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01 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Telekommunikationsanlagen
01
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Telekommunikationsanlagen
01.__.0010 Telekommunikationsanlagen Für das Gebäude soll eine telefontechnische Anlage errichtet werden. Vorgesehen ist eineTelefonanlage mit integrierter DECT-Funktionalität. Die Verkabelung für die DECT-Basisstationensoll dabei als Erweiterung der strukturierten Verkabelung ausgeführt werden. Essollen Festanschlüsse für alle Gruppenräume, alle Büroräume sowie den Besprechungsraumvorgesehen werden. Für die Aufnahme der aktiven Technik sind insbesondere ein 19“ Schrank, Patchfelder, Kabelanlagen und Gerätedosen vorzusehen.
01.__.0010
Telekommunikationsanlagen
1.00
psch
01.__.0020 Ruf-Set für Behinderten-WC Im Obergeschoss des Modulbaus befindet sich ein Behinderten-WC. Der Raum ist mit einem Ruf-Set für Behinderten WCs nach DIN VDE 0834 bestehend aus Rufauslösung über Zugschnurtaster, optischer und akustischer Notrufsignalisierung außerhalb des Behinderten- WCs, Beruhigungslicht bei Rufauslösung einschließlich Stromquelle für Sicherheitszwecke sowie aller erforderlichen Einsätze, Abzweig- und Gerätedosen im Trockenbau. Es ist das gleiche Schalterprogramm wie im gesamten Gebäude einzusetzen.
01.__.0020
Ruf-Set für Behinderten-WC
1.00
psch
01.__.0030 Zeitdienstanlagen Zeitdienstanlagen sind im Objekt vorgesehen. Es ist je Gebäudehaupteingang (Kita, Gemeinde) eine vom AG bereitgestellte Zeiterfassungsanlage zu montieren.
01.__.0030
Zeitdienstanlagen
1.00
psch
01.__.0040 Brandmeldeanlagen Für das Gebäude ist eine Brandwarnanlage (BWA) nach DIN V VDE 0826-2 zu planen und zu errichten. Die BMA besteht aus Komponenten der DIN 54 Reihe. Ziel der Brandwarnanlage ist es, anwesende Personen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden zu warnen und gegebenenfalls den Einsatz von geschulten Evakuierungshelfern einzuleiten. Brandwarnanlagen müssen in Bezug auf Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit den Vorgaben des geforderten Schutzziels entsprechen. Hierzu ist durch den Bauherrn eine Gefährdungsanalyse im Zuge der Erstellung des Sicherungskonzepts durchzuführen.
Die Brandwarnanlage besteht aus einer Brandwarnzentrale, automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern sowie akustischen und/oder optischen Warneinrichtungen zur Alarmierung von Personen im Gefahrenfall. Eine optionale Weiterleitung des Alarmsignals an eine ständig besetzte Stelle kann gemäß den Vorgaben der AMEV BMA 2019 sowie der DIN V VDE 0826-2 vorgesehen werden. Der Überwachungsumfang der Anlage richtet sich nach den Vorgaben des Brandschutzkonzepts. Entsprechend den Festlegungen der Gebäudeautomation
ist eine Aufschaltung auf eine ständig besetzte Dienststelle vorzusehen.
Folgende Annahmen wurden hierzu getroffen:
Überwachung der Flucht- und Rettungswege mit automatischen Meldern mit akustischen
Signalgebern und nichtautomatischen Meldern
Überwachung aller Aufenthalts- und Arbeitsräume mit automatischen Meldern mit akustischen Signalgebern
Sanitärbereiche sind nur mit akustischen Signalgebern auszurüsten
Behinderten-WCs und Flure zusätzlich mit optischen Signalgebern
Überwachung der Zwischendeckenbereiche mit automatischen Meldern, Deckenöffnungen
mit Revisionsklappen gemäß KG 360 ist hierfür vorzusehen.
Als Standort der Brandwarnzentrale (BWZ) ist der Technikraum Elektro im Erdgeschoss des Gebäudes.
Eine externe Rufweiterleitung eines Brandalarmes mittels Übertragungseinrichtung an die Feuerwehr ist aktuell nicht geplant. Die Alarmmeldung erfolgt während des Betriebes der Einrichtung auf eine noch festzulegende ständig besetzte Stelle.
Mit Einsatz von Bustechnik sind die Messwerte aller Brandmelder in digitaler Form laufend an die Hausalarmmeldezentrale zu übertragen. Die Messwerte sind dort einer ständigen zentralen Analyse zu unterwerfen, die unter zusätzlicher Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge klare und eindeutige Entscheidungen betreffend Brandalarm, Täuschungsalarm, Fehlalarm, Störung, Verschmutzung und Wartungsinformationen ermöglichen muss. Alle automatischen Brandmelder sind mit einem einheitlichen Sockel auszustatten, so dass bei Bedarf der Meldertyp ohne Montageaufwand geändert werden kann. Die Anlagenkomponenten sowie das gesamte Anlagensystem müssen der Systembeschreibung bzw. Bauteilbeschreibung.
01.__.0040
Brandmeldeanlagen
1.00
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01.__.0050 Türsprech- und Türöffneranlagen Für das Gebäude sollen je Nutzungseinheit (Kita / Gemeinde) eine Klingelanlage jeweils am Haupteingang installiert werden. Die Türstationen sind behindertengerecht auszuführen und zu beleuchten. Zu verwenden ist eine Audio-Sprechanlage in Modulbauweise in BUS-Technik mit digitaler Anbindung an die Telefonanlage. Die Ausführung der Sprechstellen ist mit dem Nutzer abzustimmen.
01.__.0050
Türsprech- und Türöffneranlagen
1.00
psch
01.__.0060 Übertragungsnetze Für das gesamte Gebäude ist eine strukturierte Verkabelung nach DIN 50173-1 zu errichten. Im Wesentlichen erfolgt die Installation in den Netzebenen des Sekundär- und Tertiärbereichs. Die Vorgaben der AMEV LAN 2021 sind zwingend einzuhalten. Durch den Telekommunikationsnetzbetreiber wird der Hausanschluss als LWL-Netz (Primärebene) bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik) zur Verfügung gestellt. Ausgehend vom APL erfolgt die Verkabelung zum Datenschrank durch LWL-Kabel (OM4-12 Fasern). Die Tertiärverkabelung erfolgt vom Datenschrank zu den Endverbrauchern. Sämtliche Anschlussdosen
sind dabei auf das Patchfeld in den Datenschrank zu führen. Das strukturierte Datennetz auf der Tertiärebene dient der Übertragung der Daten, Telefon-
und anderer Dienste (Alarme, Störungen). Das Netz besteht aus den passiven Komponenten, wie z.B. dem Datenschrank mit Patchfeldern, der Kat7-Verkabelung und den Datenenddosen. Für das komplette Gebäude soll mit einem flächendeckenden WLAN-Netz ausgestattet werden. Hierzu sind entsprechende PoE-Accesspoints sowie die erforderlichen Anschlussdosen und Kat 7 Kabel zu installieren. Alle Datenanschlüsse werden mit Anschlussdosen RJ45 Kat. 7 ausgerüstet. Die aktive Technik für das Betreiben des Datennetzes, einschließlich WLAN-Funknetz (WLAN- Accesspoints), ist nicht Bestandteil dieser Planung. Der zentrale Netzwerkschrank mit Patchfeld und Steckdosenleiste (mind. 5-fach) nach Vorgabe AMEV LAN 2021 ist zu liefern und im Lager (Obergeschoss) aufzustellen.
01.__.0060
Übertragungsnetze
1.00
psch
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