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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 Zentrale Anlagen
1
Zentrale Anlagen
1.1 VRF-Anlagen
1.1
VRF-Anlagen
1.2 Kältemittelleitungen
1.2
Kältemittelleitungen
2 SONSTIGE LEISTUNGEN
2
SONSTIGE LEISTUNGEN
2.1 Inbetriebnahme
2.1
Inbetriebnahme
2.2 Profilstahlkonstruktionen
2.2
Profilstahlkonstruktionen
2.3 Wanddurchführung
2.3
Wanddurchführung
2.4 Kernbohrungen
2.4
Kernbohrungen
3 BESONDERE LEISTUNGEN
3
BESONDERE LEISTUNGEN
3.1 Geräte
3.1
Geräte
3.2 Dokumentation
3.2
Dokumentation
4 STUNDENLOHNARBEITEN
4
STUNDENLOHNARBEITEN
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
KALKULATIONSHINWEISE
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf
ausdrückliche Anweisung der Bauleitung
ausgeführt werden.
Die nachstehend aufgeführten Stunden sind
vorgesehen für die Ausführung von
unvorhersehbaren Arbeiten. Sie dienen nicht zur
Erfüllung von Leistungen, die bereits mit den
EHP der LV-Positionen abgegolten sind oder
damit in Zusammenhang stehen.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung
wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Arbeiten die länger als 4 Wochen zurückliegen
werden nicht mehr anerkannt.
Die Vergütung erfolgt nach den EHP
nachstehender Positionen und den tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle.
Meisterstunden und Stunden von
Servicetechnikern werden wie Obermonteurstunden
vergütet.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie
Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Erschwernis, Überstunden bzw.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie an
gesetzlichen Feiertagen werden nur anerkannt,
wenn diese ausdrücklich gefordert wurden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
4._.010 Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._.010
Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4._.020 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._.020
Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4._.030 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._.030
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4._.040 Materialien Materialien
Materialien
die bei Nachweisarbeiten erforderlich werden, sind auf
den Stundenlohnzetteln aufzumessen und nach der
gültigen Bruttopreisliste des Großhändlers abzurechnen.
Zur Abrechnung kommen ausschließlich die tatsächlich
verbauten Massen. § 2 Abs. 3, VOB Teil B, kommen nicht
zur Anwendung.
Auf die gültige Bruttopreisliste des Großhändlers wird
ein Nachlaß von
... % gewährt.
4._.040
Materialien
O
1.00
Psch
5 INSPEKTION UND WARTUNG
5
INSPEKTION UND WARTUNG
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
Die Wartungsarbeiten gehen in die Wertung der
Angebote mit ein, sie werden jedoch nicht zum
Vertragsbestandteil.
Der Abschluß eines Wartungsvertrags erfolgt
durch ein gesondertes Auftragsschreiben durch
die Nutzer / den Bauherrn.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
5._.010 Inspektion und Wartung Kälteanlagen Inspektion und Wartung Kälteanlagen
Inspektion und Wartung
umfassend:
Wartung und Inspektion durch qualifiziertes
Personal während der normalen Arbeitszeit des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieser
Vereinbarung die Verpflichtung, durch ständige
Aufrechterhaltung eines technisch ordnungsgemäßen
Zustandes die Voraussetzungen für die Betriebs- und
die Funktionsbereitschaft der Anlagenteile wie auch
der Anlage insgesamt zu schaffen.
Sichtprüfung aller Geräte- und Anlagenteile auf
äußerlich feststellbare Schäden.
Durchführung aller Maßnahmen zur Bewahrung des
Sollzustandes nach VDMA 24 176 und 24 186 Anlagen für
alle wartungsbedürftigen Anlagen- und Bauteile der
vorstehenden Titel dieses Leistungsverzeichnisses
Wartungsintervalle nach VDMA 24 186, 1x jährlich
Im Rahmen der Wartung (VDMA 24 186), werden
sämtliche Leistungen erbracht, die infolge von normalem
Verschleiß unter üblichen Betriebsbedingungen zur
Herstellung der ständigen Betriebs- und
Funktionsbereitschaft bzw. Verkehrssicherheit
erforderlich sind.
Hierzu gehören:
Schmieren aller schmierbedürftigen Anlagenteile
Beurteilung der Anlagenteile auf Abnutzung und
ausreichende Lebensdauer mit Berichterstattung
Erstellung eines Wartungsprotokolls
Störungssuche
Störungsbeseitigungen an Anlagenteilen soweit, damit
kurzfristig eine Funktionsunterbrechnung bzw. -
beeinträchtigung behoben werden kann Erstellen eines
Berichtes zur notwendigen Sofort- bzw.
Versorgungsreparaturen, falls erforderlich
Nicht in der Kostenpauschale für die
Leistungskomponente Wartung enthalten sind:
Betriebsmittel wie Schmier- und Reinigungsmaterial,
Spezialöl
Verschleiß- und Ersatzteilgeräte die im Rahmen der
Wartung bzw. bei Störungen ausgetauscht werden müssen,
gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert
berechnet.
Beseitigung von Betriebsstörungen, die auf
unsachgemäßen Behandlungen, höherer Gewalt oder
berichteten Mängeln beruhen
Instandsetzungen und Durchführungen von
Reparaturarbeiten
Für Arbeiten außerhalb des Leistungsumfanges der
Leistungskomponente Inspektion und Wartung gelten
die nachfolgenden Montageverrechnungssätze des
Auftragnehmers.
Kosten Inspektion und Wartung wie vorstehend
beschrieben, für einen Zeitraum von 5 Jahren nach
mängelfreier Abnahme.
Die Kosten sind nachfolgend pro Jahr unter
Berücksichtigung einer Preisgleitklausel anzugeben.
Der Bauherr behält sich vor, die
Wartungsarbeiten jährlich zu vergeben.
1. Jahr .............
2. Jahr .............
3. Jahr .............
4. Jahr .............
5. Jahr .............
Darin enthalten:
Lohnkostenanteil ... %
Materialkostenanteil ... %
Allgemeinkostenanteil ... %
5._.010
Inspektion und Wartung Kälteanlagen
O
1.00
Psch
5._.020 Stundenverrechnungssätze Kälteanlagen Stundenverrechnungssätze Kälteanlagen
Stundenverrechnungssätze
Für die Personaleinsätze, welche nicht mit der
Pauschale nach Pos. 1 dieses Titels abgegolten sind,
gelten folgende Stundenverrechnungssätze:
Obermonteur EUR / h ...........
.
Obermonteur/
Reisestunden EUR / h ............
Spezialmonteur EUR / h ...........
.
Spezialmonteur/
Reisestunden EUR / h ...........
.
Werkstattwagengestellung EUR / h ............
Werkstattwagen EUR / km ...........
.
5._.020
Stundenverrechnungssätze Kälteanlagen
O
1.00
St