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01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen und Allgemeine Technische Vetragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der zum Abschluss des Vertrages gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Angaben zur Baustelle
Auf dem Flurstück 3848 im Eulenkamp 46 in 22049 Hamburg ist im vorhandenen Schulgebäudes der Beruflichen Medienschule Hamburg der Umbau der Innenräume im südöstlichen Gebäudeabschnitt des 1. Obergeschoss vorgesehen.
Beschreibung Baubestand
Der Neubau der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation wurde 2015 fertiggestellt.
Das Gebäude besteht aus einer Tragkonstruktion aus Stahlbeton sowie einer hinterlüfteten Fassade mit einer Bekleidung aus Blechpaneelen und Fensterelementen aus Alumminium.
Im Umbaubereich in 1. Obergeschoss wurden die tragenden Innenwände aus Stahlbeton mit Gipsputz hergestellt, die nichttragenden Innenwände wurden in Trockenbauweise ausgeführt.
Der Fußbodenaufbau wurde als schwimmender Zementestrich mit Linoleumbelägen in eine Aufbaustärke von 10 cm ausgeführt. Die Abgehängten Decken wurden aus Akustik-Rasterdecken aus Mineralwolle im Einlegesystem erstellt, die Abhängehöhen variieren von ca. 55 cm in der Flurzone und ca. 25 cm in den Klassenräumen.
Die vorhandenen Feuerschutz-Innetürelemente in der Fluren wurden als zweiflügelige verglaste Aluminiumtüren ausgeführt, die Innentüren in die Klassenräume wurden als einflügelige Holztürelement mit verglastem Seitenteil und Stahlumfassungszarge ausgeführt.
Die Haupttrassen der Technischen Installationen wurden unter der Rohdecke in der Flurzone angeordnet mit Lüftungsdurchführungen in die Klassenräume sowie Lütungsauslässen klassenraumseitig direkt angrenzend an die Flurwände.
Elektroistallationen in den klassenräumen werden oberhalb der angehängten Decke und in Kabelkanälen umlaufend auf den Wänden geführt.
Die Rohrleitungen der Heizungsinstallationen werden an den Außenwänden im Brüstungsbereich unterhalb der Radiatoren aufputz geführt.
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen
Im 1. Obergeschosses des Bestandsgebäudes/ Bauteil 1 ist die Ausbildung eines Kompartments geplant. Dabei wird die vorhandene Grundrissstruktur des Bestandes zu einer offenen Grundrissstruktur/ Lernzone umgebaut.
Die vorhandene Raumstruktur wird im Bereich der Stb.-Flurwände geöffnet, so dass eine offene Mittelzone entsteht. Neben dieser offenen Lernzone liegen die Klassenraumbereiche die z.T. über raumhoch verglaste Elemente (tlw. als Türelemente) abgetrennt werden. Die Trennwände zwischen der offenen Lernzone und den Klassenräumen werden mit farbigen Sperrholzplatten bekleidet.
Die Abhangdecken werden vollständig zurückgebaut und erneuert. Im Bereich der (ehem.) Flure liegen die TGA-Installationen, v.a. die Lüftungsinstallationen weiterhin verdeckt unter den Trockenbaudecken. Die Akustikdecken der Klassenräume werden direkt unter der Stb.-Decke montiert. Hier werden alle TGA-Installationen offen geführt.
Die Bodenbeläge werden vollständig erneuert. Estrichschlitze, die durch den Entfall bzw. die Verschiebung von Trockenbauwänden, entstehen werden verschlossen.
Vor dem Treppenhaus wird eine Schleuse mittels Abtrennung über ein Türelement ausgebildet. Alle Flurtüren, die jeweils den brandschutztechnischen Raumabschluss sicherstellen, werden als Rohrrahmentüren mit der erforderlichen Brandschutzklassifizierung ausgebildet.
Brandschutz
Die vorliegende Brandschutztechnischen Detailstellungnahme 10B0212-G1b_B4 zum Bauvorhaben Berufliche Medienschule Hamburg am Standort B4, Bauteil 1g Eulenkamp 46, 22049 Hamburg des IB hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH,
Otto-Ostrowski-Straße 5, 10249 Berlin vom 10.01.2025 bildet die Grundlage für den Brandschutz an der Umbaumaßnahme.
Wärmeschutz
Die Gebäudeaußenhülle sowie die Heizungsanlagen werden von der Umbaumaßnahme nicht berührt.
Schadstoffe
Das Gebäude ist aufgrund des Jahres der Fertigstellung 2015 als schadstofffrei anzusehen.
Statik
Es werden 6 Stück neue Wandöffnungen in die vorhandenen tragenden inneren Stahlbeton-Flurwände hergestellt, tw. in Erweiterung bzw. tw. als Ersatz für vorhandene Tür bzw. Wandöffnungen.
Es liegt eine Ausführungsanordnung des Ingenieurbüros Wetzel & v. Seth über die folgenden Zeichnungen vor:
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse C B4-04_5_T_GR_BW_01_0026_A_BF
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse D B4-04_5_T_GR_BW_01_0024_A_BF
Ausführungszeiten
Die vorgesehenen Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind:
Montag - Freitag: 6:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 6:00 - 18:00 Uhr
Während dieser Zeiten werden keine Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit bezahlt. Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen.
Termine
Außerhalb der Ferien finden die Arbeiten während des normalen Schulunterrichtes statt.
Bohr- und Stemmarbeiten und sonstige lauten Arbeiten dürfen
- von Montag bis Donnerstag nach 15:00 Uhr
- Freitags nach 12:00 Uhr
durchgeführt werden.
Allgemeine Regelungen / Terminplanerstellung
Der Auftragnehmer hat einen auf die nachstehenden Rahmentermine abgestimmten Detail-Terminplan vorzulegen.
Der Terminplan ist binnen 1 Woche nach Auftragserteilung vorzulegen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen verbindlichen Terminplan nicht rechtzeitig vorlegt oder die Parteien sich nicht auf einen verbindlichen Terminplan einigen können, ist der Auftraggeber berechtigt, nach billigem Ermessen selbst einen Terminplan aufzustellen und diesen Terminplan als verbindlich und Vertragsbestandteil vorzuschreiben.
Rahmentermine
Baustelleneinrichtung ab
Start Abbrucharbeiten - Ausbau ab
Start Abbruch - tragende Bauteile ab
Stahlbetonarbeiten ab
Putzarbeiten ab
Trockenbauarbeiten ab
Estricharbeiten ab
Fertigstellung Abbruch/Rohbaubis
Baustellenzufahrt / Anlieferung
Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Walddörferstraße, auf den Parkplatz der Schule.
Der Gebäudezugang für die Baumaßnahme befindet sich in der Fassade Südost.
Der Weg der Materialanlieferung und der Baustellenzugang erfolgt gemäß den Plänen "Übersicht Schutzmaßnahmen"
- durch den Gebäudeflur im Erdgeschoss und über den Aufzug in Achse B-C/20-21
- über das Treppenhaus Südost in Achse A-C/29-30
Baustelleneinrichtung
- Ein Baustromanschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt.
- Sanitäre Eirichtungen mit ausreichender Anzahl an Toiletten, Urinalen und Waschplätzen (Sanitäreinrichtungen im Gebäude) werden durch den AG bereitgestellt und bauseits vorgehalten.
- Flächen für Material- und Personalcontainer des AN werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Parkplätze werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
Baustellenbewachung
Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt.
Bauleiter des AN
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Bauleiter und Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegenahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist rechtzeitig ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Baubesprechungen
Baubesprechungen werden 1x wöchentlich von der Bauüberwachung anberaumt. Hierbei ist die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN bzw. dessen Stellvertreter verpflichtend.
Sprache
Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung Alle entstehenden Kosten für die in den nachfolgenden Vorbemerkung aufgeführten Anmerkungen, Forderungen und Leistungen sind in die Einheitspreise des Angebotes mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Dem Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu informieren und die Planungsunterlagen einzusehen. Etwaige Forderungen, die aus Unkenntnis der Baustelle herrühren, gehen zu Lasten des AN.
Die Einsichtnahme von Planungsunterlagen, sofern sie nicht Bestandteil der Ausschreibung sind, erfolgt beim Architekten.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Arbeiten in einem Zuge. Die hierdurch entstehenden Erschwernisse werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Angaben zur Ausführung
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "auf besondere Anordnung des AG"
vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung des AG zu beginnen ist.
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohn-Arbeiten ist erst nach schriftlicher Aufforderung zu beginnen.
Der Umfang wird im Einzelfall bei der Anordnung festgelegt. Stundenlohnzettel sind spätestens nach 3 Werktagen zur Unterzeichnung vorzulegen.
Die Baustelle ist mit einem verantwortlichen Bauleiter oder Polier zu besetzen, der zur Entgegennahme von Anordnungen bevollmächtigt ist.
Einwandfreies Sauberhalten der Baustelle incl. Beseitigung der anfallenden Abfälle ist in das Angebot einzurechnen. Die Baustelle ist tägtlich gründlich zu reinigen.Werden die Baustellenreinigungen nicht fristgerecht und ordentlich ausgeführt, wird der Bauherr diese auf Kosten des AN durch eine Fremdfirma ausführen lassen.
Hinweis zur Angebots- und Auftragsabwicklung:
Der Auftragnehmer hat selbstständig alle Maße und Stückzahlen vor Fertigstellung bzw. Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und auf eventuelle festgestellte Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Zur Übergabe hat der AN die vollständigen Revisionsunterlagen in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen, diese beinhalten unter anderem:
- Aufschlüsselung eingebauter Materialien
- Fabrikat- oder Farbnummer
- Hersteller bzw. Lieferanten etc.
Bautagebuch
Durch den AN ist ein Bautagebuch zu führen.
Die Tagesberichte gem. EVM (B) ZVB müssen im wesentlichen folgende Aussagen enthalten:
- Wetter- und Temperaturangaben mind./max.
Arbeitszeiten
- Personaleinsatz (Mannstärke)
- Maschinen- und Geräteeinsatz
- Angaben über Tagesleistungen
- Angaben über Arbeitsbereiche
- Angaben über Nachunternehmer
- Angaben über durchgeführte Besprechungen, Prüfungen
und Abnahmen vom AG getroffenen Anordnungen
- Besondere Vorkommnisse
- Angaben über Unfälle etc.
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung
Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten I. Qualitative Anforderungen
1. Verarbeitungsrichtlinien
Die Verarbeitungsrichtlinien des Belagherstellers sind,
soweit vorhanden, einzuhalten. Sofern nicht anders
angegeben, werden Kautschukbeläge unverfugt verlegt,
das heißt Fliesen Stoß an Stoß und Bahnen in
Doppelschnitt-Technik.
2. Verschnitt
Der Verschnitt ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
3. Muster
Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den
entsprechenden Qualitäten/Designs mit der Abgabe des
Angebots als Originalmuster in der Größe von mindestens
50 cm x 50 cm vorgelegt werden.
Bei Sonderfarben sind Labor-Farbmuster in anderen
Abmessungen akzeptabel.
Zusätzlich zum Labor-Farbmuster ist ein in Design und
technischer Ausführung entsprechendes Originalmuster
aus Serienfertigung in der Größe von mindestens 50 cm x
50 cm vorzulegen, um die Qualität und Beschaffenheit
des angebotenen Produktes zu belegen.
Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor,
zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von
externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch
Probeverlegung im eigenen Hause die geforderten
Eigenschaften zu testen.
4. Reinigung/Pflege
Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden
Bodenbelages während der gesamten Nutzungsdauer
sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein
Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung
vorgeschrieben.
Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so
dichte, geschlossene Oberfläche und leicht zu
reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass
eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort
nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Der
Bieter hat nachzuweisen, dass der Belagshersteller
diese Eigenschaft über die gesamte Nutzungsdauer hinweg
gewährleistet; Referenzen sind nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung
dieser Eigenschaft eine Probeverlegung zu verlangen.
5. Rutschsicherheit
Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung muss durch
die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelages
erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des
Bodenbelages zum Erreichen der Rutschsicherheitsklasse
wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht
akzeptiert.
6. Garantien / Zertifikate
Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor,
bei Bedarf vom Bieter zu den Eigenschaften und Daten
des angebotenen Bodenbelages entsprechende Nachweise in
Form von Leistungserklärungen, Hersteller-Zertifikaten
oder -Prüfberichten anzufordern.
II. Umweltverträglichkeit Kautschukbodenbeläge
Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch flüchtige organische
Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe
sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme
Kautschukbodenbeläge einzusetzen, die nachfolgend
genannte Anforderungen erfüllen.
- Umweltzeichen BLAUER ENGEL (RAL(DE)-UZ 120, Ausgabe
Febr. 2011)
III. Umweltverträglichkeit Verlegewerkstoffe
(Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe)
Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen
Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC)
und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand
der Technik sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe
einzusetzen, die die nachfolgend genannten
Anforderungen erfüllen.
- Produktkennzeichnung GEV-EMICODE EC 1 PLUS
Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 Kautschuk-Bodenbeläge
01.02
Kautschuk-Bodenbeläge
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten