Heli-Landeplattform
KSA Stuttgart Klinikum Haus A
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Projektbeschreibung Neubau Klinikum Stuttgart - Haus A Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart Zufahrt über Herdweg 2, 70174 Stuttgart Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum Stuttgart / KS genannt) plant eine umfassende bauliche Modernisierung des Katharinenhospitals am Standort Mitte. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat bereits 2012 den vorhandenen strukturellen Rahmenplan mit richtungsweisenden Baumaßnahmen und Sanierungen am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart konkretisiert (Projekt „Zentraler Neubau“ (ZNB)). Zwischenzeitlich wurden die Planungen aus 2012 unter medizinisch-funktionalen und bautechnischen Aspekten überprüft und aktualisiert. Das Gesamtprojekt „Neubau Katharinenhospital (NBKH)“ beinhaltet mehrere Teilprojekte mit dem Ziel, eine moderne und leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur zu schaffen, die nahtlos in die bestehende Struktur des Klinikums integriert ist und den zukünftigen Anforderungen an die medizinische Versorgung gerecht wird. Bereits fertiggestellt und in Betrieb genommen sind die Neubauten Haus Z, Haus G und Haus F. Derzeit liegt der Fokus auf den Neubauten Haus A und Haus BE (Teilprojekt A46) welche mit Haus F einen zusammenhängenden Gebäudekomplex bilden. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen der Rückbau der Interimsgebäude (Modulbau Haus Z und Haus I) sowie die Fertigstellung der Außenanlagen und die Neuordnung des Klinikverkehrs. Zahlen und Fakten: BGF:                             ca. 27.200 m² Grundfläche:                           ca. 2.850 m² Nutzfläche:                              ca. 11.100 m² Geschosse unterirdisch:          3 Geschosse Geschosse oberirdisch:           10 Geschosse +                                                 Dach und Hubschrauberlandeplatz
Projektbeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, -die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen. Alle LV-Positionen sind zu bepreisen. Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet. Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
Hinweise zur Art der Ausschreibung Allgemeiner Hinweistext zur funktionalen Ausschreibung Gegenstand der Vergabe und Beschaffungsphilosophie Bei der vorliegenden Beschaffung handelt es sich um eine funktionale Ausschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm). Im Gegensatz zu einer konstruktiven Ausschreibung wird hierbei bewusst auf eine detaillierte Vorgabe einzelner Arbeitsschritte, Materialien oder technischer Einzellösungen verzichtet. Entscheidend sind alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen, Anlagen und Schnittstellendefinitionen. Die nachfolgenden Titel und Positionen dienen als Bestimmung von Pauschalen Teilleistungen zur besseren Vergleichbarkeit. Für Planung, Ausführung und Dokumentation sind neben dieser funktionalen Leistungsbeschreibung sämtliche Planunterlagen und Fachplanungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Architektur-, Tragwerks-, Brand-, Wärme-, Schall- und TGA-Planungen, Detailzeichnungen, Schnittstellenpläne, Gutachten sowie weitere projektspezifische Unterlagen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktionsfähigen, dauerhaft gebrauchstauglichen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Herstellung des ausgeschriebenen Helikopter-Landeplatzes erforderlich sind. Schnittstellenregelung Die Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken ergeben sich aus den Schnittstellenplänen TGA, näheren Beschreibungen der Teilleistungen im LV und den maßgebenden Planungsunterlagen. Soweit Schnittstellen nicht abschließend dargestellt oder definiert sind, hat der Auftragnehmer die zur mangelfreien und funktionsfähigen Herstellung seiner Leistung erforderlichen Abstimmungen eigenverantwortlich mit den beteiligten Auftragnehmern sowie dem Auftraggeber zu führen.
Hinweise zur Art der Ausschreibung
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Normen und Richtlinien Normen und Richtlinien Grundlagen und Bemessungskonzept DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991-1-1 Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN 1991-1-2 Brandeinwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991-1-3 Schnee- und Eislasten DIN EN 1991-1-4 Windlasten DIN EN 1991-1-5 Temperaturlasten DIN EN 1991-1-7 Außergewöhnliche Einwirkungen Betonbau DIN EN 1992-1-1 Allgemeine Bemessungsregeln für den Hochbau DIN EN 1992-1-2 Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN 206-1 Beton: Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN 488 Betonstahl DIN EN ISO 17660 Schweißen von Betonstahl DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) DIN 1045 DIN 1045-1000 Stahlbau/Verbundbau DIN EN 1993Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten DIN EN 1994Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken DIN EN 10340Stahlguss für das Bauwesen Erdbebenbemessung DIN 4149 Bauten in Deutschen Erdbebengebieten Hinweis: Abgleich mit EC 8/NA erfolgt Brandschutz DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Zulassungen Z-26.1-45 SUPER-HOLORIB SHR 51-Verbunddecke (17.03.2023) Sonstige Hefte Deutscher Ausschuss für Stahlbeton DBV Merkblätter
Normen und Richtlinien
01 Heli-Landeplattform
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Heli-Landeplattform
01.01 Teilleistungen Heli-Landeplattform
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Teilleistungen Heli-Landeplattform
01.02 Teilleistungen TGA-Leistungen
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Teilleistungen TGA-Leistungen
01.03 Teilleistungen Membrane
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Teilleistungen Membrane
01.05 Sonstige Ausstattungen
01.05
Sonstige Ausstattungen