Bauendreinigung
Kolberger Strasse KA
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Allgemeine Projektbeschreibung Lage des Grundstücks Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Waldstadt der Stadt Karlsruhe, westlich der Kolberger Straße und nordöstlich der Friedlander Straße, Flurstücknummern 71053, 71053/1 und 71054/1 und hat eine Fläche von 5391 qm. Die Bestandsgebäude / Garagen wurden bereits abgebrochen. Geplante Bebauung und Nutzung Geplant und genehmigt sind drei Wohnhäuser (Häuser A, B, C), ein Gebäude mit Kindertagesstätte und Studentenwohnheim (Haus D) und eine Tiefgarage mit 90 Pkw-Stellplätzen. Häuser A u. B: 4 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit insgesamt 46 Etagenwohnungen; Haus C:                      8 Vollgeschosse mit 28    Seniorenwohnungen und einer Gewerbeeinheit im EG; Haus D:                      3 Vollgeschosse u. Dachgeschoss mit Kindertagesstätte (3 Gruppen) und                                   Studentenwohnheim mit 39 + 3 Einzelzimmern; Im Haus C sind die 28 Wohnungsgrundrisse für seniorengerechtes Wohnen optimiert und entsprechen ganz oder teilweise der DIN 18040 Teil 2 barrierefreie Wohnungen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbeeinheit. Alle Gebäude sind unterkellert mit allgemeinen Nebenräumen und Tiefgarage. Die Tiefgarage wird über Haus C von der Kolberger Straße über eine Rampe erschlossen. Die Außen-/Erschließungsanlagen mit Pflaster und Bepflanzungen inkl. Fassadenbegrünung sind gemäß dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, inklusive den öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Kolberger Straße, herzustellen. Das Leistungsbild entspricht dem Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Zusätzlich sind vier Geh- u. Radwege, über den Geltungsbereich hinaus, an das bestehende Wegenetz auf dem Flst-Nr. 71061 anzubinden und herzustellen. Ausführung als wassergebundene Decke. Bau- und Ausbaustandard Der Bau-, bzw. Ausstattungsstandard des Gebäudes ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung inklusive aller Anlagen beschrieben. Die in der Baubeschreibung beschriebenen Standards sind zwingend einzuhalten, stellen jedoch nur den Mindeststandard dar. Die Ausführung der Tiefgarage erfolgt gem. Garagenverordnung BW. Die Belüftung der Tiefgarage erfolgt natürlich. Es gilt die EnEV in der aktuell gültigen Fassung KFW  40 NH. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Die neu zu errichtenden Gebäude bestehen aus: Häuser A  u. B: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m                                   EG - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m                                   3.OG Geschosshöhe ca. 3,15 m                                   DG Geschosshöhe ca. 3,08 m Haus C:                      UG Geschosshöhe ca. 3,40 m                                   EG Geschosshöhe ca. 3,50 m                                   1. - 2.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m                                   3.OG Geschosshöhe ca. 2,95 m                                   4. - 6.OG Geschosshöhe ca. 2,90 m                                   7.OG Geschosshöhe ca. 3,11 m Häuser D: UG Geschosshöhe ca. 3,25 m                                   EG Geschosshöhe ca. 3,60 m                                   1.OG Geschosshöhe ca. 3,20 m                                   2.OG Geschosshöhe ca. 3,10 m                                   DG Geschosshöhe ca. 3,11 m Tiefgarage: UG Geschosshöhe ca. 3,30 m Flächen:                     Haus A BGF ca. 2.501 m²                                   Haus B BGF ca. 2.501 m²                                   Haus C BGF ca. 2.983 m²                                   Haus D BGF ca. 2.434 m²                                   Tiefgarage BGF ca. 3.982 m²                                   Gesamt BGF ca. 14.401 m²
Allgemeine Projektbeschreibung
DGNB Zertifizierung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Ökologische Qualität - Ökonomische Qualität - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Qualität der technischen Ausführung - Prozessqualität - Standortqualität Für die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung - an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
DGNB Zertifizierung
Technische Vorbemerkungen Er­gän­zend zu den Ver­trags­grund­la­gen gel­ten in je­weils ak­tu­el­ler         Fas­sung: Richt­li­ni­en der Fach­ver­bän­deAlle re­le­van­ten DIN-Nor­menAlle re­le­van­ten VDE- und VDI-Richt­li­ni­enDie ein­schlä­gi­gen Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten und sons­ti­gen zu­stän­di­gen Be­hör­den Bei der Rei­ni­gung sind gesundheits- und um­welt­schä­di­gen­de Stof­fe grund­sätz­lich un­zu­läs­sig. Aus­nah­men in be­grün­de­ten Fäl­len be­dür­fen der Ge­neh­mi­gung der Bau­lei­tung. Die zu rei­ni­gen­den Bau­tei­le dür­fen durch die Ar­bei­ten in Qua­li­tät und Aus­se­hen nicht ver­än­dert wer­den. Bei Be­den­ken we­gen der even­tu­el­len Un­mög­lich­keit, die Rei­ni­gung ohne Schä­den durch­füh­ren zu kön­nen, oder bei be­reits vor­han­de­nen Schä­den, ist un­ver­züg­lich die Bau­lei­tung zu ver­stän­di­gen. Die Ver­wen­dung von Säu­ren als Rei­ni­gungs­mit­tel bzw. ät­zen­den Rei­ni­gungs­mit­teln, die eine Be­schä­di­gung der zu rei­ni­gen­den Bau­tei­le zur Fol­ge ha­ben, ist nicht zu­läs­sig. Zu­sätz­lich zu den im LV be­schrie­be­nen Rei­ni­gungs­maß­nah­men sind stets die Pfle­gean­lei­tun­gen der Her­stel­ler zu be­ach­ten. Schutz­fo­li­en, Kle­ber etc. an Glas­schei­ben oder Sanitärobjekten sind mit war­mem Was­ser zu lö­sen, nicht durch Spach­teln oder Krat­zen. Von elek­tri­schen An­schlüs­sen ist jede Feuch­tig­keit fern­zu­hal­ten. Bei Rei­ni­gung von elo­xier­ten Alu­mi­ni­um­bau­tei­len ist fol­gen­des zu be­ach­ten: Tei­le in In­nen­räu­men sind mit tro­ckenem oder feuch­tem Tuch zu rei­ni­gen und trockenzureiben.Tei­le im Frei­en sind mit war­mem Was­ser zu rei­ni­gen, ver­wen­de­te Zu­sät­ze dür­fen das Alu­mi­ni­um nicht an­grei­fen.Mit­tel mit oxydlösender Wir­kung oder Wasch­lau­gen dür­fen nicht ver­wen­det wer­den.Mecha­nisch wir­ken­de Mit­tel wie Stahl­wol­le etc. sind un­zu­läs­sig. Alle Flä­chen sind fle­cken- und streifenfrei zu säu­bern. Der Be­griff der Rei­ni­gung im­pli­ziert die An­wen­dung al­ler Tech­ni­ken und den Ein­satz al­ler Mit­tel, um die je­wei­li­gen Flä­chen oder Ge­gen­stän­de bei sach­ge­mä­ßer Be­hand­lung in einen sau­be­ren Zu­stand zu ver­set­zen. Für die Sa­ni­tär­räu­me sind des­in­fi­zie­ren­de Mit­tel zu ver­wen­den. In Kü­chen­be­rei­chen sind lebensmittelgerechte Rei­ni­gungs­mit­tel und - ver­fah­ren an­zu­wen­den. Ent­spre­chend den ver­schie­de­nen Ma­te­ria­li­en sind die Pfle­gean­lei­tun­gen un­mit­tel­bar nach Über­ga­be des Ge­bäu­des dem AG aus­zu­hän­di­gen. In den Ein­heits­prei­sen sind fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten: Alle Lei­tern, Gerüs­te, He­be­büh­nen usw. für die ei­ge­nen Ar­bei­ten.Prü­fen der vor­han­de­nen zu rei­ni­gen­den Bau­tei­le und Ma­te­ria­li­en und Aus­wahl der ge­eig­ne­ten Rei­ni­gungs­mit­tel, so­fern vor­han­den ge­mäß den je­wei­li­gen Her­stel­ler-Vor­schrif­ten.Rei­ni­gen einschl. Ent­fer­nen von Auf­kle­bern, Re­kla­me­schil­dern usw. (aus­ge­nom­men Bedienungs-, Hin­weis-, Kennzeichnungs-, Warn-Auf­kle­ber-Schil­dern; im Zweifelsfalle die Bau­lei­tung fra­gen), Kle­be­bän­dern, Schutz­fo­li­en und der­glei­chen.Be­sei­ti­gen der von Ar­bei­ten an­de­rer Un­ter­neh­mer her­rüh­ren­den gro­ben Ver­schmut­zung so­wie Ab­fah­ren von Bau­schutt, so­weit von der Bau­lei­tung hier­zu auf­ge­for­dert wird.De­mon­ta­ge und Mon­ta­ge so­wie Trans­port von Bau­tei­len und Ge­gen­stän­den al­ler Art, so­weit zur Aus­füh­rung der Rei­ni­gungs­ar­bei­ten er­for­der­lich. Dazu ge­hö­ren auch die Ja­lou­si­en und Rol­ll­aden, die­se sind hier­zu her­un­ter zu fah­ren.Die Ent­sor­gung des an­fal­len­den Ab­falls und Schutt aus den Rei­ni­gungs­ar­bei­ten einschl. de­ren Be­sei­ti­gung ist ein­zu­kal­ku­lie­ren. Ver­gla­sun­gen al­ler Art, Fens­ter, einschl. Fens­ter­bän­ken sind au­ßen und in­nen zu rei­ni­gen, in­kl. al­ler Fälze. Tü­ren und Tore sind ein­schließ­lich der Zar­gen zu rei­ni­gen. Ge­län­der, in den Trep­pen­häu­sern sind kom­plett mit al­len Tei­len und den Hand­läu­fen zu rei­ni­gen. Sämt­li­che Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, Duschabtrennungen, Spie­gel etc. in den Wohnungsbädern sind zu rei­ni­gen. Die an­ge­ge­be­nen Mas­sen sind aus den ent­spre­chen­den Gewerke-LV's ent­nom­men, un­ver­bind­lich und die­nen nur als An­halts­punk­te für die Er­mitt­lung der (Pau­schal)-An­ge­bots­s­um­me. Die für die kom­plet­te En­drei­ni­gung der(s) Ge­bäu­de(s) und der da­zu­ge­hö­ren­den Au­ßen­an­la­gen er­for­der­li­chen Leis­tun­gen sind un­voll­stän­dig, Ne­ben­leis­tun­gen nicht be­son­ders be­schrie­ben, je­doch mit ein­zu­kal­ku­lie­ren. Eine Be­sich­ti­gung der Bau­stel­le und die Ein­sicht­nah­me in die Plä­ne wird emp­foh­len bzw. ist er­for­der­lich. Ggf. vom Bie­ter für not­wen­dig ge­hal­te­ne Zu­satz­an­ge­bo­te sind mit dem Haupt­an­ge­bot ein­zu­rei­chen. Nach­träg­li­che Ein­wen­dun­gen und Nach­for­de­run­gen kön­nen nicht an­er­kannt wer­den. Be­son­ders zu be­rück­sich­ti­gen sind: Die Bo­den­rei­ni­gung bein­hal­tet grund­sätz­lich: Die Deckenreinigung einschl. Al­ler Ein­bau­ten, z. B. Leuch­ten, Lüftungsauslässe, Vorhangschienen. Rei­ni­gung der Ein­bau­ten auch, wenn die De­cken nicht ge­rei­nigt wer­den (müs­sen). Rei­ni­gung von An­bau-, Auf­bau-, Ein­bau-, Pendelleuchten, Strah­lern usw. al­ler Art und Grö­ße. Die Rei­ni­gung al­ler Ein­bau­ten im Wand­be­reich, z. B. Leuch­ten, Lüftungsauslässe, Vorhangschienen, Schal­ter, Steck­do­sen, Rei­ni­gung sämt­li­cher Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de (Klein­tei­le)  wie Klei­der­ha­ken, WC-Bürstengarnituren, Pa­pier­hal­ter, Ersatzpapierhalter, Abla­gen usw. auch, wenn die Wän­de nicht ge­rei­nigt wer­den (müs­sen).Bo­den­be­lä­ge Auf­maß ohne So­ckel, die je­doch mit zu rei­ni­gen sind, so­wie einschl. z. B. Bo­denab­läu­fen, Rin­nen und der­glei­chen.Ver­gla­sun­gen al­ler Art, Glasvordächer in­kl. UK, Fens­ter,einschl. Fens­ter­bän­ken au­ßen und in­nen, Ja­lou­si­en usw, Tü­ren ein­schließ­lich Zar­gen, Be­schlä­gen und dergl., Auf­maß ein­sei­tig mit Bau­richt­maß auch wenn beid­sei­tig zu rei­ni­gen ist.Elementierte In­nen­wän­de al­ler Art wie WC-Trenn­wän­de, Mo­bi­le Trenn­wän­de etc. ein­schließ­lich Be­schlä­gen und dergl.Wand­be­lä­ge, Be­klei­dun­gen einschl. Al­ler Ein­bau­ten, Elek­tro­in­stal­la­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, auch Schal­ter, Steck­do­sen usw. - auch an Wän­den, die nicht ge­rei­nigt zu wer­den brau­chen.Rei­ni­gung der Heizungs-, Lüftungs- und Sa­ni­tär­ein­rich­tun­gen einschl. Al­ler Ar­ma­tu­ren, An­schluss­lei­tun­gen, Ablageplatten, Spie­gel, Zu­be­hör, Gerät­schaf­ten (z.B. Kes­sel, Lüf­tungs­ge­rä­te, Hebeanlage, etc.) usw.Sons­ti­ge Ein­rich­tun­gen al­ler Art und Ab­mes­sun­gen, Ein­bau-/Schrän­ke, Gerä­te, Auf­zü­ge, vor­han­de­ne  Mö­b­lie­rung usw. Die Abrech­nung er­folgt nach nach­ge­wie­se­nen, aufgemessenen Men­gen. Für die Abrech­nung gilt das Merk­blatt AE.01 der Gütegemeinschaft Ge­bäu­de­r­ei­ni­gung e.V., Stand Mai 2015. Eine Be­sich­ti­gung der Bau­stel­le, nach vor­he­ri­ger An­mel­dung, wird drin­gend emp­foh­len.
Technische Vorbemerkungen
1 Leitbeschreibung Reinigung Keller-, Abstell- und Technikräume sowie Tiefgarage
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Leitbeschreibung Reinigung Keller-, Abstell- und Technikräume sowie Tiefgarage
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2 Leitbeschreibung Reinigung von 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen
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Leitbeschreibung Reinigung von 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen
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3 Leitbeschreibung Reinigung Gewerbeeinheit
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Leitbeschreibung Reinigung Gewerbeeinheit
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4 Leitbeschreibung Reinigung Kita
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Leitbeschreibung Reinigung Kita
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5 Leitbeschreibung Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
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Leitbeschreibung Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
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6 Leitbeschreibung Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
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Leitbeschreibung Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
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7 Leitbeschreibung Reinigung Fenster / Fenstertüren, Außentüren und Tore
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Leitbeschreibung Reinigung Fenster / Fenstertüren, Außentüren und Tore
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8 Leitbeschreibung Reinigung von Innentüren
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Leitbeschreibung Reinigung von Innentüren
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9 Leitbeschreibung Reinigung Außenanlagen
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Leitbeschreibung Reinigung Außenanlagen
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01 Haus A und B
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Haus A und B
01.01 Reinigung von 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen
01.01
Reinigung von 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen
01.02 Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
01.02
Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
01.03 Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
01.03
Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
01.04 Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
01.04
Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
01.05 Reinigung von Innentüren
01.05
Reinigung von Innentüren
02 Haus C
02
Haus C
02.01 Reinigung Gewerbeeinheit
02.01
Reinigung Gewerbeeinheit
02.02 Reinigung von 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen
02.02
Reinigung von 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen
02.03 Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
02.03
Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
02.04 Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
02.04
Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
02.05 Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
02.05
Reinigung von Dachterrassen und Balkonen / Loggien
02.06 Reinigung von Innentüren
02.06
Reinigung von Innentüren
03 Haus D
03
Haus D
03.01 Reinigung Kita
03.01
Reinigung Kita
03.02 Reinigung Studentenwohnheim 1. bis 3.OG
03.02
Reinigung Studentenwohnheim 1. bis 3.OG
03.03 Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
03.03
Reinigung von Treppenhäusern und Schleusen
03.04 Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
03.04
Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
03.05 Reinigung von Dachterrassenflächen
03.05
Reinigung von Dachterrassenflächen
03.06 Reinigung von Innentüren
03.06
Reinigung von Innentüren
04 Untergeschoss
04
Untergeschoss
04.01 Keller-, Abstell- und Technikräume sowie Tiefgarage
04.01
Keller-, Abstell- und Technikräume sowie Tiefgarage
04.02 Reinigung von Stahlblechtüren
04.02
Reinigung von Stahlblechtüren
04.03 Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
04.03
Reinigung von Fenstern / Fenstertüren, Außentüren und Tore
05 Außenanlagen
05
Außenanlagen
05.01 Außenanlagen
05.01
Außenanlagen