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01 Glas-Systemtrennwände und -Türen
01
Glas-Systemtrennwände und -Türen
Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen und Allgemeine Technische Vetragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der zum Abschluss des Vertrages gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Angaben zur Baustelle
Auf dem Flurstück 3848 im Eulenkamp 46 in 22049 Hamburg ist im vorhandenen Schulgebäudes der Beruflichen Medienschule Hamburg der Umbau der Innenräume im südöstlichen Gebäudeabschnitt des 1. Obergeschoss vorgesehen.
Beschreibung Baubestand
Der Neubau der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation wurde 2015 fertiggestellt.
Das Gebäude besteht aus einer Tragkonstruktion aus Stahlbeton sowie einer hinterlüfteten Fassade mit einer Bekleidung aus Blechpaneelen und Fensterelementen aus Alumminium.
Im Umbaubereich in 1. Obergeschoss wurden die tragenden Innenwände aus Stahlbeton mit Gipsputz hergestellt, die nichttragenden Innenwände wurden in Trockenbauweise ausgeführt.
Der Fußbodenaufbau wurde als schwimmender Zementestrich mit Linoleumbelägen in eine Aufbaustärke von 10 cm ausgeführt. Die Abgehängten Decken wurden aus Akustik-Rasterdecken aus Mineralwolle im Einlegesystem erstellt, die Abhängehöhen variieren von ca. 55 cm in der Flurzone und ca. 25 cm in den Klassenräumen.
Die vorhandenen Feuerschutz-Innetürelemente in der Fluren wurden als zweiflügelige verglaste Aluminiumtüren ausgeführt, die Innentüren in die Klassenräume wurden als einflügelige Holztürelement mit verglastem Seitenteil und Stahlumfassungszarge ausgeführt.
Die Haupttrassen der Technischen Installationen wurden unter der Rohdecke in der Flurzone angeordnet mit Lüftungsdurchführungen in die Klassenräume sowie Lütungsauslässen klassenraumseitig direkt angrenzend an die Flurwände.
Elektroistallationen in den klassenräumen werden oberhalb der angehängten Decke und in Kabelkanälen umlaufend auf den Wänden geführt.
Die Rohrleitungen der Heizungsinstallationen werden an den Außenwänden im Brüstungsbereich unterhalb der Radiatoren aufputz geführt.
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen
Im 1. Obergeschosses des Bestandsgebäudes/ Bauteil 1 ist die Ausbildung eines Kompartments geplant. Dabei wird die vorhandene Grundrissstruktur des Bestandes zu einer offenen Grundrissstruktur/ Lernzone umgebaut.
Die vorhandene Raumstruktur wird im Bereich der Stb.-Flurwände geöffnet, so dass eine offene Mittelzone entsteht. Neben dieser offenen Lernzone liegen die Klassenraumbereiche die z.T. über raumhoch verglaste Elemente (tlw. als Türelemente) abgetrennt werden. Die Trennwände zwischen der offenen Lernzone und den Klassenräumen werden mit farbigen Sperrholzplatten bekleidet.
Die Abhangdecken werden vollständig zurückgebaut und erneuert. Im Bereich der (ehem.) Flure liegen die TGA-Installationen, v.a. die Lüftungsinstallationen weiterhin verdeckt unter den Trockenbaudecken. Die Akustikdecken der Klassenräume werden direkt unter der Stb.-Decke montiert. Hier werden alle TGA-Installationen offen geführt.
Die Bodenbeläge werden vollständig erneuert. Estrichschlitze, die durch den Entfall bzw. die Verschiebung von Trockenbauwänden, entstehen werden verschlossen.
Vor dem Treppenhaus wird eine Schleuse mittels Abtrennung über ein Türelement ausgebildet. Alle Flurtüren, die jeweils den brandschutztechnischen Raumabschluss sicherstellen, werden als Rohrrahmentüren mit der erforderlichen Brandschutzklassifizierung ausgebildet.
Brandschutz
Die vorliegende Brandschutztechnischen Detailstellungnahme 10B0212-G1b_B4 zum Bauvorhaben Berufliche Medienschule Hamburg am Standort B4, Bauteil 1g Eulenkamp 46, 22049 Hamburg des IB hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH,
Otto-Ostrowski-Straße 5, 10249 Berlin vom 10.01.2025 bildet die Grundlage für den Brandschutz an der Umbaumaßnahme.
Wärmeschutz
Die Gebäudeaußenhülle sowie die Heizungsanlagen werden von der Umbaumaßnahme nicht berührt.
Schadstoffe
Das Gebäude ist aufgrund des Jahres der Fertigstellung 2015 als schadstofffrei anzusehen.
Statik
Es werden 6 Stück neue Wandöffnungen in die vorhandenen tragenden inneren Stahlbeton-Flurwände hergestellt, tw. in Erweiterung bzw. tw. als Ersatz für vorhandene Tür bzw. Wandöffnungen.
Es liegt eine Ausführungsanordnung des Ingenieurbüros Wetzel & v. Seth über die folgenden Zeichnungen vor:
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse C B4-04_5_T_GR_BW_01_0026_A_BF
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse D B4-04_5_T_GR_BW_01_0024_A_BF
Ausführungszeiten
Die vorgesehenen Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind:
Montag - Freitag: 6:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 6:00 - 18:00 Uhr
Während dieser Zeiten werden keine Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit bezahlt. Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen.
Termine
Die Durchführung der lärmintensiven Abbruch- und Rohbauarbeiten erfolgt in den Herbstferien, im Zeitraum vom Montag, 19.10.2026 bis Samstag, 31.10.2026.
Außerhalb der Ferien finden die Arbeiten während des normalen Schulunterrichtes statt.
Bohr- und Stemmarbeiten und sonstige lauten Arbeiten dürfen
- von Montag bis Donnerstag nur zwischen 15:00 und 19:00 Uhr
- Freitags zwischen 12 und 19 Uhr
durchgeführt werden.
Allgemeine Regelungen / Terminplanerstellung
Der Auftragnehmer hat einen auf die nachstehenden Rahmentermine abgestimmten Detail-Terminplan vorzulegen.
Der Terminplan ist binnen 1 Woche nach Auftragserteilung vorzulegen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen verbindlichen Terminplan nicht rechtzeitig vorlegt oder die Parteien sich nicht auf einen verbindlichen Terminplan einigen können, ist der Auftraggeber berechtigt, nach billigem Ermessen selbst einen Terminplan aufzustellen und diesen Terminplan als verbindlich und Vertragsbestandteil vorzuschreiben.
Rahmentermine
Baustelleneinrichtung ab
Start Abbrucharbeiten - Ausbau ab
Start Abbruch - tragende Bauteile ab
Stahlbetonarbeiten ab
Putzarbeiten ab
Estricharbeiten ab
Fertigstellung Abbruch/Rohbau bis
Baustellenzufahrt / Anlieferung
Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Walddörferstraße, auf den Parkplatz der Schule.
Der Gebäudezugang für die Baumaßnahme befindet sich in der Fassade Südost.
Der Weg der Materialanlieferung und der Baustellenzugang erfolgt gemäß den Plänen "Übersicht Schutzmaßnahmen"
- durch den Gebäudeflur im Erdgeschoss und über den Aufzug in Achse B-C/20-21
- über das Treppenhaus Südost in Achse A-C/29-30
Baustelleneinrichtung
- Ein Baustromanschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt.
- Sanitäre Eirichtungen mit ausreichender Anzahl an Toiletten, Urinalen und Waschplätzen (Sanitäreinrichtungen im Gebäude) werden durch den AG bereitgestellt und bauseits vorgehalten.
- Flächen für Material- und Personalcontainer des AN werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Parkplätze werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
Baustellenbewachung
Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt.
Bauleiter des AN
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Bauleiter und Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegenahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist rechtzeitig ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Baubesprechungen
Baubesprechungen werden 1x wöchentlich von der Bauüberwachung anberaumt. Hierbei ist die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN bzw. dessen Stellvertreter verpflichtend.
Sprache
Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung Alle entstehenden Kosten für die in den nachfolgenden Vorbemerkung aufgeführten Anmerkungen, Forderungen und Leistungen sind in die Einheitspreise des Angebotes mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Dem Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu informieren und die Planungsunterlagen einzusehen. Etwaige Forderungen, die aus Unkenntnis der Baustelle herrühren, gehen zu Lasten des AN.
Die Einsichtnahme von Planungsunterlagen, sofern sie nicht Bestandteil der Ausschreibung sind, erfolgt beim Architekten.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Arbeiten in einem Zuge. Die hierdurch entstehenden Erschwernisse werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Angaben zur Ausführung
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "auf besondere Anordnung des AG"
vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung des AG zu beginnen ist.
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohn-Arbeiten ist erst nach schriftlicher Aufforderung zu beginnen.
Der Umfang wird im Einzelfall bei der Anordnung festgelegt. Stundenlohnzettel sind spätestens nach 3 Werktagen zur Unterzeichnung vorzulegen.
Die Baustelle ist mit einem verantwortlichen Bauleiter oder Polier zu besetzen, der zur Entgegennahme von Anordnungen bevollmächtigt ist.
Einwandfreies Sauberhalten der Baustelle incl. Beseitigung der anfallenden Abfälle ist in das Angebot einzurechnen. Die Baustelle ist tägtlich gründlich zu reinigen.Werden die Baustellenreinigungen nicht fristgerecht und ordentlich ausgeführt, wird der Bauherr diese auf Kosten des AN durch eine Fremdfirma ausführen lassen.
Hinweis zur Angebots- und Auftragsabwicklung:
Der Auftragnehmer hat selbstständig alle Maße und Stückzahlen vor Fertigstellung bzw. Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und auf eventuelle festgestellte Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Zur Übergabe hat der AN die vollständigen Revisionsunterlagen in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen, diese beinhalten unter anderem:
- Aufschlüsselung eingebauter Materialien
- Fabrikat- oder Farbnummer
- Hersteller bzw. Lieferanten etc.
Bautagebuch
Durch den AN ist ein Bautagebuch zu führen.
Die Tagesberichte gem. EVM (B) ZVB müssen im wesentlichen folgende Aussagen enthalten:
- Wetter- und Temperaturangaben mind./max.
Arbeitszeiten
- Personaleinsatz (Mannstärke)
- Maschinen- und Geräteeinsatz
- Angaben über Tagesleistungen
- Angaben über Arbeitsbereiche
- Angaben über Nachunternehmer
- Angaben über durchgeführte Besprechungen, Prüfungen
und Abnahmen vom AG getroffenen Anordnungen
- Besondere Vorkommnisse
- Angaben über Unfälle etc.
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen der VOB/C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten sind
die nachfolgenden Normen maßgebend:
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen und Erläuterungen 1.0 Allgemein
Alle Leistungen aus nachfolgend beschriebenen
Kakulationshinweise sind in die Einheitspreise der
LV-Positionen einzurechnen.
1.1 Ausschreibung
Die Erfüllung der Anforderungen an die ausgeschriebenen
Leistungen müssen bei der Abgabe des Angebotes durch
den Bieter auf Verlangen des AG nachgewiesen werden.
Alle dafür erforderlichen Prüfzeugnisse, Nachweise und
Zeichnungen über die angebotene Konstruktion sind daher
dann vorzulegen und werden Bestandteil des Auftrages.
1.1.1 Art der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung,
Lieferung und Montage von Glas- Systemtrennwänden als
Aluminium-Konstruktion, einschl. der dazugehörigen
Verglasungen und in das System passende Türen als
Einsatzelemente gem. den beschriebenen Anforderungen.
Art und Umfang der zu liefernden Bauteile werden
nachfolgend beschrieben.
Alle DIN-Vorschriften, VDI-Vorschriften,
Verarbeitungsvorschriften der Hersteller und die
Vorschriften der RAL-Gütegemeinschaft gelten für die
ausgeschriebenen Gewerke als vereinbart, sofern im
Leistungsverzeichnis keine davon abweichenden
Forderungen gestellt werden.
1.1.2 Leistungsbeschreibung und Übersichtsskizzen
Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten
Zeichnungen erläutern das geforderte
Konstruktionsprinzip. Die technischen Anforderungen der
Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und
Profilgebung sind verbindlich.
Diese Anforderungen stellen qualitative
Mindestanforderungen dar. Sie sind für sämtliche
Angebote verbindlich. Die konstruktive Detailausführung
ist dem Bieter unter Verwendung eigener Erfahrung und
der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt,
jedoch sind vorgegebene Profilabmessungen, insbesondere
Profilbreiten, unbedingt einzuhalten.
1.1.3 Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten und deren Bewertung ist
nur möglich, wenn sämtliche technische und formalen
Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt
werden.
1.1.4 Angebotszeichnungen
Der Bieter hat seinem Angebot Detailzeichnungen der
Hauptpositionen beizufügen, in denen die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Elemente und die
Verglasung, einschl. dem Baukörperanschluss in allen
Einzelheiten dargestellt sind. Es muss aus dem Detail
klar ersichtlich sein, in welcher Weise die
Anforderungen des Leistungsverzeichnisses und der ZTV
erfüllt werden sollen. Angebote, die ohne die
geforderten Zeichnungen abgegeben werden können bei der
Bewertung ausgeschlossen werden.
1.2 Fertigungsunterlagen
1.2.1 Fertigungszeichnungen
Nach Auftragserteilung und Klarstellung aller
technischen Einzelheiten sind vom Auftragnehmer
Detailzeichnungen von allen auszuführenden Positionen
vorzulegen. Alle Positionen sind vor Fertigungsbeginn
einschl. der Bauanschlüsse zu detaillieren und dem
Architekten zur Freigabe vorzulegen.
Die Detailzeichnungen müssen so ausführlich erstellt
werden, dass sich der Architekt und der Bauleiter eine
Gesamtübersicht über Leistung und Ausführung
verschaffen können. Von allen Positionen sind
Übersichtszeichnungen im Maßstab 1:20 anzufertigen.
In diesen Übersichtszeichnungen sind die dazugehörigen
Detailpunkte übersichtlich zu kennzeichnen. Ebenfalls
muss aus den Übersichtszeichnungen die Vermaßung der
Elemente zu entnehmen sein.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die
vom Auftragnehmer vorgelegten Detailzeichnungen vom
Architekten mit Genehmigungsvermerk für die Ausführung
freigegeben sind.
1.3 Muster und Modelle
Alle vom Auftraggeber bzw. vom Architekten vor und nach
Auftragserteilung geforderten Muster und Modelle - wie
Musterprofile, Musterbleche, Proben und
Farbbeschichtung, Eloxalproben, Beschlagmuster usw.-
sind vom Bieter bzw. Auftragnehmer bei Bedarf kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
1.3.1 Maße
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche für die
Ausführung der Arbeiten erforderlichen örtlichen
Aufmaße vom Auftragnehmer verantwortlich auszuführen.
Liegen Maßtoleranzen über den Vorgaben der
Toleranznormen, ist unverzüglich die Bauleitung zu
informieren. Auf die Prüfungs- und - Hinweispflicht
gem. VOB/B § 4, Absatz 3, wird ausdrücklich
hingewiesen.
1.3.2 Gerüste
Alle erforderlichen Innengerüste sowie Montagebühnen,
auch über 2.00 m Höhe, sind vom Bieter selbst zu
stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.3.3 Leistungsumfang
Anzubieten sind die im Leistungsverzeichnis erfassten
Gewerke. Mit den Einheitspreisen des Angebotes sind
alle Leistungen abgegolten, die für eine
gebrauchsfertige Herstellung, einschl. alle
dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie für die
Lieferung an die Baustelle, das Abladen und die Montage
einschl. aller Abdichtungen, erforderlich sind.
Die Gestellung von Aufzügen und Hebezeugen ist
Angelegenheit des Bieters.
Eine eventuelle Mitbenutzung vorhandener
Transportmittel vom Hauptunternehmer auf der Baustelle
ist vom Bieter selbst zu regeln. Hierdurch entstehende
Kosten sind direkt mit dem Hauptunternehmer zu
verrechnen.
1.3.4 Farbliche Konzeption
An die Qualität der Beschichtung werden höchste
Anforderungen gestellt, besonders hinsichtlich
Glanzhaltung, Kreidung und Farbtonbeständigkeit.
Aluminiumoberflächen:
- Aluminium eloxiert E6/EV 1
Alle werkseitig mit Endoberflächenbehandlung
ausgestatteten Bauteile sind durch geeignete Maßnahmen
- kein Schutzlack - bis zur Abnahme der Leistung zu
schützen.
Holzoberflächen:
Gem. Oberflächenmuster, welches nach Rücksprache zu
begutachten wäre. (Muster ist beim AG hinterlegt)
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen und Erläuterungen
Anforderung an die Konstruktion 2.0 Konstruktionsanforderungen
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl
muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen
System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme
angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten
einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt
werden.
Systemspezifische Abweichungen sind seitens des
Anbieters zu benennen, stellen aber kein
Ausschlusskriterium dar. Die Gleichwertigkeit der
Konstruktion ist nachzuweisen.
2.2 Besondere technische Anforderungen für
Systemtrennwände
Die Ausschreibung umfasst nichttragende
Montagetrennwände in Schalenbauweise, die
objektspezifisch gefertigt, als Einzel- oder Bauteile
angeliefert, und dort durch einfache Montagevorgänge
montiert werden.
Alle Anschlussdetails müssen aufeinander abgestimmt
sein und eine dichte, formschlüssige Verbindung
gewährleisten.
Die Montagetrennwände sind ohne wesentlichen
Materialverlust leicht umsetzbar. Der Aufbau der
Trennwände ist in Bauteile gegliedert. Die einzelnen
Bauteile sind leicht zerlegbar, sowie austauschbar.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Element gegen
ein anderes Element ausgewechselt oder ergänzt werden,
so ist dieser Austausch ohne den Ausbau von
benachbarten Elementen möglich. Die
Kombinationsmöglichkeit von beispielsweise einem
Vollwandelement, einem Glaselement und einer Türe
nebeneinander ist gewährleistet.
Die Fertigung muss nach Aufmaß erfolgen.
Abweichend hiervon kann ein Aufmaß nach theoretischen
Maßen vereinbart werden.
2.3. Verglasung und Profile:
Die Verglasungen sind entsprechend dem geforderten
Schallschutz zu wählen.
Alle Verglasungen sind nach den Richtlinien der
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als
Sicherheitsverglasung auszuführen.
Die Mindestglasstärke beträgt 10 mm ( VSG / ESG)
Die Profile sind so auszuführen, dass die
unterschiedlichen Glasstärken (gem.
Schallschutzanforderungen) eingebaut und auch
nachträglich ausgetauscht werden können.
Bei Ausführung mit Flüssigsilikon ist der Nachweis und
die uneingeschränkte Gewährleistung zu erbringen, dass
ein Verschmieren der Gläser, bzw. ein Eindringen in den
Folienbereich der VSG Verglasung nicht erfolgen kann.
Auch ein jederzeitiges umsetzen der Elemente,
(Reinigung der Stoßkanten und Neuversiegelung) muss
ohne Einschränkungen möglich sein.
Alle sichtbaren Metallteile und Profile sind in
Aluminium Natur EV1 (C6) eloxiert oder im RAL-Farbton
nach Wahl des AG zu liefern.
Handelsübliche Ausführungen der Glasgestaltung wie
Folie, Satinierung oder Bedruckung müssen gewährleistet
sein.
2.4 Türen
Die Türen werden als raumhohe Elemente mit und ohne
Oberlicht in die Flurwände integriert.
Die Ausführung erfolgt als Schallschutztür.
Farbgebung Türelement: Oberfläche E6/EV1
Ausführung mit Schloß für Türen ohne Anforderung nach
DIN 18251 für PZ-vorgerichtet mit Blindzylinder
Stulp: silberfarbig, Schließblech:
Standard-Schließblech, silberfarbig
Türdrückergarnitur nach EN 1906 (DIN 18 255),
Material: Edelstahl fein matt, festdrehbar gelagert auf
runder Rosette mit unsichtbarer Befestigung und
Hochhaltemechanismus,
mit runder Schlüsselrosette,Richtfabrikat: FSB 1076
oder gleichwertig
Schallschutz Türelement: Rw,P gemäß
Positionsbeschreibung, Türen mit
Schallschutzanfoderungen erhalten eine absenkbare
Bodendichtung,
Ein Öffnungswinkel von 180 Grad muss bei allen Türen
gewährleistet sein.
Neben der Bürotür wird ein raumhohes Paneelfeld zur
Aufnahme der Schalterelemente integriert.
2.5 Schallschutzanforderungen
Maßgeblich sind die angegebenen Werte des
resultierenden Schallschutzes R`w in dB des eingebauten
kompletten Wandelementes.
Die Systembauteile sind vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich so zu konzipieren, dass die
Anforderungen im eingebauten Zustand erreicht werden.
Die in den Positionen angegebenen Prüfstandswerte für
Glaselemente, Türen, Schränke und undurchsichtige
Systemwände sind die Mindestanforderungen für die
Qualität der Einzelbauteile.
Anforderung an die Konstruktion
TV - Glastrennwände, R'w 44dB, D=105mm Für die Flur- und Raumwände werden
Schallschutz-Glaswände mit frontbündiger
Doppelverglasung gefordert, mit in den T rennwänden
integrierten Alu-Glas-Türelemente.
Wandstärke: D = ca. 105 mm
Bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102: F 0
Bau Schalldämm-Maß R'w: 44 dB
Prüfwert Glas Rw'P mindestens 46 dB
Statikanforderung nach DIN 4103: Einbaubereich 2
Die Unterkonstruktion der Trennwände besteht aus
verzinkten, verwindungsfreien Stahlprofilen mit einer
Mindeststärke von 1,5mm, die im Standard alle Schall-
und Brandschutzklassen, sowie eine Organisierbarkeit
der Trennwandfugen gewährleisten.
In der Unterkonstruktion sind Verglasungselemente im
Einhängesystem befestigt. Die Glasscheiben der
Doppelverglasung sind umlaufend mittels Aluminiumrahmen
um 1,5 mm zurückspringend eingefasst. Eine einseitige
Demontage des Verglasungsrahmens ist ohne
Spezialwerkzeug möglich.
Die Trennwandkonstruktion ist durch Justierelemente
auszurichten. Der Anschluss von Zwischenwänden ist auch
bei verglasten Wänden ohne ein zusätzliches
Wandrastermodul möglich.
Sämtliche Befestigungen und Verbindungen der
Montagetrennwände sind unsichtbar ausgeführt.
Alle Dichtungsprofile sind nur in APTK-Qualität oder
gleichwertig ausgeführt. Dauerelastische Verfugungen
sind im Standard nicht zugelassen. Das Abdichten der
Wandelemente erfolgt nach den vorgelegten Schall- bzw.
Brandschutzprüfzeugnisse.
Eine Elektrifizierung der Systemtrennwände ist möglich.
Boden-, Decken- und Wandanschlüsse sind mit
entsprechenden Systemprofilen aus verzinktem Stahlblech
1mm auszuführen. Alle Anschlussprofile sind um die
Wandschalenstärke zurückspringend auszubilden. Die
erforderlichen Toleranzen liegen bei jeweils +/- 20 mm
im Wand-, Boden- und Deckenanschluss. Entsprechend sind
die Anschlüsse mit Toleranzausgleich auszubilden.
Bodenfuge/Sockelhöhe bei Vollwandelementen: 60 mm
Deckenfuge bei Vollwandelementen: 30 mm
zuzüglich gleitender Deckenanschluss für
Deckendurchbiegung bis 20 mm
Wandanschlussfuge zum Toleranzausgleich: 25 mm
Wandanschlussfuge T-Stoß: 8 mm
Farbe Anschlussprofile Aluminium eloxiert E6/EV 1
Rahmenansichtsbreite Alurahmen umlaufend: 35 mm
Vertikalfugenbreite/Horizontalfugenbreite: 8 mm
Oberflächen:
Boden-/Decke-/Wand-
Anschlussprofile mit Blende: Aluminium Eloxal E6/EV1
oder farbbeschichtet im Farbton nach Wahl des AG
Fugen längs und quer: schwarz
Verglasungsrahmen: Aluminium Eloxal E6/EV1
oder farbbeschichtet im Farbton nach Wahl des AG
Verglasungsdichtungen: schwarz
Ganzglaselemente:
Die Verglasungen werden vom Boden bis zur Decke
durchgehend oder mit eventuell vorgegebener
Querunterteilung ausgeführt. Vollverglasungen werden
aus Sicherheitsgläsern ESG bzw. VSG hergestellt.
Brüstungsverglasungen:
Oberhalb des Verglasungselements wird die vorgegebene
Vollwandbeplankung eingesetzt.
Oberlichtverglasungen:
Unterhalb des Verglasungselements wird die vorgegebene
Vollwandbeplankung bzw. das Türeinsatz-Element
eingesetzt. Oben schließt die Verglasung direkt an eine
Decke oder Schotte an.
Hersteller / Fabrikat PANframe basic in
Doppelverglasung oder gleichwertig.
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Kalkulationshinweis:
Sämtlich End- und Eckausbildungen, Stöße, T-Stöße sind
nach den mitgelieferten Ausführungszeichnungen in die
Einheitspreise der jeweiligen Positonen einzurechnen.
Diese werden nicht gesondert beschrieben.
TV - Glastrennwände, R'w 44dB, D=105mm
TV - Türelement ein- und zweiflügelig mit Zarge T0, R'w = 37 dB Schallschutz -Türelement, ein- und zweiflügelig,
in Umfassungszarge, flurseitig bündig, mit doppelter
Dichtungsebene zum Einbau in Trennwandsystem mit
Oberlicht und / oder Seitenteilen sowie zum Einbau mit
Oberlicht in Wandöffnungen.
Konstruktionsmerkmale:
Aluminium-Rohrrahmentürblatt mit Glasfüllung aus
Doppelverglasung als Einsatzelement in Zarge inkl.
Beschläge
Oberfläche Rohrrahmen: Aluminium eloxiert E6 / EV1 oder
im RAL-Farbton nach wahl des AG.
Ausführung: Rohrrahmen mit Profilbreite
innen 90 mm, außen 66,5 mm,
stumpf einschlagend mit Falz, auf Gehrung verbunden,
Türblattstärke 75 mm,
Material: Aluminium-Strangpressprofil
Glasfüllung mit Sicherheitsglas als Doppelverglasung,
Einbau stumpf einschlagend in Zarge mit 2 Dichtebenen,
Aluminiumzarge als Einsatzelement für Einbau in
vorgenannte Ganzglas-Systemtrennwand sowie als
Nischentür für Wandöffnungen,
aus Aluminium-Strangpressprofil , 3-seitig umlaufend,
Spiegelbreite: bandseitig 35mm, bandgegenseitig 61 mm,
Zargenbreite: ca. 100 mm
Zargendichtung: TPE-Profile, Farbe grau
Bandunterkonstruktion: 3D-Verstellung, für Band 160mm
Ausstattung der Zargen mit Edelstahlschließblech um
eine Beschädigung der Zargenoberfläche durch die
Schlossfalle zu verhindern.
Die Aluminiumzargen werden inkl. Oberlicht ausgeführt.
Ausführung Oberlicht gemäß den technischen
Vorbemerkungen TV - Glastrennwände, R'w 44dB, D=105mm
Oberfläche Aluminiumzarge: Aluminium eloxiert E6 / EV1
oder im RAL-Farbton nach Wahl des AG
Hersteller / Fabrikat PANdoor+ Zarge mit Alu-Rahmentür
ein- und zweiflügelig oder gleichwertig
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Verglasung (formale Regelungen):
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße
sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen
und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des
Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für
den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten,
Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen.
Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der
Gemeindeunfallversicherung und der
Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende
Vorschriften zu.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks
für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik
e.V., Rosenheim
Schallschutz-Verglasung Türelement:
Schallschutzverglasung mit
Schalldämm-Verbundsicherheitsglas und / oder
Schalldämm-Einscheibensicherheitsglas,
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Beschläge Türen (formale Regelungen):
Nachfolgend werden die für die jeweiligen Anforderungen
der Türen, die einzusetzenden Türbänder und Beschläge
in ihrer Grundausstattung beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist
unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die
Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die
Befestigung dieser Bauteile erfolgt nach Angaben des
System-Herstellers.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte,
Dichtstücke, Befestigungszubehör und
Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden
Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese
Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Rollentürbänder:
Rollentürband 3D, Höhe 160mm
Oberfläche in Edelstahl matt gebürstet
mit VX-Aufnahme und Rollenabmessung 160 x 22,5mm,
für Flügellasten bis 200kg,
wartungsfreie Gleitlager
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935 Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Drücker-/Wechselgarnitur:
Objektgarnitur für Rohrrahmentüren, Klasse 4 nach DIN
EN 1906, aus Edelstahl, Oberfläche Edelstahl matt
gebürstet
Ausführung mit 8mm Vierkant
Türdrücker beidseitig in gekröpfter Ausführung mit
Ovalrosetten
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Verriegelung:
Einsteckschloss für Rohrrahmentüren nach DIN 18251;
Klasse 3; mit Edelstahlstulp, vorgerichtet für
Profilzylinder oder Digitalzylinder nach Wahl des AG
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Bodendichtung:
Automatische Türabsenkdichtung für Schall- und
Rauchschutztüren,
bandseitige Auslösung mit automatischem Ausgleich bei
schiefem Boden, Parallelabsenkung, Dichtungshub bis 16
mm, zum Einnuten bündig oder tiefer mit Lippenschutz.
Lippe aus Silikon, seitliche Befestigung.
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen).
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen:
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Schallschutz des Gesamtelementes Tür und Oberlicht /
Seitenteile:
Bau Schalldämm-Maß R'w: 37 dB
Lastannahmen:
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN 1055,
Teil 3
Zusatzlasten mit: 1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation (Eloxal):
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Mechanische bzw. chemische Vorbehandlung: E 6
Farbton: EV1
Türbänder: C 0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton: RAL/DB nach Wahl des AG
Türbänder: C 0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox
TV - Türelement ein- und zweiflügelig mit Zarge T0, R'w = 37 dB
Beschläge Türen
Beschläge Türen
BT 701 ITS Gleitschiene Im Türblatt oder in der Zarge integrierter
Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154.
Mit stark abfallendem Öffnungsmoment, für leichtes
Türöffnen gemäß DIN SPEC 1104.
Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag sind
stufenlos einstellbar.
Öffnungsbegrenzung mechanisch gedämpft.
DIN-L und DIN-R verwendbar, mit Gleitschiene.
Öffnungswinkel max. 120°.
Adaption zu unterschiedlichen Falzraummaßen möglich.
Fabrikat Dormakaba ITS 96, EN 3-6
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
BT 701 ITS Gleitschiene
BT 702 ITS Gleitschiene / Schließfolgeregelung Im Türblatt oder in der Zarge integrierter
Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154.
Mit stark abfallendem Öffnungsmoment für leichtes
Türöffnen gemäß DIN SPEC 1104,
mit integriertem mechanischem Schließfolgeregler nach
EN 1158.
Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag sind
stufenlos einstellbar.
Adaption zu unterschiedlichen Falzraummaßen möglich.
DIN-L und DIN-R verwendbar.
Schließergröße: 3 - 6, entsprechend der
Türflügelbreite.
Fabrikat Dormakaba ITS 96 GSR, EN 3-6
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen
BT 702 ITS Gleitschiene / Schließfolgeregelung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Glastrennwände F0
01.02
Glastrennwände F0
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten