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Allgemeine und zusätzliche Technische Vorschriften
Allgemeine und zusätzliche Technische Vorschriften
(ATV + ZTV)
f
Allgemeine technische Vorschriften
Folgende Kurzbezeichnungen werden verwendet:
AG - Auftraggeber oder ein entsprechend befugter
Vertreter des AG
AN - der und/oder die Auftragnehmer
(sämtlicher Gewerke)
ATV - Allgemeine Technische Vorschriften
ZTV - Zusätzliche Technische Vorschriften
bauseits: Leistung in einem anderen Gewerk, der an der
Baumaßnahme beteiligten Gewerke, außerhalb der
Leistungen - TGA
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Verpflichtung, die Anlagen so zu erstellen, dass die Vorschriften der:
- Landesbauordnung
- Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht
- Feuerwehr, Versorgungsunternehmen, TÜV
uneingeschränkt erfüllt werden.
Wir empfehlen dem Bieter, vor Abgabe des Angebotes eine örtliche Besichtigung vorzunehmen und sich entsprechend zu informieren.
Die ENEV und die MLAR mit den hierzu ergangenen Verordnungen gelten in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtzeitig vor Montagebeginn sind Montagepläne mit Detailzeichnungen, Strangschemata, Übersichts- und Schaltpläne, etc. (Beschriftungen ausschließlich in Normschrift) vom AN vorzulegen (PDF und DWG)).
Dem AG bleibt es freigestellt, eine Stichpunktprüfung der Pläne durchzuführen.
Für Durchbrüche und Aussparungen hat der AN rechtzeitig alle erforderlichen Angaben im Rahmen der
Montageplanung festzulegen und die sich darauf aufbauenden Aussparungspläne zur Genehmigung und
Freigabe (der statischen Belange durch den Statiker) vorzulegen.
Für erforderliche Revisionsöffnungen hat der AN rechtzeitig alle erforderlichen Angaben im Rahmen der
Montageplanung festzulegen und die sich darauf aufbauenden Pläne zur Genehmigung und Freigabe (der
architektonischen Belange durch den Bauherrn/Architekten) vorzulegen.
Der AN hat sich eigenständig und rechtzeitig - sofern für die Ausführung erforderlich - vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor Erstellung der Montagepläne mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen abzustimmen, die notwendigen Anträge zu stellen und sämtliche erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Der hierfür erforderliche Aufwand ist in die Kalkulation einzubeziehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen u. Vorbemerkungen zur Errichtung von Stark- und Schwachstromanlagen
1. Als Grundlage für die Ausführung gelten jeweils in neuester Fassung
- VOB in allen Teilen DIN 18382. 18384, 18386
- Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN/VDE/VDEW/BDEW/VDI
und Vorschriften, gültig in Ihrere neuesten Fassung.
Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:
- Bestimmungen für das Errichten von STarkstromanlagen VDE 0100 mit Nennspannung bis 1000 V
- Leitsätze für die Bemessung von Starkstromanlagen auf mechanischer und thermischer Kurzschlussfestigkeit VDE 0103
- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von elektirschen Stromanlagen in Versammlungsstätten VDE 0108
- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von Blitzschutzanlagen VDE 0185
- Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660
- Bestimmungen für Fehler-Stromschutzschalter bis 500V Wechselspannung und bis 63 A VDE 0640
- Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannung unter 1000 V VDE 0710
- Vorschriften und Anschlussbedingungen des zuständigen Elektro-Versorgungsunternehemens (EVU)
- Technische Anschlussbedingungen TAB
- Die Leitungsanlagen Richtlinie LAR
- Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften der Berufsgenossenschaft soweit sie die Errichtung dieser Anlagen betreffen
- Die Richtlinien der DIN 18012 Hausanschlussräume
- Die Richtlinien aufgestellt vom Verband der Sachversicherer eV (VDS) gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie eV, für den Brandschutz bei freiliegenden Kabelbündel innerhalb von Gebäuden sowie in Kanälen und Schächten im Rahmen der LAR sind zu beachten.
- Richtlinien des VDN/BDEW
- Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen oder Energieeinsparverordnung.
- Die einschlägigen Brandschutz-Bestimmungen BG Vorschriften
- Vorschriften gemäss den EMV/EMI-Richtlinien
2. Schutzmaßnahmen nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und 540
Die DIN VDE 0100 Teil 410 fordert in jedem Gebäude einen Hauptpotentialausgleich. An einer zentralen Stelle müssen die folgenden leitfähigen Teile, miteinander verbunden werden:
- Haupterdungsleitung
- Blitzschutzerder
- Hauptgasrohre
- andere metallene Rohrsysteme, z.B. Metallteile der Gebäudekonstruktion.
Nach o.g. Vorschrift ist ein örtlicher zusätzlicher Potentialausgleich insbesondere dort vorzunehmen, wo durch die Umgebungsbedingungen ein erhöhtes Risiko vorliegt, die Bedingungen für die automatische
Abschaltung (tA=0,2soder5s) im TN-System nicht erfüllt werden können oder wenn im IT-System Isolationsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. In den örtlichen zusätzlichen Potentialausgleich
müssen alle gleichzeitig berührbaren Körper ortsfester Betriebsmittel, alle vorhandenen Schutzleiter und alle fremden, leitfähigen Teile einbezogen werden.
In jeder Transformatorenstation und jedem Gebäudehauptverteilerraum, sofern diese sich im Unter- oder Sockelgeschossdes Gebäudes befinden, ist eine Haupterdungsschiene zuerrichten, die gemäß DIN VDE 0100-540 Abschnitt 542.4.1 genutzt werden soll. Darüber hinaus ist auch eine Verbindung zur Potentialausgleichschiene im Gebäudefernmeldehauptverteilerraum anzuschließen. In jedem Gebäudefernmeldehauptverteilerraum und in jedem Haupt-IT-Raum des Gebäudes ist eine Hauptpotentialausgleichschiene gemäß DIN EN 60728-1 (VDE0855-1) Abschnitt 6 zu installieren. Sie ist mit der Haupterdungsschiene des Gebäudes zu verbinden. Diese Hauptpotentailausgleichschiene ist unabhängig ihrer weiteren Nutzung z.B. durch Funktionspotentialausgleichleiter Teil der Starkstromanlage.
Zusätzliche technische Vorschriften Auftragsdurchführung
Der AN hat dem AG kurzfristig nach Auftragserteilung den
- Arbeitseinsatzplan,
- die Terminpläne,
- Baustelleneinrichtungsplan
Die Baustelleneinrichtung des AN ist im Angebotspreis enthalten.
Planunterlagen
Die nachstehend genannten Leistungen des Auftragnehmers (AN) sind Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden. Die Kosten sind in den Angebotspreisen bzw.in den Insgemeinkostenzuschlag einzukalkulieren.
Die Montagepläne sind zwischen den TGA-Gewerken koordiniert an den AG über den Planserver Poolar als dwg und pdf zu übergeben.
Sämtliche Berechnungen werden vom AN auf Grundlage der Montageplanung eigenverantwortlich erstellt.
Revisionsunterlagen
Revisions-, Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Vor Herstellung der geforderten Ausfertigungen der Revisionsunterlagen ist eine Ausfertigung
unaufgefordert 2 Wochen vor der Schlussabnahme dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Die letztgültigen Revisionspläne sind digital als dwg und pdf auf den Planserver Poolar einzustellen.
(Formate: Fotos, Nachweise, Beschreibungen, Urkunden, Protokolle, Texte und Tabellen: - PDF, Pläne: DXF, DWG, PDF). Der Standard CAFM/GIS ist einzuhalten.
U.a. zu übergebende Revisionsunterlagen:
- Fachunternehmererklärung
- Kopie der Abnahmeprotokolle (nachträglich vom AN
einzuheften)
- detaillierte Bedienungsanleitung(en)
- detaillierte Wartungsanweisungen je Anlage/Komponente
mit Wartungsliste
- sämtliche Druck- und Spülprotokolle je
Leitungsabschnitt/Strang, etc.
- Übergabe-/Einweisungsprotokolle
- Messprotokolle und Nachweise
- aktuelle Berechnungsunterlagen zur Montageplanung des
AN
- vollständige Ersatzteilliste mit Fabrikat/Typ und
Tel.-Nr./E-Mail des Herstellers
- Unterlagen für durchgeführte Prüfungen (z.B.
Kamerabefahrung Grundleitungen, etc.) einschl.
Dokumentation der daraufhin durchgeführten
Maßnahmen/Leistungen
- alle Revisionspläne (Grundrisse, Schnitte, Details,
etc.)
- Revisionsunterlagen über den Planserver Poolar
Wartung
Spätestens 6 Wochen vor der Abnahme ist vom AN ein umfassendes Wartungsangebot mit detaillierten Angaben aller Einzel-Wartungsleistungen vorzulegen.
Wartung mit Reinigung, Durchsicht der Anlagen auf Funktion und Zustand sowie Nachschmieren, Nachdichten und Justieren mechanisch bewegter Teile einschl. Durchführung aller notwendigen Reinigungsarbeiten. Inspektion mit Funktions- und Leistungsprüfung aller Anlagenteile sowie:
Erstellung eines Inspektionsberichtes mit Beurteilung des Allgemeinzustandes. Störungsdienst mit Bereitstellung von Personal zur Beseitigung der vom AG gemeldeten Schäden sowie zum Austausch der vom AG zur Verfügung gestellter Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien.
Die Überwachung von Anschlussleistungen fremder Leistungsbereiche ist in den Wartungsaufwand mit
einzubeziehen.
Allgemeine und zusätzliche Technische Vorschriften
01 KG 440 Elektrische Anlagen
01
KG 440 Elektrische Anlagen
01.01 KG441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
01.01
KG441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
04 KG444 Kabel und Leitungen
04
KG444 Kabel und Leitungen
04.__.0001 NYY-J 5×240?mm² Erdkabel liefern, verlegen und anschließen
DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603)
NYY-J 5x240 mm² , Nennspannung 0,6/1 kV, 5 Adern Cu
Lieferung und fachgerechtes Verlegen
Fachgerechte Abdichtung und Einführung an der Kompaktstation, inkl. Muffen, Verbinder und Erdungsanschlüsse
Anschluss an vorhandene Schaltanlagen/Trafostationen
Kabelprüfung nach VDE nach Fertigstellung
04.__.0001
NYY-J 5×240?mm²
O
460.00
m