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Allgemeine Projektbeschreibung Lage des Grundstücks
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Waldstadt der Stadt Karlsruhe, westlich der Kolberger Straße und nordöstlich der Friedlander Straße, Flurstücknummern 71053, 71053/1 und 71054/1 und hat eine Fläche von 5391 qm. Die Bestandsgebäude / Garagen wurden bereits abgebrochen.
Geplante Bebauung und Nutzung
Geplant und genehmigt sind drei Wohnhäuser (Häuser A, B, C), ein Gebäude mit Kindertagesstätte und Studentenwohnheim (Haus D) und eine Tiefgarage mit 90 Pkw-Stellplätzen.
Häuser A u. B: 4 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit insgesamt 46 Etagenwohnungen;
Haus C: 8 Vollgeschosse mit 28 Seniorenwohnungen und einer Gewerbeeinheit im EG;
Haus D: 3 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit Kindertagesstätte (3 Gruppen) und
Studentenwohnheim mit 39 + 3 Einzelzimmern;
Im Haus C sind die 28 Wohnungsgrundrisse für seniorengerechtes Wohnen optimiert und entsprechen ganz oder teilweise der DIN 18040 Teil 2 barrierefreie Wohnungen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbeeinheit. Alle Gebäude sind unterkellert mit allgemeinen Nebenräumen und Tiefgarage. Die Tiefgarage wird über Haus C von der Kolberger Straße über eine Rampe erschlossen.
Die Außen-/Erschließungsanlagen mit Pflaster und Bepflanzungen inkl. Fassadenbegrünung sind gemäß dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, inklusive den öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Kolberger Straße, herzustellen. Das Leistungsbild entspricht dem Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Zusätzlich sind vier Geh- u. Radwege, über den Geltungsbereich hinaus, an das bestehende Wegenetz auf dem Flst-Nr. 71061 anzubinden und herzustellen. Ausführung als wassergebundene Decke.
Bau- und Ausbaustandard
Der Bau-, bzw. Ausstattungsstandard des Gebäudes ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung inklusive aller Anlagen beschrieben. Die in der Baubeschreibung beschriebenen Standards sind zwingend einzuhalten, stellen jedoch nur den Mindeststandard dar. Die Ausführung der Tiefgarage erfolgt gem. Garagenverordnung BW. Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt natürlich. Es gilt die EnEV in der aktuell gültigen Fassung KFW 40 NH. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme.
Die neu zu errichtenden Gebäude bestehen aus:
Häuser A u. B: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m
EG - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
3.OG Geschosshöhe ca. 3,15 m
DG Geschosshöhe ca. 3,08 m
Haus C: UG Geschosshöhe ca. 3,40 m
EG Geschosshöhe ca. 3,50 m
1. - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
3.OG Geschosshöhe ca. 2,95 m
4. - 6.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
7.OG Geschosshöhe ca. 3,11 m
Häuser D: UG Geschosshöhe ca. 3,25 m
EG Geschosshöhe ca. 3,60 m
1.OG Geschosshöhe ca. 3,20 m
2.OG Geschosshöhe ca. 3,10 m
DG Geschosshöhe ca. 3,11 m
Tiefgarage: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m
Flächen: Haus A BGF ca. 2.501 m²
Haus B BGF ca. 2.501 m²
Haus C BGF ca. 2.983 m²
Haus D BGF ca. 2.434 m²
Tiefgarage BGF ca. 3.982 m²
Gesamt BGF ca. 14.401 m²
Allgemeine Projektbeschreibung
DGNB Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Ökologische Qualität
- Ökonomische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Qualität der technischen Ausführung
- Prozessqualität
- Standortqualität
Für die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-Naturstein-Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-Naturstein-Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung - an Zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur Lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung
Außenanlagen
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
In diesem Gewerk gibt es keine spezifischen bauökologischen Materialanforderungen.
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Aspekte
Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt.Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC, PEFC oder Holz von Hier zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.Naturstein: Eingesetzter Naturstein muss WiN=WiN fairstone zertifiziert sein, sofern sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte nicht in Ländern der EU liegen.Beton: Es sind Betone zu verwenden, die über ein CSC-Zertifikat verfügen.Außenanlagen - Beleuchtung: Es ist eine ausreichende Beleuchtung der Wege inklusive einer Beleuchtungsberechnung nachzuweisen. Die Beleuchtungen sollten vorwiegend nach unten strahlen sowie über Bewegung gesteuert sein, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. Es sind lediglich heimische und nicht invasive Pflanzen gemäß Verordnung Nr. 1143/2014 der EU zu verwenden.Recyclingmaterial von mineralischen Baustoffen sollte vorzugsweise eingesetzt werden.
1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien
Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
DGNB Zertifizierung
Technische Vorbemerkungen 1 Allgemein
1.1 Normen / Richtlinien
Ergänzend zu den Vertragsgrundlagen gelten:
Die HerstellerrichtlinienDie ZTV's und Richtlinien der FachverbändeDie relevanten DIN-Normen
Die in dieser ZTV festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen.
1.2 Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist im Einvernehmen mit der örtlichen Bauleitung einzurichten. Die Abstimmung des AN mit der Bauführung über Lagerung der Materialien, Transport zu und innerhalb der Baustelle sowie der Bauweise, hat frühzeitig zu erfolgen. Der Bauablauf hat in Abstimmung mit den übrigen Gewerken zu erfolgen.
1.3 Materialien
Die Auswahl aller zur Verwendung kommenden Materialien und Konstruktionsteile bleibt dem AG vorbehalten. Muster sind rechtzeitig und kostenlos vorzulegen. Alle sichtbaren Teile sind in Gestaltung und konstruktivem Detail mit dem Architekten abzustimmen. Eigenmächtig eingebaute Teile müssen auf Verlangen ausgewechslt werden. Der Auftragnehmer hat für sämtliche für den Einbau vorgesehenen Materialien Materialprüfzeugnisse, Produktdatenblätter und Lieferscheine vorzulegen.
Grundsätzlich sind Materialien zu verwenden, die keine umweltbelastenden Substanzen (Öle, Salze, Gase etc.) absondern. Die diesbezüglichen Veröffentlichungen sind zu berücksichtigen.
1.4 Reinigung / Schutzmaßnahmen
Der AN hat die örtliche Bauleitung rechtzeitig über die Notwendigkeit der eventuellen Nachbesserung- oder Reinigungsarbeiten der Vorunternehmer zu unterrichten. Terminverzögerungen können daraus nicht abgeleitet werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft die örtliche Bauleitung.
Vorhandene Bauteile im Baugelände und angrenzender Grundstücke, sowie der öffentliche Straßen- und Gehwegraum sind sorgfältig zu schützen. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch seine Baufahrzeuge verschmutzten Straßen und Wege obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Arbeiten. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Bei Nichteinhaltung kann dies auch zu Lasten des AN durch den AG an Dritte beauftragt werden.
1.5 Leistung
Alle Leistungen sind erstklassig unter Verwendung praktisch erprobter und bewährter Baustoffe auszuführen. Die Einheitspreise enthalten, soweit nicht weitergehend erläutert, Alle Nebenleistungen wie Transport, Vorhaltung, Diebstahls- und Schadenrisiko bis zur Abnahme etc.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen. sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zu sichern.
2 Erdbau und Profilierungen
2.1 Zusätzliche Festlegungen
Zusätzlich zu den Festlegungen der VOB/C gelten die ZTV für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)
2.2 Verdichtungen
Bei bauseitig hergestellten Auffüllungen, Arbeitsräumen, Baugruben etc. hat der AN vor dem Beginn seiner Ausführung die fachgerechte Verdichtung verantwortlich zu prüfen. Nachträgliche Setzungen entbinden ihn nicht aus seiner Gewährleistungspflicht. Das Ausbessern von Trag- und Bindeschichten, wenn es durch zwischenzeitliche Verkehrsnutzung erforderlich wird, sofern diese vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen wird, ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.3 Auf- und Hinterfüllungen
Die Bemessung der zum Auf- und Hinterfüllen notwendigen Erdmassen ist Sache des AN Hinterfüllmassen werden in verdichtetem Zustand aufgemessen und abgerechnet. Die Bemessung der Setzmassen ist ebenfalls Sache des AN. Die definierten Einbaustärken - bei Tragschichten, Substrat, Bodenschichten etc.- gelten im gesetzten bzw. verdichteten Zustand.
Auffüllungen sind schichtenweise einzubringen und nach je 30 cm Lagenhöhe zu verdichten.
Grundsätzlich dürfen bei Oberflächen von Abtrag und Auffüllung in Grünbereichen folgende maximal zulässigen Abmaße nicht überschritten werden:
a) Rohplanum +/- 5 cm
b) Feinplanum +/- 2 cm
2.4 Aufmaß und Abrechnung
Aushub und Auffüllung werden grundsätzlich nach Zeichnung aufgemessen. Hierfür gilt:
a) Der Einheitspreis gilt , soweit nicht detailliert geregelt für alle Tiefenlagen
b) Böschungen bis 1,75 m Aushubtiefe senkrecht; ab 1,76 m Aushubtiefe mit 60 Grad zur Horizontalen
c) Bau- und Arbeitsräume: für Baukörper wie Schächte, Stützmauern etc. 50 cm, für Rohr- und Erdleitungen bis 150 mm NW Grabenbreite 60 cm, für Rohrleitungen über 150 mm Grabenbreite NW + 45 cm
Mehraushub für Muffen und Flansche wird nicht vergütet.
3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
3.1 Allgemein
Es wird darauf hingewiesen, dass in Betonteile vor dem Betonieren und Vermörteln bzw. vor dem allseitigen Schließen der Schalung, Installationsteile des technischen Ausbaues bzw. Leerrohre eingelegt werden müssen. Kosten für Unterbrechungen, Behinderungen etc. können hierfür nicht geltend gemacht werden.
Alle Fundamente sind im Grundsatz gegen Grund zu betonieren. Der evtl.. sich hieraus ergebende Mehrverbrauch ist mit der sich aus dem Zeichnungsmaß ergebenden Menge abgegolten. Nur in den Bereichen, wo bedingt durch den Aushub für z.B. Angrenzende Kanäle o.ä. dies nicht möglich und eine Schalung einseitig oder mehrseitig erforderlich ist, wird Fundamentschalung vergütet.
4 Ver- und Entsorgungsanlagen
4.1 Normen / Richtlinien
Zusätzlich zu den VOB/C gelten die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Entwässerung (RAS-Ew), Verarbeitungsrichtlinien und Schutzhinweise der Leitungsträger.
4.2 Ausführung
Bei Betonfertigteilschächten sind Fugen zwischen den einzelnen Fertigteilen sowie die Rohranschlüsse wasserdicht abzudichten.
Bei der Erhöhung von Fertigteilschächten sind Ausgleichsringe auf max. 4 Stück begrenzt. Darüber hinausgehende Erhöhungen haben durch Ausbau des Schachtkonus und Einbau eines weiteren Schachtteils zu erfolgen.
Die Mindestüberdeckungshöhen sind zu beachten. Zusätzlich erforderliche Maßnahmen (Rohrummantelung, Druckverteilungsplatten, Schutzprofile etc.) sind mit dem Auftraggeber im Einzelfall vor Ausführung zu vereinbaren.
4.3 Einbauteile aus Stahl
Alle Einbauteile aus Stahl, Stahldruckguss und Stahlgrauguss sind mit einem zweifachen Anstrich auf Bitumenlack zu versehen. Ausgenommen sind optisch sichtbare Stahlbauteile.
4.4 Druckprüfungen
Druckprüfungen sind auf Verlangen des AG abschnittsweise durchzufahren, bei der Verwendung von Wasser als Füllstoff ist zu beachten, dass dies nicht vom AG gestellt wird. Die Beschaffung und Beseitigung ist Sache des AN.
4.5 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten müssen die Bauwerke vor der Abnahme durch den AN gereinigt werden, d.h. Durchgespült und beschädigte Anstriche auf Stahl- und Stahlgussteilen ausgebessert werden. Verkehrstechnische Maßnahmen sind nach behördlichen Erfordernissen zu treffen. Die Abnahme der Kanalanschlüsse an das städtische Netz liegt im Verantwortungsbereich des AN.
5 Straßen- und Wegebau
5.1 Normen / Richtlinien
Zusätzlich gelten für die Festlegungen die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien
a) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus Verkehrsflächen (RStO12)
b) für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)
c) für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau (ZTVT-StB)
d) für Bodenverbesserungen und Bodenverfestigungen im Straßenbau (ZTVV)
e) für den Bau bituminöser Fahrbahndecken (ZTVBIT) und asphaltierter Fahrbahndecken (ZTV Asphalt StB)
f) die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min),
g) das Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, ersetzt durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTVA-StB),
h) die FLL-Richtlinien
Besonders hingewiesen wird auf:
Gütesicherungsverfahren
Richtlinien für die Güteüberwachung von Straßenbaustoffen (RGS-I)
Richtlinien für die Durchführung der Eigenüberwachung.
5.2 Abrechnung
Die definierten Einbaustärken der Frostschutz-, Trag- und Deckschichten gelten in verdichtetem Zustand. Die Abrechnungsflächen und -massen des Unterbaus und der Deckschichten werden nach den Regeldetails bzw. -plänen unter Berücksichtigung des Schüttwinkels abgerechnet.
5.3 Kies und Sand
Kies und Sand für Filterschichten, Bettungen etc, muss die in der DIN 52100 vorgeschriebenen Güteeigenschaften aufweisen.
5.4 Anschluss an Gebäude
Anschlüsse von Pflaster- und Plattenbelägen sowie Randsteinen an vorhandenen Gebäuden und Bauteilen sind als Nebenleistung mit Fugen, ca. 20 mm breit, durch Einlegen einer Styroporplatte auszuführen. Anschlüsse an Schächten, Abläufen und sonstigen Bauteilen im Belag sind durch Zuschneiden des Belagmaterials auszuführen. In Ausnahmenfälllen kann ein Anschließen mit belagsfarbenem Mosaikpflaster (z.B. Granit) nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Mörtelkanten als seitliche Abschlüsse von Belägen sind einzukalkulieren. Anschlüsse an bestehende Bauteile, insbesondere Schächte oder andere Entwässerungsbauteile, sowie Gebäudezugänge, sind ohne Absätze auszuführen. Das Anpassen von Straßenbauten (wie z.B. Schächten, Schieber und dergleichen) wird nicht gesondert vergütet.
5.5 Bordsteine
Bordsteine aus Beton sollen zur Sicherung gegen Kantenpressung mit angeformten Abstandhaltern versehen sein. Anderenfalls sind dafür entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bögen in der Einfassung sind mit Formsteinen herzustellen; ist das wegen des vorgesehenen Radius nicht möglich, sind die Borden und ähnliche Einfassungen zu teilen und die Stirnseiten schräg zu schneiden. Die Vorderkante von Bordsteinen aus Beton soll geringfügig abgerundet sein.
5.6 Toleranzen
Tragschichten, Deckschichten und Beläge sowie Treppen und Randsteine sind höhengerecht und im vorgegebenen Längs- und Querprofil einzubauen. Abweichungen von der Sollhöhe dürfen folgende Toleranzen, unabhängig vom Abstand der Messpunkte nicht überschreiten.
a) Bei Deckschichten, Belägen, Treppen, und Randsteinen +/-2 cm
b) bei Tragschichten +/- 2 cm
5.7 Feinplanum
Das Feinplanum ist erst kurz vor Einbau des Oberbaus herzustellen und darf nach Fertigstellung nicht mehr direkt befahren werden. Das Beseitigen von Fahrspuren und anderen Unebenheiten im Planum erfolgt auf Kosten des AN.
5.8 Kontrollprüfungen
Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des AN. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind vom AN in die Einheitspreise der jeweiligen Arbeiten einzurechnen. Während des Bauverlaufs werden auf Bestellung der Bauleitung verschiedene Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Werden die von den ZTVE-StB bzw. TVT geforderten Werte nicht erreicht, gehen die Mehrkosten für die dann erforderliche Kontrollprüfung zu Lasten des AG. Können die erforderlichen Verdichtungswerte (ohne Verschulden des AN ) nicht erreicht werden, wird mit einem Bodengutachten der Umfang der Baugrundverbesserung festgelegt.
5.9 Preisinhalte
Für wechselnde Breiten der Tragschichten und Deckschichten werden keine Zulagen gewährt. Hierdurch erforderlicher Mehraufwand z.B. Handeinbau, ist, wenn nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzurechnen.
5.10 Güteüberwachung
Im Straßenoberbau darf nur Asphalt verwendet werden, der einer Güteüberwachung nach dem TLG-Asphalt-StB 01 unterliegt. Das Mischwerk ist verpflichtet, die Überwachung auf dem Lieferschein zu kennzeichnen (TLG-A. Abschnitt 3.5). Im Oberbau der Straße dürfen nur Mineralstoffe verwendet werden, die einer Güteüberwachung nach den
technischen Vertragsbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04) unterliegen.
6 Pflanz- und Rasenarbeiten
Die Pflanzen sind nach den einschlägigen Gütebestimmungen in 1. Qualität in den verlangten Größen zu liefern. Der Bieter garantiert für Sortenechtheit. Pflanzen, die in der ersten Vegetationsperiode nach der Pflanzung nicht oder nur teilweise austreiben, sind kostenlos zu ersetzen. Die Anwachsquote der Pflanzung wird im Frühjahr festgestellt, so dass erforderliche Ersatzpflanzungen noch im Frühjahr erfolgen können. Pflanzen mit Transportschäden (Rinden- und Bruchschäden, Wurzeltrocknung, Frost etc.) sowie Pflanzen mit nicht fachgerechter Verpackung bzw. Ballierung dürfen nicht gepflanzt werden.
Bei Lagerung des Pflanzmaterials auf der Baustelle sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. Einschlag der Pflanzen durchzuführen und bis zum Pflanzzeitpunkt vorzuhalten. Erforderlicher Aufwand ist einzukalkulieren. Die Pflanzgruben müssen entsprechend dem Wurzelteller groß genug ausgehoben werden . Bei Ballenpflanzen hat das Pflanzloch im Durchmesser mind 1/2 größer zu sein als der Durchmesser des Ballens. Die Pflanzen sind so tief zu pflanzen, wie sie vorher gestanden haben.
Die Pflanzflächen sind so zu verlassen, dass die vorher hergestellte Feinplanie erkennbar ist. Pflanzmulden müssen erhalten bleiben. Die Pflanzen sind vor und nach der Pflanzung vor Wildbiss zu schützen. Bei empfindlichen Pflanzen und Blumenzwiebeln ist eine Schutz vor Mäusefrass etc. erforderlich. Geruchsbelästigende Präparate sind zu vermeiden.
Alle Stauden oder oberirdisch zeitweise nicht erkennbare Pflanzen, z.B. Zwiebeln, sind durch Stecketiketten zu kennzeichnen. Bei Blumenzwiebeln in größeren Mengen genügt eine Kennzeichnung durch Umstecken der Fläche. Notwendig werdende Wässerungen, Schutzmaßnahmen etc. sind vom AN selbstständig zu veranlassen und zu betreuen. Baumpfähle als Senkrechtpfähle sind vor dem Pflanzen im Pflanzloch so zu setzen, dass der Baum genügend festen Halt hat. Scheuerstellen durch die Befestigung, auch bei Schrägpfählen, Dreiböcken, Drahtankern etc. sind durch Gummipolster o.ä. zu vermeiden. Die Verankerungen sind im Rahmen der Fertigstellungspflege bis zur Abnahmne zu kontrollieren und zu warten.
Bei der Pflege der Pflanzflächen ist die Oberfläche leicht zu lockern, um eine Beschädigung der Wurzeln zu verhindern und das Zusammenwachsen von Bodendeckern zu beschleunigen. Flächen mit Blumenzwiebeln dürfen nur mit entsprechender Vorsicht ohne Handwerkszeug gejätet werden.
Die gehackten Flächen sind so zu verlassen, dass das vorher hergestellte Feinplanum erkennbar ist. Pflanzmulden und Gießränder müssen erhalten bleiben.
7 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Alle erforderlichen Werkstattzeichnungen Prüfzeugnisse und Zulassungen Dokumentation der verwendeten Materialien Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen Prüfprotokolle soweit erforderlich Abnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind 2-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
01 Entwässerung und Rigolen
01
Entwässerung und Rigolen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Aushub der Rigolen
01.02
Aushub der Rigolen
01.03 Leitungsgräben
01.03
Leitungsgräben
01.04 Schächte
01.04
Schächte
01.05 Grundleitungen
01.05
Grundleitungen
01.06 Rigolen und Regenwasseraufbereitung
01.06
Rigolen und Regenwasseraufbereitung
01.07 Zusatzleistung
01.07
Zusatzleistung
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