Merkblatt 8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Betonflächen mit
geschlossenem Gefüge
Merkblatt 9 - Beschichtungen auf Außenputze
Merkblatt 10 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Innenputz
Merkblatt 11 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Porenbeton
Merkblatt 12.2 - Oberflächenbehandlung von
Gipskartonplatten
Merkblatt 13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Merkblatt 14 - Beschichtungen von Platten aus
Faserzement und Asbestzement
Merkblatt 15 - Brandschutzbeschichtungen auf
Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Merkblatt 16 - Technische Richtlinien für Tapezier-
und Klebearbeiten
Merkblatt 17 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Wänden aus
Wandbauplatten aus Gips
Ausführung
a. Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend
ersichtlich, hat der Auftragnehmer
nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber
rechtzeitig über vorgesehene Farben und
Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.
b. Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager
dürfen die Arbeiten anderer
Gewerke nicht behindert werden.
c. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung der
Bauleitung.
d. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind
benutzte Räume innerhalb von drei
Werktagen besenrein zu räumen.
e. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem
Auftragnehmer freigestellt, falls die
Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht
dagegen spricht
f. Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein und
den zu erwartenden oder ausgeschriebenen
Beanspruchungen gerecht werden. Das
Geltendmachen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363
umfasst deshalb auch die
vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus
fachspezifischer Sicht.
g. Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene
Anstrichwirkung (matt, halbmatt,
halbglänzend oder hochglänzend) ist unbedingt
einzuhalten.
h. Das eingebaute Material muss dem Muster
entsprechen; eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte
eingeholt werden.
i. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung
silikatbzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe
durch Abkleben zu schützen.
j. Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den
Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder
einzubauen, anderenfalls sind sie
abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge.
Bewegliche Teile sind gangbar zu
halten.
k. Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der
Bauleitung in unterschiedlicher
Tönung verlangt werden.
l. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind,
sind sie farblich nach den genormten
Vorschriften zu kennzeichnen. Zurzeit gelten DIN 2403
und DIN 2404 m. Nach Abschluss
der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
eine Liste über die verwendeten
Be schichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller
und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen
zu übergeben.
n. Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber
ausdrücklich übernommen wird,
kostenlos zu beseitigen. Glei- ches gilt für
Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial u. dgl.
o. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall
sind einzuhalten. Der Auftraggeber
kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf
Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die
Entwässerung des Gebäudes bzw.
der Außenanlagen geschüttet werden.
p. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen,
sondern zur ordnungsgemäßen
Entsorgung getrennt zu sammeln.
q. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu
gewährleisten (z. B. durch
Nummerierung), dass sie an der ur- sprünglichen Stelle
wieder eingebaut werden
Üntergründe und Vorbehandlung
a. Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom
Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr.
3.1.1 DIN 18 363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu
prüfen:
* Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei
Betonflächen
* alkalische Reaktion des Untergrundes
* . ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen
bei Stahlbauteilen
b. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der
Fensterrahmen und Türzargen nicht
angreifen. Im Zweifel sind Pro- ben an unsichtbarer
Stelle vorzunehmen.
c. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit
der nachfolgend vorgesehenen
Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
d. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner
Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel
bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch
reagierende Nachputzstellen sind mit
Fluat zu neutralisieren.
f. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere
Entfernen von
Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel
ist der Auftraggeber über das
verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl-
oder wachshaltig) zu befragen und
ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer
durchzuführen. Die Entscheidung,
ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der
Betonoberfläche vorzunehmen
ist, trifft der Auftragnehmer. Orga- nische
Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen.
g. Zu beschichtende Putzflächen sind vor der
Grundierung mit einem Messingbesen
abzukehren.
i. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der
Auftragnehmer Gewissheit über
die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden
selbst Dichtstoffe verwendet, so
sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern
farblich entsprechend
auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage
sollen nicht überstrichen werden,
sie sind vorher abzukleben.
l. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden,
sie sind vollständig zu entfernen.
m. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch
eine alkalische Spachtelmasse zu
schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von
Haarrissen zu entfernen.
o. Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind
Papieroberflächen und
Spachtelflächen zu behandeln.
p. Spachteloberfläche nach den aktuellen Merkblatt
"Putzoberflächen im Innenbereich"
der Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Baugipse
Maler- und Lackierarbeiten DIN 18363 Geltungsbereich
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der
gesamten Bauzeit
vorhalten und nach
Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung
und Lieferung aller
erforderlichen Geräte,
Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und
Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller
Art und Zubehör wie Meißel,
Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor
und Unterhaltung und
spätere Abfuhr für die Dauer der
Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden
ohne Leitungsführung, ab
vorhandener
Entnahmestelle, zur
Verwendungsstelle, für den
Auftragnehmer, zur Verfügung
gestellt. Baurüstungen, wenn nicht
gesondert
ausgeschrieben, werden bis auf eine
Höhe von 3,00 m nicht
gesondert vergütet und sind mit
einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes
oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese
Kosten ebenfalls in die
Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht
vorgesehen.
Die Baustelle besitzt keine
Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Umkleide- und Aufenthaltsräume sind
nach Bedarf
aufzustellen und zu warten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigung
n und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der
Baustelle mit Park- verbotsund
Warnschildern und ggf. die Vorhaltung
eines
Bauwagens. Für die Dauer der
Bauzeit pauschal, liefern,
aufstellen für die Dauer der Bauzeit
vorhalten und warten, und nach
Abschluss der Arbeiten
vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
L
1.00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung
Entsorgung vom anfallenden
Restmaterial für die komplette
Dauer der Arbeiten. Position
beinhaltet sämtliche mit der
Entsorgung verbundene Leistungen
wie das tägliche
Beräumen der Baustelle und
Transportieren von Bauschutt
bis in den dazu vorgesehenen
Container, Laden,
Transportieren, Vorhaltung von
abgedeckelten Containern,
Andienung, Einhaltung sämtlicher
Formalitäten. Sämtliche
Unterlagen für die fachgerechte
Entsorgung sind dem AG
vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
L
1.00
psch
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
02.01 Decken
02.01
Decken
02.02 Wände
02.02
Wände
03 Korridor
03
Korridor
03.01 Decken
03.01
Decken
03.02 Wände
03.02
Wände
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.__.0001 Einfacher weißer Dispersionsanstrich Einfacher weißer Dispersionsanstrich
auf vorhandenen Wand- und Deckenflächen im
Haustechnikraum. Untergrundbesichtigung, Reinigung
(staubfrei), 2-facher deckender Anstrich mit
waschbeständiger
Dispersionsfarbe, weiß (Standardweiß).
Keine Vor- oder Spachtelarbeiten erforderlich.
Ausführung im
Nutzbereich, keine erhöhten gestalterischen
Anforderungen.
Untergrund: Betonwände- und Decken
Anstrichsystem: Dispersionsfarbe, stumpfmatt
Farbton: weiß (ähnlich RAL 9016)
Schutz angrenzender Bauteile ist Bestandteil der
Leistung
Ort: Haustechnikraum
04.__.0001
Einfacher weißer Dispersionsanstrich
790.00
m²
04.__.0002 Vorbereiten der Fußbodenuntergründe Vorbereiten der Fußbodenuntergründe
Vorbereiten der
Fußbodenuntergründe, bestehend aus
Zementestrich, durch Reinigen der
Estrichoberflächen, einschließlich
Grundierung mit einer
geeigneten Hafibrücke
Ort: Haustechnikraum, Abstellraum
04.__.0002
Vorbereiten der Fußbodenuntergründe
160.00
m²
04.__.0003 Staubbindender Fußbodenanstrich Staubbindender Fußbodenanstrich,
"Staubbindender Fußbodenanstrich,
auf Verbu ndzementestrichfu ßböden,
einschließlich
Untergrundvorbehandlung
entsprechend Herstellervorschrift ,
als dreilagiger, vollflächig deckender
abriebfester
Kellerfußbodenanstrich,
Oberfläche glatt,
tritt- und abriebfest,
bestehnd aus
zwei Zwischenbeschichtungen und
einer
Schlussbeschichtung,
Farbton: grau ( RAL ) nach Wahl des
AG
Ort: Haustechnikraum, Abstellraum
Gewähltes Fabrikat:
04.__.0003
Staubbindender Fußbodenanstrich
160.00
m²
04.__.0004 Anstrich Sockel Anstrich Sockel
entsprechend Fußbodenanstrich, an
Wandflächen aus
rohem Stahlbeton, bzw. rohem
KSPlanstein mauerwerk,
Sockelstreifenhöhe ca. 7 cm,
Oberkante verlaufsfrei,
sauber und gerade geführt,
einschließlich abkleben und restlose
Entfemung der
Abklebung nach der Abtrocknung des
Sockelanstriches.
Ort: Haustechnikraum, Fahrrad
04.__.0004
Anstrich Sockel
240.00
m
04.__.0005 Anstrich Stahltürzargen Anstrich Stahltürzargen
Liefern und Ausführen eines deckenden Anstrichs auf
Metall-Eckzarge (z. B. Stahl verzinkt), einmal
schleifen,
grundieren und zweimal deckend streichen mit geeignetem
Lackanstrichsystem (z. B. Acryl- oder PU-Lack,
lösemittelarm),
farblich gemäß Vorgabe Bauleitung.
Oberfläche: verzinkt, grundiert
Untergrundvorbereitung: Reinigen, Entfetten,
Anschleifen
Schichtaufbau: 1x Grundierung, 2x Decklack
Einbausituation: innen, Abstellraum
Schutz angrenzender Bauteile ist Bestandteil der
Leistung
Türöffnung: 101 x 213 cm
Ort: Haustechnraum
04.__.0005
Anstrich Stahltürzargen
25.00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vergütet wird jeweils nur der Vergütet wird jeweils nur der
tatsächlich am
Ausführungsort geleistete
Zeitaufwand,
d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die
Fahrkosten werden
nicht berücksichtigt und sind
in die Stundensätze einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von
Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen
(einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen
im normalen Rahmen)
werden nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß
diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung
angeordnet sind und Rapporte mit
genauer Beschreibung
der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden
fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt
werden. Die folgenden
Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden
Vergütet wird jeweils nur der
05.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung
kommen:
Facharbeiter
Ausführung nur nach gesonderter
Anweisung durch die
Bauleitung.
05.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
1.00
Std
05.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung
kommen:
Helfer
Ausführung nur nach gesonderter
Anweisung durch die
Bauleitung.
05.__.0002
Stundensatz Helfer
1.00
Std