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Allgemeine Projektbeschreibung Lage des Grundstücks
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Waldstadt der Stadt Karlsruhe, westlich der Kolberger Straße und nordöstlich der Friedlander Straße, Flurstücknummern 71053, 71053/1 und 71054/1 und hat eine Fläche von 5391 qm. Die Bestandsgebäude / Garagen wurden bereits abgebrochen.
Geplante Bebauung und Nutzung
Geplant und genehmigt sind drei Wohnhäuser (Häuser A, B, C), ein Gebäude mit Kindertagesstätte und Studentenwohnheim (Haus D) und eine Tiefgarage mit 90 Pkw-Stellplätzen.
Häuser A u. B: 4 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit insgesamt 46 Etagenwohnungen;
Haus C: 8 Vollgeschosse mit 28 Seniorenwohnungen und einer Gewerbeeinheit im EG;
Haus D: 3 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit Kindertagesstätte (3 Gruppen) und
Studentenwohnheim mit 39 + 3 Einzelzimmern;
Im Haus C sind die 28 Wohnungsgrundrisse für seniorengerechtes Wohnen optimiert und entsprechen ganz
oder teilweise der DIN 18040 Teil 2 barrierefreie Wohnungen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbeeinheit. Alle Gebäude sind unterkellert mit allgemeinen Nebenräumen und Tiefgarage. Die Tiefgarage wird über Haus C von der Kolberger Straße über eine Rampe erschlossen.
Die Außen-/Erschließungsanlagen mit Pflaster und Bepflanzungen inkl. Fassadenbegrünung sind gemäß dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, inklusive den öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Kolberger Straße, herzustellen. Das Leistungsbild entspricht dem Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Zusätzlich sind vier Geh- u. Radwege, über den Geltungsbereich hinaus, an das bestehende Wegenetz auf dem Flst-Nr. 71061 anzubinden und herzustellen. Ausführung als wassergebundene Decke.
Bau- und Ausbaustandard
Der Bau-, bzw. Ausstattungsstandard des Gebäudes ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung inklusive aller Anlagen beschrieben. Die in der Baubeschreibung beschriebenen Standards sind zwingend einzuhalten, stellen jedoch nur den Mindeststandard dar. Die Ausführung der Tiefgarage erfolgt gem. Garagenverordnung BW. Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt natürlich. Es gilt die EnEV in der aktuell gültigen Fassung KFW 40 NH. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme.
Die neu zu errichtenden Gebäude bestehen aus:
Häuser A u. B: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m
EG - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
3.OG Geschosshöhe ca. 3,15 m
DG Geschosshöhe ca. 3,08 m
Haus C: UG Geschosshöhe ca. 3,40 m
EG Geschosshöhe ca. 3,50 m
1. - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
3.OG Geschosshöhe ca. 2,95 m
4. - 6.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m
7.OG Geschosshöhe ca. 3,11 m
Häuser D: UG Geschosshöhe ca. 3,25 m
EG Geschosshöhe ca. 3,60 m
1.OG Geschosshöhe ca. 3,20 m
2.OG Geschosshöhe ca. 3,10 m
DG Geschosshöhe ca. 3,11 m
Tiefgarage: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m
Flächen: Haus A BGF ca. 2.501 m²
Haus B BGF ca. 2.501 m²
Haus C BGF ca. 2.983 m²
Haus D BGF ca. 2.434 m²
Tiefgarage BGF ca. 3.982 m²
Gesamt BGF ca. 14.401 m²
Allgemeine Projektbeschreibung
DGNB Zertifizierung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Ökologische Qualität
- Ökonomische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Qualität der technischen Ausführung
- Prozessqualität
- Standortqualität
Für die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung - an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung
HLS
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
1) Dekorative Farbbeschichtung (Lacke, Lasuren und Grundierung) auf nicht mineralischen Untergründen:
falls Einsatz
- werkseitig: <100 g/l VOC aus Lösemittel; alternativ: Einhaltung 31. BImSchV (Verordnung 2010/75/EU)
- bauseitig: DE-UZ 12 a
11) Dichtungsmassen, Dichtstoffe und Kleber (punkt - und linienförmig) innen, z.B. PU-Kleber, SMP-Kleber:
GISCODE PU10, PU20, RS10 oder DSC20 und EMICODE EC1PLUS und LCCPs ≤ 0,1 % und Deklaration biozider Wirkstoffe (über SDB, sofern eingesetzt)
Die geforderten Emissionseigenschaften können (alternativ für EMICODE) auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder der eurofins-Auszeichnung "Indoor Air Comfort Gold" nachgewiesen werden.
19) Korrosionsschutz- und Effekt-Beschichtungen nicht tragender Metallbauteile; wenn > 10 m²:
Wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l (Ausnahme: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Produkte)
22) PMMA-Flüssigkunststoffe und PMMA/Epoxid-Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z.B. Sockel, Industrieböden, Parkflächen) mit speziellen Anforderungen und Flüssigkunststoffe (zur Abdichtung aufgehender Bauteile; z.B. TGA-Durchdringung oder Küchen):
RMA10
32) Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl der Gebäudehülle; wenn > 5 m²:
Chrom-VI-freie Passivierungsmittel
37) Kältemittel (Kühlanlagen / TGA / Splitgeräte (werkseitig)):
frei von halogenierten / teilhalogenierten Kältemitteln und nur Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 zulässig
38) Montageschäume in befestigender Funktion, ohne Brandschutz; z.B. für Montage von Außentüren, -fenstern; Verklebung von Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmung; im Innenausbau (z.B. Türzargen):
EMICODE EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 %
Außerdem: keine UF-Schäume (Harnstoff-Formaldehyd-Schäume)
Hinweis: Aktuell gibt es keine 2K Montageschäume auf dem Markt, die QS4 erfüllen können (Alternative: mechanische Befestigung).
42) Flammhemmend ausgerüstete Gemische im Innen- sowie Außenraum, z.B. PU-Dämmstoffkleber, Brandschutzcoating für Kabel, Brandschottspachtelmasse, Brandschutzsilikone, Klebeverbindungen auch der TGA-Dämmung:
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC ≤ 0,1 % und PBB < 0,1 % und PBDE < 0,1 %; bei PU Montageklebern für Dämmstoffe noch zusätzlich VOC-Gehalt
≤ 40 g/l
43) Flammhemmend ausgerüstete Erzeugnisse:
a) Dämmstoffe der Haustechnik und Wandbeläge (z.B. Wasserleitungen, Heizungs- und Kälterohre, Lüftungskanäle): Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und PBB
< 0,1 % und PBDE < 0,1 % und SVHC ≤ 0,1 %. Zusätzlich müssen Dämmstoffe frei von halogenierten Treibmitteln und Altreifengranulat sein.
b) Polyethylen (PE) Dampfbrems-/Sperrfolien an Außenwand und Dach: Antimontrioxid < 0,1 %
44) Erzeugnisse aus Kunststoffen (PVC); z.B. Kunststoffrahmen/ Aufsatzkranz, Kabelummantelung, Fassadenschwert, Wandbelag oder -bekleidung, Deckenbekleidung, PVC-Sockelleiste, Kunststofftüren, Fassadenelement, Rinnen, Rohre, Kanäle, PVC-Folien zur Abdichtung von Dach und Außenwänden UG:
SVHC ≤ 0,1 %
47) Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe: Span-, Tischler-, Furnier- und Faserplatten:
DE-UZ 76 oder Formaldehydgehalt ≤ 0,08 ppm (entspricht 0,103 mg/m³)
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Aspekte
- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.
- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
- Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt.
- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC, PEFC oder Holz von Hier zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
- Kältemittel: Kältemittel sollten ein GWP < 150 kg/CO2-e aufweisen.
- Luftauslässe: Es sind Luftauslässe einzusetzen, die die Kategorie B der DIN EN ISO 7730 einhalten.
- Es ist eine Auflistung aller wartungs- und prüfpflichtigen Bauteile vorzulegen. Weiterhin sind alle Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen zu übergeben.
- Es sind äußerst wassersparende Armaturen anzustreben. Dabei sind zwingend die vom Auditor vorgegebenen Durchflussraten zu beachten. Ggf. ist mit Durchflussminderern zu arbeiten.
- Es sind Vorabfunktionsprüfungen und Funktionsprüfungen im Zuge eines Inbetriebnahmekonzepts zu erstellen und zu protokollieren.
- Vorgedämmte Rohrleitungen bei der Heizungs- und Sanitärinstallation enthalten häufig LCCPs in der Dämmung (siehe daher Anforderung in Zeile 43)
- Befestigung Badewanne: Zum Einkleben der Badewannen auf den Wannenträger soll kein Montageschaum, sondern Fliesenkleber eingesetzt werden. Größere Freiräume können mit Polystyrol ausgefüllt werden, um den Verbrauch an Fliesenkleber zu minimieren.
1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien
Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
DGNB Zertifizierung
1
[1]
E
01 Haus A und B
01
Haus A und B
01.01 Ecklösung
01.01
Ecklösung
01.02 Nischenlösung
01.02
Nischenlösung
01.03 Walk-In
01.03
Walk-In
02 Haus C
02
Haus C
02.01 Ecklösung
02.01
Ecklösung
02.02 Nischenlösung
02.02
Nischenlösung
02.03 Walk-In
02.03
Walk-In
02.04 Duschvorhang
02.04
Duschvorhang
03 Haus D
03
Haus D
03.01 Ecklösung
03.01
Ecklösung
03.02 Nischenlösung
03.02
Nischenlösung
03.03 Duschvorhang
03.03
Duschvorhang
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