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Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme 1 Bauvorhaben
1.1 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
1.2 Bauherr, Projektbeteiligte
Bauherr Herr Christian Kolbe
Hanselmannstraße 25a, 80809 München
Architektur KPW Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Bergwerkstraße 1, 83734 Hausham
Tel. 08026 / 58714 info@kpw-architekten.com
Tragwerksplanung Ing.Büro Haager & Eham GmbH
Schlierseer Straße 2, 83714 Miesbach
Tel. 08025/99 68 77 info@haager-eham.de
EEG-Nachweis Ing.Büro Holm & Partner mbB
Rathausplatz 8, 83684 Tegernsee
Tel. 08022/6600650
Entwässerung Ing.Büro Joachim Färber
Wagnerbreite 5, 83607 Holzkirchen
Tel. 08024/9980-36
1.3 Zufahrt
Das Grundstück ist von Süden über die Straße 'Im Sommerfeld' und von Osten über die Erlkamer Straße anfahrbar.
1.4 Umgebung
Im Süden und Osten ist das Baugrundstück durch die oben genannten Straßen begrenzt.
Im Westen und Norden grenzt landwirtschaftlich genutze Fläche an das Grundstück an.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Baumeisterarbeiten für die geplante Baumaßnahme.
Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die gesamte Ausführungszeit
vorzuhalten, zu betreiben und zu betreuen.
2.2 Die Verkehrsverhältnisse zur Baustelle sind aufgrund des
Platzmangels als schwierig einzustufen. Der Verkehr muss
ungehindert ablaufen, die Verkehrssicherung ist vom AN durchzuführen.
2.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sind vom AN zu
beantragen, einzurichten, vorzuhalten und wieder abzubauen.
2.4 Generell sind die Flächen der Baustelle vom AN für die Durchführung
der Baumaßnahme nutzbar. Anderweitig zu nutzende Flächen außerhalb der
Baustelle (z.B. für die Baustelleneinrichtung, usw.) hat der AN
eigenständig und auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten (inkl.
aller Nebenkosten, Gebühren, usw.). Die Kosten werden in der Position
"Baustelleneinrichtung" vergütet bzw. sind in den EP der folgenden
Positionen einzurechnen.
2.5 Die Beseitigung von Abwasser und Abfällen ist vom AN mit den
Behörden abzustimmen.
2.6 Schutzmaßnahmen sind zu treffen für die Bestandsgebäude und
Zufahrten der angrenzenden Grundstücke und angrenzenden öffentlichen
Gehwege und Straßen.
2.7 Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Gefährdungs- und
Belastungsanalyse gemäß Vordrucke der BG durchzuführen. Die Arbeiten
haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen unter Beachtung
der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
2.8 Die Arbeiten sind im Rahmen des vorgegebenen Termins auszuführen.
Der AN sichert zu, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz
(u.a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) die festgelegten Termine
eingehalten werden. Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen
für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren.
2.9 Die Sicherheit des Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen zur Baustelle
obliegt dem AN. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich mit
den Behörden bzw. Eigentümern abzustimmen. Die Sicherung des Verkehrs
durch den ein- und ausfahrenden Baustellenverkehr ist Sache des AN. Dies
gilt ebenso für die Sauberhaltung der Zufahrtsstraßen.
2.10 Generell sind sämtliche Abfahrten und Zugänge zum Baufeld vom AN
herzustellen, zu unterhalten und zu beseitigen und werden bei den
einzelnen Bereichen mit der Position "Baustelleneinrichtung" vergütet
bzw. sind in den EP der folgenden Positionen einzurechnen.
2.11 Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der
Umwelt vermieden wird. Die geltenden Umweltvorschriften sind zu
beachten.
2.12 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller
Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN
herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN
(Nebenleistung). Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung
"Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren"
oder wird sie unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des
Vertrages entspricht, so ist der AG bei einmaliger schriftlicher
angemessener Fristsetzung berechtigt, diese Nebenleistung selbst oder
durch Dritte zu Lasten des AN durchführen zu lassen.
2.13 Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen
Verpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des
Lärmschutzes.
Es sind für die Durchführung der Leistungen nur solche Geräte und
Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik
entsprechen.
2.14 Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend mit vorzulegen:
- Schriftliche Bestätigung des Bieters, dass er sich von den örtlichen
Gegebenheiten der Baustelle, des Umfeldes, usw. durch Ortsbesichtigung
in Kenntnis gesetzt hat.
2.15 In Erweiterung der Allgemeinen Angaben gelten die folgenden
Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und Technischen Vorbemerkungen.
Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Vertragsbestandteile
Dem Leistungsverzeichnis, Angebot, Abrechnung und Ausführung der Arbeiten liegen zugrunde:
1.1 Das Auftragsschreiben mit den darin enthaltenen Vereinbarungen und Vergabeverhandlungen.
1.2 Die Baupläne M = 1:100 / M = 1:50, die einschlägigen Detailzeichnungen, Ausführungsmuster und dergleichen.
1.3 Das Leistungsverzeichnis mit allen Vertragsbedingungen.
1.4 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961.
1.5 Die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen, jedoch in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung.
1.6 Die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung.
1.7 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers, die dem Angebot beigefügt sind, gelten nur soweit als verbindlich, als sie bei der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.8 Mündliche, telefonische und telegrafische Mitteilungen oder Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung um rechtsverbindlich zu werden.
2. Angebot u. Vergabe:
2.1 Das Leistungsverzeichnis gilt als Angebot und ist an dafür vorgesehener Stelle durch rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters anzuerkennen.
2.2 Alle Positionen und Unterangebote sind auszufüllen. Mangelhaft ausgefüllte, eigenmächtig geänderte oder ergänzte, sowie verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Änderungs- und Alternativvorschläge sind auf einer Beilage zu erstellen und dem Leistungsverzeichnis beizuheften.
2.3 Glaubt der Anbieter, dass zur vollständigen Herstellung der geforderten Leistung, Arbeiten oder Lieferungen erforderlich sind, welche nach seiner Ansicht aus den Zeichnungen und dem Leistungsbeschrieb nicht ersichtlich sind, so hat er dies in einem Zusatzangebot mit Begründung mitzuteilen.
2.4 Der Anbieter hat in gesonderter Anlage zum Angebot aufzuführen, welche bauseitigen Arbeiten oder Lieferungen er zur Herstellung seiner eigenen Leistung voraussetzt (sofern sie nicht schon in dafür aufgeführten Nebenleistungen des Unternehmers enthalten sind).
2.5 Die Abgabe der Angebote erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftraggeber behält sich freie Wahl unter den Angeboten vor, ohne an das billigste gebunden zu sein. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Unternehmer, dass er über die Preisberechnung mit konkurrierenden Firmen keine Preisabsprache oder Vereinbarung getroffen hat. Für den Fall, dass sich diese Erklärung als unrichtig herausstellt, steht es dem Bauherrn frei, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Der Anbieter bleibt an sein Angebot 24 Werktage ab Einreichungsdatum gebunden.
2.7 Nach Vergabe der Arbeiten werden Lohn- oder Materialpreiserhöhungen der angebotenen Leistung auf die Dauer der Bauzeit nicht mehr anerkannt, mind. jedoch auf die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss.
3. Zusätzliche Ergänzungen zu VOB Teil B
zu § 2. Vergütungen:
Soweit die ermittelte Leistung nach Aufmaß vergütet wird, gelten die vereinbarten Einheitspreise auch dann, wenn die Massen um nicht mehr als 20 % von dem im Auftrag vorgesehenen Umfang abweichen.
Das gleiche gilt entsprechend, wenn vorhergesehene Lieferungen nach Auftragserteilung ganz oder teilweise wegfallen.
Bei der Vergabe als Pauschalauftrag sind die zugrundeliegenden Massen vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer zu überprüfen und anzuerkennen. Mit Annahme des Auftrages erkennt er sie als für sich verbindlich an. Rechenfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisermittlung begründen keine Änderung des Pauschalpreises. Zusatz- und Nachtragspositionen dürfen nur nach dem vorher eingereichten und genehmigten Nachtragsangebot, Einzel- bzw. Pauschalpreisen abgerechnet werden.
zu § 4. Ausführungen:
Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist die Weitergabe des dem Auftragnehmers erteilten Auftrages an Nachunternehmer nicht gestattet. Der Auftragnehmer muss bei genehmigter Vergabe solcher Leistungen an Nachunternehmer diese ebenfalls auf die für den Auftragnehmer gültigen Vertragsbedingungen festlegen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Falle dem Auftraggeber allein verantwortlich.
zu § 5. Ausführungsfristen:
Ausführungsfristen bzw. Montagetermine sind auf der Titelseite angegeben und werden im Bauvertrag besonders vereinbart.
zu § 7. Verteilung der Gefahr:
Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauwesensversicherung gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen an eingebauten Bauteilen und Bauleistungen abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst das schlüsselfertige Bauobjekt.
Die anteilmäßige Prämie beträgt 0,30 % der Auftragssumme. Diese wird dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung angelastet und abgezogen. Die Selbstbeteiligung des jeweiligen Schadens von 250,-- € muss vom Vertragspartner getragen werden, der den Schaden zu vertreten hat.
zu § 11. Vertragsstrafe:
11.1 Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung einer Vertragsfrist, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme pro Werk-tag geltend machen. Betrifft die Überschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der die Fertigstellung/Inbetriebnahme des geschuldeten Werks nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach dem Wert dieser Teilleistung. Die Vertragsstrafe, die für den einzelnen, konkreten Werktag zu bezahlen ist, beträgt höchstens 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme. Dies gilt auch dann, wenn der AN mehrere Vertragstermine schuldhaft überschritten hat. In diesem Fall werden also die an die schuldhafte Überschreitung der einzelnen Vertragstermine geknüpften Vertragsstrafen nicht addiert. Es bleibt vielmehr bei der vom AN zu bezahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme.
11.2 Die nach 11.1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
zu § 12. Abnahme:
Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B, jedoch mit Ausnahme von Ziffer 5. Eine Abnahme erfolgt also nicht stillschweigend durch die Unterlassung des Verlangens nach Abnahme oder dadurch, dass die Bauherrschaft die Leistung oder einen Teil der Leistung des Auftragnehmers in Nutzung nimmt. Eine Abnahme erfolgt förmlich und zwar gemeinsam mit Auftragnehmer, Auftraggeber und örtlicher Bauleitung. Von der Abnahme ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
zu § 13. Gewährleistung:
Für die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von Satz 4 generell 5 Jahre, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart.
Der Auftragnehmer kann die Gewährleistungsansprüche auf Dritte übertragen.
zu § 14. Abrechnung:
Sind in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis bzw. werden im Bauvertrag keine anderen Aufmaßgrundsätze festgelegt, erfolgt das Aufmaß und Abrechnung nach der VOB.
Der Auftragnehmer hat Aufmaß und Abrechnungszeichnungen in 1-facher Fertigung über alle von ihm ausgeführten Bauleistungen anzufertigen u. als Beilage zu jeder Rechnung über die Bauleitung einzureichen. Alle in der Rechnung erscheinenden Stückzahlen, Maße und Massen müssen in Übereinstimmung mit dem Auftragsmaß in prüfbarer Form enthalten sein. Als Unterlagen können ggf. die Zeichnungen d. Architekten u. Ingenieure verwendet werden.
Der Nachweis der ausgeführten Leistungen ist in jedem Falle Sache des Auftragnehmers.
zu § 16. Zahlungen:
Abschlags-, Tagelohn- und Schlussrechnungen sind mit dem Leistungsnachweis in 1-facher Ausfertigung über die Bauleitung einzureichen. Abschlagszahlungen, auf a-Conto-Forderungen und Zwischenrechnungen werden zu 90 % des Wertes inkl. MwSt. der geleisteten Arbeit bezahlt. Schlussrechnungen können erst nach Abschluss des gesamten Auftrages gestellt werden.
Umsatzsteueränderung:
Es gilt der jeweils gesetzliche Umsatzsteuersatz als vereinbart. Sofern sich während der Bauzeit die Höhe des Satzes ändert, erstellt der Auftragnehmer/Nachunternehmer für die bis zum Zeitpunkt der Umsatzsteueränderung erbrachte Leistung eine Zwischenrechnung.
zu § 17. Sicherheitsleistungen:
Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung wird eine Sicherheit in Höhe von 5% der Brutto-Auftrags-Summe vereinbart.
Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer schriftlichen, unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen. Im Übrigen gilt § 17 Ziff. 2 VOB/B.
Die Bürgschaften gehen zu Lasten des AN.
zu § 18. Streitigkeiten:
Erfüllungsort für die Bauleistung ist die Baustelle. Streitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte.
Gerichtsstand ist der Sitz des AG, bzw. gem. vertraglicher Vereinbarung.
4. Verbrauchskosten:
4.1 Allen Auftragnehmern werden Strom- und Wasserverbrauchskosten, sowie die Kosten für Bauschuttabfuhr einschl. Kippgebühr gemäß nachfolgender Aufschlüsselung berechnet.
Kostenverteilung für Strom Wasser Bauschutt
Putzarbeiten 0,7 % 0,5 % 0,7 %
Zimmermannsarbeiten 0,4 % - 0,5 %
Dachdeckerarbeiten 0,3 % - 0,4 %
Spenglerarbeiten 0,2 % - 0,2 %
Heizungsinstallation 0,5 % - 0,5 %
Sanitärinstallation 0,5 % - 0,5 %
Lüftungsinstallation 0,3 % - 0,3 %
Elektroinstallation 0,4 % 0,1 % 0,5 %
Schreiner- u. Glaserarbeiten 0,2 % - 0,2 %
Innentüren - Fertigelemente 0,2 % - 0,5 %
Estricharbeiten 0,5 % 0,4 % 0,5 %
Fliesenarbeiten 0,2 % 0,2 % 0,5 %
Natursteinarbeiten 0,3 % 0,2 % 0,4 %
Trockenputzarbeiten 0,3 % 0,1 % 0,5 %
Malerarbeiten 0,2 % 0,2 % 0,4 %
Rollladenarbeiten 0,1 % - 0,1 %
Schmiedearbeiten 0,2 % - 0,1 %
Bodenbelagsarbeiten 0,2 % - 0,4 %
Garten-, Landschaftsarbeiten 0,2 % 0,1 % -
Straßenbauarbeiten 0,2 % - -
Für nicht aufgelistete Gewerke werden die Verbrauchskosten mit dem jeweiligen Unternehmer in den Vertragsverhandlungen festgelegt.
4.2 Vom Punkt 4.1 befreit werden nur Auftragnehmer, die unter Absprache mit dem Hauptunternehmer, eigene Zwischenzähler montieren. Die Zähleranfangs- u. Endstände sind in Anwesenheit des Hauptunternehmers abzulesen.
Die Ablesetermine hat jeder Auftragnehmer mit dem Hauptunternehmer selbst zu vereinbaren.
4.3 Sind bei Stellung der Schlussrechnung des Auftragnehmers, die anteiligen Strom- u. Wasserkosten sowie die Kosten der Bauschuttentsorgung noch nicht an den Hauptunternehmer bezahlt, werden diese nach vorgenannten Abrechnungsmodus, durch den Architekten, von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgezogen u. dem Hauptunternehmer vergütet.
4.4 Für die Bauschuttabfuhr, einschl. Kippgebühr, wird wie im Punkt 4.1 bzw. Punkt 4.3 verfahren, sofern nicht eine eigene Bauschuttentsorgung erfolgt u. nachgewiesen wird.
Zur Bauschuttbeseitigung werden hierfür vom Hauptunternehmer Container aufgestellt u. geleert, bzw. vom Hauptunternehmer ein Schuttzwischenlagerplatz zugeteilt, welcher dann vom Hauptunternehmer entsorgt wird.
4.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet in Abständen von längstens 3 Tagen seinen Bauschutt besenrein, aus u. um das Gebäude zu räumen u. zum Container, bzw. Schuttzwischenlagerplatz zu transportieren.
Werkstoffe, wie sämtl. Metalle, Karton, Papier oder chemisch verunreinigte Behältnisse (Lack u. Farbeimer) sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, zu entsorgen.
4.6 Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung der Baureinigung u. Schuttentsorgung, wie unter Punkt 4.5 beschrieben, nicht nach, und nimmt er trotz schriftlicher Aufforderung u. Terminsetzung das gesetzlich geregelte Nachbesserungsrecht nicht wahr, wird im hierfür ein Anteil von 1 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
5. Leistungsumfang:
Zweifel über Art, Umfang und Ausführung der Leistung sind vor Angebotsabgabe zu klären. Dem Angebot und allen Leistungen liegen die Eingabe-, Werk- und Detailpläne, die im Büro KPW Architekten u. Stadtplaner PartGmbB nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können, zugrunde. Treten Unklarheiten bezüglich der Ausführung auf, so hat er sich durch Rücksprache mit dem Büro KPW vor Ausfüllung der betreffenden Position im Leistungsverzeichnis, Klarheit zu verschaffen.
Der Anbieter hat sich an Ort und Stelle über die Lage, der Zu- und Abfahrtswege, sowie der Transport, Lager- und Unterkunftsmöglichkeit auf der Baustelle zu unterrichten, welche der Bieter mit Unterschrift auf dem Kostenangebot bestätigt.
Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden, sind ausgeschlossen.
Alle Massen und Abmessungen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer verantwortlich festzustellen.
Vor Inangriffnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle Pläne auf Maßrichtigkeit zu prüfen.
Etwaige Maßfehler berechtigen ihn deshalb nicht zu Schadenersatzforderungen.
6. Anerkenntnis:
Mit seiner Unterschrift unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen erkennt der Auftragnehmer an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht wenn in dem Angebot des Auftragnehmers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.
________________________________ ____________________________________
Ort, Datum Der Auftragnehmer
Der Unternehmer ist Mitglied der ____________________________
Berufsgenossenschaft mit Sitz in ____________________________
Nummer der Mitgliedskarte ____________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen 1. Objekt-/Bauüberwachung
1.1 Die übergeordnete Objekt-, Bauüberwachung obliegt dem Architekturbüro KPW Architekten und Stadtplaner PartGmbB.
Der Architekt übt als Bevollmächtigter des Auftraggebers das Hausrecht auf der Baustelle aus.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Bauleitung/Bauüberwachung vom AN
Der AN ist alleine für die Ausführung und ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistungen verantwortlich. Er nimmt alle Bauleitungsaufgaben bzw. Bauüberwachungsfunktionen für seine Leistungen wahr.
Der AN hat zur ständigen Leitung der Arbeiten einen zuverlässigen, technisch gebildeten und praktisch erprobten, verantwortlichen Bauleiter abzuordnen und vor Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich zu benennen.
Der Bauleiter muss bevollmächtigt sein, im Verkehr mit dem Auftraggeber den AN an der Durchführung des Vertrags zu vertreten, so dass seine Handlungen und Unterlassungen in dieser Beziehung den Auftragnehmer verpflichten.
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagebuchberichte zu liefern, die alle Angaben enthalten müssen, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können.
Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der AN Bauunfälle, bei denen Personen oder Sachschäden entstanden sind, Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, und sonstige Ereignisse unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen.
1.3 Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Vorarbeiter
Die Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Bauführung sowie der Vorarbeiter müssen der deutschen Sprache fließend sprechend mächtig sein und bei Ausführung der beauftragten Leistung ständig vor Ort sein.
Dieses gilt ebenfalls für, vom Auftragnehmer, eingesetzte Nachunternehmer.
2. Baustelleneinrichtung - Baustellenmitbenützung
2.1 Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrtswege, Lager - Arbeitsplätze
Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des Platzmangels als schwierig einzustufen.
Die Sicherheit des Verkehrs auf der Zufahrtsstraße im Bereich der Baustelle obliegt dem AN. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich mit den Behörden abzustimmen. Die Sicherung des Verkehrs durch den ein- und ausfahrenden Baustellenverkehr und entlang der Baustelle ist Sache des AN. Dies gilt ebenso für die Sauberhaltung der Straßen und der Zufahrten. Schutzmaßnahmen sind zu treffen für die Zufahrtsstraßen, sowie die angrenzenden Grundstücke (Sicherung Grenzsteine, Zäune, Randsteine, befestigte Wege und verbleibenden Baumbestand).
Lager- und Arbeitsplätze in der angrenzenden Umgebung sind vom AN unter Berücksichtigung der lokalen polizeilichen und ordnungsrechtlichen Bestimmung zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Sowohl die Organisation der Lager- und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück als auch in der angrenzenden Umgebung sowie die Regelung der Zufahrt zur Baustelle über vorhandene Zufahrtswege sind mit der Objekt-/Bauüberwachung des AG abzustimmen (Baustelleneinrichtungsplan).
Baustellenunterkünfte, Wohncontainer u. ä. sind für die Baumaßnahme nicht zugelassen.
2.2 Sofern für Baustelleneinrichtung keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.3 Abfallbeseitigung
Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen alle Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN (Nebenleistung).
2.4 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind vorhanden. Die Verteilung auf der Baustelle sowie notwendige Verlegungen und/oder Umbauten sind Sache des AN. Die Verrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gemäß dem beigefügten Kostenverteilungsschlüssel.
2.5 Die Bereitstellung der sanitären Einrichtungen erfolgt bauseits.
2.6 Die Beseitigung von Abwasser und Abfälle ist vom AN mit den Behörden abzustimmen.
2.7 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN herrühren, ist laut Ziffer A.1.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN (Nebenleistung). Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung "Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren" oder wird sie unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des Vertrages entspricht, so ist der AG bei einmaliger schriftlicher angemessener Fristsetzung berechtigt, diese Nebenleistung selbst oder durch Dritte zu Lasten des AN durchführen zu lassen.
2.8 Der Transport der Materialien an die jeweiligen Einbauorte obliegt dem AN.
Hier sind in jedem Falle erschwerte Bedingungen mit ggf. notwendigen Zwischentransporten mit Kleingeräten oder per Hand einzukalkulieren. Evtl. vom AN einzusetzende Lastenaufzüge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und entsprechend den UVV und in Abstimmung mit dem SiGeKo aufzustellen und zu betreiben. Der Einsatz der bauseitigen Kräne, falls zum Ausführungszeitpunkt noch vorhanden, ist Sache des AN und von diesem mit dem Rohbauunternehmer eigenverantwortlich abzustimmen.
3. Verhalten auf der Baustelle
3.1 Der AN ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sowie die Anordnungen der Polizei, Behörden und der zuständigen SiGe-Koordination eingehalten werden.
Alle vom AN auf der Baustelle verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Hebezeuge, Steighilfen etc.) müssen in einem einwandfreien und geprüften Zustand sein. Der AN dokumentiert dies mit Prüflisten und Prüfplaketten die auf erstmaliges Verlangen des AG zur Einsicht auszuhändigen sind.
3.2 Die Baustellen- und Brandschutzordnung ist zu beachten.
3.3 SiGe-Ko
Seitens des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators wurden die Baustellenordnung und der SiGe-Plan erstellt. Diese wird dem AN vor Vertragsabschluss überreicht.
Die Arbeiten haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
3.4 Sämtliche Forderungen und Auflagen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung, insbesondere der VBG 109 und UVV sind zu erfüllen.
3.5 Umweltschutz
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der Umwelt vermieden wird. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des Lärmschutzes.
Es sind für die Durchführung seiner Leistungen nur solche Geräte und Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik entsprechen.
4. Terminablauf
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Ausführungsfristen auszuführen.
Der AN hat zuzusichern, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz (u. a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) und / oder 2-Schichtbetrieb usw. die festgelegten Termine eingehalten werden.
Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren. Es ist in jedem Falle eine 5-Tage-Arbeitswoche anzunehmen.
Die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes sowie die entsprechenden Gesetze zur Einhaltung der maximalen täglichen Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer sind zu beachten.
5. Materialökologische Vorgaben
5.1 Allgemeine Anforderungen an die Materialwahl
Es dürfen keine Baukonstruktionen und -materialien verwendet werden, die gesundheits- und/oder umweltunverträgliche Stoffe enthalten bzw. abgeben können.
Zur Umsetzung dieser Ziele müssen für die ausgewählten Baustoffe Angaben zur Zusammen-setzung, zu Inhaltsstoffen und deren Konzentration gemacht werden. Der AN hat für die in der Leistungsbeschreibung benannten Baustoffe alle Nachweise über Inhaltsstoffe beizubringen.
Werden Produkte verbaut die nicht den geforderten Anforderungen genügen oder nicht durch den AG oder die Bauleitung freigegeben wurden, so werden diese auf Kosten des AN entfernt. Für anfallende Schäden haftet der AN. Die geforderten Leistungen für die Produktdeklarationen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.2 Negativliste nach toxikologischen Kriterien (gesundheitsgefährdend)
Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produktion oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf ein gesundes Umfeld für die Nutzer verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen an den Gebäudebetrieb sind darüber hinaus zu beachten.
Problematische Stoffe und Materialien
Formaldehyd bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder emissionsärmere Holzwerkstoffe
(entsprechend der DIBt-Richtlinie 100)
bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung RAL-UZ 76 bzw. RAL-UZ 38)
Nachweis des Herstellers über die Einhaltung des Richtwerts für Formaldehyd bei Baustoffen und Möbeln vor Zuschlagserteilung.
Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte Verzicht auf Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte bei Farben,
Anstrichen, Dämmstoffen und anderen Produkten.
Holzschutzmittel Kein Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Es ist allenfalls ein Bläueschutz für Nadelhölzer tolerierbar.
Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln nur im zwingend vorgeschriebenen Rahmen
(DIN 68800) - für nichttragende Holzbauteile mit dem RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. bzw. für tragende Holzbauteile mit dem Prüfzeichen des Instituts für Bautechnik.
Lösemittel Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe im Innenbereich (z. B. Haftgrund, Primer, Kleber, Farben, Lacke). Reduzierung der Lösemittelemission auf ein Minimum durch ausschließlichen Einsatz schadstofffreier bzw. -armer Produkte in Innenräumen. Lösemittelhaltige Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe Keine Produkte mit chlorierten Kohlenwasserstoffen einsetzen.
Künstliche Mineralfasern Beachtung der vorsorglichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle (TRGS 521, Empfehlung der Bauberufsgenossenschaften). Ausschließlich Verwendung von Produkten, die den Kriterien "Kanzerogenitätsindex Ki > 40" oder "Halbwertzeit < 40 Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für Produkte aus Mineralwolle entsprechen.
Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z. B. Platten, Folien).
Biozide Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide, Bakterizide in Materialien und Produkte.
Gebäudebetrieb
Gesundheitsgefährdende Reinigungsmittel Vermeidung der Anwendung von in der Regel gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln durch ein ökologisches Reinigungskonzept (z. B. Mikrofasertechnik).
5.3 Negativliste nach ökologischen Kriterien (umweltunverträglich)
Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produkten oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf kritisch zu bewertende Inhaltsstoffe verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen an die Gebäudekonstruktion / das Gebäudekonzept sind darüber hinaus zu beachten.
Problematische Stoffe und Materialien
Verzicht auf PVC-haltige / Chlorchemische Produkte Vermeidung von chlorchemischen Produkten (z. B. bei Böden, Fenstern, Rollladen, Sanitär-bereich, Elektroinstallationen, Abdeck-/Trennfolien, Dichtungsbahnen).
FCKW- / HFCKW-haltige Produkte Vermeidung von voll- und teilhalogenierten FCKW in Druckgasverpackungen, Kältemitteln,
Reinigungs- und Lösemitteln sowie von Löschmitteln.
Verzicht auf FCKW / HFCKW-haltige Montageschäume, Rohrdämmungen und Dämmstoffe.
6. Stundenlohnarbeiten
6.1 Es gilt die VOB/B, § 15
Stundenlohnarbeiten sind nur nach schriftlicher Anforderung durch die Objektüberwachung auszuführen.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich bis spätestens 9.00 Uhr des folgenden Werktages Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben enthalten:
- fortlaufende Nummerierung
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsort innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- genaue Angaben über verbrauchte Stoffe und verwendete Geräte (Gerätekenngrößen)
Prozentuale Angaben bei den Verbrauchstoffen werden nicht anerkannt, und gem. VOB sind Mengennachweise zu erbringen.
7. Ausführung
7.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten zu überzeugen, dass er seine Leistungen oder Lieferungen ohne Gefährdung von nachfolgenden Bauarbeiten ausführen bzw. einbringen kann.
7.2 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den anderen an der Baustelle tätigen Unternehmen reibungslos verläuft. Er ist verpflichtet, die Benutzung seiner Rüstungen, Anfahrtswege, Versorgungsleitungen usw. durch andere Unternehmer unentgeltlich zu gestatten, bzw. mit diesen nach vorheriger Vereinbarung direkt zu verrechnen.
7.3 Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, sich vor Arbeitsbeginn mit allen in Frage kommenden Versorgungsbetrieben in Verbindung zu setzen und sich über die Lage etwaiger Leitungen zu unterrichten. Eine Absicherung der Kreuzungsstellen, Absperrungen der Leitungen und die Genehmigung der Leitungskreuzung ist rechtzeitig einzuholen.
7.4 Der Auftragnehmer hat alle Angaben, Lieferungen und Leistungen der Bauherrschaft oder Bauleitung, sowie vorher tätig gewordenen Auftragnehmern zu untersuchen, zu prüfen und die Bauherrschaft oder die Bauleitung vor Inangriffnahme oder Fortsetzung seiner Arbeiten auf Bedenken aufmerksam zu machen.
7.5 Der Auftragnehmer haftet für Mängel und Folgen aus dieser Handhabung oder Unterlassung, es sei denn, dass die Bauherrschaft oder die Bauleitung auf ihre Anordnung besteht. Ist der Auftragnehmer im Einzelfall zu einer fachlichen Prüfung nicht in der Lage, ist er verpflichtet die Bauherrschaft oder die Bauleitung hierauf schriftlich hinzuweisen, sonst bleibt seine Haftung bestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen auch Nachunternehmern aufzuerlegen.
7.6 Treten an der Baustelle nicht vorhersehbare Schwierigkeiten auf, so kann die Bauherrschaft oder die Bauleitung verlangen, dass entgegen dem Terminplan die Errichtung bestimmter Bauteile vorgezogen wird, ohne dass daraus der Auftragnehmer besondere Ansprüche herleiten kann.
8. Baustoffe
8.1 Für die Ausführung des Auftrages dürfen nur Baustoffe in 1. Qualität mit Güteschutzzeichen verwendet werden und müssen den Materialökologischen Vorgaben entsprechen.
8.2 Baustoff- und Materialprüfungszeugnisse sind auf Wunsch vorzulegen. Baustoffprüfungen werden von der Bauleitung angeordnet. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten des AN.
8.3 Fehlerhafte Leistungen anderer Gewerke darf der Auftragnehmer mit seinen Leistungen nicht in Verbindung bringen oder überdecken (Abnahme des Untergrundes).
8.4 Auf Anordnung der Bauleitung hat der Unternehmer Materialproben und Muster zur Auswahl vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle solange Proben durchzuführen, bis sie von der Bauleitung gutgeheißen werden. Wird die vom Architekten gewünschte und besprochene Wirkung infolge unsachgemäßen Arbeitens oder aus Missverständnis des Auftragnehmers nicht erzielt, so ist eine Abänderung unentgeltlich vorzunehmen.
9. Leistungsumfang
9.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, verstehen sich die Einheitspreise (Positionspreise) einschließlich Material mit Nebenwerkstoffen, Herstellung, Lieferung, anbringen (verlegen - versetzen), Transport zur Arbeits- und Verwendungsbaustelle, Vorhalten aller Geräte, Schalungen, Rüstung und sonstigen Hilfsmitteln einschl. der Nebenarbeiten, die zur vollständigen Fertigstellung der einzelnen Position erforderlich sind.
10. Übergabedokumentation
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind als Teil der Abnahme bereits zwei Wochen vorher an den Auftraggeber vollständig zu übergeben:
- Gewährsbescheinigung: schriftliche Erklärung des Unternehmers über die ordnungsgemäße
Erstellung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik.
- Fertigstellungsanzeige: schriftliche Mitteilung an den Bauherrn über die Fertigstellung des
Bauvorhabens.
- Bautagebuch: Kopien des Bautagebuches über die gesamte Bauzeit.
- Nachunternehmerliste: vollständige Auflistung aller beteiligten Subunternehmer.
- Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse bzw. Gütenachweise aller eingebauten Materialien.
- Bestandspläne
- Rückgabe der Baufeldübergabebestätigung mit der von der Bauleitung unterzeichneten Abnahme auf Unversehrtheit bzw. Wiederherstellung des Urzustandes der genutzten Flächen.
- Konstruktion: Protokolle der Bewehrungsabnahmen (Abnahmen durch den projektbeteiligten Statiker).
- Kanalbau: Prüfprotokolle der Wasserdichtigkeit der Grundleitungen und Revisionsschächte, Spülprotokolle, Videoaufnahmen, usw.
- Kontrollvorgangsliste: für regelmäßig zu wartende bzw. zu kontrollierende Bauteile oder Einbauteile ist dem AG eine Wartungsliste mit allen erforderlichen Angaben (z. B. Bauteil, Intervall, Kontrolle, Arbeiten usw.) vorzulegen.
- Entsorgungsnachweise (EVN), notwendige Begleitpapiere, erforderliche Nachweise, usw., Vorlage in 2-facher Ausfertigung 1x AG, 1x Bauakt.
Besondere Vertragsbedingungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung BESONDERER TEIL - Baustelleneinrichtung
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen - mit Aus n ahme der Gewerke Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Ver b au- und Rammarbeiten -, die in der Regel nicht körperlich in das Bau v orhaben eingehen, aber zu seiner Her s tellung erforderlich sind.
Von den einschlägigen Normen sind besonders zu beachten:
RSA - Richtlinien des Bundesministeriums für Ver k ehr für die Siche r ung von Arbeitsstellen an Straßen
DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Si c herheitsleuchten
DIN EN 60 439-5 - Besondere Anforderungen an Nieder s pan n ungs- Schalt g erätekombina t ionen, die im Frei e n an öf f ent l ich zugängigen Plätzen auf g estellt werden; Kabel v er t eilerschränke (KVS) in Energiever s or g ungs n etzen.
Soweit vorhanden, sind in den Ländern auch Richtlinien für Aus f ührung und Abrechnung von Baustelleneinrichtungen zu beachten.
Gleiches gilt für die vom GAEB ausgearbeiteten Richtlinien. Sie gelten nachrangig.
2 Stoffe, Bauteile
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
3 Ausführung
Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein Baustellen e in r ich t ungs p lan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Ge n ehmi g ung vorzu l egen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwaige
Ver m es s ungs a r b ei t en, insbesondere für Absteckung und Nach p rüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden.
Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit zu be r ück s ich t igen.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflä c hen, freizu h altenden Flächen und dergleichen sind im Bau s tellen e in r ich t ungs p lan unter Angabe des Verwendungs z weckes an z u l e g en.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht ge s tattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Material l agerungen - frei zu halten.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Ent s orgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Be h in d e r ung ver l egt werden können.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räu m en der Bau s tellen e inrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Ver l auf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu in f or m ieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auf t rag n eh m er zu be a ntra g en. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grund s ätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftrag n ehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, er f order l ichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - ins b eson d e r e von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vor ü ber g ehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bau l ei t ung un v erzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vor l iegen von Rechten oder bei zu vermutenden Be e in t räch t i g un g en bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bau t eile.
Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen:
- Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane)
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben.
Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Bau s tellen e inrichtung
oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind un v er z üglich zu
entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür be n ötig t e Ge l ände bzw. die
genutzten baulichen Anlagen und Ge b äu d e in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen, falls nichts an d e r es ver e inbart ist.
4 Preisinhalte
Soweit nicht anders beschrieben, umfasst die Baustelleneinrichtung den Auf- und Abbau, den
An- und Abtransport, sowie Herstellung, die Vorhaltung und Unter-haltung unter anderem von
- Baustraßen, Gleisanlagen, befestigten Plätzen
- Tagesunterkünften, Sanitäreinrichtungen und Baustofflagern
- Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Wärme-
energie für eigene und Subunternehmerleistungen (der Verbrauch wird gesondert
geregelt)
- Baustellenbeleuchtung und Arbeitsplatzbeleuchtung
- Winterbauschutzeinrichtungen
- Vormontageplätzen, Arbeitsplätzen für technologische Einrichtungen, Bau-
maschinen und dergl.
- Bauten (auch Baracken, Container) für Büros, sanitäre und soziale Zwecke
- Bauzäunen, Absperrungen, Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzwänden,
Behelfsbrücken und -überdachungen, provisorischen Einhausungen.
- Schutzvorrichtungen für bestehende Baulichkeiten oder die Umwelt
- Bauaufzügen, Bautreppen, Rampen
- Bauschuttsammel- bzw. Recyclinganlagen
- Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auf t rag n ehmer wird in den Besonderen Vertrags b edingun g en bau v or h aben b ezogen festgelegt. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt.
Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Prei s en abge g olten. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unter s chiedliche Bauphasen erforderlich sind.
Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Auf s tellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzu r ech n en.
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftraggeber zu tragen sind.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeit l ich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den
Be h örden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Bau s telle be a uftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Si c he r ungs e inrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen rich t en sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Baustelleneinrichtung
1.01 Schnurgerüst Schnurgerüst rings um die gesamte Baugrube, standsicher
verstrebt, aufstellen.
Die durchgehend angeordneten Horizontalbohlen zum
Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht
und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden.
Es darf erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher
Umfassungs- und tragender Zwischenwände im EG entfernt
werden. Evtl. erforderliche Abnahmen durch die
Baubehörde sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu
beantragen.
1.01
Schnurgerüst
L
1.00
Psch
1.02 Gebäude einmessen Schnurgerüst erstellen, durch ein zugelassenes Vermessungsbüro, lage- und höhenmäßig einmessen lassen und ausstellen einer Einmessbescheinigung zur Vorlage beim
Landratsamt.
1.02
Gebäude einmessen
L
1.00
Psch
1.03 Baustelleneinrichtung Antransport und betriebsfertiger Aufbau der Baumaschinen, Geräte, Werkzeuge, Bauhütten für Material und Personal zur ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung der vertraglichen Arbeiten.
Herrichten und unterhalten der Lager- und Arbeitsflächen.
Sicherungen und Absperrungen zu Straßen, fremden Grundstücken und Baugruben einschl. der erforderlichen Beleuchtung, sowie Unterhaltung bis Bauende.
Herstellen der für den Material- und Bodentransport erforderlichen Zu- und Abfahrtswege auf der Baustelle.
Der Baukran mit Führer ist für Zimmermanns- und
Dachdeckerarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den betreffenden Unternehmern. Der Bauherr leistet hierfür keine gesonderte Vergütung.
Vorhalten, Wiederabbau und Abtransport aller Einrichtungen und Anlagen, Räumung aller beanspruchten Flächen, Zufahrten und dergl. und wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes.
1.03
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Psch
1.04 Bautoilette Bautoilette gemäß den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und Arbeitsstättenrichtlinien aufstellen und vorhalten. Die Bautoilette ist auf die Dauer von 14 Monaten allen am Bau beteiligten Handwerkern zur Verfügung zu stellen.
Wieder Abtransport, einschl. aller Nebenleistungen wie Miete, Reinigung in angemessenen Zeiträumen und dergl.
1.04
Bautoilette
L
1.00
Psch
1.05 Bauwasserhauptanschluss Wasserversorgung der Baustelle, auch für Fremdfirmen
nutzbar, herstellen, vorhalten, unterhalten,
frostsicher verwahren und nach Fertigstellung des
Bauwerks abbauen. Für die Sicherstellung der
Frostsicherheit sind Heizbänder, frost-sichere Gründung
der Leitungen sowie mit Betonringen vertiefte,
wärmegedämmte und abdeckbare bzw. überirdische komplett
eingehauste Entnahmestellen zu erstellen und zu
unterhalten.
Der Bauwasseranschluss ist beim zuständigen Wasserver-
sorgungsunternehmen zu beantragen und mit demselben zu
verrechnen. Herstellen der Zuleitung und Stellung der
erforderlichen Zapfstellen in ausreichender Anzahl nach
Angabe, mit provisorischer Leitung heranführen,
einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum
Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung komplett
herstellen, einschl. vor-halten, unterhalten und
beseitigen nach Fertigstellung des Bauwerks. Der
Unternehmer ist verpflichtet, allen Nachunter-nehmern
die Anlage zur Verfügung zu stellen. Die Ver-
brauchskosten hat er mit diesen selbst zu verrechnen.
Für die
Nachfolgehandwerker erfolgt die Abrechnung nach den
Angaben in den Vorbemerkungen.
1.05
Bauwasserhauptanschluss
L
1.00
Psch
1.06 Baustrom Stromversorgung:
Für den Auf- und Abbau des Baustromanschlusses - Hauptstromverteiler mit Licht und Drehstrom hat der Unternehmer zu sorgen und die Kosten zu tragen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, allen
Nachfolgeunternehmern die Anlagen zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten hat er mit diesen selbst zu verrechnen. Für die Nachfolgehandwerker erfolgt die Abrechnung nach den zusätzlichen Vertragsbedingungen Punkt 4.1 bis 4.4.
1.06
Baustrom
L
1.00
Psch
1.07 Erdspieß/Staberder Ausführung: Kreuzprofil 50x50x3 mm
Werkstoff: Flußstahl, feuerverzinkt mit Anschlusslasche
komplett montiert und angeschlossen.
1.07
Erdspieß/Staberder
1.00
Stck
1.08 Bauzaun Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahl-füllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., Zaunhöhe 2,0 m. Aufstellen, vorhalten und unterhalten auf die Dauer von 14 Monaten, nach Abschluss aller Arbeiten wieder abbauen.
1.08
Bauzaun
100.00
m
1.09 Bauzauntor 3,50 m Bauzauntor, verschließbar, 2-flüglig, passend zum Bauzaun, einschl. Türschloss und Zylinder, 6 Stück Schlüssel;
Durchfahrtsbreite: 3,50 m
Höhe: 2,00 m.
1.09
Bauzauntor 3,50 m
1.00
Stck
1.10 Sicherungsgerüste Erstellen und unterhalten von Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen im Gebäude und
Gebäudeumfassung sind über die eigene Benutzungsdauer hinaus dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Umbauten sind mit den Nachfolgehandwerkern
abzustimmen.
Decken- und Bodenöffnung behelfsmäßig umwehren, durch
Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen von
Trag- und Unterkonstruktion sowie der erforderlichen
Aussteifungen und Befestigung an massive Bauteile.
Deckenöffnung mit Kanthölzern und Bohlen abdecken,
einschl. der erforderlichen
Abstützung; unverschiebbar, begehbar; inkl. vorhalten,
unterhalten und beseitigen. Abdeckungen in
verschiedenen Größen.
Deckenränder, Treppengeländer sowie Treppenpodest-
Umwehrung aus Holz oder Metall provisorisch herstellen,
vorhalten und beseitigen. Die Geländer sind zwingend
derart auszubilden, dass eine einmalige Befestigung
über Horizontaladapter an der Treppenwange bzw.
Deckenstirnseite für die gesamte Bauzeit erfolgen kann,
und somit ein freier Zugang zu den Podest- und
Treppenober-, -unter- und -wangenseiten für die
Ausbauhandwerker gewährleistet ist. Hierzu sind
geeignete Hülsen in FT- und Ortbetonschalungen
einzubauen. Die wiedergewinnbaren Teile sind nach Auf-
forderung durch die Bauleitung vom AN abzubauen und
abzutransportieren.
Die Ausbildung der Abdeckungen, Geländer und Seiten-
schutze ist gemäß den UVV und nach Angabe der Bau-
leitung und/oder des SiGeKo durchzuführen.
1.10
Sicherungsgerüste
L
1.00
Psch
1.11 Bautür, provisorisch 1 Stück Bautür, behelfsmäßig, Ausführung in Systembauweise aus Metall, verschließbar, in das Bauwerk einbauen, vorhalten und beseitigen. Incl. umlaufenden Holzrahmen, am Bauwerk befestigt.
Incl. Schließzylinder mit 3 Schlüsseln.
Lichte Weite: ca. 1,00 m
Höhe: ca. 2,00 m
Bodenfreiheit: ca. 0,05 m
Vorhaltedauer: 7 Monate
1.11
Bautür, provisorisch
L
1.00
Psch
1.12 Schutz- und Arbeitsgerüste W06 Erstellen, vorhalten und wieder abbauen eines
Metallgerüstes gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst gem. DIN EN 12810-1) um das Gebäude.
Das Gerüst ist auf die Dauer von 28 Wochen für Zimmerer-, Dachdecker-, Spengler-, Fensterbau-, VWS/Putz- und Malerarbeiten vorzuhalten und entsprechend für die vorgenannten Gewerke zu ergänzen.
Eine Gerüstaufstellung, sowie -abbau in mehreren Abschnitten ist zu berücksichtigen u. schließt
Nachforderungen aus.
Im Preis inbegriffen sind alle Nebenleistungen wie
Gerüstbrücken in Eingangsbereichen, Leitergänge nach Erfordernis u. Höhenausgleiche.
An- und Abtransportarbeiten, wieder entfernen von
Verankerungsmittel u. verschließen der Öffnungen beim Gerüstabbau.
Abgerechnet wird die tatsächliche Gerüstfläche.
Grundvorhaltezeit: 28 Wochen
Breitenklasse: W06
Höhenklasse: H1
Lastklasse: 3
Gerüsthöhe: 6 m bis 9 m
Gerüstlänge Wohnhaus: ca. 48 lfm
Aufstellung: Süd-, Nord-, Ost- und Westseite.
1.12
Schutz- und Arbeitsgerüste W06
425.00
m²
1.13 Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06 Vorhalten des Schutz- und Arbeitsgerüstes über die in
der Pos. 1.12 angegebene Standzeit hinaus.
Die Abrechnung erfolgt nach angefangener Woche für 425 m² Gerüst.
1.13
Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06
6.00
Wo.
1.14 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m Zulage zu Pos. 1.10 für die Verbreiterung des Gerüstbelages von Standgerüsten nach außen durch Konsolen oder Kragträger von 70 cm Breite, zur Ausbildung eines Dachfangschutzgerüstes unter Dachvorsprüngen und dgl. inkl. Verankerungsbügel u. Befestigungen;
Gebrauchsüberlassung bis 28 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Der Rückbau erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten nach Angabe der Bauleitung, auch in Teilbereichen.
Arbeitslage: bis 9 m ü. Gelände
Konsolbreite: ca. 0,70m bei Gerüsten W06
1.14
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m
40.00
m
1.15 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m, Gebr. überl. Gerüstverbreiterung außen; Verlängerung der Gebrauchs-
überlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos. 1.14 hinaus.
1.15
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m, Gebr. überl.
6.00
Wo.
1.16 Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst Ausbau des Arbeitsgerüstes der Pos. 1.12 zum
Dachfangschutzgerüst gem. DIN 4420-1 mit Schutzwand inkl. Netzverkleidung gem. DIN EN 1263-1 an den Trauf- und Giebelseiten für Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner- und Malergewerke.
Abrechnung Gerüstverbreiterung (Konsolen) über
gesonderte Pos.
Gebrauchsüberlassung: 24 Wochen
Fanglage: FL 1
Schutzwand: SWD1
Gerüstart: DG
Neigung Dachfläche: >24
Breite Fanglage: mind. W06
Höhe Schutzwand bis min. 1,0 m über OK Traufe bzw. OK Giebel.
1.16
Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst
40.00
m
1.17 Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung Vorhalten des Dachfanggerüstes über die in der Pos. 1.
16. angegebene Standzeit hinaus.
Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Woche.
1.17
Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung
6.00
Wo.
1.18 Podesttreppenanlage an Fassadengerüst Treppenturm als Podesttreppenanlage an Fassadengerüst der Pos. 1.12. über die gesamte Gerüsthöhe, Zugang in jede Gerüstlage.
Grundeinsatzzeit bis 28 Wochen.
Grundfläche: ca. 0,60 / 2,50 -3,00 m
Gerüsthöhe: bis 8,0m
1.18
Podesttreppenanlage an Fassadengerüst
1.00
Stck
1.19 Podesttreppenanlage, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
Grundeinsatzzeit der Pos. 1.18. (1 Stück) hinaus.
Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Woche.
1.19
Podesttreppenanlage, Gebrauchsüberlassung
6.00
Wo.
1.20 Sicherungsgerüst Galerie Erstellen und unterhalten von einem Sicherungsgerüst als Abdeckungen und Umwehrungen der Öffnung bzw. Aussparung im Deckenfeld Decke über EG im Galeriebereich. Dieses Gerüst ist über die eigene Benutzungsdauer hinaus dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Umbauten sind mit den Nachfolgehandwerkern
abzustimmen.
Decken- / Bodenöffnung umwehren, durch
Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen von
Trag- und Unterkonstruktion sowie der erforderlichen
Aussteifungen und Befestigung an massive Bauteile.
Deckenöffnung mit Kanthölzern und Bohlen abdecken,
einschl. der erforderlichen
Abstützung; unverschiebbar, begehbar; inkl. vorhalten,
unterhalten und beseitigen.
Deckenränder, Geländer, Umwehrung aus Holz oder Metall provisorisch herstellen,vorhalten und beseitigen. Dies ist zwingend derart auszubilden, dass eine einmalige Befestigung
über Horizontaladapter bzw. Deckenstirnseite für die gesamte Bauzeit erfolgen kann,
und somit ein freier Zugang zu den Ober- und Unterseiten der Deecke für die Ausbauhandwerker gewährleistet ist.
Hierzu sind geeignete Hülsen in FT- und Ortbetonschalungen
einzubauen. Die wiedergewinnbaren Teile sind nach Auf-
forderung durch die Bauleitung vom AN abzubauen und
abzutransportieren.
Die Ausbildung der Abdeckungen, Geländer und Seiten-
schutze ist gemäß den UVV und nach Angabe der Bau-
leitung und/oder des SiGeKo durchzuführen.
Öffnungsgröße ca. 12m²
1.20
Sicherungsgerüst Galerie
L
1.00
Psch
1.21 Baureinigung Sauberhaltung der Baustellenräume und Flächen ist
Nebenleistung des Bauunternehmers, vom Fertigstellungstermin des Rohbaus an bis zum Zeitpunkt der Baufeinreinigung sind in Abständen von längstens 14 Tagen sämtliche Räume des Neubaus im besenreinen Zustand herzustellen.
Alle Schutt- und Materialreste aller am Bau beteiligten
Unternehmer sind zum Schuttzwischenlagerplatz bzw. zu den aufgestellten Schuttcontainern zu transportieren.
1.21
Baureinigung
L
1.00
Psch
1.22 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung: Baurestmasse Kl. 5a
(thermisch gut verwertbar).
Bis zur Fertigstellung des Rohbaues ist die
Bauschuttbeseitigung Nebenleistung des Bauunternehmers
und über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen zu entsorgen.
Mit Beginn der Ausbaugewerke bis zum Zeitpunkt der
Baufeinreinigung sind auf der Baustelle Container
aufzustellen und nach Bedarf über die zur Verfügung stehenden Einrichtungen zu entsorgen.
Container mit 7,0 cbm Nutzinhalt für Bauschutt.
Baurestmasse Kl. 5a "thermisch verwertbar" wie Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffbehälter, Folien,
Kleinholzreste, Styropor, Styrodur, weitgehendst alle
Schaumprodukte, Teppich, Textilien.
1.22
Bauschuttbeseitigung
W
5.00
to
1.23 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.22, jedoch
Baurestmasse Kl. 5b "thermisch nicht verwertbar" wie Kunststoffbehälter mit Metallteilen, Steinwolle, Glaswolle, Heraklith, Kabelkanäle, Dachpappe, Matratzen, Metallteile, mineralische Abfälle, Rigips, PVC, Laminat,
Ausgleichsschüttungen.
1.23
Bauschuttbeseitigung
W
5.00
to
1.24 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.22, jedoch Baurestmasse
Kl. 5c, vermischte Baurestmassen aus 5a und 5b.
1.24
Bauschuttbeseitigung
W
5.00
to
2 Betonarbeiten
2
Betonarbeiten
Vorbemerkung Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18331, VOB sowie nach DIN 1045-1 bis 3 Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung zu erfolgen. Die zu verarbeitenden Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen.
Expositionsklassen DIN 1045-1 entsprechend den jeweiligen Erfordernissen bzw. nach Angabe in den Bewehrungsplänen des Statikers.
Weiterhin sind zu beachten:
- DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau -
hier Teil 5 Ebenheitstoleranzen mit
erhöhten Anforderungen (Zeile 4 und 7)
Ausführung: Allgemeines
Betonzusatzmittel
Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatz-mittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von Stabilisierern der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Das gilt analog beim Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässigen Beton. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.
Betonzusatzstoffe
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Be-standteile haben.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Be-wehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen,
z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung).
Sichtbeton
Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen Definitionen.
Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden:
Sichtbeton I
Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle Forderung;
Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers.
Sichtbeton II
Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und Anstrich oder Tapezieren)
Schalung:
- einheitliche nichtsaugende Schalung
- regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker
- gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers
- Grate abgeschliffen
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, gilt
Sichtbeton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage:
Wasserundurchlässiger Beton
Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende Zemente zu ver-wenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen.
Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden.
Abstandhalter aus Kunststoff sind grundsätzlich nicht zu verwenden. Falls das Betonieren aus technologischen oder vom Auftragnehmer zu vertretenden zeitlichen Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind wasserundurch-lässige Fugen mit Fugenbändern oder -blechen herzustellen; eine besondere Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.
Bewehrung
Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, dass keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Ab-nahmen mit dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen Kranein-satz, Verschließen der Transportöffnungen und das Einholen von Transport-genehmigungen.
Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Auf-forderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungs-prüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Es werden statische Nachweise gefordert:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden.
Preisinhalte
Die Leistungen der Beton-Stahlbetonarbeiten sind getrennt nach (Beton einschl. Schalung) und Bewehrung ausgeschrieben.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vor-gesehen ist, gelten ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 nachfolgende Leistungen als Nebenleistung:
- Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit und Maß-
haltigkeit.
- Herstellen von Aussparungen nach Plan für Fenster, Türen, Sturzauflager.
- Aussparungen für Schlitze und Durchbrüche der Haustechnik (Elektro-Heizung-
Lüftung-Sanitärleitungen), Aussparungen für Aufzugeinbauteile.
- Fenster- und Türstürze für betonierte Innen- und Aussenwände sind in den je-
weiligen Massen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
- Sämtliche Kanten an Betonbauteilen, auch bei Dehnfugen sind, wenn nicht aus
technischen Gründen scharfkantig erforderlich, mit Dreikantleisten abzufasen,
Kragplatten sind mit Wassernase auszuführen.
- Liefern und einbauen von Bewehrungsanschlüssen, Maueranschlussanker, Ver-
ankerungen für Lichtschächte und dergl. (Halfenschienen).
- Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftrag-
nehmers ergeben.
- Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig einge-
brachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme
spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aus-
sparungen so wie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und
der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen.
- Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten einschließlich Spannstähle, Spann-glieder und Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund.
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers währen dessen Tätig-
keitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen ent-
stehen.
- Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die
eigene Benutzungszeit hinaus.
- Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).
- Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
- Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken -
wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus
den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von
Gerbergelenken.
- Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die
Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über
deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bau-
leitung abzustimmen.
- Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile.
- Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die
nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel.
- Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerscheinen nach dem Ausschalen;
die Schienen sind zu säubern.
- Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unter-
stützungen von Stahlbeton- und Filigrandecken.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und
das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
- Entfernen von Betonrändern an Decken und Wänden, sowie entgraten aller
Betonteile nach dem Ausschalen.
- Betonkosmetische Behandlung fehlerhafter Betonoberflächen, Kunstharz-
verpressen von Betonnestern.
- Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Anschlag- (Last-
aufnahme-) Vorrichtungen bei Stahlbetonfertigteilen.
Vorbemerkung
2.01 Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3 Durchführung der Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045 Teil 3.
Die Betonüberwachung umfasst folgende Leistungen:
- Vorgaben für die Betonrezeptur, Festlegung der Einbau-
vorschriften, Festlegung der Nachbehandlungsmaß-
nahmen, Festlegung der Betonierabschnitte usw.
- Abstimmung der vorgenannten Punkte mit dem Statiker,
Bodengutachter, Betonlieferant, sowie laufende Überprüfung
der Einhaltung der Vorgaben und Festlegungen.
- Frischbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine
anerkannte unabhängige E-Prüfstelle.
- Festbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine anerkannte unabhängige E-Prüfstelle.
- Anmeldung über eine anerkannte F-Prüfstelle.
- Erstellung der erforderlichen Prüfformulare.
- Nachweise und Abschlussbericht der Prüfstellen.
Die Vorschriften für eine Baustelle der ÜK II nach DIN 1045 Teil 3 sind vom AN einzuhalten. Die Qualifikation ist nachzuweisen.
2.01
Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3
L
1.00
Psch
2.02 Zulage für Ausführung Permaton Zulage zu den Positionen der WU-Wände und Bodenplatte für die Ausführung mit Abdichtungssystem PERMATON (vormals Zementol) bzw. gleichwertig, mit 10-jähriger Gewährleistung, gemäß
Auflagen der Firma PERMATON herstellen. Oberfläche eben
und sauber abgezogen und zugerieben. Die Arbeiten sind
zu überwachen und bestätigen zu lassen.
Angebotenes System: ____________________
2.02
Zulage für Ausführung Permaton
57.00
m³
Betonstahl für Ortbetonbauteile
Betonstahl für Ortbetonbauteile
2.03 BST 500 S (A) Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern, schneiden,
biegen und einbauen nach stat. Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
2.03
BST 500 S (A)
4.50
to
2.04 BST 500 M (A) Betonstahl BST 500 M (A) (Baustahlmatten), liefern, schneiden, biegen und einbauen nach stat. Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
2.04
BST 500 M (A)
13.30
to
2.05 Baustahlgewebeunterstützungskörbe Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe für Bau t ei l e aus
Ortbeton. Bei Sicht b eton sind Unter s tüt z ungs k örbe mit Kunststoffab s tandhalter zu ver w en d en.
2.05
Baustahlgewebeunterstützungskörbe
1.10
to
Betonstahl für Filigrandecken Hier ist die Grundbewehrung sowie die Schubzulage im Fertigteil enthalten. Der Betonstahl für den Aufbeton wird gemäß den Positionen für Ortbetonbauteile abgerechnet.
Betonstahl für Filigrandecken
2.06 BST 500 S (A) Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern, schneiden,
biegen und einbauen nach stat. Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
2.06
BST 500 S (A)
4.10
to
2.07 Profilstahl S235 JR Liefern und einbauen von Profilstahl S 235JR in den
erforderlichen Längen und Dimensionen, einschl. aller
erforderlichen Kopf- und Fußplatten, Schraub- und
Schweißverbindungen nach stat. Berechnung und
Bewehrungsplänen des Statikers für Tragkonstruktionen,
Einbauteile, Hilfskonstruktionen, z.B.:
- Fußplatten für Montage auf Stahlbetonkonstruktion der
aufsteigenden Bauteile
- Kopfplattenkonstruktionen zur Aufnahme von
Stahlträgern
- Einbauteile (z.B. einbetonierte Unterkonstruktionen)
- Anhängekonstruktionen zur Aufnahme der Stahlträger an
massiven Wänden
- Stahl 37-2, feuerverzinkt
nach EN 10027-1: S 235 JR
nach EN 10027-2: 1.0037
Konstruktion gemäß Detaillierung des Statikers bzw.
Architekten.
Abrechnung nach Stahlauszug des Statikers.
2.07
Profilstahl S235 JR
W
1.00
to
2.08 Profilstahl S235 Kleinteile Liefern und einbauen von Kleinteilen aus Stahl S 235 in den
erforderlichen Längen und Dimensionen, einschl. aller
erforderlichen Schraub- und
Schweißverbindungen nach stat. Berechnung und
Bewehrungsplänen des Statikers für Tragkonstruktionen,
Einbauteile, Hilfskonstruktionen, z.B.: Balkenschuhe usw.
Konstruktion gemäß Detaillierung des Statikers bzw.
Architekten.
Abrechnung nach Stahlauszug des Statikers.
2.08
Profilstahl S235 Kleinteile
W
50.00
kg
2.09 Dübelleisten Liefern und einbauen von Dübelleisten
Fabr. Halfen, oder glw.
Typ: BOLE Dübelleisten 10/150-5/A550-CV25
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.09
Dübelleisten
W
6.00
Stck
2.10 Profilstahl als Stützen Profilstahl S 235 aus HEA 100 Profilen, in den erforderlichen
Längen und Dimensionen, einschl. aller Kopf- und Fußplatten,
Schraub- und Schweißverbindungen nach statischer
Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers.
Liefern und senkrecht im OG als tragende Stützen unter
Holzpfetten nach Angabe absolut senkrecht einbauen.
Profilstahl entrosten und Farbbeschichtung als
Korrosionsschutz.
Stahlstützen
Profilquerschnitt HEA 100, Kopf- und Fußplatte
160/160/10 mm mit je 4 Bohrungen Ø 12 mm.
Fußplatte mit je 4 Bolzen M10 und Schwerlastdübel in
Massivdecke verschraubt.
Einzellänge ca.: 270 cm
2.10
Profilstahl als Stützen
W
2.00
Stck
Vorbemerkung Fertigteile Fertigteile versteht sich inkl. technischer Bearbeitung, statischer Berechnung, Bemessung, Nachweise, erstellen
der Bewehrungs-, Produktions- und Montagepläne.
Inkl. der benötigten Einbauteile, Bewehrung, Verbindung
der Elemente usw.
Angabe Aussparungen: Länge x Breite in cm über gesamte
Höhe des Fertigteils.
Sämtliche horizontale und vertikale Fugen (innen und
außen) sind nachträglich in malerfertiger Oberfläche
zu schließen.
Herstellen, liefern und einbauen in fix-und-fertiger
Ausführung.
Vorbemerkung Fertigteile
2.11 Fertigteiltreppen C25/30, 7 Stg. Austrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C25/30, Feuerwiderstandsklasse F90, gem. incl. Bewehrung, gem. mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf mit Austrittspodest B/L 128/95cm, d=25cm, Antritt mittels Dorne in Bodenplatte verankert,
Treppe geradläufig, Laufbreite 95 cm,
Laufplatte d = 20 cm,
Steigungsverhältnis 7 Stg. 19,0/28 cm
Treppe KG-EG
2.11
Fertigteiltreppen C25/30, 7 Stg. Austrittspodest
1.00
Stck
2.12 Fertigteiltreppen C25/30, 8 Stg. Antrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Antrittspodest, aus Stahlbeton C25/30 , Feuerwiderstandsklasse F90, gem. incl. Bewehrung, gem. mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf mit Antrittspodest B/L 118,5/100cm, d=25cm, am Deckenauflager mit angeformter Auflagerkonsole B/H ca. 15/12 cm.
Treppe geradläufig, Laufbreite 95 cm, Laufplatte d = 20 cm,
Steigungsverhältnis 8 Stg. 19,0/28cm.
Treppe KG-EG
2.12
Fertigteiltreppen C25/30, 8 Stg. Antrittspodest
1.00
Stck
2.13 Fertigteiltreppen C25/30, 9 Stg. Antritt- und Austrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C25/30, Feuerwiderstandsklasse F90, gem. incl. Bewehrung, gem. mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf mit Austrittspodest B/L 118,5/100cm , d=25cm,
Treppenstufe am Antritt Laufbreite 119cm, Tiefe im Laufbereich 27, Tiefe am Rand als Bügel um Treppe 61,5cm
Deckenauflager mit angeformter Auflagerkonsole B/H ca. 15/12 cm.
Treppe geradläufig, Laufbreite 95 cm,
Laufplatte d = 20 cm,
Steigungsverhältnis 9 Stg. 18,3/27 cm
Treppe EG-OG
2.13
Fertigteiltreppen C25/30, 9 Stg. Antritt- und Austrittspodest
1.00
Stck
2.14 Fertigteiltreppen C25/30, 7 Stg. Antrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Antrittspodest, aus Stahlbeton C25/30 , Feuerwiderstandsklasse F90, gem. incl. Bewehrung, gem. mitzuliefernder Statik.
Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher.
Treppenlauf mit Antrittspodest B/L 128/95cm , d=25cm, am Deckenauflager mit angeformter Auflagerkonsole B/H ca. 15/12 cm.
Treppe geradläufig, Laufbreite 95 cm, Laufplatte d = 20 cm,
Steigungsverhältnis 7 Stg. 18,3/27 cm
Treppe EG-OG
2.14
Fertigteiltreppen C25/30, 7 Stg. Antrittspodest
1.00
Stck
2.15 Trittschalldämmelement Typ B Trittschallelement zwischen Bodenplatte und Treppenlauf.
Fabr. Schöck bzw. gleichwertig.
Schöck TROLSOLE Typ B, liefern und nach Hersteller-Einbauanleitung in Beton einbauen.
Treppenlaufbreite 95cm
Abmessungen: Breite bis 60cm
2.15
Trittschalldämmelement Typ B
1.00
Stck
2.16 Trittschalldämmelement Typ F Trittschallelement zwischen Geschossdecken und Treppenläufen.
Fabr. Schöck bzw. gleichwertig.
Schöck TROLSOLE Typ F, liefern und nach Hersteller-Einbauanleitung in Beton einbauen.
Treppenlaufbreite 95cm
Abmessungen: Breite bis 120cm
2.16
Trittschalldämmelement Typ F
5.00
Stck
2.17 Trittschalldämmelement Typ L Schallbrückenfreie Fugenausbildung Typ L
Schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen
Treppenhauswänden und Podestdecken/Treppenläufen
liefern und anbringen.
Fabrikat Schöck Fugenplatte Typ L bzw. gleichwertig.
Einzellänge 100 cm, Plattenbreite ca. 36 cm,
Plattenstärke 1,5 cm.
2.17
Trittschalldämmelement Typ L
30.00
m
2.18 Trittschalldämmelement Typ P/M Trittschallelement tragend zwischen Treppenpodest und Treppenhauswand
Fabr. Schöck bzw. gleichwertig.
Schöck TROLSOLE Typ P/M, liefern und nach Hersteller-Einbauanleitung in Beton einbauen.
Treppenlaufbreite 95cm
Abmessungen: Breite bis 130cm
2.18
Trittschalldämmelement Typ P/M
2.00
Stck
2.19 Dorn Zulage zu den beiden Fertigteiltreppenläufen Pos. 2.13/2.14 (EG-OG) für das Ausbetonieren der Verbindungsöffnungen und dem Einlegen eines Stahldorns als Lagesicherung zur Verhinderung von gegenseitigem Kippen
2.19
Dorn
2.00
Stck
Erdungsanlagen Fundamenterder / Ringerder
Erdungsanlagen
2.20 Fundamenterder Bandstahl Bandstahl verzinkt 30 x 3,5 mm DIN 50164-2 liefern und
nach DIN 18014 in der Bodenplatte mit Abstandshaltern
alle 2-3 m hochkant verlegen.
Verbindung mit den Armierungseisen durch
Armierungsklemmen (auch Kreuzstücke). Einschl. Verlege-
und Verbindungs- und Befestigungsmaterial.
2.20
Fundamenterder Bandstahl
45.00
m
2.21 Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm Länge ca. 2, 0 m nach Wandaustritt liefern und
montieren. Ausführung nach DIN 18014.
Befestigung an der Armierung durch Armierungsklemmen
leitfähiger Anschluss an die Armierung alle 3 m Für
Anschlussfahnen im Innenbereich Wandaustritt 0,25 m
oberhalb Rohfußboden.
2.21
Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm
2.00
Stck
2.22 Ringerder Bandstahl NIRO V4A Niro V4A 30x3,5mm DIN 50164-2 liefern und nach DIN
18014 unter der Bodenplatte mit Abstandshaltern alle
2-3 m hochkant verlegen.
Verbindung mit den Armierungseisen durch
Armierungsklemmen (auch Kreuzstücke).
Einschl. Verlege- und Verbindungs- und
Befestigungsmaterial.
2.22
Ringerder Bandstahl NIRO V4A
50.00
m
2.23 Anschlussfahne aus Runddraht 10 mm als Anschlussstelle für die Blitzschutzanlage. Länge
der Anschlussfahne 2 m über Erdgleiche. Der Runddraht
aus rostfreiem Edelstahl 1.4571 ist mittels
Kreuzklemmen an den Fundamenterder anzuschließen.
2.23
Anschlussfahne aus Runddraht 10 mm
W
2.00
Stck
2.24 Erdungsfestpunkt Zum Anschluss an Erdungsanlagen, Ableitungen und
Armierungen. Mit Abdeckung aus Kunststoff.
Kontaktplatte: Ø 79mm aus Edelstahl, rostfrei (V4A), Ø
10 mm Anklemmbolzen Inkl. Abdeckung aus Kunststoff zur
einfachen Installation.
Gewinde: M10
Werkstoff: Edelstahl rostfrei, Werkstoff 1.4571
Gewicht: 25,5 kg/% St.
Einschl. Anschlussklemme an Runddrähte 10 mm oder
Flachbänder 30 x 3,5 mm
2.24
Erdungsfestpunkt
1.00
Stck
2.25 Kreuzstück NIRO (V4A) Kreuzstück für ober- und unterirdische Verbindungen zum
Verbinden von leitern, in Kreuz- und T-Anordnung mit
Zwischenplatte für Rd und Fl.
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 8-10mm
Schraube: e M10x35mm
Normenbezug: DIN EN 50164-1
2.25
Kreuzstück NIRO (V4A)
6.00
Stck
2.26 Messung und Kontrolle Messung und Kontrolle nach Neuausbau der verlegten
Erdungsanlage, Messung des Widerstandes der
Gesamtanlage und der einzelnen Erdungen mit Auflistung
der gemessenen Widerstandswerte und Ausarbeitung eines
Prüfprotokolls und maßstabsgerechter Zeichnung in
dreifacher Ausführung.
2.26
Messung und Kontrolle
L
1.00
Psch
Gerätedosen
Gerätedosen
2.27 Geräte-Verbindungsdose Geräte Verbindungsdose EH 77 mm, Durchmesser 60 mm,
Ortbeton (1265-40) Geräteverbindungsdose DIN VDE 0606-1
und DIN 49073, aus Kunststoff, Durchmesser 60 mm, Tiefe
60 mm, Schutzart IP 3X DIN EN 60529, auf Schalung, 3-
teilig, Einbauhöhe 77 mm für Kabel und Rohre bis
Durchmesser 25 mm waagerecht und senkrecht anreihbar im
Kombinationsabstand von 71 mm vollisolierter
Leitungsübergang bei Kombinationen
Fabrikat: KAISER o.glw.
Angebotenes Produkt:
.......................................
2.27
Geräte-Verbindungsdose
35.00
Stck
2.28 Deckenleuchtenverbindungsdose Deckenleuchtenverbindungsdose DIN VDE 0606-1, Schutzart
IP 3X DIN EN 60529, auf Schalung, mit Metallmutter M5
für Leuchtenhakenbefestigung 2-teilig, Einbauhöhe 79 mm
Markierungen für Kabel und Rohre bis Durchmesser 32 mm
Auslassöffnung Durchmesser 60 mm besonders geeignet für
Heißklebebefestigung
Fabrikat: KAISER
Angebotenes Produkt: ..................................
2.28
Deckenleuchtenverbindungsdose
W
20.00
Stck
2.29 Einbaugehäuse, ø 100 mm Beton-Einbaugehäuse aus Kunststoff für Leuchte und Lautsprecher in Ortbetondecken mit Mineralfaserplatte unf Frontteil
Einbaudurchmesser bis 100 mm,
Tiefe 120 mm
Lampenleistung LED max. 20 W
Lampenleistung NV/HV/TC max. 50 W
Typ HaloX
Fabrikat: KAISER
Angebotenes Produkt: ..................................
2.29
Einbaugehäuse, ø 100 mm
W
10.00
Stck
Fugenbänder und Einbauteile
Fugenbänder und Einbauteile
Betonstahl für Ortbetonbauteile
Betonstahl für Ortbetonbauteile
2.30 Fugenband Fugenband (Fabr. Permaton bzw. gleichwertig) zum Ausbilden von Arbeits- und Dehnungsfugen für wasserdichte Betonbauwerke.
Alterungsbeständige Weich-PVC-Fugenbänder, unverrottbar, witterungs- und aggressivbeständig in allen in der Praxis verwandten Profilen und Qualitäten, einschl. aller Formstücke, Stöße und Eckausbildungen gem. Herstellervorschrift, liefern und einbauen. Zum Einbau der Fugenbänder evtl. erforderliche Betonaufkantungen auf der Bodenplatte sind im Einheitspreis enthalten.
Arbeitsfugenband mit Stehbügel 24 cm breit.
2.30
Fugenband
100.00
m
2.31 Fugenband Dehnungsfugenband Fugenband wie Pos. 2.30, jedoch als Dehnungsfugenband
24 cm breit.
2.31
Fugenband Dehnungsfugenband
O
1.00
m
2.32 Halfen Maueranschlussschienen Halfen-Maueranschlussschienen liefern und nach Hersteller-vorschrift und Angabe in Betonwände, Betonstützen u. dergl. senkrecht einbauen (Befestigung an Schalung mittels Heftkrampen oder Nägel).
Fabr. Halfen, Profil HTA 28/15, feuerverzinkt bzw. gleichwertig.
2.32
Halfen Maueranschlussschienen
80.00
m
2.33 Halfen Maueranschlussanker Halfen-Maueranschlussanker liefern, als Befestigungssystem zum Anschluss von gemauerten Trag- und Trennwänden an betonierte Wände - Säulen u. dergl. im Abstand von ca. 25 cm in Maueranschlussschiene eingeführt und nach 90° Drehung zur Verankerung in den Lagerfugenmörtel eingedrückt.
Fabr. Halfen, Typ ML 180 feuerverzinkt bzw. gleichwertig.
2.33
Halfen Maueranschlussanker
325.00
Stck
2.34 Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 250 mm Futterrohr für Rohrdurchführungen aus Faserzement (FZ)
liefern und in Schalung von Wänden - Unterzügen - Stürzen - Decken nach Planangabe einbauen.
Fabr. Doyma bzw. gleichwertig
Rohrinnendurchmesser 250 mm
Einzellänge 250 mm
2.34
Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 250 mm
W
2.00
Stck
2.35 Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 200mm Futterrohr für Rohrdurchführungen aus Faserzement (FZ)
wie Pos. 2.3.4 jedoch Rohrinnendurchmesser 200 mm
2.35
Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 200mm
W
1.00
Stck
2.36 Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 150mm Futterrohr für Rohrdurchführungen aus Faserzement (FZ)
wie Pos. 2.3.4 jedoch Rohrinnendurchmesser 150 mm
2.36
Futterrohr für Rohrdurchführungen Faserzement, 150mm
W
1.00
Stck
2.37 Mauerkragen Mauerkragen für die Abdichtung der Grundleitungen DN 100 durch die Bodenplatte liefern und montieren
2.37
Mauerkragen
8.00
Stck
Betonarbeiten
Betonarbeiten
2.38 Einzelfundament ø62cm Einzelfundament
bestehend aus:
Brunnenring mit Innendurchmesser 50cm
Ausbetoniert mit Beton C16/20, unbewehrt
Durchmesser ca. 62 cm, Höhe 100cm.
Einbauort: Vordach Eingangsbereich, Pergola
2.38
Einzelfundament ø62cm
4.00
Stck
2.39 Ortbeton-Streifenfundamente ohne Schalung C20/25 Ortbeton-Streifenfundamente C20/25 in Fundamentgraben ohne Schalung aus unbewehrten Beton DIN 1045-1 bis 3, Obere Betonfläche waagerecht, herstellen.
Breite 40-60 cm, H = 40 cm.
2.39
Ortbeton-Streifenfundamente ohne Schalung C20/25
O
1.00
m³
2.40 Ortbeton-Streifenfundamente 2-seitig geschalt C20/25 Ortbeton-Streifenfundamente C20/25, 2-seitig geschalt, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton als Normalbeton DIN 1045-1 bis 3, in den statisch erforderlichen Querschnitten nach Planangabe herstellen.
Breite ca. 25 cm, Höhe ca. 95 cm.
2.40
Ortbeton-Streifenfundamente 2-seitig geschalt C20/25
W
6.00
m³
2.41 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, d = 5 cm aus
unbewehrtem Beton, als Normalbeton DIN 1045 C12/15, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht im Bereich der Fundamente und Bodenplatten nach Angabe herstellen.
Abrechnung erfolgt nach Breite x Länge der aufzubetonierenden Fundamente, Bodenplatten etc.
2.41
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht
200.00
m²
2.42 Bodenplatte C25/30, WU, d = 25 cm Ortbeton-Fundamentplatte C25/30, XC2 GK 16 WU,
geglättet, güteüberwacht, Untergrund waagerecht.
Bewehrung gesonderter Position.
Fundamentbodenplatte in C25/30 in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1,
Nutzungsklasse A gem. WU-Richtlinie 2003.
Oberfläche eben, sauber abgezogen u. zugerieben herstellen
Plattenstärke 25 cm
Bodenplatte an den Rändern u. Aussparungen in Plattenstärke abgeschalt (Länge ca. 48 lfm).
Einbauort: Bodenplatte
Beton: C25/30, XC2, WF, WU, GK16, WU, ÜK2
2.42
Bodenplatte C25/30, WU, d = 25 cm
145.00
m²
2.43 Bodenplatte C25/30, WU, d = 30 cm wie Pos. 2.42. jedoch Plattenstärke 30cm
2.43
Bodenplatte C25/30, WU, d = 30 cm
O
1.00
m²
2.44 Fäkalienpumpenanlage Fäkalienpumpenanlage Qp=2,98l/s bei H=5,11mWS
Typ: ACO, Multiflex UF Mono, Deckel geschlossen, fäkalienhaltig
ACO Muli-Flex Behältereinheit und Unterflur-Pumpenset
Liefern und versetzen.
Fabr. ACO o. glw.
Angebotenes System: ____________________
2.44
Fäkalienpumpenanlage
1.00
Stck
2.45 Pumpensumpf druckwasserdicht, wärmegedämmt HAIN druckwasserdichter und wärmegedämmter Pumpensumpe als Stahlbeton-Fertigteil nach DIN 10452 und EN 14991, Betonstahl nach DIN488, für Einbau in Bodenplatte (mit druckwasserdichter Dichtung mit Fugenanschluss an die Bodenplatte, mit schalglatter Oberfläche), 1-teilig, Spezial-Betonmischung (wasserundurchlässiger Qualitätsbeton) C30/37, mit verstärkter Betonstahl-Bewehrung & Eckversteifungen.
Werkseitig integrierte Anschlussbewehrung und umlaufend verschweißtes Arbeitsfugenband.
Wärmedämmung allseitig wasserdicht aufgeklebt (80 mm, WLG 035), inkl. 4 einbetonierter Kranschlaufen zur Erleichterung der Montage.
Materialstärke: 20 cm
Dämmstärke: 12 cm
Wasserdichtigkeit: nach DIN 18195, Lastfall 6
Druckwasserdicht, geeignet für Einbau in WU-Bodenplatte (weiße Wanne)
1 Stück
wasserdichte Rohrdurchführung für Durchmesser = 100 mm, PVC DN100
Zertifiziert: Fremdüberwachung durch TÜV-Süd, nach Hain-Klasse-System o. glw.
Zubehör:
Betoplan-Holzfertigschalung, Höhe 35 cm für Bodenplatte und Estrich
Stahlverzinkte Abdeckung und Zarge (gas- und geruchsdicht), Höhe ca. 6 cm
Pumpensumpf liefern und nach Herstellervorgabe auf Magerbeton versetzen.
Lichte weite: B/L 125/100 cm, Tiefe 100 cm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.45
Pumpensumpf druckwasserdicht, wärmegedämmt
O
1.00
Stck
2.46 Wände, WU, C 25/30, XC2, XF1, d = 25 cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C 25/30, XC2, XF1, WU in wasserundurchlässigem Beton.
Bewehrung gesonderte Position.
Wandhöhe bis 260 cm
Wandstärke 25 cm
Einbauort: KG Umfassung
2.46
Wände, WU, C 25/30, XC2, XF1, d = 25 cm, 2-seitig geschalt
35.00
m³
2.47 Wände KG, C 25/30, XC1, d = 15 cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände in Stahlbeton, als Tragwände, 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht.
Bewehrung in gesonderter Pos.
Einbauort: Treppentrennwand KG/EG
Wandhöhe bis 260 cm
Wandstärke: 15 cm
Beton: C 25/30, XC1
2.47
Wände KG, C 25/30, XC1, d = 15 cm, 2-seitig geschalt
2.00
m³
2.48 Stahlbetonmassivd. aus Gitterträgerpl. C25/30-XC1 Stahlbetonmassivdecke als Gitterträgerplatten für
Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm
dicken vorgefertigten Betonelementplatten mit
Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und entsprechenden Aufbeton C25/30 einschl. Beischalung,
Montageunterstützung und Gitterträger o. ä., Unterseite
glatt, tapezier- und streichfähig. Oberfläche eben,
sauber abgezogen und zugerieben. Wärmedämmung, an der
Deckenstirnseite Deckenrandabsellelementen mit Ziegelschale einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel. Dämmdicke ca. 120 mm.
Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet
in Auflagerbreite.
Die stirnseitige Dämmung bzw. Abmauerung mit Wärme-dämmung aus halbsteifer für Kerndämmung zugelassener Mineralfaserstoff (KD) 5 cm dick mit betonseitig vorgesetzter Hartschaumplatte 1 cm dick und Papplage ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Fläche abzüglich Treppenlochaussparungen.
Höhe der Betonunterseite über FFB bis 3 m
Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 20 cm
Einbauort: Decke über KG
2.48
Stahlbetonmassivd. aus Gitterträgerpl. C25/30-XC1
125.00
m²
2.49 Wände EG, C 25/30, XC1, d = 15 cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände in Stahlbeton, als Tragwände, 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht.
Bewehrung in gesonderter Pos.
Einbauort: Treppentrennwand KG/EG
Wandhöhe bis 271 cm
Wandstärke: 15 cm
Beton: C 25/30, XC1
2.49
Wände EG, C 25/30, XC1, d = 15 cm, 2-seitig geschalt
1.00
m³
2.50 Stahlbetonmassivd. aus Gitterträgerpl. C25/30-XC1 Stahlbetonmassivdecke als Gitterträgerplatten für
Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm
dicken vorgefertigten Betonelementplatten mit
Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und entsprechenden Aufbeton C25/30 einschl. Beischalung,
Montageunterstützung und Gitterträger o. ä., Unterseite
glatt, tapezier- und streichfähig. Oberfläche eben,
sauber abgezogen und zugerieben. Wärmedämmung, an der
Deckenstirnseite Deckenrandabsellelementen mit Ziegelschale einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel. Dämmdicke ca. 120 mm.
Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet
in Auflagerbreite.
Die stirnseitige Dämmung bzw. Abmauerung mit Wärme-dämmung aus halbsteifer für Kerndämmung zugelassener Mineralfaserstoff (KD) 5 cm dick mit betonseitig vorgesetzter Hartschaumplatte 1 cm dick und Papplage ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Fläche abzüglich Treppenlochaussparungen.
Höhe der Betonunterseite über FFB bis 3 m
Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 22 cm
Einbauort: Decke über EG
2.50
Stahlbetonmassivd. aus Gitterträgerpl. C25/30-XC1
125.00
m²
2.51 Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW Ortbetonstütze C25/30, Stahlbeton, im ausgesparten Mauerwerk, 2-seitig geschalt, außenseitig zum MW einseitig wärmegedämmt, mit Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert, (XPS) WLG 040, B1, d=120mm.
Einbauort: OG. In längsseitige Außenwände
Einzelhöhe 271cm
Querschnitt b/t = 25/25 cm
Typ A
2.51
Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW
W
2.00
Stck
2.52 Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW Ortbetonstütze C25/30, Stahlbeton, im ausgesparten Mauerwerk, 2-seitig geschalt, außenseitig zum MW einseitig wärmegedämmt, mit Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert, (XPS) WLG 040, B1, d=120mm.
Einbauort: OG. In giebelseitige Außenwände
Einzelhöhe 410
Querschnitt b/t = 25/25 cm
Typ A"
2.52
Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW
W
1.00
Stck
2.53 Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW Ortbetonstütze C25/30, Stahlbeton, im ausgesparten Mauerwerk, 2-seitig geschalt, außenseitig zum MW zweiseitig wärmegedämmt, mit Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert, (XPS) WLG 040, B1, d=120mm.
Einbauort: OG. In längsseitige Außenwände/Ecken
Einzelhöhe 271cm
Querschnitt b/t = 25/25 cm
Typ B
2.53
Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW
W
3.00
Stck
2.54 Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW Ortbetonstütze C25/30, Stahlbeton, im ausgesparten Mauerwerk, 3-seitig geschalt, außenseitig zum MW zweiseitig wärmegedämmt, (zur Außenwand vollflächig, zur Fensteröffnung 5x5cm) mit Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert, (XPS) WLG 040, B1, d=120mm.
Einbauort: OG. In längsseitige Außenwände
Einzelhöhe 271cm
Querschnitt b/t = 25/25 cm
Typ C
2.54
Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW
W
3.00
Stck
2.55 Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW Ortbetonstütze C25/30, Stahlbeton, im ausgesparten Mauerwerk, 3-seitig geschalt, außenseitig zum MW zweiseitig wärmegedämmt, (zur Außenwand vollflächig, zur Fensteröffnung 5x5cm) mit Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert, (XPS) WLG 040, B1, d=120mm.
Einbauort: OG. In giebelseitige Außenwände
Einzelhöhe 410cm
Querschnitt b/t = 25/25 cm
Typ C"
2.55
Aussteifungsstütze, gedämmt, C25/30, Zulage zum MW
W
3.00
Stck
2.56 Ortbeton-Sturz, C25/30, XC1, incl. Decke, wärmeged., 3-seitig gesch. Ortbeton-Sturz, Stahlbeton, 1-seitig wärmegedämmt an Außenseite, 3-seitig geschalt, stirnseitig abgeschalt, als Sturz über Aussparung für Rollläden betoniert, gem. stat. Berechnung und Planvorgabe herstellen.
Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt, Oberseite waagerecht.
Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten,
DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert (XPS) WLG 040, B1, Oberfläche angeraut, mit Plastikanker fugenlos in Schalung eingelegt.
Nenndicke 120 mm
Bewehrung gesonderte Position.
Querschnitt einschl. WD: b/h 36,5/25 cm
Betongüte: C25/30, XC1, GK16
Einbauort: Außenwände
2.56
Ortbeton-Sturz, C25/30, XC1, incl. Decke, wärmeged., 3-seitig gesch.
W
6.00
m
2.57 Wandabschlüssen in Dachschräge Abgleichen der oberen Wandabschlüssen an die Schräge der Dachneigung als Zuschlag.
Mauerstärke 24 cm
2.57
Wandabschlüssen in Dachschräge
O
1.00
m
Lichtschächte
Lichtschächte
2.58 Fertigteil-Lichtschacht Tiefe 500mm Fertigteil-Kellerlichtschacht U-förmig, C30/37, als Montage-schacht aus Sichtbeton mit Eckversteifung und unterem Gegenfalz zur Höhenkombination vorbereitet. Schacht mit Außenfalz für direkten Anschluss der Gartenplatten an den Rost ohne Betonumrandung, incl. liefern und befestigen der Rostzarge.
Schacht liefern und mittels Versetzhilfe versetzen und mit verlängerten Schwerlastdübel bis 12 cm Dämmstärke auf Perimeter Dämmung fachgerecht befestigen.
Liefern und versetzen von stark belastbaren Abdeckrost Maschenweite 30 x 10 mm, incl. Einbruchsicherung für Roste best. aus zwei verzinkten Auflagetellern mit Bügel, verzinkten Ketten und Dübel, liefern und montieren. Lichtschächte über 1,0 m Breite mit feuerverzinkter T-Eisen Rostauflage.
Auffüllen der Schächte ca. 20 - 25 cm stark mit gewaschenen Rollkies bis ca. 15 cm unter Kellerfenster.
Lichte Weite b/t 105/50 cm, Gesamthöhe 180 cm, Wandstärke 8 cm
Fabr. Lantenhammer o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.58
Fertigteil-Lichtschacht Tiefe 500mm
4.00
Stck
2.59 Fertigteil-Lichtschacht Tiefe 800mm Fertigteil-Kellerlichtschacht U-förmig, C30/37, als Montage-schacht aus Sichtbeton mit Eckversteifung und unterem Gegenfalz zur Höhenkombination vorbereitet. Schacht mit Außenfalz für direkten Anschluss der Gartenplatten an den Rost ohne Betonumrandung, incl. liefern und befestigen der Rostzarge.
Schacht liefern und mittels Versetzhilfe versetzen und mit verlängerten Schwerlastdübel bis 12 cm Dämmstärke auf Perimeter Dämmung fachgerecht befestigen.
Lichtschächte über 1,0 m Breite mit feuerverzinkter T-Eisen Rostauflage.
Lichte Weite b/t 127/80 cm, Gesamthöhe 180 cm, Wandstärke 8 cm
Fabr. Lantenhammer o. ACO o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.59
Fertigteil-Lichtschacht Tiefe 800mm
1.00
Stck
2.60 Lichtschachtabdeckung als Notausstieg Liefern und versetzen von Lichtschachtabdeckung aus feuerverzinktem Stahl, 2-teilig mit größer Ausstiegsöffnung als
Notausstieg.
Ausstiegsöffnung mit Schnellentriegelung, Gasdruckstäbe als Öffnungshilfe und
Zuschlagsicherung. Abdeckungsrahmen mit Aufnahmeplatte zur bohrlosen Montage einer
Steigleiter und einer Einstiegs- bzw. Ausstiegshilfe. Abdeckung in Lichtschachtfalz einliegend.
Gitterrostausführung: Maschenweite MW 30/10
Material: Stahl verzinkt
Belastungsklasse: begehbar bis 1,5 kN
Betonlichtschacht 1270/800 mm (lichte Breite x Tiefe)
Fabr. ACO GmbH o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.60
Lichtschachtabdeckung als Notausstieg
W
1.00
Stck
2.61 Leiter für Notausstieg Liefern und versetzen von Leiter für Notausstieg als Zubehör zum Notausstieg in gesonderter Position.
Material: Stahl verzinkt,
für Schachthöhe: 1800 mm
Breite: 300 mm
Fabr. ACO GmbH o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.61
Leiter für Notausstieg
W
1.00
Stck
2.62 Einhängehacken für Leiter für Notausstieg Einhängehacken für Leiter.
Material: Stahl verzinkt
Fabr. ACO GmbH o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.62
Einhängehacken für Leiter für Notausstieg
W
1.00
Stck
2.63 Fertigteil-Lichtfluter Fertigteil-Lichtflutert U-förmig mit Schräge nach aussen, als Montage-schacht aus Sichtbeton zur Höhenkombination vorbereitet.
Schacht liefern und mittels Versetzhilfe versetzen und mit verlängerten Schwerlastdübel bis 12 cm Dämmstärke fachgerecht befestigen, incl. Knechtlichtfluterabdeckung, liefern und montieren.
Lichte Weite b/t 200/50 cm, Gesamthöhe 260 cm, Wandstärke 10 cm
Fabr. Knecht o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.63
Fertigteil-Lichtfluter
2.00
Stck
2.64 Fertigteil-Lichtfluter Fertigteil-Lichtflutert U-förmig mit Schräge nach aussen, als Montage-schacht aus Sichtbeton zur Höhenkombination vorbereitet.
Schacht liefern und mittels Versetzhilfe versetzen und mit verlängerten Schwerlastdübel bis 12 cm Dämmstärke fachgerecht befestigen, incl. VELUX Fenster für den Knecht Lichtfluter als Abdeckung, liefern und montieren.
Lichte Weite b/t 200/50 cm, Gesamthöhe 260 cm, Wandstärke 10 cm
Fabr. Knecht o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.64
Fertigteil-Lichtfluter
O
1.00
Stck
Kellerfenster
Kellerfenster
2.65 Kunststoff-Hochwasserschutz-Fenster Wärmegedämmtes Leibungsfenster mit DK-Flügel nach innen öffnend.
Nautilus Typ FM 1.1, Hochwasserschutzfenster Fertigelement 1-flgl. in PVC-Zarge zum Einbetonieren in eine Kellerwand.
Wasserdicht bis 1,0 m über Fensterbrüstung.
Drehkippbeschlag nach innen öffnend, Isolierverglasung
Ug 0,7 (Uw=0,92) Wandstärke 25 cm, mit PVC Abdeckrahmen zur Abdeckung der Außenleibung im Bereich der 12 cm dicken Perimeterdämmung.
Element, Liefern nach Herstellervorschrift einbauen und während der Bauzeit vor Verschmutzung schützen.
Abnahme am Bauzeitende durch Herstellerfirma und Aushändigung Abnahmeprotokoll an Bauherrn.
Fenster Außenmaß b/h 80/80 cm, Wandstärke 25 cm.
Fabr. Lantenhammer o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.65
Kunststoff-Hochwasserschutz-Fenster
4.00
Stck
Sonstiges
Sonstiges
2.66 Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten d = 120 mm Dämmung unter Bodenplatte aus extrudiertem Polystyrol Hartschaum (FCKW- und HFCKW-frei) entsprechend DIN18164 Typ WD/WS, Rohdichte 38 kg/m³, WLG 038,
B1 - schwer entflammbar - nach DIN 4102, Druckspannung bzw. Druckfestigkeit nach DIN EN 826: 0,50 N/mm², Oberfläche glatt, Kantenausbildung mit Stufenfalz.
Deckmaß 1250 x 600 mm, liefern als Wärmedämmung unter der Bodenplatte auf Sauberkeitsschicht lose verlegen.
Dämmplatte mit einer Lage PE-Folie als Trennlage abdecken, Stöße lose mind. 20 cm überlappt.
Plattendicke 120 mm
Angebotenes Fabrikat: ___________________
2.66
Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten d = 120 mm
145.00
m²
2.67 Perimeterdämmung, d = 120 mm Dämmung von erdberührten Außenwänden aus extrudierten
Polystyrolhartschaumplatten (FCKW- und HFCKW-frei) nach
Perimeterzulassung Z-23.5-225, entsprechend DIN 18164
Typ WD/WS, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 037, B1 -schwer
entflammbar - nach DIN 4102, Druckspannung bzw.
Druckfestigkeit nach DIN EN 826: 0,30 N/mm²,
Druckspannung für Dauerdruckbelastung nach DIN EN 1606
(Stauchung 2% nach 50 Jahren): 0,13 N/mm², WLG 038, mit
umlaufenden Stufenfalz, Deckmaß 1250x600mm, dicht
gestoßen auf vorhandenen Unterbau dicht gestoßen und im
Verband verlegt, mit lösungsmittelfreiem
Kaltbitumenkleber vollflächig bzw. nicht hinterläufig
aufkleben bzw. befestigen. Dämmplatte mit einer Lage
PE-Folie, lose überlappt als
Trennlage abdecken.
Dämmstärke: 120 mm
Ausführung: auf Keller- und Außenwände
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.67
Perimeterdämmung, d = 120 mm
180.00
m²
2.68 Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn Kunststoff-Noppenbahn zum Schutz der Dichtung oder
Dämmung an erdberührten Wandflächen einschl. Fixierung an der Wand und Ausbildung der Ecken.
Überdeckung: 6 Noppenreihen
Foliendicke: 0,7 mm
Noppenhöhe: ca. 8 mm
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2.68
Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn
180.00
m²
3 Abdichtungsarbeiten
3
Abdichtungsarbeiten
3.01 Schutzanstrich im Streichverfahren Dicht- und Schutzanstrich für erdberührte Bauwerke, Betonflächen, Lichtschächte und dergl. mit elastoplastischer, thermostabiler, lösungsmittelfreien Bitumen-Kunststoffanstrich (wasserdicht, witterungsbeständig, rissüberbrückend) im 2maligen Streichverfahren aufbringen.
Fabr. Deitermann (Eurolan-Superflex) bzw. gleichwertig.
3.01
Schutzanstrich im Streichverfahren
O
1.00
m²
3.02 Abdichtung im Spritzverfahren Abdichtung und Schutzbeschichtung für erdberührte
Bauwerke, Betonflächen, Lichtschächte u. dergl. mit
Bitumenabdichtungsmasse (wasserdicht,
alterungsbeständig) im Spritzverfahren d = 2 mm in
einem Arbeitsgang aufgespritzt (Verbrauch 2 kg/m²)
Angebotenes Fabrikat __________________
3.02
Abdichtung im Spritzverfahren
110.00
m²
3.03 PYE PV 200 S 5, Wandabdichtung 1-lagig Elastomerbitumen-Polyestervlies-Schweißbahn
PYE PV 200 S 5 als Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser, 1-lagig im Schweißverfahren auf Betonwand fachgerecht aufbringen.
Ausführungshöhe bis 4,50 m.
Die Oberseite der Schweißbahn endet 30 cm über Erdgleiche und ist mit einer Klemmschiene fachgerecht zu befestigen.
Ausführung: Auf Kelleraußenwand im Wohnbereich Gartengeschoss
3.03
PYE PV 200 S 5, Wandabdichtung 1-lagig
O
1.00
m²
3.04 Bitumenbahn 1 Lage Bitumenbahnen als Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
(DIN 18195-4) mit besandeter Bitumenbahn (DIN 52128) mit Rohfilzeinlage 500 gr/m² unter allem Mauerwerk im KG und EG lose verlegen, Stoßüberdeckung kleben.
Auflagerflächen mit MG II abgleichen
Bahnenbreite 15 - 50 cm
3.04
Bitumenbahn 1 Lage
55.00
m²
3.05 Mauerwerkssperre (Delta) Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4) aus Kunststoffdichtungsbahnen - Polyolefin, Dicke 0,4 mm auf
1. Mauerschicht des EG-Umfassungsmauerwerks lose verlegen, Stöße mind. 20 cm überlappt.
Auflagerflächen mit MG II abgleichen.
Bahnenbreite 24 - 50 cm
Fabr. Dörken AG (Delta Mauerwerkssperre) bzw. glw.
3.05
Mauerwerkssperre (Delta)
20.00
m²
3.06 Dauerelastische Fugen mit Silikondichtung Dauerelastische Fugen mit Silikondichtung bzw.
gleichwertigen Material fachgerecht nach Herstellervorschrift zwischen allen Dehnfugen, senkrecht und waagerecht einbauen.
Fuge max. 2 cm tief, 2 cm breit.
3.06
Dauerelastische Fugen mit Silikondichtung
O
1.00
m
3.07 Hinterfeuchtungsschutz EG Hinterfeuchtungsschutz im Bereich 1. und 2. Reihe
Ziegelmauerwerk bis auf die KG-Betonwände, von ca. 20 cm unter OK. Decke bis ca. 50 cm über OK. Decke, ausführen.
Untergrund mit lösemittelfreier, verfestigender Spezialgrundierung grundieren und eine starre, zementgebundene Dichtungsschlämme 2-lagig auftragen.
Inkl. einlegen eines Fugenbandes am Übergang
Beton-Mauerwerk in die Dichtungsschlämme.
3.07
Hinterfeuchtungsschutz EG
35.00
lfm
4 Maurerarbeiten
4
Maurerarbeiten
Vorbemerkung MAURERARBEITEN nach DIN 18330
Vorbemerkung:
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18330 VOB, sowie nach DIN 1053 "Mauerwerk Berechnung und Ausführung" zu erfolgen. Die zu verarbeitenden Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C - Abschnitt 5.
Besondere Abrechnungsmodalitäten sind nachfolgend in der Vorbemerkung bzw. im Leistungsbeschrieb aufgeführt und gelten als verbindlich.
Preisinhalte:
In die Preise der Maurerarbeiten sind einzukalkulieren:
- Das Anlegen und Mauern von Pfeilern, Fenster- und Türöffnungen (auch mit
schräger Leibung).
- Anlegen von Aussparungen und Durchbrüchen für HLSE.
- Herstellen von Schlitzen für HLSE, Schlitze für Wandeinbindungen.
- Das Einbinden und verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden
Wänden, Böden und Decken.
- Planmäßiges Einbauen bzw. Einlegen von bauseits gelieferten Kleinteilen.
- Die statisch vorgeschriebene Überdeckung aller Öffnungen bis zu einer Lichten
Weite, von 2,0 m, soweit Ziegelstürze verwendet werden können, in gerader
Form in allen Trag-, Trenn-, bzw. Umfassungswänden.
- Herstellen von Pfeilern-, Wandecken-, Schlitz- und Wandeinbindungen und
sonstige nicht auf den ganzen Ziegel bzw. Formstücke abgestimmte Bauteile.
- Das Glätten aller Flächen für die waagerechten Mauerwerksabdichtungen mit
reinem Zementmörtel.
- Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum Anschluss anderer
Bahnen.
- Das Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer
Formate (das Problem der Kantenpressung beachten).
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen
nach Aufforderung durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeits-
zeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
- Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluss unbelasteter Trennwände an
Decken.
- Das provisorische Abdecken von Trennfugen.
- Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen für Stürze und Decken.
- Hilfskonstruktionen im Sinne von Nr. 4.1.1 DIN 18330 sind z. B. Lehrgerüste für
Schalungen, Bögen, Gewölbe sowie Transportbrücken für die eigene Tätigkeit.
- Sichern der Mauerwerksbauteile gegen Niederschlagswasser mit dem
normalerweise gerechnet werden muss, und seine erforderliche Beseitigung.
- Fensterbrüstung und Mauerkronen sind während der Bauphase in jeder Schicht
gegen eindringendes Tagwasser (Regen-Schnee) zu sichern.
- In die Arbeitsräume abfallende Stein- und Mörtelreste sind vor Hinterfüllung der
Arbeitsräume zu entfernen.
- In den einzelnen Stockwerken sind an jeder Türe, sowie in allen Ecken
Meterrisse nach genauem Nivellement gut sichtbar anzubringen.
- Ein Nachweis der Güteschutzüberwachung aller verwendeten Baustoffe ist
entsprechend der Bay. BO auf der Baustelle bereitzuhalten.
Vorbemerkung
4.01 Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,08 W/(mk) Herstellen von Mauerwerk lot- und fluchtgerecht in allen Geschossen aus WS08 CORISO. Die Ziegel sind entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Dünnbettmörtel gedeckelt, entsprechend dem Zulassungsbescheid Z-17.1-1114 und der DIN EN 1996 zu vermauern, einschl. aller erforderlichen Ergänzungs- u. Ausgleichsziegel. Fehlstellen in Stoß- und Lagerfugen sind mit Mörtel zu verstreichen. Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung, Dünnbettmörtel gedeckelt. Im Preis inbegriffen ist das Anlegen von Pfeilern, Öffnungen, Aussparungen u. Durchbrüchen.Herstellen von Schrägen, Leibungen, Wandeinbindungen. Herstellen von Giebelschrägen gemäß Planangaben. Ebenso beinhaltet ist die statisch vorgeschriebene Überdeckung von Öffnungen bis zu einer lichte Öffnungsweite von 226 cm in waagrechter u. schräger Form soweit Ziegelstürze verwendet werden können.
Mauerwerk mit mörtelfreier Stoßfugenverzahnung
Schalldämm-Maß Rw, Bau, ref. > 50dB
Rohdichteklasse 0,70
Festigkeitsklasse 10
charakteristische Mauerwerksdruckfestigkeit fk 1,8 MN/m²
U-Wert 0,21W/(m²K)
Format: 12DF (248/365/249 mm)
Wandstärke 36,5 cm
WS08 CORISO: Plangeschliffener Hochlochziegel, Porosierung der Ziegel mit Sägemehl aus unbehandeltem Fichtenholz und integrierter mineralischer, nicht brennbarer Dämmstofffüllung; Baustoffklasse A1.
WS08 CORISO Hörl+Hartmann/Unipor Plus-Dünnbettmörtel o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
4.01
Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,08 W/(mk)
215.00
m²
4.02 Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08) Vormauerung der Fußpfette d = 11,5 cm (6 DF/Planziegel T08), Vormauerung auf Umfassungs-MW, auf der Pfetteninnenseite von UK. Pfette bis UK. Dachsparren, zwischen den Sparren, Ziegeloberseite in Schräge der Dachneigung geschnitten.
Im Preis inbegriffen sind die Lieferung und das Verlegen einer mineralischen für Kerndämmung zugelassenen Mineralfaser-dämmplatte WLG 040/A1 zwischen Pfette und Vormauerung.
Mineralfaserdämmplatte d = 80 mm
Höhe Vormauerung 50 cm
Mauerstärke 11,5 cm
4.02
Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08)
W
15.00
m²
4.03 Ausmauern der Pfettenöffnungen Planziegel d = 36,5 cm, 0,08 W/(mk) Ausrmauern der Pfettenöffnungen in den Giebelwänden Planziegel d = 36,5 cm, 0,08 W/(mk), Mauerung auf Umfassungs-MW, auf der Pfettenoberseite von OK. Pfette bis OK. Giebelwand, an der OK in Schräge der Dachneigung geschnitten.
Im Preis inbegriffen sind die Lieferung und das Verlegen einer mineralischen für Kerndämmung zugelassenen Mineralfaser-dämmung WLG 040/A1 zwischen Pfette und Mauerung.
Pfettenquerschnitt 22/48cm.
4.03
Ausmauern der Pfettenöffnungen Planziegel d = 36,5 cm, 0,08 W/(mk)
W
4.00
St
4.04 Zulage 1. und 2. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel) Zulage zu Pos. 4.1 für die Ausführung der 1. und 2. Reihe mit
Planziegel d=24cm
U-Wert: 0,47 W/(m²K)
Mauerdruckfestigkeit: Fk 3,7 MN/m²
Fabrikat: Poroton T16 o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
4.04
Zulage 1. und 2. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel)
W
45.00
m
4.05 Abgleichen v. Giebelanschlüssen Abgleichen von oberen Giebelanschlüssen durch Anpassen des Mauerwerks in Schräge der Dachneigung als Zuschlag zum MW.
Mauerstärke 36,5 cm
4.05
Abgleichen v. Giebelanschlüssen
22.00
m
4.06 Innenmauerwerk d= 24 cm, Planziegel 1,4/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,4/12, d = 24 cm.
Mauerwerk aus Hochlochziegel nach DIN 105 u. bauaufsichtlicher Zulassung. Die Ziegel sind mit einem Dünnbettmörtel nach DIN 1053-1 entsprechend
bauaufsichtlicher Zulassung u. DIN 1053 zu vermauern.
Mauerwerk in allen Geschossen lot- und fluchtrecht mit entsprechenden Ergänzungs- u. Ausgleichsziegel nach Zeichnung u. Angabe herstellen.
Im Preis inbegriffen ist das Anlegen u. Ausführen von Pfeilern, Öffnungen, Aussparungen und Durchbrüchen, ebenso beinhaltet ist die statisch vorgeschriebene
Überdeckung aller Öffnungen bis zu einer Lichten Weite von 2,0 m in waagrechter Form, soweit Ziegelstürze verwendet werden können.
Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung,
Dünnbettmörtel
Angebotenes Fabrikat: ____________________
Rohdichteklasse 1,4 kg/dm³
Festigkeitsklasse 12
Grundwert der zul. Druckspannung mind. 4,7 MN/m²
Format: 10 DF (240/308/249 mm)
Wandstärke: 24 cm
4.06
Innenmauerwerk d= 24 cm, Planziegel 1,4/12
110.00
m²
4.07 Innenmauerwerk d = 17,5 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 17,5 cm,
wie Pos. 4.6., jedoch
Format: 5 DF (175/308/249 mm)
Wandstärke: 11,5 cm
4.07
Innenmauerwerk d = 17,5 cm Planz. 1,2/12
110.00
m²
4.08 Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 11,5 cm,
wie Pos. 4.6., jedoch
Format: 5 DF (115/308/249 mm)
Wandstärke: 11,5 cm
4.08
Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12
55.00
m²
4.09 Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 17,5 cm San. Vorm. Innenmauerwerk, HLZ A 1,2/12, MG II, d = 17,5 cm für
nachträgliches vor- und einmauern der
Sanitärinstallation. Als gesondertes MW vor die
Trag- bzw. Trennwände gesetzt.
Format: 3 DF (175/240/113 mm)
Wandstärke: 17,5 cm
4.09
Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 17,5 cm San. Vorm.
25.00
m²
4.10 Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm. Innenmauerwerk, HLZ A 1,2/12, MG II, d = 11,5 cm für
nachträgliches vor- und einmauern der Sanitärinstallation.
Als gesondertes MW vor die Trag- bzw. Trennwände gesetzt.
Format: 2 DF (115/240/113 mm)
Wandstärke: 11,5 cm
4.10
Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm.
O
1.00
m²
4.11 Sturzauflager Sturzauflager, HLZ A 1,4/20, MG IIa / III entsprechend den statischen Erfordernissen nach Angabe der Bewehrungs-pläne im Außen- und Innenmauerwerk in allen Geschossen als Zuschlag herstellen.
Rohdichteklasse: 1,4
Druckfestigkeitsklasse: 12/20
Format: 2 DF (240/115/113 mm)
Wandstärke: 24 - 49 cm
4.11
Sturzauflager
W
0.50
m³
4.12 Pfeilermauerwerk HLZ A Pfeilermauerwerk, HLZ A, 1,4/20, MG IIa/III entsprechend
den statischen Erfordernissen nach Zeichnung und Angabe
in allen Geschossen herstellen.
Pfeiler als Einzelpfeiler bzw. mit Innenmauerwerk verzahnt.
Rohdichteklasse: 1,4
Druckfestigkeitsklasse: 12/20
Format: 2 DF (240/115/113 mm)
Einzelquerschnitt bis 2500 cm²
4.12
Pfeilermauerwerk HLZ A
W
0.50
m³
4.13 Einbauen Rollladenkästen Einbauen von bauseits gelieferten Rollladen- und Raffstorekästen in 24-36,5 cm Mauerstärke.
Gerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
4.13
Einbauen Rollladenkästen
50.00
m
4.14 Glattputz Mauerleibung Herstellen der Fenster- und Türleibungen im Mauerwerk der Pos. 4.1, für RAL-Montage der Fenster- und Fenstertüren best. aus:
Schließen der offenen Steinkammern leibungsseitig mit Kalkgipsmörtel und abglätten der Leibungsflächen bis 5 mm Stärke mit bauaufsichtlich zugelassenen Glättmörtel.
Mauerstärke 30-36,5 cm
4.14
Glattputz Mauerleibung
125.00
m
4.15 Stoßfugen-Flachstahlanker Stoßfugen-Flachstahlanker 300/22/0,75 mm aus V4A Stahl
in die Lagerfugen von stumpfgestoßenem Schallschutz MW.
liefern und nach DIN 1053 einbauen.
4.15
Stoßfugen-Flachstahlanker
O
130.00
Stck
4.16 Bauteiltrennplatten Bauteiltrennplatten d = 10 mm aus mineralische
Faserdämmplatten nach DIN 18165 Teil 2, A1, zwischen MW. und Kaminmantelstein, liefern und einbauen.
d = 10 mm
4.16
Bauteiltrennplatten
5.00
m²
4.17 Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm Ausgesparte Schlitze im Mauerwerk u. Betonwänden, für Heizung - Sanitär - Elektro und dergl. schließen, Ausmauern mit HLZ A, 2 DF, Rohdichte 1,2, MG IIa einschl. aller Nebenleistungen.
Schlitzbreiten 12 - 25 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
4.17
Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm
10.00
m
4.18 Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 4.20, jedoch
Schlitzbreiten 25 - 35 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
4.18
Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm
10.00
m
4.19 Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 4.20, jedoch
Schlitzbreiten 35 - 50 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
4.19
Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm
5.00
m
4.20 Elektroschlitze mit Kalkmörtel Elektroschlitze mit Kalkmörtel auswerfen, als Putzgrund
für den Innenputz.
4.20
Elektroschlitze mit Kalkmörtel
125.00
m
4.21 Wanddurchbrüche Wanddurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro - Lüftung u. dergl. in Ziegelmauerwerk und Betonwänden, schließen mit einem entsprechend dem Wandmaterial angepassten Material einschl. aller Nebenleistungen.
Abgerechnet wird die Aussparungsgröße.
Wandstärke 11 - 49 cm (Einzelquerschnitt 500 - 2500 cm²)
4.21
Wanddurchbrüche
1.50
m³
4.22 Deckendurchbrüche Deckendurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro - Lüftung u. dergl. schließen, einschl. Schalung, Beton u. allen Nebenarbeiten (Deckenstärke 16 - 22 cm,
Einzelquerschnitt 500 - 2500 cm²)
Abgerechnet wird die Aussparungsgröße.
4.22
Deckendurchbrüche
2.00
m²
4.23 Schornstein geschosshoch, Fabr. Erlus bzw. gleichw. Erlus-LAF-Schornstein für Festbrennstoffe, best. aus werkseitig komplett vormontierten gedämmten feuerfesten durchglasiertem Erlus Edelkeramik Muffenrohr nach EN 1457 mit dem CE-Zeichen zertifiziert (Temperaturklasse T400 und Feuchtestromwert < 2 g/hm²) und plangeschliffenen Erlus Leichtbeton-Mantelstein, einschl. Versetzschlaufensets liefern und nach Versetzanleitung des Herstellers einbauen. Bauaufsichtlich zugelassen (Z-7.1-3013).
Geeignet für raumluftunabhängig betriebene Feuerstätten mit festen Brennstoffen (W3).
Bestell-Nr. SL+i 18
Außenmaße: 43 x 60 cm
Installationsschacht: 12 x 33 cm
Durchmesser cm: 18 für Kaminofen
Angebotenes Fabrikat: ____________________
4.23
Schornstein geschosshoch, Fabr. Erlus bzw. gleichw.
O
11.00
m
4.24 Erlus Kombipaket Erlus-Kombipaket mit folgendem Stückinhalt liefern: Lüftungsgitter, HT-Rohre, Keramikhauben, Säurekitt, Dünnbettmörtel, Mineralfaserfrontplatten und Versetzanleitung, Typenschild.
Passend zu Pos. 4.23.
4.24
Erlus Kombipaket
O
1.00
Stck
4.25 Erlus Fußausbildung Erlus-Fußausbildung als Zuschlag zu Pos. 4.27. im Grundelement, best. aus Sockelplatte, Kondensatauffangschalen mit vertikalem Ablauf und darunterliegendem Hohlraum.
Passend zu Pos. 4.23 (1-zügig mit Installationsschacht SL+i 18)
4.25
Erlus Fußausbildung
O
1.00
Stck
4.26 Erlus-Edelkeramik-Rauchrohrformstücke Erlus-Edelkeramik-Rauchrohrformstücke für jeden Zug der Pos. 4.23.
4.26
Erlus-Edelkeramik-Rauchrohrformstücke
O
1.00
Stck
4.27 Biegesteife Verbindung Biegesteife Verbindung nach statischer Anforderung mit Befestigungssatz als Zulage liefern und bauseits verschrauben. Aussparungen nach der Montage vermörteln. Passend zu Pos. 4.23.
4.27
Biegesteife Verbindung
O
2.00
Stck
4.28 Stülpkopf Schornstein-Stülpkopf incl. Abdeckplatte mit Anschluss der Rauchrohrzüge, passend zu Pos. 4.23., aus Faserbeton inkl. Anpassung an Dachschräge, liefern und versetzen.
Ausführung glatt, Betongrau.
Bauhöhe ca. 195 cm (im Mittel).
4.28
Stülpkopf
O
1.00
Stck
4.29 Sparrenhalter Schornstein mit mind. 4 Stück Sparrenhaltern im Bereich der Dachdurchführung an Sichtdachstuhl statisch sichern
4.29
Sparrenhalter
O
L
1.00
Psch
4.30 Sparrenfeld ausbetonieren Sparrenfeld im Bereich des Schornsteins ausbetonieren
Einschalen in Dachschräge
Unterkante auf Unterkante Sparren einschalen
Oberkante auf Oberkante Sparren abziehen
Abmessungen ca. 65/100/22 cm
4.30
Sparrenfeld ausbetonieren
O
L
1.00
Psch
Technikraum Vorbereiten der Technikräume für die Installationsarbeiten
Technikraum
4.31 Zement-Kalkputz Wand Zement-Kalkputz, vor Beginn der Installationsarbeiten im Heiz- bzw. Tankraum zum Grundieren und filzen mit
Hasit-Maschinenputz bzw. gleichwertig (Hasigrund 650), der Mörtelgruppe II DIN 18550, liefern und mit Feinputzmaschine in zwei Putzlagen lot- und fluchtgerecht auftragen und filzen. Ausführung gem.
Werksvorschrift. Der Einheitspreis versteht sich einschl. aller Eckschutzschienen.
4.31
Zement-Kalkputz Wand
W
35.00
m²
4.32 Feuchtigkeitssperre Feuchtigkeitssperre aus Bitumenschweißbahn V60 S4, liefern auf nicht unterkellerten Betongrund, best. aus Voranstrich, Schweißbahn satt aufgeklebt, Stöße mind. 10 cm überlappt und verschweißt, an den Wänden bis OK. Belag hoch-gezogen, gerechnet wird nur die Bodenfläche.
4.32
Feuchtigkeitssperre
O
11.50
m²
4.33 Trennlage auf Feuchtigkeitssperre Trennlage auf Bitumenabdichtung aus 1 Lage PE-Folie
0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern, lose verlegen, an den Wänden bis OK Estrich hochziehen.
4.33
Trennlage auf Feuchtigkeitssperre
O
11.50
m²
4.34 Wärmedämmung PUR Wärmedämmung aus PUR-Hartschaumplatten, WLG 025, Brandschutzklasse B1.
Auf dem Boden verlegte Rohrleitungen aussparen, Hohl-räume mit Perlitte auffüllen.
Randdämmstreifen ca. 8 mm zu aufgehende Bauteile bis OK. Fußbodenbelag, liefern und einlagig verlegen.
Dämmschichtdicke 50 mm
4.34
Wärmedämmung PUR
O
11.50
m²
4.35 Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung aus 1 Lage PE-Folie 0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern, lose verlegen, an den Wänden bis OK Estrich hochziehen.
4.35
Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung
O
11.50
m²
4.36 Zementestrich CT - C25 - F4 - S65 Zementestrich, Güteklasse CT - C25 - F4 - S65, liefern und einbauen als schwimmender Zementestrich als Unterlage für Fliesen- und Plattenbeläge, Nutzlast bis 3 kN/m².
Oberfläche gerieben und geglättet.
Fugenanordnung nach DIN.
Nenndicke 65 mm
4.36
Zementestrich CT - C25 - F4 - S65
O
11.50
m²
4.37 AKS Gitter AKS-Gitter 1-lagig in Estriche unter Keramikbelägen, liefern und einlegen.
4.37
AKS Gitter
O
11.50
m²
5 Regiearbeiten
5
Regiearbeiten
Vorbemerkung Regiearbeiten
Für nicht massenmäßig erfassbare Arbeiten und dergl.
Ausführung erfolgt nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und gegen täglichen Nachweis (Regieberichte mit Auflistung Arbeitsstunden - Geräte und Materialeinsatz).
Von der Bauleitung bzw. Bauherrn nicht bestätigte Regieberichte werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Alle eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise ohne MwSt. auf Dauer der Gesamtbauzeit.
Lohnkosten verstehen sich einschl. Stellung der Werkzeuge, Unternehmer-zuschläge, Sozialkosten, Telefonkosten, Portogebühren, Steuerabgaben, Auslösungen, Wegegelder und dergl.
An- und Abfahrten zur Baustelle werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkung
5.01 Meisterstunden Meisterstunden
5.01
Meisterstunden
10.00
Std.
5.02 Polierstunden Polierstunden
5.02
Polierstunden
10.00
Std.
5.03 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden
5.03
Vorarbeiterstunden
20.00
Std.
5.04 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
5.04
Facharbeiterstunden
60.00
Std.
5.05 Helferstunden Helferstunden
5.05
Helferstunden
20.00
Std.
Gerätestunden für Baumaschinen Gerätestunden für Baumaschinen verstehen sich inkl. An- und Abtransport zur Baustelle, Be- und Entladen, Wartung- und Betriebsstoffe, sowie aller Nebenkosten, Unternehmerzuschläge und dergl.
Gerätestunden für Baumaschinen
5.06 Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers. Baukran Mietgebühr mit Bedienungspersonal
5.06
Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers.
10.00
Std.
Betonbohr- und -schneidearbeiten Bohren und Schneiden von Durchbrüchen in Wänden oder Fundamenten mittels Diamantbohr- oder sägegerät, in Beton C10/15 bis C35/45, bewehrt und unbewehrt, Bauteildicken
10 - 60 cm, incl. beseitigen der Bohrkerne und Wandteile und laufende Absaugung und
Entsorgung des Schlammwassers.
Das Aufmaß erfolgt bei Bohrarbeiten nach effektiver Bohrtiefe in cm im Bauteil, ohne zusätzliche Vergütung von Stahl-bewehrungen. Das Aufmaß bei Schneidarbeiten erfolgt nach geschnittener Betonleibungsfläche im m², unabhängig der Aussparungsgröße. Notwendige Zwischenschnitte zur besseren Abtransportfähigkeit werden nicht vergütet.
Betonbohr- und -schneidearbeiten
5.07 Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm Bohren von Durchbrüchen in Stahlbetonwände Durchmesser
bis 153 mm, Wandstärken bis 40cm
5.07
Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm
100.00
cm
5.08 Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser
bis 204 mm, Wandstärken bis 40cm
5.08
Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm
75.00
cm
5.09 Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser
bis 304 mm, Wandstärken bis 40cm
5.09
Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm
50.00
cm
5.10 Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ nach Bedarf, einschl. Mietgebühr, Austausch oder Abtransport (Entleeren)
5.10
Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³
3.00
Stck
5.11 Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5a Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5a "thermisch verwertbar" wie Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffbehälter, Folien, Kleinholzreste, Styropor, Styrodur, weitgehendst alle Schaumprodukte, Teppich, Textilien.
5.11
Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5a
3.00
to
5.12 Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5b Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5b "thermisch nicht verwertbar" wie Kunststoffbehälter mit Metallteilen, Steinwolle, Glaswolle, Heraklith, Kabelkanäle, Dachpappe, Matratzen, Metallteile, mineralische Abfälle, Rigips, PVC, Laminat, Ausgleichsschüttungen.
5.12
Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5b
1.50
to
5.13 Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5c Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5c vermischte
Baurestmassen aus 5a u. 5b.
5.13
Kippgebühr für Baurestmasse Kl. 5c
1.50
to
5.14 Materialkosten verstehen sich frei Baustelle Materialkosten verstehen sich frei Baustelle einschl.
Unternehmerzuschläge - Leihgebühren für Paletten, sowie Unkosten.
Nicht im LV aufgeführte Materialpreise werden für Regiearbeiten gegen Nachweis zu den Einheitspreisen der Fa. ..................... mit einem Zuschlag von .........% berechnet.
Materialverbrauch angenommen € 500,00
5.14
Materialkosten verstehen sich frei Baustelle
L
1.00
Psch