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Allgemeine Vorbemerkungen Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt.
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die Erstellung einer Wohnanlage mit 70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und einer gemeinsamen, durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume.
Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bergisch-Gladbach, auf dem Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal.
Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich Verkehrsraum über die Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die vorhandene Baustraße im Baufeld.
Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits teilweise ausgebaute Köttgen - /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist eine Einbahnstraßen - Regelung vorzusehen.
Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem Verkäufer des Grundstücks ein Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert dem AG die Nutzung unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich zu.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz innerhalb des Baufeldes festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht berücksichtigt.
Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend aus einer Baugrube mit groben Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und der Vorgaben gemäß Baugrundgutachen.
Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine profilierte Baugrube übergeben. Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und Bodenplattenverstärkungen werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt. Gleiches gilt für die Verfüllung der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der Grundleitungen, einschl. der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte.
Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser in konventioneller, 4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erreichbarkeit der Gebäude sind über separate Zuwegungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher gestellt.
Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende Geschosswände werden aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß Bauphysik nach Brandschutz, Statik nach den schall- und wärmetechnischen Erfordernissen erstellt.
Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den Erfordernissen des Schallschutznachweis ausgeführt.
Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der Statik sowie der Brand-, Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in Stahlbeton oder als Fertigteildecke Filigran ausgeführt.
Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser werden ebenfalls in örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und schalltechnisch entkoppelt.
Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in Stahlbetonbauweise örtlich hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch entkoppelt. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind vorgesehen.
Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle ausgebildet, erhalten eine Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine Dachbegrünung im System.
Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und Zwischenpodeste werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen. Deckenanteile erhalten einen malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der Putzarbeiten ist die im Untergeschoss mit der ersten Schleusentür vorgesehen.
Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem werden mit einer Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Scheibenputz ausgeführt.
Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung oder Gestaltung durch technische oder gestalterische Notwendigkeiten, behördliche Auflagen, Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder sonstige zwingende Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen, bleiben diese dem AG vorbehalten.
Baugrundstück
GemeindeGladbach
GemarkungBergisch Gladbach
Flur10
Flurstück339
BGF TG/Kellerca. 2.484 m²
BGF Wohnungenca. 5.937 m²
BRI TG/Kellerca. 10.289 m³
BRI Wohnungenca. 20.348 m³
ALLGEMEINES
Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis anders erwähnt sein, sind folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil:
Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei DA84 auf einem Datenträger zu übergeben.
Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der Aufmaße sind in digitaler Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird mit Beauftragung bekannt gegeben.
Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage einer von der örtlichen Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven Prüfungsvermerk versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe von max. 90% geleistet, wobei der Wert angelieferter und noch nicht eingebauter Materialien nicht berücksichtigt wird.
Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung nach Abnahme ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme. Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft eines Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft gemäß VOB Teil B § 17 ausgezahlt.
Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen. Der Bescheid muss eine Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende der Zuschlagfrist haben. Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15% abgezogen und durch den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem Umfang gegen alle sich im Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen Leistungen stehend, und von ihm übernommenen Risiken zu versichern.
Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit dies zu üblichen Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von Folgeschäden umfassen.
Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist dem AG unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und Vertragsgemäßheit seiner sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer von fünf (5) Jahren seit der mängelfreien Abnahme (gemäß BGB).
Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung des AN erfolgt förmlich nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor der Übergabe wird in einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife mit dem AG der Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem zu erstellenden Protokoll gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe innerhalb vereinbarter Frist zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im Anschluss nach Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile seiner Vertragsleistung hat der AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme aufzufordern.
§ 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung.
Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek.
01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte Ausführung, Montage / Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für Angebot und Ausführung, soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes beschrieben wird, die VOB, Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung, alle einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der zuständigen Behörden, der beteiligten Fachgutachter, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in den Positionen gesagt ist - einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen. Es gelten alle zur Erfüllung der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.
Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist ausgeschlossen.
02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die Genehmigungsauflagen der Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und Bedingungen der Versorgungsunternehmen zu beachten.
03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu erfüllen und eigenverantwortlich zu überwachen.
04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept entwickeln lassen, was mit dem AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen sind ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu vereinbaren. Die Andienbarkeit des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN selbst zu prüfen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der Örtlichkeit und durch Einsicht in die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu informieren.
Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu allen Leistungsbereichen ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise der späteren Beauftragung einzukalkulieren.
Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus mangelnder Ortskenntnis und Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch den AG nach Vertragschluß nicht mehr anerkannt.
05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein.
06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Lager- und Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschliessbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch verpflichtet, seinen Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach Fertigstellung seiner eigenen Leistung, aufzuräumen und zu reinigen.
Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine Leistungsansätze vorgesehen, sind diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den Einheitspreis einzurechnen.
07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung von Schutz- und Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m. Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299.
08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten vorhandene Schutzmaßnahmen oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat er ausreichend andere Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner Arbeiten hat der AN ohne besondere Vergütung den alten Zustand, soweit erforderlich, wiederherzustellen bzw. in entsprechend abgeänderter, aber betriebsbereiter Form.
09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich versetzte Arbeitseinsätze oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine besondere Vergütung.
Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im Rahmen dieser Maßnahme tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf Beschleunigung und hindernisfreies Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt - Bauablauf ausgerichtet zu
erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der Leistungen auch einmal
zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen.
10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und prüft der AN eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung von zum Einbau bestimmten Bauteilen notwendig sind, und weist den AG unverzüglich auf etwaige Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht ausreichen, um vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B erforderliche Prüfung vorzunehmen, hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen öffentlich -
rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.
11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender LKW's über andere, unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per Funk) ist Sache des AN diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren.
Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport, Transporte und Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Evtl. erforderlichen Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen und vor Inbetriebnahme oder nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos ohne gesonderte Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall hat umgehend nach ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte Abfälle in diese Behälter füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten ausgeführt und die Schutt- und Abbruchmaterialien entsorgt.
12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des / der Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen müssen nachweisbar sein.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben.
13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt bzw. die Verschmutzungen und / oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN beseitigen und entsorgen zu lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten Termin die Arbeiten selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN seine Arbeitsbereiche täglich zu reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die, durch den AN, zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die öffentlichen Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige Ausführungsunterlagen rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung übergeben. Ggf. notwendige weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt werden, soweit nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wird.
15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden und dürfen, falls erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG an die vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen Einbauhöhen -maße, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen in der geplanten Bauausführung festgestellt oder vermutet werden.
16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl. notwendige bzw. vom AG geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder Berechnungen sind für den AG kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts Anderes geregelt wird.
17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht, diese bleiben unberührt.
18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche Baubesprechungen durch, an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die Zeit seiner Tätigkeit vor Ort bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen.
Die vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 6 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in elektronischer Form (im
Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben.
Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende Unterlagen:
- ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten
- Werk- und Montageplanungen
- Genehmigungen und Zulassungen
- Material- und Produktinformationen
- Abnahmeprotokolle
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe
- Fachunternehmererklärung
20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung eine von ihm vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand eines Bauzeitenplanes vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind die Ausführungstage der eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen Angaben.
Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen Leistung werden wie folgt vereinbart:
Montag - Samstag von 7.00 - 17.00 Uhr
Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je nach Bauteilabschnitt in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abmessungen sind ca.-Maße und berechtigen bei evtl. geringen Abweichungen nicht zu Nachforderungen.
Die Texte der ausgeschriebenen Pos. verstehen sich für die komplett erbrachte Leistung bis zur Schlußabnahme, d.h.:
eigenverantwortliches Aufmaß auf der Baustelle
werkstattmäßige Bearbeitung und Fertigung
Lieferung und Einbau einschl. aller Befestigungsmaterialien etc. einschl. aller Nebenarbeiten und -leistungen nach VOB.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten.
Alle Beschlagteile sind während der Bauzeit vom AN gegen Beschädigung zu schützen. Die Beschläge + Bänder, sowie sonstige Teile werden erst mit der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens abgenommen.
Alle eingebauten Teile sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Tiegel, Bänder, Fugen usw. sind zu reinigen und soweit erforderlich zu ölen.
Glasdicken von Verglasungen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen und den hieraus resultierenden Richtlinien zu ermitteln.
Das örtliche Aufmaß, Übertragen von Höhen und Übernahme von Achsen von angelegten Festpunkten zu den jeweiligen Montagestellen hat jeder AN für seinen Leistungsbereich selbständig und eigenverantwortlich auszuführen.
Die vollständige Projektdokumentation (z.B. Bezugs- und Herstellernachweise, Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung, Entsorgungsnachweise, Pflege-/Wartungs- und Inbetriebnahmeunterlagen, Dokumentationspläne) ist mindestens 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem Auftraggeber 1-fach in elektronischer Form (im Datenformat PDF) zur Prüfung vorzulegen.
Die Dokumentationsunterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterlagen:
- Inbetriebnahme- und Erstprüfungsnachweise prüfungspflichtiger Bauprodukte
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter und prüfungspflichtiger Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch-
und Gefahrstoffe
- Errichter- und Übereinstimmungserklärungen mit Auflistung aller brandschutztechnisch relevanter Bauprodukte und Bauarten mit ihren brandschutztechnischen Klassifikationen. Entsprechende Verwendbarkeitsnachweise (DIN-Normen, AbZ, AbP, Zustimmung im Einzelfall) und Übereinstimmungserklärungen sind aufzulisten und vorzulegen.
- Die Übereinstimmung des Bauproduktes oder der Bauart mit dem zugehörigen Verwendbarkeitsnachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Übereinstimmungserklärung nachzuweisen (z.B. durch Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle/Übereinstimmungserklärung des Herstellers/Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle)
Kostensparende Montage und Wartung haben Einfluß auf die Vergabe des Auftrages. Die Anlage ist in betriebsbereitem Zustand nach Einweisung des Bedienungspersonals und Aushändigung der Betriebs- und Wartungsanweisungen zu übergeben. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll auszustellen, dessen Kopie zusammen mit der Abnahmebereitschafts-Meldung der Bauleitung zu übergeben ist.
PRODUKTANGABEN
Im Folgenden werden die angebotenen Produkte festgelegt. Die Angaben gelten titelübergreifend für alle entsprechenden Postionen in diesem Leistungsverzeichnis und sind bindend.
Sämtliche Türen sind unabhängig von den jeweiligen Anforderungen wie Brand- oder Schallschutz oder von der jeweiligen Einbausituation (Massivwand oder Ständerwerk) vom selben Hersteller zu beziehen! Äusserlich darf, abgesehen von der gewählten Farbgebung, kein sichtbarer Unterschied zu erkennen sein.
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
Drücker-/Wechselgarnitur, Rundform mit Rosette, Material Edelstahl, Drücker und Knauf aus gleicher Produktserie. Je nach Anforderung ist eine Brandschutzeignung zu beachten.
Hersteller / Typ:
(vom Bieter einzutragen)
Obentürschließer, Gleitschienenschließer, Schließkraft EN 3-5 (einstellbar), Normalmontage auf Bandseite, silberfarbig.
Hersteller / Typ:
(vom Bieter einzutragen)
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Sollten Flächen im öffentlichen Bereich in Anspruch genommen werden, so ist das Einholen von Genehmigungen einschl. der anfallenden Gebühren und sonstiger Kosten, die Leistung des AN und ggfs. in die Einheitspreise einzurechnen.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit der örtlichen Bauleitung des AG festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der örtlichen Bauleitung des AG. Nach Aufforderung durch den AG sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der AN selbst zu sorgen.
Die vom AN benutzten Wege und Straßen sind sauber zu halten. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung / Besondere Leistung) - die gewerke üblichen Maßnahmen zur Vermeidung - zu den Pflichten des AN, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Verursachte Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. Eine gesonderte Vergütung für die Säuberung erfolgt nicht.
Sofern der AN für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistungen Spezialwerkzeuge und Geräte des Lieferanten seines Systemes benötigt, ist er verpflichtet, diese Spezialwerkzeuge und Geräte auf seine Kosten zu beschaffen.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Sämtliche Stahltürzargen sind vor Ausführung der Putz- und Estricharbeiten einzubauen. Die Türblätter sind erst nach Abschluss der Putz-, Estrich- und Tapezierarbeiten einzubauen. Die Türen zu innenliegenden Bädern oder WC-Räumen sind nach Angabe der örtlichen Bauleitung des AG mit ausreichend dimensioniertem Bodenabstand als Zuluftöffnung einzubauen (ggf. sind bei erhöhtem Bedarf Lüftungsgitter vorzusehen). Alle Zargen sind lot- und fluchtrecht exakt auf Meterriss einzusetzen. Der Zargenverguss mit geeignetem Mörtel nach Zulassung, ist an allen Stahlzargen (auch für Türen ohne Brandschutz) herzustellen. Die Verwendung von Montageschäume ist grundsätzlich verboten. Fachgerechte und den Anforderungen entsprechende Ausstopfungen sind vorzusehen. Die Zargen im Mauerwerk und Stahlbeton sind vollflächig hohlraumfrei auszuwerfen. Werden Hohlräume oder Beulen festgestellt (auch in geringer Größe), so muss die betreffende Zarge zu Lasten des AN erneuert werden. Alle Anker müssen befestigt werden. Transportschienen sind nach Erhärten des Verfüllmörtel zu entfernen (ohne Restüberstand). Anfallender Schutt und Mörtelreste sind umgehend zu entsorgen.Die Hohlkammerdichtungen sind zu verwahren und zum späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Türschließer als Obentürschließer, Gleitschienen-Türschließer, Feststellpunkt stufenlos, mit Schließverzögerung und Öffnungsdämpfung.
Brandschutztüren dürfen nachträglich nicht bearbeitet werden und müssen die Typenmarke sichtbar angebracht haben. Alle erforderlich werdenden Rauchschutztüren bzw. Rauchschutztürelemente müssen selbstschließend und rauchdicht ausgeführt sein. Sie müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Türschließer und Beschläge wie bei den Brandschutztüren beschrieben.
Die Maulweiten der Zargen, entsprechend den jeweiligen Wanddicken einschl. Putz, Fliesen etc., sind den Zeichnungen zu entnehmen und örtlich zu prüfen.
Bei allen Funktionstüren (Brand-/Rauch-/Schallschutz usw.) sind nur Komplettelemente mit entsprechendem allgemeinen bauaufsichtlichen Nachweis, Zertifikat und Gutachten anzubieten.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Für alle Türen mit Anforderung an den Schallschutz sind Prüfzeugnisse oder Gutachten gemäß den Schallschutzanforderungen der DIN 4109 bzw. der DIN EN 717-1 vorzulegen.
Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Es dürfen ausnahmslos nur Dübel/Verbindungsmittel verwendet werden, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DlfBt besitzen oder nach den Regel der Technik bemessen werden können. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit folgenden Bauteilen der örtlichen Bauleitung des AG die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem AN steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen mit der örtlichen Bauleitung des AG endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den AG zur abschließenden Baufeinreinigung.
Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen. Die an die Türen angrenzenden Bauteile bestehen in der Regel aus Mauerwerk, Stahlbeton oder Trockenbau.
ANGABEN ZU STOFFE UND BAUTEILE
Alle Holzprodukte müssen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikat für nachhaltige Waldwirtschaft erfolgen. Akzeptiert werden Zertifikate wie z.B. PEFC und FSC. Die Anforderungen und Inhalte von Zertifizierungssystemen unterliegen einer dynamischen Weiterentwicklung, die in der Folge zu Veränderungen der anzuwendenden Standard führen kann. Daher sind immer die jeweils aktuellen Dokumente der Zertifizierungssysteme als Grundlage zu nutzen. Begleitdokumente (Lieferschein oder Rechnung) des Herstellers, in dem das betreffende Produkt explizit als PEFC- bzw. FSCzertifiziert wird, sind vorzulegen. Holzwerkstoffe müssen der Emissionsklasse E1 entsprechen, und müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Es dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen.
Folgende Baustoffe dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden:
- Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC)
- asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Baustoffe
- unter Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe. (z.B. FCKW
geschäumte Platten)
Es sind grundsätzlich unbedenkliche und nach Möglichkeit natürliche Baustoffe zu
verwenden.
Bei der Verwendung von folgenden Baustoffen ist u.a. zu beachten:
- Holzwerkstoffe: max. Emissionsklasse E1
- Beschichtungsstoffe: lösemittel-, emissions- und weichmacherfreie Produkte
- elastische Dichtstoffe: pestizid- und fungizidfreie Produkte
- Mineralfaserdämmstoffe: "RAL-Gütezeichen Erzeugnisse aus Mineralwolle"
Zur Verminderung der Belastung mit VOC müssen Voranstriche, Nivelliermassen und Klebstoffe, Leime bzw. Fixierer den Anforderungen des GEV -Zeichens EMICODE EC 1 entsprechen.
Dichtstoffe dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten, müssen nach DIN 52452 mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein und sind nach dem Zulassungsbescheid für die Türen auszuführen.
Falzdichtungen sind als Lippen-Dichtungsprofile, in einer Ebene dreiseitig umlaufend, lückenlos einzubauen und bis zum Boden zu führen. Die Falzdichtungen müssen unempfindlich gegen Säuren, Laugen und Haushaltsreinigungsmittel, sowie dauerelastisch, formstabil, alterungs- und lichtbeständig sein. Der Einbau der Falzdichtungen ist mit einer Einpresstiefe von mind. 2 mm zu dimensionieren. In den oberen Ecken sind die Profile auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen (Thermoplaste), bzw.zu vulkanisieren (Elastomere). Boden- und Falzdichtungen müssen so angeordnet sein, dass ringsumlaufende Dichtungsebene entsteht. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen
Temperaturbereich beibehalten.
Alle Schrauben und Kleinmaterialien sind in korrosionsbeständiger Ausführung zu liefern und einzubauen. Schrauben für tragende Bauteile sind als Chrom-Nickel-Stahl (Werkstoff 1.4301) einzubauen.
Technische Vorbemerkungen
01 Wohnungsinnentüren
01
Wohnungsinnentüren
01.__._.0001 Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 750 Ständerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den wandbegleitenden
Einbau, links/rechts verwendbar, Profil
23/1645 für gefälzte Türblätter nach
DIN 18101 frei Verwendungsstelle liefern
und fix und fertig nach Systemvorschrift
einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Mineralwolle hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/45 mm
Maulweitenkante: 16/16 mm
Maulweite: 125 mm
Drückerhöhe: 1.050 mm
Bodeneinstand: ohne
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 750 / 2.125 mm
Fabrikat: Nowoferm STÄNDERWANDZARGE
(ZGK) PROFIL 23/1645 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0001
Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 750
5.00
St
01.__._.0002 Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 875 wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Tür - Baurichtmaß b/h: 875 / 2.125 mm
01.__._.0002
Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 875
229.00
St
01.__._.0003 Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 1000 wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Tür - Baurichtmaß b/h: 1.000 / 2.125 mm
01.__._.0003
Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 1000
1.00
St
01.__._.0004 Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 1385 Ständerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den wandbegleitenden Einbau,
links/rechts verwendbar, Profil 23/1645 für
gefälzte Türblätter nach DIN 18101 mit einem
feststehenden Seitenteil als Bedarfsflügel
und einem Gehflügel lichte Breite mind. 1010
liefern und fix und fertig frei Verwendung
nach Systemvorschrift einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Mineralwolle hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/45 mm
Maulweitenkante: 16/16 mm
Maulweite: 125 mm
Drückerhöhe: 1050 mm
Bodeneinstand: ohne
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 1.375 / 2.125 mm
als Sondermaß!!!
Fabrikat: Nowoferm STÄNDERWANDZARGE
(ZGK) PROFIL 23/1645 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0004
Stahlumfassungszarge, Ständerwand, 1-teilig, 1385
15.00
St
01.__._.0005 Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/145 Mauerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den nachträglichen Einbau,
links/rechts verwendbar, Profil 23
für gefälzte Türblätter nach DIN 18101
liefern und fix und fertig nach
Systemvorschrift frei Verwendungsstelle
einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Zementmörtel hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/28 mm
Maulweitenkante: 10/10 mm
Maulweite: bis 145 mm
Drückerhöhe: 1.050 mm
Bodeneinstand: 30 mm ab OFF
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 875 / 2.125 mm
Fabrikat: Nowoferm MAUERWERKZARGE
PROFIL 23 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0005
Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/145
2.00
St
01.__._.0006 Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/175 wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Maulweite: bis 175 mm
01.__._.0006
Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/175
2.00
St
01.__._.0007 Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/205 wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Maulweite: bis 205 mm
01.__._.0007
Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 875/205
6.00
St
01.__._.0009 Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 2000/270 wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
als Sonderumfassungszarge
Baurichtmaß: 2.000 mm
Maulweite: bis 270 mm
01.__._.0009
Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 2000/270
1.00
St
01.__._.0010 Innentürblatt 76/2,135 zuvor Wohnraumtür als Holztür nach DIN 18101,
für den Einbau in Ständerwerkwand in
Stahlumfassungszarge, Röhrenmittellage,
Einschlag überfälzt, umlaufende
Falzdichtung, mattierte und vernickelte
Einbohrbändern, mit Einsteckschloß
DIN 1825 und Türdrückergarnitur, passend
für den Einbau in Stahlumfassungszargen
in Ständerwerk zu Position 1 frei
Verwendungsstelle liefern und fix und fertig
montieren.
Türblatt:
Oberfläche: endlackiert, weißlack, seidenmatt
Schloss: Bundbart
Türblattdicke: ca. 40 mm
Kantenprofil: rund
Rohbaurichtmass: 760/2.135 m
Öffnungsrichtung: DIN links oder rechts
Türband passend für Stahlzargen mit
Bandunterkonstruktion V 8618,
Bandaufnahme-Element aus
Edelstahl massiv, matt gebürstet.
Fabrikat: Prüm, Standard
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Türblatt:
Drückergarnitur:
Rundrosette mit Stahl - Unterkonstruktion
und Stütznocken, wartungsfreies Gleitlager,
Buntbart, 8 mm Nuß, Edelstahl, matt
gebürstet.
Fabrikat: Hoppe Amsterdam oder gleicher Art
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Drücker:
01.__._.0010
Innentürblatt 76/2,135 zuvor
5.00
St
01.__._.0011 Innentürblatt 88,5/2,135 zuvor wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch passend für den Einbau in
Stahlumfassungszargen in Ständerwerk
bzw. Mauerwerk zu Positionen 2,5,6 und
7 frei Verwendungsstelle liefern und fix und
fertig montieren.
Türblatt:
Rohbaurichtmass: 885/2.135 mm
01.__._.0011
Innentürblatt 88,5/2,135 zuvor
239.00
St
01.__._.0012 Innentürblatt 1,01/2,135 zuvor wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch passend für den Einbau in
Stahlumfassungszargen in Ständerwerk
zu Position 3 frei Verwendungsstelle
liefern und fix und fertig montieren.
Türblatt:
Rohbaurichtmass: 1.010/2.135 mm
01.__._.0012
Innentürblatt 1,01/2,135 zuvor
1.00
St
01.__._.0013 Innentürblatt 1,385/2,135 zuvor Wohnraumtür als Holztür, 2-flügelig, nach
DIN 18101, für den Einbau in Ständerwerkwand in
Stahlumfassungszarge, Röhrenmittellage,
Einschlag überfälzt, umlaufende
Falzdichtung, mattierte und vernickelte
Einbohrbändern, mit Einsteckschloß
DIN 1825 und Türdrückergarnitur passend
für den Einbau in Stahlumfassungszargen
in Ständerwerk zu Position 4 frei
Verwendungsstelle liefern und fix und
fertig montieren.
Türblatt 2-teilig:
Oberfläche: lackiert, weißlack, seidenmatt
Schloss: Bundbart
Türblattdicke: ca. 50 mm
Kantenprofil: rund
Rohbaurichtmass: 1.385/2.135 mm
Öffnungsrichtung: DIN links oder rechts
Breite Gangflügel: 1.085 mm
Breite Bedarfsflügel: ca. 300 mm
Stulpverschluss des Bedarfsflügels
Türband passend für Stahlzargen mit
Bandunterkonstruktion V 8618,
Bandaufnahme-Element aus
Edelstahl massiv, matt gebürstet.
Fabrikat: Prüm, Standard
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Türblatt:
Drückergarnitur:
Rundrosette mit Stahl - Unterkonstruktion
und Stütznocken, wartungsfreies Gleitlager,
Buntbart, 8 mm Nuß, Edelstahl, matt
gebürstet.
Fabrikat: Hoppe Amsterdam
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Drücker:
01.__._.0013
Innentürblatt 1,385/2,135 zuvor
15.00
St
01.__._.0014 Innentürblatt 2,000/2,135 zuvor Wohnraumtür als Holztür, 2-flügelig, nach
DIN 18101, für den Einbau in
Mauerwerkwand in Stahlumfassungszarge,
Röhrenmittellage, Einschlag überfälzt,
umlaufende Falzdichtung, mattierte und
vernickelte Einbohrbändern, mit
Einsteckschloß DIN 1825 und
Türdrückergarnitur passend für den
Einbau in Stahlumfassungszargen in
Ständerwerk zu Position 9 frei
Verwendungsstelle liefern und fix und
fertig montieren.
Türblatt 2-teilig:
Oberfläche: lackiert, weißlack, seidenmatt
Schloss: Bundbart
Türblattdicke: ca. 50 mm
Kantenprofil: rund
Rohbaurichtmass: 2,010/2.135 mm
Öffnungsrichtung: DIN links oder rechts
Breite Gangflügel: 1.000 mm
Breite Bedarfsflügel: ca. 1.000 mm
Stulpverschluss des Bedarfsflügels
Türband passend für Stahlzargen mit
Bandunterkonstruktion V 8618,
Bandaufnahme-Element aus
Edelstahl massiv, matt gebürstet.
Fabrikat: Prüm, Standard
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Türblatt:
Drückergarnitur:
Rundrosette mit Stahl - Unterkonstruktion
und Stütznocken, wartungsfreies Gleitlager,
Buntbart, 8 mm Nuß, Edelstahl, matt
gebürstet.
Fabrikat: Hoppe Amsterdam
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat Drücker:
01.__._.0014
Innentürblatt 2,000/2,135 zuvor
1.00
St
01.__._.0015 ZULAGE Wohnungstüren Schallschutz Rw,P >= 42db Zulage auf die Vorpositionen für die Ausführung
als Vollspantürblatt mit eingebauter
Bodenabsenkdichtung (Schall-EX) zur
Verbesserung des Schallschutzes.
Schallschutz: Rw,P >=42 dB (R´w,R >=37 dB)
01.__._.0015
ZULAGE Wohnungstüren Schallschutz Rw,P >= 42db
O
1.00
St
01.__._.0016 ZULAGE Glasausschnitt Klarglas Zulage auf die Vorpositionen für die Ausführung
mit 1-Scheiben-Sicherheitsverglasung (ESG) als
Floatglas.
Verglasung: ESG, Float klar, 4mm
01.__._.0016
ZULAGE Glasausschnitt Klarglas
O
1.00
Stk
01.__._.0017 ZULAGE Glasausschnitt Satinato wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Verglasung: ESG, Float satiniert, 4mm
01.__._.0017
ZULAGE Glasausschnitt Satinato
A
1.00
Stk
01.__._.0018 ZULAGE Glasausschnitt Master Carré wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Verglasung: ESG, Master Carré, 4mm
01.__._.0018
ZULAGE Glasausschnitt Master Carré
A
1.00
Stk
01.__._.0019 Ganzglastür bis 88,5/2,135 Klarglas Ganzglastür aus sekurisiertem Sicherheitsglas,
form- und alterungs- beständig, passend zu
Zargen der Vorpositionen, mit zwei mattierten,
vernickelten Bändern, mit Schloß DIN 1825,
einschl. Türdrückergarnitur, frei
Verwendungsstelle liefern und fix montieren.
Verglasung: ESG, Float klar
Glasdicke: 8 mm
Schlösser: Bundbart
Drückerganitur: Hoppe, Amsterdam, Aluminium
Rohbaurichtmass: 88,5/2,135 m
Fabrikat: Prüm, Standard, GG oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0019
Ganzglastür bis 88,5/2,135 Klarglas
O
1.00
Stk
01.__._.0020 Ganzglastür bis 88,5/2,135 Satinato wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Verglasung: ESG, Float satiniert
01.__._.0020
Ganzglastür bis 88,5/2,135 Satinato
A
1.00
Stk
01.__._.0021 Ganzglastür bis 88,5/2,135 Master Carré wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Verglasung: ESG, Master Carré
01.__._.0021
Ganzglastür bis 88,5/2,135 Master Carré
A
1.00
Stk
01.__._.0022 ZULAGE Drückergarnitur, WC Zulage auf die Vorpositionen für die Ausführung
als WC-/Bad-Garnitur mit Dreh- knebel / -riegel.
01.__._.0022
ZULAGE Drückergarnitur, WC
O
1.00
Stk
01.__._.0023 ZULAGE Wechselgarnitur Zulage für die Ausstattung eines Türblatts
ohne Brandschutzanforderung mit einer
Wechsel- statt einer Drückergarnitur (ggf.
Minderkosten).
01.__._.0023
ZULAGE Wechselgarnitur
O
1.00
St
01.__._.0024 Unterschnitt Innentür Unterschnitt im unteren Türteil von Innentüren
nachträglich herstellen.
Höhe: ca. 8-15mm
01.__._.0024
Unterschnitt Innentür
O
1.00
St
01.__._.0025 Türblatt und Türzarge kürzen Türblatt durch fachgerechtes Kürzen der neuen
Bodenhöhe anpassen, ggf. mit Anleimer.
Art des Türblattes: Röhrenspantür
01.__._.0025
Türblatt und Türzarge kürzen
O
1.00
Stk
01.__._.0026 Lüftungsgitter Innentür Lüftungsgitter im unteren Türteil von Innentüren
liefern und montieren.
Material: Edelstahl
Größe: ca. 100/300 mm
01.__._.0026
Lüftungsgitter Innentür
O
1.00
St
01.__._.0027 Türpuffer Edelstahl Bodentürstopper aus Edelstahl mit gefedertem,
schwarzen, elastischem Puffer, liefern und
einbauen.
Durchmesser: 65 mm
Höhe: 25 mm
Material: Edelstahl, matt gebürstet
Fabrikat: OGRO TZ 5000 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0027
Türpuffer Edelstahl
O
1.00
St
02 Wohnungsabschlusstüren
02
Wohnungsabschlusstüren
02.__._.0001 Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 1000/270 Mauerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den nachträglichen Einbau,
links/rechts verwendbar, Profil 23
für gefälzte Türblätter nach DIN 18101
liefern und fix und fertig nach
Systemvorschrift frei Verwendungsstelle
einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Zementmörtel hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/28 mm
Maulweitenkante: 10/10 mm
Maulweite: bis 270 mm
Drückerhöhe: 1.050 mm
Bodeneinstand: 30 mm ab OFF
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 1000 / 2.125 mm
Fabrikat: Nowoferm MAUERWERKZARGE
PROFIL 23 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0001
Stahlumfassungszarge, Mauerwerk, 1-teilig, 1000/270
76.00
St
02.__._.0002 Prov. Wohnungseingangstür 1,01x2,135m, als Bautür Prov. Wohnungseingangstür mit Handhabe
und Einsteckschloss mit drei
gleichschliessenden Schlüsseln pro Tür,
herstellen, liefern und montieren.
Nach Angabe der örtlichen Bauleitung des AG
einbauen und auf Abruf gegen Türen aus den
Hauptpositionen austauschen.
Rohbaumass: 1,01 x 2,135 m
Wanddicke: bis 270 mm
02.__._.0002
Prov. Wohnungseingangstür 1,01x2,135m, als Bautür
76.00
Stk
02.__._.0003 Wohnungseingangstür 1,01/2,135 Rw,P>=42 dB Einbruchhemmende Wohnungseingangstür,
dichtschliessend, ohne Stahlumfassungszarge
endlackiert, eingebauter Weitwinkelspion,
passend für den Einbau in
Stahlumfassungszargen in Massivwände zu
Position 8 bestehend aus:
Türblatt: Konstruktion aus Holzwerkstoff
Falz: 3-seitig gefalzt mit Dichtungsprofil
Dichtungen: Falzdichtungen auf Gehrung
geschnitten
Oberfläche: endlackiert, weißlack, seidenmatt
Kantenprofil: rund
Blattdicke: nach Erfordernis
Bodendichtung: absenkbar/akustisch
wirksam
Fabrikat: Prüm Standard oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Bänder: 3-teilige Bänder, in drei Ebenen
nachstellbar, Rollenbänder, passend zum
Türsystem
Schloss: Schloss Klasse 4 nach DIN 18251,
vorgerichtet für Profilzylinder im
Schliessanlagenkonzept
Beschläge: Schutzbeschlag ES1 (SK2) mit
Kernziehschutz Langschild- Wechsel-
Garnitur, feststehender Knauf, schweres
Schliessblech, mind. 3-fach Verriegelung,
Edelstahl, matt gebürstet.
Fabrikat: Hoppe, Amsterdam oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Anforderungen
Brandschutz: dichtschliessend nach
VV BauO NRW
Schallschutz: Rw,P >=42 dB (R´w,R >=37 dB)
Einbruchschutz: RC2 nach DIN ENV 1627
Klimaklasse: III
Beanspruchung: Klasse S
Einbauort: Wohneinheiten mit
abgeschlossener Diele
02.__._.0003
Wohnungseingangstür 1,01/2,135 Rw,P>=42 dB
46.00
Stk
02.__._.0004 Wohnungseingangstür 1,01/2,135 Rw,P>=47 dB wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Schallschutz: Rw,P>=47 dB (R´w,R >=42 dB)
Einbauort: Wohneinheiten ohne
abgeschlossene Diele
02.__._.0004
Wohnungseingangstür 1,01/2,135 Rw,P>=47 dB
30.00
Stk
02.__._.0005 ZULAGE Integrierter Obentürschliesser Zulage für die Ausstattung der WE-Türen mit
integrierten Gleitschienen-Obentürschliessern,
für einflügelige Türen ohne Anforderungen.
Fabrikat: Dorma ITS 96 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0005
ZULAGE Integrierter Obentürschliesser
O
1.00
Stk
02.__._.0006 ZULAGE Weitwinkelspion 200° Zulage für Ausstattung der WE-Türen mit
Weitwinkel - Türspion 200°.
Einbauhöhe : ca. 140 cm
02.__._.0006
ZULAGE Weitwinkelspion 200°
1.00
Stk
02.__._.0007 ZULAGE RC3 Zulage für Ausstattung der WE-Türen in RC3-
Tür einschl. Prüfzeugnis.
02.__._.0007
ZULAGE RC3
O
1.00
Stk
02.__._.0008 ZULAGE Mehrfachverriegelung 5-fach Zulage für Ausstattung der WE-Türen mit
Mehrfachverriegelung 5-fach.
02.__._.0008
ZULAGE Mehrfachverriegelung 5-fach
O
1.00
Stk
03 Keller- und Zwischentüren
03
Keller- und Zwischentüren
Allgemein verbindliche Konstruktionsmerkmale Türkonstruktion Stahltür mit Stahlzarge
Für alle Türen ist ein einheitliches Fabrikat
nach Wahl AN vorgeschrieben.
Die gestalterischen Vorgaben des
Architekten gemäß der Türdetails sind
verbindlich einzuhalten.
Prüfzeugnisse und Systemdetails sind dem
Angebot beizulegen.
Die Türblattdicken sind gemäß den
Anforderungen zu wählen. Die Befestigung
und Unterkonstruktion der Türen hat nach
Erfordernis und gemäß Zulassung zu
erfolgen.
Der Nachweis ist durch den AN zu führen!
Beschläge sind Standardmässig als
Einsteckschlösser mit Falle und Riegel,
vorgerichtet für Profilzylinder nach DIN 18252
für eine Schliessanlage, einzukalkulieren.
Allgemein verbindliche Konstruktionsmerkmale
03.__._.0001 Türelement Aluminium Glas TRH Aluminium-Türelement aus Einkammer-
Hohlprofilen mit durchgehender
Ansichtsgleichheit von Tür- und Bedarfsflügel.
Zargen- und Türprofile liegen flächenbündig
nebeneinander.
Das Element frei Verwendungsstelle liefern,
vorgerichtet und fix und fertig montieren.
1-flügeliges Türelement mit einem Gehflügel
mit automatisch absenkbarer Bodendichtung
dichtschließend und im Gehflügel integriert,
mit einem Gleitschienenobentürschließer nach
DIN EN 1154, GEZE TS 5000 in F30
Anforderung.
Rahmen und Flügel mit einer Ansichtsbreite
150 mm, Sockelhöhe 98 - 238 mm, Bautiefe
74 mm.
Bänder als drei 2 - teilige Aluminium -
Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar.
Oberfläche eloxiert, pulverbeschichtet und
endlackiert im RAL Classic nach Wahl des AG.
Verglasung als Sicherheitsglas VSG bzw. ESG
mit einseitigen Glasfalz und Glashalteleisten auf
der Bandgegenseite, Trockenverglasung mit
EPDM - Dichtungen.
Rohbaumaß b/h: 1.260 / 2.135 mm
Wandanschlüsse: Mauerwerk bzw. Stahlbeton
Lichter Durchgang Gehflügel bei 90° Öffnung
in b/h: mind. 1.000 / 2.000 mm
Feuerwiderstandsklasse: T30 (EI2 30) / F30
geprüft nach DIN EN 1634-1 und DIN 4102
Einbruchhemmung: keine Anforderung
Fabrikat: Novoferm NovoFire® T30-2
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0001
Türelement Aluminium Glas TRH
12.00
St
03.__._.0002 Stahltür Feuerschutz T30, b 1,010 Feuerschutz Stahltür T30 - 1-flügelig aus
Stahl incl. Zarge, Türblatt, Beschlägen und
Drücker in der Ausführung DIN L oder R.
Feuerhemmend geprüft nach EN 1634-1
und bauaufsichtlich zugelassen nach
DIN 4102 oder nach Europäisch Technischer
Bewertung ETA-17/0443 frei
Verwendungsstelle liefern in fix und fertiger
Montage.
Zarge:
Standard - Eckzarge mit verdeckter
Befestigung und dreiseitigem EPDM -
Dichtungsprofil ohne Bodeneinstand,
2,0 mm dick, Spiegelbreite 50 mm.
Eckzarge vollsatt vermörtelt (A 1), Fugen
gemäß Zulassung der Türkonstruktion.
Türblatt:
Stahl, Dickfalz, Türblattdicke: ca. 64mm,
doppelwandig, dreiseitig gefälzt,
Blechdicke 1 mm, Dünnfalz Aussteifung mit
Flachstahl, Dämmung Mineralfaserplatte.
Bänder:
Objektband, dreidimensional justierbares,
dreiteiliges Rollenband, verdeckte
Kugellager oder wartungsfreies Gleitlager
und Bandtaschen aus Edelstahl.
Schwellen:
Standard fußbodeneben, ohne.
Obentürschließer:
Tür mit innenliegender Verstärkung für
Obentürschließer auf Bandseite im
Standard mit Obentürschließer Geze
TS 4000 F mit Öffnungsbegrenzung.
Beschläge:
3 - teilige Konstruktionsbänder mit
Kugellagerringen serienmäßig.
Je Flügel zwei Bänder im Standard weiß
grundiert ähnlich RAL 9016, als 3D
verstellbare Bänder in Stahl, ein
Konstruktionsband und ein Federband.
Zwei Sicherungszapfen je Türflügel.
PZ-Wechselschloss mit schwarzer
Rundgriff - Drückergarnitur festdrehbar
gelagert.
Oberflächen:
Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
(pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9016.
Brandschutz:
Brandschutzstreifen 3-seitig, dichtschließend,
Rauchschutz nach EN 1634-3 mit
absenkbarer Bodendichtung (RS 1/RS1V).
Rohbaumaß b/h: 1.010 /2.135 mm
Wandanschlüsse: Kalksandsteinmauerwerk
bzw. Stahlbetonwände.
Fabrikat: NOVOPORTA PREMIO
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Kellergeschoss
03.__._.0002
Stahltür Feuerschutz T30, b 1,010
6.00
St
03.__._.0003 Stahltür Feuer- und Rauchschutz T30 RS, b 0,885 Feuer- und Rauchschutz Stahltür T30 RS -
1-flügelig aus Stahl incl. Zarge, Türblatt,
Beschlägen und Drücker in der Ausführung
DIN L oder R.
Feuerhemmend geprüft nach EN 1634-1
und bauaufsichtlich zugelassen nach
DIN 4102 oder nach Europäisch Technischer
Bewertung ETA-17/0443 frei
Verwendungsstelle liefern in fix und fertiger
Montage.
Zarge:
Standard - Eckzarge mit verdeckter
Befestigung und dreiseitigem EPDM -
Dichtungsprofil ohne Bodeneinstand,
2,0 mm dick, Spiegelbreite 50 mm.
Eckzarge vollsatt vermörtelt (A 1), Fugen
gemäß Zulassung der Türkonstruktion.
Türblatt:
Stahl, Dickfalz, Türblattdicke: ca. 64mm,
doppelwandig, dreiseitig gefälzt,
Blechdicke 1 mm, Dünnfalz Aussteifung mit
Flachstahl, Dämmung Mineralfaserplatte.
Bänder:
Objektband, dreidimensional justierbares,
dreiteiliges Rollenband, verdeckte
Kugellager oder wartungsfreies Gleitlager
und Bandtaschen aus Edelstahl.
Schwellen:
Standard fußbodeneben, ohne.
Obentürschließer:
Tür mit innenliegender Verstärkung für
Obentürschließer auf Bandseite im
Standard mit Obentürschließer Geze
TS 4000 F mit Öffnungsbegrenzung.
Beschläge:
3 - teilige Konstruktionsbänder mit
Kugellagerringen serienmäßig.
Je Flügel zwei Bänder im Standard weiß
grundiert ähnlich RAL 9016, als 3D
verstellbare Bänder in Stahl, ein
Konstruktionsband und ein Federband.
Zwei Sicherungszapfen je Türflügel.
PZ-Wechselschloss mit schwarzer
Rundgriff - Drückergarnitur festdrehbar
gelagert.
Oberflächen:
Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
(pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9016.
Brandschutz:
Brandschutzstreifen 3-seitig, dichtschließend,
Rauchschutz nach EN 1634-3 mit
absenkbarer Bodendichtung (RS 1/RS1V).
Rohbaumaß b/h: 885 /2.135 mm
Wandanschlüsse: Kalksandsteinmauerwerk
bzw. Stahlbetonwände.
Fabrikat: NOVOPORTA PREMIO
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Kellergeschoss
03.__._.0003
Stahltür Feuer- und Rauchschutz T30 RS, b 0,885
1.00
St
03.__._.0004 Stahltür Feuer- und Rauchschutz T30 RS, b 1,010 wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch
Rohbaumaß b/h: 1.010 /2.135 mm
03.__._.0004
Stahltür Feuer- und Rauchschutz T30 RS, b 1,010
10.00
St
03.__._.0005 Stahltür Standard, b 1,010 Stahlinnentür - 1-flügelig aus Stahl incl.
Zarge, Türblatt, Beschlägen und Drücker in
der Ausführung DIN L oder R, frei
Verwendungsstelle liefern in fix und fertiger
Montage.
Zarge:
Standard - Eckzarge mit verdeckter
Befestigung und dreiseitigem EPDM -
Dichtungsprofil ohne Bodeneinstand,
2,0 mm dick, Spiegelbreite 50 mm.
Eckzarge vollsatt vermörtelt.
Türblatt:
Stahl, Dünnfalz, Türblattdicke: ca. 40 mm,
doppelwandig, dreiseitig gefälzt,
Blechdicke 1 mm, Dünnfalz Aussteifung mit
Flachstahl, Dämmung Mineralfaserplatte.
Bänder:
2 Stk. Bänder mit Kugellager passend zum
Türsystem.
Schwellen:
Standard fußbodeneben, ohne.
Beschläge:
PZ-Wechselschloss mit schwarzer
Rundgriff - Drückergarnitur festdrehbar
gelagert.
Oberflächen:
Türblatt verzinktes Stahlblech und Zarge
verzinkt und grundiert (pulverbeschichtet)
ähnlich RAL 9016.
Rohbaumaß b/h: 1.010 /2.135 mm
Wandanschlüsse: Kalksandsteinmauerwerk
bzw. Stahlbetonwände.
Fabrikat: NOVOPORTA PREMIO
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Kellergeschoss
03.__._.0005
Stahltür Standard, b 1,010
6.00
St
03.__._.0006 Zulage Wechselgarnitur, T30/RS Zulage für die Ausstattung eines Türblatts
mit Brandschutzanforderung T30 oder
T30/RS gemäß DIN 4102 und Rauchschutz
gemäß DIN 18095 mit einer Wechsel- statt
einer Drückergarnitur (ggf. Minderkosten).
03.__._.0006
Zulage Wechselgarnitur, T30/RS
O
1.00
St
03.__._.0007 ZULAGE Panikschloss / Panikbeschlag Zulage zu vorbeschriebenen Brandschutztüren
für manuelles Panik Einsteckschloss, einschl.
Panikbeschlag Knauf / Drücker.
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Türen, die im KG (Flurbereiche)/
Tiefgarage/Schleuse zum Treppenhaus führen
03.__._.0007
ZULAGE Panikschloss / Panikbeschlag
O
1.00
Stk
04 Stunden
04
Stunden
04.__._.0001 Stundensatz Facharbeiter, Schreiner Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach
besonderer Beauftragung durch den AG oder
durch die örtliche Bauleitung des AG
ausgeführt werden.
Über die geleisteten Arbeitsstunden sind
werktäglich Stundenlohnzettel einzureichen.
Mit dem Einheitspreis für die Lohnleistungen
sind alle damit verbundenen Aufwendungen
des AN für Lohn- und Gehaltskosten der
Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten
der Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge,
Maschinen und maschinellen Anlagen der
Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten,
Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die
bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen,
mit angemessenen Zuschlägen für
Gemeinkosten und Gewinn (einschl.
allgemeinen Unternehmerwagnis) abgegolten.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen für
Facharbeiter
04.__._.0001
Stundensatz Facharbeiter, Schreiner
O
1.00
h
04.__._.0002 Stundensatz Helfer, Schreiner wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Helfer
04.__._.0002
Stundensatz Helfer, Schreiner
O
1.00
h